1917 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Feb 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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Seine a len der König haben , w. geruht: Alerhöchstihrem General A la suite, Generalmajor von 3 on, 2 der Person Seiner Majessät des Kaisers U von Oester reich, Ayostollschen Königs von Ungarn, die Königliche Krone zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit

enlaub und Schwertern, . dem Generalleutnant von Homeyer, Kommandeur einer

6 den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit

nlaub und Schwertern,

dem Konteradmiral z. D. Westphal, zuletzt von der Marinestation der Osisee, bisber Präses der technischen Ver⸗ suche kommission, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Generalmajor von Below, Kommandeur einer Infanteriedivision, den Könialichen Kronenorden zweiter Klasse mit dem Stern und Schwertern, ͤ

dem Dbersten von Gottberg, Kommandeur einer In⸗ , und dem Obersten 3. D. Schu lz, Kommandeur

8 Infanteriereaiments Nr. 376, den Königlichen Kronen⸗

orden zweiter Klasse mit Schwertern,

Allerhöchnihrem Flügeladjutanten, Friedrich von Bülow, Abteisungschef im Admira stabe der Marine, die Schmerter zum Kreuz der Ritter des Königlichen Haugordens von Hohenzollern sowie

dem Oherstleutnant Dieckmann, Kommandeur des Reserve⸗ infanterleregiments Nr. 26, dem Pigjor von Mutius im Grenadierregiment König Friedrich Wilhelm II. (1. Pom⸗ merschen) Nr. 2, dem Major Klein, Kommandeur des Feld⸗ artillerieregimentis Nr. 227, dem Hauptmann Leonhardy in elner Feldfllegerabtellung, dem Haupimann Hausser im Ge⸗ neralstabe einer Infanteriedivision, dem Hauptmann Münster, Adjutanten einer Infantersebrigade, dem Kapitänleutnant Hartwig, Kommandanten eines Unterseeboots, und den Leut⸗ nants der Reserve Tiede und Freiherr von Gregory in einer Feldfliegerabteilung das Kreuz der Ritter des Königlichen Hautordens von Hohenzollern mit Schwertern zu verleihen.

Kapitän zur See

Seine Masestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Rechnungsrat Ehrmann in Berlin⸗ Steglitz, bisher Rendant der Staatsschuldentilgungskasse, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Landgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Fühling in Efferen, Landkreis Cöln. und dem Rechnungsrepisor beim Landgericht in Flensburg, Rechnungerat Stange den König⸗ lichen Kronenorden dritter Klasse, dem Kanzleisekretär Thibaut beim Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamt und dem bisherigen Ersten Maschinisten beim Kaiser Wilhelm⸗Kanal Birkholz in Frankfurt a. O. das Verdienst⸗ kreuz in Gold, . ö dem bisherigen Gemeindevorsteher, Bauerngutsbesitzer , in Cladow, Kreis Osthavelland, das Verdienstkreuz in Silber, bem , ,, . a. D. Bode in Iburg, dem Eisen⸗ bahnbureaugehllfen Habermehl in Straßburg i. E.⸗Kronen⸗ burg, dem Straßenbahnfahrmeister a. D. Wunsch in Berlin, den Straßenbahnschaffnern a. D. Hannemann, Haß, Hinz⸗ mann, Jaehnisch, Preuß, Raasch, Rettig, Sasse, Schenk, Scheumann, Schröder und Ueckert in Berlin, Keil und Regel in Berlin⸗-Lichtenberg, Ehring in Berlin⸗Mariendorf, Bachfeld in Berlin ⸗Niederschön⸗ ausen, Mosehauer in Berlin⸗Reinickendorf, Hengst in erlin⸗Schöneberg, Lan ge in Berlin Tegel, Kahlert in Berlin⸗Treytow, Fischer in Berlin⸗Weißensee, Grabert und Müller in Berlin? Wilmersdorf, Barz, Engler und Rosenträger in Charlottenburg, Buchwitz in Friedrichsthal bei Oranienhurg und Malige in Neukölln, den Etraßenbahn⸗ 6 a. D. Gogoll in Berlin⸗Mariendorf und Tietz in rr feder scha erf das Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem bisherigen Straßenbahnkutscher Dusterhoff in Burg, Lanbkreis Cottbus, dem bie herigen Straßenbahnwagenwäscher Simanow ski in Berlin⸗Lichtenberg, dem bisherigen Straßen⸗ bahnhofarbeiter Winter in Berlin und dem Knecht Spiegel in Massel, Kreis Trebnitz, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Dentsches Reich.

Seine Masestät der Kaiser haben Allergnädiast geruht:

dem Oberlandesgerichtepräsidenten Dr. Molitor in

Colmar den Charakser als Wirklicher Geheimer Oberjustizrat mit dem Range der Räte erster Fllasse zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Kaiserlichen Regierungsassessor Dr. Karl Schwarz⸗

kopf zum Kaiserlichen Regierungsrat und ständigen Hilfs⸗ arbeiter im Reichsamt des Innern zu ernennen.

Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Nnternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs Gesetzbl S. 871) habe ich die Liquidation nachstehender Firmen usw. angeordnet:

des im Inland befindlichen Vermögens des britischen Staatt⸗ angehörigen Kaufmanns Albert Pappenheimer in Lon don (Liquidator: Fabrikdirektor J. Schlipphak in Tirschenreuth),

der Firma S Erhard, Kurz und Spielwaren⸗Export⸗ und ommisionageschäft, Hauptniederlassung London, Zweig⸗ niederlassung Nürnberg, Alleininhaber Stephan Erhard in Nürnberg (Liquidator: Kaufmann Johann Schenzel

in Nürnberg, Haller hüttenstraße 7).

Berlin, den 18. Januar 1917. Der Reichs kanzler. Im Auftrage: von Jon quisres.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 590 Ziff 1 des Postgesetzes vom 28. Ok⸗ tober 1871 wird vom 7 Februar ab die Einschreibung (85 13, 1 der Postorbnung vom 20. März 1900) bei Brivatpaketen bis auf weiteres auageschloñen. Berlin, den 5. Februar 1917. . Der Reichs kanzler. In Vertretung: Kraetke.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Wrordnungen über die zwang sweise wer mln, n n, nnn, russischer und

rumänischer Unternehmungen vom 25. November und 22. Dezember 1914 (RGGöi. S. 487 und 556), vom 4. März 1915 (RGBl. S. 183), vom 10. Februar und 28. Sep⸗ tember 1916 (RGBl. S. 89 und 1099) wurden in Zwangs⸗ verwaltung genommen: die Firma Salomo Ruhinstein in Chemnitz, Moritzstr. 83 (Ver⸗ walter: Johannes Mtram in Chemnitz, Kasserstr. 3); der Nachlaß des Karl August Wilm in Dresden (Verwalter i ö Arthur Schmalz in Dresden, Johann⸗Georgen⸗ Allee ; die in Leip ig befindlichen Warenläger der Firmen; Charles Hei siick in Reims, Howard C Go. in London, B. Chaasso in Toulouse, Dippolyte Bal & Ce: in Chamberp, Dent, Aheroft C Co. in London, Ernest Ms & Co. in Lon den, Wengers Lid. in Etruria, Ciespug filds & Go. in Paris, J. Spoujanatjan in Tifle, Brach & Co. in Paris (Verwalter: Kaufmann Oskar Zenart in Leipzig, Handels hof); das in Markranssädt bifindl che Warenlager er Firma H. C G. Des mbre in Lille (Verwalter: Arthur Hofmann in Le pzig, Fockestraße 1 19.

Wieder aufgehoben wurde die Zwangsverwaltung der Zigarettenfabrik „Tunis“, David Baterfas in Dresden und der Firmen Samuel Zonnenblick und Haskel Sternberg in Chemnitz.

Ein Wechsel in der Person des Zwangsverwalters trat ein bei den Firmen:

Salomon Bendersty in Plauen, Bronowskt K Flatto in Plauen, Dessau & Fefer korn in Plauen und Leo Steckt in Plauen (an Sielle des Fabrifanten Arno v. Schaeffer der Kaufmann Otto Rambach in Plauen, Trockentalstraße 58);

bei dem in Lespzig befindlichen Warenlager der Firma P Chenel K Go., Capatllon (Vauelouse) lan Stelle von Karl Wilhelm Renz Bruno Pause in Leipzig Reudnitz, Täubchenweg 77 a Ih.

Dresden, den 3. Februar 1917.

Ministerlum des Innern. Graf Vitzthum von Eckstädt.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß durch Ver— fügung vom 1. Februar 1917 dem Chemiler Dr. of phil. Arthur Morton, Gi schaäͤftsführer und alleinigen Gesellschafter der Firma Morton C Morton G. m. b. O. in Leipzig, Thomasiusstraße 23, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit chemitschen Erzeugnissen, und durch Ver fügung vom gleichen Tage dem Arthur Peter Wilhelm Pinkert in Leipzig, Nikolaistraße 13 111 bei Gottlick, Geschäftalokal Ritter straße 41, ebenfalls der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, ine besondere mit Kerzen und Seife, auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden ist.

Leipzig, am 2. Februar 1917.

Der Rat der Stadt Leipzig. Roth.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Abraham, Jakob gen. Jaques Weis felner, geboren 24. 10. 1885 in Slupia, wohnhaft in Hamburg, Isestraße 85 1, wird der Handel mit Nahrungs- und Futter mitteln sowie sämtlichen Gegenständen des täglichen Be⸗— darfs, wie rohen Naturerzeugnissen, Hei und Leucht⸗ stoffen, und sämtlichen hne nden des Kriegsbedarfs wegen Unzuverlässigkeit kuf Brund der Bekanntmachung des Reichs. kanzlers zur Fernbaltun unz aber siger Personen vom Handel vom 23. Seplember 1915 unter sagt.

Hamburg, den 30. Januar 1917.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Geweibe. Justus Sirandes.

Bekanntmachung.

Der Firma Hansafischindustrie G. m. b. H. und ibrem Geschäftssübrer Kaufmann Leo Küpper in Pamburg, Bleberbaus, wird der Handel mit Lebens: und Futter mitteln auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915 zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel unterfagt.

Kostenpflicht wird anerkannt.

Hamburg, den 31. Januar 1917.

Die Deputation für Handel, Schiff ahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 20 des Reich s⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 685 eine Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfs—⸗ dienst, vom 30 Januar 1917, und unter Nr. 666 eine Anweisung über das Verfahren bei den auf Grund des Hilfsdienstgesetzes gebildeten Ausschüssen, vom 30. Januar 1917. Berlin W. 9, den 3. Februar 1917. Faiserliches Postzeinmgsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlandesgerichtsrat, Geheimen Justizrat Otto Meyer in Celle zum Senatepräsidenten bei dem Oberlandes⸗ gericht in Marienwerder und den Gerichtsassessor Primavesi in Dorsten zum Amis⸗ richter in Gronau i. Westf. zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlehrer am Friedrich Wilhelms Gymnasium in Cöln, Proftssor Maximilian Schmitt⸗Hartlieb zum Gym⸗ nasialdirektor zu ernennen sowie dem Direktor der Handwerker- und Kunstgewerbeschule in Erfurt, Professor Schmidt und dem Direktor der Kunstgewerbe⸗ und Handwerkerschule in Cöln, Prosessor Thormählen den Charakter als Gewerbeschulrat, dem Baugewerkschuldirektor, Profefsor Dr. phil. Dipl ⸗Ing. Wagner in Posen, dem Maschmenbauschuldire ktor, Professor Dipl.Ing. Ot to in Aachen, den Direktoren, Professoren Kreis an der Kunstgewerbeschule in Düsseldorf, Abele an der Ge⸗ werblichen Zeichen⸗ und Kunstgewerbeschule in Aachen, Leven

an der Zeichenalademie in Hanau, Bosselt an der Kunst⸗ er [ 6 andwerkerschule in Magdeburg, 5 g. ar⸗

Thiele an ber Kunstgewetbe⸗ und Handwerkerschule in

lotienburg, Koernig an der Handwerker⸗ und Kunstgewerhe⸗ schule in Bromberg, Dr. phil. Lüer an der Kunstgewerbe⸗ und gewerblichen Zeichenschule in Cassel, den Bau⸗ gewerkschuloberlehrern, Professoren Gutekunst in Cöln, Dipl. Ing. Maehmar in Essen, Rohde in Eckernförde, i in Essen, Brude, Bahl ke, Wünsche und Wunsch in Frank⸗ urt a. M., Hahn in Erfurt, Striegel in Cöln, Koch in

ienburg a. W. Nübel in Münster i. W, Preul in Cöln, Baldauf in Essen, d Aubert in Erfurt, den Maschinenbau⸗ chuloberlehrern, Professoren Weisner in Graudeng, Dipl.

ng. Matthießen in Kiel, Dipl-Ing. Düssel in Duisburg,

üsgen in Elberfeld und Euler in Hagen den Rang der Näte vierter Klasse zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Masestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtoerordnetenversammleng in Wattenscheid getroffenen Wahl den Kaufmann Eduard Dyckerhoff daselbst als un— besoldeten Beigeordneten der Stadt Wattenscheid für die gesetz⸗ liche Amtsdauer von sechs Jahren bestätigt.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Charakter als Professor ist verliehen worden? den Baugewer kschuloberlehrern Dipi.⸗ Ing. Teichm ann und Küster in Cöln, Hummel und Reinecke in Cassel, Kelch in Frank⸗ furt a. M.,, Frommer in Neukölln, Lehmann in Dt. Krone, Marquart in Posen, Mühe in Essen, Schaller in Nienbura, Strohmeyer und Dipl.Ing. Kunath in Frank— . a. O., Fischer in Aachen, Pfaff in Hildesheim, Blau n Münster, den Maschinenbauschuloberlehrern Drews und Dipl.Ing. John in Posen, Knorr und Sch röder in Kiel, Hinrichs in Dortmund, Oeser in Hagen, Schnorbusch in Cöln, Dipl.-Ing. Utsch in Essen, Dipl.Ing. Mayr in Magde⸗ burg, den Lehrern der Handwerker⸗ und Kunstgewerbeschulen Pankok in Barmen, Röhr in Altona, den Lehrern an der Kunstgewerbe⸗ und Handwerkerschule Becker-Heyer und Otto in Charlottenburg, dem Lehrer an der Höheren Fachschule für Textil⸗ und Bekleidungsindustrie in Berlin Kunath und dem Lehrer an der Höheren Fachschule für Textilindustrie in Barmen Lepperhoff. .

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers über den Nachlaß der am 14. Juli 1916 in Göttingen verstorbenen ledigen Emma Eggert die Zwangsverwaltung an⸗ geordnet. (Verwalter: Prokurist Carl Hartmann in Göttingen.)

Berlin, den 30. Januar 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusens ky.

Ministerium der geistlichen und Unterricht angelegenheiten.

Der Steuersekretär Karl Lange ist zum Inspektor der Königlichen Kunsischule in Berlin ernannt worden.

Dem Gymnasialdirektor Schmitt⸗Hartlieb ist die Direktion des Gymnasiums in Mörs übertragen worden.

Kriegsministerium. Beschlagnahme von Calciumcarbid.

Auf Grund des § 3 Absatz 3 der Bekanntmachung, be⸗ treffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Calcium⸗ carbid, Nr. ß. 1200. 12. 16. A. II. 4 vom 12. Januar 1917 wird hiermit bekanntgegeben:

Die in 8 4 Ziffer 1 und 2 der vorgenannten Bekannt⸗ machung gegebene Bezugs⸗ und Verbrauchserlaubnis wird hierdurch bis zum 31. März 1917 verlängert.

Berlin, den 2 Februar 1917.

Friegsministerium. Kriegsamt. Im Auftrage: Koeth.

Bekanntmachung.

Der Frau Margarete Wolf, geb. Göllner, geberen am 24. April 1882 in Eichfeld, wohn haft in Frankfurt a. M. Deser— weg 34, Geschäftelofal benda, wid der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglicher Bedarfs, ine besondere Nahnungs⸗ und Futtermitteln aller Art, feiner rohen Naturerzeug- nissen, Heiz und Leuchistoffen wieder gestattet. Frankfurt a. M., den 31. Januar 1917.

Der Polijelpräsident. J. V.: von Klendc.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bestimmungen in F 1 der Bekanntmachung vom 23. Scpember 19815 1er Feirnbaltung unjuverlässiger Personen vom Dandel (R SBI. S 603) ist dem Kaufmann Hugo Breitkreutz in Cjarnikau wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung des Handels mit ebeng⸗ und Genußmitteln untersagt worden. Czarnikau, den 1. Februar 1917.

Der Landrat. Rauschning.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bestimmungen in 51 der Bekanntmachung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Vandel (NRG Bl. S. 603) ist der Kaufmanntzfrau Emma Breit-⸗ kreutz in Czarnikau wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung des Handels mit Lebens- und Genußmitteln untersagt worden.

Czarnikau, den 1. Februar 1917.

Der Landiat. Rau schning.

Bekanntmachung.

Dem Händler Marcuse in Liegnitz ist auf Grund der Bundetgratt veto dnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) wegen Unsuverlässigkeit der Handel mit Futtermitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Krlegzdauer unter sagt worden.

Spremberg, den 25. Januar 1817.

Der Könlgliche Landrat. J. V.: von Wühlisch, Kreis deputierter.

. Nilchhändlerin Elisabth Hucks in Capellen, Kreis

as Reutersche Bureau meldet, die Regierung der iaten Staaten von Amerika habe den Ab— der diplomatischen Beziehungen mit Deutsch⸗

Nichtigkeit nicht bezweifelt.

Betarnntmachuna.—

zsefabrikant Christopß Riemann in Rorslum hat , Befolgung der Tfücten geieigt, welche ibm durch zudem gber Käse vom 20 Eiftoher ils auferlegt sind. Ich 1. auf G und des § 13 dieser Verordnung in Verbindung erer Bekann tmo chung zur Fern haltung unzuverlässiger Personen andel vom 23. September 1915 den Betrieb geschlossen Anfertigung und den Dan del mtt Käsereiprodukten

fag t. . den 31. Januar 1917. Landrat deg Landkreises Hildeg heim. J. V Ossen kopp.

Betanntm achung.

n Kohlenbändler Albert Theodor Gerlich, geboten Jaguar 1874 in Würiturg, wohnbaft in Frankfurt a. M. sstraße 9. Geschäftelokal ebenda, wird hien durch der a hegenfländen des täglichen Bedarfs, inshesondere onzs. und Futtermitteln aller Art, rohen Natur⸗ fen sowle Heiß und Leuchtstoffen, ferner j⸗aliche late oder unmittelbare Beteiligung, an einem solchen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebeirteb agt. ankfurt a. M., den 2. Februar 1917.

Der Polizeipräsident. In Vertretung: von Klenck.

GSekanntmachung.

n Jababern der Firma Heln ric und Karl Rudolvh Leder G. m. b. H in Hofheim a. Tg. wind blerdurch die weitere ung ihres Fabrik; un? Handels betrtebs wegen Fläfsigkeit in bejug auf diesen Gewerbebetrieb für das gesamte eblet unte sagt. Die von dieser Anordnung Betroffenen baben ch das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere bübren für diese Bekanntmachung zu erstatten.

schst a. M, den 27. Januar 1917. q Der Landrat. Dr. Klauser.

——

Bekanntmachung.

Händleti Wil ßelmine Kwiatkowgki, Kraut⸗ 2, b ter, ist auf Grund der Verordnung des Bundesrats z. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzurerlässiger n vom Handel, jeder Handel mit Nahrungs⸗ und ßmitteln untersagt worden.

e Kosten der Veröffentlichung dleser Bekanntmachung hat dle ene zu tragen. mrmen, den 30. Januar 1917.

Die Poltzeiverwaltung. J. V.: Köhler.

Bekanntmachung.

die sich durch fortgesetzie Milchfälschungen als unzuverlässig bat, ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fern haltung

sässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der l mit Milch untersagt worden.

e Händlerin Hucks hat die Kosten der Bekanntmachung zu

örs, den 15. Januar 1917.

Der Landrat. von Laer.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. Februar 1917.

eine Majestät der Kaiser und König hat sich zesuche Seiner Majestät des Königs der Bul⸗ vorgestern, wie „W. T. B.“ meldet, mit größerem e, unter dem sich auch der bulgarische Militärbevoll⸗ te Oberst Gantchew befand, nach Pöstyen in Ungarn wo der König zur Kur weilt. Auf dem Wege vom of zum Hotel Thermia-⸗Palast wurden Seiner Majestät kaiser von der Bevölkerung begeisterte Kundgebungen racht. Nach herzlicher Begrüßung durch Seine sit den König Ferdinand konferierten beide chen mehrere Stunden allein. Darnach fand eine afel im großen Saale des Hotels statt, an der auch die itigen Gefolge teilnahmen. Nach der Tafel wurden Majestät dem Kaiser die Damen und Herren des chen Roten Kreuzes vorgestellt, zu dessen Gunsten er boldenen Nagel in eine Nachbildung der Krone Ungarns g. Am späten Abend wurde nach herzlicher Ver⸗ dung die Rückreise nach dem Großen Hauptquartier an⸗

aus gesprochen. Der Präsident Wil son habe im ß davon Mitteilung gemacht. Dem deutschen Bot—⸗ Grafen Bernstorff seien die Pässe zugestellt worden. mer kanische Botschafter Gerard sei angewiesen worden,

land 8 verlassen.

zie „W. T. B.“ meldet, liegt eine Bestätigung dieser gen hier an amtlicher Stelle noch nicht vor, jedoch wird

B. Januar d. J. starb der frühere Gouverneur des ebiets Kamerun, Jesko von Puttkamer, im benssahre. Einer unserer ältesten und verdientesten albeamten ist mit ihm dahingeschieden. Am 2. Juli n Berlin geboren, bestand er im Jahre 1851 die erste he Prüfung. Nach kurzer Beschäftigung im preußischen ienste trat er in den Konsulardienft über und wurde im hr 1883 dem Konsulat in Chicago zugewiesen. Nachdem d 1 Jahr im Auswärtigen Amt verwendet worden war, er nach Erwerb der Kolonien unter den ersten Beamten ai 1885 als interimistischer Kanzler nach Kamerun

Im Juli 1887 erhielt von Puttkamer die

des Kaiserlichen Kommissars für das Togo⸗ übertragen, zu dessen Landeshauptmann er am zember 1891 bestellt wurde. Am 13 August 1895 er⸗ eine Ernennung zum Gouverneur von Kamerun. 1807 wurde er in den einsiweiligen und durch Aller⸗ Order vom 14. Juli 1908 in den dauernden Ruhestand

seiner eisernen Gesundhe

vergännt gewesen, Tatigkeit in Afrika zu ? 9.

ntfalten. Sein Wirken fällt zusammen mit der Periode der politischen Erschließung der . Kolonien, der Einrichtung einer Herwaltung und dem Beginn des wirtfchaftlichen Aufbaues. Remneriei Erfahrung stanß ben ersten deutschen Beamten für ihre neuen Aufgaben zur Seite. Ganz auf sich selbst gestellt und mit nur geringen mili— tärischen und finanziellen Mitteln ausgerüstet, mußten sie un⸗ geordnete und der deutschen Herrschaft widerstrebende Verhältnisse umzuformen versuchen. Wie kaum ein anderer war von Putt⸗ kamer hierfür geschaffen. Nicht beeinflußt von den Grundsätzen einer bei uns bewährten Verwaltungsschulung, dafür aber be⸗ gabt mit einem sicheren Blick für die Bedürfnisse der heimischen Volkswirtschaft und mit warmem Verständnis für das Seelen⸗ leben der Eingeborenen hat er es mit großem Geschick verssanden, die beiden Kolonien Togo und Kamerun durch ihre erfle Ent- wicklungsflufe ohne schwere Erschütterungen der Gebiete, ohne größere Aufstände und militärische Expedüionen hindurchzuführen und Handel und Pflanzungswirtschaft, die Vorbedinqungen für ihr spät res Gedeihen, zu schaffen. Mit der Geschichte unseres westaftikanischen Gebietes wird der Name Puttkamer unlöslich verbunden bleiben. Darüber hinaus wird aber die Kolontal⸗ verwaltung der liebenswürdigen Persönlichkeit des Entschlafenen ein dauerndes Andenken bewahren.

Aenderung des Aus- und Durchfuhrverbots für Waren des 1. Abschnitts des Zolttarifs.

Durch die Bekanntmachung vom 2. Februar 1917, be⸗ treffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waren des 1. Abschnitts des Zolltarifs, im heutigen „Reiche anzeiger“ sind insbesondere folgende Bekanntmachungen über Aus— und Durchfuhrverbote ersetzt, soweit sie Waren dieses Ab—⸗ schnitts zum Gegenstande haben:

Nummer des

Re chsanzeigers Bekanntmachung vom 16. Febtuar 1916 . 41

(sowie die dadurch ersetzten früheren Bekannt⸗ machungen)

Bekanntmachung vom 28. Mär . 76 ö 2. Hrn , 80 . 97

235. April 20. Mai 1916 ö 119 26. Mai 1 1 127 Jun t 1916 J 133 285. Juli . 176 2 August 1916 . 195 8. Snare n, 243 9. Dezember 1971 290 , 303.

Dem Aus fuhrverbote neu unterstellt sind unter anderen die folgenden Waren:

Paprika der Nr. 66,

Sertang und andere Algen; Pflanzenhaar und sonftige Polsterstoffe; Pflanzenstoffe zur Verstellung von Flechtarbeiten usw., außer

EGspartogras (Alfa, Halfa, Sp nio), aus Nr. 68 a,

Piassara Fasern und Stengel; Wurzelfasern, abgeschält; Reig. wurzeln, Besengtaster, Palmyrafasern, Kitool sowie alle übrigen Pflanzenstoffe zur Herstellung von Besen und Bürsten, der Nr. 68 c,

Fischsetzlinge aus 1152, b,

Bienen ohne Honig, der Nr. 125 a,

Kaninchen, lebend, aus Nr. 125 6,

QVasen, und Kaninchen., Biber, Affen, Bisamtatten und

Nutriahaare der Rr. 14506,

Seidengebäuse (Seidenkokons) ber Nr. 152,

Hafen und Kantnchenfelle, rob, der Nr. 154,

Felle zur Plwerkberettung von Fuchz, Hamffer, Kirsch, Hund, Katze, Reh, Renntier, Wolf und Z ege, aus Nr. 156,

Wein, Traubenmost und Weintrüb der rn 180 183,

ju Genußiwecken verwendbare weinhaltige Genänke; durch Zusatz von weinigen oder wässerigen Auezüen, von Gewürisen und Zucker oder in ähnlicher Weise als Wein ohne Zusatz ven Branntwein künstlich berettete Geiränke, aus Nr. 184 (solche mit Peilmittelswecken waren schon verboten“,

Senf der Nr. 210,

Mostrich der Nr. 211,

Rauchtabak mit mehr alg 2 mm Schnlttbrelte aus Nr. 229e, Schnur f⸗, Kautabak in Rollen, Platten; Tabakmehl, staub; Papier aus Stengeln oder Rippen von Tabakblättern, der Nr. 220f des Statlstischen Warenverzelchnisses (Ausfuhr⸗ nummern).

Dem Durchfuhrnerbote neu unterstellt sind unter anderen die folgenden Waren: Pflanien note zur Heistell ng don Flechtarbellen usw., außer Esparto= gras (A fa, Halfa, Spalto), aus Nr. 68a, Seetang und andere Algen; Pflanzenhaar und sonstige Polsterssoffe, der Nr. 680, Plassapafasern und ster gel; Wurzelfasern, abgeschält: Relgwurjeln, Besen gin ster, Palmyrafasern, Kitool sowie andere Pflanzen⸗ stoffe zur He stellung von Besen und Bursten, der Nr. 68 c, Hasen⸗ und Kant chen⸗. Biber, Affen, Bisamtanen, und Nutria—⸗ haare der Nr. 146 b, Sein eng häuse (Seiden tokone) der Nr. 162, Hasen⸗ und staninchenfelle der Nr. 164, Felle jur Peliwertbereitung den Fuchs, Hamsler, sch, Hund, Katze, Reh, Renntier. Wolf und Ziege, aug Rr. 155, Knochen, Knochenzapfen, Hofe und Klauen, zu anderen als Schnitz zwecken, roh, auch entfetiet, der Nr. 166, Hornspäne und Hornmebi (Abfälle von der Bearbeitung von Tler— hörnern und Hornwaren) der Nr. 166g, Schweine fettdärme aus Nr. 157, Schachtelmus (Marmelade) aus Nr. 213, auch in luftdicht ver⸗ schloffenen Behält issen, aus Nr. 219 des Stattstischen Waren ver zeichniffeg (Aus fuhrnummern).

In Ergänzung des Verzeichnisses der mit dem Konzrollstempel versehenen ausländischen Inhaber⸗ papiere mit Prämien Gu vgl. Nr. 297 des Jahrgangs 1909 des „Reichsanzeigers“ wird nachstehend der 16. Nach— trag zu die sem Verzeichnis bekannt gegeben:

D. Oesterreich⸗ Ungarn. 4. Ungarische Prämtienanleihe von 1870.

Ungarische 100 Gulden ⸗Loose, bestehend aus Hälften zu je 50 Gulden)

Seiten 135 flg.: Serie 2198 Nr. 24 1, 4431 Nr. 30 IJ. II, 4480 Nr. 32 J. II. G. Spanien.

Madrid, Städtische Anleihe von 1868. Madrider 3 proz. 100. Franken⸗Lose)

Ueber 20 Jahre lang ist es von Puttkamer dank

Seite 249: Nr. 381 695. 696. 697. 700.

eine koloniale

J ö Ottomanische Prämlenanleihe von 1870.

Tůũrkische Zproz. M0 Franlen Sose Seiten 290 flg.: Nr. 7635 1986. 879 151. 10296566. 1102 3X38.

Gegenüber falschen Gerüchten und Mißdeutungen wird durch W. T. B“ mitgeteilt, daß von der am 31. Ja⸗ nuar 1917 in Kraft tretenden Bekanntmachung, betreffend Beschlaanahme und Bestandserhebung von rohen Seiden und Seidenabfällen aller Art (Nr. W. IV. 100 1. 17 KRA), Seidengarne aller Art nicht berührt werden. Aus— genommen sind die besonders aufgeführten Bourettegarne, die bereits von der Bekanntmachung W. J. 1184 6. 135 KRA vom 15. Juli 1915 getroffen waren.

Es hat den Anschein, als greife auch hinsichtlich der ünften Kriegsanleihe bei den Zeichnern Beunruhigung wegen es Ausbleibens der Benachrichtigungen über die erfolgte Eintragung ihrer Zeichnungen in das Reichssch uld⸗ buch Platz. Es muß erneut darauf hingewiesen werden, daß die Verzögerung nur in der großen Menge der eingegangenen Anträge ihren Grund hat, die trotz größter Anstrengung erst nach mehreren Wochen erledigt werden können. Zu irgend welcher Beunruhigung liegt also kein Grund vor und es wäre jedenfalls verfehlt, wegen dieser unvermeidlichen Verzögerung die Zeichnung auf eine weitere Anleihe zu unterlassen.

——

Der Oberbesehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel gibt bekannt, daß zur Milderung der zur Zeit bestehenden Verkehrsnot und im Interesse der öffent— lichen Sicherheit die Eisenbhahnen in dem Gebiet des Zwech verbandes Groß-Berlin künftig von ihren Rechten des Verkaufs unanbringlicher Güter in schärfster Auslegung ber geltenden Bestimmungen Gebrauch machen werden. Ins⸗ besondere macht Generaloberst von Kessel auf folgendes aufmerksam:

J. S ü ck gůte r können auch an den Sonn. und Feiertagen babn⸗ amtlich zugeführt werden. Jedermann hat dafür zu sorgen, daß habnamtlich zugeführte Stückgüter abgenommen werden und jwar an Wochen tagen von 8 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Abends, an Sonn. und Feiertagen von 10 Uhr Vermittogs bis 2 Uhr Nachmutags. Bei der Zurollung nicht abgenommene Stückgüter kann die Elsenbahn ohne Be—⸗ nachrichtigung der Beteiligten und obne Förmlichteit sofort ver kaufen.

II. Wagen ladung en, insbesondere Koblen und Brstettg, die nicht fistgemäß entladen werden, konnen, soweit lbre Zwangzsentladung und Zwangszuführnng untunlich ist, von der Eisenbahn in gleicher Weise verkauft weiden.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnachrichten.

Luftkämpfe am 1. und 2. Februar.

Trotz der im Westen im allgemeinen ungünstigen Witterung war die Tätigkeit der deuischen Flieger am 1. und 2. Februar rege und erfolgreich. Die Gegner büßten im Luft⸗ kampfe am 1. 7 Flugzeuge ein, am 2. im Luftkampfe 5 umb eins durch unser Abwehrfeuer. Leutnant Baldamus hrachte in der Gegend von Cernan einen Farman⸗Doppeldecker brennend zum Absturz, er hat damit seinen 11. Gegner erledigt. In der Nacht vom 31. 1. zum 1. 2. belegten wir Lager und Dorf Proyart mit 1075 kg Bomben. Mehrere gute Treffer wurden beobachtet. Am 2. fanden Bom ben⸗ angriffe siatt auf feindliche Lager bei Croombeke, den englischen Flugplatz Bailleul und auf Truppenlager nördlich Lorce. Ein feindliches Aufklärungsgeschwader, das am 1. sich über unserer Front in Flandern zeigte, wurde augeinandergesprengt und nach Verlust von 3 Flugzeugen über die Front zurückgetrieben.

Im Osten zwang während der Kämpfe um Illuxt am l. Februar eln deutscher Kampfeinsitzer einen russischen Dor pel— decker zu beschleunigter Landung auf dem östlichen Dünaufer.

(W. T. B.)

Berlin, 3. Februar, Abends. (W. T. B.) An der Somme und an der Aa zeitweilig starkes Feuer.

Großes Hauptquartier, 4. Februar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Bei unsichtigem Frostwetter war der Artilleriekampf wischen Lens und Arras und von Serre bis zum St Pierre—⸗ Vaast⸗Walde lebhaf er als in den Vortagen. Nördlich der Ancre griffen die Engländer unsere Stellungen nach Trommel— feuer um Mitternacht an. Während nördlich von Beaucourt die Angriffe scheiterten, gelang etz nahe dem Flußufer einer Abteilung, in unsere vordersten Gräben zu dringen.

Heeresgruppe Kronprinz.

Nordöstlich von Pont 4 Mousson und nördlich von St. Mihiel waren eigene Erkundungsvorstöße erfolgreich.

Destlicher Kriegsschauplaßt. Front des Gene ralfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Bei Kämpfen, die sich Vormittags trotz strenger Kälte an der Aa entwickelten, wurden mehrere russische Angriffe ab⸗ gewiesen.

An der

Front des Generalobersten Erzherzog Joseph und bei der Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen

ist die Lage unveränbert.

Mazedonische Front. Feuerüberfüllen bei Monastir sowie zwischen ojran⸗See nichts Wesentliches.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Außer Bardar und