34259
Einladung jur ordentlichen Ge- neratver fammlugg af Dosderstag, den 19. September 1918. Bor- mittags II Uher, in Geschäftelotale unferer Gesellschast, Bremen, am Stefel de.
Tagesordaung r 1 Vorlage und Ger ebmig anna der Silas; nebst Gewinn.! und Verlustre hnung rer 1917,18 sorie Cetlastung dez Vorstands und Au ssichte ratz.
2 Aussichtsraigwahl.
Sttmmberechtigt sind nur dirjmnigen Aktionäre, wesche ibre Aktien spatenenrs bis zum 135. September 1918 in unserem Geschäfte totale, Bremen, am Seefelde, hiuterleg! haben.
Bremen, den 26. August 1918. Gaswerk Woedts Artfeagesellschaft.
R. Dunkel.
134192 Portland · Cementwerhe Heidelberg C Mannheim Aktiengesellschaft.
Die Attionäce unseter Gsellschaft werden hiermit i einer außzrordent lichen Genera versam nluns auf Diene, tag, dend 4. Tepe mber 1918, Nach⸗ mittags 8 Uhr, in den Heidelberger Hof (früher Grand Hotel) in Heldelderg ergebenst eingels den. Die Aktionäre, welche an der Geaeralversammlang ieil. nehmen wollen, haben sich über ibren Aknenbesiz fvätest⸗ns 2 Tage vor der Generalversammlung kei der Gesell
schaft oder bi den Bankhäusern
Baß * Serz in Frankfurt am Nain,
Bayerische Vereine baut in Munchen,
Rhein. Creditb ank, Filiale Heidelb.
in Heidelberg,
X. Schaa ffhaufen' scher BSarkverrin
in Cöln, ausjzuweisen und erhalten dazegen eine Stimm karte.
Wegen des Stimmrechts wird auf §S§5 27 und 28 unserer Statuten Bezug genommen.
Da es sich um die Vꝛreinigung unser er Gesellschaft mit elner anderen Gesellschaft handelt, muß nach § 32 der Staluten in dieser außerordentlichen Generaloerscmm— lung die Hälfte sämntlicher Aktlen vertreten sein und drei Viertel des bei der Beschluß⸗ fassung vertretenen Atttenkapftals müssen zustimmen. Sollte in Ermangelung einer solchen Beteiligung eine weitere eneral- versammlung berufen werden müssen, so erfolgt in dieser die Beschlußfafsung durch eine Mehrbelt von dert Viertel des bei einer Beschlußfassung vertretenen Aktien-
kapitals. Tages ordnung:
1) Beschluß faffung über die Uebertragung des Vermögeng der Stuttzarter Im⸗ mobilien· und Baugeschäft Aknen— gesellschaft in Stuitgart, unter Aut⸗ schluß der Llaüdation auf unsere Se⸗ lellschaft derart, daß für je Aktien im Nennb trage von Æ 1000, — oder ein Vielfaches da zon mit Divldenden. schein für daz Jabr 1918 der Stutt garter Immobilien und Baugeschäft Aktien gesellschaft in Stuttgart eine Aktie oder die entsprechende bielfache Zahl solcher Akten der Portland Cementwerke Heidelberg und Mann. heim, Attiengesellschaft in Heidelberg, letztere mit Vivldendenberechtigung ab 1. Dejember 1917, gewährt werden und Genehmigung des mit der Stult. garter Immobilten. und Baugeschäft Aktiengesellschaft in Stuttgart ab⸗ geschlossenen Fusionevertrass.
2) Erhöhung deg Grundkapttalz um MS 5 600 000 —, wobel die neuen Aktien den alten Aktien vollständig
leichgestellt sind.
tatutenänderung, und zwar wie folgt:
Titel 1 wird abgeändert in: Firma, Sitz, Dauer, Gegenstand den Unternehmens der Gesellschaft, Grund⸗ kapital, Aftien.
Zu S§ 1—5:
Abänderung der Firma, des Gegen⸗ standz des Uaternehmens, Festsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf M 20 600 000, —, Anteil neuer Aktien, die nicht voll einbezahlt sind, am Gewinn. Die Firma wird abgeandert in: Poriland⸗Cementwerk: Heldelberg⸗ Mannheim ⸗Stuttgart Aftiengefell⸗ schaft in Heidelberg. Gegenstand des Unteraehment der Gesellichaft ist die Herstellung und der Verkauf von Cement aller Art und sonstiger bydraullscher Bindemittel einschließlich Kalk, sowie Herstellung und Verkauf von Cement, Ton und Ziegelwaren und der Erwerh und die Verdußerung von Immobilien. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen ju beteiligen und Zweigntederlafsungen zu errichten. Die S§ 1 bis 5 der jetzigen Statuten werden gesirichern.
Zu § 17:
Erkböhung der Mitgliederzahl bes Aufsichtßratgß und Strich den § 17 Absatz 2.
Zu § 18:
Abänderung dahin, daß zwei Stell⸗ vertreter des Vorsitzenden des Auf— sichtgratz ohne notartelles Protokoll gewählt werden.
Za § 19: Abänderung dabin, daß die An— wesenbeit des Vorsitzenden odet eines Skellhertreters degselben erforder-
lich ist. gu 8 2 Zu 5 20: Abänderung dahin, baß der Vor
3)
sitzende oder ein Stellvertreter ö
selben einladet.
Zu § 23:
Zffer 3 wird der Betrag von C 10090 in MÆ 20 000 und Ifffer ? wird der Betrag von S 2000 in AÆ 5009 abgeändert. Z ffer 4 wird erweitert darch: sowie über die Zu⸗ nimm ang zu Satzung gär derungen, zur Auflösung oder jur Faͤsion demjenigen Gefellschaften, bet denen Beteiligung best⸗ht.
Zu § 24 Satz 2 wird abgendert:
Sie können am Size der Gesell⸗ schaft oder außerbalb desselben in Deutschland abgebalten werden.
§S 32 Abfatz? wird abgeändert in:
Drel Viertel des bei der Beschluß⸗ fass ang verttetenen Attienk avitals müssen justimmen, wenn eg sich um die Auflösung der Gesellschaft oder um deren Vereinigung mit einer anderen Gesellschat handelt.
F 34 wird abgeändest in:
Ver Ueberschuß der Attiva über die Palsiva nach Abzug der gesetz ichn Abschreibungen und Rücklagen biloet den Reingewinn der Gef llschaft.
§ 35 wird abgeändert in:
Der Reing⸗wenn wird wie folgt verwendet: O Projent werden dem Reservefonds solange überwiesen, bis derselb⸗ ein Zehntel des Srund kapitals trreicht hat.
Der Voistand und die Beamten e balten sodann die ihnen vertrag? mäß g 1uagesicherten Tantiemen.
Die Aktionäre erhalten hierauf eine Dividende bls ju 4 0α des Aktien— kad nals.
Ti- Mitglieder des Aufsichtsrats erjalten sodann eine Tantieme don zwölfemhalb Prozent des Jahreg« gewinn s. Di-eser Anteil wird von den Rein zewinn berechnet, der nach Mornaenme der Aoschreibungen und Räcklagen fowie nach Ab ug des für die Akrtonäre bestimmten Betrages don mladestens vier Prozent des Attienkapttals verbkelbt.
Der R st bleibt zur Verfügung der Generalbersammlung.
Wahlen zum Aufsichtgrat.
Der Fusionsorrtrag und die Anträge an die Generalversammlung legen im Reschäftezimmer der Gesellschaft zur Ein⸗ sicht der Aktionäre auf.
Hetdelbezeg, den 27. Aagust 1918.
Der Gu sstch s rat.
Alfred Weinschenk, Voisitzender.
154256 Ge tanntauuchmug.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Sonnabend, den 2A. Sey⸗ tember L 98, Vormitt ugs Rz uhr, in den Geschäfttziumen des Bankhauseg Bebr. Arnhold, Dresden, Waisen haus. straße 20 22, ssat fiadenden außersrdent- lich n Geurzralversamalung hierdurch engel den.
Tagessrdunæan?
1) Berätun] und Beschlaßfassang über Ankauf eins Unternehmens und im Zusammenhange daumllt Besch uß⸗ faffung über Erhöbung des Grand— kapitals um S6 S800 090, eingeteilt in S800 Aktien zu je S 1000 mit Dipi— dendenberech igang ab 1. Januar 1918,
dle unter Austschluß des Bezug rechtes dr Aktio äte he eben werden sollen;
Festsetzung der Modalitäten hterzu.
2) Satz ungsänderungen:
a. Amnderung des § 1, Firma be⸗ treffend,
b. Aenderung des F 4, Grund⸗ kapital betreffend,
e. Aenderung des 5 10, Zahl der Aalsichtzratg mitglieder bett.
d. Aenderung der 5 18, anderweite Festsetzung der Aufsichtsratabezüge.
3) Aufsichtẽ rats wahlen.
Zur Teilnahme ift jeder Aktionär be— rechtigt. Diejenigen Akttonäre, welche in der Heneralpersammlung ihr Stimmrecht autzüben wollen, haben ihre Aktien spate⸗ stend am dritten Tage vor der Gen ce alversammlung bei einem Notar oder bei dem Hankhaus Gebr. Aruhold in Tres dem zu hinterlegen. Die von er Hinterlegungsstelle autgestellte Be⸗ sch inigunz bient als Lezitlmation für die Tellaahme an der Generalversammnlung.
Dre sven. den 24 Auaun 1918.
Würker C Knirsch Aktiengesellschaft.
Der Vorstand. Würker. Knirsch.
GE. 2. Naether Aktiengesellschaft, Zeitz. Die 8 ort ert liche Reneralverfamm- lung findet Freitag, der 20. Sey⸗ tember L918, Nachmittags z, ZO uhr. im Verwaltungtgebäude der Hefellschaft in Zeitz statt, woju wir die Aktionäre hier⸗ darch ein laden.
Tage so dnung: 1) Vorle gung des Geschäftsberichts und detz Rechnungtzabschluffs 1917/1918. 2) Denebmigung des Abschlusses. 3) Entlastung des Vorstand und des Aussicht; rals. 4) Vertetlung des Reingewinns.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind Aktien oder Hinterlegungsscheine der Reiche bank, des Berliner Kassen⸗ vereins oder eines Notars bis zum 17. Sentemßer, Mittags I2 Uhr, det der Gesellschafeskaffe in Zettz oder bei der Allgemeinen Deutschen Credit anftalt in Leipzig niederzulegen.
Ziitz, den 29. August 1918.
G. A. Nacther Attiengesrllschaft.
34259
Der Vorstand.
l3c035 ö Elitewerke Aktiengesellschaft
Brand · Erbis dorf.
Bezu ansangebot auf neue Aktien.
Die außerordentliche Generalversamm⸗ lung der Elitewerke Aktiengesellschaft in Brand⸗Erbis dorf vom 11. Mai 1918 bat beschlossen, das Grundkapital der Ge⸗ seßschaft um M 400 000, — durch Ausgabe von 400 Stück neuen, auf den Inbaber lautenden Aktien über je 1009, — unter Ausschluß des gesetz⸗ lichen Bezugsrechts der Aktionäre ju erhöhen.
Die neuen Aktien sind vom 1. Oktober 1917 ab dividendenberechtigt. ;
Ste sind von uns mit der Verpflichtung äbernommen worden, den derzeitigen Aktloaären der Elitewerke Akttengesell⸗ schaft den Bejug zum Kurse von 2900 derart anzub leten, daß auf nom. MÆM H 000, — alte Attien nom. M 2099, — neue Atnen bezogen werden können.
Nachdem der Erhöhungsbischluß sowie seine Durchführung in das Handeleregister eing tragen worden ist, fordern wir die Aktionäre der Gesellschaft auf, das Be—⸗ zugsrecht unter nachstebenden Be— dinaungen auszuüben:
I) Ansmeldungen zur Ausübung bes Besugsrechts haben bei Vermeidung des Ausschlusses bis zum 20. September R9IS einschließ ich
in Chemnitz, Dresden und Freiberg
beim Chemuitzer Bank⸗Verein während der bet jeder Stelle üblichen Geschäf sstunden zu erfolgen.
2) Bet der Anmeldung sind die Aktien- urkunden über die Aktien, für welche das Bezugsrecht geltend gemacht werden soll, nebst emem Anmeldeformular, obne Ge⸗ winnantell⸗ und Erneuerungsschelne, ein⸗ zuteichen. Dle Aktienurckunden, für welche das Bezugtzrecht ausgeübt wird, wörden abgestempelt zurück egeben.
3) Der Bezugépreis für die neuen Aktien ist bei ter Anmeldung
in Höhe von.. 100 0/0
nebst dem Agio von 100 0j zusfammen. . 200 0,0 — M 2z0960 für j⸗de Aktie zuzüglich Schlußschein stempel bar einzuzahlen.
4) Ueber die gelelstete Einzahlung wird Qusttung erteilt. ;
5) Die mit dem Attien tempel versebenen Akisenurkanden über die neuen Aktien werden bei derjenigen Stelle, bei welcher die Einzahlung geleistet ist, nach Fertig⸗ stellung gegen Quittung und Rückgabe der Kassen quittung über die Einzahlung aus— gebändtgt.
6) Bie Vermittlung des An⸗ und Verkaufs der Bezugtzrechte einjelner Aktien übernehmen die Anmeldestellen.
7) Formulare sür die Anmeldungen sind bei den obengenannten Stellen kostenfrei erhältlich
Chemnitz, den 27. August 1918.
Chemnitzer Bauk⸗Verein.
34039 Umtausch der Aktien ber
Niamant Merke Gebr. Neyoigt Ahtiengesellschaft, Reichenbrund, in Aktien der
Elitemerhe Aktiengesellschaft,
Brand Erhisdorf.
In der ordentlichen Generalvecsammlung vom 8. Dezember 1917 haben die Aktionäre der Dtamant⸗ Werle Gebr. Nevoigs Aktien gesellschaft in Reichenbrand beschlossen, das Unternehmen mit der Elitewerke Äkilen⸗ geselljschast in der Welse zu verschetlzry, daß das gesamte Vermögen der Diamant Werke Gehr. Nevoigt Aktiengestllschaft in Reicher brand mit sämtlichen Attiven und Pafsiven als Ganzes ohne Liquization auf
134240
Aktiva. Akttentinjahlungstonto .. Beteiligungen.... Bũroinoentar Kasse Sorten Werwapiere Schuldner
8 oi zo, —
3 775 776 98
Doss 77, 7 Soll.
Sandlunggunkosten.... Zinsen. Steuern.
Reingewinn. ...
20 970 26
93 272 16
319 451 57 Berlin, den 1. Juli 1918.
Bilanz per 31. Dez mmm Aktienkapital ......
Glãubiger
1915.
ember 1916.
Reserve fonds ; 5 Talonsteuer Rückstellung 63 Vortrag aus 1778542 Reingewinn in
1916.5.
Gewinn · und Verlustrechnung.
97 411 48 Vortrag aus 1915 107 807 67 Rohgewinn in 1918.5.
J
I
; 25486, 74
8327216
X
* .
o obs gz 7] Da ben.
17785 4
zoi hoh s⸗
— —— 319 46157
Deutsche Industrie Aktiengesellschaft.
34196 Attiva.
Grundstũcke konto Gebãudetonto 1 Heizung hanlagekonto . Licht⸗ und Kraftanlagekonto Fabriłetnrichtungs konto Maschinen⸗ und Transm. Konso⸗ Schuhleistenkonto. Stanzmesser konto Werk zeugekonto ... Mobiliar konto e Handelsmarkenkonto ... Bodenformenkonto ... Scha ittformen konto ; Modelle konto Hoblleistenkonto 22 Kassakonto 124868 Beteiligungen, papiere ꝛc. 70 242 80 Fabritations konto 78 303 58 Betriebe materialienkonto 15 308 43 Vorausbeiahlte Mieten und h 332 61 ö 483 144 33
Prämten D. sR 33
15 962 50 23 700 - 1800 — 10 900 — 3 300 -
12 300 o 5656 —
Außenstãnde
am 30.
26 40 2 5 53 o õ gib z
Abschreibungen ö . Handlungtunkostenkonto Bil an zkonto (Reingewinn)
2
n
Franz
Siebenlehn i. Sa., den 12. August 1918.
Höfer C Hockemeyer Aktien
Witte.
Gewinn tud Berlustrechnun g ani 1918
Gewinnvortrag aus 1916/17 Zinsenkento ...
Dubiosenkonto Fabrikationz konto...
Bilanz am 30. Juni 1918.
Aktienkavitalkonto ... Sypotheken kom o Kreditorenkonto Reservefonde konto... Dwidenden konto ; Tantieme an Aufsichtgrat, Vorftand und Angestellte Vortrag auf neut Rechnung
—
Vassiva.
575 G00 — 32 900 42 28 30592 1797959
7 4636
8 S828 55 11 333 49
— — ——
3 S577 J
inns hmen.
15 934 84 18 652 50 580 69 142543 67
17771161
gesellschaft.
34267
Attiva. Jm oß ten — Abgang.
2 * Abschrelbung
8 9
Maschinen
* Abgang kö = 30 0 Abschreibung
Geräte und Utensilien — Abgang
= 50 0VJJj Abschreibung Elektrlsche Anlage....
Sypotheken Wirtpaopiere
die Clitewen ke Aktlengesellschaft in Brand⸗ 3
Eebtsdorf übertragen wird. Nachdem die Firma der Diamant Werke Febr. Nevoigt Akttengesellschaft im Han delszegister ge— löscht und daselbst bekanntgegeben worden ist, daß ihr Vermögen als Ganzes auf die Elitewerke Aktiengesellschaft übergegangen ist, fordern wir die rtionärze der Dlamaat Werke Gebr. Nevoigt Aktien gesellschatt in Relchenb zend hiermit anf, ihre Aktien zum Hmrtaunch in Aktien der Eliteroerke Atliengesellschast
in Brand ⸗Echisdorf in der Zaät vom
L. September bis 8. Dezember 1918 bei maserer Abteilung Dresden, bei unserer Filtale Freiberg oder bei uns selhst
unter nachstehenden Bedingungen einzu—
reichen:
1) Auf je Æ 200900 — Aktien der Diamant Werle Gebr. Nevolgt Attten- gesellschaft in Reichenbrand mit Gewinn⸗ antellscheinen für 191718 ff. entfallen „S900, — Allien der Elitewerke Aktien⸗ gesellschaft in Brand ⸗Erblsdorf mit Ge⸗ winnanteilschelnen für 1917/18 ff.
2) Die Ausgabe der einzutauschenden Alten erfolgt Zug um Zug.
8) Alle Attien der Biamant⸗Werke Gebr. Nepoigt Akttengesellschaft, die nicht bis zum 8. Dezember 1918 umge⸗ tauscht oder zur Verwertung für Rech⸗ nung der Betelligten übergehen worden sind, müssen für kraftlos erklärt werden. Die an Stelle der sür kraftlos erklärten LUttien der Mamant⸗Werke Gebr. Nevoigt Akttengesellsckast in Relchenbrand auszu- reichenden Elitemerkeakfien werden ver⸗ kauft, und der Erlös wird abzüglich der entstandenen Kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten werden.
Chemnitz, den 27. August 1918.
Chemnitzer Sant · Verein.
Dehitoren . Kasse Wechsel Postscheckkont o
; asst va. Aktienkapital . Reservełonto
Soll. An
Generalunkostenkonto 3
Abschreibungen auf: Immobillen .... . 12572, 60 Maschinen 24 624,50
Utensillen und Geräte 13 968, 90
Gleitrische Anlage.. 4350.50 Gewinn.. .
Waren und Materlalbestãnde .
g, 501 218 16111
oh his 28 Cg s
er.
*
I5 7õ6 gů
Laut Beschluß der heutige gegen die Dividendenscheine Nr. f
Max
1508436
620 Warenkonto ..
8
110 b25 4365 36 624572 12572 82 374 850
82 0245 246524 30930 2111
27918 13 9868
. 23695
—
—
— —
Max Plümacher, enn, Altien⸗Gesellschast eher.
Bilauz ves 30. Juni 19185
13 950
. 118 05435 508 023 10 165 99972
114657 167864 304 87563 2563 75
6 979 1 351135 216235 39 in
1190099 79 556 5h 236
7500 4128 30 000 — 263 3102) 68 4M 736
Ver
insenkonto letenkonto ..
J — 1508 436
Generalverfammlunꝑg sind die errelchten A5 1
auf d a GSarmer Bankverein in Ohligs . . der
TWeyer, Rhlv., den 27. August 1918. Der Aufstchtgrat. Plüůmacher, Vorsitzender,
mi. 15
Mar Plümacher, Metallwaren-Fabtik Attien⸗Gesellschaf Geminn⸗ i , für das Gefchästajakr 1917 1918.
. 1412361
34235
1836
Firma oder beim
Deutscher Reichsanzeiger
und
oniglich Preußischer Staatsanzeiger.
Anꝛeigenpreis für ven tan einer S gespaltenen Einheit zeile
Aer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9 MS.
Alle Rostanstalten uehmen Bestellung an; für Gerlin außer den Postanstalten und Jeitungsurrtrieben für Kelbstabholer auch die Königliche Geschüftastelle 8W. 48, Wilhelmstr. 32.
Einzelne Rum mern kosten 25 Pf.
S0 Pf., einer 8 gespalt. Einheits zeile 95 Pf. Aunfferdem wird auf der Anzeigenpreis ein Teuernugszuschlag von O v. D. erbohb en-,
Anzeigen nim mt anz
dis sntgliche Geschäftsstelle des Reichs⸗ nnd Staat s aazeige r
Berlin SV 18, Wilhelmstrase Nr. Bz.
n 205.
30. August, Abends.
1918.
.
Juhalt des amtlichen Telles. Prdensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. Ernennungen c.
Gesez über die Zusammenseßtzung des Reichstags und die Ver—⸗ hältnigwahl in großen Reichstagswahl kreisen.
Hekanntmachung über Gummisauger.
BHelanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.
Bekanntmachung,
Unternehmungen. helanntmachung, betreffend Zwangsverwaltung und Liquidation
des inläudischen Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger. Anzeige, e. die Ausgabe der Nummer 115 des Reichs⸗ Gesetzblatttz.
betreffend Zwangsverwaltung französischer
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Vekanntmachung, betreffend Ziehung der 3. Klasse der 12. Preußisch⸗Süddeutschen (238. Königlich preußischen) Klassenlotterie.
Belanntmachung, betreffend Zwangsverwaltung amerikanischer Unternehmungen. 8
Aufhebung eines Handelsverbots.
handels verbote.
Amtliches.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Majoren Kewisch, Gudowius und Barth den Orden pour le mörite,
dem Generalobersten von Einem genannt von Roth⸗ maler die Schwerter zum Großkreuz des Roten Adlerordens mit Eichenlaub en sautoir,
dem Generalleutnant z. D. Freiherin von Steingecker die Königliche Krone zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und dem Stern,
dem Generalleutnant von Gabain den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,
dem Beneralleutnant z. D Rasch den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,
dem Generalleutnant von Conta den Königlichen Kronen⸗ orden erster Klasse mit Schwertern,
dem Obersten Remmert den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern,
dem Feldwebelleutnant Schönemann den Königlichen Kronenorden vierter Klasse am schwarz⸗weißen Bande,
dem Oberstleutnant Grafen von Magnis, dem Oberst⸗ leutnant von der Armee Perrinet von Thauvenan, den Majoren Retzlaff, Hauer, von Manstein, FGuisch ard, von Plato und von Ludwiger, den Hauptleuten Bur⸗ meister, Heinrici, Gottschaik, Graßmann, Ritter, Arntzen und Hoth, dem Hauptmann der Reserve Mehler, dem Hauptmann der Landwehr Köhler, den Rittmeistern von Elterlein und Will, den Oberleutnants von Webern, Gandert und Burg ee br Leutnan c ar di rie kein e ef fe, von Salomon und Freiherrn von Stenglin, den Leutnants der Reserve Oberg, Garke, Siemon, Reichmann, Ulrich, von Karmainsky, Steinmeyer Ingenheyen, Lange, von Dewitz, Schützler, Rommel, Rülke, Reh⸗ horn, Rahn, Scharnberg, Höhne, We ber und Degelow und den Leutnanttz der Landwehr Kerker, Orth und Becker daz Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohen—⸗ zollen mit Schwertern sowie 6. den Offizierstellvertretern, Vizefeldwebel Je ey und Vizewacht⸗ meister Klinkmüller, dem Offigierstellverkreter Da tum, den Yhefeldwebeln Dröge, Feiertag, Schaed le, Kuxrreck, Ehmann und Gruber, den Vizefeldmebeln der Reserve Norden und Sichelschmidt, dem Vizewachtmeister Schüler, dem Sergeanten der Landwehr Men tel, dem Sanitätssergeanten Rüller und den Unteroffizieren Strüver, Tischkewitz und zermig das Militärverdienstkreuz zu verleihen.
—
Deutsches Reich.
Dem Oberlehrer an den Bildungsanstalten der Marine in Kiel Dr. y Neumann ist mit Allerhöchster Kabinette⸗ order vom J5. August 1513 der Charakter als Professor mit dem Range der Jläte vierter Klasse verliehen worden.
— ——
Gesetz über die Zusammensetzung des Reichstags und die Verhältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen.
Vom 2. August 1918.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
5§1 Die Zahl der Mitglieder des Reichstags wird auf 441 erhöht.
§ 2 Die Stadtgebiete von Berlin, Breslau, Frankfurt a. M., München und Dresden sowie das Hamburgische Staatsgebiet bilden je einen Wahlkreis.
583 Zu je einem Wahlkreis werden vereinigt:
1. die Wahlkreise Cöln 1 und 2 sowie der zur Stadt Cöln gehörende Teil des Wahlkreises Cöln 6 (Wahlkreis Cöln),
2. der Wahlkreis Düsseldorf 4 mit dem zur Stadt Düsseldorf gehörenden Teile des Wahlkreises Düsseldorf 12 (Wahl⸗ kreis Düsseldorf),
3. der Wahlkreis Düsseldorf 2 mit dem zur Stadt Elberfeld ier gen Teile des Wahlkreises Düsseldorf 1 (Wahltreis
erfeld),
4 der Wahlkreis Düsseldorf 5 mit dem zur Stadt Essen a. d. Ruhr . Teile des Wahlkreises Düsseldorf 6 (Wahlkreis Essen),
der Wahlkreis Düsseldorf 6 mit dem zur Stadt Ober⸗ hausen gehörenden Teile des Wahlkreises Düsseldorf 5 (Wahlkreis Duisburg), der Wahlkreis Hannover 8 mit dem zur Stadt Linden 6 Teile des Wahlkreises Hannover 9 (Wahlkreis annover), die eg eie Sachsen 32 und 13 (Wahlkreis Leipzig), der Wahlkreis Württemberg L iil dem zur Stadt Stutt⸗ art gehörenden Teile des Wahlkreises Württemberg 2 e hl Stuttgart).
§5 4 Für die nach den 585 2 und 3 gebildeten Wahlkreise sowie die Wahlkreise:
[ Potsdam 6 (Wahlkreis Niederbarnim, Potsdam 10 Wahlkreis Teltow), Ovpeln 5 (Wahlkreis Königshütte), ppeln 6 (Wahlkreis Hindenburg), Schleswig⸗Holstein 7 Wahlkreis Kieh. Münster 3 (Wahlkreis Recklinghausen), Arnsberg 5 (Wahlkreis Bochum), Arnsberg 6 (Wahlkreis Dortmund), Mittelfranken 1 (Wahlkreis Nürnberg), Sachsen 16 ö Chemnitz), Baden 11 (Wablkreis
Mannheim) und Bremen (Wahlkreis Bremen)
treten an die Stelle des 5 6 Abs. J und der S5 11 und 12 des Wahl- gesetzes für den Deutschen Reichstag vom 51. Mai 1869 (Bundes gesetzbl. S. 1465) die Vorschriften der folgenden 55 5, 7 bis 16.
§8 5 Im Wahlkreis Berlin werden 10, im Wahlkreis Teltow 7, im Wahlkreis Hamburg 5, in den Wahlkreisen Bochum und Leipzig je 4, in den Wahlkreisen Cöln, Breslau, Duisburg, Dortmund, Essen, Niederbarnim. München und Dresden je 3 und in den übrigen in SS 2 bis 4 J,, Wahlkreisen je 2 Abgeordnete nach den Grund⸗ saͤtzen der Verhältniswahl gewählt.
§ 6
Beträgt die Zahl der auf einen Wahlkreis entfallenden reichs deutschen Einwohner nach den beiden letzten allgemeinen Volks—⸗ zählungen mehr als 300 000, so tritt bei der nächsten allgemeinen Wahl für jede weiteren angefangenen 200 000 reichsdeutschen Ein⸗ wohner je ein neuer Abgeordneter hinzu. ;
Die Abgeordneten dieser Wahlkreise sind nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen.
5§5 7
Bei dem Wahlkommissar sind spätestens am 21. Tage vor dem Wahltag Wahlvorschläge einzureichen. Die , müssen von mindestens 50 im Wahlkreis zur Ausübung der Wahl berechtigten Personen unterzeichnet sein. Sie dürfen höchstens zwei Namen mehr enthalten, als J im Wahlkreis zu wählen sind. ;
Von jedem vorgeschlagenen Bewerber ist eine Erklärung über seine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag anzuschließen.
In demselben Wahlkreis darf ein Bewerber nur einmal vor geschlagen werden.
§8 8
Mehrere Wahlvorschläge können miteinander verbunden werden.
Die Verbindung muß von den Unterzeichnern der betreffenden Wahlvorschläge oder ihren. Bevollmächtigten übereinstimmend spätestens am 7. Tage vor dem Wahltag beim Wahlkommissar schriftlich erklärt werden.
Verbundene Wahlvorschläge können nur gemeinschaftlich zurück⸗ genommen werden.
Die verbundenen Wahlvorschläge gelten den anderen Wahlvor⸗ schlägen gegenüber als ein Wahlvorschlag.
§5 9
Für die Prüfung der Wahlvorschläge und ihrer Verbindung wird für jeden Wahlkreis ein Wahlausschuß gebildet, der aus dem Wahl— kommissar als Vorsitzendem und vier Beisitzern besteht. Auf die Beisitzer findet 59 Abs. 2 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 3
Der Wahlausschuß faßt seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
Nach der öffentlichen Bekanntgabe der zugelassenen Wahl⸗ vorschläge können diese nicht mehr zurückgenommen und ihre Ver⸗
bindung kann nicht mehr aufgehoben werden.
8190 Die Stimmzettel sind außerhalb des Wahlraums mit den Namen der Bewerber, denen der Wähler seine Stimme eben will, handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung zu versehen. Die Namen auf den einzelnen Stimmzetteln dürfen nur einem der öffentlich bekanntgegebenen Wahlvorschläge entnommen sein.
§11 . Behufs Ermittlung des Wahlergebnisses ist festzustellen, wieviel gültige Stimmen abgegeben und wie piele hiervon auf jeden Wahl n . und auf die verbundenen Wahlvorschläge gemeinschastlich entfallen sind.
5§5 12
Die Abgeordnetensitze werden auf die Wahlvorschläge nach dem Verhältnis der ihnen nach 5 11 zustehenden Stimmen verteilt. Zu dem Zwecke werden diese Stimmenzahlen nacheinander durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt und von den sich hierbei ergebenden Teilzahlen so viele Höchstzahlen der Größe nach ausgesondert, als Abgeordnete zu wählen sind. Jeder Wahlborschlag erhält so viel Abgeordnetensitze, als auf ihn Höchstzahlen entfallen. Wenn die an letzter Stelle . Höchstzahl auf mehrere Wablvorschläge zugleich entfällt, ent⸗ cheidet das Los. .
Verbundene Wahlvorschläge werden hierbei mit der Gesamtzahl der ihnen nach 5 11 zustehenden Stimmen als ein Wahlvorschlag in Rechnung gestellt. Die ihnen zukommenden Abgeordnetensitze werden auf die einzelnen Wahlvorschläge nach Abs. 1 verteilt.
Wenn ein Wahlvorschlag oder eine Gruppe verbundener Wahl⸗ vorschläge weniger Bewerber enthält, als auf sie Höchftzahlen ent⸗ fallen, jo gehen die überschüssigen Sitze auf die Höchstzahlen der anderen Wahlvorschläge über.
3 Für die Verteilung der einem Wahlvorschlage zugeteilten Abge⸗ ordnetensitze unter die einzelnen Bewerber ist die Reihenfolge der Benennungen auf den Wahlvorschlägen maßgebend.
§ 14 Den Wahlvorständen und den Wahlkommissaren können für die Prüfung der Abstimmung und die Ermittlung des Wahlergebnisses Beamte als Hilfsarbeiter beigegeben werden. Die Hilfsarbeiter nehmen an der Beschlußfassung nicht teil.
§ 15
Wenn ein Abgeordneter die Wahl, ablehnt oder nachträglich aus dem Reichstag ausscheidet, tritt an seine Stelle ohne die Vornahme einer Ersatzwahl der Bewerber, der demselben Wablvorschlag, oder wenn dieser erschöpft ist, einem mit ihm verbundenen Wahlvorschlag angehört und nach dem Grundsatz des 5 13 hinter dem Abgeordneten an erster Stelle berufen erscheint. .
Ist ein solcher Bewerber nicht vorhanden, so bleibt der Abge⸗ ordnetensitz für den Rest der Legislaturperiode unbesetzt.
816 Die noch erforderlichen Ein zelvorschifften und Ausführungs⸗ bestimmungen über die Beschaffenheit und Prüfung der Wahl⸗ vorschläge, die Prüfung der Stimmzettel, die Ermittlung des Wabl⸗ ergebnisses und die Bestimmung von Ersatzmännern erläßt der Bundesrat in einer Wahlordnung. Die Wahlordnung sowie jede Aenderung derselben bedarf der
Zustimmung des Reichstags.
1 Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 16 erst mit Ablauf der gegenwärtigen Legislaturperiode in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 24. August 1918.
Siegel.) Wilhelm. Dr. Graf von Hertling.
Bekanntmachung über Gummisauger. Vom A. August 1918. .
Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Gummi- oder Regeneratsauger, die geeignet sind, als Mundstücke für Kindersaugflaschen Verwendung zu finden, sind an die Handels- i Deutscher Apotheker m. b. H. in Berlin zu liefern; die
auger dürfen außerhalb der Apotheken nicht feilgehalten oder ver⸗ kauft werden.
Das gleiche gilt für andere Gummi⸗ oder Regeneratfabrikate, die zu Mundstücken für Kindersaugflaschen geeignet gemacht worden sind.
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Der Reichskanzler kann die naheren Bedingungen für die Lieferung festsetzen und 36 die erforderlichen Ausführungsbestimmungen. Er ann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft und daß die Gummisauger, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ö Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden. ö
§8 3 Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulaßen.
§8 4 Die Verordnung tritt am 9. September 1918 in Kraft; sie tritt an die Stelle der Bekanntmachung über Gummisauger vom 3. August 1816 (Reichs, Gesetzhl. S. 879). Der Reichskaniler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 27. August 1918.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Payer.