1917 / 28 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Feb 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Staatsanzeiger.

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Einzelne Anmmern kosten 25 58.

Aer Kezugsprein heträgt vierteljährlich 6 M 230 5. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Nostanstalten und Zeitungsspeditenren für Selbstabholer auch die Expedition 8w. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Anzeigenprei⸗ für den Kaum einer 5 gespaltenen Einhelts= jeile 30 9, riner 3 gespaltenen Einheits zeile 80 8.

Anzeigen nimmt an:

dir Königliche Ezpedition des Reicha⸗ und Ktaatzanzel gers

Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin,

1917.

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Inhalt des amtlichen Teiles: ördensverleihungen ꝛc.

; Deutsches Reich. rnennungen ꝛc.

zekanntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung fran⸗ zösischer Unternehmungen.

zandelsverbot. Königreich Prensßzen.

rnengungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhnngen und sonstige Personalveränderungen.

ufhebung eines Handelsverbots.

andelsverbote.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberbahnmeister 4. D., Rechnungsrat Hintze in hlden, Kreis Fallingbostel, den Roten Adlerorden vierter asse, ; dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät d Direktor des Seminars für orientalische Sprachen an der iversität in Berlin, Geheimen Oberregierungsrat Dr. . den Stern zum Königlichen Kronenorden zweiter asse, dem hisherigen Handelsrichter, Geheimen Regierungsrat r. Pieck in Berlin⸗Wilmersdorf den Königlichen Kronen⸗

den dritter Klasse,

8 nassistenten a. D. Klin gelhö

n.

n Eiser zführer a. D. Schr as Verdienstkreuz in Silber, y 5 Im Bahnhofsaufseher a. D Vogt in Alsweiler, Kreis

Wendel, und dem Eisenbahnrangierführer a. D. Zell⸗ ann in Altenhaßlau, Kreis Gelnhausen, das Kreuz des All

einen Ehrenzeichens, . e dem Eisenbahnunterassisten ken a. D. Bicker in Frankfurt M., den Eisenbahnschaffnern a. D. Kohl in Betzdorf, Kreis tenkirchen, Mertes und Müller in Trier, den Eisenbahn⸗ ngiermeistern a. D. Gaul in Petersberg, Kreis Fuida, und eipp in Leihgestern, Hessen, dem Eisenbahnwerfkführer a. D. eber in Saarbrücken, dem Eisenbahnwagenaufseher a. D. hiel in Saarbrücken ⸗Malstatt, den Eisenbahnweichenstellern D. Klassert in Großkrotzenburg. Landkreis Hanau, Krug Friedberg, Hessen, Maisenbacher in Frankfurt a. M.“ ederrad, Margraf in Dortelweil, Hessen, Hein in Reinig, ndkreis Trier, und Neusius in Serrig, Kreis Saarburg,

Bahnwärtern a. D. Eifler in Güdingen, Landkreis Saar— icken, und Spieß in Steindorf, Kreis Wetzlar, das lgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Arbeiter Fritsche in Potsdam das Allgemeine Ehren⸗ chen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Königlich württembergischen Regierungsassessor Theodor hring zum Kaiserlichen Regierungsrat bei der Reichsver— erungsanstalt für Angestellte zu ernennen.

Bekanntmachung.

Auf Grund ber Verordnung, betreffend die zwangs— ise Verwaltung französifcher Unternehmungen, n 26 November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende lernehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

291. Lisie.

Ländlicher Grundbesitz. Kreis Colmar. Gemeinden Colmar, Holzweier, Türkheim, Wettols heim, Sulibach: a 7 ha Grundbesitz der a. Witwe des Appellationsrais Franz Josef Richert, Glise Flora Josefine Fortungte geb. Hirsch, Rentnerin in Alger, b. Marte Margaretha Therese Sopolene Richert, obne Gewerbe in Alger, C. Kail Peler Josef Richert, Staatzanwast in Tisi. Duson (Provinz Alger), in Erbengemein⸗ aft des alten Rechtß (Verwalter: Kreis bauinspektor a. V, Regierungg⸗ und Baurat Freiherr Franz von Althaus in Colmar). Straßburg, den 25. Januar 1917. sinisterium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. n, Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französtscher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsoerwaltung angeordnet worden:

282. Liste.

Ländlicher Grundbesitz. Kreis Colmar. Gemeinde Obermorschweier: etwa 04 ha Reben; Gemeinde Winzenheim: etwa 9, ha Acker und etwa 03 ha Reben der Gustav Heinrich Dryander, Rentner, Ehefrau Margarethe Eugenie geb. Boll in Colmar, jetzt angeblich in Paris lebend (Verwalter: Notar, Justizrat Vr. von Amelunxen in Colmar). Straßburg, den 25. Januar 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Ditt mar.

Bekanntmachung.

Den Südfruchthändlern Miguel Roca in Leipzig und Anton Roca in Eisenach ist der Handel mit Gegen“ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuperlässigkelt unterm 18. Januar 1917 untersagt worden.

Eisenach, den 18. Januar 1917.

Der Vorfland der Residenzstatt. Schmieder.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Oberlehrers, Professors Justin Kintzinger an der Oberrealschule in Metz zum Direktor des städtischen Lyzeums in Recklinghausen durch das Staatsmini—⸗ sterium bestätigt worden.

Finanzministerium.

Der Katasierkontrolleur, Steuerinspektor Nell ist von Oldenburg nach Plön veisetzt und der statasterlandmesser Mathias zum Katasterkontrolleur in Olbenburg bestellt worden.

Ministerium des Innern.

Der Oberregierungsrat von Joeden ist zum Direktor des der Regierung in Marienwerder angegliederten Ober⸗ versicherungsamts guf Lebenszeit und zum ständigen Vertreter des k im Vorsitz dieser Behörde ernannt worden.

Königliche Seehandlung (Preußische Staatshankh.

Bei der Königlichen Seehandlung (Preußische Staatsbank) sind ernannt: der Seehandlungskassenserretär Zeitz ann zum Seehandlungshuchhalter und der Brreaudiätar Kurz zum Seehandlunggkassensekretär.

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Bekanntnuachung.

Dem Bäckermweister Wilhelm Brand in Benrath-⸗Urd ah ist die Wiederaufnahme eines n, len

Umfang des Deuisches Reiches gestattet worden. Düssel dorf, den 26. Januar 1917. Der Landrat. von Beckerath.

Bekanntmachung. Der Händlerin Ehesrau Therese Walther, 6

27. September 1915 (RGBl. 1915 S. 503) die weltere Augübung des Geschäftebetriebes im Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbeson dere mit Nahrungs- und Futter⸗ mitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit bis auf welteres für das gesamte Reichsgeblet un tersagt. Dle Kosten der Bekanntmachung sind von der Betroffenen zu erstatten.

Welßenfels, den 27. Januar 1917.

Dle Polizeiverwaltung. Daehn.

Bekanntmachung.

GSemäß 5 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats über die Fernha tung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sey tember 1915 (RöBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Perer Johann Dirkse, geboren am 10 Janaar 1874 in Veorsdroten in Holland, zurz it Düsseldorf, Küttenstraß⸗ 21, wohnhaft, die Aut übung des Handels mit Nahrungs- und Genußmitteln für das gesamte Reichsgebiet verboten.

Düsseldorf, den 26. Januar 1917.

Die Polizeiverwaltung⸗ Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

Der Kolonialwarenhändlerin Frau Ww. Maria Schnee⸗ gang, bier, Saarbrücker raße Nr. 8, wohnbaft, ist heute auf Grund des § 1 der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. Seite 603) der Handel mit allen ,, und Futtermitteln umd sämtlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden.

Saambrücken, den 26. Januar 1917.

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Dentsches Reich. r. Preußen. Berlin, 1. Februar 1917.

Der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist . laut Meldung des „. T. B.“ die folgende Note übermittelt worden: 4 Berlin, den 31. Januar 1917. Euere Exzellenz haben die Güte gehabt, mir unter dem 22. d. Mts. von der Botschaft Mitteilung zu mache die der Herr Präsident der Vereinigten . . Amerika am gleichen Tage an den amerikgnischen gerichtet hat. Die alf alf Regierung, hat on dem Inhalt der Botschaft mit der ernsten Aufwmerksa it Kennt⸗ nis genommen, die den von hohem Verantwortlichkeit- gefühl getragenen Darlegungen des Ferrn Präsidenten zu⸗ kommt. Es gereicht ihr zu großer Genugtuung, festzustellen, daß die Richtlinien . bedeutsam n Kundgebung in weitem Umfange mit den Grundsätzen uns Wünschen übereinstimmen, zu denen sich Deutschland bernt. Hierzu gehört an erster Stelle das Recht der Selbst'stimmung und die Gleichberech— tigung aller Nationen; in Anerkennung dieses Prinzips würde Deutschland es aus Mig begrüßen, wenn Völker, wie Irland und Indien, die sich der Segnungen staatlicher Ünabhängigkeit ht erfreuen, nunmehr ihre Freiheit erlang⸗ ten. Bündy an die die Pölter in den Wettbewerb um die Macht hip treiben und in ein Netz ,. Intrigen verstrickeg lehnt auch das deutsche Volk ab. 2 ist seine He f. Mitarbeit allen Bemühungen gesichert, die auf die zerfätung fünftiger Kriege abzielen. Die Freiheit der Mere als Vorbedingung für den . Bestand und den Fledlichen Verkehr der Völker hat ebenso wie die offene Tür ür Rn Handel aller Nationen stets zu den leitenden Grund—

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sätzei der deutschen Politik gehört.

Um so tiefer beklagt es die Kaiserliche Regierung, daß do friedensfeindliche Verhalten ihrer Gegner es der Welt n möglich macht, schon jetzt die Verwirklichun dieser er⸗ Fönen Ziele in Angriff zu nehmen. Deutschland und seine erbündeten waren bereit, alsbald in Friedensverhandlungen

vom 23. September 1915 owe der hlerzu erlassen

i Weißenfels, 2 haben wir auf Grund

bestimmungen des Herrn Minifters fur Handel an ewerbe vom

as führungs ⸗·

bezeichnet.

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wiederholten Reden und

Kinzutreten, und hatten als Grundlage die Sicherung des Daseins, der Ehre und der Entwicklungsfreiheii . ölker Ihre Pläne waren, wie sie in der Note vom 2 Dezember 1918 ausdrücklich betonten, nicht auf die Zer⸗ schmetterung oder Vernichtung der Gegner gerichtet und Rach ihrer Uebergeugung mit den Rechten der anderen Nationen wohl vereinbar. Was insbesondere Belgien anlangt, das den Gegenstand er, . Sympathien in den Vereinigten Staaten bildet, so hatte der Reichskanzler wenige Wochen zuvor erklärt, daß eine Einverleibung Belgiens niemals in Deutschlands Absichten gelegen habe. Deutschland wollte in dem mit 2 zu schlleßenden Frieden lediglich Versorge dafür treffen, daß dieses Land, mit dem die . liche Regierung in guten nachbarlichen Ver ältnissen zu leben wünscht, von den Gegnern nicht zur i. erung feindlicher Anschläge ausgenutzt! werben kann. Solche * nge ist

so dringender gebolen, als die feindlichen Machthaber namentlich in den