1918 / 238 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Oct 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Feststellung die Auszahlung vom 1. April 1919 ab zu be wirken haben.

Der Einlösungsbetrag kann bei den Vermittlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligkenstage abgehoben werden, wenn die Schatzauweisung der Vermitilungs⸗ stelle wenigstens 1 Woche vorher eingereicht wird.

Der Betrag der eiwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mltt dem Ablauf des 31. März 1919 hört die Verzinsung der ausgelosten Schatz⸗ anweisungen auf.

Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen Ein⸗ lösungsstellen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 5. Ottober 1918.

Reichs schuldenverwaltung.

Als Radbauart, bei deren Verwendung gemäß Ziffer 1 der Bekanntmachung, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, vom 18 Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1408) für Personenkraftfahrzeuge Befreiung von der Vor⸗ schrift der elastischen Bereifung gewährt werden darf, ist außer den in früheren Bekanntmachungen behandelten Radbauarten ferner diejenige des W. Nack in Hamburg bis auf weiteres zugelassen worden.

Beschreibung des Rades:

Der Laufring besteht aus zwei eisernen Ringen, zwischen denen ein Ho zring aus 12 Klötzen eingespannt ist; der Holz— ring bildet die Lauffläche. Die Klötze sind durch gebogene Blaitfedern gegen die Nabe, die zwei mit Holz gefüllte eiserne Ringe trägt, abgestützt Die Federn sind an beiden Enden in das Holz eingelassen und festgeschraubt.

Berlin, den 2. Oktober 1918.

Der Reichskanzler (Reichsamt des Innern). Im Auftrage: Dammann.

Bekanntmachung. Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 25. September lfd. J. ist der Metzger und Wirt Karl Heppel von Lang-Göns als unzuverlässige Person vom Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren ausgeschlossen worden. Gießen, den 26. September 1918. Großherzogliches Kreisamt Gießen. J. V.: Langer mann.

Bekanntmachung.

Auf Antrag des stell vertretenden Generalkommandos des XI. Armee⸗ korps zu Castel, Tgo. Nr. 16958 20038 Abt. D 2453 vom 5. 26.9. 18 wird das Geschäf! der Finma Richard Dittes geschlossen und 1) der Firma Garngroßhandlung Richard Dittes, Gera-Reuß, 2) deren Inhaber, Kausmann Richard Dittes, Gera, Ludwig—⸗ Jahnsir ße 18. und 3) dem Sohn tes zu 2 Genannten, Kaufmann Karl Rudol Dittes der Landel mit Web-, Wirt- und Strickwaren jeder Art sowie jete mittelbare und unmittelbare Beteiligung an solchem Handel bei dritten Personen auf Erund der Bekanntmachung des Bundesrats zur Kernhaliung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915, Reichsgeletzblatt Seite 603, in Verbindung mit der M nisterial erordnung vom 12. Oktober 1915, Amts und Verordnungsblatt Seite 922, un tersagt.

Gera, den 1. Oktober 1918.

Der Stadtrat. Dr. Tra utner.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 133 und 134 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten: Nummer 133 unter Nr. 6482 eine Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über Zigaretten tabak vom 24. Ottober 1917, vom 1. Oktober 1918. Num mer 134 unter Nr. 6483 eine Bekanntmachung über die Gewährung von Zulagen zu Verletztenrenten aus der Unfallfürsorge für Ge⸗ fangene, vom 3. Oktober 1918. Berlin W. 9, den 4. Oktober 1918. Kaiserliches Postzeitungs mt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 135 des Reichs⸗Gesetzblatis enthält unter Nr. 6484 eine PVerordunng zur Abänderung der Ver— ordnung über zuckerhaltige Futtermittel, vom 4. Oktober 1918. Berlin W. 9, den 5. Oktober 1918. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Staats minister und Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow die nachgesuchte Entlossung aus seinem Amte unter Belossung des Ranges und Titels eines Staats ministers und unter Verleihung des hohen Ordens vom Schwarzen Adler zu erteilen und den Verbandsdirektor des Verbandes Groß Berlin Fisch⸗ beck mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Staatsministertz und des Ministers für Handel und Gewerbe zu beauftragen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Privatdozenten und Assistenten an der Universität in Göttingen, Professor Dr. phil. Horst von Sanden zum ordentlichen Professor der Bergakademie in Clausthal sowie

den Pfarrer, Konsistorialrat a. D. Käm merer in Klötze, Kreis Gardelegen, und den in die Oberpfarr⸗ und Ephoral⸗ stelle in Liebenwerda herufenen Pfarrer Eiselen, bisher in Kleinrodentzleben, zu Superintendenten zu ernennen, ferner

dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Königsberg Dr. Gerlach und dem außer⸗ ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms Universität in Berlin Dr. Lehmann⸗Haupt den Charakter als Geheimer Regierungsrat,

dem außerordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Dr. Kaufmann den Charakter als Geheimer Justizrat,

dem ordentlichen Honorgrprofessor in der medizinischen Fakuliät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin

Dr. Liepmann, Direktor der städtischen Irrenanstalt Herz— verge, den Charakter als Geheimer Medizinalrat und

dem Bibliethekssekretär on der Unioersitätsbibliothek ag Klüber den Charakter als Rechnungsrat zu ver⸗ leihen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwallung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1105), in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 487) und 10. Februar 1916 (Reichs Gesetzbl. S 89), ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die feindliche Beteiligung an der Füma Einbecker Peitschenfabrik Stern C Krieger Nachfolger in Einbeck die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Lederhändler August Tolle in Einbech.

Berlin, den 30. September 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗

weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGöl. S. 1105), in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGGBl. S. 487) und 10 Februar 1916 (RGBl. S. 89), ist nach Zu⸗ stimmung des Herrn Reichskanzlers über die Beteiligung der Permutit Company in New York an der Permutit Aktien⸗ gesellschaft in Berlin die 3wangsverwaltung angeordnet Verwalter: Bankier Jakob Franck in Charlottenburg, Berliner⸗ straße 19). Berlin, den 2. Oktober 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Ministerium des Innern.

Der Polizeihauptmann, charakterisierte Polizeimajor Sch ma hel in Berlin ist zum Polizeimajor ernannt worden.

Ju stizministerium.

Dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Dr. Bödiker in Münster i. W. ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als Notar erteilt. .

In der Liste der Rechts anwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Dr. Rheinstein bei dem Landgericht in Frankfurt a M., der Rechtsanwalt Dr. Hirsch bei dem Amtsgericht in Deljtzsch und der Rechtsanwalt von Fischer-Treuenfeld bei dem Amisgericht in Merseburg.

Ja die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der

Rechtsanwalt Hafner aus Frankfurt a. M. bei dem Land⸗ gericht Lin Berlin und der Gerichtsassessor Veltmann bei dem Amtsgericht in Idstein. Zu Handelgrichiern sind ernannt: der Kaufmann Siegmund Amberg in Duisburg, wiederernannt: der Kaufmann Paul Engelhardt in Duisburg⸗Ruhrort bei dem Landgericht in Duisburg, der Kaufmann Karl Reichwein und der Bankier Eugen Gradenwitz in Wiesbaden, der Wäschefabrikant Karl Bertelsmann in Bielfeld, der Bankdirektor Franz Woltze in Essen und die Kaufleute Julius Böhmer in Essen und Ernst Bischoff in Gelsenkirchen bei dem Landgericht in Essen. der Fabrikvesitzer Rudolf Springmann in Hagen i. W., der Fabrikant Johann Ludwig Bahr, der Kaufmann Heinrich Bösch, der Geschäftsführer J. H. Hermann Bauermeister jr. und der Ingenieur Mar Robert Ritter in Altona sowie der Kaufmann Ernst Schilling in Erfurt.

Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Hermann Moelter in Oberhausen bei dem Land⸗ gericht in Duisburg, der Bankier Philipp Steinberg in Bielefeld, der Direktor Georg Heß in Erfurt und der Fabrikant Georg Aulepp in Mühlhausen i. Th. bei dem Landgericht in Erfurt, wiederernannt: der Fabrikdirektor Hermann Hummel jr. in Hochheim bei dem Landgericht in Wiesbaden, der Kaufmann Wilhelm Huber in Bielefeld, der Kauf mann Ernst von Münchow und der Buchdruckereibesitzer Eduard Buß in Essen, der Direktor Otto Küppersbusch in Gelsenkircen-Schalle und der Brennereibesitzer Ernst Hackert in Wanne bei dem Land⸗ gericht in Essen, der Fabrikbesitzer Wilhelm Drevermann in Vogelsang bei dem Landgericht in Hagen i. W, die Kaufleute Ferdinand Blicks und Emil Bernhard Diedrich Wilhelm Landmann in Altona, Eugen Nemnich in Pinneberg und Ludwig Peter in Wandsbek bei dem Landgericht in Altona sowie der Bankier Robert Frenkel in Halle a. S.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem Superintendenten Kämmerer in Klötze ist das Ephoralamt der Diözese Klötze,

dem Superintendenten Eiselen in Liebenwerda das Ephoralamt der Diözese Liebenwerda übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G. S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kom⸗ munalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahr 191718 bei der Neuhaldentleber Gisenbahn⸗Gesell⸗ schaft auf 88 75 festgestellt worden ist.

Magdeburg, den 5. Oktober 1918.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.

Tages ordnung

für die am 16. Oktober 1913 statt findende sechste Gesamt⸗ sitzung des Bezirkseisenbahnrats Cöln.

A. Mitteilungen der geschäftsführenden Direktion.

BH. Neuwahl eines Muügliedes des Sjändigen Ausschusses.

O. Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Landes eisenbahnrat.

D. Vorlage der Königlichen Eisenbahndirektionen, betreffend die Aufhebung der besonderen Frachtvergünstigungen für Erze, Brenn—

stoffe und sonstige Rohstoffe der westlichen und östlichen Schwer— industrie.

E. Mitteilungen über die Erledigung früherer Beratungsgegen— stände sowie über Verkehrs- und Fahrplanänderungen.

Göln, den 2. Oktober 1918. Königliche Eisenbahndirektion. Rie sen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, und der dazugehörigen Ausführungen elf ung vom 27. September 1915 Ziffer J wird der von den Eheleuten Bernhard Keßler, hier, Hagenbruchftraße 8, ausgeübte Schankwirtschaftshetrieb (Bier⸗ manns Weinstube) mit dem heutigen Tage geschlossen.

Bielefeld, den 26. September 1918.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Stapenhorst.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 habe ich dem Arbeiter Aloys Holtwick, Katernberger Straße 70, der Ehefrau Wilhelm Linnenberg, Schwanenbuschstraße 165, dem Fabrikarbeiter Friedrich Boomes und Cherrau Germann Buschkühler, Meppener Straße 3, dem Johann Büttner, Julienstraße 60, der Ehefrau Johann Kesper, Schederhof⸗ straße 52 , dem Handlungsgehilfen Kasimir Wielebinsti, Stoppenberger Straße 30, den Handel mit Lebens- und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Ve dan sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt.

Essen, den 2. Oktober 1918.

Die Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Driessen.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. Oltober 1918.

Seine Majestät der Kaiser und König hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbütos“ unter dem 5. Oktober nachstehenden Erlaß an das Deutsche Heer und die Deutsche Marine gerichtet:

An das Deutsche Heer und die Deutsche Marine!

Seit Monaten stürmt der Feind unter gewaltiger Kraft⸗ anstrengung fast ohne Kampfpause gegen Euere Linien an. In wochen⸗ langem Ringen, vielfach ohne Ruhe, müßt Ihr ausharren und dem an

Zahl weit überlegenen Feinde die Stirn bieten. Darin liegt die Größe

der Aufgabe, die Euch gestellt ist und die Ihr erfüllt. Truppen aller deutschen Stämme tun ihre Schuldigkeit und verteidigen auf fremdem Boden heldenhaft das Vaterland. Hart ist der Stand Meiner Flotte, um sich den vereinten feindlichen Seestreitkräften gegenüber zur Geltung zu bringen und in unermüdlicher Arbeit die Armee in ihrem schweren Kampfe zu unterstützen. Mit Stolz und Bewunderung sind die Augen der Heimat auf die Taten des Heeres und der Marine gerichtet. Ich sage Euch Meinen und des Vaterlandes Dank.

Mitten in das schwerste Ringen sällt der Zusammenbruch der mazedonischen Front. Euere Front ist ungebrochen und wird es weiter bleiben. .

Ich habe Mich im Einvernehmen mit unseren Verbündeten ent schlossen, dem Feinde nochmals den Frieden anzubieten. Doch nur zu einem ehrenvollen Frieden werden wir die Hand reichen, das schulden wir den Helden, die ihr Leben für das Vaterland gelassen haben, das schulden wir unseren Kindern. Ob die Waffen ruhen werden, steht noch dahin.

Bis dahin dürfen wir nicht erlahmen, wir müssen wie bisher alle Kraft daran setzen, unermüdlich dem Ansturm des Feindes stand— zuhalten. Die Stunde ist ernst. Aber wir fühlen uns, im Vertrauen auf unsere Kraft und Gottes gnädige Hilfe, stark genug, unsere geliebte Heimat zu verteidigen.

Wilhelm J. R.

Die durch Vermittelung der Schwelzer Regierung an den Präsidenten Wil son übermittelte Note hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden Wortlaut:

Die deutsche Regierung ersucht den Präsidenten der Vereinigten

Staaten von Amerika, die Herstellung des Friedens in die Hand

zu nehmen, alle kriegführenden Staaten von diesem Ersuchen in Kenntnis zu setzen und sie zur Entsendung von Bevoll⸗ mächtigten zwecks Ausnahme der Verhandlungen einzuladen. Sie nimmt das von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika in der Kongreßbotschaft vom 8. Januar 1918 und in feinen späteren Kundgebungen, namentlich der Rede vom 27. Sey⸗ tember aufgestellte Programm als Grundlage für die Friedensver—⸗ handlungen an.

Um weiteres Blutvergießen zu vermeiden, ersucht die deutsche Regierung den sofortigen Äbschluß eines allgemeinen Waffenstill—⸗ standes zu Lande, zu Wasser und in der Luft herbeizuführen.

Max Prinz von Baden, Neichskanzler.

Seine Majestät der Kaiser und König hat an den ausscheidenden Minister für Handel und Gewerbe nachstehendes Allerhöchstes Handschreiben gerichtet:

Mein lieber Staatsminister Dr. Sydow!

Nachdem Ich Ihnen die nachgesuchte Entlassung aus dem Amte als Staatsminister und Minister für Handel und Ge⸗ werbe durch Erlaß vom heutigen Tage in Gnaden erteilt habe, kann Ich es Mir nicht versagen, Ihnen für die hervor— ragenden treuen Dienste, die Sie in Ihrer langjährigen, erfolgreichen Tätigkeit im Staatsdienste Mir und dem Vater⸗ lande mit aufopferungsvoller Hingebung geleistet haben, Meinen Königlichen Dank auszusprechen. Als Zeichen Meiner Anerkennung und Meines Wohlwollens habe Ich Ihnen den hohen Orden vom Schwarzen Adler verliehen, dessen Abzeichen Ihnen hierneben zugehen.

ö Ich verbleibe Ihr wohlgeneigter König Wilhelm R.

Großes Hauptquartier, den 5. Okiober 1918.

Seine Majestät der Kaiser und K önig hörten, wie

Wolsss Telegraphenbüro“ meldet, vorgestern nachmitt Fortrag des Chefs des Zivilkabinetts, dnl mn me,

Rats ven Berg und gestern mittag den des Generalstabes.

le 1 g Us ch Usse des B 1l nd 8 ) 4

Der Generalfeldmarschall von Hindenburg

. 19 g ist a n nachmittag nach dem Großen Hauptquartier r gekehrt. .

Vorgestern ist eine Bekanntmachung, betreffend Besck nahme von Ferngläsern sowie . i , e. Photographie und Projektion, Rr. Bst. 200/10. 18. K. R. A. in Kraft getreten. Es werden Prismensernrohre ZJiel⸗ und terrestrische Ferngläser aller Art, galileische Glaͤser mit einer Vergrößerung von 4 mal und darüber sowte bie optischen Teile aller vorgenannten Gläser, ferner anastigmatische Objektive für Photographie und Projektion, deren vordere Lin sen⸗ öffnung 55 zum übersteigt, sofern ihre Lichtstär ke gleich ober größer als 1: 60 ist, beschlagnahmt. Dle Gegenstände dürfen zu ihrem bisherigen Zweck weiter verwendet werden. Ihre Veräußerung und Lieferung ist jedoch nur heschränlt zulässig. Die Veräußerungtz⸗ genehmigung wird, soweit sie erforderlich ist, für anastigmanlsche Objektive für Photographie und Projektion durch die In⸗ spektion des Lichtbildwesentz, Berlin W. 35, Genthiner Straße Id, im übrigen durch das Waffen- und Mun itions⸗-Peschaffungs— amt, Berlin W. 15, Kurfürstendamm 193/194, erteilt. Wer gewerbsmäßig derartige Gegenstände feilhält, hat ein Lager— huch zu führen. Das von den Milttärbefehlshabern im Jahre 19516 erlassene Verbot des Verkaufs von Ferngläsern und Objektiven für Photographie und Projektion wird durch dle neue Bekanntmachung aufgehoben.

.Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats— ämtern, Bürgermeisterämtern und Polszeibehörden einzusehen.

Leider kommt es immer noch vor, daß die Hinter— bliebenen von Heeresangehörigen nicht rechtzeuig ihre Ver sorgungsgebührnisse erhalten. Die Schuld daran liegt häufig bei den Hinterbliebenen selbst, weil sie aus Un— kenntnis die Gebührnisse nicht rechtzeitig beantragen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mittellt, hat das preußische Kriegs— ministerinam deshalb angeordnet, daß den Hinterbliebenen gleich⸗ zeitig mit der ihnen zugehenden Besoldunasbescheinigung ein Merkblatt übersandt wird, aus dem alles Nähzere ersichtlich ist. Danach sind die Gngdengebührnisse sofort bei dem Versorgungsamt des Armeekorps zu heantragen, dasz in der Vesol dungs bescheinigung angegeben ist. Heizulegen sind die Besoldungsbescheinigung und eine Todesbescheinigung. Sodann ist der Antrag auf Versorgungsgebührnisse zu stellen. Hinterbliebene von Offizieren des Friedenzstandes und ehemalige Ofsiziere des Friedensstandes . die

Versorgungsgebührnisse unmittelbar beim Versorgungtzamt, Hinterbliebene der Offiziere des Veurlaubtenstandes und aller Angehörigen der Unterklassen bei der Fürsorgestelle. Nähere unentgeltliche Auskunft erteilen die Fürsorgestellen.

Zur Richtigstellung der vielverbreiteten Meinung, daß die Angehörigen von Kriegsgefangenen Anspruch auf die Löhnung ihrer gefangenen Verwandten hätten, wird amt— licherseits durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt:

Der Kriegsgefangene selbst verliert seinen Anspruch auf die Löhnung mit Äblauf des Monatsdrittels, in dem er gefangen ge— nommen wurde. Für seine Angehörigen besteht ein „Anspruch“ auf die Löhnung überhaupt nicht. Indes kann ihnen die Löhnung ganz oder teilweise bewilligt werden, wenn die Familie bedürftig ist und die Löhnung zum Unterhalt gebraucht wird.

An Verwandte aufsteigender Linie, Geschwister oder Pflegekinder kann die Löhnung jedoch nur dann bewilligt werden, wenn der Kriegs— gefangene ihr überwiegender Ernährer war und Bedürftigkeit vor— liegt. Auch zur Unterstützung des Kriegsgefangenen selbst kann die Bewilligung der Löhnung ganz oder teilweise erfolgen, wenn er dieser Unterstützung dringend bedarf und die Angehörigen nach billigem Er— messen nicht in der Lage sind, die Unterstützungskosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Ueber die Bewilligung der Unterstützung, wie über den Zeitpunkt ihrer Auszahlung entscheidet der Truppenteil, unter dessen Befehl der Kriegsgefangene zuletzt gestanden hat.

Die durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 1. August 1913 ge— währte monatliche Zulage von 9 gs an die mobilen Unteroffiziere und Mannschaften ist lediglich als Teuerungszuschuß für diese Heeres—⸗ angehörigen selbst aufzufassen. Eine Bewilligung dieser Zulage an die Angehörigen Kriegsgefangener ist daher nicht angängig.

Da möglicherweise die St. Peters burger Behörden über die Rückgabe der in den dortigen Möbellagern aufbewahrten Möbel und sonstigen Gegenstände an die Berechtigten Bestimmung treffen werden, wird den Beteiligten empfohlen, soweit dies noch nicht geschehen ist, tunlichst bald bei dem Deutschen Generälkonsulat in St. Petergburg ihr Lagergut unter Angabe des Möbellagers und der Quittungs⸗ nummer sowie ihre weiteren Wünsche anzumelden.

Nach einer im ReichsversicherungsZsmt gefertigten Zu⸗

sammenstellung sind durch die Post und die Sonderanstalten gezahlt worden im Monat Mai 1918 als Zulagen: zu Invalidenrenten (monatlich 8 6) 7 533 760 S6, zu Kranken— renten (monatlich 8 6 581 928 M6, zu Witwenrenten (mongt— lich 4 M6) 243 416 S6, zu Witwenkrankenrenten (monatlich 4 46 9260 S6, zusammen 8 368 304 6; im Monat Juni 1918 als Zulagen: zu Invalidenrenten (monatlich 8 ) 7 686 416 S, zu Krankengenten (monatlich 8 MR) 608 664 M6, zu Witwenrenten monatlich 4 6 249 2160 6, zu Witwen krankenrenten (monatlich 4 6) 9108 , zusammen 8 hö58 448 6. .

Banern.

Die „Korrespondenz Hoffmann“ teilt amtlich mit, daß die Nachricht Berliner Blätter von einem Ein spruch Bayerns gegen die Aufhebung der Bestimmung im Artikel 9 Satz 2 der Reichs verfassung unrichtig 1st. Die bayerische Regierung hat in bieser Hinsicht ehen formellen Schritt nicht unternommen. Die Angelegenheit ist im Bunden⸗

rat überhaupt noch nicht besprochen worden. Die jetzt in Aus⸗ icht genommene Lösung beruht auf einer Vereinbarung, die der neue Neichs kanzler selbst im Verlaufe ber Verhandlungen über die Neubil yung der Regierung mit den Parteien getroffen hat. Die Vorschläge hierfür find in dem zuständigen Reichs—⸗

amt ausgearbeitet worben.

Baden.

Die „Karlsruher Zeilung“ bringt folgendes Telegramm des Reichskanzlers Seiner Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Max an Seine Königliche Hoheit den Groß— herzog Friedrich:

. In diesem Augenblick, in dem Seine Majestät der Kaiser mit Deiner Zustimmung mich zum Kanzler des Deutschen Reiches er— nannt hat, ist mein ganzes Denken und Fühlen bei Dir und unserer geliebten Heimat. Wie Du es begriffen hast, daß in der Stunde der Not kein Opfer gescheut werden darf, das Kaiser und Reich von uns fordert, so wird, ich bin des gewiß, auch das badijiche Land es verstehen, daß ich dem Rufe, der an mich ergangen ist, habe folgen müssen in der Erkenntnis, daß nur ein Zusammenstehen aller, eine jreiwillige Hingabe an das Ganze, Deutschland zu besseren Tagen zu führen vermögen. So bin ich gewillt, mein . ein⸗ zusetzen für dies hohe Ziel, diene ich doch dadurch auch Dir und dem badilchen Lande und Volke, an denen mein Heiz in treuer Liebe hängt. Max.

Krieg nachrichten. Berlin, 5. Oktober 1918. (W. T. B.)

Nördlich von St. Quentin und in der Champagne wurden hestige feindliche Angriffe abgewiesen. Ebenso ist zwischen den Argonnen und der Maas der mit starken Krästen fortgesetzte Ansturm ber Amerikaner gescheitert.

Wie ungebrochen die deutsche Kampfkraft, trotz übermenschlicher Anstrengungen und Entbehrungen dem An⸗ sturm des zahlenmäßig überlegenen Gegners standhält, wie stark andererseits die Angriffslust in den deutschen Soldaten wurzelt, zeigen immer wieder Episoden einzelner Waffengänge, die im Rahmen der Gesamtkämpfe naturgemäß nicht so zur Geltung kommen können, wie sie es eigentlich verdienten. In den harten Gefechten um den zertrümmerten Flecken Seque⸗ hart bewiesen Teile elsässischer und ostpreußischer Regi⸗ menter eine Bravour, die jede Anerkennung verdient. Am 2. Oktober griff der Feind wiederum mit starken Kräften den Ort an. Oest ich der Fresselleferme zerschellte der Stoß im zusammengefaßten Maschinengewehrfeuer. Aber die tapferen Verteidiger begnügten sich nicht mit der Abwehr; selbstandig gingen sie zum Angriff vor und warfen den Feind aus der Ferme bis auf den Westrand des Fressellewaldes zurück. Ein Versuch, das verloren gegangene Sequehart wiederzuholen, führte die Ost⸗ preußen und Elsässer bis zur Kirche. Diesen Erfolg zu ver— breitern, setzte sich der Divisionskommandeur an die Spitze von zwei Posenschen Bataillonen und Teilen ostpreußischer Re⸗ gimenter. Nach wirksamster Artillerievorbereitung warfen die schneidig vorbrechenden Truppen den Feind in einem Zuge aus dem Dorf und über die alte deutsche Stellung hinaus. Die Nachmittags einsetzenden feindlichen Gegenstöße konnten den Gewinn nicht streitig machen. Erst am 3. Oktober gelang es dem Feind, wieder in Sequehart einzubrechen. Die auf dem eroberten Gelände gesichteten zahlreichen Toten und schwer Verwundeten ließen erkennen, mit welchen schweren blutigen Verlusten der Feind seine Angriffe an diesem Frontabschnitt bezahlen mußte.

Großes Hauptquartier, 6. Oktober. Westlicher Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. In Flandern und vor Cambrai ruhiger Tag. Rege Erkundungetätigkeit an vielen Stellen der Front.

Heeresgruppe Boehn.

Wir gaben in vorletzter Nacht den zwischen Crevecoeur und Beaurevoir an den Kanal in Linie Banteux Le Catelet vorspringenden Stellungs bogen auf und nahmen die dort stehenden Truppen in rückwärtige Linien zurück. Eng⸗ länder und Franzosen setzten ihre Angriffe zwischen Le Catelet und nördlich von St. Quentin fort. Beaurevoir und Montbrehain blieben in ihrer Hand. An der übrigen Front sind ihre Angriffe vor unseren Linien gescheitert. In den Kämpfen bei Beaurevoir zeichnete sich das Reserveinfanterie⸗ regiment 56 unter seinem Kommandeur Major von Loebbecke besonders aus.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Erneute Angriffe der Franzosen und Italiener am Chemin des Dam es wurden abgewiesen. In Fortsetzung der am 35. 10. begonnenen Bewegungen östlich von Reims und bheiderseits der Suippes haben wir in vorletzter Nacht unsere Stellungen am Brimont und Berru geräumt und rückwärtige Linien bezogen. Der Feind folgte im Laufe des Tages. Wir standen am Abend mit ihm an der Suippes beiderseits der Stiaße Reim s Neuschatel, bei Lapannes

(W. T. B.)

Epoye Pont Faverger und an der Arnes in Gefechts⸗

berührung.

Zwischen der von Som me⸗Py nach Norden führenden Straße und östlich von Liry griffen Franzosen und Amerikaner erneut mit starken Kräften an. Wir haben nach schwerem Kampf unsere Stellungen restlos behguptet. Das Westfälische Infanterieregiment Nr. 55 und das Westpreußische Infanterie⸗ regiment Nr. 149 zeichneten sich hierbei hesonders aus. Die 199. Infanteriedivlsion schlug den in 15 Wellen tief gegen die Liryhöhe anstürmenden Feind mehrfach zurück. Leutnant Markock mit Kempagnien des Infanterieregiments Nr. 357 hat an der Abwehr des Feindes besonderen Anteil. Der Feind

erlitt schwerste Verluste. Teilangriffe des Gegners am West⸗

rande der Argonnen scheiterten.

Heeresgruppe Gallwitz.

Zwischen den Argonnen und der Maas setzte de Amerikaner seine starken Angriffe fort. Oestlich von Exer mont gelang es ihm, bis auf die Waldhöhen etwa 1 km nördlich des Ortes vorzustoßen. Hier sind seine in den Nach⸗ mittagsstunden erneut vorbrechenden Angriffe gescheitert. Beider⸗ seits der von Charpentry auf Romagne führenden 2 brachen die Angriffe wiederum vor den Linien elsa

966.

lothringischer und westfälischer Regimenter völlig saiammn Weiter östlich drang der Feind in den Fanswald ein. Im übrigen wurde er abgewiesen.

——

Wir schossen gestern 37 feindliche Flugzeuge und 2 Fesselbailone ab. Außerdem wurden von einem feimd⸗ lichen, im Angriffsfluge auf die Pfalz befindlichen Ge⸗ chwader 5 Flug zeuge im Luftkampf abgeschossen.

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Unsere bisher im Rahmen des bulgarischen Heeres kämpfenden Truppen wurden herausgelöst und sind im Rückmarsch in ihre Versammlungsräume. Sie haben den an sie gestellten hohen Anforderungen voll entsprochen und hervor⸗ ragendes geleistet.

Asiatischer Kriegsschauplatz. Die in Palästina an der Seite unseres treuen türkischen

Bundesgenossen kämpfenden deuischen Bataillone mußten im Verein mit den schwachen tärkischen Kräften erdrũckender feindlicher Uebermacht weichen und sind im Rückmarsch über Damaskus in nördlicher Richtung.

Der Erste Generalquartiermeister.

Ludendorff.

Berlin, 6. Oktober, Abends. (W. T. B) Teilkämpfe nördlich von St. Quentin und in der Champagne. Zwischen den Argonnen und der Maas wurden heftige Angriffe der Amerikaner abgewiesen.

Großes Hauptquartier, den 7. Oltober. (W. T. B.)

Westlicher Krieg sschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. In Flandern und vor Cambrai ruhiger Tag.

Heeresgruppe Boehn.

Nördlich von St. Quentin dauern die schweren Kämpfe seit Mitte September fast ununterbrochen fort. Trotz wieder⸗ holten Einsatzes frischer Verbände hat der Feind hier bisher keine nennenswerten Erfolge erzielen können. Auch gestern sind seine Angriffe, die sich am Vormittage nordöstlich von Le gatelet und beiderseits von Les dins entwickelten und am Nachmittage auf breiterer Front nördlich von St. Quentin vorbrachen, gescheitert. Der Feind, der am Somme⸗Kanal zunächst auf Essigny le Petit Boden gewann, wurde durch erfolg⸗ reiche Gegenstöße und nächtliche Unternehmungen wieder bis auf Remaucourt zurückgedrängt.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Der Feind folgte gegen unsere neuen Stellungen an der Aisne und Susppes zwischen Pontavert und Bazan⸗ court scharf nach und stieß vielfach im Angriff gegen sie bor. Kämpfe entwickelten sich bei P̃ontavert, Berry au Bac, beiderseits der Straße Reims Neuschatel und bei Bazancourt. Der Feind wurde überall abge⸗ wiese n. An einzelnen Stellen halten sich kleine Abteilungen auf dem nördlichen Suippes-Ufer. Mit stärkeren Kräften griff der Gegner an der Arnes und westlich von St. Etienne an. Auch hier blieben seine Angriffe in unseren Gegenstößen ohne Erfolg.

An der Schlachtfront in der Champagne trat gestern nach zehmägigen erbitterten Kämpfen Gefechtspause ein. Oestlich von St. Etienne, bei Orfeuil und Autry wurden Teilangriffe, an vielen Stellen der übrigen Front stãr kere Erkundungsvorstöße des Feindes ab gewiesen.

Heeresgruppe Gallwitz.

Zwischen den Argonnen und der Maas setzte der Amerikaner seine heftigen Angriffe fort. Das Infanterie⸗ regiment Generalfeldmarschall von Hindenburg Nr. 147, das schon westlich der Maas in erfolgreicher Abwehr und im Angriff entscheidend dazu beitrug, den Durchbruch, des Feindes zu verhindern, schlug auf den Höhen östlich der Aire den Feind zurück. Gefreiter Klei⸗ nowski tat sich hierbei besonders hervor. Schmer⸗ punkt der feindlichen Angriffe lag auch gestern zu beiden Seiten ber von Charpentry auf Romagne führenden Straße. Dle dort seit Tagen im Kampf stehenden elsaß-lothringischen und westfälischen Regimenter brachten den mehrfachen An⸗ sturm des Feindes völlig zum Scheitern. Der Amerikaner erlitt wiederum schwerste Verluste.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

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ie Tat allein Beweist der Liebe Kraft. Du liebst Dein Land Handle. Bring' ihm Dein Geld Darum zeichnel

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 6. Oktober. (WB. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Italienischer Kriegsschauplatz.

Keine größeren Kampfhandlungen. Bei Neumarkt in Südtirol wurden bei italienischen Fliegerangriffen auf die Kriegsgefangenenlager zahlreiche italienische Kriegsgefangene getötet oder verwundet.

Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Südlich des Skumbi⸗Flusses Nachhutkämpfe. An der serbischen Front wurden unsere Vortruppen von Vranje

zurückgenommen. Der Chef des Generalstabes.

Türkischer Bericht. Konstantinopel, 5. Oktober. (W. T. B.) Heeresbericht vom 3. Oktober. 8 h An der Palästinafront herrschte Ruhe. Der Feind ist bisher nicht über Damaskus hinaus vorgegangen. Auf den anderen Kriegsschauplätzen ist die Lage unverändert.

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