1918 / 234 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Oct 1918 18:00:01 GMT) scan diff

HMI. gæeigamachte Pakete im Gewichte bis 8 Ks . Postpakete) uach dem Aus laude.

ilun w ben sind, ober wenn eine Erklärung der Neicht bank

An gemeines. Den Paketen d urzeit allgemein Briefe gu jedem Paket müssen vom Absender besondere Begleit · Devisenstelle erwor e bet e m ,, m, I Mi nicht b t werden; důrf lere ( Patetkarten, Zollinhaltserklärungen usw. ausgestellt werden. zur Absendung vorgeleg ind; * ; 6 e * , ,. aan, . 2 irgendwelcher Urt darfen auf den Ab⸗ anlen und Firmen und die bei Feststellung des Gesamtwertes anzu

ra . se sind bei den Postanstalten zu erfragen. nartese ettelter, wesen er in Fällen ringer te södürfrifsẽr schnittWn, der, Batrtarten is auf weite; icht 9 i * 2 . ö. Ale; ohne Luxemburg), die auf

swährung lautende Zahlungsmitte! enthalten,

2 J wenn eine Gin will iaungterllärung der Reichsbank vorgekegt wird. Obne Einwilligung der Reichsbank ist nur geftattet, an dieselbe im Ausland ansässige Persen . n. innerhalb eines Kalendertags auf deutsche eichs währung , Zahlungsmittel bis 1090 , innerhalb eines Kalendermonats i. nicht mehr als insgesamt 3000 41, zu versenden. Wert paete nach dem Ausland mit Wertpapieren, aus denen ein im Ausland ls ige Schuldner haftet oder durch die eine Beteiligung an einem im Tußland anfässigen Unternehmen verbrieft ist, ,,. der Zeugnisse über die Beteiligung an ausländischen . schaften. dürfen nur von der Reichsbank oder einer im Inland anfässigen Person oder Firma, die gewerbsmäßig Ban kiergeschäfte betreiht, abgesandt werden. Ueber bestehende Beschränkungen bezüglich Ausdehnung und Umfang der Postpakete“ nach einzelnen Ländern erteilen die ostanstasten Auskunft; ebenso über „Postfrachtstücke, nach dem Aut . (Paketsendungen, welche den Bedin ungen für „Postpakete nicht entfsprechen) und im Verkehr mit welchen Ländern die Zahluns der Zollbeträge durch den Absender (im Verkehr mit einigen Ländern

auch nachträglich) gestattet ist.

werden. Das Verbot gilt auch für den Vertehr nach den mit Deutschland verbündeten Ländern und nach den besetzten feindlichen Gebieten. .

Die Vorausbezahlung des Portos bildet die Regel. Pakete nach Luxenburg (ausschl. der Pakete mit Nachnahme und der dringenden Pakete) können jedoch auch nicht freigemacht abgesandt werden. Für Nachnahmen sstets in Mark und Pf. anzugeben) mit nachstehenden Ausnahmen be— sondere Gebühr von 1 Pf. für je 146, mindestens 20 Pf.; Postanweisung⸗ gebühren werden nicht abgezogen. Für Nachnahmen nach den Ba- tiscen Landen und Litauen (Fostgebiet des Ober besehlssighers Ost), nach Bosnien⸗-Herzegowinag, Oesterreich mit Liechtenstein, Polen und Ungarn werden nur 10 Pf. Vorzeigegebühr erhoben; Uebermittlung des eingezogenen Betrags eie te die gewöhnliche Postanweisungs ebühr.

Zahlungsmittel, die auf aus e fh Währung lauten, und Zahlungs⸗ mittel, die auf deutsche Reichswährung lauten, dürfen nach dem Aus⸗ land nicht in demselben Wertpakete versandt werden. Als Zahlungs—⸗ mittel gelten außer Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen auch Anweisungen, Schecke und Wechsel. Pakete mit Wertangabe na

zugelassenen Ausnahmen erteilen die Postanstalten Austunft.

Jeder Paketkarte , , für das Ausland sowie ein für die Warenverkehrsstatistik bestimmtes Boppel auf grünem Papier in deutscher Sprache beizufügen. Außerdem ist zurzeit 2 ein

eites Doppel der Inhaltzerklärung auf grünem Papier beizu ügen. In der unten angegebenen Zahl der erforderlichen 2 6 sind beide Doppel mit einbegriffen. Die

Ueberschrift der beiden grünen Inhaltserkläͤrungen muß in:

Ausfuhrerklärung (für Swed⸗ẽ der deutschen Zollabfertigung) e, . werden. Die Waren sind in handelsüblicher Welse so genau zu ezeichnen, daß beurteilt werden kann, ob sie unter die Ausfuhrverbote fallen. In der Spalte „Bemerkung en“ hat der Absender zu erklären: Enthält außer der Faktura keine schriftlichen Mittellungen.

Die Aus fuhr erklärungen sind vom Absender selbst, bei juristischen e, von dem gesetzmäßigen Vertreter (bei Handelsfirmen von dem n . 57 2 der inz K ö mächtigten) dur amensunterschrift verantmort u voll⸗ r ö . 86 mn ] ziehen; 3 etwa vorhandener , ,., ist beizudrũcken. 2 Post- deni Ausland, die Zahlungsmittel in ausländischer Währung anstalten können über die Persönlichkeit des Auflieferers einen Ausweis ver. im Gefamtwerte von mehr als 500 „4 enthalten, werden nur an⸗ langen und, falls dies abgelehnt wird, die Annahme des Pakets verweigern. genommen, wenn der Nachweis geführt wird, daß diese bei einer

Franko ,, Bemerkungen ö ö. 2 * . 6 U i i ö GSe st im mungtland bis zum Betrag ckläͤrungen , = Wertangabe zul ssig. . K ö 3 R- Eilbestellung zulässig. Sp Sperrgut zulässig Gewichte von f 66 Pf. Zahl Sprache s 7 j / s ; 3 ͤ Sprache“ bedeutet: d. deutsch, e. englisch. I) Baltische Lande umd Litauen (Pastgebiet des Oberbe fehls- . fn hen rt ö . 9 K . dem Absender Rabers Ost) zulässig eur Bücherpaete nach Bialz/ atok, Grodno, ö - - freigestellt. ob er die eine oder die andere Sprache anwenden will. . . 9 j ö 2 icher amn ; 11 Drac ts chr einseclil. Zei tschr ien . . . 6. ,, . ö ö ö 2 k . . n n, . pe e n, 29) Belgien (nur nach bestimmten Orten im Gebiet des General⸗ Schrifethchè Hetteilungem du / den Pakatkar ten . , 29 5 K 1 68 d 37 Schriftliche Mittelungen auf den Patettarten sind unzuässig: ) , J 8 3, W unbegrenzt. N bi5 zo0 , Gserzei, dora i , R . . i Nitteil den Palettarten 11 * Bosnien⸗Herzegowina a) über Oesterreicht..... h kg ö . ö 3 . . Y” e le nnen ie e lle n er e g He p) über Desterreich und Ungarn.. 5x ö w 3 fre sable re genere en fiele regen, R sn so ge. e ii b Ke K 15380 5 f ö . r ,, , n Leni freibhatei zulässa. win schreibaehühr 30 F. Sr. ; . S RW biz 85 M; 300 ; RK. ane, ö . h. ; ö 6 ö , . 6. . X bis soo M r J 8 kK9 6. ö. 1 50 ! ; . , , Ke (65 f Pringende Hakere, die in keiner Ftichtung mehe 7) Luzemburg .. . . 5 kg 50 **) d. als 60 om messen, irg n, , nach ber Bulowina, Dalmatien und den - i ich I iatischen ee re. . ö ) Niederlande d 5 kg k . . ö. d. ö. r. 11) ö . . ö J e, ) 9) Norwegen über Schweden d 5 kg . 3 . ,, . . eine Gebühr von 10 Ff. auf 10) Oesterreich mit Liechtenstein)⸗ .. w J . ö ! . . ahnden en el. feüäsns:; nut nach gohotten 19 Polen (Generalgoupernementz Warschau und Lublin) ... 5 kęg . ö. ; ; . ,, . ö ö ö ö 12) Schweden . ö o *e . . ( 9. 43 . e n. Drten; W. bis 460 *, jedoch bis auf weiteres eingestellt; N bis J ; 26 ö 2 ö. ö. . , 3 . 5 ö ,, 5 teres er en k d Ke P 2 20 bh 2 so ö f 16 X n, ,. . Dringende Patete nicht zulässig. Schriftliche Mitteilungen 16) Ungarn ) 8 1 2 1 * 8 1 . 8 * . . * . * * . h kg 3 5 3 95 5 d. unzulässig. Sp. .

) Der Paketverkehr nach der Bukowina, nach Dalmatien, dem Küstenlande, Galizien und nach Tirol ist bis auf welteres Beschraͤnkungen unterworfen, worüber die Postanstalten nähere Auskunft erte ilen ) Für Pakete nach Luxemburg sind nur zwei grüne Zollinhaltserklärungen erforderlich. ) Der Paketverkehr ist bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

G. Telegramme.

6 telegraphische EGmpfan gz anzeige —K*C-— tst vie Gebühr gleich der eines . Telegrammz von 5 Wörtern für denselden Drt und n n Weg;

9 Innerdalt Oeutschlanda kann ver Absender bie Kelter bef rde rung durch Cilboten *E— ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 6 Pf. für jedes Tele- für dringende telegraphische , ,, —PCD-— erhöht sich diefe gramm vorausbezahlen. Dieselbe Gebühr hat ber Abfender eme Telegrammz mit Gebühr auf das Dreifache. Für briefliche Smpfangsanzeige BCFb-— sind im dezahlter Antwort für die Gilbeftellung des Untworts telegramms voraus zubezahblen Verkehr mit dem Auslande M Pf. im voraus zu entrichten. Für briefliche Gmpfangs⸗ —EX—. Wird ver Eilbotenlohn sowohl für bas e, , ,,,. als auch für anzeigen bes inneren deutschen Verkehrs wird keine besondere Gebühr erhoben. das Antwortztelegramm vorausbezahlt, so hat der Vermerk EPK —RxFP- zu lauten.

1) Hie gänge eineß Tarwort ist feslgesetzs auf 15 Buch staben bei offener Sprache oder . . bei verabredeter Sprache oder auf 5 Hifsern. Mindestbetrag für ein phnlicheß Telegramm: im Stadtverkehr 45 Pf., im ubrigen Inlandsvertehr und nach . und Desterreich 5 Pf., nach Bosnien⸗Herzegowina und Ungarn 6 Pf., nach Polen und Rußland 1 M. 65 Pf., nach dem übrigen Auslande 50 Pf. Durch ö nicht te lbare Pfennig⸗ vetrüge der Telegrammgebühr (ohne die Reichsabgabe) sind auf solche zu erhöhen. Die Wortgebhhren gelten für den billigsten oder für den gebräuchlichsten Weg, für andere Wege . find fie bei den Telegraphenämtern zu e,, VJ ö. Y Satzzeichen, Bindestriche und Auslaßzeichen werben im inn 4 K . angewandt, kostenfrei mitbefördert, Im Uuslandsverkehr werden fie nur auf Verlangen des Absenders mittelegraphiert und dann auch berechnet. Punkte, Beistriche, Doppelpunkte, Bindeftriche und Bruchstriche, zur Bildung von Dahlen benutzt, gelten als je eine Ziffer. . c) Fur dringende Telegramme wird bie Wortgebühr dreifach, die Reichs abgabe . nur einfach berechnet. ö ; , . 6496 im Telegrammperkehr mit vem nicht⸗ . feindlichen Ausland geben die bei den Berkehrsanstalten ausge⸗ . hängten Bekanntmachungen Auskunft.

4 Im Verkehr innerhalb Deutschla nds sowie nach BGosnien⸗Herzegowina, Oesterreich und Ungarn wird flir das vorauszubezahlende Antworts⸗ telegramm —RP-— die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms, für eine dringen de Antwort —BPD-— die Gebühr eines dringenden Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Soll die Gebühr für eine Antwort von mehr als 10 Wörtern vorausbezahlt werden, so ift ĩ wies besonders anzugeben, z. B. REP 20— oder —EFba-——. Im Verkehr mit dem . Ausland ist die Zahl der für vas Antworttele gramm voraus

Telegramme mit Smpfangsanzeige sind bis auf welteres nicht zu— gelassen.

D Bei der Aufgabe eines auf Verlangen des Absenders nachzu⸗ sendenden Telegramms F8-— ist nur die auf die erste Beförderungèstrecke entfallende Gebühr zu entrichten; die Nachsendungs gebühren hat der Empfänger zu bezahlen. Telegramme, die auf oi, , . des Empfänger nachgesandt werden, sind mit „Nachgesandt von“ (Rösxpédis de) zu bezeichnen. Der Antragsteller ist zur Nach⸗ Erluns der Gebühren verpflichtet, wenn sie am Bestimmungsorte nicht eingezogen werden

nnen.

Hat der Absender nichts vorausbezahlt, so werden die wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger oder, falls dieser nicht zu ermitteln ist oder die Zahlung ver⸗ weigert, nachträglich vom Absender eingezogen. Die Kosten für bie Weiterbefbr⸗= derung der Telegramme durch Gilboten im Auslande hat in der Kegel der Smpfänger zu tragen. Solche Telegramme sind mit dem Vermerk Exprds - zu versehen. Kennt der Absenber die Höhe es Botenlohnes und will er ihn vorausbezahlen, so lautet der Vermerk PrX-—, wobei die erhobene Gebühr () in Franken (Gu So Pf.) ausgedrückt wird. Ist der Betrag des Botenlohnes dem Absender ncht bekannt und will er ihn trotz⸗ dem vorausbezahlen, so hat er außer einem für den Botenlohn zu hinterlegenden Betrag entweder für die tele graphische Meldung dez Sotenlohnes FPT-— d Gebühr für tin Telegramm von 5 Wörtern für denselben Ort und denselben Weg, oder für die vrief⸗ liche Meldung FEP—-— 2 ]4f. zu jahlen. Bei Telegrammen nach solchen Landern, welche die Beförderungskosten einheitlich e t und bekanntgegeben haben, find die bei diesen Ländern angegebenen Kosten unbedingt vom Lib fender zu bezahlen. In diesem Falle erhält das Telegramm vor der Ninschrift ven Vermert XFX.

10 Das zu vervielfältigen de Telegramm FM wird, alle Anschriften in die Wortzahl einbezogen, als ein einziges Telegramm berechnet. Neben der Wortgeblhr werden für jede einzelne Vervielfältigung für je 100 Wörter oder einen Teil davon 40 Pf. erhoben Für 8 wi nn erhöht sich dieser Betrag auf 80 Pf.

11) Die Vermerke —w 6 —. —RKB6 6— TC-—, Tages usw. zählen als se 1 Bort

8) Telegramme mit der Bezeichnung telegraphenlagernd· —=TR-= oder „postlagernbn GF— sind zulckssig. Die mit dem Vermerke „Tages“ (Jour) versehenen Telegramme werden nicht während der Nacht (in Deutschland nicht von 10 Uhr Abenbs bis 6 Uhr Norgens) bestellt; eine Verpflichtung, die während der Nacht aufgenommenen Telegramme sofort zu bestellen, besteht nur, wenn fle den Vermerk Nachts. (Nuit) tragen oder die Ankunftsanstalt zu erksnnen vermag, daß sie wirklich dringlicher Natur sind. Telegramme, die von der BVestimmungstelegraphenanfialt als eingeschriebene Briefe zur Post gegeben werden sollen, sind mit dem Vermerke —FE-— oder, sofern es fich zugleich um poftlagernde Telegramme handelt, mit dem Vermerke —9PR-= zu versehen; fÜr die Einschreibung hat der Absender innerhalb Deutschlands M Pf. zu entrichten. ür Tele⸗

bezahlten Wörter in jedem Fall anzugeben, z. BS. E 6— oder —RPDI0- ramme, die durch die Post nach einem anderen als dem telegraphischen Bestimmungs⸗ umb sind vor die Anschrift zu setzen.

5) Für die Vergleichung eines Telegramms IC -— wird ein Biertel der Gebühr ö. 3 nd, peer g gn. 1 , r, n, , nn 19 3 . he, , , 7fhhmng 9 HJ Vf. kenn, K i i 3 Telegramm von derselben Wortzahl nachdem die Anschri e Angabe „Po eitersendung als gew er 0 e r vie Mitnahme jede elegramms dur en Telegraphenboten 83 . ö ö. Angabe PE- enthält, M ober 19 Pf. Sandbrief träger nach der Telegraphenan stalt werden 10 Ff. ö erhoben.

Eur opäischer Vorschriftenbereich:

eich: Kalisch, , Konin, Kutno, Lenezpea, Lipng

Europũäischer Vorschriftenbereich:

I . 5 Belgien (nur nach Brüssel, Lüttich und Verviers und Stadttelegramme J deren Vor⸗ und meg fr, sowie nach Antwerpen, Lodz, Lomza, Lowicz, Lukow, Makow, Mazowieck, gu der Worttare wird = ausgenommen bei den Fre sgiel, Charleroi. Ciney, Halle (Belgien), Hasselt, Huy, Minsk Mazowiecki, Mlawa, Na iel Ostrolenka, ,,,, n nne , Löwen, Mecheln, Namur, Tamines, Tienen, Sint, HYstrow (Goup. omg) Ozorkop, Pabianice, Beifern

Truiden, Tongern und Welkenraedt. Nur offene vsdry,, Plock, Plonst, Priasnysz

Cale. adzymin, Rawa, Rozan, Rypin, Siedkee, ieradz,

. 8 .

Telegramm erhoben. lll Gombin, Gostynin, Grajewo, Grodzisk Grojee, Pressetelegramme ....

i 8 destgebũ

an gsf , ,. Berl . een, , n, dentsche Smwane lng] 16 ; Rawa, ?

, . denn nnr, gerzhnlitke Kelegtammꝛ, ,,,, ,

Baltische Lande und Litauen (Ppostgebtet des Pressetelegrammwe. .. ö. * . ie iu . r

Qberbefehlshabers st) . . Arensburg Bulgarien d 20 ö , ,

Desel ). Augustow, Baltischport, Bausk, Bialowies, Dänemark (für XP- v. Abs. / 5 Pf.): gewöhnliche Tel. 19 Zawiercie, Zdunska Wola, Zgierz, Zyrardow. (Nur

ialystol. Bielst, Brzʒostowica Wielka, Dombrowo, JI 5 offene deutsche Sprache uff , . 15

, ,, Finnland (nur deutsche, franz. oder russische Sprache) 20 Zu der Worttaxe wird eine Reichs abgabe von JJ e Lida, Lunno, Marlampol, Mitau, Narwa, Olita, m . ) herz Betschorn, Bgmlen en jcgval. Fig ioffsenle, Rieherlaude für = XE. v. Ab. so pfo: gewöhnliche zel 19 Polen, Gchiel de tert. ung. Militär- General

Ruff. e n n, nn, . l ö 5 . ,, . JJ .

Skaudwile, Sokolka, Suat, Suwal ki. Sꝛocnrajany, ö. öhnliche Telegramme...

Sr nn, Tasssen, Eile, e . Wal, ö . a,,. Telegramme. ö. . ,,, kJ 49

ö 16 42 t erro, esen⸗ . h , . , . . 28 .

1 nl e s , Wire fl, Wil, / DOester eich mit Liechtenstein gewöhnl. Telegramme S) Serbien ,; .

Windau, Wladislawow, Wolkowysk, Wolmar. Nur ressetelegrammecc̃ . kd e 2

: offene deutsche Sprache zulässigg . 16 Polen, Gebiet des Generalgouvernements Türtei, zuropätsche und asiatische, sowie Medina

J. Zu der Worltarẽ wird, eine Reiche abgabe bon 3 Pf. Warschau (nur nach Alexandrowo, Bendzin, Brze— Modins 232 ö

ö . np, Ciechanom, girbe ü n e, Barwol n, ungen, gewöhnliche Telegramme...

. 36

.

.

. e, ,. der Reichsabgabe, die 3 Pf. von jedem Wort, mindestens 165 Pf. hon jedem Telegramm beträgt. Wegen der Abrundung der Reichgabgabe s. unter Dentschland, wegen der Abrundung der Telegrammgebühr s. unter 1) der Vorbemerkungen.

*) Ueber Verkehrsbeschränkungen geben die Telegraphenanstalten Auskunft.

Verlag der Königlichen Geschästsstelle des Deutschen i, und Kal. Preuß. Staatbanteigert (Mengertn g). Druck der Rorddenfscen GnFbrudem, m Fee, nem. Bersm Sw. 48. Riem ff 32.

önigli

Ver Krzugaprein beträgt virrteljãhrlich O9 M Alle Nostanstalten nehmen Krstellnng an; fur Berlin außer den Nostanstalten und Tritungauertrieben für Selhstabholer auch dir Königlicht Grschãftastelle 8w. 48, Wilhelmstr. x.

Einzelne Aum mern kosten 285 f.

atsanzeiger.

s, . m

) 3 2 . 1 8 . 26 3 28 *

M 234.

Reichsbank girokonto.

-- mm, .

2 6 5 . 20

59 R. mmer gesnuart. Eiuheitsz eile S U. a agerdem irz en

J en. fit der Rund ef 5 gespalitr uz! mehetrsetls dtn Anzeigen ret ein Teuerung szuschlag von 265 1 C rv ebe,

Ess Räntgläche Geschaftsftelle des Reichs · aud ran S ερπτά

Anzeige d nm mt sn

Verlin 8 48 gviltzelmftraße ty 33

Berlin, Donnerstag, den z. Oktober, Abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821.

1918.

Zahlungen für den „Reichs- und Staats anzeiger fönnen auch durch Ueberwelsung der Beträge auf dessen Rei Veröffentlichung der Anzeigen wird jedoch darauf aufmerks

des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ erfolgen kann.

Inhalt des amtlichen Teiles. Drdensverleihungen ꝛc.

Denutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Exequaturerteilung.

Bekanntmachung, betreffend beauftragte Sortierbetriebe. Handels verbot.

Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Dynamit⸗Aktiengesellschaft vormals Alfred Nobel u. Co. in Hamburg. Bekanntmachung, betreffend Zwangsverwaltung amerikanischer Unternehmungen. Aufhebung eines Handele verbots. Handelsverbote.

ea m e m t , m m x e 2 ᷣᷣQäi,ͥ«0e8 meme, mn, Amtliches.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Major Grafen zu Eulenburg das Eichenlaub zum Orden pour 1e mérite,

den Generalleuinantz Briese und von Mutius, dem Oberstleutnant von Dücker, dem Major Schering, den Hauptleuten von Wenckstern, Runge und dem Leutnant der Reserye Wil lweber den Orden pour 1 mérite,

dem Generalmajor Dieter ich den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern,

dem Haupimann der Reserve a. D. Uh de den Roten Adlerorden vierter Klasse am schwarz weißen Bande,

dem Generalmajor Kabisch datz Kreuz der Komture des

Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern am zweimal schwarz und dreimal weißgestreiften Bande,

dem Generalmajor Havenstein das Kreuz der Komture des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern,

dem Oherstleutnant Will de, den Majoren Materne, von Hartwig, von Wittich, Allolio, Lawrenz, Hedicke und Grohe, dem Major 9 D. Grafen von Koenigsmarck, den Hauptleuten Mau, Otto (im Generalstabe). Meyer, non Stosch, Heydenreich, von Heinz, von Branden— steln, von Jena, Otto (in einem Feldartillerieregiment, Keding, Hampe, Schrader, Borckenhagen und von Bülow, den Hauptleuten der Reserve Pracht, Uckley, Lühr und Boy, den Hauptleuten der Landwehr Im hoff, Sieger und Guntrum, dem Hauptmann der Landwehr a. D. Harms, den Rittmeisterr Müller, Graf von Hagen und von Skop nit, den Oberleutnants Bölcke, von Groddeck, Gutsche, Hoßfeld, Schieb, Schröder, Graf von Stosch, den Oberleutaants der Reserve Mann, Kram berg, Peters, Ulrich, Stüdemann, von Ehren— stein und Benninghoven, den Leutnants Jaegerhuber, Freiherr von der Goltz, Tiemann, Klin ken⸗ berg, Wollesen, von Freden, Hans Mehlhausen, Ogiloio und von Ludwiger, den Leutnants der Reserve Cuwie, Hees, Julius Heymann, Pulfrich, Weiß, Wilzopols ki, Ritterbusch, Heck, Grieben, Greiner, Louis, Sagebel, Remling, Becker, Hambruch, Eich staedt, Peltner, Hahlert, Schwartz, Lindeloff, Trenkel und Wendland, den Leutnants der Landwehr Hausknecht und Scheu das Kreuz der Ritter des König— lichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern sowie

den Offinerstellvertreiern, Vizefeldwebeln Niebuhr, Kürschner, Pöhler, Wester und Vizefeldwebel der Re⸗ seros Oehler, den Vizefeldwebeln Göbel, Schumacher, Küßwieder, Scherrer, Fox, Bresin, Buchmann, Peters, Knospe und Szameitat, den Vizefeldwebeln der Reserve Wegener, Kleffe, Schulze, Koch, Balzereit, Jacobi und Kahl, dem Vizefeldwebel der Landwehr Latuset, Landfried und Hamhbster, dem Sanilätswiße⸗ feldwebel Krakow, dem Wachtmeister Kröger, den Sergeanten Behrens und Stoltenberg, dem Sergeanten der Landwehr Camp und den Unteroffizieren Schütz, Ptok, Gäfers und Heue das Militärverdienstkreuz zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberstaatganwalt beim Kammergericht, Generalstaats⸗ anwalt, Wirklichen Geheimen Obersustizrat Plaschke den Roten Adlerorden zwelter Klasse mit Eichenlaub, dem Ersten Amtsanwalt, Geheimen Justizrat Freiherrn

am gemacht, daß der Abdruck vorschußpfl

chsbankgirokonto geleistet werden. Im Interesse der rech tz eitigen ichtiger Anzeigen erst einen Tag nach der Gutschrist des Kostenvorschusses auf das Konto

i. Schl, den Landgerichts direktoren, Geheimen Justizräten Leue und. Dr. Forstm ann beim Landgericht IJ. Berlin, dem Landgerichts rat, Geheimen Juftizrat Groth in Landtz—

berg a. W.,, den Amtsgerichtsräten, Geheimen Justiz⸗ räten Ziegel beim Landgericht II Berlin, Tehßm a und Marcus in Essen, den Regierungsräten de Greiff n Trier und Nowacki in Frankfurt a. O., dem Regierungs- und Baurat Schildener beim Oberpräsidium in Breslau, den Regierungtz⸗ und Schulräten Prall in Schleswig und Reinert in Düsseldorf, den Forstmeistern Pawlowski in Oberförsterel Zbitzko, Landkreis Oppeln, und Thom meck in Kupp, in demseiben Kreise, dem Oberreal— schuldirektor Zint in Frankfurt a. M., dem Seminardirettor Dr. Jan der in Rintem, Kreis Grafschaft Schaumburg, dem Generalkonsul a. i. Dr. Sto bbe in Nikola jeff, dem Oberpfarrer und Dechanten Kam p in Erkelenz, dem Stiftspropst Dr. Kauf⸗ mann in Aachen, dem Leibstallmeister Ihrer Majestät der Kaiserin Hellmich. dem Maler, Professor Münzer an der Lunstakademie in Düsseldorf, dem Stadtälteften, Kommerzienrat Vogel in Frankfurt a. O., den Steuerinspektoren Lülfing in Aurich und Scherer in Koblenz, dem Rentner von Waldt— hausen in Lübbecke, dem Oberfekretär, Rechnungs rat Arndt beim Landgericht II Berlin und dem Oberzollsekretär, Rech⸗ Wilde in Breslau den Roten Adlerorden vierter 1e, dem Regierungspräsidenten Grafen van Brühl in Sig— maringen und dem Konsistoriaspräsidenten, Wirtlichen Geheimen Oberkonsistor altat D. Kähler in Köni sberg i. Pr. den Stern zum Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, dem Regierunge⸗ und Schalrat. Geheimen Regierungsrat Dr, WolFfgarten in Düsseldorf, dem Provbinzialschusrat, Geheimen Regierungsrat Schlemmer in Breslau, dem Ober⸗ bürgermeister Matthaei in Hamm i. W., dem Landgerschts⸗ direkior Löbker beim Landgelicht IL Berlin und dem Hofrat Us beck, Bürovorsteher im Obermarstallamt, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem , mg Zimmerer in Sigmaringen, dem Sparkassen diretlor Dellwig ia Hamm i W., dem Rechnungs⸗ direksoor Heyer bel der Landes versicherungsanstalt Westfalen in Münster, dem Seminarlehrer Sendler in Breglau und dem. Gefängnitoberinspektor Gruetzbach in Wehlau den Königlichen Kronen orzen vierter Klasse, dem Provinzialschultat, Geheimen Regierungsrat Stein in Breslau den Adler der Ritter des Königlichen Hausordent von Hohenzollern, dem Hauptlehrer Kül lmann in Weißwisser, Kreis Rothenburg O L, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Zolleinnehmer Dornbusch in Sobbowitz, Kreis Dirschau, den ,, Neubauer, Weber in Küstrin und Pohl in Waldenburg i. Schl. das Verdienstk. euz in Gold, den Kanzletinspektoren, Kanzleisekretären Bobislawsky in Oels i. Schl., Klaar in Gleiwitz und Nitsch ke in Breslau, dem Königlichen Sattelmeister Hennings und dem König— lichen Wagenmeister Meyer, beide beim Obermarstallamt, und dem Provinzialwegemeister Loges in Baddeckenstedt, Kreis Marienburg i. Hann., das Verdienstkreuz in Silber, dem Königlichen Kammerwärter Glaser und dem König⸗ lichen Wagenhälter Schulz IX. beide beim Obermarstallami, die goldene Krone zum Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Königlichen Telephonisten Kaphengst J. beim Ober— marstallamt das Kreuz des allgemeinen Ehrenzeichens sowie dem Bürgermeister Hooß in Limbach, Kreis Ziegenhain, dem Bürgermeister a. D. und Landwirt Fenner in Sber⸗ renzebach, in demselben Kreise, dem Raschmachermeister und e e dlet Maschkow in Berlin, den Kanzleigehilfen Engel beim Landgericht II Berlin und Gattung in Essen, dem Kastellan Lenz in Koniß, den Polizeiwachtmeistern Dzwiza und Schirmer, den Kriminalschutzmännern Dietrich und Haste dt, dem Schutzmann Voß, sämtlich in Hannover, den Zollaufsehern Burkert in Jauer, Mar— guardt in Strasburg, Uckermark, Groborz in Löwen i. Schl, Marock in Bennigsen, Krels Springe, Röttger in Linden, Hannover, und Schröder in Hannover, den Gesangen⸗ aufsehern Bultze und Scharmentke in Neisse, dem Kanzlei⸗ diener Peukert in Breslau, dem Schulwärter Bauch in Ohlau, den Schuldienern Hanke in Jauer und Rückert in Rosenberg O. S., den Königlichen Kutschern Gramm und Weiske, dem Königlichen Reitknecht Baier, dem Königlichen Beschlagschmied Mörsel, sämtlich beim Obermarstallamt, den Chausseewärtern Dempewolf in Beienrode, Landkreis Göttingen, und Sackmann in Achtum, Kreis Marienburg i. Hann., das Allgemelne Ehrenzeichen zu verleihen.

von Stillfried⸗Rattonitz in Breslau und dem Ersten . Geheimen Justizrat Heinrich in Lirschberg

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Reiche verweser Finnlands Spinhu fvud in Helsingfors den Roten Adlerorden erster Kasse,

dem Königlich bulgarischen Generalmajor und Flügel⸗ adsutanten Stosanow den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern,

dem Köäni «lich sächsischen Generalleutnant Lucius den Roten Adlerorden zweiter Kasse mit dem Stern und Schwertern,

dem Königlich bayerischen Generalmajor Meyer den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern,

dem Hofrat im K. K. österreichischen Ackerbauministerium Ritter von Pozzi den Roten Adlero den zweiter Klasse,

dem chilenischen Majer Perez, Misttarattachs bei der Gesandtschaft in Berlin den Roten Adlerorden dritter Klasse,

dem Legationsrat bei der Gesandtschaft in Kopenhagen Grafen von Wedel den Roten Adlerorden vierter Kiasse,

dem Gesandten der Hansestädte Dr. Sie veking in Berlin den Königlichen Köonenorden erster Klasse,

dem Königlich bulgarischen Generalmajor und Flügel⸗ adjutanten Gantchew die Brillanten um Königlichen Kronen—⸗ orden zweiter Klasse mit dem Stern und Schwertern,

dem Feld⸗Hofkaplan Seiner Majestät des Königs der Bulgaren Rom anow den Königlichen Krogenorden zweiter Klasse mit Schwertern am staiuten mäßigen Hande,

dem Königlich sächsischen Geheimen Oberreaierungsrat Dr. Einert den Könialichen Kronenorden zweiter Klasse am schwarz weißen Bande,

dem Konsul des Neichs Ekman in Wisby den König lichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Vizekonsul des Reichs, Fabrikdirektor Wykstrom in Oscarshamn, Schweden, und dem Konsulatskanzler z. D. Far jen in Eger den Königlichen Kronenorden vierter Klafsse owie .

dem Königlich bayerischen Major Grafen von Luxburg, dem Königlich sächsischen Major Freiherrn von berg, dem Königlich , Hauptmann . und den Königlich württembergischen Hauptleuten Strehle und von Mauch das Kreuz der Ritter des Königlichen Haut— ordens von Hohenzollern mit Schwertern zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den. Oberpostinspettor Giesecke in Berlin (Oberpost⸗ direktion) zum Postrat zu ernennen, dem. Oberpostkasse n kassier En dom in Pote dam, den Oberpostkassenbuchhanern Klebba in Rromberg und Springer in Königsberg (Pr.), den Oberpostsekretären Bahls in Magdeburg, Beier in Breslau, Beuchert in Karlsruhe (Baden, G. K L. M Brinkmann in Hildesheim R. H A Brinkmann ig Braunschweig, Buse in Cöln, Dickgießer in Pforzheim, Domb rowe in Berlin (Reichs-⸗Postamt) Dümpel feld in Dässeldorf, Gamp in Mannheim, Harms in Kiel, Hering in Wasdheim Sachsen), Höl ige in Berlin (Reichs-Postamt,, Hof in Koblenz, Jahnke in Saerswalde, Karsch in Fianffurt (Main), Kirchhof in Berlin (Reichs-Postsmh, Koehl in Koblenz, Köhler in Radolstadt, K. H M. Krause in Berlin. Krieg in Leipzig, Krüger in Jüterbog, Kruttke in Frantfurt (Oder) Kühn in Konstanz, Lange in CEöln⸗-Mül— beim, Marzilius in Frankfurt (Main). Menns in Berli, Mertens in Stendal, Mesenich in Bunzlau, Metz ger in Magdeburg, Mickliß in Breslau, Paesch in Charlotten⸗ burg. Pinck in Metz, Remming in Bielefeld, Rieck in Potsdam, Ronniger in Aschersleben, Rückert in Chem⸗ nitz, Schabarum in Magdeburg, Schmacks in Cöln, Schöfer in Berlin, Schroeder in Flensburg. Schu macher in Stettin, Weinert in Mainz, Weiß in Gießen Ziegler in Remscheid, den Obertelegraphensekretären Bergmann in Leipzia, Boy in Posen, H. W. H. Hoffmann in Berlin, A. Schmidt in Baden-Baden,. Stadler in Freiburg Breisgau,. Steinhoff in Jielefeld, Wunderlich in Gießen, den Postmeistern Ahlers in Halle (Westf), Ehrentraut in Leutzsch, Groth in Mölla (Lauenburg), Hauptmann in Schönheide (Erzgeb, Hüttenhain in Recklinghausen Süd, Kuchen beißer in. Wertheim, Liebig in Düben, Looß in Berlin⸗Niederschönhansen, Ludwig in Reinerz J. F. Meyer in Zobten (Bz. Breslau). H. A. J. D. Meyer in Rehna (Meckl.). Olbricht in Berg⸗ neustadt, Peters in Ribnitz, Pinck in Hückeswagen, Pusti r in Penzlin, Schwarze in Penzig (O. Lausitz, Strödter in

Griesheim (Main), Vogel in Porz, Zim behl in Greiffen⸗