Deutscher Neichsanzeiger
und
öniglich Preußischer Staatsanzeiger.
— 2 E Jer Gemgaprein hetragt wiertelsährtich 8 M 30 3. a, Aunrigenpreis fir den Naum einer 5 gespaltenen Einh rita Alit Rostanstaiten nehmen gestellung an; für Herlin außer 1 Kilt 0 4, riuer 3 gespaltenen Einheitz zeil 86 Arn Nostanstalten und eitungnspeditenren fur Selbstahholer 1 * 7 Anzeigen nimmt an:! auch die Eypedition 8V. 18, Wilhelmstrasße Rr. 22. 1 4 7 dir Aönigliche Expedition der Reichs und Staatz anetigerr I Einzelne Nn m mern ko sten 23 9. 6. — . Berlin 8w. 48, Wilhelmstraße Nr 22.
4 28G gz. Berlin, Donners
Inhalt des amtlichen Teiles: . 52 :
des Statistische 2f s ftllch zu erlafsen
Delanntmachmng, betreffend Ausfuhr und Durchfuhrverbote. . 6. . . ,, . 16 , ö 1 *
Ordensverleihungen ꝛc. teme hit u enahme von Schiefer, Alabatten Verhaftung bekannt zu geben; auf Verlangen ist ibm eine Abschrift
Deutsches Reich . und ,, 3 a 4 J . Im l ibeeti sind die der Verhaftung zugrunde liegenden
. un Froh ober bloß rob behauen, auch ge— Taisachen ansuge ben. Gesetz, betreffend die Verhaftung und Aufenthalts beschrãnkun säÿat doch an nicht mehr als drei Selten oz er g ) 53 . foren des Kriegszufiandes und des Velageruna] 33 Har nicht gespoltenen, nicht gesagten (geschnit tenen) Gegen die Verhaftung stebt em Verbafteten jederzeit das Rechts.
gä Lene , e, , hal din een eli, le , ,, b, ,,, . 3 J ö ; des Haftbefehls ist der Ver aftete hierüber zu belehren. Das Reickg
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Kriegs— Rohbhlöcke aus harten Steinen (Granit, Syenit, llitä gericht entscheidet in der Besetzung Jon vir, ter lichen und zostand. ö. 1 sowie 6 2 3 ku r ge, e e n 6 e .
Bekanntmachung, betre end Liquidation britischer Unterne mungen. er, geshalten, auch an n mehr a Das Rrichemilitaͤrgericht kann eine mündliche Verhandlung an⸗
ge n tm hn ke die Einreihung von . von ĩ 8 gesaͤgt; nicht een ,,. gesaͤgte ordnen und muß dies tun, salls der Verhaftete ez beantragt; Gg kann Flektrizitcttszahlern in beglaubigungs fähige Systeme. Rohl r, Platten aus diesen Steinen. * den Ver hafteten durch einen beauftragten ober ersuchten Richter der⸗
BGelanntmachung, betreffend die Zulassung einc Systems von Sang und an geren ni nehmen lassen. .
e , 5 ö ; 5 2 8 muß syãtestens am Tage a, ,. — ; ö urch einen Richter darüber dernommen werden ob und wel n⸗ An mn die Ausgabe der Nummer 25 des Reichtz⸗ * gemahlene Steine; wendungen er gegen seine Verhaftung zu erheben hat. * esetzblatts. s 85 Er ste Beilage: ñ b ; 3 Der Haftbefehl ist aufzuheben, wenn sein Frund oder Zweck hin⸗
llehersicht der Prägungen von Reichsmünzen in den deutschen 5 fällig geworden oder er Krie g. oder Felagerunge zußand au gehoben Münzstätten bis Ende November 1916. f . Utz oder wenn 3 Monate nach dem Tage der Ve hafmung der⸗
⸗ flossen sind. ; Quellsalje, natürliche, auch Moorsal⸗⸗ re,. ö . . Königreich Preußen. Kreide, weiße geschlmmt; auch geszubte oder in n. k cee e den e ö 1 ̊ Erlaß, betreffend die Genehmigung einer Aenderung des gäftet Weile, fein gepuvente ohe K eite bef his angeort nei wer n enn , , muß, aug , er e. 10 . ö ö b ; 8 * ; . . 646 E . . 1 2 ; 12 ⸗ ? * . 12 ⸗ . Statuts der Lebens versicherungganstalt der Ostpreußischen ,,, 5 ehem e 2 2 nicht en gelert ift. . . 2e. 8. n ilutã gerickta Lanbdschaft. - 3. . Blel. Far hen. un? Kohlen st ie 6am Jeichnen oder (8 3) über die Foridader der Har berbeigefũ hrt werden. Anordnung über die Errichtung einer Bezirks verteilungsstelle Schreiben); Kreide, geschnetten oder geformt ; ö nn, a , n n fit den Benttk des Kommunghverbanbes, Ferne, Groß SHerlin, den 6. Dejember 1916. der Quf. Lie. Wolfirr Cung re,, R herlin / sowie der Kreise Neederbarnim — 4 tom i. . Reiche tan ber er Strasprozeßordnung en tspre nan wendung.
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; 66. h. f Menzel X. ; = ] ö! . K . ö 5 ö 5363 . 2 ; ; ᷓ ö. Handels verbot. — = ,, 2 er w ö 94 Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer der Preußsschen Seine Masest at der Kan ig haben Allergnadiasf beruht: oder 22 a net. —e . 1 Gesetzsammlung. dem Oberregierungsrat Erxleben in Stralsund den oder hon Amtg weg / n e nen Ve teld iger besne Roten Adlerorden britter Klasse mit der Schleife, maß erfolgen, wenn der Verkarteie fe nag dem Forstmeister Lieber in Gießen, dem katholischen Haft kerntrazt; aber diefes Anta geht Prlester Becht in Hüttenheim, Kreis Erstein, dem Qberlehrer, Vernehmung zu belebren Die Beneluug i a . Professor Günther in Braunschweig, dem Vorsteher der demnãächst ein anderer Verteidiger gewahlt wird and kiefer die
Bekanntmachung. landwirtschaftlichen Winterschule in, Straßburg i. C, Obstbau⸗ annimmt. schuldirektor z D. Schüle in Wendenheim, dem Bürger⸗ . ö meistereiverwalter, Sanitätgrat Sr. Kreuz in Deutschoth, e, eee, e en , , . ern Ver bann, . — — Kreis Diedenhofen West, und dem Gerichts kassenrendanten a? D., mündlich Verte bn *in f * Perle wias , Rechnungsrat Habermann in Erfurt den Roten Adlerorden 819 2 1 x vierter Klasse, 1 gesegli 2 M PrwerO des Verbaf en und der 9 7 nr einer ᷣ ange egenständen, des Kriegsbedarfe dem DMielehrer Professor Dr. Slawyk, dem Oberlehrer . 3 6 . rer d , . w — ö * Verwendung gelangen. 3) der Austzfuhr von Ver— . D., Iro eser On Harb ndt, m den Minifterialsefretãr ind afteten ft als Seistand jumla ffen Verlangen egungs . Streu. und Futtermitten, 9 der. Ausfuhr Bureauvorsteher, Geheimen Rechnungsrat Blum, sämtlich in §81 on Kraftfahrzeugen und von Mineralrohölen, Stein⸗ Straßburg i. E. und dem Provinziallandschafts sekretãr Die Sefiimmung n der Ss bis s und 7 bie 10 diefes Sesetzes kahlenteer und allen aus diesen hergestellten Oelen, Schmechtl in Danzig den Königlichen Kronenorden dritter Faden auf Tie , . tn ku ngen en tfprechen de Anwendung ! . . a . ö. . . fllasfe J 812 wöneimitteln usm., 6) der Ausfuhr von Tieren und tierischen ⸗ sᷣ in Sine auf Srund dieseg Gele erltttene Saft nn in hamm Erzeugnissen, sowie des S 2 der Kaiserlichen Verordnung vom ö. , ,, n. 64 a, n mn, auf Strafe laufenden Urtell gan oder teilweise zur Aarechnung ge. November 1916, betreffend das Verbot der Durchfuhr von in Burgfelden . Rr is IHinlhausen , Königlichen bracht werden. . eren und tierischen Erzeugnissen, bringe ich nachstehendes zur Kronenorben vierien glasse . ; . w . ; offentlichen Kenntnis: are,. ; ; iburg i. Br. d Heßt des Reichemilitãrg die Haft oder Aufenthalts- ö. . dem Hauptlehrer a. D. Hausch in Freiburg 1, Br dem beschränkung auf, wen die set ungen lbrer lnorkn e, ede l. Es mird verboten die Aus⸗ und Durch fuhr von: Kantor und Lehrer Grüneberg in Steina, Kreis Osterode Aufrechtbaltung nickt gegeben waren *r dat es dem Geschedigten * amtlichen Waren des 2 Abschnitts des Zolllariss (Mine' a. H, den Lehrern. Kowalke in Fernosfelde, Kreis Usedom⸗ einen Ent chädigungean spruch zujuerkennen. 36 . . nalische und sossile Mohstoffe, Mingralõle); — Wollin, und Sidot in Landorf, Kreis Forbach, den Adler der Das Reiche militärgerscht kann etnen Ent schãdigunggan spyruch auf , sämtlichen Waren des 3. Abschniits deg Zolltarifs (Juhe. Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern Antrag auch in anderen Fällen zuerkennen, auch wenn es nicht sesbst Netes Wachs, feste Fettsäuren, Paraffin. und ähnliche Kerzenstoffe, X dem Bür ermeister und Landwirt Lamber in Uieberach die Haft oder die Aufenthalte beschtãn kung aufgeboben hat. hte, Wachgwaren, Selfen und andere unter Verwendung von Fetten, . 9 öh ö. ö . e, . Der Änspruch richter sih ernte, Anordnung der Haft oder den ober Wacht, hergestellte Waren; Kreis Hagenau, dem früheren, Bürgermelster, Landwir Felt der Aufenthaltabeschrãn kung durch einen milliärischen Belehblsbaßer
„ sämtlichen Waren des . Abschnittg des Zolltarifs (Chemische in Geberschweier, Kreis Gebweiler, dem Zolleinnehmer Schmidt j — egen das erich, in anderen nd pharmazeusssche Grjeugnisse, Farben und Farbwarenj. in Monhofen, Kreis Diedenhofen Ost, dem Zollassistenten a. D. w n ne, , ,,, ö e,. 2. An ordnung II. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle Aigner in Colmar i. E. und dem Hegemeister Müller in Fee hat. Im Übrigen gelten für die sen Anspruch und seine ler seither auf Grund ber eingangs genannten Forsthaus Machern, Kreis Forbach, das Verdienstkreuz in urchführung die Bessimmungen des Reichegesetzel dem 14 Jul daiseriichen Verordn ungen erlassenen Bekannt— old sowie 1904 Die erforderlichen Ausfũhrungsbestimmungen erlãßt der
ächungen, welche die Waren dib lg. bis 4. Ab⸗ dem Staatsstraßenwärter a. D. Erb in Obenheim, Kreis Bundegrat. J chnittt 3 es gkl rifs zum Gegenstande haben. Erstein, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhãndigen Unterschrift
III. Das Verbot unter J erstreckt sich nicht auf folgende und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Taren: Gegeben Großes Hauptquartier, den 4. Dezember 1916.
Ausfuhrnummer ). ö des Statistische (Siegel) Wilhelm. Wärend en n nffe: Dentsches Rei ch. Dr. Helfferich. er tpneide, za. hallen. 6 r g. Gesestz, ih a a tursar big Ctreusand ungefackie betreffend die Verhaftung und Au fenthalts⸗ Gesetz über den Kriegszustand. ö er nen an, d. besch ränkung auf. Grund * Kriegs zustandes Bom 4. Dehember 1916 d e hl e nen ndern bens und des Belaggerunggzustandes. ö. . und andere . Gllmmerschuppen .. aug 22 Vom 4. Dezember 1916. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, dreide, wee, rohe... V 2240 ; ; König von Preußen ꝛc. wenannte MNeuburqer Kieselkrelbe, Neuburger Kiesel. Wir Wilhel m, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung a 214 ae, aug 6 König von Preußen 20. des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: l 66. ann, J ; . 235 berorknen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung Einziger Artikel aan n, 6 . . des Bunderatt und des 6 was folgt: ar, un 6 n n 1 ö. 683 e ö 1a e lG hieser 6 2a ; ündigte es über den en Nabasser und ele, roh oder bloß vod behauen Gegen elnen Deutschen ist die Anordnung der Haft oder einer ö. n, k ane deer , an 23 ulla e.
l hr al Gelt Aufenthaltgbeschrank d die bolliiehende Gewalt auf Grund J e 2. 919 rn n,. a , , , , in gen. 93 nn, , nus, dann zulassig, wenn fie Zentralinstanz als Aufsichtsstelle und Beschwerdestelle errichtet
d . ᷓ i e, ur Abwendung ciner Gefahr für die Sicherbest des Reicht er. Die nãheren Anordnungen ergehen durch Kaiserliche Ver⸗ aba un armor, gemahlen, auch gepulvert . order lst. — ordnung.
di Herstellung