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g, den 21. Oktober 1918.
Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.
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zur Ausgabe gelangende Nummer 140 §Sblatts“ enihält unter 5 Bekanntmachung über die Einrichtung und Anlagen zur Herstellung voa Bl Oktober 1918 und unter
Handel mit Gemi
Die don heute ab Reich s⸗Gese Nr. 6495 eine Betrieb von anderen Bleiprod ö. b9ß eine samereien, vom 19. Berlin W. 9, den A. Oktober 1918.
Kaiserliches Postzeitungs amt Krüer.
der Rückempfänger eifarben unn ukten, vom 17.
Verordnung über den Oktober 1918.
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* — enstelle wird
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den hisherigen Gewerherat Dr. Schröder in Cöln-Nord zum Regierungs- und Gewerherat zu Frnennen und dem Generaldiresftor des Cöln⸗Neu⸗ssener Berawerksyereins, Bergassessor a. D. Winkhaus in Essen den Charatter als rgrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Schatullsekretär und Bürovorsteher im
Kabinett Ihrer Majeftät der Kaiserin und Königin, Hofrat Pasth den Charakter ag Geheimer Hofrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Domänenrentmeister Petzoldt in Lüneburg, Regie⸗ rungsbezirk Lüneburg, und dem Ste badekaossenrendanten Strah⸗ mann in Norderney, Regierungsbezirk Aurich, den Charakter als Domänenrat sowie ᷣ den Domänenpächtern, Oberamtmännern Gensler in Etgersleben, Regierungshezirt Magdeburg, und Hagen in Brodden, Regierung beznk Marienwerder, den Titel Ämterat zu verleihen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat bas Staats ministe tum infolge der von der Stadtverordneten versammlung in Dülken getroffenen Wahl den Geheimen Sanitätsrat Dr. Hoogen als unbesoldeten Bei— geordneten der Stadt Dülken auf fernere sechs Jahre und den Kaufmann Hassert az unbesolbeten Beigeordneten der ge⸗ . Stadt für die geseßzliche Amtedauer von sechs Jahren
estãtigt.
—
Ministerium der geistlichen und unterricht s⸗ angelegenheiten.
Der bisherige Assistent am Veterinärinstitut der Universität in Breslau Br. meb. vet. Hieronymi ist zum außerordent— lichen Professor in der philosophischen Fakultät der Unidersität in Königsberg ernannt worden'
Dem Geheimen Regierunggrat Dr. Appel, Mitglied der Biol ogischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft in Berlin⸗ Dahlem, ist das Präbikat Professor verliehen worden.
——
Vereinbarung zwischen Preußen staaten über die Sprach!
über
Gent ü ind,
Grund früher Königlich preußischen und einer cher Negierungen getroffenen Vereinharungen wegen der gegenseitigen Anerkennung der Zeug nisse für Sprachlehrerinnen außer Kraft getreten.
Die beteiligten Regierungen sind von der Wirkung der Neuordnung auf die bestehenden Uebereinkommen versfändiat worden. Zualeich ist ihnen anheimgestellt worden, sofern sie auf einen Fortbestand der bisherigen Vereinbarungen Wert legen sollten, ihre Prüfungsvorschriften den neuen preußischen Bestimmungen anzupassen.
Die darauf eingeleiteten Verhandlungen haben mit
1) dem Großherzogtum Micklenburg⸗Schwerin und
Y der Freien und Hansestadt Bremen zu einem Ergebnis nicht geführt, so daß die bisherigen Verein⸗ barungen mit diesen beiden Regierungen über das Sprach⸗ jehrerinnen zeugnis vom ]. April d. J ab ihre Gültigkeit ver⸗ loren haben.
Daoegen haben die Regierungen
L tes G oßherzogtumg Oidenhurg,
21 25 * aßherzogtum Sachsen⸗ Weimar⸗Eisenach,
) des Herzogtums Braunschweig,
1) des Herzogtums Sachsen⸗Cohurg⸗Gotha,
1.65) der Freien und Hansestadt Hamburg
ihre Ver cilwilligkeit erklärt, die Nnsprüche an die Sprach⸗ lehrerinnenprüfung in der gleichen Weise zu erhöhen, wie es durch die Verordnung für Preußen geschehen ist. Mit diesen Regierungen ist daher die neue Vereinbarung getroffen worden, daß ihre auf Grund her Prüfung ausgeslellten Zeugnisse in Preußen innerhalb der hier für Sprachlehre— rinnen festgesetzten Grenze Erteilung von Privatunter— richt — anerkannt werben sollen, und daß die preußischen Jeugnisse innerhalb der genannten Bundesstaaten dieselben Rechte genießen sollen.
Das Känialiche Provinzialschulkollegium
Die Königliche Regierung zur Beachtung in Kenninis.
Berlin, den 12. Oktober 1918.
Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. t
setze ich hiervon
—
Schmidt.
An die Königlichen Provinzialschulkollegien und die Königlichen Regierungen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Regierungs- und Gewerberat Dr. Schröder in Cöln⸗Nord ist vom J. Januar 1919 ab die planmäßige Stelle eines Regierunge⸗ und Gewerberats bei den Königlichen Re⸗ gierungen in Osnabrück und Aurich verliehen worden. Gleich⸗ zeitig sst er zum Aussichts be amten im Sinne des § 1395 der e gerbear ning für die Bezirke dieser Regierungen bestellt
en.
Ministerium ür Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
An Stelle des Geheimen Oberregierungsrats Kreutz ist der Ge heime Regierunggrat und vort agende Rat Fuchs im Ninister lum fü Landwun tschaft, Domänen und Forsten zum Mitgliede und PVoisitzenden des Kuratoriums der Königlichen Gaͤrtnerlehranstalt in Dahlem ernannt worden. r Den Domanenpächtern Weber in Mechtildshausen, Re— y,, . Bran . Westerhof, Mos hake ischwicheldt, Spoeichert in Ruthe, Regie Hud cn pe ich he, gierungsbezirk
und Seiler in Buttken, Regierungsbezirk Gum.
binnen, ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann ver— liehen worden.
Der Kreistierarzt Dr. Schmidt in Blumenthal, z. Zt. im Heeresdienft, ist in die Kreitztierarztstelle zu Luckau veisetzt worden.
Bekanntmachung.
Dem Küchenchef Hugo Kaufmann habe ich die aufnahme des Handels mit Gegenständen des Bedarfs gestattet.
Berlin O. 27, den 19. Oktober 19138.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt.
Wieder täglichen
3. Heyl.
Bekanntmachung.
Den offenen Handelsgesellschaften „Gebrüder Cramer“ und Ludwig Mit scher“ Weingroßhandlung in Berlin. W. 8, Französiichestraße 18, sowie dem Weingroßhändler Richard Cramer ebendortselbst habe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet.
Berlin O. 27, den 19. Oktober 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J.
Bekanntmachung.
Dem Prokuristen Ernst Löffler in Berlin, Trakehnerstr. 16, habe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Gegen— ständen des täglichen Bedarfs gestattet.
Berlin O. 27, den 19. Oktober 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt.
Bekanntmachung.
Gemäß Verfügung der hiesigen städtischen Polizeiverwaltung vom heutigen Tage ist der Ehefrau des Metzgermeisters Hermann Heckhoff, wohnhaft hier, Bogenstraße I3, der Handel mit Lebensmitteln aller Art, insbesvnders der Handel mit Fleischwaren und dergleichen wegen Unzuverlässigkeit auf Grund der Bundesrats verordnung vom 33. September 1915 nebst den Aussührunesbestimmungen dazu vom 7 September 1915 untersagt unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens.
Oberhausen, den 14. Oktober 1918. Der Oberbürgermeister. J. V.: — — —
Betanntmachung.
Dem Autputzereibesitzer Otto Wolf hier, Schillerstraße 19, haben wir auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 sowie der hierzu erlassenen Ausführungẽ⸗ bestimmungen vom 27. September 1515 (RGGBl. S. 603) und in Anwendung der. Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs— kanzlers über die Errichtung von Herstellungs⸗- und Vertriebsgefell—⸗ schaften in der Schuhindustrie vom J7. März 1917 (RGBl. S 236) die weitere Ausübung des Geschästsberriebes in der gewerbsmäßigen Herstellung von Schuhwaren im Sinne der letztgenannten Bekanntmachung wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres für das gesamte Reichsgebiet u ntersagt. — Die Kosten der Bekanntmachung sind von dem Betroffenen zu erstatten.
Weißenfels, den 30. September 1918.
Die Polizeiverwaltung. Daehn.
Dr. Neikes.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. Oktober 1918.
Seine Majestät der . und König härten, wie „Wolffs Telepraphenbüro“ me det, gestern vormittag den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetts und den Generalstabs⸗ vortrag. Nachmittags empfingen Seine Majestät in Gegen⸗ wart, des Reichskanzlers die neu ernannten Staatasekretäre Scheidemann, Gröber, Erzberger, Haußmann, Trimborn, Bauer und die Unterstaatesekretäre David, Giesberts, Robert Schmidt, Dr. August Müller.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin vollendet heute ihr 60. Lebensjahr.
Der Bundesrat versammelle sich heute zu einer Voll— sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr und die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr Sitzungen.
Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat den Regierungsbauführern des Hochbaufaches Helmuth Wirmin g⸗ haus und Hans Nitschke, dem Regierungsbauführer des Wasser⸗ und Straßenbaufaches Fritz Cowalschky und den Regierungsbauführern des Eisenbahn⸗ und Straßenbaufaches WalthAer Hin und Otto Zeininger, die in den Jahren 1916 und 1917 die Diplomptüfung mit Auszeichnung bestanden haben, Prämien von je go „ zur Aus führung von Studien reisen bewilligt.
Zur Unter suchung der Wahrheit der Beschuldigungen über angeblich zwecklose Verwüstungen und Zerstörungen bei dem Rückzug der deutschen Truppen hat sich eine neutrale Kommission, bestehend aus dem spanischen Ges sandten in Brüssel Marquis Villalobar, dem holländischen Ge⸗ sandten Herrn van Vollenhoven und folgenden Vertretern der Reliefkommission: dem Spanier Saura, dem Niederländer Langenberg und dem Kelgier van Bree, an die Front begeben. Der Chef der politischen Abteilung in Brüssel, Gesandter Freiherr von der Lanken, hat hie Führung der Kommission übernommen.
Frachtbriefpapier mit dem vorgeschrlebenen Wasser— zeichen kaun nur schwer beschafft werden. Da solches Papier ohne Wasserzeichen noch vorhanden ist, hat das Reichseisen⸗ bahnamt seine Verwendung zur Herstellung von Frachtbriefen während des Kriegs zugelassen, wenn seine Beschaffenheit den sonst hierfür geltenden Bedingungen ensspricht.
————
Auf Grund des 8 95 des Gesetzes über den Be agerungas⸗ zustand vom 4 Juni 1851 bestimmt der Ober hefetzs ann, den Marken, Generaloherst von Linsingen das Gebiet der Start Berlin und der Proomnz Brandenburg folgendes:
1 währ n der er ten Anzeigenteil oder mit landsversand zugelassen. nicht unter Verantwortung der lichungen, also z. B. auch in 2 sogenannte redaktionelle N
II. Ausgenommen von vorstehendem
1) Anzeigen amtlicher ralionen des Deutf Staaten.
Geschäfts berichte, und Emissionsprosi izeigen, deren A zabe termin f 3otene Anzeige di eingedrucktes der beireffenden S ke
Um die Innehaltung annahme und Ausgabe kontrolliere tracht kommenden Anzeigen eine ständigen örtlichen Zensurstelle vorzulegen erst von dem Tage dieser Vorlegung
Periodische Vruckschriften, he zeigen gewährleistet ist, daß zwisc der Anjeigen eine Frist von mindestens 1 g den Landelspolizeibezirk Berlin sowie für Potsdam Lichterfelde durch die Presseabteilung k m 2berkomm—
Marken, für die übrigen Orte der Provinz Brandenbur stellvertretende Generalkommando III. Armee orps
der Verpflichtung zur Einreichung der einzelner werden. ö
Alle zum unverzögerten Auslandsversand sind auf der vordersten Seite oder dem Un rechts in der Ecke eingedrucktes Zeichen tennt
III. Unberührt bleibt der amtliche Versan j der Versand ins besetzte Gebiet und nach Oesterreich-Ungar ö.
IV.. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft; bei Vorliegen mildernder
3 . . 5 . 500 M, e Umstände kann auf Haft oder auf Geldstra is zr O0 M er⸗ kannt werden.
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Bayern.
In den letzten Tagen haben im Landtag zwischen den Parteien Verhandlungen stattgefunden, die sich, . die „Münchener Neuesten Nachrichten“ melden, mit der, Neu⸗ ordnung in Verfassung und Verwaltung des 83nd befaßten und hauptsächlich die Art der Beteiligung der BVolte⸗ vertretung an den Regierungsgeschäften, dem Landtagswahlgesetz und der Umgestaltung der Reichsrats kammer nach den Bedürfnissen der Neuzeit betraf⸗n. Diese Verhandlungen wurden im er⸗ weiterten Finanzausschuß durch die Mitwirkung der Regierung unterstüßt und ergänzt. Bis her ist keine endgültige Verein- barung unter den Parteien zustande gekommen, hauptsächlich des halb, weil Zentrum und Liberale zuvor auch in engere Fuhlung mit ihren Parteigenossen im Lande treten und deren Einfluß und Meinung zur Geltung kommen lassen wollen. Mittwoch etwa dürfte das Ergebnis der bisherigen Arbeiten zu erwarten sein.
Kriegsnachrichten.
Berlin, 21. Oktober, Abends. (W. T. B.)
Der Feind beschränkte sich an den Kampffronten auf Teilanariffe, die von uns abgewiesen wurden. Unser Gegen⸗ angriff gegen die vom Feinde besetzten Höhen auf östlichem Aisne-Ufer beiderseits Vouziers ist in Jutem Fortschreiten.
Täglich suchen Entente-Flugzeuge die besetzten Gebiete
auf und werfen auf bisher unzerstörte bel gische und fran⸗ zösische Städte Bomben. Am 18. Oktober Nachmittags griffen 12 Flugzeuge Gent an. Unter den 68 Opfern sind allein 22 Kinder tot bezw. verletzt gemeldet. In der Nacht vom 18. auf 19 waren Maubenge, Hirson, Houtemont, Four⸗ mies und Mont Cornet Ziele feindlicher Fliegerangriffe. Neben beträchtlichem Häuser⸗ und Brandschaden ist eine An⸗ zahl Personen, hauptsächlich aus der Zivilbevölkerung, getötet und verwundet worden. Am 19. Sktober, 2 Uhr Nach⸗ mittags, wurde Mons mit Bomben belegt. Das Frauen⸗ hospital, die Jesuitenstiftung, das deutsche Lazarett und einzelne Stadtieile wurden befonders schwer heimgesucht. 38 Tote bezw. Verletzte, darunter 23 Frauen. Am 197 wurde Irau⸗ mont nordwestlich Rethel zum ersten Male von feindlicher Artillerie beschossen. Großes Hauptquartier, 22. Oktober. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
An der Lys und Schelde Infanteriegefechte. Mehrfach suchte der Feind mit kleineren und stärkeren Abteilungen die Flüsse zu überschreiten. Nordöstlich von Kortrik drang er mit Panzerwagen, südöstlich von Kortrik mit starken Kräften gegen unsere Linien vor. Er wurde überall ver⸗ lust reich abgewiesen. Vizewachtmeister Müller der 9. Batterie Feldartllerie⸗Regiments Nr. 2 vernichtete hierbei 6 Panzerwagen des Gegners. Engländer besetzten die von uns geschonten Kirchtürme von? St. Amand mit Maschinengewehren. Beiderseite von Solesmes und Le Cateau hat der Feind seine Angriffe nicht ernenett. In nächtlichen Teilkämpfen blieben die Gehöste von Amer val in seiner Hand.
Heeresgruppe Dentscher Kronprinz.
Französische Angriffe, die am Morgen nördlich der Serge, am Nachmittage auf breiterer Front zwischen Oise und Serre gegen unsere Linen vorbrachen, wurden abae⸗ wiesen. Nordwestllch von Meshrecourt führten schlesische Truppen einen erfolgreichen Gegenangriff durch.
Auf den Aisne-Höhen ostlich von Vouzi dauern heftige Kämpfe an' Württem tergische Regim haben im Verein mit preußischen und bayzrischen Bataillonen dem Feinde in erfolgreichem Gegenangriff die Höhen östlich von Vandy, zwischen Ballay und Chestres und nördlich von Falaise wieder entrissen und gegen starke Gegenangriffe des Gegners behauptet. Oestlich von Olizy schelterte ein Teil- angriff des Feindes. . 3