,
meine Herren, diese Ansicht ist nicht zutreffend. Die Judikatur liegł se, daß die Steuerfreiheit, die die Herren als vorhanden annebmen, tatsächlich nicht vorhanden ist. Das Oberverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 29. April 1916 ausdrücklich dabin entschieden, daß, wenn der Dienstherr seinen Angestellten oder deren Familienange⸗ hörigen allgemein unter gewissen Voraussetzungen Zuwendungen macht, diese Zuwendungen steuerflichtig sind, auch wenn sie als Unterstützungen bezeichnet werden. Das Oberverwaltungsgericht hat dabei — ich möchte den Satz vorlesen — folgendes ausge führt:
Wenn dagegen der Dienstherr seinen Angestellten oder deren
Familienangebörigen allgemein unter gewissen Voraussetzungen Zmwendungen macht, so werden diese ohne Rücksicht auf ihte Be⸗ icknung — Teuerungzulagen, Unterstüttzung, Beihilfe usw. — falls nicht ein anderer Wille des Gebers entgegenstehtz als eine den Angestellten tatsächlich gewährte Entschädigung anzusehen sein und sind deshalb als Ginkommen aus gewinnbringender Beschäftigung stene rpflichtig.
Meine Herten, bei unseren Beamten liegt der Fall genau so. Die Beihilfe an unsere Beamten wird nicht mit Rücksicht auf die Lage des einzelnen, nicht mit Rücksicht darauf, ob er unterstützungs—⸗ bedürftig ist oder nicht, sondern allgemein gewährt. Genau das—⸗ selbe ist bei den Lohnangestellten und den Arbeitern der Fall; jeder einzelne bekommt diese Heihilsen, einerlei, ob er Vermögen besitzt oder nicht. Infolgedessen ist esk nach dieser Entscheidung des Ober— verwaltungsgerichts außer allem Zweifel, daß die Steuerpflicht vor⸗ liegt.
Wenn man nun die Steuerpflicht nicht eintreten lassen will, so ist es notzrendig, ein besonderes Gesetz zu schaffen. Meine Herren, ich hahe schon in der Kommission zu Beginn meiner Ausführungen darauf hingemwiesen, wie ungeheuer schwierig und bedenklich im all— gemeinen eine derartige Ausnahmegesetzgebung ist, und welche Be— rufungen sie zur Folge haben würde. Dieses mein Bedenken ist durch die Ausführungen, die wir heute von den Herren Rednern ge⸗ hört haben, wesentlich verstärkt worden. Die Staatstegierung wurde aufgefordert, darein zu willigen, daß den Beamten und Angestellten des Staates und der Kommunen, den unmittelbaren und den mittel— baren Beamten, keine Steuern für die Kriegsteuerungszulagen ab- gefordert werden sollen. Kaum war dieser Antrag gestellt, so wurde sosort hieraus die Konsequenz gezogen, daß diese Maßnahme nicht auf die Beamten, die Angestellten und die Arbeiter des Staates be⸗ schränkt sein, sondern auch auf die Angestellten und Arbeiter der Privatbetriebe ausgedehnt werden solle. Meine Hetren, ich muß von vornherein erklären, daß diese Ausbehnung nach meiner Ansicht un— möglich ist und daß, wenn ein derartiger Beschluß gefaßt würde, das Geseß kei der Staatsregierung keine Annabme finden würde.
Meine Herren, diese Stellungnahme ist nicht etwa durch ein Uebelwollen oder ein mangelbaftes Empfinden für die Lage der im Privathetriebe beschäftigten Persenen bervorgerufen, sondern es liegt ihr lediglich bie Erwägung zugrunde, daß es unmöglich ist, eine solche steuerliche Maßnahme durchzufshren, und besonders, daß ein solcher Beschluß eine schreiende Ungerechtigkeit weiterhin hervorrufen würde. Wenn der Staat seinen Beamten und Angestellten Steuerfreiheit gewährt, verzichtet er diesen Perspnen gegenüber auf eine ihm zu— kommende Leistung. Tiese Personen leisten ibm Dienste, und infolge— dessen ist der Staat durchautz in der Lage, zu erklären, er wolle die Wohltaten, die er ihnen erwiesen habe, noch dadutch vermehren, daß er fie von der Verpflichtung, Steuern zu zahlen, entbinde. Es ist für den Staat klar, zu überseben, was bei ihnen Kriegeteuerungs— zulagen, was Kriegebeibilfen usw. sind. Das ist aber gegenüber Privatpersonen absolut unmöglich. Bei den vielen Hunderttausenden von Arbeitgebern, die da in Frage kommen, weiß man nicht, wie der einzelne Arbeitgeber die Vergütung festsetzt. Man weiß nicht, was da die Kriegszulage, was die Teuerungszulage und was der wirkliche Lohn ist. Das ist durchaus der Willkür ves Betreffenden über lassen, und keine Steuerbebörde ist — wenigstens in zabllosen Fällen
imstande, das zu ermitteln und einwandfrei festzustellen. Die Ungerechtigkeit greift dann weiter um sich. Wir haben doch nicht lediglich Arbeiter und Angestellte, sondern wir haben auch sehr viele Angehörige der freien Berufe, welche mit ibtem Privateinkommen ebenso stehen wie die Arbeiter und die Angestellten und auch nicht mehr als diese Personen verdienen. Ich verweise z. B. auf die große Schar der selbständigen Handwerket. Es kann doch auch ein Vandwerker sich in derselben Ginnahmestufe befinden wie ein Ar⸗ beiter und im Laufe des Krieges aus Anlaß der allgemeinen Teuerung auch etwas mehr verdient haben, als er bis dahin verdient hatte. Soll diefer Mann nun für den Mehrverdienst die Steuer bezahlen, während Urbeiter und Angestellte durch dieses besondere Gesetz frei- gestellt werden? Das wäre eine ungeheure Härte, und diese Härte würde noch stärker werden, wenn jemand von seinem Ginkommen etwas verloren hätte und nun von dem verminderten Einkommen die volle Steuer bezahlen müßte, während andere Personen von dem vermehrten Einkommen keine Steuer zu bezahlen haben würden. Das ist undurchführbar.
Gemwiß, es ift schon eine schwere Ungleichheit, daß die Staats⸗ leamten und die Staatsarbeiter von den staatlichen Juwendungen steuerfrei sein sollen. Aber es läßt sich noch übersehen und noch recht— fertigen. Dadurch, daß der Staat ihnen die Kriegsbeihilfen und Zulagen gegeben hat und seine Leistungen nun noch erhöht, ist die (Hvewähr gegeben, daß alles klar zu übersehen ist. Außerdem ist auch der Kreis beschränkt. Wenn wir aber weiter gehen und den Anträgen stattgeben, dann ist es uferlos, und die Ungerechtigkeit gegenüber anderen ist noch größer. Es ist der Staatsregierung aus diesen Er— wägungen heraus schon von vornherein nicht ganz leicht geworden, ihre Justimmung dazu zu erklären, baß dieser erste Schritt gemacht werben soll. An sich will die Staatsregierung ihren Beamten und ihren Angestellten überaus wohl, sie gönnt ihnen alles und gibt ihnen gern alles, was sie vermag; aber sie sah gleich die Gefahr, die in dem ersten Schritte liegt, und die Berufungen, die daraus folgen würden. Diese Gefahr glaubte sie noch abwenden zu können, weil es sich hier um einen geschlossenen Kreis handelt. Aber weiter zu gehen und den Kreis noch zu erweitern, ohne daß er endgültig abgeschlossen werben kann, dazu kann die Staatsregierung sich nicht entschließen. Datz würte Ungerechtigkeiten zur Folge haben, die unhaltbar sind, und deshalb muß ich erklären: wenn Sie überhaupt wollen, daß den Beamten und Arbeitern des Staate und der Kommunen die Zu— wenhung der Stenerfrtibeit gemacht wirb, dann müssen Sie den Kor missiongantraägen, bie sich auf sie bejchränlen, zustimmen. Wenn Sie aber weitergehende Anträge annehmen, bann gefährden Sie dieses
*
Gesekz. Dieses Gesetz wird dann von der Staatsregierung nicht an= genommen. *
9 Gott schalt- Solingen nl: Ein großer Teil der Arbeitgeber hat die ee, nicht als Teue ulagen, . als Lohnzulagen gegeben, 3 Arbeitet würden sich aber eschweren, wenn die Teuerungszulagen steuerfrei bleiben, die Lohnzulagen aber nicht. Wenn der Staat ulagen gibt, so werden sie genau , aber in Privatbetrieben ist das anders. Es ist also ganz unmöglich, solche Unterschiede zwischen den Julagen zu machen. Um eine Lösung des Problems zu finden, beantrage ich, den Gegenstand mit den Anträgen nochmals an die Kommission zurück= zuverweisen.
Abg. von Pappenheim Gons): Die Ausdrücke „Kriegs teuerungszulagen“ oder aus Anlaß des Krieges gewährte Julagen“ ö nügen ö um zu entscheiden, welche Leistungen vorliegen. Wir be⸗ dauern deshalb, um das Gesetz nicht zu gefährden und um für unsere treuen Staatsbeamten zu sorgen, den Anträgen nicht zustimmen zu können. Wollen Sie jedoch in der Kommission einen Weg zur Lösung ia und die Anträge zurückverweisen, so wollen wir nicht wider—
,. Wir werden heute für das iet stimmen, aber die Anträge ablehnen.
Abg. Dr. Wag ner⸗Breslau ffreikons ): Trotz der Ablehnung des Finanzministers sollten wir nochmals in der. 3 eine Wsung zu finden suchen. Es ist unerwünscht, daß die Arbeiter in Staatsbetrieben in steuerlicher Beziehung günstiger behandelt werden als die Arbeiter der Privgtbetriebe, daäz hat un⸗ günstige soziale Wirkungen. Es ift zwar schwierig, eine passende Form zu finden, aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wenn man sich einfach nach den Tarifverträgen richten will, so würde darin ein Zwang zu den Tarifverträgen liegen, die do manchen Arbeitgebern nicht angenehm sind. Ich beantrage, da der Ausschuß sicherlich eine Einigung ermöglichen wird, gleichfalls, die Anträge an den Ausschuß zurückzuperweisen.
Abg. Giesberts (Zentr.): Die Beamtenschaft lehnt es ab, während des Krieges ein Privileg zu bekommen. Sie wollen die Sache an die Kommission jurickyerne fen. aber die Steuerveranlagungen steben vor der Tür, also drängt die Sache. Deshalb müssen wir heute schon abstimmen, damit Klarheit geschaffen wird.
Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Hu é und GottschalR beschließt das Haus die Zurückverweisung des Gesetzentwurfs und der Anträge an den Ausschuß.
Es folgt die zweite Beratung des 966mg. ntwurfs, durch den der Regierung ein weiterer Betrag bis zu A0 Millionen Mark zur Verfügung gestellt wird, um Ge— meinden und Gemeindeverbänden zur Er— leichte rung ihrer Ausgaben für Kriegswohl— fahrtszwecke Beihilfen zu gewähren.
In Verbindung damit werden beraten: der Antrag des Abg. Dr. König (Zentr), betreffend Kriegs teuerungszulagen usw. für die zum Heeresdienst ein—⸗ , Beamten, und der Antrag des Abg. Schmidt- donz (Zentr.) betreffend die Kinderbeihilfen der zum Heere eingezogenen Staatsarbeiter.
Der Staägtshaushnltsausschuß beantragt, die Anträge in folgender Fassung anzunehmen:
. Vdie Regierung zu ersuchen, den zum Dienst im Heere und in der Marine eingezogenen Staäatsbeamten (einschlleßlich der Volks. schullehrer), soweit ö. Gemeine oder Gefreite sind, im Bedürfnis⸗ falle Kinderzulagen zu gewähren“ und: die Regierung zu ersuchen, die Familienunterstützungen für die Familien der Stagtzarbeiter und angestellten, die zum Tienst im Deere oder in der Marine eingezogen . — unter Berücksichtigung der jetzt den Staatsarbeitern und angestellten gewährten Teue rungo— zulagen, Kinderbeihilfen usw. — zu erhöhen“.
Berichterstatter Abg. Lipp mann J . y Beim ersten Male wurden für diesen Zweck 119 Millonen bewilligt, beim , Male wurden auch 110 Millionen gefordert, aber das Haus zeschloß, 20] Millionen zu bewilligen. Das war rie tig, denn schon inn Juli 191 wäre die Regierung sonst obne weitere Miltel gewesen. Die Aw Millionen haben nicht einmal für die Bedürfnisse des ganzen Jahres 1916 gereicht, im Nobember waren nur noch 19 Mill ionen übrig. Die Ausgaben für Dezember mußten schon aus den neuen MM Millionen gedeckt werden. Das Reich sollte ein Drittel der Ausgaben den Gemeinden ersetzen, es hat bisher aber nur ein Viertel gewährt, es macht aber den Gemeinden allerlei Vorschriften über die Kriegswohlfahrtspflege. Man darf nicht vergessen, welch gewaltige Auf—⸗ 66 ja Aue rdem noch die Gemeinden während des Krieges zu lösen naben. Da ist in erfter Linie die Kriegsfürsorge, die überall da ein— zugreifen hat, wo das Reich 3. so läßt ganz besonders die Hinter⸗ bliebenenfürsorge seitens des Reiches leider fehr viel zu wünschen übrig. Hier werden Summen gezablt, die nicht einnial zur VYe— streitung des notwendigsten Unterhaltes genügen. Auch das Gebiet der Massenspeisungen und die Mietsbeihilsfen verschlingen große Summen.
Abg. Dr. König Gentr.): Durch die Annahme unserer An— träge wird manche Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft. Die Prüfung der Bedürftigkeit ist meist von dem Ermessen des zu Prüfenden ab' hängig. Ferner liegt eine große Ungerechtigkeit und Jurücksetzung gegen die Leute im Schützengraben dor. Bei ihren zurückgebliebenen Ange— hörigen muß jedesmal die Prüfung der Bedürftigkeit stattfinden, waͤh⸗ Jun. bei den Hiergebliebenen die Unterstützung ohne weiteres gezahlt wird.
Abg. Leinert (Soz): Es muß uns doch bekannt egeben werden, wo die 200 Millionen bleiben, welche Lieferungsverbände und wieviel sie davon erhalten, denn es gibt tatsächlich auch Verbände, die gar nichts davon bekommen. Für manche Landkreise dürfte eine folche Nachweisung nicht sehr schmeichelhaft ausfallen. In Hannover haben . Landkreise die für November fälligen Beträge noch heute, im t
ebruar, nicht ausgezahlt. Die Ministererlasse, die für die Unter— ützung der Kriegerfamilien ergangen sind, können wir durchweg nur billigen, sie bestreben sich, jeder Engherzigkeit bei der Ausführung der i. Restimmungen entgegenzuarbeiten. Aber gerade mit dieser Ausführung hapert es vielfach sehr bedenklich. Auch in den Bestim— nungen finden sich Vorschriften, die in der Praxis zum Nachteil des Arbeiters ausschlagen müssen. Hier sollte sofort eine Revision 'intteten. Der Anbeitéverdienst der Frauen darf nicht zur Verkürzung oder Verweigerung der Unterstützung führen, noch weniger aber zur Entziehung oder Kürzung, der Kinder⸗ beihilfen. In zahl relchen Fällen haben die Lieferungs⸗ verbände dem entgegengehgndelt. In der Kommission ist Prüfung dieser Fälle in Aussicht gestellt worken. Mit dem Antrage König ö. in der Kommission eine starke Veränkerung vorgenommen worden; auch wil müssen verlangen, daß in Fem jetzigen Kommissionsantrage die Ge— währung der Kinderzulage nicht an das Bedürfnis geknüpft wird, daß also die Worte „im Bebürfnisfalle“ beseitigt werten.
Finanzminister Dr. Lentze:
Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. König hat den Antrag gestellt, in dem Kommissionsbeschluß, der dahin geht, den minderbemittelten, im Gemeinen oder Unteroffizierstande befintlichen Beamten die Teuerungszulage nach Bedürfnis zu gewähren, die Worte nach Bedürfnis“ zu streichen. Meine Herren, ich muß Se bitten, diesem Antrage des Herrn Dr. König nicht stattzugeben, und zwar aus folgenden (-Zründen. Herr Abgeorbneter Dr. König meint es ja sehr Jut, indem er sagt: es sollen auch diejenigen, welche in Felbe sind, dieselbe Vergünstigung für ihre Familien wie die erbalten, die zu Haus geblieben sint das klingt ja außerordentlich zutreffend
und richtig — und führk weiter aus: es ist doch eine ungebeute Hon ⸗ wenn bei denen, welche zu Hause geblieben sind, das Bedürfnig i eine Kinderbeihilfe und Teurungszulage nicht geprüft werden sol
während bei denen, die im Schützengraben stehen, dieses Bedürfn⸗ geprüft wird. So liegen die Verhältnisse aber nicht. Wir sind dabon ausgegangen, daß die Teurungszulagen und die Kriegsbeihilfen deshal⸗ gewährt werden, weil für die hier zu Hause gebliebenen Beanste⸗ und Angestellten ihre Bezüge wegen der Teuerung nicht mehr anlh⸗ reichen. Wir haben aber wohlbedacht die Familien derjenigen, welch zum Heere eingezogen sind, nicht daran teilnehmen lassen, weil diese Familien dadurch, daß das Familienoberhanpt beim Heere ist, wenigen Ausgaben haben, als sie haben würden, wenn das Familienbaupt im Lande wäre. Der Mann wird beim Heere verpflegt, er erhalt dort seine Kleidung und seine Beköstigung, und infolge. dessen wird von seinem Beamtengehalt ein ziemliche Teil für seine Familie verfügbar. Wenn also dieser Teil für sein⸗ Bedürfnisse wegfällt und vom Reiche übernommen wird, dann ist g nicht gerechtfertigt, nun die Zuwendungen, die die im Lande HSefind. lichen erhalten, auch auf ihn auszudehnen. Es ist aber immerhin möglich, daß die Juwendungen für die im Lande Hefindlichen dot böher sind als derjenige Teil, der von seinem Gehalte auf ihn em. fällt, wenn er nicht vom Reich verpflegt würde. Ich will einmal sagen: daß von seiner Ginnahme der vierte oder fünfte Teil, je nat der Größe der Familie, auf ihn selbst entfällt. Dieser Teil muß z seinem Gehalt hinzugerechnet und dem gegenübergestellt werden, waz durch besondere Kriegsbeihilfen denen, die im Lande geblieben sind, gewährt wird. Er kann daher in der Regel eine besomndere Kriegt. beihilfe nicht bekommen. Stellt sich aber heraus, daß die Julagen, die die Familie und er bekommen würden, wenn er nicht Soldat wan, böher sind als das auf seine Bedürfnisse entfallende „. oder z5, s würde er durch die Vorenthaltung geschädigt, und infolgedessen haben der Herr Minister des Innern und ich eine Anordnung getroffen, daß in solchen Fällen, wo sich also im Ginzelfalle das Beditrfniß herausstellt, den Abzug nicht in vollem Umfange stattfinden zu lassen, aus einem besonderen Fonds etwas für die Familie gegeben wird.
Ich will einmal annehmen, der Beamte hat fünf Kinder, und ein im Lande befindlicher Beamte mit fünf Kindern bekommt monatlich 37 „ Familienbeihilfe, wenn dann der Teil, der für ihn in Anreth⸗ nung gebracht wird, nicht so viel beträgt wie 37 4 monatlich, so joll aus diesem besonderen Fonds der Familie das Entsprechende dernütet werden. Dieser Standpunkt ist nach meiner Ansicht ganz unanfechl⸗ bar, und wir würden, wenn wir von ihm abgingen, zu Ausgaben und Berufungen kommen, die sich nicht rechtfertigen lassen. Wir haben bei der Rechtfertigung der Familienbeihilfen uns gesagt und an die Spitze gestellt: ein Einkommen in der und der Höhe reicht für die Familie nicht aus, es muß infolgedessen ein höherer Betrag gegeben werden. Wenn nun dieses Einkommen dadurch, daß der Mann dom Militär doch auch noch etwas bezieht, noch erhöht wird, dann steht er schon über diesem Einkommen, und er bedarf nach dieser Bestimmung dieser Familienunterstützung nicht mehr.
Also, meine Herren, ich muß darum bitten, daß die Worte im Bedürfnisfalle“ stehen bleiben. Der vom Herrn Minister des In⸗ nern und von mir herausgegebene Erlaß regelt diese ganze Frage jn durchaus weitherziger Weife. Es soll durchaus nicht in die Verhält, nisse tief eingedrungen werden, es soll sofort in sehr wohlwollender Weise die Nachprüfung erfolgen und dann der Betrag ausgezablt werden. Es gilt auch gar nicht als eigentliche Unterstützung, sondern es ist ein besonderer Fonds dazu zur Verfügung gestellt. Aber grund sätzlich kann der Antrag nicht so angenommen werden, daß ganz all⸗ gemein ohne Prüfung des Bedürfnisses die Beihilfe gewährt wird. Das geht zu weit.
Abg. Dr. Wag ner⸗Breslau: Ich muß leiber feststellen, daß der Antragsteller selbst über den Umfang 6. Antrages sich nicht absolut klar gewesen ist. Da unter allen Umständen über die Ttagweilt
des Antrages Klarheit geschaffen werden muß, und da Mißhräuche vermieden werden müssen, so stelle ich den Antrag, auch diesen Gegen— stand wie den vorigen an die Kommission zurückzuverweisen.
Abg. Dr. Gottschalãk schließt sich diesem Antrage an.
Abg. Dr. König: Mein Antrag ist klar und präzis, nur von dem Antrage der Kommission kann man dies vielleicht nicht sagen. Wir haben bisher Kinderzulagen nicht, sondern nach Kindern abe stufte Kriegezulagen. Die Grsparnis der im Felde Stehenden, bon denen der Finanzminister sprach, ist keine bedeutende. In der jetzigen Zeit des Kanonendonners sollte der Finanzminister sich nicht auf einen fiskalischen Standpunkt stellen.
Finanzminister Dr. Lentz e:
Meine Herren! Ich muß doch die letzten Aeußerungen des Herm Vorredners sehr scharf zurückweisen. Der Herr Vorredner wirft mü vor, als ob ich hier fiskalische Interessen geltend machen wollte, um in Ausübung dieser fiskalischen Interessen Wege wandelte, die sieh jetzt, wo draußen die Kanonen donnerten, nicht rechtfertigen ließen Ich bedaure, daß der Herr Vorredner einen derartigen Ton in dae Verhandlungen hineingebracht hat. Daß ich während des Krieger sowohl bei den persönlichen wie auch bei fachlichen Ausgaben do fiskalischen Interessen überhaupt abgesehen habe in allen Fällen, ich glaube, dafür habe ich hier wiederholt den Beweis erbracht, und daß man nun gerade hier bei den personellen Ausgaben plötzlich das fiskalisch Moment mir unterschiebt, hätte ich nicht erwartet, das ist unbegründe und nach meiner Ansicht höchst bedauerlich.
Durch die Ausführungen des Herrn Abg. Dr. König ist die Sach lage auch nicht besonders geklärt worben. Er hat bemerkt, der Aus druck „Kriegsbeihilfen“ passe hier gar nicht, sondern es handle sich um Kinderzulagen. Er hat dann selbst hinzugefügt, Kinderzulagen hätten wir aber zurzeit noch nicht. Dann ist aber doch der Antran mit den Kinderzulagen noch unverständlicher als vorher. Ich hahh bis dahin geglaubt, daß das Wort Kinderzulagen in dem Antrag b deuten sollte, daß derjenige Teil der Kriegsbeihilsen, der sich nach ber Zahl der Kinder berechnet, hiermit gemeint sein sollte. Daß aber ein ganz besondere Kinderzulage konstruiert sein sollte, die bis dahin nich vorhanden war, ist mir unverständlich. Ich weiß nicht, was der Her Vorrebner damit meint. Meint der Vorredner, daß man dem 83 amten entweder besondere Kinderzulagen gewähren sollte oder bah ber Teil der Kriegsbeihilfe, der jetzt nach der Kindergahl berechmet wird, beibehalten werben soll? Das ist mir nicht recht verstamlich geworben. .
Weshalb ich einen ablehnenden Standpunkt einhehme, ist mn katsächlich ein Bebärfnitz in bieser Hinsicht nicht borllegt, unt bea zweitens auch bie Berufungen, bie baraut folgen werben, ebenfalls nich von der Hand zu weisen sind, und daß brittens, wenn die Berufnngen
166 Das habe ich mit klaren Worten gesagt. In die haben. gesagt. 8
betragen. Sollte sich zeigen, daß die Kriegebeihilfen noch h *
Iweifel, daß in dieser Hinsic Norsorge getroffen ist, und
130. 2. les getroffen werden, war
oürfnis“ muß aber aufrecht erhalten werden, w
uicht erfüllt werden können, auch wieder Mißstimmung und Erbitterung in bielen Stellen entstehen wi rd. — Meine Herren, daß Bernfungen kommen warden, haben wir aus e ebe e Lern Abg. Leinert schen geber. Die Berufungen kleben nicht aus 66 werden aber bie Berufungen auch weiter statt⸗· inden bei den übrigen Beamten, welche mit anderem Maße gemessen erden. Menn lediglich die geringbesoldeten Seamten so behandelt weiden und die mbern mit anderem Maße gemessen werden sollen, werben sie sagen: bei uns liegen die Verhältnisse gerade fo, auch bei ins ist die Not da, auch bei uns ist der Wunsch sehr lebbaft und pie Notwendigkeit liegt vor, daß wir höhere Bezüge betymmen. Fragen Sie herum bei allen Beamten und Angestell ten, welches Gehalt sie auch haben mögen, ob sie ihr bisheriges Gehalt für ausreicbend er— achten — ich glaube, ein jeder wird antworten: nein, wir halten es ür dringend erforderlich, daß wir höhere Bezüge bekommen. Alfso mit
einer solchen Argumentation, wie sie der Herr Antragsteller eben ge⸗
macht hat, kommt man nicht aus.
Der Fall liegt aber doch so, daß die ins Feld einberufenen Be— amten tatsächlich, wenn sie für die Kinder die Kriegsbeihilfen nicht bekommen, nicht schlechter stehen als die Beamten, die bier zu Hause sind Darum handelt es sich, und ich habe erklärt, sobald sich heraus- stellt daß fie im einzelnen Falle schlechter stehen, sollen sie etwas
eser Beziehung fann man nicht behaupten, daß sie schlechter stehen, sondern sie stehen nn jeder Hinsicht finanziell noch beffer. Der Herr Vorredner operierte nit 3 * für den Tag. Ich weiß nicht, ob diese Ziffer zutreffend ist. ich nne die Höhe der Löhne nicht genau; ich glaube, sie ift etwas höher. Aber darum handelt es sich gar nicht. Wenn jemandem 33 9 eine ausreichende Verpflegung zur Verfügung gestellt wird,
ein anderer mit 3 * bezahlen muß, so ift das ein sehr starker Ge betrag, der in Frage kommt. Meine Herren, es handelt sich
dannn, ob das Lebensbedürfnis dadurch gedeckt wird. Nun babe ich
ausgeführt: dadurch, daß der Mann zum Heer eingezogen ist, sind für ihn weder für Beköstigung, noch für Kleidung, noch für Unterkunft
noch besondere Ausgaben zu machen; die werden erspart, und diese
besonderen Ausgaben werden in Geld umgesetzt und werden das meist
mömachen, was die Kriegsbeihilfen für die im Lande Befindlichen soll dem Betreffenden etwas gewährt werden. Das iß das ist weder fiskalisch, noch engherzig.
Der Herr Vorredner hat von einem Erlaß gesprochen, den er nicht
lemte. Ich war leider in der Kommissionssitzung nicht da und konnte dechalb den Erkaß nicht mitteilen; so viel ich aber erfahren habe, ist der Herr Vorredner von dem Inhalt des Erlasses in Kenntnis
zesetzt worden. Ich bitte um die Erlaubnis, den Erlaß kurz vorlesen
zu dürfen. Er ist von dem Herrn Minister des Innern und mir
mnterm 31. Januar 1917 ergangen und bestimmt folgendes:
Bei Gewährung der Kriegsbeihilfen und Kriegsteuerungszu⸗ lagen dürfen die im Militärdienste stehenden Beamten nach den bestehenden BVorschriften nicht berücksichtigt werden, weil in der Regel durch Lieferung von Kost, Quartier, Bekleidung usw. seitens der militärischen Stelle oder durch das erhöhte Einkommen dem Beamten eine Besserstellung oder Wirtschaftsersparnis erwächst, die über den Betrag der bei Nichtverwendung im Militärdienst gegebenenfalls zuständigen Kriegsteuerungszulagen und Kriegsbei⸗ hilfen nicht unerheblich hinausgeht. Uebrigens sind auch die An⸗ gehörigen der Kriegsteilnehmer, die ihr Gehalt fortbeziehen, grund⸗ sählich von der bei Bedürftigkeit eintretenden Reichsfamilienunter⸗ stützung nicht ausgeschlossen (Erlaß Innern vom 30. Januar 1916 zur Ausführung der Bundesrats⸗ berorbnung vom 21. Januar 1916). Indes kann, vor allem bei Be amten, die in militärischen Stellen geringeren Dienstgrades ver⸗ vendet werden und eine zahlreiche Familie zu unterhalten haben, der Fall eintreten, daß der Betrag der bei Nichtverwendung beim
Militär gegebenenfalls zuständigen Kriegsbeihilfen und Kriegs
41. teuerungszul über denjenigen Betrag hinausgeht, der durch die militärische Verwendung des Beamten als Mehrverdienst erwächst ader im Haushalte erspart wird, ohne daß eine Reichsfamilien
lle an
interstützung gewährt wird. Die Höhe der in diesem Falle kemessenen Zuwendung findet ihre Grenze in dem Be trage der Kriegsbeibilfen und Kriegsteuerungszulagen, die zegebenenfalls zu gewähren sein würden, abzüglich desjenigen Be trages der durch Mehrverdienst oder Abwesenheit erspart wird. Dierbei ist ein peinliches Gindringen in die wirtschaftlichen Ber hältnisse des Beamten zu vermeiden und zu berücksichtigen, daß der Kriegsteilnehmer damit rechnen kann, Liebesgaben von seinen Angehörigen zu erhalten. Der Erlaß spricht sich sehr deutlich aus, es unterliegt keinem insi der Staatsregierung vollständig das Wort „nach Bedürfnis in dem Es wird as Wort nach Be⸗
l sonft Berufungen
R. ; 2 23 Antrag eingefügt wird, deckt s as Sie wünschen; das vei
erfolgen, die unabsehbar sind. Abg. Gassel ffortschr. Volksp): Die Leistungen der Ge⸗ neinden in der Kriegswoblfahrtspflege sind allgemein anerkannt
wrden. Sie werben diesen ein Ansporn sein, auch weiterhin das
hrige zu kum. ̃ Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Dr. König entr wird der Gefetzentwurf in zweiter Lesun angenommen. Der Antrug König, das Wort im Bedürfnisfalle“ zu streichen, vird abgelehnt. Das Haus erledigt hierauf die Vorlage sofort endgültig ahne Debatte auch in dritter Lesung. . Das Haus tritt darauf in die zweite Beratung des tagt shaushaltgsplanes für das Rechnungs⸗ ahr Eg 17 ein. Der Präsident teilt dabei mit, daß diesmal
ei der Beratung des Etats ebenso wie im Vorjahre verfahren
derden soll.
Eine Reihe kleinerer Etats wird debattelos genehmigt, 2 Kat er Münzverwaltung nach einigen Bemerkungen der häng, Ling (Zentr und von Böhlendorff⸗ 16 Ini stonf),
. et dea Deut schen Reichs ⸗ und Preu⸗ H en
taat g angeigerg“ bemerfi — 2 Ben me, male, Bes der ae nd, ers hte i . n in der er
er bg. Dr. Fried dern eint ame ede
, m ö c. 2 . Reicks.
. hat davon nur sehr wenig rang. m die Rede des
. ters nach dem Stenongramm. g sss doch em merkwürdiges Erfahren, einen Abgeordneten, wenn er so bebeulsame Ausführungen
macht, zu einer Bedeutungslofigkeit berabzuwürdigen. Gegen eĩn sel Verfahren muß auf das enfschtedenste Einsrruch erbeben werden. nftimmung links Ter Stagteen zeiger bringt auch die Jrifcken. tie md ke Seerkert in der Miniflerrtede. Tagegen laft er fe bei ker Rede des Mgerrbneten fert. Es jst diellerckt möglich, dag die Beiterkeit des Hauses bei en Herren Ministern und Gebeimen Räten mehrfach ausgelost wird als bei den Reden der Abgeordneten (Heier keit! Dier sollte doch noch mehr Gerechtigkei igftens Ob jektiditãt derberrschen. . ständig oder gar keine. xichterstattung nicht in einem Organ mlaffen, uf Kosten der Stenernahler gedruckt wird. Ob der Staatsanzeiger diese Ausfüh⸗ ̃ wird, das weiß ich nicht (Hei⸗
e durchaus dem Charakter Jentralorgans t wiedergeben. E Uebung beibehalten, Sparsamkeit inbe ichterstattung ᷣ .
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en intereffant zu fein ann ich nir sagen und das wird mi 86 * Mer erm 1 r,. 15 dem „Reichsan zeige parlamenfarischen Bure aus sen ist, jede Abficht ferngele 1 27 . *. 46 n * 64 2 „ 84 2 . x 19 7 hervorhob, daß im „Reichsanzeiger“ bei den Reden der Minister Heiterkeit, Beifall und ähnliche Zwischenrufe stetßz genau wieder 6 ( e cr t, oh die Herren wirklich so viel R jede Heiterkeit und . * mt ahgerr werden Vie den der Minister nack dem amtli in dem natürlich jeder Zwischkenruf ni ische Korrespondenz, die went ger gewissen r in Anspruch nehme Möglichkeit
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zu ye 166 Zoz. Arb Gem): Mit einer gewissen Aussprache vernommen. Auch ung Wort oft abgeschnitten, oder wir werden daß gegen dieses Berfahren des „Reichs⸗ ig zingelegt wirb. Jer Regierungs⸗ Unstimmigkeiten abzuschaffen, will lt Die Ministerreden werden es Ahg. Friebberg nicht (Juruf und Heiterkeit), fort. Wenn an Papier Reben der Minister ge
werden, oder es müssen i bewilligt werden. Gegen 6a Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung auf
Mittwoch, 11 Uhr
180 freude hal
nofraten wird
Literatur.
Die Stadt Göln im ersten Jahrbundert unter vrenßtscher Herrschaft, 1315 bis 1915. Herauzgegeben von der Stadt Göln. J. Band, 1. Teil: — 4 4 und Wirtschaftz⸗ eschichte der Stadt Cöln vom Untergange der eichs fre beit bis zur gönn. des Deutschen Reiches. Nom Gehesmen Hofrat, Pro- feffor Dr. Gberhard Gotbein. T und 707 Seiten. J. Band, 2 Tei Die Gntwicklung der Stadt Cole von der Grrichtung des Veutschen Reichs bis zum Weltktiege. Vom Direltor des Sta ti ichen Amts der Staht Cäöln Dr. Georg Neuhaug. VII und 540 Selten. II. Band: Die Verwaltung der Stabt Cöln seit der Reich gründung n Einzeldarstellungen. Il und 731 Setten. Cöln Verlag von Paul Neubguer. Preis 25 . — Im April 191. waren 100 Jabre verfloffen, seitdem die heutige Rheinpronfnz und mst tbr die Stadt G-éln mitt der Krane Preußen vereinigt ft. Aug diesem Anlaß hatten die stäpttschen Kolleglen den Cöln die Heraug. abe eineg Geschichtawertg beschlossen, dag die Cenntnig bedeutender
enschen und Hesch-bnife diefes wicktigen Jen
; ichen Halt . rien ö. der ordentliche Profeffor an t ö Dora Dr. Gher Bard Gothß'ę ein, Big 1994 Profe ffer an der Nrirerfliit Henn, ei6ne leßenbige Derffeöung der Ber faf fung. und Verwaltungs sowle der Wirtschaftz⸗
geschickte der Stadt Cösln bie jur Errichtung det Deut schen Reichs, sfär die indessen nicht Jaber der preußlschen Bestzecmerfang, Jondern, da dle 1 der weiteren Gatwickung Gölag in der franzästschen 3 . der Untergang der Reichefreibeit den Ausgang punkt bildet. Dan iwelten Halbband schlldert der Direktor des städtischen Statiftischen Amig Dr. Georg Neuhaus die Gatwicklung der Stadt Göln don der Errichtung des Deutschen Reichs bis zum Weltkriege, wobei dag Hauptgewicht auf die flädttsche Verfassung und Verwaltung gelegt wird und die wirtschaftlichen, sozialen und polittschen Verbältniffe nur so weit mitbebandelt werden, als es zum Verssändais der Entwicklung der Stadt notwendig kst. Wichtige Verwaltungszweige, über deren Entwicklung bier nur ein ganz kurzer Ueberblick gegeben wird, erfahren noch eine ein- gebendere Einzeldarstellung aus der Feder berufener Kräfte in dem mit zahlreichen Abbildungen und Plänen ausgestatteten letzten Bande des Jubiläums werkes, der den Untertitel führt: „Die Verwaltung der Stadt Eöln seit der Reichs gründung in Etnjeldarstellun gen“, insbesondere die Pflege der geistigen Kultur, das öffentliche Gesundheita. und Krankenwesen, die Leiftungen und die Färsorge der Stadt Cöln auf dem Gebiete des Bauens und Wohn
die soziale Fürforg f
Finanjen. Aus einer ärmlichen Mittelftadt, die den Anforderurgen einer E 20 09 Jahren ge⸗ recht werden konnte, ist ett wohlbabende Groß. stadt geworden, die nicht nu e allgemeinen Aufgaben jeder Großstadt erfüllt, fond we rũ inaus auch der Kunst und der Wissenschast, dem Binner nd erkehr und vielen anderen Gebieten reiche Fürsor ͤ Die Bevölke-
1910 auf 5Itz 540 (in der Altstadt allein 154 263) Etnwobner erböht und stieg bis zum Ausbruch des Weltkrieges auf rund 630 000 Seelen. Bis 1883 umfaße das Gölner Startgebiet nur die Atstadt, alsdann wurden 1883 ie Neustadt, 1888 18 und 1910 noch 2 Vororte eingemeindet, sodaß Cöln jetzt das größte Weichbild unter allen deuischen Siädten besitzt. Die Zahl der Eheschließungen betrug 1820 480, d. i. Saa a, der mittleren Bevölkerung. tiefsten Stand erreichte sie 1830 mit 678 οο, den höchsten im Jahre 1867 mit 105 ο0. 1912 betrug diese Ziffer noch ea. Die Geburtenjahl, auf je 1000 Ein—⸗ wohner berechnet, schwankte im Laufe des vorigen Jahrhunderts jwischen 32 und 43 0; ihren höchsten Stand erreichte sie im Jahre 1877 mit 43,3, den niedrigsten 1912 mit 27. Nachbaltiger bat sich die Geburtenabnahme erst seit 1902 gehend gemacht. Vie Sterblichkeit ffer betrug im vorigen Jabrhundert bis in die 90er Jabre hinein rund 25 o; in elnzelnen Jahren — so 1819, 1830, 1819, 1866, 1867 und 1871 — erhob sie sich jedoch auf 10M und mehr unter dem Einfluß von Seuchen, wie Typhus, Cholera und Pocken. Ibren größten Tiefstand hat diese Itffer im Jahre 1917 mit 144 gefunden; sie war damit um min- destens 100 90 gegen den Durchschnitt früherer Zeiten und zugleich unter den Durchschnitt der Gesamtfterblichkeit im preußischen Staate gefunken, der 1912 15,0 0 betrug. Unter den Todegunr sachen war fruher in Cöln die Schwindsucht von verhängniavollerer Bedeutung als beute; denn es starben zu Beginn der 20 er Jahre deg vorigen Jahrhundert durchschnittlich jäbrlich 355 Personen an Schwindsucht bei rund 1500 Gesamttodesfällen Dle Tuberkulofesterblichkett machte alfo zu Anfang des vorigen Jahrhunderts 20 bis 25 0,9 der Gesamtsterblichkeit aus, während sie zurzeit nur etwa 10, beträgt. Die Säuglings- strrblichkeit belief sich vor 100 Jabren bet elnem Verluste von etwa 360 Säuglingen auf 2000 Geborene auf etwa 1800, während die Säug- ling gste rblichkeitsziffer des Jahres 1912 15,16 0 betrug und damtt unter die Durchschnittsziffer für den preußtscen Staat (1810) gesunken ist. Die bedeutenden Anstalten und Einrichtungen neuzeitlicher Städte vrwaltung, mit denen Cöln beute auggestattet ift, kannten erst ge⸗ schaffen werden, nachdem die Selbstyreiwaliung begründet und augge⸗ staltet worden war, ndem die brachliegenden Kräfte deg Femeinftnns der Bur zer schaft wachzerufen oher in rechte Bahnen . Aber — bemerkt der Direftar dez stähntischen Stati cken mrs Dr. Nen haus am Schluss⸗ seiner Darstellung der Gn ung der Stadt Göln bis zum Weltkrtege — mag man noch sh h Semeinstnn der Bärgerschaft ein schätzen, daß er sich frer J
konnte, ist doch nur durch die Zugehöriakeft Cölug zu einem macht⸗ vollen Staatzswesen möglich geworden. Mit dem Auf tegen Preußeng während des letzten Jihrhunderts ist auch Cölng Entwicklung bor⸗ wärtg gegangen und bat zu der Blüte geführt, vor der wir heute hewundernd sfehen.
Mitteleuropätsch⸗türkische Essenß ahnen für 8en Kampf gegen England“ lautet der Titel einer Abhanßlung, bie der (Eisenbahndtrektor . D. Aibert GSprickerhof (Berlin Grune wald) Im Januarheft der Monatsschrlft dez Nereing deutscher In—⸗ genleurz Technik und Wirtschaft“ veröffentlicht. Sle stellt einen Ausjug aus einer on ihm verfaßten Penkschrift Der künftige Gisenbahnperkehr zwischen den mitteleuropäischen Stagten und dem Morgenlande“ und einer im Nopember 1916 hierzu geschrlebenen Erginung ‚Rumänten“ dar. Der Verfsasser fährt auß: Der hon England entfesselte Weltkrieg sei ein Wirtschaftskrieg, den wir mit wüirischaftlichen Machtmittein neden den milltärsschen befämpfen müßten. Ugnser großer Babnhesitz und dersentqe unserer Ber⸗ bündeten repräsentlerten bei 160 060 km Glelelänge einen Wert hon 35 Milliarden Mark mit dieser Macht, der wirkfam entgegenzutreten jetzt keine Finanz⸗ oder Unternehmergruppe der Welt imstanhe sei, müßten wir den Wirtschaftzkampf aufnehmen. Die Entstehung und den Ausbau der Hahnen big zur Verstaatlichung hätten wir unternehmenden Männern auß industrlellen und Finanj⸗ keetsen zu danken; ebenso großsßgig müsse fetzt die Nervollständlgung der mitteleuropäischen Bahnanlagen und der Ausbau esneg türkischen Bahnnetzeg in Angrsff genommen werden. Nur eine Giweiferung bes dor han de nen Bahn zys hes um 6 0, nämlich um g600 kin Gletß bet 2,! Milltarden Kasten sei erforderlich. um für unser Heere eine unentbehrliche eisenbahn techn ische Tampf⸗ hereftschaft und glelchzeitig den ngolwendigen Aufglelch ber Wirtschaftskräfte heibeßsnführen. Wenn von unserem und im serer Verbündeten gemaltlgem Bahnbestß der rechte Gebrauch gemacht werde, set die Finanzlerung ohne fee Belaslung der verßlndeten Länder, nur geststzt auf zu verefnbarende Ausznahmetarsfe für den Ueberlandguterverkehr, durchfsihrbar. Die Arbeit deg Nerfaffers be= weckt, dazu anzuregen, in einem aus Vertretern der beteiligten Länder besteben den Aibettgausschufs - Auggahmetarlfe und die 22 ung großer Wagen und Lokomotiven für einen künftigen Güterschnellsug⸗ herkehr mit dem Orient sowie die Verstärkung vorbandener und Hen Bau neuer Bahnen hlerfür gemelnschaffllch vorzubererten.
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Fltegerbauptmann Sgswald Boelke,. Ein dentsches Heldenleben von Rolf Sommer. O20 AÆ. Von 109 Stick an H. 10 A. Potgdam, Silftun ggberlag.
Die Famillenbeziehunngen der keiegführen den Türsten häufer unter besonderer Heräcksichtigung deg Hanseg Sachsen · Cohurg und Gotha. Ven M. Ger big. 1.2 A. ha, Friedrich Andreaz Perthes. n. ꝛ
Eriegtzbuch für dfe Jugend und dag Belt. Band III. gut alm die Ghronsk des 2 dom J. Mäörg big R. Ma 1515, Grzahlungen, Schlachten schtlderun gen ufw. sawe gah Tafeln Abbildungen und Pidne, Kart. , gebbn. in Tetnwand 12 M. Stunt gart. Franckhsche Ver lag dhand lung.
Krieggisele und Moral. Von Prof for 3 Schrörs 120 AÆ. Freiburg . Br, Herdersche Berlagghandlung