. Bekanntmachung, betreffend Aus führungsbestimmungen zu der Ver⸗ ordnung über den Verkehr mit Schuhsohlen, Sohlen— schonern, Soh len bewehrungen und Ledererfaßstoffen
vom 4 Januar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 7.
Vom 4. Januar 1917.
Auf Grund des 5 1 der Bekanntmachung über den Ver—⸗ kehr mit Schuhsohlen, Sohlenschonern, Sohlenbewehrungen und Lederersatzstoffen vom 4. Januar 1917 (Reichs ⸗Gesetzbl. 7) in Verbindung mit 5 9 der Bekanntmachung über un⸗
21. Juni . . Schuhwerk vom 3 . 1916 (Reichs⸗Gesetzbl.
S .
taugliches
1e
Kü kssklIa ] . j chuhsohlen, die oder Holz in
zohlenbewehrungen, zu sowie Lederersatzstoffe, die zur
von Schuhwaren oder Schuhwaren
endung sinden können, dürfen nur mit Zu⸗ rjatzsohlengesellschaft m. b. H. in Berlin gewerbs⸗ ur gewerbsmäßigen Herstellung oder Ausbesserung
renbestandteilen verwandt oder sonst 9
Schuhwerk vom
untaugliches S. 17) tritt außer Kraft. traßenschuhwerk, das vor dem 10. Juli 1916 her— desse 9 fen rer K fsoHhlg ganz por j s x dessen Absatz oder Laufsohle ganz oder teilweise oder e oder Hinterkappe ganz oder zum größeren Teil aus 5 einem anderen Stoffe besteht, der nicht auf Rsefanntmachtttt bor — 82 . Bekanntmachung über untaugliches Schuhwerk vom
Leder zu ersetzen, zugelassen war, darf Bezei ver Ersatz en, verkauft oder sonst in den Verkehr
Bezeichnung der verwandten
io Va e le Laufsohle die an satz genügt enen Ersatzstoffen“
überwiegend aus Lede
2 211
nit Geldstrafe bis zu
bei der Genehmigung elt *
inziehung der Gegenstä
n Handlung bezieht, ohne hören oder nicht.
84 dem 25. Januar 1917 in Kraft.
1 9 w treten mit
22
—
Bekanntmachung.
Zu den Schuldwerschelbungen des zu 38 v. H. ver in? lichen Gro ber mog ich bat chen if nßabnanl' ben“ von 1535 werden sür die Zeit hom 1 Feb uam 1917 rig dahin ö he nebst zl che inan weisu ngen ousgenolgt. Vesttz.- der Schultvmfhretn ungen können die neuen gIlytg— schen gegen Hfückgare der nit der leßzsen n n. e ausgege enen Zinssch inan wensungen vom 16 Ja uar 19s7 ab sowohl unmitt . Ilbar bet mier eichneter Stelle, als auch durch Vermittlung der Groß ; herzoglich n Hauytzoll und Hauptsteuerämter, Finanj⸗, Domänen⸗ und Haltnenämter, ferner in Berlin bel der Direction der Digconto— Geselschaft und der Deutschen Honk, in Franksurt a. M. bet der r tion, der Dit eento, Gesellschkft und der Deuischen Bank Fillale Frankfurt b zieben. 3 diesem Zweck sind Ver⸗ zeichn sse der nach Buchstaben und Nummern geordneten Zinsschein. an veisengen einzureich n. Bei unserer Verwal ung werden die Zi Sscheinbogen während der üblichen Geschärngstenden sofort nach Ei flickerung der Zinsscheinanwelsungen ausgegeben. Wird die Vermittlun der oben genannten Benin ke finanzsieklen Und Banken in Anipöuch genommen, so werden dlese über die bei ihnen eingereichten Zinsscheinanweisungen dem Ueherbringer Quittung ausstellen und die neuen Zineschet bogen längslens nach Rm'öut einez Monatg gegen die mit m piangebescheinigung zu versehenden Quittungen verabro gen. „Gidsendungen durch die Pest baben portofrei zu geschehen; die ac endung erfolgt in diesem Fall auf Kosten deg Ginsenderg, und iwar unter Wertangabe von 600 „S, soßfern nicht ausdrücklich eine andere Wertangaße gewünscht wird. ö. Sollte eine 3 nascheinanweisung abhanden gekommen sein, so ist alsbald der unterzeichneten Stelle die betreffende Schu ldverschreibung vorzulegen, worguf diese mit dem neuen Int scheinbogen veisehen zu⸗ tuckgf geben werden wird. Karlsruhe, den 4. Januar 1917. Großherzoglich badische Staate schuldenberwaltung.
Ballweg.
7
Bek t machung.
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Verfügung des Oberbefehlshabers der Armee⸗ vom 18. Dezember 1916 M. P. M. 1 ist der Versuch, Vermögenswerte des gt aug Niederbruck, Inhabers der Firma Mida 5 ** 1 x ] in Niederbruck, z. It. in Vevey, nach dem zu verbringen, bei Strafe verboten. Dezember 1916. Der Kaiserliche Kreisdirektor und Polizeipräsident.
— W 1114
Königreich Preußen.
ine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ie Baur te Graeßner in Norden, Keyßelitz in Oppeln, . in Wiesbaden und Gensel in Delitzsch zu Regierungs—⸗ id Bauräten zu ernennen sowie
den Baurãten Kruse in Langenschwalbach und Zimmer— Frankfurt a. O. bei dem Uebertritt in den Ruhestand
rakter als Geheimer Baurat zu verleihen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Ma je stãt des Konigs ist dem Geheimen Baurat Barzen, Mitglied er Eisenbahndirettion in Mainz, vom Staatsministerium die 2 Gntlassung aus dem Staatadienste mit Pension erteilt.
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*
1 11 11
3. Gesetz, betreffend die Ergänzung des Einkommen- steuergesetzes. Vom 30. Dezember 1916.
. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, für den Umfang derselben, mit Aus—⸗ schluß der Insel Helgoland, was folgt:
. . § 1. . =. ö Abweichend von den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes
erfolgt die Veranlagung des gesamten Einkommens einer physischen Person nach dem Ergebnisse des dem Steuerjahre vorangegangenen Kalender⸗ oder Geschäftsjahrs, wenn ihr in diefem Jahre während e gegenwartigen Krieges aus gewerblicher Tätigkeit oder aus gewinn⸗ hringender Beschäftigung oder, als stillem Gesellschafter oder als Mitglied einer, Gesellschaft mit beschraänkter Haftung Beträge zu— geslossen sind, die bei der Veranlagung nicht zur Anrechnung gelangen, weil die Einkommensquelle vor Beginn des Steuerjahrs weggefallen ist oder sich wesentlich geändert hat. Auch Einkünfte aus einer ein— maligen. Tätigkeit sind hierbei in Anrechnung zu bringen.
Bei dieser Berechnung Abs. I) ist bei Quellen, deren Ergebnis ach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes auf Grund einer urchschnittsberechnung zum Ansatze gelangt, nicht das Ergebnis des
letzten Geschäftsjahrs, sondern die Durchschnittsberechnung maßgebend.
Rührt, das Einkommen ganz oder keislweise aus der Beteiligung
an Liner während des Krieges aufgelösten Gesellschaft mit beschränkter Haftung her, so erstreckt sich die Steuerpflicht auch auf den Anteil an, den während des Krieges aufgesammelten Rückstellungen der Ge sellsckaft. Soweit die aus der aufgelösten Gesellschaft dem Gesell— schafter zugeflossenen Beträge bei der Gesellschaft nicht zur Besteuerung gelangt sind, findet eine Außerhebungsetzung der Steuer nach 5 71 des Einkommensteuergesetzes nicht statt. 8 .
. sich während des Krieges eine nach 8
weitere Jinsscheine auch die .
Finkommensteuergesetzes steuerpflichtige Gesellscha
e Gesellschaft umgewandelt oder haben sich mehre
lichtige Gesellschaften zu einer neuen Gesellschaft vereinigt, ie neu entstehende Gesellschaft von dem Zeitpunkt ihres Ent—
ab steuerpflichtig. Die Veranlagung erfolgt nach dem du! tlichen Ergebnisse der drei der Veranlagung unmittelbar vor gegangenen Geschäftsjahre, wenn die übernehmende und die üb nommene Gesellschaft zusammen mändestens drei Jahre haben, andernfalls nach der Dauer der kürzeren Bestehens. Soweit in die Durchschnittsberechnung das Ergebnis von Geschäfts ahren einzustellen ist, während deren die übernehmende Gesellfchaft noch nicht bestanden hat, ge die bilanzmäßigen Ergebnisse der über nommenen Gesellschaft als Einkommen der übernehmenden Gefellschaft. Hat während des Krieges eine schon bestehende steuenpflichtige eine andere Gesellschaft oder deren Vermögen übernommen, den die hilanzmäßigen Ergebnisse, die die übernommene Gesell⸗ Durchschnittsberechnung in Betracht kommenden at, dem Einkommen der übernehmenden Gesellschaft
bestanden
ö lten,
Die vorstehenden wendung, wenn das danach schriften des Einkommensteuergesetzes übersteigt. Die Steuerpflichtiger Angaben zu machen und 51 t ge § 14 Abs. 3 des Einkommensteue .
deren Ausscheiden aus dem Dien
Unter
ngen zu erfoltzen.
r n, für welche die zu ark nicht erreicht. tergesetzes finden auf die
Sie hat
. 8 5
. Die §. 63 des Einkommenstenergesetzes wegen Wegfalls Einkommensqu gewährende Steuerermäßigung ist zu wper— agen, insoweit die Ermäßigung Beträge der im 8 1 Art der Besteuerung Bereits bewil
den. Bereits bewilligte gungen sind zurückzunehmen.
einer
genannter
entgehen wur
lhelm.
über die Genehmigung de November 1916, mäßigen Ergänzungs er ndevertretun gen, durch des
Dezember 1916.
d des Artikel 66 der Verfassungsurkunde für
2 n X und
1Preußischen Staat vom 31. Januar 1859 erlassenen Ver⸗
ordnung, betreffend Verschiebung der regelmäßigen Ey gänzungswahlen zu den Gemeindevertretungen, vom 4. M. vemher 1916 (Gesetzsamml. S. 141) haben die beiden Häuse des Landtags die verfassungsmäßige Genehmigung ertelll. Berlin, den 27. Dezember 1916. Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. von Trott zu Solz. Lentze. von Loebell. Helfferich. Graf von Roedern.
Sydow.
Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung der ordnung vom 29. Juli 1916 über längerung der Amtsdauer der kammermitglieder durch die beiden Häufen
des Landtags.
Notver, die Handels
9
Vom 29. Dezember 1916. .
Der auf Grund des Artikel 63 den Preußischen Staat vom 31. Januar 1859 erlassenen? ordnung vom 29. Juli 1916 über die Verlängerung der Amt dauer der Handelskammermitglieder haben die beiden Häus des Landtags die verfassungsmäßige Genehmigung ertellt.
Berlin, den 29. Dezember 1916.
Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. Sydow. Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer Lentze. Loebell. Helfferich.
von
—
Justizm inisterium.
Dem Staatsanwalt Dr. Hilscher bei der Staatsanwall schaft des Landgerichts 1 in Berlin ist die nachgesuchte Diens. entlassung erteilt.
M
1.
der Rechtsanwälte bei dem Landgericht in Hagen i.
löscht. Damit ist zugleich sen Amt als Notar erloschen. Der Rechtsanwalt Kurt Schultz aus Marburg ist in
Liste der Rechtsanwälte bei dem Amtsgericht in Cöln⸗Mülhen
am Rhein eingetragen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. ( Versetzt sind: die Regierungsräte Abel, bisher in Saat brücken, nach Essen als Oberregierungsrat (auftrw.) bei den Eisenbahndirektion daselbst und Nebelung, bisher in Dann als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Saarbrücken; de Regierungs⸗ und Baurat Jacobs, bisher in Bromberg, nat Essen als Oberbaurat (auftrw. bei der Eisenbahndirektlon di selbst, die Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufaches Hilleke bisher in Dortmund, als Mitglied (lauftrw) der Eisenbahn direktion nach Bromberg, Lucht, bisher in Essen, als Mitglie auftrw.) der Eisenbahndirektion nach Mainz, Ernst Eggert, bisher in Ostrowo, als Vorstand (auftrw. des Eisenbahn betriebsamts 1“ nach Dortmund, Arnold Stein brin k, bishe in Cohurg, als Porstand (aufttw) des Eisenbahnbetriebsamtz nach Glatz, Krabbe, bisher in Cöthen, als Vorftand (auftrun des Eisenbahnbetriebsamts 2 nach Essen und der Regierungt, baumeister des Maschinenbaufaches Wagler, bisher in Ham nover, nach Breglau als Vorstand (auftrw.) eines Werkstälten amts bei der Eisenbahnhauptwerkstätte 2 daselbst. „ Ueberwiesen sind: der Oberregierungsrat Marx bein Eisenbahnzentralamt in Berlin den Eisenbahnabteilungen dei Ministeriums der öffentlichen Arbeiten behufs Wahrnehmung
scheid, Mitglied der Eisenbahndirektion in Berlin, dem Eisen⸗ bahnzentralamt zur Wahrnehmung der Geschäfte eines Oher regierungsrats.
Der
= Eisenbahnrechnungsrevis r, Rechnungsrat Friedr Jung, bisher in Main;, ist unter Versetzung nach Danzig um
1 . 19160.
Uebertragung der Stellung des Rechnungsdirektors bei Eisenbahndirektion daselbst zum Eisenbahnrechnungsdirektor nannt. igeteilt sind: die Regierungs- und Bauräte Keyßeli tegierung in Oppeln, Wit tler der Regierung in Auris Sensel der Regierung in Marienwerder. Etatsmäßige Regierungsbaumeisterstellen sind verliehen: Regierungsbaumeistern des Wasserbaufaches Manzke erne (Bereich Kanalbaudirektion Essen,, Oden kirche in Hanndver (Hereich der Kanalbaudirektion Hannover) un schum ann in Datteln (Bereich der Kanalbaudirektion Essen h Versetzt sind: die Regierungs- und Bauräte Misling vo Aurich nach Königsberg i. Pr., Fiebel korn von Königsberg i. Pr. nach Cassel und Haesler von Eberswalde nach Merse burg, ferner die Regierungsbaumeister Hin s mann von Steing als Vorstand des Wasserbauamts in Meppen (Bereid der Dortmund⸗Ems⸗Kanaloerwaltung) und Lacht in von Konit i. Westpr. nach Duisburg⸗Ruhrort (Bereich der Kanalbau direktion Essen). Die Geheimen Baur Harnisch in Bromberg sin
9 * en
Kor W Del
n 1 I. X.
3 627
ehmbeck in Danzig
d in den Ruhestand getreten.
Finanzministerlkum. Zu Steuerinspektoren sind ernannt: die Katasterkontrolleurt
Schreiber in o in Schöneck, Boenecke in Pr. urg, Krefft in Kaske in Belzig, Cochius in Templin, Käufer in Ostrown, Walter in Guhrau, Sch meil in CLlouth in Löwenberg, Willmann in O. Schl., Hans Müller in Lüneburg, Marder in
burg Hann, Tiedemann in Blumenthal, Peitz sch in Verden, Brodersen in Neuhaus a. d. O., Faulenbach in Bersen— brück, Emmerich in Emden, Moehle in Norden, Gold berg in Dülmen, Wech sung in Herford, Hürter in Wanne⸗ Eickel, Beust in Gelsenkirchen, Bgeutsch in Castrop, Koch in Witten, Gregor in Fulda, Grußdorf in Rüdesheim, Westphal in Ruhrort, Rupp in Waldbröl und Hirtz in St. Vith sowie der Reglerungslandmesser Huebner in Köslin.
Stargard,
Carlsruhe
— — —— — —
Bekanntmachung
Der Händlerfrau Marie Jakubowgki in Rehhof ist
bis auf welteres jeglicher Handel mit Lebengmitteln gema
Freiherr von Schorleme
er Verfassungsurkunde r.
Der Rechtsanwalt, Justizrat Ebbinghaus ist in der Lise
der Geschäfte eines Referenten und der Regierungsrat Wind⸗
Angerhurg, Borsutzky in Rössel, Günther 9 85 Marx in Lauten⸗ Strasburg Wesspr. Mews in Beeskow, Freystadt.
Roten ⸗
roͤnungen vom 23. Seyten ber 1915 (RGBl. S. 603) und . 1916 (RGBl. S. 58l) untersagt worden. Stuhm, den 31. Dejember 1916. Der Landrat. von Auwers.
Bekanntmachung.
Durch Bescheld vom 22. Dezember 1916 babe ich der Dr. Firchner's Nährmittelgesellschaft m. b. S. Gejchäftzleiter Raufmann Jultus Lamp ferhoff hierselbst, Friederlkenstraße 34, den Handel mit Dr. Kirchner's Ei⸗Grsatzpulver und Trockenmilch unterfagt.
Essen, den 30. Dejember 1916.
Stäotische Pollzeiderwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Rath.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 6. Januar 1917.
Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie W. T. B.“ meldet, nachstehenden Erlaß an das deutsche Heer und die Marine gerichtet:
An Mein Heer und Meine Marine!
Im Verein mit den Mir verbündeten Herrschern hatte Ich unseren Feinden vorgeschlagen, alsbald in Friedensver⸗ handlungen einzutreten. Die Feinde haben Meinen Vorschlag abgelehnt. Ihr Machthunger will Deutschlands Vernichtung.
Der Krieg nimmt seinen Fortgang!
Vor Gott und der Menschheit fällt den feindlichen Regie⸗ rungen allein die schwere Verantwortung für alle weiteren furchtbaren Opfer zu, die Mein Wille Euch hat ersparen wollen.
In der gerechten Empörung über der Feinde anmaßenden in dem Willen, unsere heiligsten Güter zu verteidigen
Frevel, werdet
und dem Vaterlande eine glückliche Zukunft zu Ihr zu Stahl werden.
Unsere Feinde haben die von Mir angebotene Verständigung nicht gewollt. Mit Gottes Hilfe werden unsere Waffen sie dazu zwingen!
Großes Hauptquartier, den 5. Januar 1917.
Wilhelm !
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sichern 2 51
m Botschafter der Verein chweizerischen Gesan e zie „W. T. B.“ meldet, in deutscher Uebersetzung:
Die verbündeten Regierungen Belgiens, Großbritanniens, Italiens, Japans, Montenegros, Portugals, Rumäniens, Rußlands und Serbiens, vereinigt zur Ver⸗ teidigung der Frelheit der Völler und treu der eingegangenen Verpflichtung, nicht vereinzelt die Waffen niederzulegen, haben , . gemeinsam auf die angeblichen Friedensvorschläge zu antworten, die ihnen seitens der feindlichen Regierungen durch Vermittelung der Vereinigten Staaten, Spaniens, der
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h⸗Ungarn,
an Serbien ein beispielloses Ultimatum den Krieg erklärte, trotz der sofort Die Mittelmächte haben darauf die von der Entente gemacht wurden, un eine friedliche Lösung zu verschaffen. Das Konferenzangebot Englands, schlag eines internationalen Ausschusses, die von Rußland an den Deutschen Kaiser um ein das zwischen Rußland und Oesterreich⸗ Ungarn des Konfliktes zustande gekommene Einvernel
alle Anstrengungen sind s oder ohne Folge gelassen word Reich überfallen, das seine Neutre t und das sich nicht scheute selbst zu erklären, aß „Fetzen Papier“ wären und daß „Not kein Gebot“ — Für die Gegenwart stützt sich das angebliche Angebot Deutschlands auf eine ausschließlich europäische Kriegskante“, die nur den äußeren und vorübergehenden Schein der age und nicht die wirkliche Stärke der Gegner ausdrückt. Ein Friede, der unter solchen Voraussetzungen geschlossen wird, würde einzig den Angreifern zum Vorteil gereichen, die ge glaubt hatten, ihr Ziel in zwei Monaten erreichen zu Fönnen und nun nach zwei Jahren merken, daß sie es niemäls er
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69 1
(entente)
ihm seine Neutralität auferlegt.
Für die Zukunft verlangen die durch die Kriegserklärung Deutschlands verursachten Verwüstungen, die unzähligen Attentate, die Deutschland und seine Verbündeten gegen die Kriegführenden und gegen die Neutralen verübt haben, Sühne, Wiedergutmachungen und Bürgschaften Ganctions, repara- tions, garanties). Deutschland weicht listig wie dem anderen aus. In Wirklichkeit ist die durch die chte gemachte Eröffnung weiter nichts, als ein wohlberechneter Verfuch, auf 1e
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die Entwicklung des Krieges einzuwirken deutschen Frieden aufzunötigen.
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der Ententemächte für die Gerechtigkeit einzutreten. Belgien hat immer peinlich die Pflichten beobachtet, die Es hat zu den Waffen ge⸗ und seine Neutralität zu zerletzt worden sind, und stungen t lei
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er österreichischungarische Minister des Aeußern Graf zernin ist heute früh seinem Kabinettschef Grafen Hoyos aus dem Großen Hauptquartier hier eingetroffen.
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wird. oder, daß bei der gesetzmäßigen Aufstellung (Berichtigung) der Listen hinsichtlich der Kriegsteilnehmer, die den sonstigen Voraussetzungen für den Erwerb und die Augübung des Bürger⸗ (Gemeinde⸗ Rechts genügen, eine Minderung der veranlagten Steuersätze oder der Einkommenbezüge, die etwa gegenüber den für die letzte endgültige Liste maßgeblichen erhältnissen eingetreten ist, außer Betracht bleibt. Wie „W. T. B.“ mitteilt ist damit zu rechnen, daß die Geltungsdauer dieser gesetzlichen Bestimmungen in allernächster Zeit auf das Jahr 1917 erstreckt wird. Gemeinden, die sonst nach dem für sie gültigen Gemeindeverfassungsgesetz bereits in der zweiten Hälfte dieses Monats die Auslegung der Liste für die Wahlen zur Gemeindevertreiung würden vornehmen müssen (vor⸗ nehmlich sind das Landgemeinden), werden gut tun, um sich unnötige Vorarbeiten zu ersparen, auf die Fortdauer der Be⸗
7 ) *. 0 891* Hwk 1 901 stimmungen vom Sommer 1915 Rücksicht zu nehmen.
Bayern. König vollendet Allerhöchsten
.
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morgen sein
Seine Majestät der
Lebensjahr. Anläßlich des Geburtstages
wurden, wie „W. T. B.“ meldet, Staats minister
Ritter von Seidlein Dr. Ritter von Knilling in den
Adelsstand erh dem Staatsminister, Vor⸗
errats, Dr. Grafen von Hertling wurde
das Großkreuz des Verdienstordens der bayerischen Krone ver liehen.
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Großbritannien und Irland. gemelde d, wird eine neue Kriegs⸗ Januar ausgegeben werden.
Wie
an leihe
Belgien. von Belgien, Generaloberst Frei der von seiner Erkältung wieder genesen meldet, von Seiner Majestät dem gsurlaub bewilligt erhalten und begibt sich
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Griechenland. meldet denten, mit nstimmig 1
Athen, die denen der König erklärt, daß die in ihrer gegenwärtigen
könnten, da diese auf
irden, daß der Plan bestehe,
anzugreifen. Die Regierung habe be⸗ Krone gewisse Teile der aber geneigt, über die
M5 84 z 28 1. „Reutersche Bureau aus s ĩ
Form nicht geb ein Eingeständnis Sarail im Rück schlossen, im Einvernehmen mit der verwerfen, sei
Unterhandeln.
erfährt
Eisenbahnbrücke
gesprengt haben,
Nato ole anderen
Hor — 61
Ror Vn4Har der Entente
4
Mehingung 211 Seblngune 2 71
Syra, daß sũdlich von um weitere Peloponnes zu verhindern. nach dem Peloponnes geht wurden 7000 Mann und nur
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die Lari T 60n D
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9 49
1 nl . 11 1. 1. . e
Der Transport der Truppen langsam vor sich.
30 Geschütze dorthin f
Fortsetzung i mn Ersten Beilage)
Kriegsnachrichten.
Berlin, 5. Januar, Abends. (W. T. B.) In der Großen Walachei ist Rumäniens Haupthandelsstadt Braila von deutschen und bulgarischen Truppen ge⸗
nommen Die Dobrudscha ist vollständig vom Feinde gesäubert.
Großes Hauptquartier, 6. Januar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. en Abendstunden starker Feuer kampf im Ypern⸗ auf heiden Somme⸗Ufern und in einzelnen Ab⸗ der Champagne⸗ und Maass⸗Front. 5er , drangen im angriff einige Engländer in den vordersten Graben. Unsere Ztoßtrupps in der Gegend von Mafssiges und an der Ne Derdun Gefangene aus den französischen
ö
In Bogen,
schnitten zrdlich der
Bei Serre, ni Ancre Nacht⸗
66 holten in
yrdostfront
von
24 2 842 ea Krieg sschauplatz.
ldmarschalls 1è1Bayern
Oestlicher des Generalfe Leopold vo Nach Scheitern seiner Vorstöße am gestrigen Morgen wieder⸗ holte der Russe nach heftiger Artillerievorbereitung seine Angriffe Kräften zwischen der Küste und der Straße Destlich der Aa drang er über gefrorenen unsere Stellung, an allen übrigen
er abgewiesen. Bei stößen hlieben
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wr ill ward in Bataillonsbreite in *
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Mitau
V 2 1 Verkehr mit
Ausführungs⸗
esratsverordnung den 14. 1916 und den
bestimmungen vom gleichen Tage ist jeder, der am Beginn eines Kalendermonats Leim (Lederleim, Hasenleim, Knochen⸗ l in einer Gesamtmenge von mindestens 100 kg in Gewahrsam hat, verpflichtet, zum 10. jedes Monats seinen Bestand anzugeben. Meldungen sind auf vom Kriegsausschuß für Ersatzfutter, Berlin, ausgegebenen Vordrucken zu erstatten, bei den Handelskammern und Handwerkskammern sowie bei den größeren industriellen Fach⸗ verbänden zu heziehen sind. Der Meldepflicht unterltegen nicht nur die Leimfabrikanten und Händler (auch Drogen‘, Eisen⸗ waren⸗ und andere Händler, die Leim nicht als Hauntartikel führen) sowie die Spediteure, sondern auch braucher, selbst wenn sie ihren
die Leimver⸗
Bedarf auf längere Zeit
gedeckt haben. Unterlassung der bedroht.
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41 1 * September
ĩ
eim, Mischleim bis Die den
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1 T. mit — mit —
Meldung ist trafe
1915 ist
zur Sicherstellung des kom⸗ der
Kriegsteilnehmer der Stadt⸗ und Landgemeinden im Gesetzeswege die Befugnis gegeben worden, für die Jahre 1915 und 1916 durch Gemeindebeschluß anzuordnen entweder, daß von Aufstellung
Im Sommer munglen Wahlrechts
Liste der stimmfähigen Bürger (Gemeindeglieder) abgesehen
reichen werden.
einer allgemeinen und Einzelberichtigung sowte Auslegung der
und bei Wahlen die letzte endgültige Liste zugrunde gelegt
ind mehrere Maschinengewehre in unserer Hand l zahlreichen Miadztol
Ve DMuUande an
nördlich
Generalobersten og Joseph. karpathen starker Feuerkampf. schlugen nordöstlich von
Im Südteil Oesterreichisch Kirlihgba
Südlich des
hisch⸗ungarische er ausgedehnte .
st ürmten hayerische und Verteidi⸗ zwischen Cotumba und ltucunu. Zu den schweren blutigen Verlusten
die Einbuße von über 300 Gefangenen.
Zwischen Casinului und Susita⸗Tal wurden mehrere Stützpunkte genommen.
Deutsche Kolonnen dringen nach Säuberung der Höhen⸗ stellungen südöstlich von Soveja längs der Täler nach Nord⸗ osten vor.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls
von Mackensen. lach wirksamer Feuervorbereitung stürmten unter Befehl des Generalleutnants Kuehne die Divisionen der Generalleutnants Schmidt von Knobelsdorf (Heinrich und von Oetinger die stark ausgebaute, mit Drahthindernissen und Flankierungs⸗
österreicl ung sganlage Hegners kommt
* Yar 1 1