1918 / 192 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Aug 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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III. Sämtliche Meldekarten sind gleichlgutznd auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder verschledene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Karten in allen Teilen genau 4 Dies bezieht sich auch auf die Bezeichnung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer.

IV. Für Gaskoks ist die unter Absatz 1, Ziffer 3 genannte, an die Ämtliche Verteilungsstelle zu richtende Meldekarte an die Adresse: Reichs kommissar für die Kohlenverteilung, Abteilung , Gaskoks, in Berlin“ zu senden.

§ 6. Amtliche Verteilungsstellen. Amtliche Verteilungsstellen sind: ö

1. Für Steinkohle ) aus QOber⸗ und Niederschlesien:

Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in Berlin W S, Unter den Linden 32.

2. Für Ruhrkohle“):

Das Rheinisch⸗Westfälische Kohlen⸗Syndikat in Essen.

3. Für Steinkohle ') aus dem Aachener Revier:

Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).

4. Für die Steinkohle) aus dem Saarrevier, Lothringen und der bayerischen Pfalz:;

ö. Verteilungsstelle für das Saarrevier in Saar⸗ rücken 2.

5. Für die Braunkohle t) aus dem Gebiet rechts der Elbe mit Ausnahme von sächsischer Braunkohle s):

Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NV. 7, Unter den Linden 335.

6. Für die mitteldeutsche Braunkohle ) (links der Elbe), mit Ausnahme der unter 7 genannten:

Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun⸗ kohlenbergbau in Halle a. d. S., Landwehrstr. 2.

7. Für Braunkohle ) aus dem Königreich Sachsen und dem Herzogtum Sachsen⸗-Altenburg sowie für böhmische, nach. Deutschland (außer Bayern) eingeführte Kohle und für sächsische Steinkohle“):

Kohlenausgleich Dresden, Linienkommändantur E, Dresden.

8. Für rheinische Braunkohle f, Braunkohle f) der Grube Gustav bei Dettingen und Braunkohle aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und dem Großherzogtum Hessen:

Amkliche Verteilungsstelle für den rhein. Braunkohlenberg⸗ bau in Cöln, Unter Sachsenhausen ösz. 4.

9. Für Stein⸗) und Braunkohle f) aus dem rechtsrheinischen Bayern Lohne Grube Gustav bei Dettingen) und für böhmische, nach Bayern eingeführte Kohle nt):

Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechtsrhein. Bayern, München, Ludwigstr. 16.

10. Für Steinkohle) des Deistets und seiner Umgebung (Obern⸗ kirchen, Barsinghausen, Ibbenbüren usw.): .

Amtliche Verkeilungsstelle für die Steinkohlengruben des

Deisters und seiner Umgebung, Barsinghausen a. Deister.

11. Für Gaskoks siehe 8 5, IV.

§ 7. Art der Meldung.

1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindlicher Namens⸗ unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müffen, dürfen nur auf amtlichen, Septembermeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts- oder Be⸗ zirkskohlenstelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kriegs⸗ wirtschaftsstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriegsamt⸗ stelle gegen eine Gebühr von O 25 6 für ein Heft zu 4 Karten be⸗ ziehen kann. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten . §z 5, 13 und!“, 5 5, IJ und 8 99) sind dort für O, 00 4 das

tück erhaltlich.

2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschledenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Be⸗ trieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Duichkreuzen kennt⸗ lich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines gewerb⸗ lichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines Betriebes ge⸗ hört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Verbrguchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.

„5§ 8. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.

Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissar in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzu⸗ fenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.

§ 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.

1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem „Hauptlieferer? gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, Roksanstalt, Brikettfabrik) oder, wenn es einem Dritten (Verkaufs⸗ kartell oder Handelsfirmaj den Alleinvertrieb seiner Produktion über⸗ lassen hat, dieser Dritte.

2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf⸗ geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren Inhalt auf so viel neue Meldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. detzte ye hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen nicht mehr ergeben als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Meldekarte hat:

a) die auf diese Karte entfallende Menge,

by die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Auf⸗ geteilt“' und dem Namen der aufteilenden Firma zu ver⸗ sehen. Die urschriftliche Karte ist bis zum 1. Januar 1919 sorgfältig aufzubewahren.

3. Jeder Lieferer (Händler), der einem meldepflichtigen Ver— braucher Brennstoff abgegeben hat, ohne daß eine ordnungsmäßige Meldekarte bei ihm eingereicht und gemäß § 91 von ihm weiter⸗ gegeben worden ist, hat diese Lieferung zu melden. Die Einzelheiten dieser Meldung sind durch die Bekanntmachung, betreffend Meldung der Aushilfslieferungen von Kohle, Koks und Briketts durch die Lieferer! vom 21. Juni 1918 (Reichsanzeiger Nr. 145) geregelt.

4. Jeder Lieferer (Händler), der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von im Königreich Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München (cz 63), andernfalls an den Kohlengusgleich Dresden (5 65) zu sen zen. Bie Karten für folche ausländischen Lieferungen sind mit der Auf— schrift „Auslandskohle“ zu versehen.

§ 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen. Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten. § 11. Wirkung unterlassener Meldung.

Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht fristgerecht genügt, oder falsche oder unvollständige Angaben macht,

hat neben der Bestrafung gemäß § 14 zu gewärtigen, daß ibn der Reichs kommissar oder die Amtliche Verteilungestelle von der Beliefe⸗ ung ausschließt. § 12. Anfragen und Anträge. Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen. mit Ausnahme! des im 3 27 gedachten Zweckes, sind an den Reichs⸗ kommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten. S 13. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke. Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb—⸗ lichen Verbrauchers bezogen sind, ohne Genehmigung des Reichs⸗ kommissars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzwecke abzu⸗ geben. Siehe jedoch § Za⸗. § 14. Strafen. 1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach § 7 der B. M. vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Fahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer

diefer Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß 8 5, Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000

bestraft. ; . 2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗

handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter

gehören oder nicht. § 15. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1918 in Kraft. Berlin, 15. August 1918. Der . . Kohlenverteilung. utz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 105), vom 26. November 1914 (RGGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RꝭSBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet worden.

S0O2. Liste.

Gesamtvermögen. Das im Inlande befindliche Vermögen des amerikanischen Staatsangehörigen William Henry von Stückle, Delegierter des Aussichtsrais der Saline Duß A.-G. (3wangs⸗ verwalter: Hüttendirektor a. D. Schulze in St. Martinsbann).

Straßburg, den 7. August 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

ö

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangg⸗ weise Verwaltung englischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGGBl. S. 487) und vom 16. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

803. Liste. ;

Besondere Vermögenswerte: Der Miteigentumsanteil zur

Hälfte des an. Staatsangehörigen Jakob Ulmer, Kauf—

mann in Bournemouth, an den Hausanwesen Gemarkung

Straßburg Flur 81 Nr. 59, Kaiser⸗Wilhelmstraße Nr. 9, 3 90 g,

und Flur 19 Nr. 182, Gutenbergplatz Nr. 7, 140 a. (3wangß⸗

ö Unterstaatssekretär a. D. Exzellenz Mandel in Straß⸗

urg). Straßburg, den 8. August 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.

J. A.: Dittmar.

.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, . die zwangtz⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 19. Fe⸗

nehmungen dle Zwangsverwaltung angeordnet worden.

S804. Ziste.

Besondere Vermögenswerte: Die Beteilizung in Erben gemein schaft der fran zösischen Staatgangebörigen:; 15 Ehefrau Heinrich Romann, geb. Heß. in Cawart, 2) Emil Guta Veß in Toulon, 3) Paul Heß in New Jork, 4 Ernst Heß in Frankreich, zusammen zu 4, an dem Hauganwesen Gemartung Straßburg, Flur 56 Rr. 16, Alter Weinmarkt Nr. 8, 134 a (Zwangs⸗ verwalter: Unterstaatssekretãär a. D. Exijellen; Mandel in Straßburg). .

Straßburg, den 8. August 1918.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwang sweise Verwaltung und die Liguidation des in ländischen Vermögens ausgebürgerter Landes flüchtig er, vom I2. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

805. Eiste. . 7

Gesamtvermögen. Das im Inlande befindliche Vermögen der ausgehürgerten Landesflüchtigen: oll, Karl, Inwelenfabrikant, und Ehefrau, Lucie geb. Lgederich, sowie deren Kinder Jossie Augusta und Karl Eduard Holly alle früher in Straßburg, jetzt

in Madrid, Calle des Harzenhusch 15 nen n,, echts⸗ anwalt Otto Mayer in Straßburg). urch die Zwangs—⸗ verwaltung nicht berührt wird der Grundhesitz, bezüglich dessen

die Anordnung der Liquidation beantragt ist. Straßburg, den 4. August 1918.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. l J. A.: Dittmar. ] n

Bekanntmachung.

Dem Schlachtermeister Franz Godenschweger in Feld⸗ berg ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗ sässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGGBl. 1915 S. 603) und der irt ich,, 3. November 1915 zur Ausführung dieser Verordnung (Off. Anzeiger 1915 S. 155) der Handel mit Vieh und Fleisch untersagt, da Tatsachen vor⸗ ,. die seine Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb artun.

Feldberg, den 12. August 1918.

bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗

Königreich Preuß en. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Fuhrwer s- und Rittergutsbesitzer Julius Fe dken⸗ hauer in Berlin und dem vereidigten Bücherrevisor Georg Mofenhauer in Magdeburg den Charakter als Kommissions—⸗ rat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchser Ermächtigung Se iner Majestät des Königs ist die Wahl des Oberlehrers Dr. Kahle an der Oberrealschule I in Kiel zum Direktor des Realprogym⸗ nasiums nebst Realschule in Strauaberg durch das Staaltz⸗ ministerium bestätigt worden.

Finanzministerium.

Dem Gehelmen Oberfinanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium Sachs ist die Dirigentenstelle bei der ee ee und Kassenabteilung des Finanzministeriums übertragen worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Obermusikmeister Seyser im Infanterieregiment 63 ist der Titel Königlicher Musikdirektor verliehen worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 4ff. der en, ,, über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3 April 1917 (RGGl. 307) hat die gemäß Anordnung der Reichsstelle für Gemüle und Obst für die Provinz Brandenburg und Berlin gebildete Kommission fir Festsetzung der Erzeugerhöchstpreise für Gemüse und Obst, ezw. die Reichsstelle . Gemüse und Obst folgende Er⸗ zeug erhöchstpreise festgesetzt: für das Pfund

e 15 1Pfa. G in. Stangen und Buschbohnen... 35

achs und Perlbohnen . 45 wi ng ohnen . 117. J , ö J . Kohlrabi ohne vaubr.. 12 H Frühzwiebeln ohne Kraut. . 15 Tomaten J KibtJ D rote Rüben (rote Beete! 16, Gurken:

wopon 60 Stück über 35 Pfund wiegen.. 30 für das Stück

, r . 269 1 . , , n, ne, , 16 , ö. J 66 . ö .

. für das Pfund leichtere und Krüppelgurklen ... 2 Pfa. Erdbeeren J. Wahl.. K Erdbeeren Il. Wahl.. R Johannisbeeren, weiße und rote... 2 Johannisbeeren, schwarze -. ö ö Stachelbeeren ö 5 50 . in kleinen Packungen... 1359 reßhimbeeren JJ K wel nnn, . Saure Kirschen, . Wahl.. 60 Preß⸗ und Marmeladenkirschen.. 49 Süße Kirschen, J. Wahl.. 6485 Preß⸗ und Marmeladenkirschen..... 35 Reineclauden, große grüne 69 w . . , ö. aumen, kleinfrüchtige, I.. Wahl.. 39 . . . J , G

Wehe e btttet e

Die Preise treten mit dem 16. August d. J. in strast und gelten bis auf weiteres.

Die obigen Höchstpreise werden mit dem Bemerlen bekannt gemacht, daß Ueberschreitungen auf Grund der Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 (GBI. S. Z9ö) Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu S 200 000, oder mit einer dieser Strafen bestraft werden.

Berlin, den 14. August 1918.

Der Vorsitzende der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß⸗Berlin.

J. A.: Dierig.

Bekanntmachung.

Meine Verfügung vom 1. Maj d. J, betr. Un te rs ag ung deb Handels mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarft an den Handelsmann Nikl. Lamar in Dillingen (Saar), hebe ich mit dem heutigen Tage wieder auf.

Saarlouis, den 27. Juli 1918.

Der Landrat. Schellen.

Bekanntmachung. Auf -Grund der Bundesratsverordnung vom 253. September 1916, betreffend die Fernhaltung e Personen vom Handel (RGBl. S. 603), sowie der Ausführungsbestimmungen zu dieser Ver ordnung vom 27. September 1915 und 2. August 1916 habe ich dem Gemüsehändler Josef Couturier in Gerthe, Lothringerstraße 85, die Ausübung des Handels mit Lebengmitteln sowie sonstigen Gegenständen, des täglichen Bedarfs, ing⸗ besondere Gemüse und Obst, wegen Unzuverlässigkeit un tersagt. Bochum, den 5. August 1918. Der Landrat. Gerstein.

Bekanntmachung. —. Gemäß der Bundesratsperordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 253. Septeinber 1915 . 2 3 ist der Eisbändlerin Frau Umberto Sagui, Cö1In, Weiden⸗ fee 37, der Hanzel mit Nahrungtmitteln aller Art, nament⸗ lich aber die Herstellung und der Vertrieb von Speiseeis

untersagt worden. Die Kosten der Veröffentlichung hat Frau Sagui zu tragen. ;

Cöln, den 1. August 1918.

) Auch Steinkohlenbriletts, Schlammkohle und Koks. F Auch Braunkohlenbriketts, Naßpreßsteine und Grudekoks.

Großherzoglich Medlenburgisches Amt. J. V.: v. d. Decken.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Best.

sowie die Führung von Verkaufsstellen für Speiseeite ,

Bekanntmachung.

Dem Bergmann und Photograph Wilhelm Eickmeier i Wanne, Wilhelmstraße 21, habe ich auf Grund berg m des Bundesrats vom 23. September 1915 (Reichs Gefetzblatt Seite 693) und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 37. September 1915 , , 6 Postkarten und Gegenständen des 1 edarfs 2 bezug auf diesen Handelsbetrieb dauernd

Gelsenkirchen, den 11. August 1918.

Der Königliche Landrat. J. V.: Schröer.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. S (RG Bl. S. 603) zur Fern haltung unzuverlãässi 3 , 2. Handel wird dem Hugo Weischet in e f erh

straße 1. der Handel mit Gegenständen des täglis Bedarfs unter Auferlegung der Kosten der erde liche!

untersagt. Remscheid, den 9. August 1918. Der Oberbůrgermeister. J. V.: Gert enbach.

Bekanntmachung.

Auf Grund der S5 1 und 2 der Verordnung des Bundes vom 25. September 1915 zur , ng unzuverlässiger 96 vom Handel Meichs . Gesetzbl. 605) und der Ausführungsbestim— mungen zu dieser Vergrdnung vom 27. September 1915 wird der Händlerin Marie Makowska, wohnhaft in Wongrowitz Breitestr 6, der GHande! mit Lebensmitteln und anderen Gegenständen des täglichen. Bedarfs von sofort ab wegen gere n n, t ö. . en, 1 a gt Die Kosten er ekanntmachung träg ie Händleri Marie J 98 , . Händlerin karie Makowska,

Wongrowitz, den 10. August 1918.

Der Landrat. Dürr.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 55 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Neichsgesetzblatt Seite gos) und der Aussührungsbestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird dem Bäcker— meister Andreas e , wohnhaft in Wongrowitz, Breitestraße 6, der Bäckereibetrieb sowie, der Handel mit Lebensmitteln und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs von sofort ab wegen grober Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. Die Kost'n der Bekanntmachung zrägt der Bäcker meister Andreas Szydlowski in Wongrowitz, Breikestraße 6.

Wongrowitz, den 10. August 1918. Der Landrat. Dürr.

GFortsetzung des Amtlichen in der Ersten , und Zweiten Beilage)

Aichtamtliches.

Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. August 1918.

Seine Apostolische Majestät der Kaiser und König Karl traf, der „Nordyeutschen Allgemeinen Zeitung“ ufolge, gestern nachmittag in Begleitung des Minisiers des

eußern Grafen Burian, det Botschafters Prinzen zu Hohen⸗ lohe, des Chefg des Generalstabs Generglobersten von Arz und des Kabinettsdirektors Geheimen Rates Ritters von Seidler im Großen. Hauptquartier ein und murde von Seiner Majestät dem Kaiser und König Wilhelm auf dem Bahnhof empfangen. Nach herzlicher Begrüßung fuhren die beiden Monarchen nach dem Hause des Generalstabs, um zunächst beim Generalfeldmarschall von Hindenburg und dem General Ludendorff vorzuspröächen und deren Vortrag über die militärische Lage zu hören.

Der Bundes rat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung, vorher hielten die vereinigien Ausschüsse sür Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungs⸗ wesen, die vereinigten Uusschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen, der Ausschuß für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Rechnungswesen Sitzungen.

Der Präsibent des Herrenhauses hat vom Minister des Innern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Mitteilung erhalten, daß dem Beschlusse des Herrenhauses vom 12. Juli, der seinem Mitgliede, dem Fürsten von Lichno ws ky, das Anerkenntnis eines der Würde des Herrenhauses entsprechenden Verhalten versagt, die Königliche Bestätigung erteilt worden ist. Hiernach hat Fürst von Lichnowsky das Recht der Mitgliedschaft des Herrenhauses verloren.

Durch die am 29. Mai 1918 in Kraft getretene Bekannt⸗ machung Nr. G. 7005. 18 K. R. A. ist die Benutzung von Gummibereifungen für Kraftfahrzeuge jeder Art nur noch gestattet, wenn eine schriftliche Benutzungserlaubnitz der In ,. der Kraftfahrtruppen in Berlin ertellt ist, und zwar dürfen die Berelfungen nur an zugelgssenen Wagen und, nur i die Zwecke henußt werden, . die die Wagen zugelassen ind. In der Bekanntmachung war bestimmt, daß die vor dem 29. Mai 1918 erteilten Benutzunggerlaubnisscheine nur . bis zum g. August 1918 gelten sollten. Diese Frist ist dun eine Nachtragsbekanntmachung Nr. G. 7060/8. 18. K. R. A, die am heutigen Tage in Kraft getreten ist, bis zum 15. Ok teber 1918 verlängert worden, so daß die bis zum 29. Mai 1 ertellten Erlaubnlascheine bia zum 15. Oktober 1918

Durch die Bekanntmachung vom 29. Mai 1918 ist ferner eine Anmeldung der Kraftfahrzeuggummibereifungen an die technische Abteilung der Inspefllon der Kraftfahrtruppen, Gruppe Beschlagnahme, Berlin M. 8 (Krausenstraße 6 / 68), bis zum 10 Juni 1918 vorgeschtieben, Die Zahl der ein⸗ gegangenen Anmeldungen gibt Veranlassung, an eine baldige und vollständige Einreschung der vorgeschrlebenen Meldungen

iwecks Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung zu erinnern.

Industrie⸗

Die Innehaltung der gegebenen Vorschriften wird demnä . : emnãchst einer einge henden Nachprüfung unterzogen werden. 4 , , , , der , ist bei den L n, Bürgermei sterämt lizeibehõ

3 . g sieräm tern und Polizeibehörden

Großbritannien und Irland.

Angesichts der England und den Ententelän dern drohenden Kohlennot, über die der Präsident des englischen henhe anner, Stanlen, in der Sitzung des ker gern am

Juli bemerkte: „Die Kohlenlage kommt für uns jetzt , . Nahrungtzmittellage⸗, hat die englische Regierung den 6 zugsausschuß der britischen Bergmanngunian veranlaßt. die

ohlengrubenarbelter durch einen Aufruf zu einer stärkeren Detãtigung anzuspornen. In dem Aufruf wird laut Bericht des Wolffschen Telegraphenbüros“ ausgeführt, daß die eng—⸗ lische Kohlenförderung infolge der Einstellung zahlreicher Berg⸗ leute in die Armee um viele Millionen Tonnen zun ück⸗ gegangen, andererseits aber die Ansprüche aa die englische Kohlenauzfuhr stark gestlegen selen. Bei dem erhöhten Aus⸗ fah rbedarf und der Notwendigkeit, in erster Linie die Marine, die Schiffahrt und die Kriegsindustrien mit Kohle zu ver— sehen, bestehe eine ernste Gefahr, daß sür Haus halts zwecke , . Kohlenmengen bereitstehen, insbesondere der leine Mann im nächsten Winter schwer zu leiden haben wende, falls die Grubenarbelter sich nicht anstrengten, die

Kohlenförderung zu erhöhen. Bezügli ,,,, höhen. Bezüglich der Ententeländer

Daöotz aller Bemühungen der englischen Regierung, Fr i mit Kohlen zu versehen, ist die , . k anderthalb Tonnen jährlich für den Haushalt herabgesetzt worden und wird aller, Wahrscheinlichkeit nach noch bedeutend weiter herabgesetzt werden müssen, wenn wir unsere Förderung nicht erheblich erhöhen können. Italien ist in einer noch schlechteren Lage.“ .

Die Kommission, die im April eingesetzt war, um eine Liste von Artikeln aufzustellen, die für die . Lu xu ste ner in Betracht kommen würden, hat vorgestern ihren Bericht ver— öffentlicht. Wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet, hat die Kom mission eine lange Liste von Artikeln aufgeunellt, die ohne Rücksicht auf ihren Preis besteuert werden können, darunter Edelsteine, Seide, Pelze, Fächer und Liköre. Ferner hat sie vorgeschlagen, daß Mahlzeiten, die einen gewissen Preis übersteigen, den die Kommission mit 31 Schilling für Früh— stücke und 5. Schilling für die Hauptmahszeiten fesisetzte, hbe— steuert werden sollen. Außerdem hat die Kommission eine Liste von Artikeln aufgestellt, die nur dann besteuert werden sollen, wenn sie bestimmte Preise übersteigen.

. Rusland. .

Das Doppelspiel Englands der Sowjetrepublik gegenüber hat sich besonders im Verhalten der Engländer im Eismeergebiet offenbart. Nach der Petersburger Tele⸗ graphenagentur überflogen anfangs englische Flieger Archangelsk

und die doitigen Befestigungen und verbreiteten Aufrufe dahin

gehend, daß die Engländer sich nicht gegen die Sowjets wenden und nichts gegen den Rat der Volks komm ssare unternehmen wollten. Ihr Vorrücken sei nur gegen die Deutschen gerichtet. Späterhin, da diese Aufrufe ihren Zweck verfehlten, überflogen wiederum englische Flugzeuge die Stadt und schossen auf die Mannschaften der Batterien und auf die Besatzung der Stadt.

Die Gegenrevolntton ist im Gange. Erschießungen von Sowjetmitgliedern haben aufgehört zu den Seltenhelten zu zählen. Nach direkten Mltteilungen wurden Mitglieder des So wjetz auf Befehl des englischen Kommandanten erschossen n n gegen die englische Abteilnng verübten Bomben⸗

es.

Die in den besetzten Gebieten von den unter dem Schutz der Entente übten Greueltaten spotten jeder Beschreibung. Das westliche Europa geht nicht nur mit Schweigen daran vorüber, daß in manchen von den Tschecho⸗Slovaken besetzten Stadten die ganze Arbeiterjugend erschossen wird, die unter der Flagge der Völker⸗ befreiung kämpfende Entente sendet sogar den als Tschecho—⸗ Slovaken bezeichneten Banden verschiedener gegenrevolutionärer Elemente ihre bewaffneten Streitkräfte zu Hilfe.

Anfangs dieses Monats sind die ersten Arbeiter ent⸗ lassen worden, die die vor einigen Monaten in Moskau er⸗ öffneten Offüzigrsschulen besucht haben. 10900 Arbeiter wurden dazurch Offiziere. Die Entlassung von Arbeitern mit dem Range eines Offiziert aus den Offiziersschulen in St. Petersburg und anderen Städten hat gleichfalls begonnen.

Nach einer Meldung des „Ruskij Golos“ führt die Donregierung mit der Kubanregierung und den an— grenzenden Gebieten Verhandlungen über die Errichtung einer gemeinsamen Regierung sgewalt.

Italien.

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ hat Giolitti, in Cunes, vom Provinzialrat zum Präsidenten gewählt, dort eine Rede gehalten, in der er u. a. sagte:

Wir hoffen, daß die Befreiung unserer, unter dem Joche des . seufjenden Brüder nahe ist, daß ein gerechter Friede der Welt die Rückkehr zu einem zivilisierten Leben, zum Fortjschritt und zur Freiheit gestattet (Beifall), nicht nur einen Waffenstillstand, eine Rückkehr zur Politik der Rüstungen, die nur neue Streitfälle zestigen. Wenn die Volksvertreter und Völker auf die auswärtige Politik keinen entscheidenden Einfluß gewinnen und die Beziehungen unter den Nationen auch fernerhin durch die alten Gesetze der Diplomatie geregelt werden, ist es töricht, einen sicheren Frieden zu erwarten. Wir wünschen, daß bei der Erörterung der inneren und der inter—

nationalen Umgestaltungen die altberühmte politische und Rechtsgelehr⸗

samkeit Italiens sich in vollem Glanze zeigen möge. (Beifall.)

Spanien.

Der Ministerrat beschäftigte sich dem Matin“ zufolge in seiner letzten Sitzung mit der Frage des Nückkaufs des spanischen Eisenbahnnetzes durch den Staat und setzte den Staatshaushaltsbedarf für 1919 auf eine Milliarde

700 Millionen fest. . Niederlande.

Wie ein Amsterdamer Blatt aus Mmuiden erfährt, ist der gestrige Bericht, daß eine Vereinbarung mit Deutschland abge⸗ schlossen worden sei, dergemäß binnen kurzem 20 Fisch⸗ da mpfer die Ausreise nach England antreten würden, verfrüht. Von mehr als einer maßgebenden Seite und ebeaso von dem Vorstand der Reedervereinigung wird dem Blatte versichert, daß noch jetzt auf der Grundlage der eng⸗ lischen Uebereinkunft über das Fischen holländischer Fischer⸗

boote in englischen Gewässern unterhandelt wird. Allerdings

)

scheint begründete Aussicht zu besiehen, daß eins der Haupi⸗ bedenken gegen ein Abkommen mit Deutschland bald aus dem Wege geräumt wird.

Añen.

Nach einer Reutermeldung ist das chinesische Par⸗ lament am 12. d. Mi. vom Prästdenten eröffnet woeden.

Wie die „Times“ aus Wladiwostok vom 9. August erfährt, befinden sich jetzt auch französische Truppen in Wladiwostok. Derselben Quelle zufolge wird der japanischen Expedition nach Sibirien eine diplomalische Gesandischaft bei⸗ gegeben werden, an deren Spitze der frühere Konsul in Tientsin, Maisubana, trilt. Die englischen Behörden werden in ähnlicher Weise vorgehen.

Kriegsnachrichten. Berlin, 14. August Abends. (W. T. B.] Von der Kampffront nichts Neues.

Der 13. August brachte an der Schlachtfront zwischen Ancre und Oise lediglich Teilangrifse des französisch⸗englischen Duichbruchsheeres, aber auch diese kamen in dem vernichten den deutschen Abwehrfeuer nur teilweise zur Durchführung. Im

Tailles⸗Walde nördlich der Somme, bereiteien dir Eng⸗ länder um 8 Uhr 30 Minuten Abends einen größeren Angriff vor. Die Feindansammlungen wurden jedoch

rechtzeitig erkannt und der Wald unter so schweres Artillzrie⸗ feuer genommen, daß der Angriff unterblieh. Eben⸗ so erging es Angriffen der Enlenietruppen nördlich der Straße Roye Amiens. Nur zu dem ersten Sturme ver⸗ mochte die feindliche Infanterie überhaupt anzutreten. Alle weiteren Angriffsversuche wurden durch die deuische Artillerie vereitelt, welche die Sturmtruppen, zersteute, ehe ihre Bereitstellung durchgeführt war. In der Gegend des Logeg⸗Waldes wurde um Mittag und um 6 Uhr Abends ein französischer Angriffsversuch vereitelt, ebenso ein sich nord⸗ östlich Ressons vorbereitender Angriff. Von Canny bis an die Oise rannten die Franzosen von Mittag ab mehrfach an, wurden jedoch jedesmal, teils in dem gutliegenden deut⸗ schen Feuer, teils im Gegenstoß abgewiesen. Um 9 Uhr Abends versuchten die Franzosen südlich Canny nochmals an⸗ zugteifen, kamen jedoch nicht einmal bis an die deuischen Stellungen. Ihre Verluste sind naturgemäß schwer, eben so die der Engländer, bei denen vor allem die als Sturmböcke ver⸗ wandten kangdischen und australischen Divlsionen gelitten haben. Bei Gegenstößen und der Säuberung von Feindnestern brachten die Deutschen mehrfach Gefangene ein und erbeuteten Maschinengewehre.

Berlin, 14. August. (W. T. B) Am 12. August wurde gegen 9 Uhr Vormittags die offene Stadt Frank⸗ furt a. M. von einer Anzahl feindlicher Flieger ange⸗ griffen. Der Flugmeldedienst war ihnen vorausgeeilt, hatte alle in Betracht kommenden Stellen rechtzeitig gewarnt und es dadurch den Kampfstaffeln ermöglicht, den Feind schon auf dem Anfluge in zähe Kämpfe zu verwickeln. Dabei wurde ein Teil des anfliegenden Gegners abgedrängt und zwei Flug⸗ zeuge abgeschossen. Der Rest des Feindes murde, als er sich der Stadt näherte, von den Abwehrformationen unter Feuer genommen, so daß ihm ein gezielter Bombenwurf nicht gelang: Er warf daher wahllos eine Anzahl Bomben auf die Stadt. Neben Sachschaden sind leider auch 10 Tote und 11 Ver⸗

befindlichen Tschecho⸗Slovaken ver⸗

wundete zu beklagen.

Großes Hauptquartier, 15. August. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Lebhafte Erkundungstätigkeit zwischen Mser und Scarpe. Südöstlich von Anette scheilerte ein englischer Teilangriff vor unseren Linien. Nirdlich der Ancre räumten wir in den letzten Nächten den scharf in den Feind einspringenden Stellungs⸗ teih bei Puisieux und Beaumont Ham el. Er wurde gestern nachmittag vom Feinde besetzt.

Heeresgruppe Boehn. Keine größeren Kampfhandlungen. Am Abend rahm die Feuertãtigteit zwischen Ancre und Oise zu. Teilangriffe des Feindes zu beiden Seiten der Avre und südlich von Lassigny wurden abgewiesen.

. Heeres gruppe Deutscher Kronprinz. Bei einem Vorstoß auf das südliche Vesle⸗Ufer nahmen wit die Besatzung des Bahnhofs Breuil gefangen.

Unsere Jandkräfte stellten ein auf dem Angriffefluge

gegen das Heimatsgebiet befindliches englisches Bomben⸗

y n, .. ö . des Zieles zum Kampf und angen es unter Einbuße 5

ö ße von 5 Flugzeugen zur estern wurden 24 feindliche

1 Fesselballon abgeschossen. g

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Flugzeuge und

Oesterreichisch-ungarischer Bericht. Wien, 14. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Italienischer Kriegsschauplatz. Im To nal e⸗Gebiet griff der Feind gestern zu den von uns seit längerer Zeit erwarteten Angriffen. Er leitete sie am Vormittag durch Vorstöße gegen die in den Quellgebieten des Noce und der Sar ca di Genova stehenden Posierungen ein. Nachmittags folgte nach starker Artillerievorbereltung das Vorgehen auf unsere Tonale⸗Stellung. Die Kämpfe ver⸗ liefen für uns günstig; vom Zmückdrangen einiger vor⸗ geschobener Hochgebirgsposten abgesehen, errangen die Italiener nirgends Erfolge. Sonst im Südwesten keine besonderen Er—

eignisse. Albanien.

Oestlich des Devoli⸗Tales bemächtigten si Bataillone einiger Stützpunkte des . ö 32 Der Chef des Generalstabes.