1918 / 257 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Oct 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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ö ö 861 . 1 . . ; IrTIagnmenteæ Be Man nimmt in England an, daß die tsch⸗französi Parlaments bericht. [. a, ,, durch Frankreichs Verteidigungsanstalten für jede Offen isive unzug Deut tscher . lich n, . und daß folglich . z ö. bruch durch Belgien ins Aua 97. S 6. Oktober 1, en n t . 197. zung vom 26. Oktober 1918. glauben nur nicht, daß englische T gesschrifisteller, so e g ig * achtrag. sein mögen, so 3 im Stande sind, die Koml tan one deutschen Generalsta . ; . g . . ö . deutschen Generalst den falls efi Die Rede des Staats seretẽrs Gröber, die gestern i 3. . ; se uns (in Deu Gesicht? . des Generalsta s unterworfen, und nicht umgekehrt. (Hört! Hort h

egen verspäteten Eingangs des S Iogramms nick e . wegen verspäteten Eingangs d 4 ö amms nicht mitgeteilt der P olitit werden konnte, hat folgenden Wortlau

8.1

Meine Herren! Als Kon , sar habe ich vor allem die Erklärung namens der Reichsleitung abzugeben, daß, wenn der Abänderun ngs⸗

. der Götzschen Holzwerte 15 mnen im antrag Nr. 1984 unn, in diesem hohen ö. findet, die Reichs—

Also Fürst Bismarck hat damals öffentlich in dem inspirierten Artikel erklären lassen: die Politik, die er verantwortlich zu führen habe, stehe über de n Gesichtspunkten des Generalstabs. Sehr rich

Sodann nehme ich Bezug auf eine Aeußerung, die der kanzler Fürst Bülow in der Rei ichstagssitzung vom 19. Januar 1903 gemacht hat. Sie lautet

Ich werde es niemals ablehmen, die V zorantwortung zu über—

nehmen für die Rückwirkung, welche solche persönlichen Kund— gebungen

itung B srat für die Annahme Gesetzentwurfs ein— . . ö im Bundesre die Annahme ieses setz 36 28. 24 . W. T. B.) mtliche Not ierungen le ;

erlin 169. 35 G., 165,565 B. Amsterdam 6 —ͤ ö. w . Cabo . . .

6 ö. G., 231,50 5 , agen 238,50 G. . den Inhalt der porgeschlagenen Verfassungsänderungen be⸗ Seckbelm 328. 56 6 äh 0 B., Christianta 3536 3 . habe ich folgendes zu . Die l des den stantinovel . G;. B., Markaoten 1895,35 6. kel 311 will einer alten und von der jetzigen e rn durchaus Rubelnoten Romanows 165 8 S. chtigt anerkannten Forderung des Reichstags entsprechen, indem änderung dem Reichstag die unbeschränkte Mitentscheidung Erklärung des Krieges und über den Friedensschluß zuschreibt.

Wer . nn solchen schweren Krieg miterlebt hat, kann nicht mehr im gemeint sind Kundgebungen Seiner Naiestãt des Kaisers

Zweifel darüber sein, daß die Verantw ortung für einen Krieg nicht haben können auf den großen Gang der Politik ; denn 9. bin . die Schultern einer einzigen Person, und mag sie noch dem Bun desrat wie diesem hohen Hause verant⸗ so hervorragend sein und mag sie noch so gewissenhaft ihrer wortlich für eine Führu ng der Geschäfte, welche Aufgaben walten, gelegt werden darf. (Sehr richtig! links.) ö. eder den äußeren, noch den inne 2 e den

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rde se ungeheuren, ö grenzenlosen Opfer an Blut und Gut müssen des Reichs gefährdet. oe, werden vom ganzen Volk. Es kann heutzutage ein großer g, die allgemeine und unbesch ränkte Verantwortung Krieg nur geführt werden, wenn er ein wahrer Volkskrieg ist. Anders kanzlers für die Politik des Deutschen Reichs, auch für alle politisch tern schen äßt sich ein solcher Krieg heutzutage nicht mehr denken. (Sehr Kund gebungen des Kaisers. Hen ahen richtig links) Und daraus folgt, daß dieser Krie g auch nur mit der Sodann hat der Herr Vorredner, der Herr Abg. von Graefe, nennunger rollen Zustimmung des Volks erklärt werden ann, und daß über den Anstand daran genommen, daß der Abg. Müller (Mei- si J luß unbedingt und unbeschränkt auch die Zustimmung der ningen) ausgeführt hat, die Erklärung des unbeschränkten ; . Vo kpertret tung zu erfolgen hat. Unterseebootkrieges würde nach seiner Annahme auch unter die 300, auf Amfterdam le 8. . Was sodann die Bestimmung im Art. 15 betrifft, so zieht der Ver rantwortung des Reichskanzlers fallen. Ich möchte nach der o. auf London 165,560, do. auf Paris C, neue Absatz, der dahin lautet: Richtung doch daran erinnern, was uns allen als Abgeordneten im Neichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens Gedächtnis ist, wie damals, als im Hauptausschuß die Ve handlung Reichstags über die Frage des ginns des unbeschränkten Unterseeboot rieges nur die formelle Konsegquenz der Erklärung d des Herrn Reichska anzlers, stattfand, ganz fiipp ö klar dem Reie chst tag Gelegenheit geboten diesen Bestim! die er neulich gegeben hat. (Sehr richtig! links.) Es ist das also worden ist, sich über diese Frage auszusprechen, daß also der Reichs— ic nicht etwa eine neue Forderung, es ist vie lmehr nur die Formu⸗ kanzler von Bethmann Hollweg anerkannt hat, daß er zu diesem Ne egelung allerdings lierung der Erklätrung des Herrn Reichskanzlers zu einem Rechtssatz, . Schritt der Deckung durch den Beschluß des Reickstags Konsequenzen, um die jener Erklärung, die dahin gelautet hat, daß nach seiner Ueber, bezw. seiner Hauptkommission bedürfe. Sonst hätte die ganze Aktion ontscheidung übe zeugung nicht bloß jetzt, sondern in aller Zukunft ein Reichs, gar keinen Zweck gehabt. zwar in allen Fäl kanzler seines Amtes nur walten kann, wenn er des Vertrauens der Was sodann die Verantwortung ng des Reichs . rs gegenüber Reichste I Mehrheit des Reichstags sicher sei. (Sehr richtig! links) dem Bundesrat und dem Reichstag betrifft, so i sese Frage im Wenn sodann die Verantwortlichkeit des Reichs kanzlers hohen Hause schon so oft behandelt worden, daß, . ich, int jweiten neuen Absatz auf alle Handlungen des Kaisers, soweit git notwendig sein wird über die Frage jützt noch Ausführunge olitischer Bedeutung n ausgedehnt wird, so entspricht diese Auꝛts. zu machen. Die Frage ist ja . in der . pehnung der richtig au fgefaßten Auslegung des bisherigen ech was den Reichstag angeht, schon in der Verfassung entschieden. D. chtig! links.) Diese Ausdehn: ung schneidet nur Zwei Es handelt sich nur darum, den ö gesetzlich zu regeln

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fa ist insofern allerdings von großer Bedeutung; sie sichert . ö. auf dem diese staa rechtliche Verantwortung geltend gemacht werden

. der Aufgabe des Reichskanzler gegen jede mögliche en kann. Nach der Richtung liegt die n ü n des Herrn Reichs— chränkung. Wenn die F Frage aufgeworfen , ist, was unter den kanzlers vor, daß er dem hohen Hause eine Vorlage unterbreiten ĩ e. die [ n . in Theater. 1 . ingen von politise . Bedeutung zu verstehen sei, so ist das ja werde, . diesen Weg regelt. Illo etwas Neues wird nach der hier im Hause erst

Be ö schon von dem Herrn Sprecher der Antra— gsteller, dem Richtung in dem Antiag nicht enthalten sein. hres ei 8 Schausniele. Mittwe . . 31 X Perrn Abg. Müller (Me einingen), klarge macht worden. Ich Wenn aber der Herr Vorredn er, der Herr Abg. von Graefe, ! n 1 6 meinerseits noch ein anderes Beispiel beifügen, wenn zu den Ziffern ĩ

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bis 6, welche die Gegenzeichnung der . eutjchland z. B. Truppen nach Finnland entsendet, so ist das eine behandeln, die d, se rage nicht bloß von milt itärischer Bedeutu ung (sehr rie htig , sondern mungen die gesamte Komm , . des Kaisers 6 verde, kennung der bisherigen Theater und Musik. ö. 5 It bon großer politischer Bed deutung. (Sehr wahr! Und hier so befindet er sich in einem Irrtum. Dapon ist nicht die R . 33 Sr Proessor 5 . ; ] ; le e, . . D . . ͤ ne . der did erung durchaus gerechtfertigt zu sein· Frie bleibt nach wie vor, soweit es sich um Kontingents—

4 Behauptung aufgeste Ilt hat, daß mit d Bachmann ĩ 1e tae ie Verantr wortung des Reichskanzlers auch auf eine . Aktion Kriegführung und die Ausübung der Kommandogewalt auch im ö Die Behandlung der besetzten Gebiete ist ein weiteres . handelt, bei den n bleibt, ssehr richtig); , ,, altung der besetzten Ge⸗ soweit es sich um . handelt, na ach wie vor wortlich te s feht che die Behandlung der Bev ölkerung in diesen besetzten beim Kaiser. nur 8 1dogewalt aus, diese s tan hrortunng zeten (sehr richtig), das alles sind Fragen von so großer politischer was schon hie bei richtiger ng des chis garnicht oder der Reichstag? daß dafür eine verantwortliche Stelle dem Reichstag darunter hätte 3 wethen. solle sehr richtig! links, und von Sachsen und, wenn nüber vor Thanden sein muß. Ohnedies ist ja schon heute außer ,. die Frage der Ernennung, Ver zeförderung und Ver⸗ von dem württembergischer ö Dienst weifel, daß die Kriegführung nicht ohne die von seiten des Reichs— abschiedung der Offiziere und der M itär 88 y 6 die Erklärung abgegeben worder ie Frau, . . ag . nde Verwilligung der notwendigen Gelder erfolgen kann. ter ige ö. ung des ge ter nden 3 'sagt worden ist, formelle J IUlfred Mölle d Letbar Sach chon in dieser Notwendigkeit der Verwilligung der Gelder liegt iumandogewalt. Bekanntlich Jahr 1915 und ine Rechtsgrundlage für die n mn, des Reichstags und für die in den anderen Kentliger tsheeren eine entgegen— geordnetenhaus seine Veranti wartung des Reichs kanzlers, der für die e ordnungsgemäße Ver— ö Sem ohl in Bayern wie in Sachsen und Württ emberg gewisse Rückwirkungen des pendung dieser Gelder ei inzutreten hat. findet jetzt schon eine Gegenzeichnung der Ernennungen, Be über die man den Ich kann auch nach der Richkung auf ein paar Vorgänge zurück- förderungen, Versetzungen und Verabschiedungen der ffiscegere klärt, er werd sermeisen, die in diesem Augenblick, wo der Reichstag diese Formu- und Militärbe amten statt. (Sehr richtig) Man hat daes habe ihn nichts erung beschließen soll, von großem Interesse sind. Der nie anders gekannt und hat es nie anders gewü haus Neichs kan izler des Deutschen Neiches, Fürst Bismarck, hat und ich kann mitteilen, daß die Königlich; preußische, sächsische n m 26. Februar 18783 in der „Post“ einen Artikel erscheinen . württembergische Regierung ihre Zustimmung zu einer solchen ha Er war veranlaßt durch die damals im Vordergrund der öffentlichen Aendernng bereits gegeben haben. (Hört, hört! links.) Bayern ist daraus eine ,, merten stehende ö raffäre. Und dieser Artikel lautet in daran nicht bete eiligt, nicht als ob man ein neues Privilegium für dem Abgeordnetenhau lem Teile, der hier von Interesse ist, folgendermaßen: Bayern schaffen wollte, sondern weil hier einfach unverändert bleibt schehen. Nach meiner eu Bir legen Gewi cht auf eine Verwahrung unseren englischen was am Schluß des Abschnitts gesagt ist, daß nämlich die Be⸗ tage nicht den Anspruch erheben Ireunder n gegenüber. Diese scheinen so über rzeugt zu sein, daß stimmungen über das Kriegswesen auf Bayern nur Anwendung Linden, minister formell verantwortliche eutschland entschlossen sei, einer für unabwendbar gehaltenen soweit der Bündnisvertrag nicht etwas anderes bestimmt. Da nun Wenn das aber richtig ist, wo i . jefahr d demnãchst zuvorzukommen, daß sie seit einigen Wochen mit alle diese Artikel, soweit sie hien in dem Abänderungsantrag enthalten eine rechtliche Verantwortung besteht? Ii die Frage des Schutzes der belgischen Neutralität sind, in diesem Abschnitt stehen, und nur diese Artikel, nicht aber die Im Reichsta ie Verhandlungen übe statt⸗ erörter nmvelcher En zland in Gemeinschaft mit anderen Großmächten Schlußbestimmung bezüglich des baverischen Bündnisvertrags ab— fanden, wo die Gelder bewilligt werden, da bestebt bisher keine ver— ö. lee. Man kommt zu dem Refultat, daß die Verletzung der belgischen ändern, so ist klargestellt, daß bezüglich des bayerischen Bündnis— antwortliche ine so schieckliche K nsequenz, Neutral ltat zu gestatten sei, wenn der Sieger sich verpflichtet, beim vertrags nicht das geringste abgeändert wird. Ich darf hervor- wenn die gesetzgeben n Hattoren nun dazu übergehen, zu bestimmen Frieden die Unabhängigkeit Belgiens nicht anzutasten. Das sind heben, daß auch die M kilitärkonvention mit Württemberg ö sehr verfr ühte, und nicht nur verfrühte, sondern selbst grund dlose Sorgen durch diese Beschlüsse formell keine Abänderung erhält. Es . und Pläne. Daß die deutsche Po mn ann, . . ö. 2 e , einen Krieg zu beginnen, weil sie glaubt, daß er ihr aufgedrungen legt werden, ob nicht vie lleicht doch die eine oder andere Bestimmung i und nachdem wir

1 17.1 en Anzeigenteil:“ ) FHær Ber wird J

hat Fürst Bismarck am 11. Januar mit allem Nachdruck dieser Militärkonvention besser abgeändert wird. Das ist aber eine daß eine Stelle geichaffer

er Geschaftsstelle 5 . e erklärt. Außerdem aber würde Deutschland nie einen Krieg mit spätere Frage. Formell wird auch die Mililärkonvention mit seinen Etat und i Durchführ

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litik entschlossen ist, nicht darum mag späterhin, wenn dieses Gesetz zustande kommt, über⸗ nachdem schon

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en n zu verantworten der Verletzung eines e europäischen Vertrages beginnen. Württemberg durch solche Beschlüsse, wenn das hohe Haus sie fassen Macht man sich das klar, dann wird man rn nicht verhehlen könne ; . . 1

(Hört! Hört h sollte, nicht abgeändert. daß der von dem Herrn Abg. Ebert und Geno ossen vorgelegte

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leinschließlich We areneichenbeilage Nr. S5).