1918 / 78 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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Aulendorf, am 253. März 1918, Mittags Mildeshelim. Konkursperwalter: Bezirkanotar

Offener

12 Uhr. Stadtmüller in Schussenried. Arrest mit Anzeige ünd Anmeldefrist: 17. April 1918. Grste Gläubigerbersarmm-. lung und allgemeiner Prüfungtztermin am Freitag, den 26. Apeil E918, Vor⸗ mittags 9 Utzr. Waldfee, ven 25. März 1918.

Der Gerichtsschreider des KR. Amisgerichts.

A lIateld. 74382

Das Konkurgverfahren über dag Ver— mögen det Spar und Darlehens kaffe, eingetragenen Genassenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht zu Zell, wird nach erfolgter Abbaltung des Schluß termins hierdurch aufgehoben.

Ulsfeld, den 27. März 1918.

Großherzogliches Amtsgericht.

Rn ox lim. 74380

In dem Konkurgherfahren über dag Ver= mögen der offenen Sandel sgesellschaft M. Æ F. Stmon in Berlin, Tomman dantenstr. 63 / 64, ist infolge eines von den In hahern der Gemeinschuldnerin gemachten Vorschlags zu einem Zwangsheraleiche Vergleichstermin auf den L6. April 9S, Vormittags A0 Uhr, vor dem König lichen Amtsgericht blersen bst, Neue Friedrich. strake 13 14, III. Stockwerk, Zimmer 111, anberaumt. Der Vergleichs vorschlag und die Erklärung des Gläuhtgeraussch usseg sind auf, der Gerichtsschrelbetel des Konk ars. gericht zur Einsicht der Betelligten nieder⸗ gelegt.

Berlin, den 19. März 19138.

Der Gerichtsschrelber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 154.

Horkim. 74384

In dem Konkurzperfahren über daz Ver⸗ mögen der Gerüstb an. Bend ffen'schast vereinigter Malermeister, G. G. m. b. S., Sitz: Berlin-Mitte, Geschäfis— lokal; Beilin⸗Stralau, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen daz Schlußverzeichnig der bei der Vectellung zu berücksichtigenden Forderungen sowle zur Anhörung der Gläubiger über die Er— ftattung der Auslagen und die Gewährung elner Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschussez der Schlußtermin auf den 23. April E918, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amts- gerichte bierselbst, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 111, hestimmt.

Berlin, den 33. März 1918.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin Mitte. Abtellung 383.

H orlin-Schöneberz. 74381

Das Konkurgverfahren über den Nach⸗ laß des am 11. September 1913 zu Kerlin. Schill straße 2, verstorbenen, dafelbst zuletzt wohnhaft gewesenen Vrivatiers Adolf Silberstein ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußterminz aufgehoben.

Berlin Schöneberg, Gruntwald⸗ straße 66 / 67, den 18. März 1913.

Königliches Amtsgerlcht. Abt. 9.

KElanbenron. 74379 In dem Konkarsverfahren über das Vermögen des Fabrikauten Johannes Deininger in Blaubeuren, Jnhabers der Firma Remlumerke Deininger w Cie. ta Blaubeuren, ist zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Verwalterg sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glleder des Gläubigerausschusses Termin auf Montag, den 22 Aprii IIS, Nach- mittags 2 Uhr, vor dem K. Amtsgericht hierselbst bestimmt. K. Amtsgericht 25. Mär 1918. Simon, Amtsgerichts sekretäͤr.

H urggtänt. 743831

Das Konkurgberfahren üher den Nachlaß des Maurers MUnton Gvenhofner in Herrenhaihe ist eingestellt worden, weil eine den Kosten deg Verfahrentz ent⸗ sprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.

Blaubeuren, den

Bargstädt, den 25. März 1918.

Königliches Amtsgericht. 6 74385

Dahm.

Das Kgl. Amtsgericht Dahn hat durch

Beschluß vom 27. Mär 1918 daß Konkurgverfahren über das Vermögen des Johannes Schantz, Sohn von Georg, früber Bäcker, jetzt Zuhrmann, in Dahn nach Abhaltung det Schlußterming und Vornahme der Schlußverteilung auf⸗ gehoben. Dahn, den 27. Mär 1918.

Der Gerichteschreiber des K. Amtsgerichts.

Förde. 334

In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Igohann Schmelzer in Meggen ist zur Prüfung der näͤch⸗ träglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 18. April LSHS, Bormittags EI Uhr, vor dem Königlichen Amtt⸗ gericht in Förde, Zimmer Nr. 6, anbe⸗ raumt.

Förde, den 22. März 19138.

Reineke, Amtagerichtssckretär, Gerichte J

I. April 1918 in Kraft.

743537

Das Konkursverfahren üher das Ber mögen der Firma Dampf ziegel werke Wligermissen, G. m. b. S. in Groß- algermissen wird nach erfolgter Ab⸗ haltung detz Schlußterming hierdurch auf⸗ gebohen.

Hildesheim, den 19. März 1918.

stöntglicheg Amtaaericht. J.

Lamdam, ELS. 74390 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen dis Kaufmanns und Wein händlers Berthold Ger in Landau wurde, da der am 10 November 1917 abgeschlossene Zwangsvergleich rechtskräftig bestätigt worden ist, aufgehoben. Landau,. Pf.. 28. Mäc 1918. Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.

Lonnie). 74389 Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Schum acher in Lütiringhausen wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 21. Februar 1918 angenommene Zwangavergleich durch rechtskräftigen Beschluß von demselben Tage hestätigt ist, hterdurch aufgehoben. Lennep, den 19 März 1918. Königliches Amtsgericht.

Mols kei m. 743931 Das Kontursverfahren über das Ver⸗ mögen des Bürstenbinders Georg Stehhan in Molsheim wird mangels Kontursmasse gemäß § 204 K.«O. ein⸗ gestellt. Das Honorar des Konturgver⸗ walters Benoit ist auf 200 S6 und dasjenige des Konkurs verwalteig Huppert auf 61,19 „6 festgesetzt worden. Molsheim, den 25. März 1918. Katserlicheß Amtsgericht. Dankmann.

M. Gladbach. 74391 Daz Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Witwe Heinrich Jänsen zu Windberg. j ytzigen Ehefrau Bernhard Rümens in Gevenich, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

M⸗Hladbach, den 26. März 1918.

Königlicheg Amtsgericht.

Osterode, Gstnr. 74394 Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen der Schifffahrtsgesellschaft Osterobe, Eingetragene Genossen

schaft mit beschränkter Haftpflicht zu

Osterode, wird nach erfolgter Abhaltung

des Schlußstermine hierdurch aufgehoben.

Osterode i. Ostpr., den 20. Mär 1918. Königl. Amtsgericht.

12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisen⸗ . bahnen.

Vom 1. April 1918 an wird bei Be⸗ nutzung von Echnellzügen an Sielle der bisherigen Ergänzungsgebühr in Höhe von 100 vom Hundert dez tarimäßigen Fahr⸗ preises e ne Ergänzungegehühr in der Weise erhoben, daß jeweils eine Fahr⸗ karte der nächst höheren als der zu be— nutzenden Wagenklasse und an Reisende der J. Wagenklasse eine Fahrkarte J. Klasse jusammen mit einer Fabrkarte JII. Klasse ausgegeben wird. Die ErgänzuZngsgebühr beträgt bei einem Schnelljugsfahrpreis bis 5, 30 6 einschließlich 3 6. Ferner werden vom gleichen Loge an zweit Arten von Monatz⸗ und Monatsnebenkarten ausge—⸗ geben: a. solche, gültig für Persen nzüge, zum tarifmäßigen Preise (Teile 11 der Versonentarife), b. solche, gültig auch für Schnellzüge, mit einem Zuschlag von 50 vom Hundert zum tarifmäßlgen Fahrprels. Der Zuschlag beträgt mindestenz 3 ber Stammkarten und 1,50 6s bet Rehen⸗ karten. Eilzüge gelten als zuschlagpflich⸗ tige Schnellzüge. Nähere Auskunft er⸗ teilen die Fahrkartenausgaben und Aus kunftzste llen. Berlin, den 25. März 1918. Kögigliche Gisenbahndirektion. [2h21

Nachdem zu der Erhebung eines Krüega—

und Tierverkehr der preußisch⸗hessischen Staatsbahnen bie gesetzliche Ermächtigung erteilt worden ist, treten die unter Vor⸗ behalt dieser Ermächtigung am 25. Januar 1918 veröffentlichten Tariferhöhungen am Der Zuschlag, der einen Teil der Fracht bildet, wird in die demnächst erscheinenden Tarlfe oder Tarifnachträge eingerechnet. Im übrigen sind in den deutschen Verkebren die Fracht⸗ säße mit Hilfe von Einrechnungätafeln zu erhöhen; in den internationalen Verkehren gelten besondere Bestimmungen, die in Anhängen zu den einzelnen Tarifen ent⸗ halten sind, und besondere Zuschlagtztafeln. Berlin den 283. März 1918. Königliche Eisenhahadirektion. G. ⸗Rr. 8 Tfb. 24. 392

Ostheuts ch Sũhwestdeuts cher Güter⸗

schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Hermsdorf, Kymnst. 74386 Das Konkursverfahren über das Ver—

mögen des Gastwirts Karl Giffler aus

Oermsdorf (Knast) wird nach erfolgter

Abhaltung des Schlußterming hierdurch

aufgehoben.

, (Kynast), den 18. März

Königlichez Amtsgericht.

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oder in

verkehr. Vom 1. April 1918 ab wird im Tarifhest 3 der Ausnahmetarlf 6 (Stein kohlen usw.) aufgehoben. Ferner wird vom gleschen Jeltvunkt ab in den Tarif⸗— heften 1, Z und 4 die Gewährung der Frachtsätze für die Ausnahmetarife 6 (Steinkohlen usw.) an die Bedingung der Verwendung der Sendungen im Inland Oesterreich, Ungarn geknüpft. Gleichzeitig wird die Auwendung der

zuschlages von 15 vom Hundert im Güter⸗

koblen usw.) im Tarlifheft 1 nach den Stanionen Basel, Kad. Stb., Neubausen, Bad. Sto. und Schaff hausen ausgeschlossen. Das sofortige Inkrafttreten die ser Tarlf⸗ maßnahme gründet sich auf die vorüber⸗ gebende Aenderung des z 6 der. E.-V. -O. (R. G.. Bl. 1914, S. 455). Näheres ent⸗ hält der Tarif- und Verkehrs⸗LAnzelger der Preuß. -Hess. Staats bahnen.

Breslau, den 28. Marz 1918.

Königliche Ciseubahndireriion,

namens der betetligten Verwaltungen.

393

Gütertarlf zwischen Eisenbahnen im deuischen Militärbetrieb des hesetzten öst⸗= lichen Gebiets und deutschen Eisenbahnen. Am 1. April 1918 treten zum Ausnahme⸗ tarif J für Holz und 2 für frisches Obst neue Frachttafeln mit um 15 vH erhöbten Frachtsätzen in Krast. Preis 5 5. Gleich⸗ zeltig werden Gütersloh Teut W. G., Martenberg (Sa.), Niederwlesa, Werdau und Wronte als Empfangtstationen in den Augnahmetarif 1 für Holl einbezogen. Näberes im Tartf⸗ und Verkehrzanzeiger.

Bromberg, den 27. März 1918. Königliche Gisenbahndireret nun, als geschäftg führende Verwaltung. (3 E. 1/18.)

771

Ausnahmetarif für die Beförde⸗ rung von Gisenerz und Mangangerz (Graunstein) sowte Kors zum Hoch⸗ ofenbetrieb aus begw. nach dem Lahn⸗«, Dill und Sieggebiet vom E. September 19. GSesonderes Tarifheft . Das als Sonderausgabe bestehende Tarisheft N tritt für die Ab, teilung b (Koksfrachtsätze) am 1. April 1918 und für dle Abteilung a ((Cisenerz= frachtsätze am 1. Mai 1918 außer Kraft. Die Frachtsätze beider Abtellungen bleiben aber weiter bestehen; sie werden nur einschl. des Kriegsiuschlags usw. in andere Tarife übernommen, und zwar: 1) Die Kokefrachtsaͤtze (Abt. b) vom 1. 4. 1918 ab in den Kohlenaugnahmetarif 6a Abt. D des Tarifheftes Nr. 1132 detz Tarif- verzeichnissegz und 2) die Elsenerzfrachtsätze (Abt a) vom 1. 5. 1918 ab in das Tarij⸗ heft O02 (Augnahmefarife für den Staatz und Privatbahnagüterverkehr Nr. H des

Gffen, den 22. März 1918. Königliche Eisenbahndirektion.

409 Staats und Privatbahnguäterver⸗ kehr. Im Elngang unserer Bekannt⸗ machung vom 8. März 1918, betreffend die Aufhehung ermäßigter Frachtsätze des Wasserumschlagsverkehrs, ist hinter. Bingen und Bingerbtück' zuzusetzen: ‚„sowle Mainz Hafen und Worms Hafen“.

Frankfurt (Main), den 26. März 1918. sönigliche Etsenbahndirektion.

[75

Südwestdeutsch⸗ schwelz. Verkehr. Die mit unserer Bekanntmachung vom 26. 1. 1918 auf 1. April 1918 gekündigten südwestdeutsch⸗schwetzerischen Gütertarife (Oz. 748 b p des Tarifverzeichnisses) bleiben unter Vorbehalt jederieitigen Wwider⸗ rufs über diesen Zeitpunkt hinaus noch in Kraft bezüglich der allgemeinen Tari klassen und folgender Ausnahmetarife: Nr. 1 Abt. Il, V und VII (Holz usw.), Nr. 3 (Eisen usw. im Tarisheft 8), Nr. 8 (Zebeng⸗ mittel als Eilgut, Nr. 12 Abt. IV (Sand usw.), Nr. 13 (Kalziumkarbiy), Nr. 16 (Kartoffeln usw.), Nr. 22 Aëtt. 1 (Ton), Nr. 296 (Heu usw.), Nr. 31 (Felle usw), Nr. 55 (Holikoblen), Nr. H6 (Natriumphosphat). Der Frachisatz des A. -T. 13 (Kalzsiumlarbid) Gurtnellen— Kehl Wasserumschlag wird von 295 in 293 Rappen geändert. Die Frachtgegen⸗ stände der Abteilung 11 des . T. J (Holz) werden mit 1. IV. 1918 in das Waren verjeichnigz der Abt. L dieses A.⸗T. ein- gereiht Im Tarifheft 16 wird unter Abt. II des Warenverzeichnisses die Tartf⸗ stelle Pflanzen, lehende mit 1. IV. 1918 gestrichen. Wegen Erhebung der deutschen Verkehrtsstruer und des deutschen Kriegt— gewinnzulchlags wird auf den mit 1. April 1918 * n Kraft teetenden neuen Anhang zu den deutsch-schwelzerlschen Gütertartfen und die zugehörige Zuschlagstafel verwiesen. Näheres in unserem Tarifanzeiger. Karlsruhe, den 26. März 1918.

Gro ßh. Generalbirektion der Staatseisenbahnen.

Tarlfverzelchnisses).

174

Norhbeutsch⸗ u. preuß. ⸗hess.⸗schweiz. Güterverkehr. Die zufolge Bekannt⸗ machung vom 26. J. 1918 auf 1. IV. 1918 außer Kraft gesetzten Tarife Teile 11 bleiben mit Augnahme deg zeitweiligen Ausnahmetarlfs vom 22. X. 17 für Stein—⸗ kohlen usw., vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs über diesen Zeitpunkt hinaus hestehen hinsichtlich der Frachtsätze der allgemeinen Tarifllafsen sowie folgender Ausnahmetarife: Nr. 1 (Holz) Abt. a bls c in den Tarifheften 4 und , Nr. 2h Holzkohle), Nr. 129 (Sand), Nr. 16 Kartoffelnj, Nr. 20 a (Hohlglaswaren) in den Tarifheften 4 und 5, Nr. 20 b (Ton- waren) im Tartsheft 6, Nr. 27 (Ton, roher) in den Tarifheften 2a, 3, 4 und h, Nr. 29 (Heu und Stroh), Nr. 31 (Felle und Häute) in den Tartifheften 3, 3 a und H, Nr. 42 (Elektrodenkohlen) im Tarifheft 6, ferner folgender Kusnabme⸗ tarife im Tarifheft 7: Nr. 4 (Baumwoll.

gewebe), Nr. Hh (Kindermebl usw.), Nr. 13 (Baumwolle, rohe), Nr. 35 (Roh⸗ kuyfer).

Der Tarif Tell 11 Heft 9 (Ausnahme

tarif Nr. 13 für Kalitumtarbio) wird arf l. 1V. 1918 neu ausgegeben. Die deutsche

Frachtsätze deg Ausnahmetarif 6 (Stein-;

Verkehrs sleuer, der deutsche Kriegszuschlag

gerechnet. ö

Die auf 6. III. 1918 eingeführten Frachtsätze für Eltktrodenkohlen ab Ra—⸗ nihor werden auf 1. IV. 1918 durch folgende, die deutsche Verkehrssteuer, den deutschen Kriegtzuschlag und den schwehze⸗ rischen Taxzuschlag enthaltende Frachtsätze ersetzt:

von und nach Ratibor Centimes für 100 kg Laufenburg. ... 502 Martigny Op F 669 Meiringen .... htz 3 Dey · Diemtigen . 610 Remarshorn .. 390 , ,, 526

Ver auf 16. J. 1918 eingeführte Aus—⸗ nahmefrachtsatz für Aluminlumoryd von Deutsch ⸗Lissa nach Sierre (Siderg) wird auf 1. 1V. 1918 ersetzt durch den die deutsche Verkehrssteuer, dem deuischen Krietzuuschlag und dem schweijerischen Tax⸗ zuschlag enthaltenden Frachtsatz von 1009 Gta. für 1600 kg.

Karlsruhe, den 37. März 1918. Namens der beteiligten Verwaltungen: Großh. Gene ralbirektion der Staatseisenbahnen.

396

Vom 1. 4. 1918 ab werden die bis⸗ herlgen Arbeiterwochenkarten zum Preise v. M 1,—X güllig für eine Woche, in Arbeiterfahrkarten zum Preise v. 4 1,50, gültig auf 14 Tage, und die Aiheiter⸗ fahtkartenhefte zum Preise v. M 2,50 für emen Monat in Arhetterzeittarten zum Preise v. A 4,— gültig für 90 Tage, umgeändert.

Rom glelchen Tage ab kommt dle Aus⸗ gabe der Fahrkartenmonatghefte zu 30 60 u. 90 Fahrten für gewöhnliche Reisende in Wegfall.

Der Vorstand der Kleinbahn Akt. Ges. Kohlfurt⸗ Roihwaffer. Tham m.

3895 Westfälische Land es⸗GFifenbahn. Die Erhebung des Kröegezuschlages von

15 Dh zu den Frachtsätzen des Güter⸗

und Tierverkehrs vom 1. Apiil 1918 ab

zu vergl. Bekanntmachung vom 30. Ja⸗

nuar 1918 ist von der Aufsichts behörde

genehmigt worden. Neben diesem Zu⸗ schlage bleiben die im Verkehr mit der

Wi stfälischen Landes. Gisenbahn selt

1. August 1917 bestehenden besonderen

Zuschläge zu den Frachtsätzen des Güter⸗

verkehrs unverändert in Kraft. Lippstadt, den 30. März 1918.

Die Dire nion.

49s An Stelle des Gütertarlfs für den Verkehr mit Geestemünde Fähre, Dedeg⸗ dorf und Stationen der Kleinbahn Bremen Thedingbausen usw. vom 1. Mat 1913 Nr. 312 des Tarifverz. tittt am 1. April 1918 ein neuer Tartf mit er⸗ höhten Frachtsätzen. Das alsbaldige In krafttreten der Erhöhungen giündtt sich auf die vorübergehende Aenderung des § 6 E. V. O. Nähereg ist auf den Stationen, die den Tarif auch berkanfen, zu ei fahren. Oldenburg, den 30. März 1918. Großherzogliche Cisenbahn direktion.

1427 inne ntarif der Rinteln⸗Stadthagener Gisenbahn.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1918 ge⸗ langen mit Genehmigung unserer Auf— sichtzhehörde und unter Abkürzung der Verxäffentlichungsfrist seitens des Reichs⸗ eisenbahnamts nachstehende Frachtzuschläge für 100 kg zur Einführung:

Für Eil⸗ und Frachtstückgüter 22 5.

Für Wagenladungen?:

a. für Steinkohlen, Koka, Braunkohlen

und Pießkohlen aller Art 2 ,

b. für übrige Güter 2,2 . Rinteln⸗Sgtabthagener Elsenbahn⸗ Geselischost.

Der Vorstand. Clemen.

74377 Expreßguttartfe für den Verkehr zwischen Stationen der Gisenbahnen in Elsaß⸗ Lothringen und der Wilhelm⸗Luxemburg—⸗ Elsenhahnen einerselts und Stationen der Badischen Staatgzeisenbahnen, der Badk⸗ schen Stitlonen der Main Neckarbahn, der Stationen der Württembergischen und Bayerischen Staatgeisenbahnen (rechtz⸗ rheinisches Netz) anderseits. Die mit Ver⸗ öffent lichung im Januar 1918 angekündigten Tarifnachträge treten nicht am 1. Avril, sondern erst am 1. Juli 1918 in Kraft. Straßburg, im März 1918. Kaiserliche Gezeraldirektion der Gisenbahnen in Elsaß Lothringen.

1397 .

Ausnahnmetarife für Kohlen, Kors u. Briketts usw. Mit Wirkung vom 1; April 1918 werden die Ausnahmefracht⸗ sätze für Kohlen, Koks, Brlketttz usw. von den Kohlenversandstatsonen und den Wasser⸗ umschlagsplätzen sowie die Frachtsätze des Rohstofftarifs für Goskokz im eigenen Verkehr sowle in den Wechselverkehren mit Zustimmung des mzeichzeifenbahnamts an die Verwendung im Inland ober in Desterreich⸗Ungarn gehunden. Als Inland

und der schwejerlsche Taxsuschlag sind in) 1 die Frachlsätze dieses neuen Tarifs ein der Reichseisenh ahnen. Mit Geltung

74376 Tiertarif für den Binnennerkehr

vom 1. April 1918 treten neue Ladungz⸗ und Stücklätz in Kraft und jwa- Sätze jür den Binnenderkehr auf den Snrecken der Reichteisenbahnen und solche für den Binnenverkehr auf den Strecken der Wil. helm. Luxemburg Eisenbohn. Uher di; Höhe dieser Sätze sowte über die Fracht., berechnung im Wechselverkehr erteilen die Gůterabfetigungen Auskunft. Straßburg, den 26. März 1918. Kaiserliche Generaldirektion der Gisenbahnen in Glsaß ⸗· Lothringen.

399 An gzmeine Kilometertariftafel. Zum 1. April 1918 wird eine neue Allgemeine Kilometertarlftafel nebst Anlagen 1 bis 5 für die Frachtsätze der ordentlichen Tarif. klassen und der Ausnahmetarife 1 bis h unter Aufhebung der bisherigen Fracht— lafeln ausgegeben. In die neuen Fracht- sätze ist die Verkehrsabgabe und der Kileaszuschlag eingerechnet. ] erscheint auch eine neue Abschlagstafel für den Verkehr mit den Stationen der Wilhelm Luxemburg ⸗Eisenbahn. Aut kunft erteilen die Gäterabfertig ungen. Straßburg, den 26. März 1918. Kaiserliche Genera lpirektinn der Gisenbahnen in Glsaß⸗Lothringen.

176

Gütertarlfe für den Verkehr zwischen Stationen deutscher Bahnen und Stationen der Prinz Oemrichbahn. Mit Bezugnahme auf un sere Bekanntmachung vom 13. Ja nuar 1918, betreffend die Kündigung der direlten Gütertarife zwischen Stationen deutscher Bahnen und Stationen der Prini-Heinrichbahn, wird mitgeteilt, daß die bisherigen Tarife auch vom 1. 4. 18 an in Kraft bleiben. Die Erhebung der peutschen Reicht abgabe, des Zuschlagg auf der Prinz⸗Heinrichbahn sowir des Kriegt zuschlags auf der Wilhelm Luxemburng⸗ Bahn und den deutschen Bahnen wird durch einen Gemeinsamen Nachtrag ge— regelt, der am 1. 4. 13 in Kraft trüt. Durch den Gemeinsamen Nachtrag werden ferner neue Gisenausnahmetarife (9, 93 und S5) eingeführt sowie der Hochofen⸗ erztartt im Verkebr mit Stattonen der Saäͤchsischen Staatebahn (Heft 4). Neben dem Gemeinsamen Nachtrag wird zum gleichen Tage eln Nachtrag 11 zum Tarif⸗ beft 2 (Preußen Hessen) ausgegeben, duich den eine Relhe von preußischen Staltonen in den Klassentarif einbezogen wird. Der Nachtrag Il enthält welter die Besonderen Besstmmungen über die neuen Ausnahme tarife für Elsen. Belde Nachträge sind bel unserer Drucksachenberwaltung sywle bel den Endbahnen käuflich.

Straszshurg, den 26. März 1918.

Katserliche Generaldirektion

der Eisenbahnen in Eisaß⸗Lothringen.

398

Der Augsnahmetarif für Eisenerz und Manganerz aus dem besetzten franzkstschen Minettegebiet (Becken von Britey und Longwy) nach deutschen Hechofen- und Rheinhafenstationen, Nr. 241 des Tarif- verzeichnisseg, wird zum 1. April 1918 neu ausgegeben. Die neue Ausgabe ent— hält Erhöhungen u. . infolge Aenderung der Aufrundungtgtundsätze und Ein— führung des 15 Cogen Küiiegezuschlags; außerdem sind diejenigen Staitonen, kie für den Empfang von Erzen nicht in Frage kommen, fortgesallen. Der neue Tarif ist zum Preiß von 20 3 für kas Slück von unserm Rechnungsburo (Diuck sachenabteilung) zu bejtehen.

Straßburg, den 27. März 19138.

Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsas⸗Lothr ingen.

1394 Tiertarlf für den Verkehr zwischen Stationen deutscher Eisenbahren und Stattonen der Prinz Heinrichbahn. Die Tarifbefte 2 (DirektionsbejtrFf GCöln), 3 (Pfälzische Eisenbahnen), 4 (Dlrektions⸗ bezirk Saaibrückey), 5 (Badische Bahnen) werden jum 1. April 1918 ohne Gisatz aufgehoben. Im Tartfheft 1 treten die Frachtsätze für den Verkehr mit den Stationen der Reichseisenbahntn auf deutschem Gebiet ebenfalls zum 1. Apeil 1918 ohne Gisatz außer Kraft. Für den Verkehr zwischen Stationen der Prinz Heinrichbahn etnerseits und Stattonen der Wllhelm⸗Luxemhurgbahn anderseitz und ferner für den Verkehr zwischen Stationen der Prinz Heinrichbahn untereinander im Durchgang über das Wilhelm. Luxemburg⸗ Bahnnetz gelten vom 1. April 1918 die blsherigen Frachten des Hests 1, erböht um 1559. Die Frachten werden stett auf volle 10 3 nach oben abgerundet. Dle bisherigen Mindestfrachten sind ju streichen. Als Mindestfrachten gelten künftig diejenigen dez deutschen Eisenbahn⸗ tier tarifs, Teil J. Straß burg.

saiserliche Generaldirettion der Giseubahnen * 66 Lothringen.

olf.

Gütertarlfe für den Verkehr zwischen Stationen deutscher Bahnen und Siatsonen der Prinz Heinrich Bahn. Mlt Geltung ö J. im, 1918 5. 9. n, zuschlag der Minz Heinrich⸗Bahn in de ordentlichen Tariftlassen und allen Aut⸗ nahmetarifen erhöht. Näbere Mittelung

gilt das Gebiet deg Meutschen Reicht und des Großherjogtums Luxemhurg. Straßburg, den 23. März 1918.

über den Umfang der Erhöhung blelbt vorbehalten. ! 745769 Etraßburg, ben 27. März 1918.

Kalseriiche Generalbirettion der Elsenbahnen in Cf saß⸗Lothriugen.

Raiserliche Generaldirektion der Gisenb ahnen in Glsas Lothringen,

Gleichzeitig

Aer Uezugapreis heträgt vierteljährlich G ½ 20 f. Alle Rostanstalten nehmen gestellung an; für Kerlin außer den Rostanstalten und Zeitungs nertrirhrn fur Selbstabholer nuch die Königliche Geschäftastellt 8. 48 Wilhelmstr. 2.

Einzelne Anm mern hosten 25 f.

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Inhalt des amtlichen Teiles: brdensverleihungen ze.

Dentsches Reich. Ernennungen ꝛe.

Dekanntmachung über Erhaltung von Anwartschaften und An⸗ tragsrechten in der Invalidenversicherung.

Belannimachung über Verlängerung der Fristen in der An⸗ gestelltenversicherung.

Derordnung zur Abänderung der Verordnung über die Kartoffel⸗ versorgung vom 9. Oktober 1915.

Belanntmachung, betreffend die Preise und Bedingungen der Lie ferungg verträge über Früuͤh⸗ und Herbstgemüse und über gelbe Kohlrüben des Jahres 1918.

Vettbewerb für Flugzeugrohischalter.

Helanntmachung, betreffend anhaltische Sparkassen, denen die Genehmigung zur Ausgabe von Antellscheinen für die 8. Kriegsanleihe erteilt worden ist.

hekanntmacha ng, betreffend Liquidation britischer Unter⸗

. . 3 ltu ekanntmachungen, h end Zwangsverwaltung französische

. e. n,, , n. ! J . ekanntmachung, betreffend Zwanggverwaltung und Liquidation

des nn ne. Landes flüchtiger. ö

, are, die Au nzeige, betreffend die Ausgabe ber Nummern 43 und 44 des Reiche Gesetzblatts. z

2

Erste Beilage: hekanntmachung üher die Brennstoffversorgung der haltungen, der Landwirtschast und des Kleingewerbes.

KRNönigreich Pren fen. (Erste Beilage:) Ernennungen, Chgrakterverlelhungen, Standeserhöhungen und omenstige i n, ; n. Vohnungsgesetz. Genehmigung eines Nachtragsãz zum Statut der Kur⸗ und Neu⸗ märkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse unb eines NachtragZs zu den reglementarischen Bestimmungen des Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit-InsFtttut. krlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechttz an die Stadt Düren. Lufhebungen von Handelsverhoten. Handels verbote. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer der Preußischen Ge etzsammlung.

Haus⸗

Amtliches Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Hofmarschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen, Vizeadmiral 4 ja ite fer Marine Freiherrn von Secken dorff das Kreug der Groß⸗

nnr des Königlichen Haugordens von Hohenzollern zu ver—⸗ en.

aer g

Deuntsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs Allergnadigft geruht:

dem Sekrelgriatsvorsteher bei der Reichsanwaltschaft, Neihnungsrat Wenzel den Charakter als Geheimer Rech= nunggrat zu verleiherl.

Der Gehelme Rechnungsrat Richard Lerch ist zum Büro⸗ direktor des Reichs amts des Innern und Bürovorsteher für den

Vundegzrat ernannt worden.

Im Reichsamt des Innern sind der expedierende Sekretär und Kalkalglor Nernst und der Eifenba nobersekretãr Hei⸗ land als Geheime expedierende Sekretäre angestellt worden.

Der Reglerungsbaumeister Esser, bisher in Luxemhura, il nach Niederseutz verseßzt und mil bei Wahrnehmung der Ge— schäfle des Varstands des Eisenbahnwerkstättenamts B daselbst beauftragt worden.

ln ge lgenprris für den Nanm einer 5 gespaltenen Einheits zeile O Bf., etuer 2 gespalt. Einheits zeile 96 Pf. Anfszerdem wird auf den Anzeigenp reis ein Teuerung szuschlag van TZ v. S. erhaben. ]

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33

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Anzeigen nimmt an:

die önigttehe Geschästsftelle des Reich., und Staatsaunzeigers

Berlin n 18, zilhelriftraf.e tr. B82.

* 1818.

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*

Bekanntmachung

tber Erhaltung von Anwartschaften und Antrags— rechten in der Inva lidenversicherung. .

Vom 28. Maärz 1916.

Der Bundegrat hat auf Grund des g 3 des Gesetzes 7 ö. . [. k ö ve erg gg. 4 . w. vom 4 August 1914 (Reichs⸗6 .S. 83

folgende Verordnung erlaff n]! . JJ

1.

Im Slnne ö

a) der Rekannfmachung über die Awarechnung militärischer Dienstletnun gen in der Arbelterv⸗ si herung bom 26. No⸗ vember 1914 (Reiche⸗Gesetzsf. S A8),

b) der Bekanntmachung hber die Anrechnung von Militär dienstzeiten und die Echaltung von Anwartschaften in der Invaliden und Hinterbliebenenversicherung vom 23. De⸗ zember 1915 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 845)

stehen ben in öoͤsterreichisch. ungarischen Diensten zurückgelegten Militär-

dtenfstzelten die im Plenste einer anderen mit dem Deuischen Reich:

verbündeten oder befreundeten Macht zurũckge legten Milttãn dien sizenen gleich. Der 2 der unter h beeschnelen Bekanntmachung findet auch

, . . , in , ö die Siaamgangehöꝛ igkeit . n ard ren dem Deutschen Reiche vergündeten ode =

freundeten Macht besitzen. . ö ; 59

8 7

Wenn der Versicherte als Angeböriger der bewaffn⸗ten Macht

des Deutschen Reichs oder esneg mit ibm verbündeten oder beft-un. deten Staateg an dem gegenwärtigen Kriege teilgenommen hat (5 15 des Bürgerlichen Gesetztucht) und,. während, dieser Teilnahme ver⸗ storben oder wenn er währen) diefer Teilnak e vermißt qewesen und 6 . n . te h, ern. ift, gilt der Berechtigte im n ? 3 der R ichs versickerunge orom g als verht Antrag rechtzeitig zu stellen. , m Das Hindernis gilt als weggefallen mit dem Schlusse des Kalenderfahrs, dag dem Jahre folg“ in dem der Krieg . ist, oder mit dem Tage einer früheren GEiatragung des Todeßfal s in dag Sterberegister oder einer früheren gerichtlichen Tobeserklärung.

Das Vorstehende gilt ensspreckend für Verst erte, bie nicht bewaffneten Macht gehören, wenn ste sich bei ihr aufgehalten . oder ihr gefolgt sind, oder wenn sie in die Gewalt ez Feindes geraten sind. ;

§ 3

Unter den Voraussetzungen des 8 2 Abs. 1, 3 schlußfrist für den Antrag auf W twengeld nach 5 versicherunggordnung mit dem im 5 2 àbf. 2

Ist eine Witwe innerbalb der litzten drei Monate der vor stehend oder der im 5 1300 der Reick sversicherungz ordnung vor- geschriebenen Frist infolge von Kriegs perhältnissen verhindert gewesen, den An pruch auf das Wiltwengeld geltend zu machen, so gilt der Anspruch als rechtzeitig erhoben, wenn er vor dem Ablauf von drei Monaten nach dem Wegfall des Hinderntffeg geltend gemacht worden ist. z

§ 4.

Alg Wochenbelträge im Sinne dez § 1280 der Relchversicherungg⸗ ordnung zählen neben den im 5 1281 vaseibst bezeichnt ten Zeiten auch Zeiten ohne versicherungspflichitge Beschäftlaung, während deren der Agwärter oder der Verflorbenz wegen einer im gegenwärtigen Friege erlittenen militärischen Dien stbeschähigung eine Ren te von mir desteng einem Fünftel der Vollrente bezog.

hyginnt die Aug. 1360 der Reich:« bezeichneten Zelipuntt.

2

S8 5.

Die Vergrdnung tritt mit Wirkung von 1. Augqust 1814 in Kraft. Die §§ 1, 2 der Bekanntmachung über Antraggrechte la der Invaliden, und Hinterbliebenen per sich rung voin 123. Mal 19 itz (Reichg-; Gesetzbl. S. M7) treten mit dem Tage der Verkündung dleser Ver⸗ ordnung außer Kraft.

Ansprüche, über die das Festflellungs verfahren am Tage der Ver= lündung bteler Verordnung schwebt, unierliegen deren Vorschriflen. Ihre Nichtanwendung gilk auch dann als Nevlstont rund, wenn das Obeiver sicherungsamt si⸗ noch nicht anwenden Ffonnte,

Sind Ansprüche nach dem 31. Jul 1814 gam oder teilweise ab— gelehat worden, so hat sie die Versicherungzaustalt, so weit nicht r s. 2 it greift, auf Antrag des Berechtigten nach den Vorschriften dieser

a, i zu prüfen und über das Ergeba3s einen nenen Bescheld zu erteilen.

Berlin, den 28. März 1918. Der Stellvertreter des Relche kanzlers. von Payer.

——

Bekanntmachung

über Verlängerung von Fristen in der Angestellten— versicherung.

Vom 28. März 1918.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über, die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen ufw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§51. Die in dem Versicherungegesetz für Angestellte beslimmten Fristen 1. jür bie Nachzahlung der rückstänt igen Senträge, durch welche bie erloschen· Anmart ast auf die Versicherungsleistungen wieder auftebt (5 50 Aos. ), für den Antrag auf Stundung der rückstärdigen Beiträg⸗, wenn die Amwartschaft während der Wariezeit erloschen ist 5 50 Ref. Y, 3. fur die Jabiung der Keiträge oder der An erkenn uSn gag bühr im Falle der freiwilligen Fortsetzung der Veisicher ung 33 5 Aufrechterhaltung der erworbenen Anwarischaft werden bis tum Ablauf dez Falende Fahrs verlängert, daz dem Jahr= folgt, in welchem der gegenwärtlge Krieg becndet tst.

e

§ 2. Die Zeit des Krieges wird in die für die Zurückweisung von Pflicktzelnägen im 8 205 des Versicherungzgesetz's für Angestellte vorgeschriebenen Frlsten nicht eingerechnet.

53.

Die im 5 299 Abf. 3, 5 233 Abs. 2 des Veisicherungsgesetzez für Angest it für die Vrrjäbrang des Anspruchs auf r e r ee, bon Beiträgen vorgeschriebenen Fristen lauten nicht vor dera 1. Jul des Kolenderjahrg ab, das dem Jahre folgt, in welchem der Krieg beendet ist. 84

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung und mit Wirkung vom 1. August 1914 in Kraft. Die Senimmung im 58 3 die ser Verordnung gilt jr doch nicht für solche Anspräche auf Rück. erstattung, welche am Tage der Veikäandung dleser Verordnung bercits verjährt sind.

Berlin, den 28. März 1918.

Der Stellvertreter des Neichslanzlers. von Payer. Ver ordnung zur Abänderung der Verordnung über die Kartoffel— versorgung vom 9 Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 647).

Vom 30. März 1918.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗— nahmen usw. vom 4 August 1914 (Reicha⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel J.

5 3 der Verordnung über vir Kartoffelversoraung vom 9. Oktoh-r 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 647) erhält folgende Fassung:

z . Geschäftgabteilung ist tine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Bei der Gesellschaft wird ein Aufsichtgrat gebildet; er besteht aus dem Vorsitzen den, einem stell ertretenden Vorsitzenden und aus ordentlichen Mitgliedern, deren Zahl der Reiche kan zler benimmt. Für die Mitalider können Stellsertreter ernannt werden, die u allen Sitzungen des Aufsichtsrats binzazuziehin sird. Den Vor— sitz'nden, den stellvertreten zen Vorsitzenden und die übrigen Mit⸗ glieder des Aufsichtsrats ernennt der Reichskanzler.

Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. März 1918.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Waldow.

Sekanntm achung.

uf Grund von g 5 der Verordnung über Gemüse, Obst und Sübfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 307 werden in der Anlage die Preise und Bedingungen der Lieferungsverträge über Früh⸗ und Herbstgem üse und 4. gelbe Kohl rüben des Jahres 1918 bekannt gemacht.

Berlin, den 20. März 1918.

Reichsstelle für (Gemsise und Ohst.

Der Vorsitzende. von Tilly.

Das ganze deutsche Volk nit seiner 2r hei

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g ist die Krlegsanleihe. bürgt für itzre Sicherheit.

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