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Bekanntmachung.
Der Milchhändlerin Milda Drechsel in Reimersgrün ist der Handel mit Milch und Milcherzeugnissen jeder Art wieder erlaubt worden. .
Plauen, den 5. Oktober 1918.
Die Königliche Amtshauptmannschaft. J.. A.: Dr. Zschucke.
Bekanntmachung.
Dem Miichhändler Gustav Richter in Malschendorf b. Dresden ist auf Grund von Fl der Bekanntmachung des Reichs— kanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915, in Verbindung mit der Verordnung des König— lichen Ministeriums des Innern vom 9. Oktober 1915 zur Aus⸗ führung dieser Verordnung, der Fortbetrieb des Milchbandels bis auf weiteres un tersagt und das Milchgeschäft geschlossen worden.
Dresden⸗Neustadt, am 5. Oktober 1918.
Die Königliche Amtshauptmannschaft. Graf zu Castell-Castell.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Seefahrtschullehrer Fellmer in Geestemünde, Schranz in Flensburg und Janßen in Leer zu Seefahrt⸗ schuldirektoren mit dem Range der Räte vierter Klasse und der Befugnis zum Tragen der Uniform der Regierungsräte zu ernennen.
Erlaß des Staatsminsteriums,
betreffend Anwendung des vereinfachten Ent—
eignungsverfahrens bei der Erweiterung der Loko—
JJ eat Bahnhof Sanger—⸗ hausen.
Vom 24. September 1918.
Auf Grund des 81 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzlsamml. S. 159 und S. 174) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und S. 115), 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141 und 1916 S. 9), 10 Ayril 1918 (Gesetzsamml. S. 41) und 15. August 1918. (Gesetzsamml S. 144) wird bestimmt, daß das verein⸗ fachie Ent-ignunge verfahren nach den Vorschriften dieser Ver— ordnung bei der Erweiterung der Lokomotipbekohlungsanlagen auf Bahnhof Sangerhausen an den Staatsbahnstrecken Halle Saale) — Cassel und Aschere leben —Sanßerhausen — Erfurt, zu deren Ausführung das Recht zur Entziehung und dauernden Beschränkung des Grundeigentums durch die Allerhöchsten Ur⸗ kunden vom 19. Januar 1863 (Gesetzsamml. S. 118) und vom 23. Okiober 1872 (Gesetzsamml. S. 723) verliehen worden ist, Anwendung findet.
Berlin, den 24. September 1918.
Das Staatsministerium.
Friedberg. von Breitenbach.
Graf von Roedern. von Waldow. Spahn. Schmidt. von Eisenhart-Rothe. Hergt.
. Ministerium des Königlichen Hauses. Dem Kommerzienrat Conrad Jaeger, Inhaber des Restaurations betriebes des neuen Hauptbahnhofs in Hamburg und Weingroßhändler, ist das Prädikat eines Königlichen Hof⸗— lieferanten verliehen worden.
Sydow. Drews. Wallraf.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten.
Dem Privatdozenten in der juristischen Fakultät der Friedrich Wilhelms-Universität in Berlin Regierungsrat Dr. Helfritz und
dem Lektor der englischen Sprache an der Universität ö. Dr. phil. Kölbing ist das Prädikat Piofessor beigelegt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bei dem Berggewerbegericht in Beuthen O. S. ist der Bergrat Prietze in Königshütie unter Belassung in dem Amte als Stelloertreter des Gerichtsvorsitzenden mit dem Vorsitz der Kammer Königshütte des Gerichts betraut worden.
Der Gewerberat Dr. Schröder in Cöln-Nard ist zum 1. Januar k. Is. nach Osnabrück versetzt und mit der Ver⸗ waltung der Stelle eines Regierungs- und Gewerberats bei
den Königlichen Regierungen in Osnabrück und Aurich beauf⸗
tragt worden.
Den Seefahrtschuldirektoren Fellmer in Geestemünde,
, , in Flensburg und Janßen in Leer ist die etats— mäßige Stelle eines Seefahrtschuldirektors in den genannten Städten übertragen worden.
Der Seefahrtschuldirektor Köhler in Altona ist in gleicher Amtseigenschaft nach Stettin versetzt worden.
Ferner sind in gleicher Amtseigenschaft versetzt: Die See⸗ fahrtschullehrer Meyer in Apenrade nach Flensburg Kam⸗ rath in Timmel nach Stettin, Kumm in Stettin nach Geeste⸗ münde, Krause in Altona nach Danzig, Lange in Emden nach Leer, Reuter in Flensburg nach Stettin, von Wins in Apenrade nach Stralsund, Wurmb in Barth nach Danzig und Andresen in Westrhauderfehn nach Geestemünde sowie die Seefahrtvorschullehrer Müller in Prerow nach Altona und Janßen in Leer nach Geestemünde.
Bekanntmachung.
Meine Anordnung vom 8. Januar d. J, durch die der Ehe⸗ frau Leineweber, Maria geb. Koppe lmann, in Merk⸗ linde, Kampstraße 4, der Handel mit Lebensmitteln untersagt wurde, hebe ich hierdurch wieder auf.
Dortmund, den 2. Oktober 1918.
Der Landrat. J. V.: Schulze.
Bekanntmachung.
KAaf Grund der Bekanntmachung zur Fern haltung unzuverläsfiger ersonen vom Handel vom 23. September 915 (RGBl. S. 663) abe ich dem Kaufmann Max Weiß, Berlin⸗Schöneberg,
Barbarossastraße 45 bei Hirsch, durch Verfügung vom heutigen Tage
Hermströger in Habinghoxrst und Subert Schmäing, geb. Heß ling, ebendasel b st, habe ich auf Grund der Bundesratsperordnung vom 23. September 1915 (Reichs⸗Geletzbl. S. 603) den Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.
den Handel mit allen Gegenständen des täglichen Be— darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Pandelsberrieb untersagt.
Berlin O. 27, den 2. Oktober 1918. Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Pokrantz
—
Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister Friedrich Schäfer in Bochum, Blücher⸗ straße 12, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep.
tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Vandel e der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondeie mit Lebensmitteln aller Art,
— RGBl. S. 605 —,
X
sowie die Vermittlertätigkeit hierfür wegen Unzuwverlässigkeit
untersagt worden. Bochum, den 4. Oktober 1918. Die Stadtpolizeiverwaltung: J. A.: Wolf.
Bekanntmachung.
Der Chefrau des Bernhard Heßling, Lina geb.
Dortmund, den 1. Ottober 1918. Der Landrat. J. V.: Schulze.
Bekanntmachung. Gemäß § 1 Abs. J und 2 der Verordnung des Bundesrats vom
23. September 1515 (RGBl. S. 603) über die Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel babe ich dem Metzger Aloys Gampikk, geboren am 21. Juni 1892 in Echternach, hier, Münster⸗ straße 228, wohnhaft, die Ausübung des Ha ndels mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs jür das ganze Reichsgebiet untersagt.
Düsseldorf, den 30. September 1918. r Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemann.
Bekanntmachung. Dem Handelsmann Otto Förderer, Königstraße 5, ist auf
Grund der Verordnung vom 23. September 1915, beir. die Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel, die weitere Aus⸗ übung des Handels mit Lebens- und Futtermitteln untersagt worden.
Halle, den 4. Oktober 1918. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Wurm.
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Bekanntmachung. Dem Spediteur Roman Jankowski in Obornik ist auf
Grund der Bekanntmachung zur Feinhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 95 (RGBl. S. 603) vom heutigen Tage ab jeglicher Handel mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs, insbefondere mit Brennstoffen, untersagt worden.
Obornik, den 26. September 1918. Der Landrat. von Köller.
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Bekanntmachung.
Der Bäckerm ister Seeberg in Willenberg hat eine ihm
vom Freisausschuß ausgestellte Mehlbescheinigung eigenmächtig. zum RKezuge einer größeren Mehlmenge abgeändert. Sceberg ist wegen Urkundenfälschung der Handelsbetrieb sür die ganze Dauer des Krieges untersagt worden. Ortelsburg, den 4. Oktober 1918. Der Landrat und Vorsitzende des Kreisausschusses.
von Poser und Groß Naedlitz.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11685 eine Verordnung, betreffend die Landeskredit⸗ kasse zu Cassel, vom 21. September 1918, unter
Nr. 11686 eine Verordnung über die Verlängerung der Amtsdauer der Handelskammermitglieder, vom 30. September 1918 und unter
Nr. 11687 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Erweiterung der Lokomotiobekohlungsanlagen auf Bahnhof Sangerhausen, vom 24. September 1918.
Berlin W. 9, den 7. Oktober 1918. Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. Oktober 1918.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern den Generalstabevortrag.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für die Ver⸗ fassung und für Justizwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für die Verfassung und für Elsaß⸗Lothringen Sitzungen.
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ hört, sind die mit der Gründung eines Völkerbundes zusammenhängenden Fragen seit längerer Zeit im Auswärtigen Amte unter Zuziehung von Parlamentariern und Völkerrechtslehrern ein⸗ gehend erörtert worben. Diese Erörterungen haben bereits zur Aufstellung formulierter Vorschläge geführt, die im wesent⸗ lichen die in dem bekannten Programm der Mehrheitsparteien als Grundlagen des Völkerbundes aufgeführten Punkte be⸗ treffen. Zwecks Beratung dieser Vorschläge und Herstellung eines endgültigen deutschen Entwurfs wird vom Staatssekretär des Auewäriigen Amtes eine Kommission berufen, der neben den Vertretern der beteiligten Ressorts Parlamentarier und Völkerrechtb lehrer und außerdem Kreise angehören werden.
der Ehefrau
ertreter sonst .
Der General der Arüllerie Scholz hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden Tages befehl an bie ihm unterstellte Heeresgruppe erlassen;
Seit Wochen stehen die deutschen Truppen der Heeree gruppe in schwersten Kämpfen. In kleinen Gruppen weiträumig aul din bul⸗ garischen Sireitträfte verteilt, oft ganz auf sich selbst ge tellt haben sie bei Beginn des feindlichen Angriffs in auforserung ᷣvollster Woise der⸗ sucht, die wankende Front des einstmals taper kämpfenden Bundes— genossen zu stützen und ihm die Früchte gemeinsamer Siege zu erhalten. Der Verbindungen und des Nachschubs beraubt, haben auch die dentschen Truppen schließlich der erdrückenden Uebermacht weicken müssen, nie aber hat ihr soldatischer Geist versagt! In zähem Wider⸗ stand, hinter Abichnitten und auf Höhen sich festklammeinz, haben sie dem Feinde den leichten Erfolg verwehrt. Oft ohne alle Nachrichten, in Unkenntnis der Lage, im schwierigsten, unwegsamen Gelände haben Führer und Truppen gezeigt, daß deutsche Soldaten auch iʒn der ver— zweifeltsten Loge nicht mutlos werden, daß das Vertrauen zwischen Führer und Truppe nicht zu untergraben, deutsche Di ziylin, nicht zu erschüttern ist Warnend stand jedem der Zusammenbruch einen einst tapferen Armee vor Augen. Allen, die in diesen letzten Wochen gekämpft und geblutet, gehungert und gedürstet und doch in un⸗ erschütterlicher Treue ihre Pflicht getan haben, spreche ich. meinen wärmsten Dank und meine vollste Anerkennung aus. Mein Dank und meine Anerkennung gilt ganz besonders auch den bewährten dentschen Führern und Stäben. Oft auf verlorenen Posten haben
§5 s ö 5 * s 1 . . 25 sie unter vollem Einsatz ihrer Kraft und ihrer Peison ihr Bestes
hergegeben. Sie haben das Verdienst, mit ihren tapseren deutschen Truppen den völligen Zusammenbiuch der hulgarischen Armee so lange als möglich hinausgeschoben und damit Zeit für weitere Maßnahmen gewonnen. zu haben. Ehre dem Andenten unserer gefallenen Kameraden Ihre Gräber auf mazedonischer Erde werden für immer ein Denkmal deutschen Heldentums und deut)cher Soldatentugend bleiben. Und nun frisch auf, jum neuen Kampf, voll Mut und Vertrauen... Der Oberbefehlshaber von Scholz, General der Aitillerie.
Bagern. Seine Majestät der König hat saut Meldung des „Wolffscen Telegraphenbüros“ folgenden Aufruf an das bayerische Heer erlassen: An Mein tapferes Heer! ö Mehr als vier Jahre habt Ihr im Verein mit den Angehörigen der anderen deutschen Staaten und unseren treuen, Ver hünzeten dem Ansturm fast der ganzen Welt getrotzt, habt siegreich Eure Fahnen weit hinein in die Länder der Feinde getiagen, habt Helden⸗ katen vollbracht, die in der Geschichle der Welt kein Beispiel finden. So habt Ihr den heiligen Boden des Vaterlandes, Haus, Hof, Hab und Gut, Weib und Kind und den heimischen. Herd vor den Schrecken des Krieges bewahrt. Taujende haben dabei ihr Herz: blut gegeben, es war nicht umlonst. Kein Feind hat unsere Heimat betreten. Des Vaterlandes Dank wird alle Zeiten überdauern. Seine Majestät der Karser hat dem Feinde den Frieden angeboten, um dem nicht endenwollenden Blutvergießen ein Ende zu machen. Trotzdem steht felsenfest der ungebeugte Wille des Heeres und des Volkes, den Kampf, wenn wir ihn fortzusetzen gezwungen werden, bis um Aeußersten durchzuführen. Bis endlich die Waffen ruhen, hängt bon Eurem harten! Willen, Eurer Festigteit, Geschlossenheit und Manneszucht des Vaterlandes und damit unser aller Zukunft ab. Schirmt weiter unsere Heimat! Das Vaterland schaut auf Euch.
Sach sen Coburg⸗Gotha.
Der ehemalige König der Bulgaren ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, mit seinem Sohne, dem Prinzen Eyrill, und großem Gefolge gestern vormittag in Coburg eingetroffen, um dort dauernden Aufenthalt zu nehmen.
Oesterreich⸗NUngarn.
Die vorgestrige Vollversammlung des Deutschen Volkstages für Oesterreich, die von Vertretern aller Kronländer beschickt war und an der zahlreiche Reichs ags⸗ abgeordnete unter Führung des Präsidenten Groß sowie mehrere Herrenhausmitglieder teilnahmen, hat einer Meldung des „K. K. Telegraphen⸗-Korrespondenzbüros“ zufalge einstimmig einen Aufruf an das deutsche Volk beschlossen, worin der künftige Frieden als das Ende unendlicher Opfer und als Verheißung einer besseren Zukunft begrüßt wird, vorausgesetzt, daß er die Bedingungen für das nationale und wirischaftliche Leben der Deutschen unerschüttert lasse. Wenn aber die Feinde auf ihrer Vernichtung bestehen blieben, sei keine andere Wahl als in untrennbarer Emheit mit dem Deutschen Reiche und unter Zurückweisung jedes schmählichen Gedankens an einen Sonderfrieden sich weiter zu wehren bis zum entscheidenden Ende. Dieser Krieg müsse jedenfalls eine völlige Ordnung in der Stellung des deutschen Volkes in Oesterreich herbeiführen. Die Deutschen Oester⸗ reichs fordern völlig uneingeschränktes Selbsibestimmungs⸗ recht. Solange aber noch die verbündeten Heere gegen den gemeinsamen Feind kämpfen, gelte es für die Veuischen in Oesterreich, sich und ihrem heldenhaften Bundesgenessen, dem Deutschen Reich, einen entscheidenden Dienst vor Abschluß dieses Ringens zu leisten. In dieser Entschließung werden die Volks⸗ vertreter in den einzelnen Ländern aufgefordert, alle Vor⸗ kehrungen für die Einführung des Selbstbestimmungsrechts der Deutschen in Oesterreich zu treffen.
Die für heute einberufene Tagung der tschech lschen Politiker ist bis zum Eintreffen der Antwort Wilsons ver⸗ tagt worden.
— Der Beirat der Triester Handels- und Ge⸗ werbekammer hat folgende Erklärung beschlossen, die dem Minister des Aeußern Grafen Burian, dem Minister⸗ präsidenten Freiherrn von Hussarek, dem Handelsminister Freiherrn von Wieser, dem Mnister des Innern Ritter von
ayer und dem Statthalter Freiherrn von Fries⸗Skene über⸗ mittelt wurde.
Angesichis der folgenschweren Rückwirkungen, die die voraussicht⸗ lichen versassungsrechtlichen Umwälzungen einerfeits, die bei Beendigung des Krieges zu gewärtigenden internationalen Ahmachungen anderer⸗ seits für die wirtschaftliche Zukunft Triests mit sich bringen könnten, sehen sich die Mitglieder des Beirats der Triester Handels⸗ und Gewerbekammer als Vertreter der wirtschaftlichen Interessen Triests veranlaßt, im wohlverstandenen Interesse Triests und aller Länder des Reiches zu verlangen, daß Stadt und Gebiet Triest als einziger, eigener, großer See⸗ und Handelshasen des gelamten österreichischen Hinterlandes, losgelöst von anderen benachbarten Verwaltungsgebieten mit dem österreichischen Reiche in Jeiner Ge⸗ samtheit . selbständiges autonomes Gebiet in dauernde unmittel⸗ bare Verbindung gebracht werde, daß ferner, um dem Reichshäfen dauernd die unerläßliche ungestörte und ungehinderte Entwicklungs⸗ fähigkeit zu sichern, dielem autonomen reichsunmittelbaren Gebiet Triest die angrenzenden Küstengebiete des ganzen Triester Golfs, die sprachlich und wirtschaftlich zu Triest neigen, angeschlossen werden, und daß endlich alle maßgebenden Fattoren des Reichs schon etzt ihre Stellung zur Triester Frage im vorstehenden Sinne mit voller Deutlichkeit erkluren.
Groszbritannien und Irland.
Das „Reutersche Büro“ murde vorgestern am späten Abend amilich ner sßändigt, daß die Königäche y solange die Vorschläge der deu schen Reg terung . jetzt, wie man glaube, unterwegs seien, nicht ein getroffen seien, lein amtliche Kenntnis von ihnen besitze, Unter diesen Um⸗ ständen habe es keinen Zweck, daß die Kön glsche Regierung einen Kommentar dazn gebe. Eine amtliche Meinungsäußerung müsse notwendigerweise verschohen werben, bis der Charakter ber Vorschlage amtlich bekane nic, w
— Der Unterstaatssekretär sür Arbeiten im Janenamt Brace, hielt vorgestern in London eine Rede, in der er dem Reuterschen Büro“ zufolge fagte: J / 2 1 sagte:
Deut chland spreche vom Frieden, es spreche aber nicht von einem solchen Frieden, wie man ihn in der gegenwärligen Stunde erwarten könne. Er müsse erst die Ueberzeugung haben, daß Deuisch⸗ land einen reinen Frieden, einen wirklichen) Frieden? wünsch' ehe er bereit sein würde, auf irgendeine“ Art von Verhand⸗ lungen mit Deutschland einzugehen. Er könne das, was DBeunnsch— land tat, nicht vergessen. Ehe die Alliierten Dentschland gegen— über edelmütig sein könnten, müßten sie gegen sich selbst und' ihr eigenes Volk gerecht sein. Brace fragte: „Wie hat Deutfchland den Kampf auch in den letzten Tagen noch gesührt? Es hat das Land von dem es zurückgeschlagen wurde, bis zum letzten Stein Jerftört. Das siebt nicht so aus, als ob Deutschland bereute. Wäre es gerecht, wenn Deutschland, nachdem es durch seine V⸗Boose und Minen unsere wehrlosen Schiffe versenkte, am Ende des Krieges die größte Den dels macht wa le⸗ Wäre es gerecht, wenn sein industrielles deben unbeeinträchtigt bliebe, nachdem es das Industrieleben Frankreichs und Belgiens zerstört hat? Nein, die Engländer müssen den unschuldigen Völkern gegenüber, die durch das Vor⸗ gehen Deutschlands gelitten haben, gerecht sein. Wäre es gerecht daß Den mischlands Ackerbau unangetastet bliebe, nachdem es so grau⸗ sam den Ackerbau in Frankreich und Belgien verwüstet hat? Jeein, Deutschland muß lernen, daß der Keieg nicht nur ein teuflisches Ding ist, sondern daß er sich auch nicht bezahlt macht. Ihr dürft Tuch nicht durch Deutschlands Friedenéporschläge irreführen lassen. Deutschland wünscht die Alliierten voneinander zu trennen. Es muß wirklich bereuen, ehe sich diese auf eine Beratung mit ihm ein— lassen können. Die Alliierten, sagte Brace, seien im Begriff. den Krieg zu gewinnen, und wenn sie aushielten, so glaube er, daß dieser Krieg für alle Zeiten der letzte seiner Art sein werde.
Ruszland.
Durch einen Erlaß der Regierung werden alle Offiziere und Miliiärbeamten unter 49 Jahren, die eine höhere mili— lärische Bildung erhalten haben, die etatsmäßige Aemter in den Stäben höherer Truppeneinheiten 1914 — 1918 bekleidet haben und die in der höheren Intendanturverwaltung angestellt waren, einberufen.
— Nach einer Meldung der „Prawda“ ist laut Aussagen von gefangenen französischen Soldaien der Kommandeur der französischen Truppen in Archangelsk General Poule. Im Augenblick des Angriffs der enalisch⸗französischen Truppen in der Richtung auf Wolog da wurde bekannt gegeben, daß das Ziel des Angriffs nicht so sehr die Einnahme Wologdas sei als der Durchbruch in Richtung auf die Tschecho⸗Slowaken zwecksPereinigung mit ihnen; dieser Vormarsch lostete den englisch⸗ französischen Truppen große Verluste. In Archangelsk trafen mehrere Züge, mit Verwundeten und Toten überlazen, ein. Die Stimmung unter dem englisch⸗französischen Miltär sank nach diesem Mißerfolge stark herab.
Luxemburg.
Der Hofbericht gibt die Verlobung der Prinzessin Charlotte von Luxemburg mit dem Prinzen Felix von Bourbon-Parma bekannt.
Bulgarien.
. In den Darlegungen, die der Ministerpräsident Malinow in der Sitzung der Sobranje am 4. Oktober gab, führte er laut Bericht der „Bulgarische. Telegraphenagentur“ aus:
Wir alle kennen die ganze Tragweite des Mißgeschicks, das unser Vaterland soeben betroffen hat, und beklagen tief dieses Unglück. Wir wissen auch, daß dieses Unglück zum großen Teil der Tatsache zuzu— schreiben ist, daß wir nicht rechtzeitig von unseren Verbündeten Hilfe erhielten. Aber geschehen, ist geschehen, und es gilt jetzt, sich an die Gegenwart zu halten und an die Zukunft zu denken, um so welt als möglich die Folgen des nationalen Unglücks wieder gut zu machen. Meine Kollegen und ich hätten alles Interesse daran, uns offen auszusprechen, aber wir wollen in diesem Falle, wie stets, die Interessen des Landes über unsere persönlichen Interessen stellen, deshalb jchlage ich vor, meinen Bericht in einer geheimen Sitzung der Nationalbersammlung zu unterbreiten.
Der Vorschlag des Ministerpräsidenten wurde nach einer kurzen, durch die Opposition der marxistischen Sozialisten herbotgerufenen Erörterung angenommen und die Sitzung als geheim erklärt. (Der Beschluß ist bereits gestern veröffentlicht worden)
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ von zuständiger Stelle zu den Darlegungen Malinows erfährt, haben während des ganzen Krieges deutsche Streitkräfte, deren Stärke das Maß unserer Verpflichtungen weit überschritt, den bulgarischen zur Seite gestanden. Im übrigen ist der Zufammenbruch der bulgarischen Armee keineswegs ihrer militärischen Schwäche ober Minderzahl zuzuschrejben, sondern einem Versagen des Geistes der Truppen.
Ukraine.
Bel der Eröffnung der Krim-Ukraine-Tagung am Sonnabend begrüßte der Ministerpräsident Lisogub die Krim— abordnung im Namen der ukrainischen Regierung und sprach die Hoffnung auf ein für beide Teile günstiges Ergebnis aus. Der Vorsttzende der Krimabordnung Achmatowitsch über— reichte die Beglaubigungsurkunden.
Finnland.
Der Landtag hat in zweiter Lesung den neuen Ver⸗ fassungsentwurf mit 66 gegen 34 Stimmen angenommen. Der große Ausschuß hatte noch am Vormlttag weitere Aende⸗ rungen in demokratlscher Richtung vorgengmmen, indem er das Vetorecht der Krone in Frage der Landesverteidigung beseitigte. Die Abstimmung in der Vollversammlung zeigt daß frotz dieses weitgehenden Entgegenkommens die für die
Durchbringung der Vorlage in der gegenwärtigen Session er⸗ ; ü r ein im Hafen von Carloforte (Sardinien) liegenden Dampfer von
forderliche fünfsechsiel Mehrheit schwerlich zu erlangen ist.
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Rriegsnachrichten. Berlin, 7. Oktober, Abends. (W. T. B)
St. O ntin und zwische r ) 8 ö9Ms ha! St. Quentin und zwischen Argannen und Maas haben
1) 1
, . K ,, . ; ꝛ 164 - 5 ⸗ ih in den Abendstunden feindliche Angriffe entwickelt. In der =
Champagne ruhiger Tag.
. Die Blutopfer der Entente in den letzten schweren Schlachten an der Wesifront, die durchweg zu Aowehrerfolgen der Deutschen führten, machen sich im Ementelager empfindlich bemerkbar. Wenn auch noch mit weiteren star ken Angriffen zu rechnen ist, so steht doch heute bereits fest, daß Fach das für diesen Herbst gesteckte Ziel, die Durchbrechung der demschen Linien und den entscheidenden Sieg, nicht erringen wird. Ee fetzt daher
die Ententepropaganda in doppelt verstärktem Maße ein, um
durch übertriebene Meldungen deutscher Verluste die Zaversicht der eigenen Truppen zu stärken und die Moral der deutschen Soldaten zu zermürben. Soweit die Zusammenstellun gen der deutschen Verluste an Vermißten und Gefangenen bereits vor—⸗ liegen, übertreffen die Ententemeldungen die Wirklichkeit um ein Vielfaches. Ein schlagenderer Beweis als diese Fest— stellungen ist jedoch die Tatsache, daß die angeblich so ge⸗ schwächten und demoralisierten deuischen Truppen dem Ansturm
der überlegenen englisch⸗französisch-⸗amerikanischen Heere noch
herausgegeben von F
immer standhalten. Großes Hauptquartier, 8. Oktober. Westlicher Kriegsschauplaß. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
. Nördlich der Scarpe griff der Engländer nach heftigem Feuerkampf beiderseits von Oppy an. In Neuvireuil saßte er Fuß. Im übrigen brachten ihn unsere Vorposten zum Stehen. ;
(W. T. B)
Heeresgruppe Boehn.
Nötdlich von St. Quentin setzten Engländer und Franzosen ihre starken Angriffe fort. Nördlich von Mont— brehain schlugen hannoversch und braunschweinische Regimenter fünfmaligen Ansturm des Feindes ab. südlich brach der Angiiff des Feindes in unserem Feuer zu⸗ sammmen. Bei und südlich von Seque hart haben posensche und hessische Regimenter nach hartem Kampf ihre Siellungen behauptet. Bei den Kämpfen an der Til loyhöhe brachten schlesische Bataillone und Pioniere im Nahkampf und durch Gegenstoß den feindlichen Ansturm zum Scheitern.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Vorfeldkämpfe an der Ailette und Aisne. Das nörd⸗ liche Suippesufer wurde in örtlichen Unternehmungen vom Feinde gesäubert, Am Nachmittage stieß der Gegner in Teil⸗ angriffen zwischen Bazuncourt und Selles, mit starken Kräften beiberseits von St. Clement an der Arnes vor. Seine Angriffe scheiterten. Oertliche Kämpfe um St. Etienne, das von uns genommen wurde, im Gegen⸗ angriff des Feindes aber wieder verloren ging. Im übrigen beschränkte sich die Tätigkeit des Feindes in der Champagne auf Teilvorstöße und zeitweilig auflebenden Artilleriekampf.
Beiderseits der Aisne schlug die in den letzten Kämpfen be⸗
sonders bewährte 9. Landwehr- und 76. Reservedivision heftige Angriffe des Feindes ab.
Heeresgruppe Gallwitz. Nach stärkster Feuervorbereitung setzte der Amerikaner
erneut zum Durchbruch beiderseits der Aire an. Auf dem
westlichen Ufer brachte württembergische Landwehr die südlich von Chatel vorbrechenden Angriffe zum Scheitern. Von der Höhe nördlich von Chatel, auf der der Feind vorübergehend Fuß faßte, wurde er im Gegenangriff wieder geworfen. Oestlich der Aire brachen die feindlichen Angriffe meist schon in unserem Artilleriefeuer zusammen. Gegen Abend nahm der Feind beiderseits der von Charpentry auf Romagne und der von Nantillois auf Cunel führenden Straßen sowie westlich der Maas seine Angriffe wieder auf. Nach hartem Kampf schlugen wir ihn teilweise durch Gegenstöße zurück. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
J opfert Blut und Gesundheit. wer Rriegsanleihe zeichnet, opfert nichts, Er erfüllt nur eine Pflicht, die ihm noch dazu gut verzinst wird. Es darf nicht sein, daß sich ein Deutscher dieser leichtesten aller Rriegspflichten entzieht.
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 7. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: — Italie nischer Kriegsschauplatz.
Unverändert. Balkan⸗Kriegsschauplatz.
In Albanien neuerlich Nachhutkämpfe am Skumbi. Im füdlichen Grenzgebiet Altserbiens keine größeren
Kampfhandlungen. Der Chef des Generalstabes.
Der Krieg zur See.
Berlin, 7. Oktober. (W. T. B.) Deutsche und österreichischéungarische L ⸗Boote vernichteten im Mittelmeer neuerdinge 30000 Br.“ R.⸗T. Schiffsraum. Die Dampfer wurden auf den Wegen von Gibraltar nach Sädfrankreich und nach den östlichen Kriegsschauplätzen aus stark gesicherten Geleitiügen heraus geschossen. Des weiteren
erzielte ein österreichisch ungarisches ⸗Boot auf einen großen
Trang portdampfer in See, ein dentsches U-Boot auf einen
etwa 6000 Br.⸗R.⸗T. TDoꝛpedotreffer. Das Sinken dieser heiden Dampfer konnte nicht mehr beobachtet werden.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
e 62 . P — G z.: . Oertliche Kämpfe nördlich der Scar pe. Nördlich von
n , Weiter
Kopenhagen, 7 Oktober. (W. T. B. Das norwegische Ministerlum des Aeußern teil! mit: Der norwegische ; „Nanna“ mit einer Kohlenladzung wurde am ftoher zwischen Lands Ea und Lizard von einem U-Boot
Der zweite Steuermann ist in Falmouth gelandet. tapitän und vier Mann siad wahnscheinlich in Newport angekommen. Von dem Rest der Besatzung fehlen weitere
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Nachrichten.
Kunst und Wissenschaft.
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landes die Glück
Ziteratur.
Die Rechtsgrundsätze des Königlich Oberverwaltungsgerichts, begründet von K. Parer gänzlich neu bearbeitete und bis zur Gegenwart Fr. Kunze, weil Wirkl. Geh. Oberre und Dr. G. Kautz, Präsidenten des Kaiserlichen Kanalamts. gänzungsband 1912/16 zum dritten Band (Steuer⸗ sachen): Die Entscheidungen in Reichszuwachs-, Pro⸗ vinzial⸗, Kreis-, Kommunal⸗ und Staatssteueran⸗ gelegenheiten nebst einem Anhang: Wehrbeitrag, bearbeitet von Dr. G. Kautz, Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat, Präsi— denten des Kaiserlichen Kanalamts. XII und 545 Seiten. Berlin, J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung. Geh. 18 1. — Ven den Ver⸗ waltungsrechlsmaterien wird in Zukunst infolge der finanziellen Be⸗ dürfnisse von Reich und Einzelstaaten das Steuerrecht im Vorder grunde stehen. Alle Hilfs ᷣ . einzeinen gan
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Dieser enthalt is Ottober 1916
der Stammsenate, in Band 16 der Entscheidungen in Staaissteuer⸗ sachen, im „Preußischen Verwaltungsblatt“, in der „Deutschen Juristen⸗ zeitung“, dem „Recht“ und dem „Steuerarchiv“ veröffentlicht worden sind, und in einem Anhang noch eine größere Anzahl, von
des Gerichishois in Wehrbeitra zen. Klare, 3 ung, zeichnen
vollsten Kapitel über das Reichszuwachssteuer⸗ e ꝛ das Staatssteuerrecht aus. Den mitgeteilten Rechtsgrundsätzen sind die zugrunde liegenden Tatbestände und die Enischeidungsgründe, soweit sie das Verständnis zu fördern vermögen beige rügt, was ein Zurückgreifen des. Belehrung Suchenden auf die Quellen entbehrlich macht. Den einzelnen Abschnitten sind Angaben über die gesetzlichen Grundlagen und über die Literatur vorausgeschickt. Die Benutzung des Bandes, durch den die von Kunze und Kautz gegebene systenarische Darstellung des Steuerrechts eine Vollständigkeit erreicht hat, wie sie keine andere Sammlung oder Zusammenstellung bietet, erleichtern ein Verzeichnis der in ihm wiedergegebenen Entscheidungen nach der Zeitsolge und ein sorgfältig zusammengestelltes Sachverzeichnis nach der Buchstaben⸗ folge; in Verbindung mit der ausführlichen systematischen Inhalts⸗ übersicht und den enisprechenden Verzeichnissen der früher erschienenen Bande ermöglichen sie es, mit geringem Zeitaufwand bei jeder auf⸗ tauchenden Frage des Kommunalsteuer- und des Staatssteuerrechts sich über den Stand der Rechtsprechung in Preußen zuverlässig und vollständi zu unierrichten.
Entscheidungen des Reichsmilitärgerichts, heraus gegeben von den Senatspräsidenten und dem Obermilitär⸗ anwalt unter Mitwirkung der juristischen Mitglieder der Senate und der Mitglieder der Militäranwaltschast. 21. Band. 320 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 7.50 M6. — Dieser neue Band enthält im ganzen 106 Urteile und Beschlüsse des höchsten Militä gerichtehofs mit ausführlicher Begründung, darunter viele wichtige kriegs echtliche Entscheidungen, die in der Zeit von August 1916 bis Februar 1918 ergangen sind. Gegen die im Felde oder an Bord gefällten Urteile sind die Rechtsmittel der Berufung und Revision unzulässig; gleichwohl hat das Reichs⸗ militärgericht Gelegenheit gehabt, sich über eine Reihe kriegsrechtlicher Fragen auszusprechen. Auch mit Kriegsgefangenen mußte es sich be⸗ schäftigen. Andere Erkenntnisse betreffen neben Fragen des Militär⸗ rechis allgemeine strafrechtliche Fragen und Materien des besonderen Teils des Meichsstrafgesetzbuchs sowie Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und andere Gebiete des bürgerlichen Rechts. Zur Er⸗ läuterung der Verordnung des Bundesrats vom 23. März 13916, be⸗ treffend Aenderung des Gesetzes über Höch stpreise usw., insbesondere ihres 5 5 Ziff. 1, hat der J. Senat mit einer bemerkenswerten Ent⸗ scheidung vom 5. Oktober 1917 einen Beitrag geliefert, in der er einem oberkriegsgerichtlichen Urteil beitrat, das in dem vom An—⸗— geklagten der Armeeverwaltung zum Verkauf angebotenen Natron einen „Gegenstand des täglichen Bedarfs“ im Sinne von §z 5 Ziffer 1 der Bundesratsverordnung erblickt hat. In Beantwortung der bestrittenen Fragen, was unter „Gegenständen des täglichen Bedarfs“, was unter übermäßigem Gewinn zu veistehen und welche Bedeutung der Marktlage für dessen Berechnung beizumessen ist, sprach der Senat die folgenden ausführlich begründeten Rechtsgrundsätze aus: L. Unter „Gegenständen des täglichen Bedarfs! im Sinne des 5 5 Ziff. J der Verordnung des Bundesrats vom 23. März 1916 sind alle diejenigen Gegenstände zu veistehen, nach welchen in weiteren Kreisen der Bevölkerung eine mehr oder weniger ständige Nachfrage besteht, weil sie von der Allgemeinheit als zum Lebensunterhalt erforderlich betrachtet werden. Daß sie für jedermann unentbehrlich sind, wird nicht gefordert. II. Gegenstände, die zur Heistellung von Nah⸗ rungs⸗ oder Genußmitteln dienen, die Gegenstände des täg⸗
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lichen Bedarfs sind, haben ebenfalls als solche zu gelten. UU. . Gewinn im Sinne Des S5 Ziff. 1.4. a. O. ist derjenige Reingewinn, welcher sich nach Abzug der Gestehungs⸗, Ankaufs⸗ oder Erzeugungskosten sowie der allgemeinen und besonderen Betriebs⸗ unkosten ergibt, wobei unter den letzteren auch die sich infolge der Kriegszeiten ergebenden höheren Sätze angerechnet werden können. „Uebermäßig“ ist der Gewinn dann, wenn er den gewöhnlichen Gewinn, wie er sonst bei dem Verkaufe der in der Verordnung auf⸗ geführten Gegenstände in dem betreffenden Geschäftsbetriebe üblich und angemessen war, um den Handel, gewinnbringend zu gestalten, wesentlich übersteigt. Ob sich ein Gewinn als übermäßiger darstellt, ist Tatfrage. Der Marktlage ist bei Prüfung dieser Frage ein ausschlaggebendes Gewicht nicht beizumessen. Sie ist viel mehr mit und neben den anderen für die Preisbildung in Betracht kommenden Verhältnissen zu berücksichtigen. Welche Bedeutung ihr das Gericht beilegen will, ist Sache der Beweiswürdigung. — Ein ausführliches Sachverzeichnis nach der Buchstabenfolge und ein Ver— zeichnis der Paragraphen der Gesetze und Verordnungen, zu denen