1918 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Nov 1918 18:00:01 GMT) scan diff

aus dem Scheck bedarf, n abgelaufen waren, für oder Schecks in der We 1919 ablauten, sofern Ablauf ergibt.

deren nach den gesen then Nichtzablung des

Berlin, den

Der Reichskanzler. M In Vertretung: D

von FKrause.

Bekanntmachung.

über die Verjährungs- und V

Vom 31. Oktober

Der Bundesrat hat auf Grund des 5

die Ermächtigung des Bundesrats

nehmen usw. vom 4. August 1914 folgende Verordnung erlassen?

orlegungs fristen.

3 des Gesetzes über zu mirtschaftlichen Maß⸗ Reich s⸗ Gesetzbl. S. 327)

er Verordnung mber 1915 (Re⸗ Verordnung

zember 191

risten vom 4. No—⸗

9 551 1 *r h elsahrungsfristen i

*

ie noch nicht verj

rt sind, verjähren nicht vor dem

Vorlegungsfrist bei Zins- Renten— Mar; 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 153) 1918 die Jahreszahl 1919.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. von Krause.

nntmachung,

ung der Verordnung über Elek— so wie Dampf, Druckluft, sGwasser vom 2 (Reichs⸗Gesetzbl. S.

Vom 31. Oktober 1918. f Grund des 83 des

ats zu wirtschaftlichen Maß— 914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327

betreffend Ergänz trizität und Gas und Leitung

1. Juni 1917

Der Bundesrat hat au die Ermächtigung des nahmen usw. vom 4 August 1 folgende Verordnung erlossen:

Gesetzes über

51 ls dieienige Stelle, der der Reichs achung über Elertrizität un und Leitungswasser vom 543 die Ausübu

kanzler gemäß § 1 Satz 3 d Gas jowie Damp, Druck⸗ 21. Ju i 1917 Reichs⸗Gesetz⸗ nach dieser Verordnung zu—⸗ ist für die Zeit vom mmissar für Eleltrizität de er mit tonnte, sino für die gleiche ordnungen vom 26. Juli 19 7 über s der Gasanstalten eingesetzten örtlichen

luft, Heiß⸗ blatt Seite stebenden Befugniffe 1917 bis zum und Gas anzusehen; Wahrnehmung seiner 2 Zeit die von ihm duich die Sicherstellung des Betrieb Stellen anzusehen.

ng der ihm übertragen har, is 19 7 der Reichs ke des Reichskommi zefugnisse betrauen

Die Verordnung tritt mit rkung vom 23. Juni 1917 in

Berlin, den 31. Oktober 1918. Reichs fanzler.

In Veitretung: Freiherc von Stein.

Druckfehlerberichtigung.

Zufolge eines Setzfehlers sind in ßur Avanderung der Reich

auf G

Ziffer 6 des Gesetzes

sverfassung vom 28 Ottober 1918

Schwarzwurzeln mit

vom 22 Auaust 1! 1918) hinfällig gewo

Berlin, den 30.

kalzinierte Sod ĩ

* —2 7 a, K J 1n . und Aetznatron, und

N *

Der Absatz der im braucher ist nut auf Gri Namen des alkalien und Soda auf einem Vordruck

Menge,

schein zu bermerken.

Händler abgesetzt werden,

von der Zentralstelle lassen sind.

Händler an welche Bekanntmachung mit Ger

ist, gelten als zugelassen.

er nur an diese

Einzelmengen an Ve geregelt.

Der Verbrauch der

Bekanntmachung,

betreffend bezugsscheinfreier Verkehr mi Mengen von Aetzalkalien, Soda und Pottaf

f Grund der Bekanntmachung des Reichs lanʒ ffend Aue führunge bestimmungen zu der Verordi treff ; vom 18. Dezemher 1917

sofoctiger Wirkung aufgehoben. sichtlich Kürhisse und Meerrettich ist sie bereits durch die Be⸗ kanntmachung über Erzeugerhöcstpreise für Kürbis und Meer⸗ rettich vom 2. September 1918 r . . s. Sptember 1918) und hinsichtlich Roter Rüben rote Bete) durch die Bekanntmachung über Eizeugerhöchstpreise für Gemüse (Reichsanzeiger 199 vom 23. August

ung bei einer Zollbehörde, iterzugeben hat. Recht der Zollbehörden und zuch nach Ablauf der im Abs. 1 gena wege zu erstatten, bleiht. unberührt. 53 e,. Atrhitragegeschäften ist der Ginspruch zulässig, wenn der Anttag auf Erstattung des zupiel vempendeten Estellt ist und der Einspruch binnen eines Mo blehnenden Bescheides eingelegt wird.

den Einspruch an die zustandige . Die Formel des Beschwerdebeschei des ; q gußerlich zu trennen. Gerichtebe hörden, die Steuer Die Gründe sollen ein

vollständige Sachdarstellung enthalten. nuten Frist im Verwaltungs⸗

ĩ des Einspruchbescheides (Reichsonzeiger 210 vom nommen werden. Am Schlusse der Gründ mittel der Rechtsbeschwerde In dem Bescheide soll funden werden.

e soll eine Belehrung über das Rechts— aufgenommen werden.

Aetzalkalien und Soda

Stempels rech tzei tig nats nach Zustellung

ür Gemüse und

Zur Entscheidung über den Einspruch ist, wen itzende: von

4 nem Gerichtsschreiber angesetzt i fügung von einem Hauptzoll it er ines Zollamts oder einer Nebensteue ct. das ühergeordnete Hauptzoll amt, umfatzsteuerstelle diese, in allen andere amt zuständig, das gie Verfügung erlassen prüfungen bei den Behörden oder Beamte zustndig ist.

§5.

Behörden eder Beamte einschließlich der, Entscheidung zuständig sind, übersenden den Eir unter Beifügung ihrer Vorgänge der E 2 ber Urschriften von Urkunden können von den Behörden ode einschließ ich der Notare stempel Den Notaren sind die

An Händler, welche die von der Zentralste lle für Aetz alan Soda vorgeschriebenen Vervflichtungsertlärungen, betreffend scheinfreien Absatz in kleinen Gin ze lmengen pflichtungserklärung), unter zeichnet haben. rar v und Zwischenhändlern zum Absatz gebracht werden:

monatlich bis 200 kg kalzinierte Soda, Krista ll soda.

Der Beschwerdebescheid ist dem Reichsaufsichtsbehörde zuzustellen.

Geßen den Beschwerdebescheid findet den Reichsfinanzhof statt. Entscheidungen

inf n die Steuer bon st, das Amtsgericht, wenn die Ver— amt erlassen, dieses, wenn die rstelle für Verkeh bei Forderungen einer Waren- Fällen das Ste mpessteuer= hat oder zu den Stempel n einschließlich der Notare

Steuerpflichtigen

Forderung rsteuer vor⸗

ö. Lei ugt⸗ (e Klein bãndler· N.

Rechts beschwerde Erzeugern, Cr

Entscheidungen Bekanntmachung, . betreffend Absatz und Verbrauch von Aetzalkalien,

Soda und Pottasche.

Auf Grund der Bekanntmachung des Reiche kanzlers, be⸗ treffend Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung üũber Aetzalkalien und Soda vom 18. Dezember 1917 (Reichs— Gesetzhl. S. 1117) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Oltober 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1277), wird bestimmt:

Alle bisherigen Bekanntmachungen und duich Merkolãtter getroffene Bestimmungen der Zentralstelle für Aetzalkalien und Soda werden aufgehoben. .

An ihre Stelle treten folgende Bestimmungen:

ndgerichtspräsidenten auch dem Justizminister, gegen die der inanzminister zu. ist nicht befugt, der Rechtsbeschwerde ab

entscheidungen, wenn nach den bish tober 1918 der Rechtswe Verwaltungsbeschwerde

Amts gerichtspräsidenten) lldirktionen ie Beschwerdebe hörde

en Vorschriften am

auch dem Fin

Händler, welche die von der Zentralstelle für Aetze Soda vorgeschriebenen Veryflichtungserklärungen, betreffe 4 kleinen Einzelmengen

Stand dem Steuerpflichtigen Notare, die nicht zur nspruch nebst Anlagen An Stelle t Beamten frei beglaubigte Abschriften übe Schreibgebühren und Portokof

Falls die Kosten einem diesem nach Rechts in der die Zahlung

NUeber Erinner schwerdebehörde endgültig.

scheinfteien Absatz scheinfteien Absatz ͤ pflichtungkerklärung), unterzeichnet haben, scheinfrei absetzen: ö ; a. kalzinecte Soda bis 200 kg, und jwar nur für Zwecke und nur bis zu 5 kg an den einzelnen Selb „Kristallsoda bis 209 kg, und zwar: für gewerbliche Zwecke bis zu 5 kg an den einzelnen verbraucher, für Haushaltungszwecke bis zu 1 Eg an den ei

chtigen auferle

gt sind, ist chwerdebescheides die

Kostenrechnung, nd, zuzustellen. enrechnung entscheidet die Be—⸗

kraft des Hes ) sfrist und die Zahlkasse anzugeben sin ungen gegen die Kos

Einspruchsfrist, in die Beschwerdefrist nicht vorn? spruch ist zulässig, sofern der tober 1918 nicht Besch gerichtspräsidenten oder d

Erbschaftsste dürfen monatlich be

inspruchsbehörde.

stderbꝛaucht Gebühren werden nur erhob? Kesten auferlegt sind. Für die Sil Steue mpflich tigen maßge so ist der ermäßigte Antrag maß chend. eitig zurückzenommen, so ist nur dien Frmäßigung des Antrags uns dis bis zum Ablauf der Beschwerdefrist Hat eino Bewei sauf tes Antrages einer Woche seit der letzt

n, wenn einem Steuerpflichtige die

War in den im 8 1918 eine Beschwerde eingelegt, zu gerichtspräsident, direktion zuständig war, en d der angefochtene Bescheid ein Einspru schaftssteuerbescheid nach dem J. Die Besckwerde ist als rechtzeitig anzufeke schwerdefrist nicht gewahrt ist. Hält die Beschwerdebehörde eine forderlich, so hat sie den eines Monats aufzufordern,

8 6. zeze ichneten

Die Einspruchsbehörde prüft von rechtzeitig eingelegt ist. Ist der Cin bruch verspätet bemperfen. Die EinspruchJz behörde hat je erfügung für unrichtig

Amts wegen, ob der Einspruch Streitgegenstandes ist lediglich der Antrag r Antrag rechtzeitig ermäßig

Wird die Beschwerde weck Nindestgäbühr zu erheben. Zurücknahme der Beschwerde sind 6 rechtzeitig erfol aufnahme stattgefund und die Zurücknahme der

t ig werden betroffen: istallsoda und Sodalaug

Amtsgerichtspräsident

tet eingelegt, so ist er als un

zulässig zu at jedoch g

leichzeitig, wenn sie Geeignete im Ver⸗

7 9 s NR ö. Von dieser Bekanntmachu sest

Bezugsscheinsreier Absatz von Aetznatron,

Aetzkali und Pottasche an Verbraucher ist nicht gestattet.

die angegriffene

Räebkali, fest und flüssig, waltungswege zu veranlassen.

Poitasche, fest und flussig. . Einer Sonderregelung unterliegt der Absatz und Verbrauch von: Natrium carvonicum purissimum P. A. B. 5. Natrium causticum purum Erg D. A. V Kalium causticum purum D A B. 5 un Kalium cartzonicum purissimum D. A. Die Herstellung vorstehend aufgeführter Stoffarten au t unter III aufgefährten iesen Verbrauch Anwendung. II. Absatz. l An Verbraucher: er 1. Absaß 1 aufgeführten Stoffe an Ver— ind eines Bezugsscheins gestatfet der auf den Verbrauchers lautet und von der

gt anzusehen. en, so kann die Ermäßigung Beschwerde bis zum Abl en Vernehmung mit der Wirkung erf 2 bezüglich der Beweisgebühr anz Sind dem Steuerpflichtigen die Kesten auch Lie baren Auslagen zur Last.

Ist dem Antrage des Stenerpflichti so ist ihm nur ein entsprechender Teil Hat der Steuerpflicht nee nicht Befckwer nuw die Fosten einer auferlegt werden.

§ 7.

Die Einspruchsbehörde ordnet von 2 forderlichen Ermittlungen an. Sachverständige darum ersuchen. .

Die Stempelsteueräm er un Hauptzeöollämt Sachverständige., durch Zollbeamte de, nehmung auf diese Weise nicht tunli gericht zu ersuchen. er Steuerpflichtige kann zur Vernehmu borgeladen werden, daß im Falle seines Ausblei Vethandlungen entschieden werde. ener Tatsache an Eides Statt zugelaffen wenden.

onderregelung unterliegt der Absatz und Natrium carbonicum purissimum D. A. B. 5 Natrium csusticum purum Erg. D. A. V. und purissimn Kalium gausticum purum D A. B. 5 und nurissimum, Kalium carbonicum purissimum PD. A. B H.

Imts wegen die etwa er— Imtsgericht kann Zeugen und, oder ein anderes Amtsgericht

Beweisaufnahme für Verbrauch hon Steuerpflichtigen z 5 purissimum.

selbst vernehmen id purissimum,

uwenden ist. auferlegtz so fallen ihm

ö

er können Zeugen und

Für den Beschwerdebescheid werden Ist eine Ver—

rnehmen lassen.

Ware gilt als Verbrauch der letzteren. ch, so ist das guständige Amts—

n nur zum Teil entsprochen, Bestimmungen finden auf

ufzuerlegen. de erheben, so können ihm don ihm beantragten erfolglofen Beweisaufnahme

Nach, der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1

der Kosten a 1117 in der Fassung der

3. Dezember Bekanntmy

77) wird mit Gef

War in den im? 1918 eine Entsche gerichtspräsidenten, der Ober gesetzten Behörde ergangen, malige Entscheidung durch den gerichtspräsidenten oder

39 bezeichneten Fällen vor dem 4.

idung des Landgericht 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S

vom 25. Ottober 1518 (Reichs-Gesetzbl. S. 12 mit bis zu sech Mongten und mit Gesdstrafe bis zu 10900 M mit einer dieser Strafen bestraft, wer Aetzalkalien, asche obne die vorgeschriebene Genehmigu g abf dingungen zuwiderhandelt, unter denen die

Berlin, den 31. Oktober 1918.

Zentralstelle für Aetzalkallen und Soda. Dr. Lotterhos.

mit dem Be merken bens nach Lage der zur Versiche rung

zolldirektion oder einer diesen vor⸗

Auch kann Soda oder Pott,

eßt oder den Be— Genehmigung erteilt ist.

Für das Verfahren und bühr erhoben. HVöchstbe trag MM Mark. Werte des Streitgegenst Deutschen Gerichtskestengesetzes.

für die Beweisaufnahme wird je eine Ge— Der Mindestbe Zentralstelle für Ae oder einer von ihr beauftragten Vertrauensstelfe der Zeniralstelle ausgestellt ist. Der Absatz darf nur erfolgen bis zur Höhe der auf dem Schein

betrag einer Gebühr ist 5 Mark, der übrigen richtet fich die Gebühr nach dem den Vorschriften des § 8 des

8. n dem Einspruchsbescheide die Festsetzung oder die Anträge des

Die Gründe sollen die Be— cder die Darstellung der

Belehrung über das Rech tẽ⸗

8

Die Einspruchsbehörde setzt

Steuer fest, ohne an die

Steuerpflichtigen gebunden zu sein.

Die Entscheidung ist zu begründen.

g der steuerpflichtigen

stelerpflichtigen Tatfachen enthalten.

Der Einspruchsbescheid spll eine mittel der Beschwerde enthalten.

identen oder der Oberzolldirek⸗ er fallen die r nicht zur Last. Zeit der Antraastellung streiti Antragsteller ift nötigenfalls Höhe des bisher festgestellten Anspruchs fordern, in welchem Umfang e Androhung, daß beim Aus zu bestimmenden Frist a würde bestritten.

Ist am 1. Oktober 1918 eine dem dem Amtsgerichtspräsidenten oder gesetzte Behörde mit der Beschwer schwerdeführer mitzuteilen, daß ihm Entscheidung binnen eines Monats teilung zusteht, und die dem Amtsgerichtspräs

andes gemäß Dem Antragstel 1918 entstandenen Kostzen

Die Gebühren sind nach dem zur

gen Anspruch zu be⸗ Angabe der zur Erklärung aufzu⸗ r den Anspruch bestreitet, bleiben einer Erklärung binnen ei ngenommen würde, der ganze Anspruch

i , e, zerdebescheid eine zum Bezuge freigegebenen Ist in einem Beschwerdebescheid ein

Steuer rechtskräftig fest⸗ gesetzt, so kann eine Nacherhebung nur au

f Grund neuer Tatsachen

Din dem ö Zeitraum. g Die gelieferten Mengen sind von dem Lieferer auf dem Bezugs— 39 ö . . ö . Die von heute ab zur Aus gabe des Reichs⸗Gesetzblatts enthält u

Verordnung über Kartoffeln, vom 30. Ok—

gelangende Nummer 148 Verfahren in Erbschaftesteuersachen. Erbschaftssteuerbescheide sind dem Steu wegen guzustellen. Diesem steht bie B binnen zwei M dem Erbsch

Der bezugs cheinfreie Absatz kleiner Mengen an Verbraucher wird

durch Sonderbekanntmachung geregelt. 2) An Händler.

ührten Stoffe dürfen nur an solche welche die von der Zentralstel aͤrungen unterzeichnet haben zum Handel mit de

§ 9.

Nr. 6509 eine Ter Einspruchsbescheid ist dem Steuerpflichtigen zuzustellen. r. 6509 e

tober 1918, unter Nr. 6510 eine Bekanntmachung über von Ansprüchen von Personen, die im Aue haben, vom 31. Oktober 1918, unter Nr. 6511 eine Bekannmmachung über

checkrechts für Elsaß⸗Lothrin

N. 6512 eine Bekanntmachung über die Ver und Vorleguggssristen, vom 31. Oktober 1918 und Nr. 6513 eine Bekanntmachung, Verordnung über Elektrisität und G luft, Heiß und Leitungswasser vom Gesetzbl. S. 543)

erpflichtigen von Amts— schwerde an die Sberzolldirektion naten nach der Zustellumg) zu. Die Beschwe rde ist bei Die Einlegung bei der 8

Landgerichtspräsidenten, Oberzolldirektion befaßt, so hat sie dem Be— er Antrag auf nochmalige seit Zustellung dieser Mit— Vorgänge dem Landaerichtspräsidenten, identen oder der Oberzolldirektion zurückzu⸗

816 spruchebescheid ist gebührenfrei.

Die unter JL Abfatz 1 aufgef gen aufzuerl

ei. Die baren Auslagen egen, sofern die Steuer

en in dem Bescheide festgestellt

die Geltendmachung

fresteueramt einzulegen. land ihren Wohnsiz

. 3 ich em 6 t ind dem Steuerpflichti direktion genügt zur Wahrung d

erabgesetzt wird. Die Auslagen so

schriebenen Veirflichtunaserkl und die Zahlstelle angegeben werden.

und weiche

m betreffenden Stoff zuge— die Fristen deg

Eistattung der gezahlten oder die gen, vom 31. O

gung der gestundeten Steuer wegen derlangt werden, so ist auf Antrag ein en drei Monaten seit dem Eintritte des Er—

Kann die gängliche eder teilweife gänglicke oder teilweise Niederschl eines nachttägl ichen Ereignisses neuer Steuerbescheid binn eignisses zu erlassen.

1

Wechsel⸗ und S

(8 23 des Ge⸗ tober 1918 Röhess und über die Reichs- ; ist dem Steuerpflichtigen . Frist von einem Monate Er kann während diefer Frist Ap—

n in diesem Falle dem Steuerpflichtigen nicht

11 st ein Ginspruch von der .

zum Tage der Veröffen g eines Reichsfina

tlichung dieser migung der Zentralst

elle geliefert worden

.

, setzes über die Errichtun f lle und Steuer chrift unter Ste zur Gegenerklärung zuzustellen. schrift der Vorgänge verlangen. Auslagen könne auferlegt werden.

Gegen den Ei Monats nach Zuste

1952 M 11 554 eingelegt, so Diese Verordnung tritt llung eine

Urkundlich

Soweit einzelnen Erzeugern und stimmte, namentlich aufgeführte dl Ab satz an Häadler nur in begrenzten Händler und nur bis zu dief Der Absatz an Händler zum bezugssche rbraucher w

nit dem 1. Oktober 1918 in Kraft. Höchsteigenhändigen Unter— lichen Insiegel.

die Einspru Händlern der Absatz nur an be—

gestattet ist, oder soweit der ngen gestattet ist, darf en Mengen erfolgen. infreien Verkauf in kleinen ird durch besondere Bekanntmachung

III. Verbrauch. unter 1 Absatz 1 auf s gestattet

unter Unserer schrift und beigedrucktem König

Gegeben Großes Hauptquartier, den 21. Oktober 1918 Wilhelm. Spahn. Ministerium der geistlichen un angelegenheiten

betreffend Ergänzung der

as sowie Dampf, Diuck— 21. Juni 191.

vom 31. Oktober 1918.

Berlin W. 9, den 1 November 1918.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüe r.

Die Oberzolldi rektion kann . Steue Erbschaftssteueramte zu rückgehen.

In diesem Falle treffen den Beschwerde findet eine Zuftell ung dieses

tbescheid aufheben und die Aufstellung eines neuen

führer keine Kosten. Auch

Vorgänge dem Steuerbeschei ds Bescheids nicht f § 28. Wenn die QOberzolldttektion über d

entschieden hat, ist eine Nachf sßgegenstände ermittelt werd

5 12. ruchsbescheid ist die Beschwerde binnen eines an den Steuemflichtigen gegeben. en Erbschaf tssteueranspruch

zulässig, wenn geführten Stoffe ist nur

d Unterrichts⸗ . a ; neue Nachla und eines Zuteilungesschein der von der Zenral—

Die Beschwerde ist bei

13. der Einspruchsbehörde schriftlich oder zu

stelle für Aetzalkalten und Soda o

Vertrauensstelle auf einem VB

und zwar nur:

Reichs⸗Ge

sezzbl. S. 1274. Nel e g de die Absätze

3 und 4, die dem Art tel 66 nicht erkennbar gemacht. gendermaßen:

m Artikel 66 werden folgende Die Ernennung,

„Reichsanzeigers“ der Reichs ver fassung

Die Bestimmung lautet richtig fol

3 und 4 hinzugefügt: Versetzung,

machung festgestellt.

rderung und Verabichiedung Kontingents erfolgt unter tontingents. ndesrat und dem Reichstag für ts verantwortlich.

der Offiziere und Militärbeamten Gegenzeichnung des Kriegsmin,

Die Kriegsminister sind dem Bu die Verwaliung ihres Kontingen

isters des 5 „aG der . 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. vom 25. Oktober 1918

bis zu sechs Monaten und einer dieser Strafen bestraf

Einkaufsfirmen für Menschenhaare. Als Einkaufe firma für

ohne die vorgeschriebene Geneh

Bedingungen zuwirerhandel

agnahmte rohe Menschen⸗ r Id der Bekanntmachung Beschlagnahme und jaaren, vom 15. März toff⸗Abteilung des isteriumg weiterhin die Fir „Haiustraße 3, bez

Sine des § 4 Ziffe 11. 17 &.R. A.,

betreffend pflicht von gef

ammelten rohen Menschenl Kriegs⸗Rohs preußischen Kriegs Mehlhorn, Leipzi— Berlin, den 31. Oktober 1918. Kriegtszministerium. . Kriegsamt. Kr eg i h stoff· Abteilung.

. ma Max eichnet worden. über den Verbra

Pottasche ohne V

Beauftragte Sortierbetriebe.

Aetzalkalien und Soda vom

Gesetzbl S. 1117) in

Die Firma Kon ist gemäß § 4 der 900 /4. 18 K. R A. vom 9. A Bestandserheßung u neuen Stoffabf zugelassen worden.

Berlin, den 31. Oktober 1918.

Kriege ministerium. 2 ohstoff⸗Abteilung.

el und Kaufmann, Cöln, Bartel— Bekanntmachung Nr. W. JV. pril 1918, betreffend Beschlag⸗ nd Höchstpreise von L ällen aller Art, als beauftragter Sortterbetrieb

bedarf nicht der E Kriegsamt. 500 kg Kristallsoda

Bekanntmachung.

Auf Grnnd des 8 4 der V und Südfrüchte vom 3. April wird benimmt:

Die Bekaantmachung ü Kürb sse, Sellerie, Sch war; vurzen vom August 1917)

rordnung über Gemüse, Obst 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S 307)

ber Höchstpreise für W Meerrettich, Rote 21. Anugust

. 2 . jst, bedarf nicht der Genebmigung der Zentral Einzelfalle ausdrücklich . der Zentralste den srote Bet«) und 1917 Reich: on eiger 199 wird bezüglich Walnüsse, Sellerie und

Ein Verbrauch von: 10 kRæ kalzinierter Sod

liche Zwecke, ; 10 kg Kristallfoda oder w 2 kg Kristallsoda oder we

500 kg talzinierter Soda,

1

der von einer voh

ichtbestehen einer ordruck der Zentcalste

rüf te Wert⸗ wiesen wird.

ihr beauftragten

Dem Dozenten und lle ausgestellt ist,

Technischen Hochschule in Prädikat Prof

Ministerium des Innern.

Regierungsrat F⸗ im ist auf

Schuld festgestellt

oder eine im Verfahren nicht na angabe des

zenten an der Königlichen Steuenpflichtigen als offenbar unrichtig nach

C 4 ——2

ing bei der Bes Steubing ist das

er ch erdebehörde erline Mn

anderen Am:

chwerdebehorde genügt zur Wahrung

ift bei erer E Amtsgerichtspräsident, megerichts der Lankg

Aachen Dr.

Königreich Preu ß e n essor verliehen worden.

Seine Masestät der König haben Allergnädigst geruht: gsrat Heimann in Monschau zum Landrat

und Baurat Nacke, bisher Vorstand des in Euskirchen, bei dem Uebert itt in den kter als Geheimer Baurat zu verleihen.

bis zur Höhe der freigegebenen Mengen, in dem angegebenen Zeitraum,

zu dem angegebenen Verwendungszweck, im eigenen Betriebe des Berechtigten. Ausnahmen von dieser Bestimmun

ntscheißung des Amtsgerichts i bei einer Entscheidung eines erich: spräsident, sonst die Oberzoll⸗

ͤ S 28. Im übrigen gelten die Vorschriften über das

Verfahren in mel⸗ und Verkehrsteuersachen sinngemäß.

den Regierun zu ernennen und

dem Regierungs⸗ Eisen bahnbetriebsamts Ruhestand den Chara

Der Geheime hofen in Hildeshe önialichen Regierung versicherungsamts und zum st präsidenten im Dem Land übertragen wor

eiherr Laur von Münch“ Lebenszeit zum Direktor des der Hildesheim angegliederten Dber— ertreter des Regierungt⸗ ernannt worden.

andratsamt in Monschau

S530. ͤ Verfahren in Kohlensteuersachen. st der Einspruch gegeben e Steuerbe trags, estsetzung eines Steuerwer 3. gegen die Entsckeidung eines Haupt, auf. Steuervergütung ur insoweit, als ni setzes gegeben sind. iffer 1 ist der Einspruch spätestens binnen eines chtung der Steuer, in den Fällen nats nach Kenntnis schriftlich oder zu Protokoll bei tende Festsetzung o

Den S 3 Abs. 1 Satz 2 gemäße Anwendung mit de einer eine Erstattung bedi höhung der Vergütung 8 geltenden Vorschriften de

g werden durch Sonderbekannt— Sofern die Ein sendet sie die V

Diese bestim mit welcher Frist Beteiligten zur w Gaufsichtsbehs

. § 14. spruchsbehörke der B der Beschwerdebehörde . mt nach freiem Ermessen, ob und inwieweit und die Beschwerde oder etwai ei teren Erklärung z; rde, der Landg auch der zuständigen Sber Aeußerung geben.

8

Die Beschwerdebehörde vrů chwerde rechtzeitig einge als unzulässig zu verwerf

unbegründet, so an die Einspr

eschwerde nicht abhilft, über- In Kohlensteuersachen i ö gegen die Festsetzung eines

ändigen V 2 8 2. gegen die F

Vorsitze dieser Behörde rat Heimann ist das L

Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 18. S. 1117) in der Fass

gütungsbetrags, Reichs Gesetzbl.

ollamts, durch die ein abgelehnt wird, cht die Votaussetzungen des § 11

assung der Bekannim ird mit Gef zu 10 000 4 oder mit a oder Pottasche erwendet oder den hmigung erteilt ist.

ge Gegenerklärungen den , , räsident (Amtsgerichts⸗ rektion Gelegenheit zur

S⸗Gesetzbl. S. 12757) w nit Geldstrafe b wer Aetzalkalien, migung absetzt oder v t, unter denen die Gene

Berlin, den 31. Oktober 1918.

Zentralstelle für Aetzalkalien und Dr. Lotter hos.

Seine Majestät der Köni

dem Landgeri und bei ihrem sekretären Eb

g haben Allergnädigst geruht:

Kutschka in Beuihen O S, en Nuhestand den Eisenbahnober—= inke in Magdeburg und dem in Kattowitz den

zu 1 und 2 jedoch n des Kohlensteuerge Im Falle der Monats seit Beitre b der Ziffern 2 und 3 binnen eines Mo setzung oder Entsche dung fisulegen, die die anzufech t

chtasekretär Uebertritt in d ert und Sch hnwerktstãt envorsteher

er als Rechaungsrat zu

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

gung Seiner Majestät Schrader, bisher Staats ministerium

Auf Grund Aller des Königs ist de ed der Eisenbahndi die nachgesuchte Entlass gehalt erteilt.

Versetzt sind: die Re

höchster Er mächti m Geheimen Baurat

15. ung oder Entri ft von Amts wegen, ob die. Be⸗ Ist sie verspätet eingelegt, so ist sie

rde die Verwerfu Sache unter Aufh 1de zurückzuperweisen.

Beyring

von der Fest⸗ verleihen.

Ekoll bei der Behörde er Entscheidung getroffen

und Abs. 2 und die SS bis 24 r Maßgabe, daß die Einf ngenden Herabsetzung der 8 Abs. 1 und § 14 Ribf. I) r Genehmigung der Sbe 13

rektion in Essen, vom ung aus dem Staatsdienste mit Ruhe⸗ eschwerdebehö

hat sie die

eines Einspruchs für ng der Entscheidung

finden sinn⸗ ruchsbohörde zu Steuer oder Er⸗ entsprechend den olldirektion bedarf.

Verord mittel i

Bekanntm a

uch von Ae erbrauchs stelle für Aetzalkal

gierungs- und Bauräte Ern

st Acker⸗ agdeburg, zum Eisenbahn

zentralamt nach lau, nach Lein⸗

über die Rechts

n Reich s stempel⸗ Wechselstempel⸗

erkehrsteuer⸗ Erbschafts— und Kohlensteuerfachen.

Vom 21. Oktober 1918.

von Gottes Gnaden König von n auf Grund der 85 8S und 2 des Ge— Reichsfinanzhofs und über die Steuern vom 26. Juli 1918 was folgt:

tzalkalien, Soda und

58 16. chwerdebehörde entscheidet nach r Zentral⸗

freiem. Ermessen, welche Sie kann das

e Amtsgericht um igen ersuchen. Die zuordnen, wenn die in sein und die eidliche Ver⸗

rständigen erforderlich ist, Sachverständigen eidlich ver⸗ f von der Beeidigung eines ehen werden, wenn alle Be, Auswahl der Sachverständigen steht

erlaubnis de ien und Sod

chskanzlers, be⸗ Verordnung

zu erheben sind. ernehmung von Zengen und

estellte Tatsa nehmung von einem Betei Soweit die Vernehmi ann jeder B nommen we ie en Sach eiligten eimperft er ö

Von den Term igen sind di chtigen.

Die Beteili

treten lassen

A8 * ö Allgemeine Vorschriften. spruchs oder einer Beschwerde hat keine

S Zeugen ist don d ern ligten beantragt ist

Maschinenbaufachs unter Verleihung Werkstãttenamts

nach Neumünster Vorstands eines ätte daselbst.

Die Regierungs- und Bauräte t nach Düsseldorf und Fabian von die Regierungsbaum asserhauamts in Kukerneese, n als Vorstand des Hochbau um von Lehe an das Poltzei—

Wir Wilhelm . Preußen ꝛc, verbrdne setzes über die Erricht Reichs aufsi (Reichs ⸗Ge

Die Einlegung eines Ein aufschiebende Wirkung.

ung eines te verlangen, da ; In diesem Falle dar erständigen nur anden sind. Die

; S 32. erfolgen durch die Post Zustellumgen . bes zuzustllenden Schrif

Zustellungen Zivilpreʒeßordnun ; legung der Urschrift

nach den Vorschriften der n können durch Vor— tstücks eyfolgen.

cht für 3 n hn, eister Pundt setzbl. S. 959) . .

; Auf Die Vernehm oder weniger für geweib— das Amtkgericht finden die Rrewels mäßf keit d wei Ci ctrr bistung entschei nehmung erfolgt.

ung, von 3 kinden die Vorscht aufnahme entspreckende er Vrrweigerun

84 Wechselstempel⸗ und Verkehrsteuersachn. oder Nacfforderung eines Reichsstempele, einer Verkehrsteuer und gegen eine . Hauptzollamt erteilte Auskunft über Urkunde oder eines Geschäfts steht den

Verfahren in Reichsstempel. ie Festsetzung stempels oder elsteueramt od pflicht: gkeit einer chtigen der Cinspr

n und Sachberständügen durch Ziwi lprozcʒ ordnung über Anwendung. Ucber die R Guittachtens Mer der vor dem die Ver⸗

eniger für gewerb

weniger für Haus

zenehmigung der Zentra I

iche Zwecke,

eines Wechse haltungẽzwecke

Einem Stemp die Steuerpf Steuerpfli

inen zur Be

ur Vernehmung bon, Zeugen und Sach e Beteiligen

und die Beschwerdebehötde zu be⸗

können der B cher Vollmacht

schwerdebehörde

g des Zeugtrissas Mer det stets das Amtsgericht

ö eweisaufnahme beiwohnen oder Ein Verhrauch von weniger als

Die von heute ab versehene Bevollmächtigte ver⸗

der Preußisch Nr. 1169

zur Ausgabe gelangende Nummer 31

§ 31. en Gesetzsammlung enthält . Zangen und Sachberständige haben Anspmich auf Gebühren gemäß 2 eine Verordnun kackforderung in esnem Stempelvrüfungsverfahren bel

a über Abänd einer Gesells

100 Rg Aetznatron (etznatron

100 kR3 3

erung der Ver⸗ steht das Recht zu,

dor Gebührenordnung für Zeugen und elegen heiten der

zur Beweisaufnahme

oder einer P äsidenten und die Beamten der

g, wenn das S

Sachber tand nge. tperson erhoben, fo ist der Ein,

ordnung, betreffend die Rei tempelsteueramt die Nachforderunn

sekosten der in Ang direkten Staatssteuern be

l aft. rufenen Kommissions⸗ ch erst zuläffi

64 2! Sin rb ö. Sten Aetzkali (Aetzkaltinhalt! Stirbt n Steu

100 kg Pottaiche Pottaschemn halt)

im Mitte und der Oberzolldirek— tung der Erimne en und Beamtz erungen und nur die B

e Steuerpflich

und Ausschuß⸗

enpflichtiger während des 26. September

—⸗ 23 cikr * 39n tungen nicht aufgibt. er ein Rechtemn

en einschließlich der Notare 3. Stempelsteueramts 1 im Aufsichtswege zu. fo

In letzte rem Falle gilt Abf. .

nes Monats seit Beizzeibum ohe r dem Beamten kn en, schriftlich ö.

mitalleder vom 2 1918. und unter

Nr. 11693 eine V Reichsstempel⸗ W und Kohlensteuersachen,

Berlin W. 9, den 1. November 1918. Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Den Behörd gegen die Erinn BVauptzollamts nicht selbst di

. 8. Dezember 1910, vom , n,,

zrefsende Bäscheib den Enßbe

n r ede. mittelfrist Läuft ven der neuen Rachtẽmi ttel cinlogen. Kostenpflirkb für und gegen all Im übrigen bern eite auf den Tod Ist der Hesckwerdebesckeid Chne C prläck gen argammnen, sp s dar Stone r ficht ier

tteb einge legt ha tre zutzustellen.

so ist der f 8 Die Rechts⸗ zum Bezu Ider Erbe kann das abgesehen von der

befaßte Behörde in wel⸗ igen Rücksicht zu nehmen ist. es des Seuer⸗ rechnen, ald wenn ag dem Besckarerde.

ge zugeteilt soweit nicht im r Verbrauch von e sestgesetzt ist.

n von neuem Auskünfte des Justell ung

En ische i bung mi

ein gerin lle oder der zuständ

Berlin, den 31. Oktober 1918

Zentralstelle für Aetzalkalien and Soba. Dr. Lotterhos.

gerer zweimonatliche

erordnung über die R Vertrauenssstell

empel⸗, Verkehrsteuer⸗ om 21. Oktober 1918.

echtsmittel im schafte steuer⸗

hat eine B so darf die Ent—

ug nicht vot Ablau it der letzten Vernehmung e mit der Sache

ist binnen e des Steurn f lich

tung der St der Notare, die tokoll einzulegen.

i der Behörde ode Steuer gefordert hab t Wahrung der Frist genügt die

Kenntnis des Tot, d dre Gabäihren fo zu be am Trdestage seinen Ann

84. zebehörde setzt die Steuer fest, ohne an die Vor— ung oder die Anträge der Bekeiliglen!g

ebunden zu sein.

(GFortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)