Arbeiter⸗
Volksregierung Bekanntmachung an
Soldatenräte Volk gerich
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rwärts“ ab— und Sol⸗ n Aufruf an das
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veröffentlicht is Friedrich an das badische Volt, sischen Telegravhenbüro“ zufolge gesagt wird, e sei, in Anlehnung an die Entwicklung deutschen Volksstaats den Landständen den Ausbau auch
taats arnʒei
in dem dem „ daß es sein fesier
8 . ürtter berg.
nber Abends idtagsaebãäude
Sle erlaßt nach
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badischen Volks entspricht. ist auf den 15. November 1918 einberufen. vom Vertrauen des Volks getragenen Regierung wird Landtag die Verfassangsfragen zu erörtern haben.
nd der Freiheit bricht i des Arbeiter⸗ und Soldater . zur Republik aus⸗ Froßherzog für abgesectzt erklärt. Meldung des „Wolffschen folgenden Wortlaut:
Arbeiter und Bürger!
ist auf das Volk übergegangen. Es ist um sein Schicksal selbst zu bestimn die Reiben.
In einer vorgestern gerufen und
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Telegraphenbüro
ingsgewalt
aften werden geeignete Fachleute für frei und mu
t Verwallungsgeschäfie heranziehen ohne Ri Ein freies Volk schafft s s . In folgenden sieben Punkten faßt der Arbeiter— ne Ansicht zusammen:
s Fraktion der bisherigen Zw es Ministeriums übertragen.
w dieser gebildeten Regierung wird aufgetra Wabl einer Landes versammlung vorzulegen, den Grundsätzen der Verhältniswahl entspricht. Wahlberechtigt jeder großjährige Hess. 3) Großherzog Ernst Ludwig wird abgesetzt und das Groß— Die großherzoglichen Domänen
n Kammer
ersammlung auf Grund Wahlrechtsforderungen vor— Die Regierung wird eine umfassende Amnestie erlassen. Tagen ein Gesetz 9 7 . . 1 —᷑ 2 — 20 ** Aufrechterbaltung der 9 y Ko 360 rank iun ek
Arbeit wiederaufzunehmen. Uinberufenen El
zu unterstützen sowie die
herzogtum als Republik erklärt. verfallen dem Lande. ! 4) Alle Sonderrechte der Geburt und des Standes werden
die sich öffentliche Aemter anmaße Berechtigt zu Amtshandlungen ersehenen Vollzugsbeamten. Leben und Eigentum ist Vorsorge getroffen. em von ihnen gewählten Soldatenrat.
eamten, insbesondere
mit amtlichem Ausweis Für den Schutz v Soldaten gehorchen mden öffentlichen B
r5anstalten,
date ntliche im Greßherzogtum bestehenden Fideikommisse sind dem Personal der . 6) Vollständige Glaubenk⸗ und G
ewissensfreiheit wird gewähr—
Versammlungs- und sonen gewährleistet. soziale Reformen vorbereitet.
Gemeinden des Landes fordern ter Bevölkerung gegebenen Bei— irtschaftlichen und sonstigen Be— r Landeshauptstadt keine Stockung eintreten zu lassen. nsehen, uns der Inter— und sonstiger Erwerbs⸗
JT) Trennung von Kirche und Staat. zufen zur Tat. kunft steht offen.
einrecht ist für alle Zivil- und Das Volk wird aufge— Die Vorgänge sind abgeschlossen, das Tor der Zu Tretet ein mit entschlossenem Geist und helft mit Ilsstaat stark und gesichert zu errichten. idium des neuen Ministeriums und die oberste Leitung der Ministerialabteilung des Innern hat der Abgeordnete Ulrich übernommen. amts ist der Ahgeordnete Neumann (Soj;j) und Direktor des der Abgeordnete Wegen Besetzung der anderen Posten schweben
sich dem von der Stutt Das Prä
— Direktor des Ernährunas—⸗ essen der gesamten Bevölkerung des Lan achdrücklichste anzur brüderlichen Gruß . ider und fordern sie auf, mit dem revolutionären deutschen At solidarich zu, handeln und damit emen baldigen dauernden Frieden der Gerechtigkeit herbeiführen zu helfen. Siuttgart, den g. November 1918. Die provisorische Regierung. Crispien.
Auswärtiges:
a; . Wir werden
Arbeits amts Raab (Soz.. noch Verhan Der neue Mini hessische Volk einen Quelle zufolge heißt: Nachtem der Arbeiter sozialdemokralischer
(Sozialpolilische Abteilung)
1 schichten au . und Soldaten
sterpräsident Ulrich hat gestern an das
Aufruf erlassen, in dem es obiger und Soldatenrat gestern der bigherigen andtagefraktion die Bildung eines Ministerlums den Austrag der Bildung der neuen Regierungsgewalt auch in die Regierung aufzunehmen. Die einem verantwortlichen Minister fowie Direktoren
GCrisyien. übernommen.
. n ,. Fraktion ist bereit, bei Finanzen: Tal heimer. Fraktion ist bereit, hei
anderer Parteien Regierung soll a einzelner Ministerialabteilungen konstitnierender geleitet werden.
sterium: Li
Heymann. Mattutat.
olkskammer sollen sobald als möglich in die Wege
die militärische Ordnung in Stuttgart aufrecht erhalten
Oldenburg,
General von Ebbinghaus. Nachrichten Die neue norläufige Regierung hat laut Meldung olffschen Telegraphenbüros als Fachleute für die Fort⸗= sührung der Verwaltungsgeschäfte Baumann sür das Er— nährungsmesen, Kiene sür die Justiz, Liesching für die rswesen hleibt dem Ministerium des Auswärtigen unterstellt mit den bisherigen Präsidenten Stieler und Metzger für Eisenbahnen und Postwesen. Die Gestaltung der Dinge erfolgte im Einvernehmen mit dem Alle Rechte und Verordnungen durch besondere Verfügungen
„Olbenburger Großherzog Friedrich Au Thron verzichtet ha des Großherzogs ist eige dringende Äuff gesamte Hevölkerung, Ruhe zu bewahren.
daß der gust sür sich und die Dynastie Lillenskundgebung orderung an
1 1 Finanzen berufen. . Nensz j. L. Der Fürst Heinrich XXVII. olffs Telegraphenbüro“ m den Thron ausgesprochen.
; hat für sich und' sein 4 Haus, wie eldet, den Verzicht auf und Soldatenrat. ö bleiben in Kraft, soweit sie der Regierung geändert oder aufgehoben werden. insbesondere für alle die Bewirtschaftung der Lebensmittel regelnden Vorschristen.
Dies gilt Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartier, 11. November. Westlicher Kriegsschauplaz. Bei Ahwehr amerikanischer Angriffe östli ersolgreiche Gegenftöße Reserveinfanterieregiment Nr. Kommandeur Qberstleutnant Hennigs 192. sächsischen Jafanteriedivision unter leutnants von Zeschau, ments Nr. 183, besonders autz.
(WB. T. B.) Der Soldatenrat und der Wohlfahrtsausschuß November laut Meldung des „Wohfffschen graphenbüros“ folgenden Aufruf olt erlassen:
; . ch der Maas das badische zeichneten sich durch und Truppen Führung des Oberst⸗ Infanteꝛieregi⸗
ine propisorische Volksregie— die Macht übernommen hat. aus folgenden Personen: Vorsitzender Anton Geiß, Land— tagsabgeordneter⸗Mannheim; Ministerium d meister Dietrich-Konstanz; Adolf Schwarz, in Mannheim; turmmann Brümmer Ministerium dneter Karlsruhe; Reichstags abgeordneter⸗reiburg; Landtaasabgeordneter Geschäftssührer
Unterrichts
Wir geben bekannt, aden gebildet Kommandeurs des ini uswärtigen Oberbürger⸗ Ministerium für Soziahsürsorge Metall— Vorsitzender des Arbeiter- und Soldaten— n irtige Angelegenheiten ⸗sitzender des Soldatenrats in Karls— Reichstags⸗
Infolge Unterzeichnung des Wa
/ ffenstillstands⸗ heute mit
vertrages wurd tag an allen Fronten die Feindseligkeiten eingestellt. Der Erste Ceneralquartiermeister.
'inisterium Groener.
Ministerium
Rechtsanwalt Karlsruhe;
Stockinger, ö für Ernährungswesen Rechts— Stadtrat in Karlsruhe, Minister für Nebergangs— Arbeitersekretär Marzloff in Freiburg. rung wird in einer auf Grund des allgemeinen Wahlrechts hervor— sammlung darüber entscheiden lassen, welche Zaden maßgebend
w . Svarlsruhe,
tagsabgeordneier in
Parlamentarische Nachrichten.
ekũndigte Sitzung des Reichg— wte „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt,
Die neue Regie⸗ marge ang
gegangenen nicht statt. Staatsform, ob Monarchie oder Republik, für Ohne Rücksicht darauf, wie disese Entscheidung ausfällt, soll Baden für die Zukunft einen Bestandteil des Deutschen Reichs
werden soll.
Freitag, den 15. d. M.,
anberaumte Sitzung schen Herrenhaus
des preußi es findet nicht siatt.
ordnungen der neuen Regierung Folge und Srdnung zu bewahren. Die Beamten bleiben in ihren Stellungen und haben in treuer Weise ihre P aufgefordert, lichen Anfordern
J genemmen sind.
Die Soldaten Kasernen zurückzukehren und den dienst— ungen zu gehorchen, soweit sie nicht für den So Nur wenn diesem Rufe Folge geleistet Lrdnung und gute Verpflegung
Verkehrsme sen.
Paketver kehr. dringenden
Beschränkungen von gewöhnlichen, Wer—⸗ Oberpostdirer tions Dortmund, M
Privatyaketen Koblenz, Cöln, Düßsfeidorf, und innerhalb dieser Bezirke vor— . unb, 14. November), ferner nach und in Straßburg ist bis auf weiteres eingestellt.
tünster und Minden d Tage (12, 13. und den Bezirken Metz und
durchzuführen. Brümmer. W Ersing. Baschang.
oldatenrat.
Rebmann.
Statistit und Volkswirtschaft.
Die nerddeutsche Haljzberufsgenossenschaft, z,. Trägerin der i er g , Un fallyerficherung die Sernonen Lnl Bressau, Kressen . S.. Berlin. Hamburg Bremen, ng Hanau und Göln umfaßt, versicherte im Jahre 19. nach i ncuesten Geschäftsberichte 32 200 Fabrikbet iebe und? 1 r handwerksmäßige Bautischlereien mit 175 100 Arbestern über 32 500 Fabritbetrieben und 16100 handwerkemaäß igen R. tischlereien mit 135 100 Arbeitern im Voriahre gegen die , . Unfällen. Die Steigerung der Zahl der Versicherten wird zum 2! auf den pflichtmäßigen Mitnachweis der Kriegsgefangenen, . ö auf das weitere Emporschnellen der Arbeitslöhne, andererfeitg abe darauf zurückgeführt, daß die Industrie im vierten Kriegsjahr? mn besser beschäfligt gewesen ist als im dritten. Die 3 Arbeitern und Arbeiterinnen erstreckt sich insbesondere auf Sektionsbezirke Danzig, Bremen und Cöln. Der sich aus den Beitrags berechnung zugrunde gelegten Lohnsummen ergihe⸗ durchschnittliche Jahresverdienst eines Arbeite s betrug] Jahre 1917 1400 AM gegenüber 1100 4 im Jahre 9 Fierbei ist zu beachten, daß viel weibliche und jugendssche pe] beschäftigt worden sind. Der Porstand der Verusẽgenoffen hat auch die Kriegsbeschädigten fürforge in seinen Arbeintbereiz ! bezogen und seinen Mitgliedern wiederholt dringend empohl Krsegsbeschädigte zu beschäftigen. Hinsichtlich der Unfälle ist merken, daß ihre Zahl, von 10 460 im Vorjahre auf 128031 2015 (i. Vorj. 1709) entschädigungepflichtigen gestiegen it.
Zheater und Mußik.
Im Opernhausse sowohl wie im Schau spjelhans fanden gestern vormittag Ver sammlungen des gesamten kü lerisschen Peron als statt, in denen nach dem Vorbild der Arten räte ein Künstlerrat gewählt wurde, der den Aufmag kommen hat, sich mit der neuen Regierung in Verbindung zu setzn die Fortführung der beiden Theater auf genossenfchaf licher Grundlage. Für das Opernhaus sind in diesen Rat, wählt worden: die Herren Blech, Ja dlowker und Dr. Stran⸗ für das Schauspielhaus: die Herren Dr. Bruck, Mannsfädt Patry. Der bisherige Generalintendant ist gebeten worden, Klärung der Uebergangsverhältnisse mit dem Hausministerium zn lung zu nehmen.
Konzertverlegung. Der Pianist Richard Rößler hats entschlossen, seinen für Freitag. den 15. November, im Theate saal der Hochschule für Musit angesetzten Klavierabend ansg Abends 8 Uhr Nachmittags 5 Uhr stattfinden zu lassen.
Mannigfaltiges.
Der Arbeiter- und Soldatenrat, gez. Eich horn, tl beauftragter für die öffentliche Sicherheit in Berlin, erln nach „W. T. B.“ unter dem 11. d. M. folgende Belen machung: .
Im Einverständnis der für die Vororte gebildeten Arbect und Soldatenräte habe ich die Leitung der Polizei Landespolizeibezirks Berlin übernommen. Die Zen und alle die Vereins- und Versammlungsfreiheit beschtz kenden Vorschriften sind hiermit aufgehoben. Alle Gy und Schankwirtschaften haben gleichmäßig um 11 Abends zu schließen. Alle bisherigen , gesetzlich und polizeilichen Bestimmungen bleiben bis auf weiteres in Ku Das unbefugte Tragen von Waffen seitens der Zivilbevölkerung verboten. Zuwiderhandelnde setzen sich strengster Bestrasung a Sämtliche Beamten der Polizei des Landespolizeibezirks Berlin n der Fe erwehren bleiben bis auf weiteres in ihren Aemtern. Ihn Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Ich bitte die Gr Berliner Bevölkerung im Hintlick auf das eigene Wohl und d Wohl des Ganzen, diese Anordnungen gewissenhaft zu befolgen, dazu beizutragen, daß Sicherheit und Ordnung gewahrt bleiben.
Quer durch Australlen mit der Eisenbahn. ist wenig beachtet worden daß im Laufe dieses Jahres eine Eisenbak fertiggestellt worden ist, die einen ganzen Erdteis durchquert, dau d einzigen, der bisher noch keinen durchgreifenden Schienenweg besaß. der Zeitschrift der Londoner Geographischen Gesellschaft beschreibt Reisender eine Fahrt auf dieser transaustralijchen Bahn, die h Port Augusta in Südaustralien quer durch die große Viktorianif nach Westaustralien führt. In der Kolonie Westaustralien bisher nur die Hauptstadt Perth mit der Goldgräbersm Kalgoocrlie durch eine Eisenbahn verbunden, die am Ran der Wüste aufhörte, und somit war Westaustralien nebst seinen! rühmten Gonldfeldern von dem übrigen Teil Australiens aus nur n dem Schiff zu erreichen. Nunmehr ist der Anschluß an das bstlt Cisenbahnnetz durch die Verbindung bis nach Kalgoorsie in an Länge pon rund 1700 kin geschaffen worden. Der Reisende schihr hauptsächlich die lndschaftlichen Eindrücke der Fahrt. Ven gu Augustg aus steigt das Land allmählich zum inneren Hochland af das erst in einem Abstand von 1609 km die Meereshöhe von Sol! erreicht. Kalgoorlie liegt dann noch etwa 75 mm höher. Das Hoh land erscheint dem Auge als eine pöllig eintsnige Ebene und es dir eine hesondere Eigenschaft dieser Bahn sein, daß sie auf einer Str von etwa 550 knn ohne die geringste Abweichung geradeaus läuft. T des außerordentlich seltenen Regens ist das Land keine Wüste eigentlichen Sinne, da sogar die sandigen Flächen mit einer eigen tümlichen Pflanzenwelt ven Dornbüschen und Sahzgewächsen l zogen sind, zwischen denen sich seltene Flecken von Gratland int Wasser kann meist durch Bohrung gewonnen werden, aber si immer in brackischem, also untrinkbatem Zustande. Dennoch scheim sich die Australier mit der Hoffnung zu tragen, auch in die Wüste einmal mit dem Weizenbau. vorzudringen. Der sah westliché Teil des Hochlandes biz zum Gebiet, der Golbfeh— ist durch eine Pflanze ausgezeichnet, die in ihrem Lande h dem eigentümlichen Namen Lachsaummistrauch bezeichnet wird, . die Farbe des Stammes an Lache fleisch erinnert. Die ganze ‚ zwischen den Hauptstätien Melbourne und Perih, die fast ö, lang ist, nimmt etwa 4 Tage in Anfpruch, wobei nur in ahh. ein längerer Aufenthalt von faft 9 Stunden mit Wagenwechsel n sindet, Eine Besonderheit der Reise ist auch, daß die Uhren, 6 die Strecke ziemlich genau on Ost nach West läuft, nicht 6 als dreimal gestellt werden müssen, zunächst um eine halbe &i bei der Station Servicefon beim Uebergang von der viktoriani n in die südaustralische Zeit, dann um 35 Minuten bei Tatcoola ein die Zone der Zentralzeit“ erreicht wird, und dann nochmals um ⸗ dreiviertel Stunde auf der Station Pawlinna zum Uebergang i westaustralische Zeit.
(Göortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)
enbln
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, n,,
Verantwortligz für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschif Rechnungsrat Mengerina in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle ( Mengering) in ö ; Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags anstall⸗ Berlin, Wilhelmstraße 32. Fünf Beilagen lelnschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 805).
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Berlin, 9
d Preußischen Staats Mp 268.
lenstag., den 12. Nonemher
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Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst
Amtliches.
ches ? . Dentsch Rei ch I) die amtlichen Vertra über Frühger Ernte 1919, 2) das Verzeichnis der sstelle für G-müse und Obst schließung v vorbehalten h Schiedsgerichttszordnung (vergleiche 59 der amt—⸗ Vertragsmuste⸗
ö asmuster für Lieferungsverträge nüse und über Herbugemüse aus der
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1. Die amtlichen Vertragsmufter . a) für Frühgemüse. Reichsstelle für Gemüse und Obst.
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Wird ein Höchstpreis von der Reichsstelle für Ge kommissionen (8 4 des nachst Vertragspreis, so bleibt der höhren Vertragspreis unbe sein als der Vertragtzpreis, des höheren Hächstpreises v
Berlin, den 10. Dezemher 1917.
Der Staats sekretär des Kriegsernährungeamts. non Waldow. Frühgemüse. Für Anbauer:
festgesetzt der niedriger ist als der e und Obst oder von den P eis⸗ ehenden Vertrages) festgestellte Anspruch des Anhauers auf den rührt. Sollte der Höchstpreis höher
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§ 2.
Der Anbauer ist. erpflichtet, marktfähige Handelsware, und zwar, soweit erforderlich, in gehöriger Verpackung, zu liefern und ordnungsmäßig zu verladen. liefert, dürfen von ihm in Rechnung gestellt, aber nicht mitgewogen werden. Die im Höchstfalle hierfür in Ansatz zu bringenden Beträge werden im Bedarfsfalle von der für den Anbauort zuständigen Landes-, Provinzial- oder Bezirksstelle für Gemü
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6. 9 Die Abnahme durch den Erwerber hat sofort nach der Ab— erntung zu erfolgen. Die Gefahr geht bei Bahn, und Schiffs beförderung mit der erfolgten Verladung auf den Erwerber über
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4. Die vom Erwerber zu zahlenden Erzeugerpreise werden in diesem Vertrage im einzelnen noch nicht festgesetzt. vereinbart, daß diejenigen Preise gezahlt werden sollen, welche für die verschiedenen Warengattungen von den zuständigen Preiskommissionen
Es wird vielmehr nur
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Den von der Reich astelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, abgeschlossenen Verträzen, stehen in ihrer Recht wi0lkamkeit, alle di jenigen Verträge gleich, welche mit Genehmigung der Reichsst lle für Gemüse und Sbst, Verwaltungsabreilung, von and rer Seite zugunsten von Kommunal— verbänden oder Großverbrauchern getätigt sind. zauft. Bedarfsstellen befinden sich im Besitze amtlicher Ausweise über ihre Be— rechtigung zu Vertragsgbschlüssen.
Nichtvassendes ist zu durchstreichen.
Die Abmachung darf sich nur auf solche E bsen⸗ und Bohnenarten beziehen, welche im Verz'ichnis der zum Gemüsebau bestimmten So ten Huͤlsenfrücht: (Bekanntmachung des Staatzsekret rs des Krieg amtes vom 50. Oktober 1917 im Reichsanzeiger 259 und et trägen dazu aufgeführt sind. Werden andere so, ist. die Genebmigung des L e für Gemüse und Obst insoweit
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Die Beauftragten solcher
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Sernährungs⸗ wagigen Nach⸗ zre Erbsen⸗ oder Bohnenarten ieferungsvertrages durch die unwirksam.
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der Landes⸗, Provinzial! und Be
sestgesetzt werden. Diese werden Möhren und Karotten aller Karotten Kohlrabi, Frühweißkohl Frühzwiebeln festsetzen.“. Bis Preise beschlossen und nach vorher
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. 8 3 Kö N ze gelten die Richtpreise, welche die 872 14 22 ). 21 4 Verwaltungsabteilung, noch vor vorgenannten Warengattungen festsetzer
machen wird. In den Preiskommissionen sir
gleichmäßig vertreten. Die Pre Der erstmalig von der Kommi gattung bedaif der vorherigen G Gemüse und Obst, Verwaltun kommenen Pieise bleiben in Kraft, nach Genehmigung der Reichsstelle tungsabteilung, veröffentlicht worden
kommissionen verbindliche Anweisung ertei hen, die festgesetzten Prei preise festsetzen und veröffemlichen.
Uebernimmt der Anbauer die Kosten und die Gefahr der Be förderung einschließlich des Ge- wichtsverlustes bis zum Bestim— mungsorte sowie den Verkauf der Ware auf eigene Kosten und Gesahr an Kleinhändler oder an Ver— braucher, so hat er neben dem Er— zeugerpreis (5 4) Anspruch auf Gewährung der am Bestimmunge— orte geltenden Großhandeiszuschläge (beim Verkauf an Kleinhändler) oder Kleinhandelszuschläge (beim Verkauf an Verbraucher), mithin auf Jahlung der Großhandels- und Kleinhandelspreise.
Uebernimmt der Anbauer nur die Kosten und die Gefahr der Beförderung einichiteßlich des Ge— wichtsverlustes bis zum Bestim— mungsorte, nicht auch den Verkauf der Ware auf e gene Kosten und Gefahr, so darf er zu dem Er— zeugeipreis (5 4) lediglich einer angemessenen, seinen tatsächlichen Unkosten entsprechenden Zuschlag verlangen, der geringer sein muß als der Großhandelszuschlag, und zwar um denjenigen Betrag, der durch den Fortfall des Verkaufes der Ware auf eigene Konen und Gefahr erspart bleibt. Die Höhe des Zuschlages wird im Bedarfs— falle von der Reichsst lle für Ge⸗ müse und Obst, Veiwaltungs— abteilung, festaesetzt.
Die Vereinbarung darüber, ob von einer und von welcher der vor— stehenden beiden Möglichteiten Ge⸗ brauch gemacht werden soll, hat beim Vertragsabschluß nebenstehend zu erfolgen.
Der Erwerber ist verpflichtet:
a. im Falle des § 3 alsbald nach der 8 zwei Wochen nach Aogang des Frack b. im Falle des § 5, soweit d auf eigene Kosten und Gef hat, späiestens eine Woche
Ware zu zahlen.
58
Etwaige Beanstandungen sind von dem Erwerber a. im Falle des 53 tunlichst schon bei der Verl estens unverzug
Eintreffen am Bestimmungsort,
gang der Getahr), jedoch
b. im Falle des § 5, soweit
mitzuteilen. Es besteht nur ein Auspruch auf M auf Wandlung oder sonstigen Schadenersatz.
2
§ 8.
Ist der Vertrag von einem Kommunalverband oder Großverbraucher in Vertretung der Reichsnelle Geschäftsabteilung, abgeichlossen worden, s verband oder Großverbraucher, wie er durch die t ziehung des Vertrages anerkennt, auf Verlangen der R
§ 9.
Alle Streitigkeiten aus Anlaß dieses auch sein mögen, werden unter Ausschluß des weges in erster Instanz durch die den zab Landes-, Provinzial- und Bezirksstellen für Gemüse gegliederten Schiedsgerichte, in zweiter Jastanz, insoweit lässig ist, durch das bei der Reichsstelle für Gemüse un waltungsabteilung, gebildete Oherschiedsgericht November
Schiedsgerichtsordnu ng vom 6. Nr. 263) enischieden.
§ 10.
Die Kosten des Vertragsabschlusses trägt der Erwerber, welcher
außerdem zur Deckung der Untosten 1 Prozent des Rechnungsh (auch im Falle des 5 5) für die gelieferten Waren an die
) Bei der Festsetzung der Preise wird berücksichtigt werd Glaz gezogenes Gemüse von den Preisfestsetzungen nicht e ) Dieser Paragraph ist zu durchstreiche darin erörterten Mehrleistungen übernimmt.
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Gemüse und Obst Geschäftsabte lung, Rechte und Pflichten aus dem Vertrage
Der Erwerber ist befugt, nach e Reichsstelle für Gemüse und Obst Geschärtsabte lung, die Pflichten aus diesem Vertrage ganz oder teilweise an T treten. Macht er hier on Gebrauch, ̃ Zahlung des Uebernahmepreises miwerpflicht
Fox n B e, r dem Anbauer zur
zertrages, welcher Art sie
in, daß unter
n, wenn der Anbauer nicht die