; w . K. n.. Allgemeines. Der Betrag der Nachnahme ist auf der Aufse w Bestimmungsland (Spalte Meistbetrag einer Nachnahme Schrift, und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsberhältni 'cihrit l und Zahlen anzugeben. Bas üUmrechnungsberhaim
aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müss
Sestimmungsland
hrenübersicht für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme.
(DBrtefe, Voßtarten, Drusctfachen, Gejchäftspapiere, TSarraprr beu.)
hriftseite der Sendung in der bei dein Schrift auf der Verder⸗ oder Rückseite ien Währung in Buchstaben (lateinische gezogene Betrag nach Abzug der Poftann is ist wie bei Poslausträgen siehe Abteilung E. Dost⸗ Durch Postanweisung übermi elt. en Name und Anschrift des Absenders in lateinischer Polen und Ungarn siehe Spalte Ben — — Demerkungen Sestimmungsèland
deutlich niedergeschrleben sein. sungsgebäbr und der Einziehung zegen der Ausnahme im Verkehr mit
alte Gen
Gebühr
9 *. Rr Nachnahme
Elinschreib⸗
Im Vereintverkehr wird der eln= ebühr von 10 Pf. dem Absender Bosnien ⸗Herzegowina, Oesterreich,
Bemerkungen
x —
Deutschland (Reichspostgeb. Bayern n rttembher̃r̃
(Nachnahmen auch auf gewöhn⸗ lichen Briefsendungen zulässig.)
S00 Mart
Belgien (nur nach den bei den Post⸗ anstalten zu erfragenden Orten im
Generalgouvernement in Belgien, die am Briefverkehr teilnehmen) .
S800 Mart
GBosnien⸗Herzegowinana Terkelkr vorldujsig eingestellt,)
1000 Kron.
Dänemark mit Farzer und Island (nicht auch Grönland)...
720 Kron. *)
Luxemburg * * 1 * 2 1 * 9 1
. - . ö J. 23 z 6 . * z Se stgesetzt worden. ) Für den Verkehr mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schwein ist der Meistbetrag der Nachnahme vorübergehend auf 100 c vder den Gegenwert von 100 6 festgesetz
Allgemeines. Die Wertbriefe und Wertkästchen nach bem Auslande sind zur⸗— zeit nur bei den Postämtern lnicht Postagenturen usw.) einzuliefern und müssen offen vorgelegt und unter Ueberwachung der Reamten verschlofsen und versiegelt werden. Sriefliche Mitteilungen in Sendungen nach dem Auslande, soweit sie übertzaupt nige lassen sind, müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein. genommen in Deutschland und in Verkehr mit Yosnien-Herzegowina, Däneniart, Desserreich mit Liechtenftein, Ungarn) dürfen nur Wertpapiere (Schuldverschreibungen, Paviergeld, Zinsscheine usw) enthalten. Zahlungsmittel, die auf ausländische Währung lauten, und Hahlungsmittel, die auf deutsche Reichswährung lauten, dürfen nach dem Ausland nicht in dernselben Wertbrief ober Kästchen versandt werden. außer Geldsorten, Papiergelv, Banknoten und dergleichen auch Anweisungen, Schecke imd Wechsel. Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach dem Ausland, die Zahlungs⸗ mittel in ausländischer Währung im Gesamtwerte van mehr als 500 „6 enthalten, werden nur angenommen, wenn der Nachweis geführt wird, daß diese bei einer Devisen⸗ stelle erworben sind, oder wenn eine Crelärung ver Reichsbank zur Absendung vorgelegt wird. Die als Devisenstellen bestimmten Banken und Firmen und die bei Fefststellung bes Gesamtwertes anzuwendenden Umrechnungskurse sind bei den Postanstalten zu erfragen. Briefe und Kästchen mit Bertangabe nach dem Au
— —— — — — Te ,
Benennung der
S00 Mark
Länder
Das
Vorto für die betreffenden
Sendungen.
Die Wer t briefe (aus⸗
Als Jahlungsmittel gelten
181and (ohne Luxemburg), die auf
4
Ftrd nur b eingeschrieb. karten mit Nachnahme
20 Pf. Zugleich mit dem
20 Sf. Zu Deutschland:; Niederlande
2 ** 494 en Briefe und Post⸗
480 Guld. )
.
auch unfrankiert zu⸗ Norwegen.. zugleich mit
lassig. * ᷓ ö *
den Porto wird 10Pf. ( z Vorzeigegebühr er⸗ Oesterreich nebst Liechtenstein 1000 Kron hoben. Der einge⸗ Lerkenr dorlqù᷑ussig eingestellt.) . zogene Betrag wird gegen die gewohn⸗́ Polen a) Generalgouvernem. Warschau 500 Mark siche Postanweisungs⸗ (.
gebühr übermittelt.
b) Generalgouvernem. Lublin 1000 Kron. Porto für die
Zu Bosnien⸗ Serzegowina: Sch weden 2 * . * 9 — *
betreffenden 720 Kron.) Sendungen
. wird 10 Pf. orzeigegebühr er ⸗ Schweiß hoben. Der einge⸗ .
1000 Fr. *)
zogene Betrag wird
Postanweisungs⸗
ö. die gewöhn. Türkel (nur bestlmmte Orte). . oo Piaster ge
e ühr übermittelt. ö
434 9* m Fr s re 26 8 be
H. Briefe und Käftchen mit Wertangabe.
Kurze Angaben über Inhalt und Zweck de find, in beutscher Sprache abgefaßt sein. und Zahlen in der Markwährung auszudrücken, wenn anerkannt, nicht gestattet. Verlangt Absenber Wertsendung an ven Empfänger, so hat er auf die (avis 48 r5éceptiomn) zu schreiben. J den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken e werden, auch darfen die Freimarken die K sendungen, veren Aufschrist aus Anfang bu ⸗ ist, sind nicht zulässig. — Wer thbriefe unterliegen (ausge xemburg) keiner Gewichtsbeschrantung, für
deutsche Neichswährang lautende Zahlungsmittel enthalten, werden nur angenommen, wenn eine Einwilligungserklärung der Reichsbank vorgelegt wird. Ohne Einwilligung der Reichsbank ift nur gestattet, an vieselbe im Ausland ansässige Person oder Firma innerhalb eines Kalendertuns auf deutsche Reichswährung lautende Zahlungs—⸗ mittel biz 1000 6s, innerhalb eines Kalendermonatz jedoch nicht mehr als insgesamt z0)0 b, zu versenden. Wertbriefe nach vem Ausland mit Wertpapieren, aus denen ein im Ausland ansässiger Schuldner haftet, oder darch die eine Beteiligung an einem im Ausland ansässigen Unternehmen verbrieft ist, einschl. der Zeugnifse über die Beteiligung an auslänvischen Aktiengesellschaften, dürfen nur von der Reichsbank over einer im Inland ansassigen Person oder Firma, vie gewerbsmäßig Bankiergeschäfte betreibt, abgesandt werden. In der Türkei ist die Einfuhr von Wertpapieren (mit Ausnahme der in den verbündeten Ländern ausgestellten) sowie von fremdem Papiergelb (mit Ausnahme von deutschrim, österreichischem, ungarischem und bulgarischem) bis auf weiteres verboten. Wertkäst chen dürfen Schmucsachen oder kostbhare Gegenstände enthalten; dagegen dürfen Briefe oder die Eigenschaft einer Kor⸗ respondenz besitzende Angaben, im Umlaufe hesindliche Münzen, Bantnoten oder auf den Inhaber lautenbe Wertpapiere, Urkunden, Geschãfts papiere und Gegenstände, deren Ein⸗ führung ober Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nicht aufgenommen werben.
1000 Kron.
im Verkehr mit Lu r un, zt auf 1 Eg festgesetzt. — Patetkarten sind bei? 1. 1 Vorschriften hinsichtlich der Seschaffenbeit der Ver r beizufügenden Zollinhalt ö — Im Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ist bei stattet. Hierüber
Wertkästchen und ver Zahl de erteilen vie Postämter Auskunft. J 1 Wertkäsichen bie Zahlung der Zollbeträge durch den Absender ge erteilen die Postanstalten Auskunft.
Gebühr dafür 20 Pf.
Zu Oesterreich:
Der Nachnahmeyer⸗ kehr nach der Bukowina, nach Galizien, Dalma⸗ tien und dem Küsten⸗ ande ist bis auf weiteres Beschränkungen untet⸗ worfen. Nähere A kunft erteilen die Post⸗ anstalten. Zugleich mit dem Porto wird 10 f.
Vorzeigegebühr
hoben. Der eingezogene Betrag wird gegen die
gewöhnliche weisungsgebühr mittelt.
Zu Polen u. Ungarn? Zugleich mit dern Porto wird 10 Pf. Vor zeigegebühr erhoben. Der eingezogene Bet wird gegen die gewöhn⸗ . Postanweisungg · gebühr übermittelt.
r Sendung müssen, soweit sie überhaupt zuläsfig — Wertangabe in der Aufschrift in Buchstabem Ausschabungen ober Aenverungen, selbft Bescheinigung über Zustellung der Senbung „gegen Rüäckschein“ — Bei WBertbriefen muß zwischen in HSwischenraum gelassen anten des Umschlags nicht bedecken. — Hstaben besteht ober mit einem Stifte geschrieben usgenommen in Deutschland und Wertkästchen ist das Wertkästchen nicht erforderlich. — ie gelung ꝛe. der s erklärungen
Bemerkungen Eilbestellung zulãässig. Nachnahme zulãässig. Einführung ausländischer Lotterielost.
1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bavern und Württemberg)) 2.
2) Belgien (nur Wertkästchen nach Antwerpen zulässig)
3) Bosnien⸗ Herzegowina.. , J 6) Luxemburg.
7) Niederlande
s) Norwegen... ⸗
9) Oesterreich mit Lechtenstein
(Der Geldbriefverkehr nach der . Dalmatien, Kärnten und dem Küstenland ist bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen. Geldbriefe nach Triest und nach einer Anzahl Orte in Dalmatien, im Küstenlande und in Tirol dürfen zurzeit keine schriftlichen Mitteilungen enthalten.
kunft erteilen die Postanstalten.) ) m nn,, 11) Schweiz . kw k
Allgemeines. Zu Postanweisungen ein besonderer Vordruck (in deutscher und französischer Sprache) Ziffern ohne Durchstreichungen irgendwelcher Art dem nichtfeindlichen Aus—
verwandt Auszufüllen ist er mit
mit lateinischen Schriftzeichen
Aenderungen. Auf⸗ oder Einklebungen auf Abichnitten von Postanweisungen n . land (einschl. der mit Deutschland verbündeten Länder) und nach den besetzten feindlichen Gebieten bis auf weiteres nicht angebracht werden. = Für telegraphische Postanweisungen
Benennung der Länder
r einer Post⸗
Bukowina, nach Galizien,
Nähere Aus⸗
nach dem Auslande wird
st zu entrichten:
und ober dürfen
(hom Absender zu entrichten)
r n mm mh ; . 2. — . 99 Meisthetrag Porto fur Wertkaͤstchen der V e g prlese ; käste gebühr sur erlangabe MWerthrlef Wertkãstchen o !. Pf. 65. Pf. unbeschränkt bis 75. Kilometer nur als Pakete 5 & sür le 309, 25 8, über 75 Kilo- zulässig mindestens 10 * meter 50 , ohne Unterschied des Gewichts 20 000 6 unzulãassig — 8do0 8 unbeschränkt — — 5 S000 0 2 — 20 unbeschränkt — 80 8 S000 00 — 60 8 20 000 6 — 80 3 89 f 2 2 Briefe, unbeschrãnkt 1 60 15 Raͤstchen. unbeschrãnkt wle . — — 8 Einschreibbrief ie, ewichtt s über Saßnitz, unbeschrankt . . , unbeschrãnkt — 80 8 8000 4 2 40 24 unbeschrãnkt — — 8
C. Postamweisungen.
a. die gewöhnliche Postanweisungsgebühr und erforderlichenfalls die Gebühr für den Auszahlungsschein, b. die Gebühr für das Telegramm. Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für telegraphische Pojtanweisungen nach Orten ohne Postanstalt erteilen die Postanstalten Auskunft. Bei den in fremder Währung auszustellenden Postanweisungen werden die Haupt⸗ beträge (Franken ꝛc.) und die Teilbeträge (Centimen ꝛe.)
Gebühr
hät zu erfolgen in
1) Meistgewicht der Wertbr mit 16 3 Zuschlag. Für Brief Gilbestellgebühr im Falle d bringung eines Briefes mit Wertangabe oder von Ablieferun nach Orten ohne Postanstalt 60 3. gebühr 10 3 wird zugleich mit dem Porto erhoben).
2) E; N bis 800 M. RüÜckscheine nicht zulässig.
3) Gesamtgebühr mindestens 60 4. N bis 1999 Kronen (Varkenr vorleinisiq eingeslelltj.
4) L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.
5) E nur nach Postorten; N bis 720 Kronen; L verhoten.
Meistgewicht 2509 g; R; N bis 800 A6; E verboten.
E; N bis 480 Gulden.
8s R nach bestimmten Orten; N bis 720 Kronen.
9) Gesamtgebühr mindestens 60 3. E; N bis 1000 Kronen (Ter ee fir vor lä si/ eingestellt.
10) R nach allen Postorten mit Bestellgeld; A bis 720 Kronen.
115 E; N bis 1090 Franken.
12) Nur nach bestimmten Orten. Schriftliche Mitteilungen in Wert⸗
des vorübergehenden Einfuhr—
verbots von Wertpapieren und fremdem Papiergeld siehe unter
E, nach Budapest ist die 6 N his 1000 Kronen. zertbriefen sind verboten.
briefen sind verboten.
Allgemeines“. 13) Gesamt
allgemeinen am Schlusse angege
Nachweise zu belegen. Annahme der P
Bemerkungen
1
L verboten.
L verboten.;
Wegen
ebühr mindestens 60 . ung bis auf weiteres ausgeschlo Lverboten. Schriftliche Mitteilungen in?
Ausnahmen sind
M — Schriftliche Mitteilung au ; m = Telegraphische Postanweisung zulässig.
briefe 250 g. Unfrankterte Briefe zulässig gegen Rückschein Frankierungszwang. er Vorausbezahlung bei Ueber- bis 800 M einschließlich göscheinen über Wertbriefe nach Postorken 25 3, N bis 800 . (Vorzeige⸗
H nach Postorten.
liche Mitteilungen auf dem Abschnitt der Postanweisung sind im i in den Bemerkungen Jeder, der nach den Niederlanden 100 460 und darüber und nach dem übrigen Lluslande (ausgenommen nach Luxemburg) 500 „ und darüber auf gewöhnliche oder telegraphische Postanwelsungen einzahlt, hat bei der Verkehrsanstalt Inhalt und Zweck des Geschäfts, für das die Zahlung dient, anzugeben und durch Werden diese Angaben verweigert, so wird die tanweisung abgelehnt.
f dem Abschnitt.
1) Dtutschland (Reichspostgebiet, Bayern,
,
27) Baltische Lande und Litauen (Post⸗
—
gebiet des Oberbefehlshabers Ost)
e Bosnien⸗Herzegomina ..
J
6é Dänemark mit Igland und Farber
7 Mrewenmßnteͤg,, , , ,.
1000 Kronen
720 Kronen
00-6
20 8 für je 40 t. 20 4 für je 40 4A.
20 8 für je 40 4.
10 3 für je 20 ; mindestens 20 9.
nnn
bis 5 6: 15 ; über 5 — 100 1; 25 5; 1) Mark und Pfennig. über 100 00 66: 40 : über 266 bis 460 60: 569 3; über 400 = 600 4: 60 ; über 606 M: 70 4.
wie innerhalb Deutschlands.
abgeholt werden soll. 3) Mark und Pfennig.
bei den Postanstalten zu erfragen). bei den Postanstalten zu erfragen).
bei den Postanstalten zu erfragem).
bis 100 : 25 83; über 100 - 200 6: 7) Mack und Pfennig. ber 200 - 4090 : 50 g; über
6: 60 über boo ec: d0 g,
Landbeftellbezirk de 2) Mark und Pfennig. Auf Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt ist der Postort anzugeben, von dem der Betrag
Vostanweisung Arbeiter an ihre Angehörigen im Etappengebiet. T nuch dem Generdliubernement (niclit Htappengehiet, nur nach hestimmten Orten,
4) H nur nach Postorten. Eilbestellgebühr (50 Pf.) vom Absender T nur nach Postorten.
6) E; M nicht zulässig. Zur Auszahlung wird neben klingender Münze auch Papiergeld berwandt.
6 2. * ) och telegraphische Beförderung nur na eiterbeförderung durch Briefpöst. bestimmten
) Kronen und Heller Umrechnungsverhältnis ö : a. zi, im vorau ichten. ) Leva und 8 zverhältnig im vo aus zu entzichten
6) Kronen u. Oere (Umrechnunggverhältnis
I) E (Gebühren s. unter A) — T, Aufgahepostorts. 2) Autzzahlung in der Landeswährung. — 3) Zulaͤssig nach allen Orten des Generalgouvernements in Belgien; nach dem belgischen und französischen Etappengebiet nur zulässig, soweit die erlassenen Zahlungsperbote nicht entgegenstehen, ins besondere also der in Deutschland fätigen belgischen und französischen M nicht zulässig.
jedoch nicht na
auch nach dem Orts und
M nicht zulässig.
ö . und Farber. estimmten Orten, von PF nach den Farßer nur nach
NMeissten ag
Benennung der Länder 8? — — —— ö einer Post. b ü hr Die Ausstellung der Postanweisun E = Gilbestell ung zulassig. 6 ͤ
— anweisung (vom Absender zu enttichten) hat zu erfolgen in ö! bentrtu aer j 2 Schriftliche Mitteilung auf dem en. Niederls nde ; p — Telegraphische Poftanweisung zulässig. 8 é . -
* 2 9 8 48 . . ;
en. 8 Guten und Gent (Umrechnungsver, s E; T nach bestimmten Orten. Bel Einzahlungen auf gewöhnliche
hältnitz bei den Postanstalten u er⸗ und telegraphische Postanweisungen ist bei Beträgen von 100 an
20 für je 40 . sragen). bei der Verkehrsanstalt Inhalt und Zweck des Geschäfts, für dag die
9) Norwegen * 1 * 1 2 1 1 . 1 *. 720 Kronen
IC Oesterreich mit Liechtenstein. ö anweisnngverlehr nach i . nach Galizien, Dalmatien nnd dem Füüsten. n , fir gie .
n. Nähere An ᷣ die Postanstalten . 6 erteilen
II) Polen a) Generalgouvernement Warschau .. S800
* *
b) Eu. E. Generalgoupermement Lublin. 1000 Kronen 20 3 füt je a0 4. III) Rtonen
12) Echweden J 13) Schweiz 2 . 1
oder Rappen 19 Türke. obo Piaster m
Beitritt zum , n . 3 n . wird eitrit i ö
anstalten und Postscheckimter entgegen. Nuf . ö e abens
24 nicht beschrankt. Der Postscheckkunde erhält über alle zingänge und Aufträge, die tagsüber auf seinem Postscheckkonto gebucht worden sind, am nächsten Morgen einen Kontoauszug, der auch die
Jedermann zugelassen. Anmeldungen zum
Stammeinlage bon 25 tz gehalt HDi Sz eines Kontos ist Ae gehalten werden. Die Höhe des Gut
Höhe des Guthabens angibt.
Gin zahlungen. Dem Postscheckkonto werden gutgeschrieben a) die durch Zahlkarte eingezahlten Beträge, .
b) Post⸗ und Zahlungsanweifungen und die Beträge, die durch
Postauftrag oder Nachnahme eingezogen worden sind,
Zu a. Zahlkarten bis 3000 ½ werd ᷓ , . Zah werden auf Antrag telegraphi
ö täglich eine Zahlkarte und kürzt zu
scheckkunden gebührenfrei zu.
Die durch . oder Nachnahme eingezogenen Beträge — Zahlkartengebühr dem Postscheckkonto des Absenders oder eines Dritten mit Zahlkarte überwiesen, wenn bei Postaufträgen der Auftraggeber eine Postauftragskarte mit anhängen.
werden nach Abzug der
1000 Kronen 20 8 für je 40 4.
bis 5 M: 15 J; über 5 — 100 S6: IIa) Mark u. Pfenni 25 ; über 100-200 46: 10 3; 9, siber 200 - 400 4: 30 3; über 456 bis Hob. 0: 60 3; über 650 S. 70 3.
720 Kronen 20 3 für je 40 . . 000 Frank. 20 3 für je 40 A.
e 1000 Kronen 20 8 für je 40 .
soweit es die Stammeinlage uͤbersteigt, jederzeit in belie verfügen
o) die von einem anderen Postscheckkonto überwiesenen e
ch
Zu b. Der Postschecklunde kann hei seiner Bestellpostanstalt be— antragen, daß die für ihn eingehenden Post- und Zahlungsanweisungen eineni Postscheckkonto gutgeschrieben werden. Die Postanstalt fertigt über die für den Postscheckkunden glg elt vorliegenden . und
ꝛ t asten des Postscheckkunden den Gesamtbetrag um die Zahlkartengebühr. Die Abschnitte der Post— und Zahlungsanweisungen stellt sie dem Post⸗
„) Kronen u. ODere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
I) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen).
nach Orten e pe fte r ist der Post⸗ ort anzugeben, von dem der Betrag ab⸗
muß stets der Name des Kreises an— gegeben werden.
ien und Heller. (Umrechnungs—⸗ verhältnis bei den Postanstalten zu er—
fragen.) 12) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen). 13) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
20 3 für je 40 4A. 19 Piaster u. Para (Umrechnungsverhältnls
bei den Postanstalten zu erfragen). 16) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen).
HD. Postscheckverkehr.
der Zahlkarte benutzt oder wenn bei Nachnahmen der Absender der Sendung eine Zahlkarte beifügt. Die Zahlkarte ist von ihnen aus— zufüllen; als Betrag ist der einzuziehende Betrag nach Abzug der Zahlkartengebühr einzutragen.
Auszahlungen. Der Postscheckkunde kann über . ,, igen Beträgen
a) durch Ueberweisung auf ein anderes Postscheckkonto, v) dur , Die Ueberweisungshefte werden ihm kostenfrei geliefert; das
Scheckheft mit 50 Blattern kostet 509 Pf. Ueber die durch Ueber— weisung oder Scheck gegebenen Aufträge erteilen die Postscheckämter auf Wunsch Einlieferungtzbescheinigungen, aus denen Name und Wohn—⸗ ort des Empfängers ersichtlich sind.
Zu a. Der Höchstbetrag einer Ueberweisung ist nicht begrenzt.
.
Aufträge für mehrere Empfänger können in einer Ueberweisung (Sammelüberweisung) zusammengefaßt werden. Auf Antrag des Ausstellers einer Ueberweisung wird der Gutschriftempfänger schriftlich gegen eine Gebühr von 20 35. oder telegraphisch gegen die Telegramm⸗ gebühr benachrichtigt. Ueberweisungen bis 3000 ½ werden auf Antrag telegraphisch übermittelt.
Zu p. Der Höchstbetrag eines Postschecks ist 20 000 S. Der
Postscheckkunde kann mit einem Scheck Auftrag zu Zahlungen an mehrere Empfänger erteilen (Sammelschech. Der Betrag eines Schecks, in dem kein Empfänger angegeben ist (Kassenscheck;, wird durch die Kasse des Postscheckamts bar ausgezahlt. Ist im Scheck der
Auf Postanweisungen
geholt werden soll. In der Aufschrift
Zahlung dient, anzugeben und durch Nachweise zu belegen. Siehe auch Vorbemerkungen unter C. . .
„) Nur nach bestimmten Orten. P; Postanweisungen nach kleinen Postorten werden auf telegraphischem Wege nur bis zum nächsten größeren Postort u. von da mit der Post nach d. Bestimmungsort befördert.
106, E; Eilbestellgebühr 60 . vom Absender im voraus ö em richten. PJ. M nach einer Anzahl Orte im Küstenland nicht zulässig.
11a) Auszahlung in der Landegwährung. M nicht zulässig. T; die Empfänger, die vom Eingang einer telegraphischen Postanwetsung benachrichtigt werden, haben die Geldbeträge von der Post abzuholen; nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.
IIb) Auszahlung in der Kronenwährung. , doch dürfen die Post⸗ anweisungen keine Mitteilungen für den Empfänger enthalten und müssen in offener deutscher Sprache ausgefertigt sein. M nicht zul fig.
12) E nach allen Postorten mit Bestelldien t. T nach best. Orten.
1
14) Nur nach bestimmten Orten. Zur Auszahlung wird neben klingender Münze auch Papierg. verwandt. T nur nach bestimmten Orten. 15) RE, nach Budapest ist die r , r, bis auf weiteres aus- geschlossen; Eilbestellgebühr (90 Pf.) vom Absender im voraus ju
Empfänger genannt, so wird die Postanstalt vom Postscheckamt durch
entrichten. P. M nicht zulässig.
Zahlungsanweisung beauftragt, den Betrag an den Empfänger zu ng Zahlungsanweisungen nebst den Geldbeträgen werden im Yrtz. estellbezirke bis 39000 S, im Landbestellbezirke bls So) „ ing Haus bestellt. Bei höheren Beträgen wird dem Empfänger nur die Zahlungsanweisung ausgehändigt; den Betrag hat er bei der Post - anstalt abzuholen. Der Betrag eines Schecks kann dem Empfänger durch besonderen Boten zugesfellt werden (Eilbestellung). Schec. beträge bis 3000 M können dem Empfänger telegraphisch übermittelt werden. Schecke für Empfänger im Auslande werden durch Post⸗ anweisung oder Wertbrief erledigt.
Gebühren. Die Gebühren betragen . ö I) für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 250 ½ 5 Pf., darübei hinaus 10 h. ; 2) bei Auszahlungen durch Scheck 6 Pf. für die ersten 100 4 und 1 Pf. mehr für je weitere 106 . Zu l) Die Zahlkarten sind vom Absender vor der Einlieferung zur Post mit Freimarten in Höhe der Zahlkartengebühr freizumachen. Zu 2) Die Gebühren werden zu Lasten des Auftragsgebers vom Konto abgebucht. Die Briefe an die Postscheckämter werden bei Verwendung besonderer 6 . Postverwaltung borgeschriebener Briefumschläge portofrei be⸗ ördert. leberweisungsverkehr mit dem Aus lande. Nach Desterreich, Ungarn, der Schweiz, Luxemburg und Belgien können Beträge ũber· wiesen werden. Die Gebühr beträgt 20 Pf. für die ersten 400 Æ und 5 Pf. für je weitere 100 .
KE. Postaufträge zur Einziehung von Geldheträgen.
Allgemeines. Postaufträge sind im Vereinsberkehr bis zu 1000 Franken oder dein entsprechenden Betrage der Landeswährung des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die einzulösenden Wert⸗ papiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung des Aufgabelandes, so hat der . den einzuziehenden Be⸗— trag in der für die. einziehende Verwaltung maßgebenden Währung . den Papieren hinzuzufügen und in der Postauftragskarte anzu— geben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede k den don stan zuführenden Beträgen zu vermeiden, nach dem Verhaltnisse zu' bewirken, das den den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der eingezogenen Betrãge in die Währung des Ursprungslandes der Po taufträge jeweilig innegehalten wird. Ueber dieses Umwandlungsverhältnis
bon den fremden Postanstalten mittels Postanweisung a
erteilen die Postanstalten — ohne Geiodhr — Auskunft.
Die Postauftragskartz (für den Verkehr nach fremden Ländern ein hesonderer Vordruck in deutscher und franzbsischer Sprache) besteht aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und Abrechnungsformular). Beide Teile sind auszufüllen — bei Post⸗
Wertpapiere enthalten, welche von einer und derselben bei mehreren Zahlungspflichtigen zugunsten eines und degselben Ahsenders einzuziehen sind. Eine und dieselbe Sendung darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5h verschiedene Zahlungs— pflichtige enthalten. Von dem Betrag eines je den eingelssten Wertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehungs⸗ gebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben.
mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw.) in ver⸗ schlossenem Umschlag unter Einschreibung an die Postanstalt ab zusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglich der . anweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr (siehe folgenden Abs—
dem Absender des Postauftrags mittels , übersandt. — Postaufträge ohne Anlagen sowie solche mit Briefen als
unzulässig.
atz) Anlagen sind
Im Vereingverkehr darf eine und dieselbe . ,, / ostanstalt
Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an
Zinsscheine und Dividendenscheine sind im Ver⸗ kehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Zins⸗ usw. 8 jedoch, 96 welche nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbst Zablung geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen.
Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Einschreiben, n ,, (Name der Postanstalt) im Verkehr mit Landern, in denen die deutsche Sprache wenig bekannt
ist, mit der Aufschrift Recommandé, Valsurs rscouvrer Bureau
. (Name der Postanstalt) zu versehen, im
Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absenderz.
Schriftliche Mitteilungen auf dem Vordruck, welche sich nicht
auf den n, selbst u, , ,. unzulässig. — Der Absender
eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent⸗ haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf der Postauftragskarte berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder
eingelöst noch zurück- oder nachgesandt worden sind. — Postaufträge müssen freigemacht werden. Die Gebühr ist dieselbe wie für einen
. von gleichem Gemicht. Für die Rücksendung
aufträgen nach Belgien ist nur der 1. Teil auszufüllen — und welche der Postauftrag im Falle der Richteinlösung weiterzugeben ist. unausführbarer Postaufträge wird eine Gebühr nicht erhoben. Benennung Meistbetrag⸗⸗ Benennung Meistbetra : Benennung . Meistbetrag der Länder eines Postauftrags der Lander eines Postauftragz der Länder ehnes Postauftragt 1 Deut schlandd .. ð00 3) Bosnien⸗Herzegowina / Ler- k (20 Fronen *] 2) Belgien (nur nach Orten im Kehr vorläufig eingestellt) 1000 Kronen ) Oesterr. mit iechtenstein. / Ver- Geblet des Generalgouperne⸗ I) Dänemark mit Faröer u. eker vorldiu fig eingestellt) 1000 Fronen ments in Belgien, die am Brief Island (nicht a. Grönland) 720 Kronen) g9) Schweden.... ...... 720 Kronen *) verkehr mit Deutschland teil⸗ 5) Surzemburg ..... .... S00 M 10 Schweig ...... ...... 1000 Franken oder Rapren *) , S00 6) Nieberlande ... ...... 480 Gulden?) . . 1000 Kronen. Bemerkungen. 3) Sins⸗ und Dividendenscheine usw. zulkssig. 10 Lottertelose und andere auf Lottertespiel bezügliche Papiere ausgeschlossen.
1) Wechselproteste sowte Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zuläfsig. Gebühr 85 Pf. ohne Unterschied des Gewichts. Meistgewicht 230 8. Protesterhebung durch Post bis S800 M zulässig. Gebühr bei Wechseln bis Sog u einschließlich 1 , bei Wechseln über bog S 1 s 50 Pf., dazu für Rilcksendung des protestierten Wechselsg nebst Protest⸗
urkunde 35 Pf. (im Orts⸗ und Nachharortsverkehr 60 Pf..
2) Wechselproteste sowie Zinsscheine usw. zulässig. Mehrere Quittungen usw. zu- och milfsen alle Anlagen zur gleichzeitigen Einziehung von demselben
lässig, ö . Zahlungthflichtigen bestimmt sein.
Wertpapiere zulässtg. Für den Verkehr mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz ist der Meistbetrag der Postaufträ
4 Hinz⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotterielose, Prämien -Schuld⸗
verschreihungen und andere Schuldverschreibungen derselben Art mit den zugehörigen Zinsscheinen ausgeschlossen. = ⸗
5) Wechselproteste werden vermittelt. Zins⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene
Wertpapiere zulässig.
) Nur nach bestimmten Orten.“ s) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässtg.
) Wechselproteste werden vermittelt. Zing⸗ und Pividendenscheine, abgelaufene
*
H. Paketseudungen.
Vostauftrage mit Vermerken „Zum Protest! oder Sofort zum Protest“ zulä KP oft
aufträge mit Vermerken „Zur Schuldbetreibung! werden an e n, . treibungkämter weitergegeben. Protestvermerke und der Bermerk Zur Schu- detreibung“ sind auf die zu drotestierenden usw. Anlagen zu sezen. ns- und Dim dendenscheine usw. sind zulässig.
11) Bei Aufträgen nach Ungarn sind Namen mit lateinischen Buchstaben n schreiben. Zins- und Dividendenscheine usw. zulässig.
ge vorübergehend auf 100 0 oder den Gegenwert von 100 festgesetzt worden
R. Pakete ohne augegebenen Wert und Pakete mit Wertangabe nach Orten innerhalb des Deutschen gi eich sy ostgebiets sowie nach Bayern und Württemberg.
A. Das Paketporto beträgt einschließlich der Reichs⸗
abg abe auf Entfernungen:
die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Pakete, die a, in irgend einer Ausdehnung 112 m i fn ger oder b. in einer Ausdehnung
bis bis I Fs s bis big uber 10 20 50 100 150 150 Gewicht geographische Meilen
1
Tr n , r , s 6 n einschttt... 9g 73 . 26. äber dis kz 4. 60 1 10 1 2 16 für jedes weitete Eg mehr
bis 60 kg 8 * 8 8. 49 6 101. 20 0 40 130
ür nicht freigemachte Pakete bis s kg einschließlich wird
eln ern h. von 10 Pf. erhoben. pr, tige ih sendungen unterlegen diesem Zuschlag nicht.
Fur die als Sperrgut zu behandelnden Pakete wird das
Dort (nicht aber der Portgzuschlag und die easicharnngtgebühr] um
Um, in einer anderen isa mn überschreiten und dabei weniger als 10 kg wiegen oder e. sich ihrer Beschaffenheit nach nicht bequem mit anderen Gegenständen verladen lassen, daher bei der Verladung einen unver—= hältnismäßig großen Raum in Anspruch nehmen, oder die überhaupt eine besonders sorgsame . erfordern, z. B. Körbe mit Pflanzen und Gesträuchen, Käfige, ö
leere Zigarrenkisten in großen Bunden, Hutschachteln oder Kartons in Holsgestellen, Möbel. Korbgeflechte (Blumentische Kinderwagen usw.) Spinntäder, Fahrräder und dergleichen, d. in ihren G ᷣ
(Höhe, Breite und Länge) 1,95 i überschreiten und dabei o k oder weniger wiegen. Jedoch gelten Pakete bit 105 em Länge, deren Breite und Dicke jusammengenommen nicht mehr als 40 em beträgt, nur dann alg Sperrgut, wenn sie lebende Tiere enthalten. kete mit lebenden Hummern, Austern, Muscheln, Krebsen . chaltieren sowie mit lebenden Blutegeln sind nur dann alt zu
wenn der Inbalt auf der Paketkarte oder auf der Sendung selbst als
lebende Tiere angegeben ist, oder die Sendungen nach der Art ihrer
Jone Jone Zone Zone Zone pe 8
Pf. 4106 f. . 7266. 285
140 150
eer oder mit lebenden Tieren,
esamtabmessungen
taxieren,
Verpackung eine besondere Behandlung während der Postbeförderunz erfordern.
Die Paketsendungen sind tunlichst frei zu machen. B. Für Pakete mit Wertangabe wird erhoben: 1) daz für
Pakete ohne Wertangabe zu entrichtende Porto (siehe unter A.), ) Versicherungsgebü hr gleichmäßig 5 Pf. für je 300 0 oder einen Teil von 300 n, mindestens 1h
10 Pf. obne Unterschied der Entfernung. C. Die Einschreibung bei Privatpaketen ist bis auf weiteres
ausgeschlossen.
D. Für Nachnahmepakete (X. zulässig bis 8o0 1) wird außer
dem Porto erhoben: I) 10 Pf. Vorzeigegebühr, 2) im Falle der Eln⸗ lösung die Postanweisungsgebühr für P Nachnahmebetrags.
ebersendung des eingezogenen
H. Dringende Pakete müssen freigemacht sein. Beson.
dere Gebühr außer Porto und Eilheftellgeld 1 ..
F. Die Versendung mehrerer Pakete mit einer Paketkarte ist
bis auf weiteres nicht geftattet.
G. Es empstehlt sich, in die Pakete obenauf ein Doppel der LAuf⸗
schrift zu legen.