.
bi S. 354 — auch während der Dauer der Erwerb osigteit . sechs 5 die iu die ersten sechs Wochen nach der Rückkehr au solchen Dienten in die Heimat fällt. . 2 . Eine Wartezeit, die sie bei einer Krankenkasse zur Zeit des ö. eintrittz ganz oder zum Teil erfüllt haben, ist ihnen auch au 8. Wartejeit für Leistungen bei einer anderen Krankenkasse e n . der Re nach der Rückkehr aus solchen Diensten in die Heimat bei · trete n dag im 5 195 Abs. 1 der Reichs derstcbherun ge . 3 wähnte letzte Jahr und auf die im 3 298 Satz. der reich we e, rungeordnung erwähnten letzten zwölf Monate wird ihnen die . der Döenffleistang sowie diejenige der Er werbilosig let bis ju ai Wochen nicht angercchnet, die in die ersten sechs Wochen na Rückkehr aus solchen Dienften in die Heimat fãlli. ,,, Die Zeit von mindestens sechs Monglen nach ,, . . versicherunggordnung stebt für fie einer Wartezelt für Leistungen Sinne der Reichs persicherun ge ordnung gleich. 111 . Die Wochenhilfe nach 8 3 der Belanntmachung rem än e. 1915 . . S. 257) ist auch für das uneheliche ind Kern. Kapitulanten zu g-⸗währen, wenn ein? Verx flichtung r 6 emal uns des Unterbalt? an das Kind festgestellt und . Nutter 3 2 jener Bekanntmachung in.
bemittelt im Sinne des 52 Abs. 2 Nr. J
36 aus der Krankenberficherung, vom 4. August 15143 Reicht. j b
n X 226
s Kreer Nerkündung Diese Vorschristen treten mit ihrer Verkündung in Kraft. .
Berlin, den 1. März 19145. . Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
2 de
Dr. Helfferich.
Bekanntmachung, . st ur A führ ö betreffend Bestimmungen zur, Aus führung des 5 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. Vom 1. März 1917. Der Bundesrat hat auf Grund des 519 des Gesetzes 1 1 1i* . rc SS 1 ö * D 1 ⸗ 3 über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dejem ber 1916 r r 1st Kos 32 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1333) mit Zustimmung des vom Reichstag gewählten Augschusßes folgende Verordnung erlassen: — 1 . 51 * 21 . 3Zwe r Heranzlehung zum vaterländischen 5 . D örpen zine Rachweiß u liefern, in die alle in habe E Ditsbehörden eine Nachwelsung zu liesern, ! 3. am ö dem 30. Juni 1857 und vor dem 1. Januar 16 ne, 2. k. 3 ĩ 6 12 rT 35 1 19e 1 4 che Te t zeên au * geborenen, nicht mehr landstunm pflichtigen männlichen Ter Ken an, zunebmen sind, soweit sie nicht unter die im § b dieser Berordnu 9 2 ? ; ! oll 2 53 n n vorgesehenen Nugsnah ne bestimmungen fallen. . . n 6 Rachwelsung st in Form einer Sammlung von Karten, für die dos anliegende Muster ) maßgebend ist, anzulegen. und — 31. März 19517 dem juftändigen Einberu fungsausschu le Abs. 2 es Gef jur Verfügung ju siell Bestehen für den Beiirk einer des Gesetzeß) zur Verfügung iu stellen, Bestehen ir den n . Ortsbehorde mehrere Cinberufungsausschüsse, so regelt die Kriege amis
stelle die Zuslãndigke it.
Dle * §51 9. I liche Aufforderung der en Zelt bei der darin angegebenen . t die Ausfüllung der Meldtkarten (6 1
ichen gg, 3 Wohnort des Meldepflichtigen zu erfolgen.
amn Sum A1
8 9 83 r . * . bezeichneten Personen haben sich auf öoͤffent⸗ Orisbehörde zu der in der Aufsorderung be⸗ Stelle persönlich zu melden Abs. 2) ersorder⸗
er Meble lt tit wr Kc bis zu an in
estmmten Zeltvunkt del der darln an egebenen 5 ich ö ordnüngsmäßtger Ausfüllung der vorgeschrie benen Karle melbet. Für dlese Karte it eben alls das anliegende Muster * Aufforderung ist bekanntzugeben, wo die Meldepflichtigen die Meldekarten erhalten.
1 3 23 nn,, . . .
Genügen die Angaben in der schriftlichen Meldung hi, oder
bestehen Bedenken gegen ihre Richtigkelt, so hat der Hieldeps big
sie zu ergänzen oder aufzuklären. Die Ditsbebbörse kann ihn zu diesem
Zwecke borladen und sein Grscheinen nach den landegrechtlichen Vor⸗ schriften erzwingen. .
Von der Aufnahme in die Nachwelsungen und von der Melde pflicht sind ausgenommen die Per onen, die min de ten Lit e. März 157 selbständig oder un selbständig im Hauptberuf tätig sin
„im Reickg., Staaltz, Gemelnde oder Kirchendtenste, in der Fffentlichen Arbeiter⸗ und Ange lelltenpersicherung, 3. als Aerzte, Zahnärzte, Tierärste oder Apotheler, in der Land. ober Forstwirtschaft, h. in der Ser oder Binnenfischeret, in der See oder Binnenschiffahrt, . ; . 7 im Gisenbahnbetrieb, einschließlich dez Betriebs der Klein⸗
Bavern, Sachsen und Württemberg behörden zur
und durch die späteren Meldungen und weislich entstandenen
iegsamt, in , zu bezeichnenden Ginberufunggausschusse vierteljahrlich
anzufordern.
behörden im Sinne di ser Verordnung gelten. zu sechshundert Mark 36 Abs. I wissentlich unwahre Angaben macht.
wird bestraft, wer . oder Mitteilungen schuldhast unterlãßt.
. mn en stellt das Kriegs amt, in
] ; für die Die Vordrucke für das Krlegeministerlum den Orte
ö Aufstellung der Nachweisungen Mitteilungen (85 6, 7) nach- Reich. Sie sind bei dem
Die den Orte behörden duich die
FKosten trägt das
Bayern, Sachsen und Württemberg vom
53 9 Die Landes ientralbehörden bestimmen, welche Stellen als Ortg⸗
5819 Mit Gefängnis bis ju diei Monaten oder mit Geldstrafe big
bestimmungen mit niedrigem Gesetzbl. S.
versicherung und Wochenhilfe Kriegs 1. März 1917, und
Nr. 5740 eine Bekanntma zur Verordnung Phosphorgehalte vom
197, vom 2. März 1917, unter eine Verordnung ; betreffend Kranken⸗
während des Krieges, vom betreffend Bestimmungen
Nr. 5741 unter
Rr 5742 eine Bekanntmachung,
zur Ausführung des des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst, vom J.
März 1917. Berlin W. 9, den 3. März 1917. Kaiserliches Postzeltungs amt. Krüer.
wird bestraft, wer bei der Meldung (6§5 2, 3,
Mi strafe bis zu einhundertfünfrig Mark oder mit Haft r, . die in S5 2, 3, 6, 7 vorgeschrie benen Meldungen
a . Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. März 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung.
die Bekanntmachung der Reichs⸗
Inter Bezugnahme auf x . i n Dezember 1916 (Reichs⸗
stelle für Gemüse und Obst vom 8. . 230 vom 9. Dezember 1916), nach welcher das aus eingeschniltenen Rüben aller Art durch . gewonnene Sauerkraut der Bewirtschaftung der Kriegsge ellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin V. 57 unterliegt, for ern wir hiermit alle Betriebe, die ich mit der Herstellung von Rübensauerkraut für eigene oder fremde Rech⸗ nung befassen und im Jahre 10 Doppelzentner und mehr solches Kraut herstellen, auf, unverzüglich ihre Betriebe der unterzeichneten Gesellschaft anzu⸗ elden und ; . z die bisher verarbeiteten Mengen an Rüben, 2 die bisher hergestellten Mengen an Rübensauerkraut, 3) die am 10. März 1917 vorhandenen Bestände an Rübensauerkraut 3
der Kriegsgesellschaft anzumelden. . 4. 60. wie, ,, der Kriegsgesellschaft vom 2. De zember 1916 Reichsanzeiger Nr. 84 vom 2. Dezember 1916 sst der Absaß auch dieses Rübensauerkrautes ohne Genehmigung der Kriegsgesellschaft verboten. Berlin, den 3. März 1917.
Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H.
Köhler.
De
2. De
schäfta
Schuh waren, d
Fürth, den 23. Februar 1917. Stadtmagistrat Fürth.
Kaufmann.
Betanntmachung.
zem Kaufmann Felir Rechnitz in Chemnitz, geboren am 29. 954 1871 * M. sͤbor, wird bieimit der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewe cbebetrieb auf Grund der Bundesrats perordnung vom 23. Stptember 1915, betreffend Feinbaltung unzuverlassiger Personen pom Handel, unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung untersagt. = Chemnitz, den 28. Februar 1917. Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt.
und Straßenbahnen,
auf e ,. i,, in Berg⸗ oder Hüttenbetrieben, . n der 3 Sprengstoff, Munltions⸗ oder Waffen
fabrikation, . . ö in einzelnen krlegswichtigen Betrieben, die von den Kriegt⸗ amtsstellen für ihre Bezirke beieichnet werden. Auf die hiernach für den Beilik einer Drtabehörde bestehenden Ausnahmen ist in der öffentlichen Aufforderung hinzuwelsen. 536 . . ein bieher nach 55 von der Meldepflicht Befrelter die dort , , Tätigkeit auf oder wechselt er eine Beschästigunge⸗ sielle, so hat er sich spätestens am dritten darauf. folgenden Werktag bel der von der srigbehörde öffentlich bekanntiugeben den Stelle yer⸗ sönlich zu melden und die für die Ausfüllung der Mebetarte 61 Abf. I) erforderlichen Angaben zu machen. Die Meldung hat am Wohnort, bei dessen Wechsel am neuen Wohnort zu erfolgen. Sie kann auch schristlich unter ordnungemäßtiger Ausfüllung der vor⸗ geschriebenen Karte bis ju dem von der Srtebebörde bestimmten Zeit⸗ punkt geschehen; dabei glit 54. Die Orte behörde gibt die ausgefullte Meidelarte an den zustandigen Einberufunggauischuß weiter. Fußerdem hat der Aibeltgeber, wenn ein bither nach 3 h von der a nn Befreiter die dort bejeichnete Tätigkeit bei ibm auf⸗ gibt, dieß spätestens am dritten darauf folgenden Wer tag dem zu. stãndigen Ginberufangzausschusse mit uteilen. Bel Beschaäftigungen im Reichs⸗, Staats, . oder , . hat der unmittel . esetzte die Mittellung ju machen. ̃ 21 26 g g fn in Äbf. 1, 2 bentehen sich nicht auf den Fall, daß ein bei einer Reichs,, Staatz, Gemeinde oder Kirchenbthbꝛde angeftellter oder beschãftigter Beamter zwecks Verwendung an einer ankeren Bienstflelle derselben Behörde oder im Dienste einer anderen Behörde versetzt oder vorübergehend abgeordnet wird.
57
Gibt ein in die Nachweisung Aufgenommener eine bisberige . auf oder wechselt er seine Beschastiaungsstelle oder seine Wohnung, fo bat er dies spätestens am din ten darauf folgenden Werktag dem jzustãndigen Ginberufunggausschasse mitzuteilen. Dabei ist eine neue Tätigteit, Beschäftigungi telle ober Wohnung anzugeben. Ueber die Mäadung des Wohnungswechsels besttumt das Riieggamt, in Bavern, Sachsen und Württemberg das Kriege ministerlum dat Nähere.
Dr. Hüppner, Stadtrat.
Bekanntmachung.
Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers . Fernhaltung n,, Personen vom Handel vom 23. September 1915 , r n. Hos) wurde 1) der in Stutt⸗ gart wohnhasten Karg Bebrends, der der sandge chat hier, und ) dem ebenda wohnhaften Ratmund Behrends, Geschaͤfis führer dleser Firma, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbe darfs unter sagt.
Stuttgart, den 24. Februar 1917.
Königliche Stadtdirektion. Nickel.
Bekanntmachung.
Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs kann lers zur Fernhaltung un zuverlässtger Personen vom Handel vom 23. September 1515 Reichsges.- Bl. S. 503) wurde der in Stuttgart wohnbaften Dienergehesrau Karoline Gatser der Handel mit Waschersatzmitteln u, dergl., der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarft und des Kriegsbedarfs untersagt.
Stuttgart, den 26. Februar 1917. Königliche Stadtdirektion. N ick el.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 40 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter . Rr. 5737 eine Verordnung über Labmägen von Kälbern, vom 1. März 1917, unter . Nr. 57 38 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗
10. Juni . Strick, und Schuhwaren vom I Juni. 1916 (Reichs-
Dezember Gesetzbl. S. 1420), vom 1. März 1917, unter Nr. J 39 eine Bekanntmachung über Manganerze und
Eisenerze mit niedrigem Phosphorgehalte, vom 1. März 1917,
des Königs ist die
CTönigreich Prensßen.
9 d Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät
. . des a . . Sch Jö. an . herigen Lessing-⸗Realschule in Düsselderf zum Direktor
. Lessing⸗Oberrealschule daselbst durch das Staats⸗
ministerium bestätigt worden.
Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät d,, mn nf ba * Stadtverorbnetenversammlung in Fin terwa de getroffene . hen bisherigen Stadtrat Dr. Georg Nottebohm daselbst als besoldeten Beigeordneten der Stadt Finsterwalde auf die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.
Auf Grund des Königs hat das
Bekanntmachung. Donnerstagnachmittag 6 Uhr hat im Stadt: die Taufe des am 15. Dezember 1916 Ihrer Königlichen Hohelten Frau Prinzessin Joachim Ihrer Majestät der Kaiserin
Am schlosse zu Potsdam geborenen Prinzen o h nes des Prinzen und der . von Preußen in Gegenwar hrer . — und Königin und der Königlichen Familie, soweit sie jetzt hier anwesend ist, durch Seine Exzellenz den Oberhofprediger P. Dryander stattgefunden. Der junge Prinz erhielt in der heiligen Taufe die Namen; . = en Franz Joseph Wilhelm Friedrich Eduard Paul. Von den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften waren als Taufpaten anwesend: * 1 Ihre Majestät die Kaiserin und Königin, . 2) Ihre Durchlauchten Prinz und Prinzessin Eduard von Anhalt, w 3) Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit Erzherzog Maximilian von Desterreich⸗Ungarn als Vertreter Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers von Oesterreich⸗Ungarn, ) Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Karl Theodor in Bayern, . . ö 5) Ihre Königliche Hoheit Preußen ö . ö 6) Ihre Königliche Hoheit die Herzogin zu Braunschwelg und Lüneburg. . Dagegen waren nicht anwesend; . ) Seine Majestät der Kaiser und König, . 2 Ihre erliche und Königliche Hoheit die Kron⸗ ö nz Seine Königliche Hoheit Prinz Oskar von Preußen, 4 Seine Hoheit der Herzog von Anhalt, e , 5) Ihre Großherzogliche Hoheit die Herzogin von Anha t, 6) Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Luise von Baden, ö . . 7 Ihre Durchlaucht Prinzessin Moritz von Sachsen⸗ Altenburg, 3 8) Ihre Königliche Hoheit Prinzessin Friedrich⸗ Karl von Hessen . ; ; 3 Ihre Durchlaucht die Fürstin⸗Witwe von Schwarzburg⸗ Sondershausen K 10) Ihre Hoheit die Erbprinzessin Leopold von Anhalt, 115 Ihre Hoheit die Herzogin Friedrich⸗Ferdinand von Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Glücks burg, 12) Ihre Durchlaucht Prinzessin Hilda von Anhalt, . 133 Seine Durchlaucht Prinz Heinrich , , . Reuß 6 Als Taufpate war außerdem gewählt: Seine Exzellenz Generalfeldmarschall von Hindenburg, welcher jedoch seinen verantwortungsvollen Posten als Generalstabschef des Feld⸗ heeres nicht verlassen konnte und der Geier leider fern⸗ bleiben mußte. Berlin, den 3. März 1917. . Der Minister des Königlichen Hauses. Graf A. zu Eulenburg.
Prinzessin Eltel⸗Friedrich von
Ministerium der öffentli hen Arbeiten.
der Regierungsbaumeister des Eisenbahn⸗ bisher in Frankfurt (Main), nach Prüm als Vorstand der daselbst neu errichteten Eisenbahn⸗ bauabteilung, und Konrad Sommer, bisher in Nordhausen, nach Angerburg als Vorstand der daselbst neu errichteten Eisenbahnbauabteilung.
Versetzt sind: baufachs Bliersbach,
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Bekanntmachung. 1
Den Beginn der nächsten im Königlichen Institut für Kirchenmusik 4 Charlottenburg, Hardenbergstraße Ih, abgu⸗ haltenden Prüfung für Gesanglehrer und ⸗lehr erinnen an höheren Lehranstalten in Preußen habe ich auf den 14. Juni 1917 festgesetzt.
Berlin, den 28. Februar 1917. ; ann
Der Minister der geistlichen und Unterrichtgangelegenheiten. ̃ J. A.: Schmidt.
Tageg ordnung . die auf den 14. März 1917, Vormittag 1, in fach er anberaumte ordentliche 3 t 3 zirkseisenbahnratz für die Gisenbahndirettions⸗ beßlrke Erfurt und Halle (Saale).
kt 1 und?: Geschäftliche Angelegenhelten des Bezlrkgeisenbahnratt. i. 51 van h eir der letzten Eitzung des Bez , . ratJ eingetretenen oder in Autsicht gengmmenen, grlelch 1 rungen und Neuetungen im Personen-, Gepäck Güter un
ü
) Dat Muster ist hier nicht mit abgedrudt.
unter
Tierverkehr.
betreffend Fern haltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGGBl.
. resfwalder Straße 12, durch Verfügung vom heutigen Tage den
blesen Handelsbetrieb untersagt.
Nr. II, ist wegen Unzuverlässigkelt der Handel mit Schuhwaren nter sagt worden.
usführungebestimmung deg Herrn Mintsters für Hanel und Ge⸗ erbe vom 27. September 1915 wird dem Bäckermeister Heinrich lohr, in Recklinghausen Süd, Leusbergstr. Nr. 8, wobnhaft, err Betrieb der Bäckeret sowie der Handel mit Back⸗
statten.
6 ias und Phillppy Markus deseltst, ist auf Grund der Bundeg⸗
Punkt 4: Beschlußfassung über Zeit und Ort der e
Sltz ung. Erfurt, den 26. Februar 1917.
Königliche Gisenbahndirertlon. Kindermann.
Bekanntmachung.
vez Kriegsbedarfg wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen bandelsbetrteb untersagt.
Berlin, den 17. Februar 1917. Kriege wucheramt. J. VB.: Machatiuz.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratgverordnung vom 23. September 1915,
65h), habe ich dem Kaufmann Paul Kornfeld, Berlin,
andel mit Werkzeug maschinen und sonstigen Gegen-
anden des Kriegs bedarfs wegen Ungzuverlässigkeit in bezug auf
Berlin, den 23. Februar 1917. Der Polhzespräsident. J V.: von Rönne.
BSekannt machung. Dem Kaufmonn Gussav Levy sen.,, hier,
Suhl, den 25. Februar 1917. Die Polizeiverwaltung. Dr. Hagemeister.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundee rate verordnung vom 23. Seytember 1915, treffend Fernhallung unzuverlässiger Personen vom Handel, und der
nd Konditorwaren, ferner der Handel mit Mehl wegen nzuverläͤssiakeit untersag tt. — Die durch die öffentliche Bekannt- achung die ser Anordnung entstehenden Kosten hat Flohr ju er—
Recklinghausen, den 26. Februar 1917.
Die Ort poltzeibehn rde. Der Oberbargermeister. J. V.: Dr. Baur.
Bekanntmachung. Der Firma Josef Markus in Burgsteinfurt, Inhaber
teverordnung vom 23. September 1919 und rer Jusführungg⸗ weisung vom 27. Scpyfember 1915 der Handel mit Lebeng⸗ d Furtermitteln untersagt worden. Das Verbot erstreckt d nicht auf die Herstellung und den Absatz von Masios. Die n der Anordnung Betroff nen baben die durch das Verfahren ver— sachten baren Auslagen, inebesondere die Gebühren für die im
3. Veroronung vorgeschrlebene öffentliche Bekannimachung, zu atten.
Bur gsteinfurt, den 27. Februar 1917.
Der Krelgausschuß. Plenlo.
aß die bisherige Haltung der amerikanischen Regierung mit der
m Deutschland abgebrochen und die übrigen neutralen Mächte auf⸗
'. 7 erklären sollten, der mexikanischen Regierung ein Bündnis e
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 3. März 1917.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten rn vormittag, wie „W. T. B.“ meldet, die Vorträge des fs des Admiralstahes, des Chefs des Marinekabinetts, des atssekretärs des Auswärtigen Amts und des Generalstabes.
ute empfingen Seine Majestät den spanischen Botschafter
d nahmen die Vorträge des Chefs des Admiralstabes, des atssekretärs des Reichsmarineamts und des Generalstabes egen.
Die amerikanische Presse enthält Mitteilungen über An⸗ isungen des Auswärtigen Amts an den deutschen sandten in Mexiko für den Fall, daß es Deutschland ch der Erklärung des uneingeschränkten U⸗Bootkrieges nicht ingen sollte, die Vereinigten Staaten neutral zu erhalten. esen Meldungen liegt laut Mitteilung des „W. T. B.“ gender Sachverhalt zu Grunde:
Nachdem der Entschlaß gefaßt worden war, am 1. Februar d. J. uneingeschränkten U⸗Booikrleg zu beginnen, mußte mit Rücksicht
Fglichkeit eineg Konfliktß mit den Vereinigten Staaten gerechnet
. Daß diese Rechnung richtig war, hahen die Tatsachen esen, denn dle amerikanische Regierung hat ale bald nach Bekaunt⸗ e unserer Sperrgebietserklärung die diplomatischen Bentehungen
dert, sich dlesem Vorgehen anzuschließen.
In Voraussicht dieser Möglichkeiten war es nicht nur das Recht, bern auch die Pflicht der Reichs lenung, auch für den Fall einetz gerischen Konflikts mit den Vereinigten Staaten von Amerika ttjeitig Vorsorge zu treffen, um den Zutritt eines weiteren Gegners unseren Feinden, wenn möglich, auszugleichen. Der Kaiserliche andte in Mexiko ist deshalb Mitte Januar beauftragt worden,
den Fall, daß uns die Vereintaten Staaten den
ibleten und die näheren Einzelheiten zu vereinbaren. Die Weisung flichtete im übrigen den Gesandten ausdrücklich, keinerlei zritte bei der mexikanischen Regierung zu unter- men, bevor er von der erfolgten amertkanischen Kriegserklärung vißhelt erlangt habe.
Auf welche Art und Weise die gmerikanische Regierung der auf geheimem Wege nach Mexiko erteilten Weisung ntnis erhalten hat, ist nicht bekannt; doch scheint der Verrat
um einen solchen dürfte es sich handeln — au ika⸗ em Gebiete verübt worden zu . 5 amerila
lu nächsten Sltzung des sändigen Augschuffes und der nächsten ordentlichen
Nach einer Reutermeldung regt man sich angeblich in Amerika darüber auf, daß die amerikanischen Matrosen der „Yarrowdale“ von Deutschland zurückgehalten werden, unter dem Vorwand, daß in ihrem Aufenthaltsort eine an⸗ steckende Krankheit ausgebrochen sei. Hierzu wird durch „W. T. B.“ mitgeteilt, daß in dem Lager, in dem die Leute von der „Yarromdale“ untergebracht find, ein englischer Matrose von der „Yarrowdale“ an Flecktyphus erkrankt ist. Eine Zurückhaltung der übrigen Leute, die mit ihm in Berührung waren, ist daher aus gesundheitlichen Rücksichten notwendig geworden. Falls weitere Erkrankungen nicht vorkommen, hofft man die Quarantäne am 7. März aufheben zu können. Der Vertrauensarzt der hiesigen spanischen Bot⸗ schaft hat unlängst Gelegenheit erhalten, die Jarrowdaleleute zu besuchen.
Zwei amerikanische Aerzte und zwei Tierärzte, die eben⸗ falls an Bord der „Jarrowdale“ nach Deutschland gebracht wurden, die aber als Offiziere in einem anderen Lager unter⸗ gebracht waren und somit der Quarantäne nicht unterlagen, haben Deutschland vor einigen Tagen verlassen.
Die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, Berlin, weist aus Anlaß von Zuwiderhandlungen darauf hin, daß nach der Bundesratsverordnung vom 5. Oktober 1916 — Reichs⸗ Gesetzbl. S. 108 — der freie Handel in Vogelwicken ver⸗ boten ist. Vogelwicken dürfen ebenso wie Wicken und Lupinen nur an die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, Berlin, oder deren durch Ausweis der Bezugsvereinigung legitimierten Aufkäufer abgesetzt werden.
Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)
Kriegsnachrichten.
An der Valeputnastraße und an der Anere.
An der Valeputnastraße erschöpfte sich der Russe in weiteren Versuchen, die am 2. Februar an die Deutschen ver⸗ lorenen Stellungen zurückzuerobern. Südlich der Straße kam der Angriff gar nicht erst zur Entwicklung. Das deutsche Sperr⸗ und Zerstörungsfeuer lag wirkungsvoll auf den mit Sturm⸗ kolonnen angefüllten russischen Gräben. Wo geringe Teile zum Angriff vorbrachen, jagte sie das heftige Artilleriefeuer alsbald in die Gräben zurück. Nördlich der Straße rannten die Russen fünf⸗ mal gegen die neuen deutschen Stellungen an, brachen aber vor den Hindernissen im heftigen Gewehr⸗ und Maschinengewehrfeuer zusammen. In ihrer bekannten rücksichtslosen Sturmtaktik ließen sich die Russen durch ihre schweren blutigen Verluste nicht schrecken. Sie setzten am Nachmittage nach stärkster Artillerievorbereitung neue Angriffe in zwei Kilometer Breite an. Dreimal hintereinander versuchten immer neue Scharen den Sturm, allein nicht einer kam bis an die deutschen Gräben. Am Abend wurde ein fünfter Angriff versucht, der wie alle vorhergehenden im Feuer erstickte. Die gesamten Stellungen blieben restlos in deutscher Hand. ͤ An der Westfront sind mehrere feindliche Fesselballone brennend abgestürzt. Bei der Abwehr englischer Erkundungs⸗ abteilungen südlich des La Basse⸗Kanals wurden nach blutigen Nahkämpfen 2 Offiziere, 19 Mann gefangen genommen, ein Maschinengewehr und ein Brieftaubenschlag erbeutet. Dle Engländer benutzen, wie festgestellt wurde, den Turm der Kathedrale von Mpern als Beobachtungsstand. An der Ancre wurden die Vorfeldkämpfe fortgesetzt. Die deutschen Postierungen wiesen gegnerische Aufklärunggt⸗ abteilungen in heftigen Gefechten ab und zwangen die Engländer zur Entwicklung starker Abteilungen, die im Artillerie und Gewehrfeuer schwere Verluste erlitten. Jede Deckung im Gelände benutzend, aus den Schutthaufen der Dörfer, aus Granattrichtern und Grabenresten immer wieder überraschend vorbrechend, verlegten diese schwachen deutschen Nachhuten in zähem und geschicktem Widerstande den Engländern von neuem den Weg. Ihre härtnäckige Verteidigung zwang die Engländer, Batterien vorzuziehen, allein die deutsche schwere Artillerie war auf dem Posten. So wurde elne englische Batterie, die an der Butte de Warlencourt am 27 Februar in Stellung zu gehen versuchte, in kurzer Zeit zusammengeschossen. Ein Beweis für die mustergültige Art und Weise, in welcher deutscherseits die Aufgabe der alten Stellungen vorbereitet und durchgeführt wurde, ist die kläglich geringe Beute, die die Eng⸗ länder machten. Nicht einmal kleine Minenwerfer oder Ma⸗ schinengewehre fielen in ihre Hände und die gemeldete Gefangenenzahl beträgt noch nicht 0 Mann. Dagegen brachten es die deutschen Nachhuten fertig, dem weit überlegenen Gegner sieben Maschinengewehre und 216 Mann an Gefangenen abzu⸗ nehmen. Das Vorfeld der neuen deutschen Stellung wird noch immer von ihnen beherrscht. Ebenso wurden die Engländer⸗ nester bei Sailly, das einzige Resultat der letzten großen An⸗
1559 3 N 5
griffe, gesäubert. (W. T. B.)
Berlin, 2. März, Abends. (W. T. B.)
Von einem räumlich begrenzten Gefecht an der Artolst⸗ Front abgesehen, ist Besonderes vom Westen und Osten nicht gemeldet.
In Rumänien und Mazedonien schränkte
1 ; und Me starker Schneefall die Gefechtstätigkeit ein.
Großes Hauptquartier, 3. März. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Vor Tagesanbruch versuchten starke Erkundungsabteilungen der Engländer bei Hulluch und Livin, in den Abendstunden an anderen Stellen der Artois-Front kleinere Trupps in . Gräben zu dringen; sie sind überall zurückgeschlagen worden. Auf beiden Ancre⸗Ufern spielten sich wieper heftige Infanteriegefechte ab, bei denen der Feind neben blutigen Verlusten 60 Gefangene und 8 ,,, einbüßte An der Aisne und in der Champagne scheiterten Vor⸗ stöße der Franzosen gegen einige unserer Gräben.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.
Zwischen Illuxt und dem Naroez⸗GSee sowie am
Stochod war datz Artilleriefeuer lebhafter alg in den Vor⸗
tagen. Bei Woronczyn, westlich von Luck, hrachen Sturm⸗
die rusfische Stellung vor und kehrten nach õ von . mit 122 Gefangenen und 4 Maschinengemehren zurück.
Bei dem Vorstoß östlich der Narajowka hat sich die Gefangenenzahl auf 3 Offiziere, 6 Mann, die Beute anf 7 Maschinengewehre erhöht.
An der
Front des Generalobersten — Erzherzog Joseph und bei der Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen
blieb bei anhaltendem Schneefall die Gefechtstätigkeit gering.
Ma zedonische Front. Keine Ereignisse von Bedeutung. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Desterreichisch⸗ungarischer Berichi. Wien, 2. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplaß. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls . von Mackensen. Nichts Neues.
Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Joseph.
Im Mestecanesti⸗Abschnitt nahmen die Russen gestern nachmittag ihre Anstrengungen, die vor einigen Tagen ver⸗ lorenen Stellungen zurückzuerobern, wieder auf. Sie stürmten fünfmal gegen unsere Front an, wurden aber jedesmal unter schwersten Verlusten abgeschlagen. Vorzügliches Ver⸗ dienst hatte unsere Artillerie.
Im Raume von Kirli⸗Baba scheiterten feindliche Kom⸗ pagnievorstöße.
Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. An der Narajowka brachten Stoßtrupps einen russischen Offizier und 179 Mann als Gefangene und je drei Maschinen⸗ gewehre und Minenwerfer ein.
„ Destlich von Zloczow und im Stochodgebiet lebte der Geschützkampf auf. Italienischer Kriegs schauplatz. Unverändert.
Südöstlicher Krieg sschauplatz. Truppen säuberten den Raum südästlich nan von feindlichen Banden. Stellvertreter des Chefs des Generulstabes.
von Haefer, Feldmarschalleutnant.
Unsere
To morica Der
Gul garischer Bericht
Sofia, 1. Mär (G T B) . dom J. 6 e. azedonische Front. Auf der ganzen Front sthmarche Artillerietãtigkeit Im C 2 nahmen die deutschen Truppen gestern beim Scheitern des itallenischen Angriffs 3 Offiziere und 31 Mann vom italienischen Infmuterieregiment Nr. 162 gefangen. In der Ebene von Serres Patrauillen⸗ gefechte. Im Wardartale und an der Struma Flieger⸗ tätigkeit. An der rumänischen Front Postengeplänkel
Sofia, 2. März. (W. T. B. Bulgarischer Heereg⸗ bericht vom 2. Hin. 1 ; An der ganzen mazedonischen Front wüten Schnee⸗ stürme, sodaß die Gefechtstätigkeit ziemlich gering war und sich hauptsächlich in vereinzeltem Geschützfeuer und in schwachem Feuerwechsel zwischen Patrouillen und Posten kundgab.
An der rumänischen Front nichts von Bedeutung.
Der Krieg zur See.
Berlin, 2. März. (W. T. B.) Deutsche Wasser⸗ flugzeuge haben am 1. März, Vormittags, auf die in den Downs liegenden Handels dampfer und die Sahnhofs⸗ anlagen von Ramsgate intsgesamt 21 Bomben mit beob⸗ achtetem guten Erfolge geworfen. Sämtliche Flugzeuge sind unbeschädigt zurückgekehrt.
Berlin, 2. März. (W. T. B.) Zwei neuerdings , U⸗Boote haben 15 Dampfer und 7 Segler von ins gesamt 64500 Br⸗Reg—⸗Te ver⸗ senkt. Eines dieser U⸗Boote traf vor der Südtüste Irlands einen als U⸗Bootfalle eingerichteten Tank dampfer mit vier gut verdeckten Breitseitgeschützen, der auch seine Schiffz⸗ boote dazu benutzte, Wasserbomben gegen das U⸗Boot zu werfen. Nach dem Auftauchen führte das U⸗Boot von 3 Uhr Nach⸗ mittags bis zum Dunkelwerden gegen die U⸗Bootfalle und einen hinzukommenden UH⸗Bootsjäger der „Foxg love“ Klasse ein Artilleriegefecht, bei dem mindestens drei Treffer auf den Forxglove“ erzielt wurden. Durch die Ver⸗ senkung dieser Schiffe sind unter anderem vernichtet: 8800 Tonnen Granaten, 3300 Tonnen Getreide, 3000 Tonnen Lein⸗ samen, ferner etwa 15 000 Tonnen Kohlen, 25300 Tonnen Kriegsmaterial, 3500 Tonnen Stückgut, 14300 Tonnen Heu, 1200 Tonnen Eisenerz und 18090 Tonnen Erdnüsse.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Kristiania, 2. März. (W. T. B.) Einem a, ,. aus Le Havre zufolge ist der in Kristiania 47 matete Dampfer „Sjöstad“ am 28. Februar vor Kap d Antifer durch eine Mine oder infolge Torpedoschusses gesun ken.
London, 2. März. (Reutermeldung. Die Bark, Galgon⸗ Ca stle“ (1596 t) aus Belfast wurde am Diengtagnachmittag von einem deutschen U⸗Boot versenkt. Eines
der beiden Rettungtzboote mit einem Tell der Besatzung, darunter zwei Amerikanern, wird vermißt. .
Lugano, 2. Märg. (W. T. B. Die stalienischen Dampfer nn . kao 3. ᷣ . 2 6r*0 merna“ G31 r⸗Meg „To), der tal en ssche eg er „Assunta V (101 Br ⸗Reg.⸗ To.) owie der russ 1 Schoner, Mery“ (178 Br⸗Reg⸗ To.) sind versenkt worh⸗
trupps in zweieinhalb Kilometer Brelte etwa 1600 m tlef in