1917 / 30 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Feb 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Dentsche Verlu stlisten.

B. 328.

2. Februar 1917.

er, August, Utffz,, 15. 7. 2 Homburg, Pfalz, schwer verw. *. Utffz. 4. 9. 89 Grafing, 1b. er, Kilian 2 9. 94 Ver lacungen, lnterst. —— .

; Reitmehring, Oberb. lei ö . 8 mit (. L. 515), in Se s cht . . 6

Seim ich 2 2. 9 Okerb. schwer verw. Meyer, Adam, Vzfelbw. ö. 14. 12. 99 Gailbach . bish. zohann, 5 . 83 Pfaffe nhofen, Oberb. bisl , vermißt (8. E. 316), verm., J . Ge sgsch. B56 2. , Anton, Utffz. 27. 1. 90 Nurnberg, Mittelfr. bish.

1. 7. 94 Erlauzwiesel, Niederb

Maier, Maie Raier

ier zosepl 66. 5 * 9 Nürnberg, . det Daniel 17. 1. gö6 Trubenbrunn, Unterft.! . Pei 9g. 5. 56 Rappenberg, Tbeipf.— leicht verw. Yöever, Franz g- 14. 1. 30 KöstriZ, Keuß z. *,. = schwer berwundet. ER o fer Johann 1 Hliensbach. S v. Meyer, Heinrich 22. 2. 78 Franteneck, Pialz vermißzt. 96 . Heinrich 9. 6. 95 Gei elhöring, Niederb. leicht verw Vermann 8. 9. 93 Jrheim, Plalz gefallen. ö Heorg 3.5. Effe 6. 2 4 , zoh. w. ö. 97 Langenste nach, Mittelfr ö. 86 . Johann 16. 12. 958 Göttelbrunn, Mittelft. J. De eyer, Sohann, Gefr. ö 20. 3. 933 Buchau, 93 den r. ö 36. ö . 1 Jeseyh 35. 1. S4 Höhfröschen, Pfal⸗ fallen. mißt 3. 8. zl), in Hessch. (n. Prin, Kätälg;). . hf. Karl 2. 3. Weidelbach Nittel . .

Jakob fartin— J 9. 7. 97 Neumarkt, Aberpf. 9. gesalhen.

. Matthäus, Utffz. —“ 1. 93 Nurnberg,“ b 2. 35. 95 Knopp, Pf leicht

r, Georg, Gefr.,

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5 356 5 D e, , , Sher . Michael 735 Breitenau, Mittelfr, schwer

Leonhard, 26. 10.

dam 20. 4. 80 Oberleupoldsberg, Joseph 18. 3. 93 Kirchham, Nied 7 1 212 s 2

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leicht verwundet. schwer verw.

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1 * 1 . Marz, Frenz, Vzfeldw. ö 1 77 4 . Peter eg chen baue ; per = ; , ür. M 2 r Ja kob 13. 5. 97 Kaiserslauter DP z e fall n,, . ton

thia s, Konrad, Aug., Vzfeldw. Kusel, Pfal 611 19 5 * 65 9 1p II utsch, Mich

66 1 Frlebr., Johann 11. 8. 96 Sicking, Oberb. i Schmiedorf schwer verwun

7 3 . iannsquick, Niederb. 5 2 Baggenhofen,

schwer

866 Kopfsöd, Oberh. Mittel fr.,

Obermässing 2 16 . . 8 5 8 * I* zohann, 9. 11. 95 Westerndors, Vberb.

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schwer 8. 55

x I 241 chmittweiler, Pfalz

zt. Ingbert, Pfal

Ftzenberg Elmstein, Pfalz 87 Altötting 4. 97 Nittenau, f. schi 2 g , 95 Windenberg, I. ve chwennin ' 39 12 4 Lr. 1 9 z ö korn . ; 5 Schwe nin J aner, J N Arnschwang, Oberpf. 6. 10. 96 Flein hauser wab. . 1; berw. M ͤÿhlhslzer, Georg Emil 14. 6. 95 Ludwigshafen, 1. Ron d,. . Deu hlhyl ze 8 85 G ü ay r, Roman J. Mayrhofer, Isfried . . gefallen. verwundet, 11. 16 Müller Alfons 20. 12. 96 Grettstadt, Unterfr. 3, Johann 7. 4. ; gefallen Cemil Sean p . Valid

Cweyr 9

J ga at, Wendelin, 24. 9. 9

1e 3 5 RH * vn J HDi e dhard

Mederer 2e ish. vermißt Kleme Mittlg.)

D. 23 ) Wurzbur

* 310, 1 Gefgsch. 6 96 Rieschweiler, Pfa Bad Reichenhall

1 1. 96 Altrip,

7Bliesdal heim pfal. Wimmelbach, Mittelf dermißt (V. L. 309 Mittlg.).

77 Eckersmühlen

1 25. 79 Uruk ed J = V1 ĩ ( be nl Ve J ) 40 * f 2. ; ᷣ. . ' 7. Debg'g,

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III] 1 t eier, Johann ; nberg Meier, Konrad . Gräfenberg, Neier, Legnharh 1. 1 Deßmannsborf, Meier, Michael 2. 82 Meinberg, Philip

Neinberger, Karl

Meindl, Meißner, Bernhar Mei rner, Ludwig Melchner, J Melder, Mellinger, Mendel, Johann

herscheckenbach, Veittelfr.

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Gef Steinberg, Ol

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Renig, Georg 14 6 Giehelstadt, Ur fallen. Müll 1, Johan 22.97

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M E nlig Karl J. ] Vedrgdgetsbbchbelint J chr! 7 19* hann A am 1 ; J v 3

Mennacher, Jol 0. 1. 91 Pilsting, Niede: schwer ish. vermißt (V. L. 313), in Gefgsch 11 . 9 1 J . n 1441

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vüunde , . 4 9 221 . ö ; 9 Griangen, 4 ? . 8 7 11 . 1 4 Wü. 74 11 16

udwig vermißt

; el, Martin 6 e, Jakob, Gefr., 21. 4. 94 Un Gef r. gh Lederstati Under, 315 16 , Burglesau, Oberfr. 1 rw. Müller, Zudwig I7. 2. 94 Benk, Oberfr. ish, vermißt Mül Michgel (V. L. 318), in Gefgsch. (n. priv. Mittlg.. Vzfeldw. u. Offz. Asp. 1. 10. 94 Unteraltertheim, Unterft. gefallen.

2 ö 21 * anzendors,

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ni Ulssz. 1 e. schw. Fo hann, schwer vern Philipp

1 ettingen, Baden leicht verw. 0. Dberf bisl vermißt (n. priv. Mittlg.). r, Nepomuk 14 leicht verw. In, Nelas, in. d. R d, f. = 1. 12. ge Rärn— Mesch, Friedrich 6. 8. 81 Kienfeld, Oberfr. berg, Mittelfr. schwer verwundet. Meßerer Karl, 4. 11. 95 Schwabmünchen. Schwah r, Otto, Geft. 26. B. 96 Lichtenau, Schwab. Mefssingschlager, Georg II. 11. 78 Reuth, Oberfr. I. v. le A r. 4. 12. 85 Kaiserslautern, Reßmer Joseph 21. 6. 96 Buxheim, Schwaben leicht verw. ; Merttfes fel, Viktor, Utffz., 10. 2. 37 Steinbach, Oberfr, schw. v. Meß, Alfons 14. 5. G0 Poppenroth, Unterfr. schwer ver ⸗Mi

wundet, 729. 10. 16. ü y 2 * Metz, Johannes, Gefr. 12. 11. 84 Insheim, Pfalz J. verw. Meß, Joseph 58. 12. 96 Arnstein vermißt. Meß, Leo. Gefr., 15. 6. 94 Biberachzell Schwaben, schwer verw. Meßger, Franz, Ltn. d. R. d. Inf. 29. 2. 92 Hösbach, Unterfi. leicht verwundet. . Mehger, Karl. 11. 11. 95 Frontenhausen, Niederb., J. S., b. b. Tr.

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cht verwunbet. der; v.

ü Jakob 7. 4. 94 Etlaswind, Oberfr. leicht verw. Müssel, Richard 6. 11. 98 Brücklas, Oberfr. schwer verw.

mm . , vermißt (V. L. 311), in Gefgich. (n. priv. Mitilg.). J

s6 Kleinschwarzenbach, Oberfr. 45 ca * ö

6 65 verw.

Muh llois 6. 4. 95 Neusohl, Niederb. leicht verwundet. M 11. 8. 85 Kronwitt, Oberpf. d. Unf. J. verl. F Oberpf. leicht derm.

leicht verm.

schw. verw. Fr 26. 5. 95 Waging, Oberb. leicht verw. Nyrth, F Xa 4. 2. g3 Erdmannsdorf, Oberb. leicht verwundet, b. d.

leicht verwundet.

Pfalz vermißt. dach, leicht verwundet. Nürnberg, Mittelfr. gefallen.

3. 3. 95 Unterst h, Oberfr. gefallen.

96 Kemmern, Ob allen

10. 7. 87 zt (V. L. 319, in

96 Hargel 8 9

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Elsenfeld, Unt l . C 9 * 2

g96 München verwundet.

4. 85 Ergoldsbach, Niederb. 195 J

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4 verm. 12. 6. 85 Allkofen schwer verw.

I Hettenkofen, Niederb. 1. 10. 90 Wartenberg schwer verw. Reichersbeuern, Oberb. ze fallen. 936 Ochsenfurt, Unterfr., bish. ver⸗ in Gefgsch. (n. priv. Mittlg.). Schlattan, Oberb.

bish. vermißt

5 Mittla 611119.

Gefgsch. (n. priv.

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C692 89 m0 Deidt amp zenhöchstadt

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Königshofen,

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vermißt.

Deutenhausen, Oberb. .

Münchberg, Oberfr. ish. ver⸗ Mititlg.

gefallen.

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92 Gailbach, Unter 1, 8 d. 6 97 Kronach, leicht v Schwabach, Mittelfr. ufkirchen, Oberb. gefallen. * 1 icht 2

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2 33 Nödlitz, Pr. B. L. 311), in Gefgsch. (n. prip. Mittlg.). Georg 18. 4. 95 Sünching, Qberpf. Heinrich 3. 6. 96 Sünching, Oberpf bish. lei verwundet (V. L. 315), auch vermißt. 1. leicht verwunde bish. verminl

S3 Schweigen, Pfalz 24. 1. 94 Neuenmarkt, Oberfr. (V. L. 316), in Gefgsch. 14. 2. 33 Mandsbek, Pr. L. 311), in Gefgsch. (n. priv. Mittlg.). 16. 9. 97 Englmar, Niederb; . 24. 1. 76 Lautersheim, Pfalz J.

eck, Karl, Gefr.

int inger, Taver

n kulg, Johann, Utffz. Perzl, Joseph 15.2 Perzl, Michael, Gefr. Pesold, Joseph Pettrich, Nikolaus, Gefr. . . Pfaff Il, Friedrich 22. 12. 96 Langmeil, Pfalz leicht verm.

Echluß folgt.) ;

2 Hohenlinden, Qberb. gefallen.

* 2 .

Druck der Norddeuschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt.

Mützel, Erhard, Gefr. 26. 11. 95 Fuchsstadt, Unterfr. leicht derwundet, b. d. Tr

.

Meßger, Leo, Georg, Gefr. 11. 7. 91 Sulzfeld, Unterfr. L. v.

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32

Generaldirektor a. D. orden dritter Klasse mit der Schleife,

den Adler der Inhaber Hohenzollern,

Gjienner,

leicht verr.

bish. vermißt

verm.

28. 92. 92 Geratskirchen, Niederh. J. v. . 25. 2. 94 Kirchfarrnbach, Mittelfr. J. ver. 28. 11. 82 Maineck, Oberfr. I. v.

Geheimen Rat

Dentscher Neichsanzeiger

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Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

N - 2/!1t.

Der Kengapreig betrãgt vierteljährlich 6

Alle Nostanstalten nehmen Kestellnug aun; für Gerlin außer * 8 den Nostanstalten nnd Zeitnagsspeditenren fur Selhstabholer e auch dir Expedition sw. 48. Wilhelmstraße Nr. Einzelne Rummern hosten 235 4. I

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Ameigennrris sur Nen Raum einer 5 gespaltenen Eiuhelta zeil 30 3, einer 3 gespaltenen Einheitajeile 30 4.

Anzeigen nimmt an:

2. ; 6 2. 2 6 ; ie Königliche Egpedition Des Reichs und Staatsanjtigern

Berlin 8 Ww. 48, Wilhelmstraße Nr. 82.

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Abends.

1917.

30.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordens yerleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vater ländischen Hilfsdienst.

Anweisung über das Verfahren bei den auf Grund des Hilfs— dienstgesetzes gebildeten Ausschüssen.

Absatz von Dörrgemüse.

Schiedsgerichtsordnung für Streitigkeiten aus der Lieferung von Dörrgemüse.

Vekanntmachungen, betreffend die zösischer Unternehmungen.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhäöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Zwangsverwaltung fran⸗

Erste Beilage: Belanntmachung der in der Woche vom 21. bis 27. Januar 1917 zu Kriegswohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen.

Seine Majestät der König haben geruht:

Ihrer Königlichen Hobeit der Herzogin von Sachsen⸗

Coburg und Gotha, Prinzessin zu Schleswig⸗Holstein⸗ Sonderburg⸗Glücksburg, Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin von Württemberg, und Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Elisabeth Schaumburg-⸗Lippe den Luisenorden erster Abteüung mit 181314 zu verleihen.

Fürstin zu Wied,

zu

r Jahreszahl

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: * ö m 9 2 dem bisherigen Mitgliede des beim Kaiserlichen Aufsichts⸗ flir Privatversicherung bestehenden Versicherungsbeirats, Vatke in Magdeburg den Roten Adler

amt

dem Oberlehrer a. D., Professor Dr. Kallmann in

feld und dem Eisenbahnbetriebssekretär Binde mann in Stettin den Roten Adlerorden vierter Klasse, den Amtggerichtsräten a. D., Geheimen in Posen und Goebbels in Bonn orden dritter Klasse,

dem Handelsschullehrer Fritze in Schapen, Kreis Lingen, und dem Vorschullehrer a. D. Tönnies in Hameln den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Superintendenten und Konsistorialrat Dr. Hermens

den Königlich Leonen⸗

in Magdeburg⸗Cracau den Adler der Riater des Königlichen

Hausordens von Hohenzollern, dem Lehrer Schramm in Hordel, des Königlichen

Bochum, von

Landkreis Hausordens

Dem Eisenbahnlokomotivführer a. Q. Meyer in Bremen das Verdienstkreuz in Gold,

dem Gemeindevorsteher, Landwann Melchertsen in Glenner, Kreis Apenrade, und dem Eisenbahnkassenboten Trilling in Paderborn das Kreuz des Allgemeinen Ehren⸗

Beichens,

ö dem bisherigen Kirchenältesten und Kirchenkassenrendanten, Rentner Kahnt in Wernsdorf, Landkreis Zeitz, dem Gemeinde— vorsteher, Landmann Nielsen in Laurup, Kreis Tondern, dem

Kreigwegemeister . D. Block in Montwy, Kreis Hohensalza,

dem Weißbindergesellen Ehrhardt in Nauroth, Kreis Alten⸗ lirchen, dem landwirtschaftlichen Aufselser Heuer, dem Futter⸗ e Heikroth, beide in Sülldorf. Kreis Wanzleben, dem Wieger Horstkamp, dem Schlosser Metzger, dem Sand⸗ former Schlagböhmer, sämtlich in Sterktabe, Kreis Dins— alen, und dem Hilfsarbeiter Fröhling in Holtea genannten Kreises das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Gefreiten Polews ki im Feldartillerieregiment Nr. 79

die Rettungsmedai 3 ; 9 3 14 ö . . , gsmedaille am Bande zu hen. Penzkofer, Rudolf, 8. 3. 6 Neufahrn, Nie derb, d. Unfall . verletz. 6 .

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:

dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirklichen

; it Zimmermann die Erlaubnis zur Anlegung des ihm verliehenen Großkreuzes des Oesterreichifch-Kaiserlichen Leopoldordens zu erteilen.

Sie

Februar,

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den staatlich geprüften Baumeister des Schiffbaufaches Stamm zum Marineschiffbaumeister zu ernennen.

1

Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsvdienst. ; 1917. Der Bundesrat über den vaterländischen Hi z (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1333) mit Zustimmung des v tag gewählten Ausschusses folgende Verordnung erlassen: 8 Wird das Beschästigunggperhältnis eines Hilfedienstrflichtigen durch den Arbeitgeber oder mit seiner Zustimmung aufgelöst, so hat dieser dem Hiltasdienpflichtigten hlerüber eine Bescheinlgung (Abkehr schein) auszustellen.

vom

§52

Erhebt ein Hilfsdiensipflichtiger, dem der Abkehrschein verweigert wird, nicht Beschwerde gemäß 5 98 Abs. 2 des Gesetzes bet dem Aus. schuß, so kann er von diesem tiotdem eine schriftliche Austunst darüber verlangen, ob ver Betrteb seizes bisherigen Arbeitgebers oder die Organisation, bei welcher er bisher beschäftigt war, eine der im §z 2 des Gesetzes beielchneten Stellen ist. Die Autkunft erteilt der Vorsitzende des Ausschuffes, sofern er nicht biermit eine andere Stelle

betraut hat.

Ist die Auskunft erteilt, das der Betrieb des bisberig⸗n Arbelt⸗ gebers oder die Organisatison, bei welcher der Hilfe dier styflicktige zuletzt beschäftigt war, eine der im genommen werden. )

Durch die Auskunft wird der 5 4 5 6 des Gesetzes nicht vorgegriffen.

Abschrift der Au kuntt ist dem bisherigen Arbeitgeber und zuständigen Krleg?amlisstelle zu übersenden.

33

Jeber Arber geber, der sich welgert, den ven dem Hilfsdlens rflichtt, en beantragten Abkebrsch in (5 1) aus justellen, ist verpfl chie den Hilssdienstpflichtigen zu Arbeitsbedingungen, die windestens nich ungünstiger als die bisherigen sind, welter zubeschäftigen.

8 4

Der Hilfedlensipflichtige, der von der Besckwerde nach 59 Abs. 2 des Gesetzts Gebrauch macht, bat das B schäftigungs verhältnis his jur Entseidung über stine Beschwerde for zusetzen, etz fei beun, daß ibm die Fontfetzung nach den Umständen des Falles nicht zugemutet werden kann. Hlerüber entscheidtt auf Anruf durch den Arbettgeber oder Arbeitnehmer der Vorsitzende des Ausschusses.

8

Entscheidung nach

der

46

* 1 ) z

̃

Mug bem

Abfehrschelne müfsen Name oder Firma des Arkeit⸗ oder der Organisaion sowie Ort, Straß? und Hausnummer wo der Hilfedien fipflichtige zuletzt tätig war, n Beschästigung ersichmnich sein.

Der Atkebrschein muß auf einem besonderen, von den Arbeits. papieren des Hilisdiensiflichtigen gettennten Blatte erteilt

Bei Eingebung eines anderen Beschäßftigungtverhältnisses hat der neue Arbeitgeber dem Hilfsdiensipflichtigen den Schein abzu— nehmen. .

Die Bestimmungen im Abs. 1 big 3 für die Be⸗ scheinigungen nach 5 9 Abs. 2 des Gesetzes.

836

Die Bescheinigungen nach 5 9 des Gesetzes und nach 51 Verordnung sind stempelfrel. Daz gleiche gilt für die nach 52 Verordnung erteilten Auskünfte.

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werden.

gelten auch

8 .

Das Verfahren vor der Zentralstelle beim Krieggamt, vor den nach 8 4 Abs. 2, 57 Abs. 2, 8 9 Abs. 2 deg Gesetzes gebildeten

Ausschüssen und vor den Vossitzenden dieser Aus schüsse ift gebühren und stempelftei. . 383

Auf die Verpflichtung zur Abgabe eineg Zeugnisses oder Gut⸗ achtens finden im Verfahren vor den Schlichtunge ausschüssen die Vor⸗ schriften der Zivilproỹfßordnung entsprechende Anwendung.

Der Vorsitzende der Zenfralstelle oder eines Ausschusses kann zen oder Sach verssändige, die ohne genügende Entschuldigung sich

der nicht rechtzeitig einfinden oder die ihre Aussage gt verweigern, mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark be—

37

11.

23*7

ünlse

zeordnet ist. ) Auf Einspruch gegen die Fessetzung einer Strafe nach Abs. 1, 2 entscheidet die Zentralstelle oder der Ausschuß endgültig. . Vie Zentralstelle und die Ausschüsse sind befugt, bie Amtegerichte um die eidliche Vernehmung von Zeugen und Sachverstaͤndigen zu ersuchen. u

in Hilfedienstpflichtiger, der nach Empfang der besonderen schiift⸗ lichen Aufforderung (5 7 Abs. ? Satz 2 des Gesetzes) bei einer der im 5 2 des Gesetzes bezeichn⸗ en Stellen Beschäftigung erhält, hat bier don anderzüglich tem Aasschuß, von dem die Aufforderung ergangen ist, unter Angabe res Arbeitzebers und der Art der Beschäftigung Mitteilung zu machen. Mie Richtigseit bieff Ar gabe hat der Arbelt⸗ geber durch seine Unierschrift zu bestängen.

2 de Geiges eich eten

Ah. und

Unterläßt der Hölfsdienftpflichtige die Mittellung, so kann er vom Vorsitzenden des Ausschusseg mit Geldstrafe bis zu jwanzig Mark be⸗ sttaft werden, winn er hierauf in dem Aufforderungebeschelde hinge⸗ wiesen ist.

Dem Aufforderungsbescheid ist ein zur Versendung mit der Post geeigneter Vordruck beizufügen, der die Mitteilung der nach Abs. 1 erforderlichen Angaben durch Ausfüllung ermöglicht.

812

Auf die Beitrtibung und die Veiwendung der nach 85 9 und 11 verhängten Geldstrafen findet die Vorschrift des 5 12 der Bekannt- machung, betreffend Bestimmungen zur Ausfsthrung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst, vom 21. Dezember 1916 (Reichs—= Gesetzbl. S. 1411) Anwendung. :

8 13

Den Arbeitgebern und ihren Vertretern ist untersagt, die Arbeiter oder die nach dem Versicherungegesetze fär Angestellte versichernn pflichtigten Angestellten ihres Betriebs in der Ausübung deg ö. techis bei den nach 5 11 Abs. 2, 3 des Gesetzes vorjunebmenden Wahlen zu den Arbeiterausschüssen oder den Angestelltenaugschüssen oder in der Uebernahme oder Ausübunzß der Tätigkeit als Mitglied eines solchen Ausschusses zu beschränktn oder ste wegen der Ueber- nahme oder der Art der Ausübung zu benachteiligen.

Arbettgeber oder ihre Vertreter, die dagegen verstoßen, werden mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Haft bestraft.

§ 14 Dle Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. Januar 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich

Anweis über das Verjiahren bei en ie

Auf Grund des 5 10 des Gesetzes über den vater Hilfsdienst vom 5 Dezember 1916 (Neichs⸗Gesetzbl. S 1377 wird folgendes bestimmt:

81

Zaständig ist:

1) im Flle kes 5 4 Abs. ? des Gesetzeg der Aueschuß (Fest. stellunggausschuß), in dessen Bezirk der Beruf ausgeübt wird ober die , . oder der Betrieb oder Zweigstellen derselben ihren Sitz haben;

2) im Falle des 87 Abs. 2 des Gesctzts der Aneschuß (cin berufungt außschuß), in dessen Bezirk der Hllfödienstpflichtige seinen Wohrsitz hat oder sich aufhält;

3) im Falle des 5 9 Abs. 2 des Gesetzet der Autschuß (Schlich⸗ tungt auf schns), in dessen Beztik das Unternehmen liegt, bei dem der Hilfédtensspflichtige die der Keschwerde zugrunde liegende Beschäfilgung ausübt oder ausgeübt hat, und, wenn diese Beichäftigung an einem Orte außerhalb des Beztrfs staltfindet oder stangefunden hat, auch der Auszschut, in dessen Bezirk dieser Ort liegt.

Kemmen Orte außerhalb des Deutschen Relchg in Frage, so kann der Vofsstzende der Zentralstelle den zuständigen Ausschuß bestimmen. 52

Ist eine Zuständigkeit nech den Vorschriften des 8 1 nicht ge⸗ geben, bestimmt der Voisitzende der Zentralstelle den zuständigen

. Aus chuh.

22 8 ö

853 Erachtet der Norsitzende des angegangenen Ausschusseg diesen sür unzuständign, so hat er die Sache zem von ihm jür zusfändig er⸗= achteten Ausschuß zu üherweisen. Hält der Voißsftzende dieseg Aus- schußs s ihn gleichfalls für unzuständig, so bestimmt der Vorsttz nde der Zenitalstelle den zuständigen Ausschuß. 54 Werden mehrere an sich zustaͤndige Ausschüsse mit derselben An⸗ gelegenhelt befaßt und wird eine Einigung Über die weitere Beband⸗ lung ihnen nicht erz elt, so bestiimmt der Vorsitzende der Zentralstelle den zuständigen Ausschuß. 3 5 EGntscheidungen und Anordnungen sind nicht aug dem Grunde unwirksam, well sie von einem örtlich unzuständigen Augschuß ergangen sind. 56

Die Mitglieder der Au schüßse und der Zentrolstelle werden vor der erstmaligen Autzübung ihies Amtes vom Voisttzenden durch Hand- schlag zur unvarteinichen und gewissenhaften Führung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit (59 Abs. J der Bekanntm chung, betreffend Besimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaierländischen Hiltedtenst, vom 21. Dejember 1916 Reichs Gesetzbl. S. 1411 —) verpflichtet. 92

Vorsttzende und Mitglieder der Ausschässe können wegen Be- nis der Befangenheit abgel hnt werden, wenn Tatsachen vorliegen, Mißtrauen gegen ihre Unparteilichkeit rechtfertigen.

Der Antrag ist ohne welteres zurücksuwelsen, wenn er offensicht⸗ lich zum Zwecke der Venschleypung gestellt wird.

Andernfalls entscheidet über die Ablehnung der Ausschuß nach Anbö ung des Ahgelehnten, der an der Entscheidung nicht teilnimmt. Bet Stimmengleichheit ist sein Stellvertreter zuzuzie hen.

5 8

Zuslellungen von Anordnungen nach 57 Abs. 2 und 3 des Ge⸗ setzes und von Entscheidungen erfolgen durch elngeschriebenen Brief oder gegen Be händigun göschrin.

unter

Re Zustellung für einen nnlerofsijler ober einen Gemernen des afttben Ceeres oder det aktiwen Martne erfolgt an den Ghef der zu⸗ nächst vorgesetzten Kommandobehörde.