De e Teen e e d bee m i e ne mr , , . ,, . JI //
510 .
Die Anordnung, durch die entelanet wird, kann an den einzelnen
Besitzer oder an alle Besitzer des Bezirks oder eines Teils des Benrks
gerichtet werden; im ersteren Falle geht das Eigentum über, sobald
die Anordnung dem Besitzer zu gebt, in letzterem Falle mit Ablauf des
Tages nach Ausgabe des amtlichen Blaits, in dem die Anordnung amtlich veröffentlicht wird.
5 11
Der Uebernabmeprelz wird unter Berücsichtigung, des Höchst , preises für Kohlrüben sowie der Güte und Verwendbarkeit der Vor räte und unter Kürzung um eine Mark für den Zentner von der höberen Verwaltungsbebörde nach Anhörung von Sachwverständigen endgültig festgesetzt. Die baren Auslagen des Verfahrens trägt der Besitzer. Den Betrag, um den der Uebernahmepreis gekürt ist, er. bält der Kommunalverband, aus dessen Bezirk die enteignete Menge in Anspruch genommen wird.
Weist der Besitzer nach, daß er zulässigerweise Vorräte zu einem böheren Preise als rem Höchstyreis erworben hat, so ist statt des Höchstpreises der Einstands preis zu berückhsichtigen.
5§5 12
Der Besitzer hat die Vorräte, die er frelhändig übereignet hat oder die bei ibm enteignet sind, ju verwahren und pfleglich ju be⸗ handeln, bis der Erwerber sie in seinen Gewahrsam übernimmt.
III. Bewirtschaftung der Kohlrüben und Verbrauchsregelung.
513
— Dle Reichskartoffelstelle hat für die Deckung des Bedarfs an Koblrüben, die als Ersatz fär fehlende Kartoff In erforderlich sind, zu sorgen. Sie kann sich blerbei der Hilfe der nach 7 der Bekannt machung über die Kartoffelversorgung vom 26. Fun 1916 (Reichs. Gef tzbl. S. 590) eingerichteten Vermittlungsstellen sowie der om, munalberbände bedienen. Diese haben ihr auf Verlangen Auskunft zu geben und sind an ihre Weisungen gebunden. Die Reichskartoffel⸗ stelle trifft die näheren Bestimmungen über den Erwerb und kann die näheren Bedingungen für die Lieferung festsetzen.
5 14 Die Kommunalverbände, denen durch die Reichékartoffelstelle Kohlrüben zugewtesen wenden, haben deren Verbrauch in ihrem Be— zirke zu regeln. Dabei ist grundsätz!lich davon auszugehen, daß iwei Teile Kohlrüben einem Teile Kartoffeln gleichstehen. ⸗ 8§ 15 Ver Relche kanzler, die Landeszentralbehörden oder die von diesen bestsimmten Behörden könren die Art der Regelung (6 14) vor⸗ schreiber; die Landeszentralb-börden oder die von dtesen bestimmten Bebörden können die Regelung für sämtliche oder einzelne Kommunal- verbände selbst vornehmen. g is
Dle Kommunalverbände können in ihren Bezirken Lagerräume für die La erung der Vorräte in Anspruch nehmen. Die Vergütung setzt die höhere Verwaltungsbehörde endgültig sest.
8 .
Die Kommunalverbände können den Gemeinden die Regelung des Verbrauchs für den Bezirk der Gemeinde überragen. Soweit den Gemeinden die Regelung des Verbrauchs übertragen wiid, gelten die S§ 14 bits 16 für die Gemeinden entsprechend. Gemeinden, die nach der letzten Velkszählung mehr als 10000 Einwohner haben, können die Uebertragung verlangen. 918
Ueber Strei igkeiten, die bei de Verbrauchtregelung (5685 14 bis 17) entstehen, enische it et die höhere Verwaltung b hörde endgültig.
17. Sch In ßbest iim mungen
n ö . . ö 19 ö Ole Landes jentralbebörden eriassen die eiferderlichen Aut führung
bestimm un len. , be nen, e. als Gem inde, als Kommunal⸗ verba d, ale juständige Behörde u d als böhse V rwaltancebehönde im Sinne die ser Verorznung anz sehen sst. Sie können bestimn en, daß die den Kommunalyerbänden un? Gemeinden übeitragenen An— ordnungen du ch deren Vorstände erfolgen. § 20
Der Relchskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dleser
Verordnung zulassen.
.
Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mu einer dit ser Strafen wind bestraft:
1. wer un bi fugt beschlagnahmte Vorräte beiseiteschafft. ins besondeie aug dem Bezäike diz Kommunalve b endes, für den sie beschlagnahmt sind, en t'ernt, sie beichädigt, zeisiört, verfuttert, veranbeitet, verarbeiten läßt, zur Verarbeitung am nimmt oder verbraucht;
wer unbefugt besch agnahmte Vorräte verkauft, kauft oder ein anderes Veräußerungs.« oder Ern erbegeschäft über sie abschließt;
wer die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Hand⸗ lun en (85 3) flichtwiyrig unterläßt; .
wer eine ihm nch 52 Üübs. 3 und § 4 obliegende Anzeige nicht in der gesetzien Feist ervatiet oder wissen lich unvoll⸗ ständige oder unctchtige Angaben macht;
mer der Veipflichlung des 5 12, Vonäte zu verwahren und vfl glich zu behandeln, zuwider bar delt;
wer den Anordnungen zu widerbandelt, die eine Landes- zemralbebörde eine von dieser bestimmte Behörde, ein Rommunalperband oder eine Gemeinde, der die Regelung jhreJ Verbrauchs übert agen ist, nech den Voischttften dieser Vero dnung eilessen hat.
Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die straf⸗ bare Handlung beitet, ohne Unterscht d, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden.
5 22
Dlese Verordnung tritt mit dem 4. Dezember 1916 in Kraft.
Berlin, den 1. Dezember 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung über phosphorhaltige Mineralien und Gesteine.
Vom 30 November 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
51 Der Reichskanzler bezeichnet eine Stelle, der es obliegt, die Ver sorgung des deutschen Wirtschafiglebens mit Phosphor zu fördern.
2 Die gemäß 1 ben ichnete ö ist befugt:
J. auf fremden Grundnücken phospborhaltige Minerallen und Geneine auffusuchen und zu gewinnen, sowie die jur Auf- bereitung eiforderlichen Aniagen zu errichten und ju betreiben;
2. die Ueberlassung bestehender Anlagen zur Auisuchung, Ge wöinnnng oder AÄufberertung rhosrherbattiger Minerallen und Gestelne zum Betrieb auf eigene Rechnung zu verlangen.
schneider, geb. Dittrich, in Le pꝛrig,
— 6 tãmer oder son i n , ten wird in den die Inansyruchnahme der Grundstücke oder An eine . , . 2 . Im Streitfall wind die Vergütung von einem ,, endgültig unter Auzschluß des Rechts wegg festgesetzt, Das leds⸗ er besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Reichskanzler ernannt werden.
54 ; Kommt über die Ausübung der im S 2 erteilten Befugnisse eine Einizung zwischen der vom Reichskanzler bezeichneten Stelle und dem
Gigentümer oder sonstigen Nutzungsherechtigten nicht zustande oder
ergeben sich zwisch'n ihnen Streitigkeiten über die Ausübung der Befugnsffe, so entscheidet die höhere Verwaltungsbebörde des Benirks, in dem das Grund nück oder die Anlagen sich befinden; sie weist dte Stelle, sowest erforderlich, in den Bestz des Grundstücks oder der ken ein.
egen die Entscheldungen und Anordnungen der höheren Ver⸗ waltungs behörde finder Beschwerde an die Landeszentralbehörde statt. Die Beschwerde hat keine aufschlebende Wirkung. Die Landeszentral- bebörde tann vorläufige Anordnungen treffen; sie entscheidet endgültig unter Ausschluß des Rechtgswegs.
§ 5
Der Reslchskanzler kann nähere Bestimmungen zur Ausführung der Verordnung treffen. Er kann ferner den Verkehr mit Phosphor und mit phosphorbaltigen Rohftoffen und Gröieugniss n regeln. Dabei kann best mmt werden, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnig bis ju einem Jahre und mit Geibnrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft werden und 2 neben der Strafe die Vorräte, auf die die Zuwiderhandlung sich beiteht, ein- g den können, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
56 Diese Verordnung trtit mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Reichskanzler.
Berlin, den 30. November 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung über die Durchfuhr von Eiern. Vom 1. Dezember 1916.
Auf Grund des 5 3 der Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Eiern vom 18. April 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 299) bestimme ich:
1
Die Durchfuhr von Eiern über die Grenzen des Deutschen
Reichs ist bis auf weiteres verboten. 11
Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 1. Dezember 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung,
betreffend die Unterstützung von Familien in den
Dienst eingetretener Mannschaften. Vom 3. Dezember 1916.
Der Bundes rat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die ESrmächtiqung des Bundesrais zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung, betreffend Ahäuderung der Hundesrats—⸗ verordnung vom 21. Januar 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S. 55), betreffend die Ugtersiüßung von Familien in den Dienst ein⸗ getretener Manhischaften, erlassen:
1. . 5s 4 werden als Abs. 2 und 3 folgende Bestimmungen
eing fügt:
ät die Monate November 1915 big einschließlich April 1917 werden, die im Ab. 1' bezeichneten Mindestsätze auf mo atlich 20 Mark für rie Ehefrauen und auf monatllch 10 Mark für die sonstigen Berechtigten testgesetzl.
Die Beiräge, welche die bisherigen Sätz übersteigen, werden für die Monate Nov mber und Dejember 1916 zusammen mit der zweiten Halbmonaterate im Deiember 1916 ausgezahlt.
2. Folgende Bestimmung tritt als 5 12 hinzu:
Die Familien der aug dem Heeresdienst entlassenen Mennschiften (5 1 deg Geetzes, betreffend die Unterstützung don ö 39 den Dienst eingetretener Mannschaften vom 283 Fi
2 . und §1 der Verordnung) erhalten noch elne Halbmonafsrgte nach dem Tage der Entlassung als außerordent⸗ liche Unterstüzung.
Diese Bestimmung trltt mit Wirkung vom 1. Dezember 1916 in Kraft. Berlin, den 3. Dezember 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
Bekanntmachung.
Das stellv. Generalkommando J. bayer. A. K. hat dem Waren= agenten Georg Brenner in München, Lindwurmstraße 88, und rem Melbereibesttzer Anton Dankerl in München, Kur⸗ fürsten platz s, wegen Üieberschreitung der Höchstpreise und übermãßiger Preigsteigerung den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt.
München, den 1. Dejember 1916.
Der Kommandterende General. von der Tann.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Bundesratzverordnung über die Fern⸗ haltung unzuperläfiger Perfonen vom Handel vom 25. September 19515 (Reichs- Gesetzbl. S. 603) wird der Fliima Borsdor fer Sinn,. in Borsdorf — Inhaber Kaufmann Kurt
t id d dessen Ehefrau Johanna Hedwig Bret , . Bitterfelderstraße 12 — der
Dandel init Gegenständen aus Kupfer, Messäng und sonstigen Metallen wegen Unzuverlässigkeit bis auf weltere untersagt. Grimma, 27. November 1916. Die Königliche Amtehauptmannschaft. v. Gose.
Bekanntmachung. Dem Mlchhändler Carl Rudolf Christian Dab el ste en, Lauf⸗
unzjuverlähsiger Per sonen vom Vandel vom 23. Seplember 195
graben 2l, wörd auf Grund der Vekanntmgchung zur Fernhaltung
f Handel mit Milch und anderen Gegenständen dez
äglichen Bedarfs untersagt.
Hamburg, den 2. Dezember 1916. Die Deputation für 6 Schlffahrt und Gewerbe. ; ; Fu stus Strandes.
Bekanntmachung.
Dem Milchhändler Christian Junker, Idastraße 10, wich auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver lãssiger Personen vom Handel vom 23. September 1913 der fernere Handel mit Milch und anderen Gegenständen deg täglichen Bedarfs untersagt. Hamburg, den 2. Dezember 1916.
Die Deputation für Handel, Schlffabrt und Gewerbe.
Justus Strandes.
Betanntm ach ung.
Der Händlerin Bhefrau Anna Bin der, hier, Lloydst aße 28 ist der Handel mit Gegenständen des täglichen Kedarfz, ingbesondere Nahrung. und Futtermitteln aller Act, sowie rohen Ratäarerzeugntssen, Heiz und Leuch tst ar fen oder mit Gegenständen des Kriegsbedarsfs auf Grund der Vero dnung des Bundesratg vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzu⸗ verlaͤssiger Personen vom Handel vom 10. Dejember 19165 ab unter, sagt worden.
Bremerhaven, den 1. Dezember 1916.
Bremisches Amt. J. V.: Tjaden, Dr.
Bekanntmachung.
Auf Grund der §S§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrat vom 25. September 1819 zur Fernhaltung unzuyerlässiger Per one vom Handel (RGBl. S. 6035 und der Ziffern 1. 2, 4 und 5 der Aawessung des Katserlichen Ministeriumz vom 11. Oktober 1918 zur NAugführung dieser Verordnung (3. B. Amtsbl. S. 305) wird dem
Atbert Pfauwa del und dessen Khefrau, Ro falle geb. Müller,
Spezereihändler in Mülhausen, der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungtz, mttteln und Spezereiwaren aller Art, von heute ab für daz ganze Geblet des Deutschen Reichs unterfagt.
Mülhausen 1. E, den 17. Nobember 1916.
Der Kalserliche Kreisdirektor und Polizelpräsident. Dall.
271 und 272 des Reichs ⸗Gesetzblatts enthalten: Nummer 271 unter Nr. 5584 eine Verordnung zur Ergänzung der Bekannt— machung über Gerste aus der Ernte 1916, vom 1. Dezember 1916, unter Nr. 5585 eine Bekanntmachung über Kartoffeln, vom 1. Dezember 1916, und unter
1. Dezember 1916. Nummer 272 unter Nr. 5587 eine Bekanntmachung Mineralien und Gesteine, vom 30. November 1916, unter Nr. 5588 eine Bekanntmachung über Eiern, vom 1. Dezember 1916. Berlin W. 9, den 2. Dezember 1916.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer. ö
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem vortragenden Rat beim Staats ministerium, Geheimen Oberregierungsrat Dr. von Steinmeister den Charakter
eines Rates erster Klasse zu verleihen.
Seine Majsestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Direktor des Schillergymnasiums in Münster Dr. Richard Gaede zum Provinzialschulrat zu ernennen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die 2 Callfen an dem Realgymnasium in Magdeburg zum Direltor dieser Anstalt durch das Staatsministerium bestätigt worden.
Ju st izministerium.
Dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Nickel bei dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.
Der Rechtsanwalt Kottenhoff in Limburg ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Frankfurt a. M., mit Anwelsung seines Amtssitzes in Limburg, ernannt worden.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht:; der Rechts anwalt Delius bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Münster und der Rechtsanwalt Hirtz bei dem Amtsgericht in Andernach.
In die Liste der Gerichtsassessor Emil
Rechtsanwälte sind eingetragen: der ülsmann bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bochum, der, . Dr. Man Rosenthal bei dem Amtsgericht in Wetzlar und der frühere Ber hig fefsr Dr. Udo Baumgarten dei dem Amtgericht in Trebbin. ;
Ministerium für Handel und Gewerbe. Nachdem die Bergakademie in Berlin an die Technische 8 in Charlottenburg angegliedert werden ist, wird an telle der Kommission für Bergreferendarprüfungen, die bisher mit der Bergakademie verbunden war, bei dem Ministerium ür Handel ind Gewerbe ein Ausfchuß für die erste Prüfung der Hergbaubeflissenen in folgender Its sammensetzung bestellt: ꝛ Vorsitzender:
Reuß, Wirklicher Geheimer Bherbergrat, vortragender Rat. Stelloertretender Vorsitzender: ⸗
det
Voelkel, Geheimer Oberbergtat, vortragender Rat.
J ; Beysch lag. . der Geolog
Die von heute ab zur Ausgabe gelanaenden Nummern feld⸗Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundes⸗
Nr. 5586 eine Bekanntmachung über Kohlrüben, vom
über phosphorhaltige die Durchfuhr von
als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range ⸗
Mittelmächte sind. Die Ausnutzung des Landes geschieht nach
Wahl des Oberlehrertz, Professors Otto
gkefan gene, die den. Anforderungen für die Aufnahme
und die 508. württembergische Verlustliste.
ga nn de, mat, wusessar, Diraz mer bergrat, Professor, Direktor ischen Landesanstalt, D fe Geheimer Ie at, Prof. an der g ichen Hochschule, gl. esgl. desgl. en. Vater, desgl. desgl. Dr. Stavenhagen, desgl. desgl. Sr. Rauff, desgl. desgl. Dr. Jahnke, desgl. desgl. Dr. Fuhrmann, Professor an der Technischen Hochschule, Dr. Krug, Professor, Chemiker, Dr. Tübben, Bergrat, Professor an der Technischen Hochschule. Berlin, den 2. Dezember 1916.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Sydo w.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der Provinzialschulrat Dr. Gaede ist dem Provinzialschul⸗ kollegium in Danzig überwiesen worden.
—
Aichtamtliches.
Deu tsches Reich.
Preusen. Berlin, 4. Dezember 1916.
Seine Majestät der Kaiser und König hat an den Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg, wie „W. T. B.“ meldet, das nachstehende Telegramm gerichtet:
Ihre Meldung von der im Reschsiage eisolgten Annahme den Gesetzentwurfes über den Vaterländischen Hilfedienst erfüllt Mich mit großer Freude und Befriedigung. Mein wärmster Dant gebührt der von raterländlschem Geist getragenen gemeinsamen Arbeit der Reichsregierung und des Reschstages. Das Deuische Volk een damit von neüem, daß es fest enischlossen ist, für die siegreiche Durchführung der Verteidigung seines Landetz und seiner Macht jedes Opfer an Blut, Gut und Arbeit darzubringen. Gin von jolchem einbettlichen Willen beseeltes Volt wird mit Gottes gnädigem Beistand seinen durch Intelligenz, Arbeitsamkeit und sittliche Kraft errungenen Platz unter den Kulturvölkern der Erde gegen jedermann behaupten und kann nicht besiegt werden. Goit lohne alle Opferfreudigkeit und lasse das gerechte
Werk gelingen. Wilhelm JI. R.
In der am 2. Dezember unter dem Vorsitz des Königlich hayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchen⸗
rats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung über Rohzucker und Zuckerrüben im Betriebsjahr 1917.18 die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner eine Aenderung der Verord⸗ nung vom 21. Januar 1916, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, der Ent⸗ wurf elner Bekanntmachung über die Verjährung rückständiger Beiträge nach 5 29 der Reichsversicherungsordnung und der Entwurf einer Bekanntmachung über die Höhe der 3nsen, die dem Gemeinvermögen bei der Invaliden⸗ und Hinterbliebenen⸗ versicherung gutzuschreiben sind.
K,,
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung. .
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
Nachdem große Teile Rumäniens in die Hände der Mittel⸗ mächte gefallen sind, ist von diesen eine Verwaltung des er⸗
oberten Gebietes eingerichtet worden. An der Spitze dieser „Militärverwaltung in Rumänien“ steht laut Meldung bes „W. T. B.“ der General Tülff von Tschepe und Weidenbach, der bei Beginn des Krieges Führer des 8. rheinischen Korps war. Ihm unterstehen verschiedene Ab⸗ teilungen, in denen neben deutschen auch Vertreter der anderen
genau vorher festgelegten Grundsätzen, die einerseits den Bedürfnissen Rumäniens, andererseits den Bedürfnissen der von England widerrechtlich abgeschlossenen Mittelmächte Rech⸗ nung tragen.
Ebenso wie der Herr Minister der geistlichen und Unter⸗ richtsangele genheiten für die Universitäten und technischen Hoch⸗ schulen hat nunmehr auch der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten genehmigt, daß an der Königlichen Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin im Felde stehende Kriegsteilnehmer und deutsche Kriegs⸗
als ordentliche Studierende entsprechen, auf Antrag in ihrer Abwesenheit immatrikuliert und gleich den übrigen zum Heeresdienst eingezogenen Studierenden als beurlaubt geführt werden. Die förmliche Verpflichtung ist nachzuholen, sobald der einzelne Studierende zurückkehrt, und sein Studium aufnimmt. Anträge sind unter Beifügung des Schulabgangszeugnisses oder des Berechtigungsscheines jum einjährig freiwilllgen Dienst (in Urschrift oder amtlich beglaubigter Abschriftꝭ sowie eines Lebenslaufs und Ein—
sendung der Einschreibgebühren im Betrage von 1016 (Reichs⸗
ausländer 15 6) an den Rektor der Hochschule zu röchten. Im Falle der Minderjährigkeit ist eine Einwilligung des Vaters oder Vormundes mit einzusenden.
Der heutigen Nummer detz, Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ liegen die Ausgaben 1293 und 1394 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 701. preußische, die 320. bayerische
Lübeck. Zum Bürgermeister für die Jahre 1917118 ist in der vor⸗ gestrigen Sitzung des Senats, wie „W. T. B.“ meldet, der Senator Br. Fehling gewählt worden.
K (Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)
Kriegs nachrichten.
Berlin, 2. Dezember, Abends. (W. T. B.) Im Westen und an der Ost front nichls Wesentliches. In den Karpathen erneute, aber wieder vergebliche Ent⸗ lastungsvorstöße. Für uns Rumänien. Nordwestlich Monastir starkes Feuer. Bulgarischer Vor⸗ stoß warf dort den Angreifer zurück.
günstige Entwicklung der Lage in
Großes Hauptquartier, 3. Dezember. Westlicher Kriegsschauplatz. Im Somme⸗ und Maas⸗Gebiet nahm zu einzelnen Tagesstunden die Artillexietätigkeit zu und hielt sich auch Nachts stellenweise an Stärke über dem gewöhnlichen Maß.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.
Abgesehen von lebhaftem Fuer an der Narajowka und südlich des Dnjestr, keine wesentlichen Ereignisse.
Front des Generalobersten Erzherzog Joseph.
. Gestern, am fünften Tage der russisch⸗rumänischen Karpathen⸗Offensive, richteten sich die Angriffe haupt⸗ sächlich gegen die deutschen Linien in den Waldkarpathen. Am Gutin Tomnatek, am Smotrec, besonders heftig westlich der Baba Lu dowa und oft wiederholt an der Creteala⸗ Höhe stürmten die Russen immer vergeblich an. Unser Feuer riß breite Lücken in die Massen der Angreifer. brachten an der Baha Ludowa deutsche Jagdkommandos 4 Offiziere und über 300 Mann zurück.
Auch östlich von Kirlibaba, beiderseits des Trotosul⸗ und Oitoz⸗Tales scheiterten starke Angriffe. Hier wurden mehrere hundert Gefangene gemacht.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.
Dte Schlacht am Argesul dauert an; sie hat bisher den von unserer Führung beabsichtigten Verlauf genommen.
Von Eampulung und Pitesti her gewannen deütsche und österreichisch⸗ungarlsche Truppen kämpfend Boden.
Im Argesul⸗Tal stießen heute Nacht zwei Bataillone des Westpreußischen Reserveinfanterieregiments Nr. 21 mit Artillerie unter Führung des verwundeten Majors von Richter vom Neumärkischen Feldartillerieregiment Nr. 54 bis Gaesti vor und nahmen dem Feind dort 6 Haubißen ab.
Der Arge sul ist weiter stromabwärts überschritten.
Eine rumänische Stoßgruppe, die südwestlich von Bukarest über den Argesul und den Reajlazvu vorge⸗ drungen war, ist umfaßt und unter schweren Verlusten nach Nordosten über den Neajlovu⸗Abschnitt zurückgeworfen worden.
Auf dem äußersten rechten Flügel an der Donau wurden am 1 12. russische Angriffe verlustreich abgewiesen. Die Lage hat sich dort am 2. 12. nicht geändert.
Die Beute der 9 und der Donau⸗Armee aus den gestrigen Kämpfen beläuft sich auf 2869 Gefangene,
(W. T. B.)
15 Geschütze, mehrere Kraftwagen und sehr viele
andere Fahrzeuge.
Am Westflügel der Dobrudscha⸗Front wiesen bulgarische Regimenter starke Angriffe durch Feuer, zum Teil durch Vor⸗ stoß über die eigenen Linien zurück. Weiter östlich gingen ottomanische und bulgarische Abteilungen gegen die russischen Stellungen vor, stellten durch Gefangene von 3 russischen Divisionen die Verteilung der feindlichen 6 fest und er⸗ beuteten 2 Panzerkraftwagen mit englischer Besatzung.
Mazedonische Front.
Nach Trommelfeuer griff der Gegner die von Bulgaren besetzte Höhe 1248 nordwestlich von Mona stir an und holte sich dabel blutige Verlu ste. Die Höhe blieb, ebenso wie der gleichfalls angegriffene Ruinenberg bei Gruniste, fest in der Hand der Verteidiger.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Berlin, 3. Dezember, Abends. (W. T. B.) Im Westen und Osten nichts Besonderes. In Rumänien erfolgreiches Vordringen Argesul. An mazedonischer Front starkes Feuer bei Monastir und Gruniste.
am
Berlin, 3. Dezember. (W. T. B.) Die Schlacht am Argesul nordwestlich von Bukarest ist von der H. Armee gewonnen.
Seine Maiestät der Kaiser und König haben Aller⸗
höchst aus diesem Anlaß in Preußen und Elsaß⸗Lothringen am
4. 12. 16 Kirchengeläut angeordnet.
Großes Hauptquartier, 4. Dezember. (W. T. B)
Westlicher Krieg sschauplatz. Armee des Generalfeldmarschalls Herzog Albrecht von Württemberg.
Im Ipern- und Wytschgete⸗Bogen gingen im An⸗ schluß an Sprengungen englische Patrouillen gegen unsere Stellungen vor. Einzelnen gelang es, in den vordersten Graben zu kommen; sie wurden im Handgemenge überwältigt oder zurückgetrieben.
Von den übrigen Armeen sind besondere Ereignisse nicht
zu berichten. Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des General feldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.
Nördlich des Dryswjaty⸗Sees gingen nach starker Feuervorbereltung russische Kräfte gegen unsere Linien vor; sie wurden verlustreich abgewiesen. l Vorstoß feindlicher Streifabteilungen an Solotwinska.
Eigene Unternehmungen westlich von Tarnopol und südlich bon Stanislau hatten Erfolz.
der Bystrzyea
Vom Nachstoß hinter dem weichenden Feind her
Ebenso scheiterte der
Front des Generalobersten Erzherzog Jose ph. In den Waldkarpathen hat gestern die Angriff der Russen nachgelassen, nur zu leicht zurücgewiesenen, sch lichen Vorstößen rafften sie 34 an einigen? , . Artilleriefeuer scheint das verdecken zu sollen. ö Stärker war der russische Druck noch an der sieben⸗ bürgischen Sstfront. Am Trotoful⸗Tale gelang es dem Feinde, kleine Fortschrilte zumachen. Deutsche und österreichisch ungarische Truppen entrissen ihm weiter südlich eine jüngst verlorene Höhenstellung wieder.
Heeresfront des Generalfeldmarschalls . von Mackensen.
Der 3. Dezember brachte in der Schlacht am Argesul die Entscheidung; sie ist gewonnen.
Die Operationen der Armee des Generals der Infanterie von Falkenhayn — Mitte November durch die siegreiche Schlacht von Tar gu Jiu begonnen — und der auf das Noro⸗ ufer der Donau gegangenen deutschen, bulgarischen und otto manischen Kräfte sind von Erfolg gekrönt gewesen.
Die unter Führung des Generals der Infanterie Kosch kämpfende Donau⸗Armee von Syiston her, die durch die westliche Walachei über Craiova vordingende Armeegruppe des Generalleutnants Kuehne, die nach harten Kämpfen längs des Argesul aus dem Gebirge heraustretende Gruppe des Ge⸗ neralleulnants Krafft von Delmen singen und dle unter Be⸗ fehl des Generalleutnants von Morgen über Cam pulung vor⸗ brechenden deutschen und österreichisch⸗ungarischen Truppen haben ihre Vereinigung zwischen Donau und dem Gebirge vollzo gen.
Der linke Flügel nahm gestern Targoviste. Die Truppen des Generalleutnanis Krafft von Delmensingen setzten von Pitesti her ihren Siegeszug fort, schlugen die 1. rumänische Armee vollständig und trieben ihre Reste über Titu, den Gabelpunkt der Bahnen von Bukarest auf Campulung und Pitesti, in die Arme der bewährten 41. Infanteriedivision unter Führung des Generalleutnant Schmidt von Knobelsdorf.
Auf dem linken Argesul⸗Ufer, nordwestlich und wesilich
von Bukarest, blieb der Kampf in erfolgreichem Fort⸗ schreiten.
Südwestlich der Festung wurde der Rumäne, der nach
aufgefundenem Befehl die Absicht hatte, die Donau⸗Armee ver⸗ einzelt zu schlagen, während sein Nordflügel — die 1. Armee — standhielt, über den Neajlovo gegen den Argesul zu⸗ rückgeworfen. .
Südlich von Bukarest waren starke rumänisch⸗russische Angriffe abzuwehren. Auch hier wurde dem Feinde eine schwere Niederlage bereitet.
Kavallerie und Fliegern gelangen Bahnunterbrechungen im Rücken des rumänischen Heeres.
Die Haltung unserer Truppen in den siegreichen Kämpfen war über alles Lob erhaben, ihre ee hl fern gewaltig. Das reiche Land und die erbeuteten a än Verpflegungs⸗ fahrzeuge des Gegners erleichterten die Versorgung der Truppe.
Die rumänische Armee hat die schwersten blutigen Verluste erlitten. .
Zu den Tausenden von Gefangenen aus den vorher⸗ gehenden Tagen kamen gestern noch über 8900 Mann.
Die Beute an
aller Art ist ung bsehbar. Es fielen bei der
35 Geschütze, bei Titu 13 Lokomotiven mit vielem rossenden .
Material in unsere Hand.
Die Operationen gehen plangemäß weiter, neue Kämpfe stehen bevor.
In der Dobrudscha keine größeren Kampfhandlungen.
Mazedonische Front.
Ohne Einfluß auf die Enischeidung suchenden Schläge in Rumänien bleibt der Verlust einer auf dem Ostufer der Cer na gelegenen Höhe, die gestern von den Serben genommen wurde, und die damit verbundene Verlegung eines Teils unserer dortigen Stellung.
Der Erste Generalquartiermeister. Luden dorff.
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Oestlicher Kriegsschauplatz.
Wien, 2. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Südwestlich von Bukarest wurde der untere Arg esul ge⸗ wonnen. Alle Versuche des Feindes, dem Vorbringen der Donauarmee durch Gegenangriff Halt zu gebieten, waren vergebens. Südöstlich und ö von wen stellte fich die erste rumänische Armee erneuert zur Schlacht. General Stratilescu trug in seinem Befehle allen Offizieren und Truppen auf, auf ihren Plätzen zu sterben, da von dem bevor⸗ stehenden Kampfe das Schicksal Rumäniens abhänge. Die öster⸗ reichisch⸗ungarischenund deutschen Truppen warfen den e nach — Ringen. Ein bayerisches Regiment kieß im Ar geful-Tale weit über die durchbrochene Linie des Gegners hinaus; die Rumänen wichen in Un⸗
. gerät und ,,.
ordnung. Auch im Dam bovita⸗Tal südöstlich von Cam⸗
pulong wurde rumänischer Widerstand gebrochen. Ein feindlicher Gegenstoß im Prahova⸗Tale scheiterte am ,, der dork fechtenden österreichisch⸗ungarischen Regi⸗ menter. )
Die Beute des gestrigen Tages — es wurden über 6006 Gefangene, 45 Geschütze, 109 gefüllte Muni⸗ tions wagen gezählt — bietet einen Maßstab für die Nieder⸗ lage, die der Gegner erlitt, Vergeblich versuchten die Russen, durch ihre Karpathenoffensive noch in letzter Stunde Hilfe zu bringen. . .
Die Angriffe der Rumänen im Grenzgebirge westlichͥ von Focsani, die Anstürme zweier russischer Armeen
egen die Linie der Generale von Arz und don Koeveß f cheiterten gestern wie an 16 e en,, gen. a hohe fe 6. er . 5. vorerst das einzige Ergebniz, das die Entlastungsoffensive in den Karpathen fuͤr unsere Gegner aufßuwelsen hatt. Nördlich der Karpathen bei den K. u. K. Streitkräften
nichts Neues. ö ;
JItalienischer ,,, Die Itallener setzten ihr Geschützfeuer im
mit großem Munitiongaufwand fort. Auch Nachts war
1 ö . abschnitt der