1918 / 281 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Nov 1918 18:00:01 GMT) scan diff

zulagen nach F. B. V. 8 8, 6] d 588. Destim emäß zustandige besendere Zulagen (z. B. für Flieger) bleiben de⸗ teben, desgleichen Siellen. und Fachzulag eben Taucherzulagen ist die Stundenzulage nach bi zablba Für die im Kriminal noch Regelung, desgleichen für Berlin, den 27. Novembe Der Staatssekretär des Reichsmarineamts.

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Kameraden folgt

** 2 3 * 53620 ö —7* icherhe 1zttuppen in Berlin.

von Mann. . z K gun Der Zentralrat der Marine.

To st.

Bekanntmachung.

Im Auftrage des Temobilmochunosomts und auf Grund der Bundes atsogrordnung Üüher die Sichert llung von Kriegs⸗ bedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (RGBl. S. 376) wird folgendes angeordnet:

Artikel J. Bekanntmachungen 15 KRA. vom 15. März 1915, betreffend Vorrats⸗ und Bestandsmeldung über Wolfram, Chrom, lybdän. Vanadium und Mangan, = 5 RA. vom 18. Dezember 1915, betreffend Beschlag— Woltam und Chrom und Höchstpreise fur

ER. vom 1. Mai 1916, betreffend Bestandserbebung Beschlagnahme von Metallen, 3 RG. vom J. Seviember 1918, 3. Nachtragsbekannt⸗ machung zur Betanntmachung A. 14. 15 RRæ.

aufgehoben.

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Aft ite Ii. a. Es werden hiermit aufgehoben: .

Die von den Kriegsmiaisterten ausgesprochenen, den Betroffenen namentlich zugestellten Sonderbeschlagnabmen von solchen Metallen, die von der Bekanntmachung M. 14. 15 KR. betroffen wurden.

b. Es werden hiermit widerrufen: ;

Die Einzelenteignungen von Metallen, die auf Grund der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedart vom 24. Juni 1915 (RGBl. S. 352 nebst Abänderungen vom 8. Oktober 1915 (RGBl. S. tzao), 25. November 915 (RGBl. S. 778), 14. September 19 6 (RGBl. S. 1019), 4. April 1917 (RGBlI. S. 316) und der Neufassung dieser Bekanntmachung vom 26. April 1917 (RGB. S. 376) nebst Abänderung vom 17. Januar 1918 (RGB. S. 37) ausgesprochen worden sind, insoweit in ihnen auf die Metallmelde⸗ stelle der Kriegs-Rohstoff⸗Abteilung als derjenigen Stelle bingewiesen worden ist, mit der wegen Anfragen, Freigaben usw. in Verbindung zu treten war. Insbesondere fallen hierunter die Einzelenteignungen von Hausmetallen, also von Metallen, die auf Grund der Bekannt machung M. 32557. 195 ERA. vom 31. Juli 1915 und M. 8/1. 18 RRA. vom 26. März 1918 beschlagnahmt waren.

Artitel III.

Das Einverständnis mit dem im Artikel 1 ausgesprochenen Widerruf der Enteignungen wird angenommen, falls nicht bis zum 15. Januar 1919 duich eingeschriebenen Brief bei rer Metall- meldestelle (Abt. E.) der Kriegs-⸗Rohfstoff ⸗Abteilung in Berlin W. 9, Pois damerstraße 10 11, Einspruch erhohen wird. .

Trotz de Widerrufs der Enteignungen können enteignete Gegen= stände noch bis zum 15. Januar 1919 zu den in den Bekannt machungen genannten oder dem bereils vereinbarten Uebernahmepreise abgeliefert werden.

Artikel IV.

Unberührt bleibt die Verpflichtung, vertraglich an die Kriegs⸗

Metall. Attiengesellschaft zu Uiefernde Mengen zur Ablieferung zu

bringen. Artikel V.

Es wird auf die Verordnung des Demobilmachungsamts, be— treffend Verbrauch von für Kriegszwecke zugewiesenen Sparmetallen zu Friedenszwecken?ꝰ vom 8. November 18915, hingewielen, nach der der fur die in Frage kommenden Metalle und ihre Legterungen sich ergebende Unterschied zwischen dem Vorzugsvreise und dem Gr nd preise an die Kriess-⸗Metall⸗AUktiengesellichaft in Berlin W. 9, Pots⸗ damer Straße 1011, zugunsten des Reichsfiskus abzuführen ist.

Artikel Vi Diese Bekanntmachung tritt am 25. November 1918 in Kraft. Berlin, den 25. November 1918.

Kriege Rohstoff⸗Abteilung. Wolffhügel.

*

Bekanntmachung. Arti kel J. Im Auftrage des Demobilmachungsamts wird folgende angeordnet: Die Bekanntmachungen

1. 1/7. 15. KRA. vom 20. Juli 1915, betreffend Bestandsmeldung und Verwertung von Kupfer in Fertigtabrikaten,

M. 5395/9. 15. KE a. vom 2. November 18918, betreffend Beschlag⸗ nahme und Nachmeldung von Kupfer in Fertigfabrifaten,

Me. 3646 2. 17. KRA. vom Mirz 1917, betreffend Beschlag— nahme von Kupferlegierungen (Messing, Rotguß, Bronze) in Fertigtabri aten und Nachmeldung von Kupfer in Fertig⸗ fabrikaten

AI. 325 7. 15. KRA. vom 31. Juli 1915, betreffend Beschlagnahme, Meldeyflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Rein— nickel,

M. 32567. 15. ERS. vom 24. September 1915, betreffend An—= weisung an die Kommunalverbände usw. zu der ‚Bekannt— machung, betreffenz Beschlagnahme, Meldepflicht und Ab— lieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegen⸗ ständen aus Kupfer, Mefsing und Reinnickel', vom 31. Juli 1915, Nr. M. 3257. 15. KRA,

3231 10. 15. KRA. vom 16. November 1915, betreffend Ent⸗ eignung, Ablieferung und Einziehung der durch die Verordnung M. 325 7. 15. KRA. bezw. M. 3256/7. 15. KRA. beschlag⸗ nahmten Gegenständen, vom 16. November 1915,

26842. 16. KRA, vom 15. März 1916, betreffend Enteignung, Ablieferung, und Einziehung der durch die Verordnung M. 3235/7, 15. ELA. bezw. M. 325 6. 7. 15. KRA. beschlag- nahmten Gegenstände, vom 16. Novemher 1915 mit Zusätzen,

„s /1. 13. R RA. vom 38. März 1918, betreffend Beschlagnahme, Enteignung und Meldepflicht von Einrichtungsgegenständen bezw. freiwillige Ablieferung auch von anderen Gegenständen auß Kupfer, Kupferlegierungen, Nickel, Nickellegierungen, Aluminium und Zinn. vom 26. März 1918 ;

M. S 6. 13. RRA. vom 15. Juni 1918, betreffend en, zu der B kanntmachung nr. UH. S 1. 18. R 3. vom 286 Marz 1918,

Ne. 1700 AI8. 17. KRA. vom 2. Oktober 1917, betreffend Nachtrag zu der Bekanntmachung Nr. Me. 1/3. 17. KRa, vom 20. Juni 1917,

ebruar 1917, betreffend Beschlaanabme, ü Bierglasdeckeln und ar ir reiwillige Ablieferung von 6 ö e ee , , anderen Jinngegenständen vom 8. Fedruar 191. r 6 Januar 917, bette fend Beschlagnabme. 1 ran gen, n, mme, Bestandaerbebung und Enteignung den Prosbettrfersen aus Jinn, ven Orgein und freiwillige Ablieferung von anderen Zinnyfei ten, Schalleitern usw., von Orgein und sonstigen Musikmstrumenten vom 10. Januar 1917, uit initrume 9 ; Sant 6 w X. 11. 17. KRa. vom 1. März 1917, betreffend Beschkgnahme ; Re n x Ente sowie fro wisline Ablieferun- Bestandserhebung und Enteignung sowie freiwillige Ablieserung von Glocken aus Bronze vom 1. März 1917. . Mo. 500 2. 17. KRA. vom 1. März 1917, retreffend Beschlagnahme, K Enteignun don fertigen, gebrauchten Bestandserbebur 8 und Cnteignung d ; ler ug 2 und ungebrauchten Gegenständen aus Aluminium vom 1. Marz 1917, . 6 Me. 15604 I7. KRA. vom 10. Mai 1917, betreffend Nachtrag zu Me. 677. 24. 17. ffend ekanntmachung Me. b6o0,2. 7. KRa. vom

M. 12. 17. KRA. vom S8. Bestandserhebung Biertrugdeckel

2432 8. 15. KRA. vom 24. August 1915, betreffend *. und freiwillige Ablieferung der zur Bedachung von und vrioaten Bauwerken verwendeten Kupfer- einschließlich kupferner Dachrinnen, Abfallrohre, und Gesimsabdeckungen ; a . 8. 37 1917, betreffend Beschlagnahme,

Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der bei offentlichen Und privaten Bauwerken zu Bl tzschutzan lagen und zur Be⸗ dachung verwendeten Kupfermengen, einschließlich kur ferner Dachrinnen, Abfallrohre, Fenster⸗ und Gesimsabdeckungen sowie einschließlich . an Blitzschutzanlagen befindlichen Platinteile vom 9. März 1917, ö ,

A. 200) nr RA. II. gn, mn Juni 1918, betreffend Nachttag zut Anweifung an die Kommunalverbände u der Bekannt⸗ machung Nr. M. 200 1. 17. KRA. vom 9. März 1917,

Me. 1709683 8. 17. KRA. vom 2. Oktober 1917, betreffend Nachtrag zu der Bekanntmachung Nr. M. 2001. 17. KRA. vom 8. März 1917 ö .

Me. 100 2. r. ER. vom 185. Mai 1917, betreffend Beschlagnahme, wiederholte Bestands erhebung und Enteignung hon Destillations apparaten aus Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß und Bronze) und freiwillige Ablieferung von anderen Brennerei. geräten aus Kupfer i, he (Messing, Rotguß nd Bronze) vom 15. Mai 1917, ö.

Ae. . 65. KRA. vom 2. Okiober 1917, betreffend Nachtrag zu der , 1 100 / 2. 17. KRA. vom 15. Mai 1917, vom 2 Oktober 1917,

V. 4 Kb A. vom 1. Mai 1918, betreffend Beschlagnabme und Bestandserhehung von Gehäusen und Gehäuseteilen von Kontroll. Registrier⸗ und Schreibtassen, vom 1. Mai 1918,

M. 1II9. 16. ERA. vom 1. September 1916, betreffend BeschlanQ

nahme und Bestandserhebung von Platin vom 1. Sep- tember 1916 werden hiermit aufgehoben.

Artikel II.

Im Auftrage des Demobilmachungsamig und auf Grund des 3 1 der Bundezrats verordnung über Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (RGGBl. S. 376) wird folgendes angeordnet: .

a. Alle Enteignungen, welche sich auf Gegenstände er⸗ strecken, die durch die im Arnikel J aufgehebenen Be⸗ kanntmachungen betroffen find, werden, soweit das Material noch nicht abgeliefert ist, hier burch wider⸗ rufen. .

.Alle Eateignungen, welche von der Metallmobil⸗ machungsstelle der Kriegs⸗Rohsioff⸗Abieilung veran⸗ laßt sind und Metalle in Ferüzfabrikaten betreffen, werden, soweit das Materlal noch nicht abgeliefert ist, hierdurch widerrufen.

Artikel III.

Anf Erfüllung der durch die Metallmobilmachungsstelle abgeschlossenen Käufe von Metallen und Metallgegenständen wird hiermit verzichtet. Der Verzicht erstreckt fich auch auf Material, welches aus solchen Käufen als Reftli⸗ferung noch

rückständig ist. ö. Artikel IV.

Im Auftrage des Demobilmachungsamts wird angeordnet: Dos Eingerständnis mit dem in Artikel IJ ausgesprochenen Widerruf der Enteignungen und der beiderseitige Verzicht auf die weitere Erfüllung der Kaufverträge gemäß Artikel III wird angenommen, falls nicht bis zum 15. Janugr 1919 durch eingeschriebenen. Brief bei der Metall⸗ mobi lmachungestelle der Kriegs Rohstoff-Ahteilung des Kriegsministeriums, Berlin W. 30, Motzstraße 22, Einspruch

ben wird. 1h Trotz des Widerrufs der Enteignungen und bes Verzichts auf Erfüllung der Kaufverträge können enteignete oder gekaufte Gegenstände noch bis zum 15. Januar 1919 abgeliefert werden.

Berlin, den 27. November 1918. , Wolffhügel.

Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Ohst.

Die Bekanntmachung der Reichsstelle für Ge⸗ müse und Obst vom 6 November 1918, abgedruckt im Reichsanzeiger 268 vom 12. November 1918, wird o ende ere erg zn; ö.

1. Der § 5 des Lieserungsvertrags über Herbstgemüse erhält hinter der Aufsäblung der Preise für die einzelnen Gemüsearten zu— sätzlich einen zweiten neuen Absatz folgenden Wortlauits:

Diese Preise sind nicht endgültrig. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungkeabteilung, bat vielmebr das Recht, sie oder einzelne ven ihnen um 50 oο heraufzusetzen oder um 59 og herahzusetzen, ie nach Gestaltung des tat. sächlichen Verhältnisses zwoschen Angebot und Nachfrage.

Als Anmerkung wird erläuternd hinzugesetzt werden:

Macht die Reichsstelle von diesem Recht Gebrauch, so handelt es sich nicht um die Festsetzung von Höchstpreisen, sondern um Heraufsetzung oder Herabsetzung der Vertrags preise. Die den Verträgen vorgedruckie Preieklausel vom L. Dezember 1917 findet deshalb in solchen Fällen keine Anwendung.

2. Die Bestimmungen wegen Sperrung von Bezirken für den Abschluß von Lieferungsberträgen werden aufgehn ben, soweit sie sich nicht auf Zwiebeln in den Kreisen Liegniß Stadt, Liegnitz Land Calbe an der Saale und Wanzleben beziehen.

3. Die Schiedsgerichtzordnung erhält den nachstehenden Wortlaut:

11

Jede Landesstelle, in Preußen 31 Provinzial ober Bezirkestelle ür Gemüse und Obst errichtet bel ihrer Verwaltung zabtellung ein BVchiedegericht, daz in der Besetzung von drer Mitgliedern enischeidet. Die Vor st ende dieser Stellen berufen die Mitglteder der Schtedg— gericht?. Die Vorsitzenden der Schiedegerichte müssen zum Richter,

3

amt oder zum höheren Verwaltungsdlenst befähigt sein. Bou den

beiden Beisitzern muß der eine dem Kreise der Erzeuger, dem Kreise der Verbraucher angehören.

Mit Genehmigung der Reichs stelle für Semůuse und Obst, . waltung abteilung, können auch andere geeignete Personen nit den Voꝛrsitz im Schiedsgericht , de

6 ö

Zuständig für die Entscheidung ist das Schiedsgericht

ladeortẽ. 36 1 2.

Gegen den Schiedsspruch ist innerbalb einer Woche nach gu stellung Berusung an das bei der Verwaltungeabteilung der zlestz. stelle für Gemüse und Obst eingerichtete Oberschiedsgerich ö

1 7 enn . ö 2 der Wert des Streitgegenstandes den Betrag von sech hundert Mark übersteigt, end b. Das Oberichtedsgericht bei einem geringeren Wert de Streitgegenstands feststellt, daß der Streitfall von grun sätzlicher Bedeutung ist. m

Das Oberichiedegericht besteht aus zwei Mitgliedern der Pn waltungsabteilung und einem Geschä sis sühter der Geschn. abteilung der Reichsstelle. Ein Mitglied der Verwaltungeabtelun führt den Vorsitz. . .

Ist der Lieferunge vertrag, der den Gegenstand des Streit bildet, von der Geschäizabteilung der Reichsstelle obgeschlosn worden oder ist die Geschäftsabteilung der Reichsstelle an Streitsache sonst als Pariei beteiligt, so besteht das Oberschiern gericht aus drei Mitgliedern der Verwaltungsabteilung * Neichẽstelle.

§ 4.

Die Schiedsgerichte und das Oberschiedsgericht entscheiden i freien Verfahren und nach pflichtmäßigem Ermessen.

5.

Die Schiedsgerichte und das Oberschiedsgericht setzen die Höh ihrer Kosten im Schiedsspruch fest und entscheiden über deren Va teilung unter den Parteien. Vie Schiedsgerichte und das Oberschien gericht können ihre Tätigkeit von der Zahlung eines von ihnen bestimmenden Kostenvorschusses abhängig machen.

der andern

§ 6.

Die Schiedtsprüche sind von den Vorsitzenden der Schiedegetich und des Obenschiedsgerichts nach den Vorschriften der Zivilbrofj ordnung zuzustellen und niederzulegen. Als zustandi es erg gemäß S 1045 ff. der Zivilprozeßordnung gilt far das Ober chi gericht je nach der Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Berln Mitte oder das Landgericht 1 Berlin.

* 6

Wird ein Schiedsspruch vom ordentlichen Gericht aufgeboben che wird das Vollstreckungeurteil versagt, so ist das Schiedegericht zo neuem anzurufen. Die Schiedsrichter, die an dem früheren Verf teilgenommen 1 f von der Mitwirkung an dem neuen Ven fal icht ausgeschlossen. . . . . 8 ed. Lieferungsberträge sowohl über Frühgemüse al auch über Herbstgemüse wird als Datum der Schiedsgerichtsaidnm der 22. November 1918 und als Veröffeatlichungsnummer dez Reich anzeigers 281 angegeben.

Berlin, ben 22. November 1918.

Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly.

Ausfuhrerleichterungen . für Waren des Abschnitts TVIII COG des Zolltarift Bei den in Nr. 270 des Deutschen Reichsanzeiger vn 14. November 1918 erwähnten Aus fuhrerleichterungen fi Waren des Abschnitts TVIIIC des Zolliariss muß ume Ziffer 2 der Text zu den Ausfuhrnummern 921 a bis und 925 b bis 923 f lauten: Warengattung⸗ Wasserfahrzeuge einschljeßlich der zugehörigen ge⸗ wöhnlichen Schiff aus rüstungsge enstände, Dampf und anderen Antriebsmaschinen. . 9

Nummern des Statistischen Warenvereichniss

21 a big 923 b bi

Als Radbauart, bei deren Verwendung gema g der Bekanntmachung, betreffend die Regelung des Dertch mit Kraftfahrzeugen, vom 18 Dezember 1916 (Reichs- Gesez S. 1408) für Personenkraftfahrzeuge Befreiung von der schrift der elastischen Bereifung gewährt werden daif, ist aht den in früheren Bekanntmachungen behandelten R. bauen ferner das Theisenrad der Fi ma Franz Theisen in Elbeise

1

bls auf weiteres zugelassen worden.

Beschreibung des Rades: .

Ein aus Eisen und Hirnholz konstruierter ,

gegen die Nabe durch zwel konzentrische Reihen ron . federn abgestützt, die sich zu je sechs getrennten Segmen ordnen und durch nach innen winklig gebogene Anhlnge den Schelteln der gegen die äußeren versetzten sechs inmtt Segmente hezw. auf der Nabe befestigt sind. Berlin, den 268. November 1918.

Reichsamt des Innern.

J. A.: Dammann.

. g Die von heute ab zur Ausgabe gelcngende Nummer l des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter . Rr 6547 cine Bekanntmachung, betreffend gustchhs h sz 7 der Verordnung über die Regelung des erk . Weh, Wirk⸗ und Strickwaren vom 10 Juni / 25, deen 1916 (Reich s⸗Gesetzbl. S. 1420), vom 22. November und unier d Ner öl eine Anorbnung über die geegelugg Arbei szeit gewerblicher Arbeiter, vom 23. November Ii Berlin W. 9, den 26. November 1918.

Posizeitungtzamt. Krüer.

Preußen.

Den Herren Oberpräsidenten und Regierung nfs fel, ist am 14 Novemder d. J. ein telegraphischer n. preußischen Regierung über die Zu sam mier inn der Verwaltungsbehörden mit den . und Soldatenräten sowie den etw Banernräten zugegangen, nach dem die A. und SeRates hem. Bauernrates als den einelnen Verwaltungs behzrben, insbesondert , Oberpräsidien, Regierungen, Landratsämtern nu gen . treten haben und bei allen wichtigeren Verhand unge gen

zähen nb. „te Ferm diestz Junius fh bl fort, „wird sich vom Standpunkte gegenseitiger loy

stäßung im einzelnen leicht finden lassen, wenn dabei das Ziel unbedingter Fernhaltung jeder Störung' ber offentlichen Ssrd⸗ aung und Sicherheit im Auge behalten wird.“

Die Grundldze dieses Erlasset haben auch für die kom— mung len Verwaltungen in Land und Stadtgemeinden Kwisen und Provinzen Geltung. Die Gemeindeperwaltungg⸗ pehörden, insbesondere in den Städten, haben sich auf Verlangen der Kontrolle der Arbeiter, und Soldatenrenl zu unterstellen und sie bei allen wichtigeren Verhandlungen juzuziehen. Die geeignete Form dieser Zuztehung wird sich ebene,. wie bei den siaailichen Behörden je nach den örilichen Verhältnissen bei loyalem gegenseitigen Zusammen⸗ arbeilen unschwer finden lassen. Gine geeigneie Heran⸗ jJlehung interessierter und kontrolllerender Persõnlichkeiten ju dieser Mitarbeit ist durch die Bildung gemischter De pu⸗ lationen unter Beteiligung stimmfähiger Bärger in Anlehnung an den 859 der östlichen Siädteorbnung und die entsprechenden Bestimmungen der übrigen Städteordnungen möglich. Eine solche Deputation wird, wenn sie mit den erforderlichen Voll⸗ machten ausgestattet ist, und eine entsprechende Zahl von Mit— gltedein der Arbeiter- und Soldatenrqͤte umfaßt, die zugleich ntwehet ö n n . ,, angehören oder hoch stimmfähige Bürger sind, in vielen Fällen eine geeignete; für die Zusammenarbeit bilden. , .

Berlin, den 27. November 1918.

Die preußische Regierung. Dr. Breitscheid. . e.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der ordentliche Professor an der Untversität zu Konstan— tinopel Or. Hoffmann ist zum orhentlichen Honorarprofessor in der rechte und staalswissenschaftlichen Fakultät der Uniwerftilät

in Kiel ernannt worden.

Setanntmachung.

In Gemäßhelt bes 5 16 des Kommunalabgahegesetzes vom 14 Juli 1893 (G ⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffent⸗ Kchen Kenntnig gebracht, daß das im laufenden Jahre kom- munalabgabepfsichtige Reinelnkommen der Frelen Grunder Cisenbahn⸗Akttengesellschaft aus dem Betriebs jahre 1917 auf 102 000 4 festgesrellt worden ist.

Frankfurt (Main), den 23. November 1918.

Der Gisenbahnkommissar. Reuleaux.

(Fortfetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.

Nichtamtliches.

Deutfches Reich.

Rreußen. Berlin, 28. November 1918.

Wie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ von zuständiger Stelle mitgetellt wird, hat der Vorsitzende der deutschen Va ffenstillstands kommisston, Staatssekretär Erz berger, dem Vorsitzenden der internationalen Waffensti llstands⸗ tammission folgende Note überreicht:

L.. Gemäß Artikel XXIV des Waffenstillstandevertrags ist die internationale ö eingesetzt worden, um die bestmögliche Ausführung des Waffenstillstandzabkommens zu sichern. Deuischland bat daher annehmen können, daß hier alle in den Waffen- stillstandsbedingungen enthaltenen Punkte erörtert werden würden, und at von vornherein und wiederholt um Entsendung aller in Frage ,, Vertreter seitens der Alliierten und Vereinigten Staaten gebeten. .

AI .„Am 18. 11. sind schriftliche Bitten um Milderungen der Waffenstillstandsbedingungen zur See übergeben worden. Hierauf st am gleschen Tage erwidert worden, daß diefe Buten an die zu⸗ ständige Stelle weitergegeben worden seien. Am 20 11. ist mit⸗ seleilt worden, daß Admiral Beatiy sich dem Admiral Meurer gegen⸗ äber als nicht zuständig sür die Fragen der Handelsschiffahrt erklärt und erneut um Entsendung entsprechender Vertreter gebeten habe. Ml Es sind bisber weder die Vertreter noch eine Antwort auf die schriftlich gestellten Fragen eingetroffen.

IV. Die porte rung der Fragen erduldet keinen Aufschub, da dat deutsche Volk noch schlimmeren Hunger leiden muß als bisber, venn ihm durch die Verschärfung der Blockade, die der Waffen“ Fillftand gebracht bat, die geringen Zuführen, die eg während tes Nrieges noch hatte, entzogen werden und die Stefischerei unterbunden ird, Zu der Gefahr des Berhungerng mit allen ibren Folge— erscheinungen tritt jetzt schon die gtoße Gefährdung der öffentlichen Ord— nung in allen Hafenstädten durch die Arbeitslosigkeit der Seefahrenden und Fischereibeyblkerung.

J. Es widerspricht dem Wesen eines Vertrags, daß bestimmte Punkte desselben von der Verhandlung einfeitig ausgeschlossen werden, während über alle anderen Punkte verbanbelt wird. Besonders ein tig muß ein folches Verfahren bezüglich der Zuführen und der Seefischerel erscheinen, va Deutschlanz weber willens, noch in der Kage ist, den Krieg, wieder aufzunehmen, somit alfo die Vorauß— (kungen für die harten Waffenstillstandebedingungen nicht mehr vor. handen sind. ;

In der vorgestrigen Sitzung der Waffenstillstanda kommission fab der franzoͤftsche Vorsitzende, wie der Siaatssekrelür Erz= 3a . Quelle zufolge mitteilt, ein Telegramm folgenden

alitz mit:

Auf Befehl von Marschall Foch derkehren die Zuge in Elsaß⸗ vothringen entsprechend dem Vorschreiten der französischen Truppen is zu den Linien der Vorvosten; diese dürfen weder in der einen söch in der anderen Michtung überschritten werden, ausgenommen sind debens mittel- und Materjaliransporie. Die Regelung des Peisonen Herb folgt. Dringlich ist die Herbeischaffung der notwendigen uittelf für die Inzustrie in Elsaß, Lothringen; Lies gilt he onder . Tolz aus der Ruhrgegend füt Diedenhé fen, dessen Lian e n seit dem 19. November bereits zugelassen ift.

Der Telegramm. und TVelephonberkeht nach Lothriagen

s wieder zugelessen. Es darf damit gerechnet werden,

ihr in Laufe der nächsten Tage weltere Erleichterungen im erlehr mit Elsaß. Lothringen zu erwarten find.

B derüch ten

Erzberger dem 3 olge mit daß 9. ; . ufa der , geen. ache

für das linke Rheinufer hochbedeutsamen Frage getroffen hat. Sobald bestimmte Nachrichten vorliegen, werden sie alsbald veröffentlicht werden, wie auch über die Regelung des Per sonen⸗ derkehrg nach den besetzten Gebieten.

Weiter teilt der Varsitzende der Waffenstillfiaude kommisston dem Arbeiter⸗ und Soldasenrat Frankfurt a. M. auf Anfrage bei der Reichsregierung mit, daß das dort verbreitete Gerücht, daß die Franzosen Frantffurt besetzen werden, jeder Begründung entbehrt. Es schweben Verhandlungen darüber, daß Frankfurt mit sämtlichen Vororten der neutralen Zone einverleibt wird. Das Resultat der Verhandlungen wird mitgeteilt werden, sobald eine Antwort in Berlin eingeht.

. Von, zustündiger Stelle wird dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ mitgeteilt, daß für die in heimischen Gewässern befind— lichen Kriegsschiffe bis zu den Torpebohooten einschließlich jede Verãn derung ihres Standortes von der Genehmigung des englischen Flottenchefs abhängig ist.

Ein großer Teil der in Danzig liegenden Hilfskriegsschiffe und Torpedoboote hat mit der Abrüstung begonnen. Die Ab⸗ rüstung ist sehr schwierig, weil die Besa ungen zum Teil die Arheit verweigern und auf sofortige En afsung drangen. 3um Abtrangport von Truppen aus Reval ift eine Transportgruppe, gebildet worden. Sie besteht aus den Dampfern „Adolph Woermann“, „Prin jessin“ und „Pretoria“.

Der Vollzugsrat hat den Rat der Volks heauftragten laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ersucht, I) schleunjgst zu veranlassen, daß der Staalgserretär Solf aus seiner Stellung ausscheidet, 2) unter Zuziehung von Mitgliedern des Vollzugsrats für die Beschlagnahme und Bewachung aller die auswärtigen Angelegenheiten und aller das gestürzte , n len betreffenden Akten unverzüglich Sorge zu tragen.

Die Reichsregierung hat gestern obiger Quelle zufolge beschlossen, daß alle politischen Archive, d. h. die des Auswärtigen Amts, des Miltärkabineitz und dea DOber⸗ kommandos in den Marken unter die Sbhut des Rates der Volksbeauftragten gestellt werden.

———

Der Rat der Volksbeauftragten hat, wie „Wolff Telegraphenbüro“ meldet, nach einer Mitteilung detz Vorsitzenden der beutschen Waffenstillstande kommission die Etnsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Anklagen wegen völkerrechtswidriger Behandlung der Kriegsgefangenen in Deutschland beschlossen. Als Kommissiongmitglieber find in Autzsicht genommen der Staats se kretär a. D. Trimborn, dle Unterftaats sekretäre Bernstein Reichs schatzamt) und Dr. Cohn (Reichs juftizamth, der würtlem⸗ bergische Gesandte Hildenbrand, ferner Prinz Schönaich⸗LCarolath, Geheimrat Dove, Professor Schücking⸗Marburg (als Vorfitzender), Wirklicher Legationsrat Eckhardt als Ve, treter des Austhärtigen Amts, Oberst von Fꝛansecky alg Vertreter deg rie ng⸗ ministeriums, Kapitän zur See Vanselow alg Vertreier des Reichsmarineamts. Die Auswahl der Persönlichkelten beweist, welche außerordentliche Bedeutung die Neichsleitung dleser Frage beimißt. Die Kommission erhält das Recht, zur Ver⸗ eidigung von Zeugen die Gerichte in Anspruch zu nehmen und die Schuldigen ohne Ansehen der Person, vorbehaltlich etwaiger straf techtlicher Verfolgung, ohne Penfion aus dem Heer aus⸗ zustoßen. Die stemmission wird ihre Arbelt schon in den nächsten Tagen aufnehmen.

Der Rat der Volksbeauftragten ö. sofort bei Uebernahme der Regierung vollkommene Preßfreiheit verkündet, Es ist pee unzulässig, doß von A.“ und S.⸗Räten oder irgend welchen anderen Stellen in die Preßfrelheit ein⸗ gegriffen wird.

Der Bundesrat versammelte ih heute zu einer Voll— ihung; vorher hielten der Aus chuß r Handel und Verkehr, ie vereinigten Ausschüsse für Nechnungswesen und für dat Landheer und die Festungen sowie der Ausschuß für Jufttz= wesen Sitzungen.

Von der englischen Presse wird folgende Reuter— meldung verbreitet:

-Beim Empfang der zurückkehrenden Kriegsgefangenen in Hull wurde eine Erklärung von General Maxwell vorgelesen, in der gesagt wird, daß die deutschen Bebörden unter den englischen Gesgngenen in Deutschland die Lüge verbreitet haben, daß die englische 6 darauf bestanden babe, Mannschaften von den im Haag pereinbarten Vorteilen der Internierung in Holland und anderen neutralen Ländern auszuschließen. Diese Lüge wurde erzaͤhlt, um Unzufriedenheit zu eiwecken. Vie deutsche Reglerung bat die Fnier⸗ nierung unserer gemeinen Soldaten in neutralen Ländern verweigert, da Lie Deutschen ihre Arbeitskraft im eigenen Interesse in den Berg-; werken und im Inlande auszubeuten wünschten.“

Demgegenüher wird durch „Wolffs Telegraphenbürv“ er— klärt, daß diese Angaben nicht den Tatsachen ensprechen.

Bei den im Juni 1917 im Haag stattgebablen d eutsch⸗ eng ekchen Krfse geg ef n e nens e en mg en ist kein englischer Regierungsvertreter dafür eingetreten, die über 15 Monate kriegtgefangenen Mannschaften an der Internierung in neutralen Ländern teilnehnien zu lassen. Die deutschen late! bändler und somit auch die deuische Regierung mußten im Begenteil mit aller Bestimmtheit annehmen, daß die verein- barte Internierung der Offtziere und Untergsfiztere das Höchst⸗ maß dessen darstelle, zu dem die engliche Regierung ihre 3u— stimmung erteilen würde. Von einer He . der dentschen Re⸗ gterung, auch die kriegsgefangenen Mannschaften nach 18 monatiger Gefangenschaft in neutralen Ländern internteren zu lassen, kann nicht die Rede sein. Trotzdem ist diese Auffaffung, wie hier nachwe ia lich betannt, unter den deutschen Kriegsgefangenen in England vieifach in aufhetzender Absicht verbreitet worden. Die Behauptun dagegen, daß deutscherfeits den englischen Gefangenen gegenüber die 8 uld für die Augschließung der Mannschaften don der Internierung Gnaland zugeschoben würde, ist unwahr.

Das Auswärtige Amt teilt int, daß nach eiuem aus

NVenenburg in Baden datierten Telegramm het Kretebirefiorg

Dall aus Malhansen l. C. am 20. d. M. anf frawgäsischen

militärischen Befehl der Kreig⸗ und Poaltzelbirettor Dall, der

Regierungsrat Freiherr von Biebra und die Regierung amttz⸗ männer Dr. Potaka und Killinger als höhere Beamie der Kreis direktion Malhansen ihr Amt haben niederlegen müssen und ber französische Abministrator Gafser die Verwaltung ber Kreig, und Polizeidirektion übernommen habe. . Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ bemenkt, steht dieses Ver⸗ fahrten im Widerspruch mit den vor der Pesetzung den zurück⸗ bleibenden deutschen Beamten gegebenen Versicherungen.

Die Verhandlungen über die Vorlage des Neichsamts des Innern, betreffend die Wah len zur Natio nalversammlung (tonstituante), nehmen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ von berufener Seite hört, einen guten Fortgang.

Die Volloersammlung des Volksmarinerats hat sich mit den angeblich ungeheuren Gewinnen der Zentral Ein⸗ taufs⸗Gesellschaft beschäftigt. Wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ meldet, wird demgegenüber vom Reichs ernährungsamt bemerkt, daß die 3. E G. nur in einem Ge⸗ schäfisjahr einen Reingewinn erzielt hat, nämlich im Jahre 1915 die Summe von 30 000 Mark bel einer Ware neinfuhr von 1100 Millionen Mark. Dieser Gewinn ist nicht zur Ausjahlung gelangt, sondern zur Sicherheit gegen spãtere Verluste vorgetragen. In den späteren Geschäfts sahren sind trotz des weit höheren Umsatzes nach Berückfichtigung der infolge der laufenden Risiten erforderlichen Rücksellungen Reinverdienfte überhaupt nicht erzielt. Ob bei der Liquidation der 3. E. G. sich im Endergebnis ein Verlust oder Gewinn zeigen wird, kann angesichts des gewaltigen Umfanges so wie der Mannigfaltigkeit der Geschäfte der Z. E. G. und der drohenden Verlustgefahren heute niemand übersehen. Jeder etwaige Gewinn ist satzungsgemäß an die Reichs kasse abzu— führen. Die 3. E. G. arbeitet lediglich gemeinnützig.

Die Reichsregierung erhielt, wie W. T. B.“ berichtet, aus Wattensche id von der sozialdemokratischen Parteileitung nachstehende Mitteilung:

Vie am 27. November von über 1000 Personen besuchte öffent⸗ liche Volksversammlung fordert baldigste Ausschreibung der National⸗ wabl und Einberufung der Narionalversammlung

Von dem Soldatenrat Bremen erhielten ferner die Volks— beauftragten Ebert und Haase folgende Kundgebung:

Velegiertenversammlung Nordwestdeutschland in Bremen, wo 111. Mandate aus 48 Siäbten vertreten waren, beschloß: So zia⸗ listische Republik nach Demobilisation und Vorbereitung der Naffonal— e m, vorher Provisorium eingesetzt durch Tagung der A. und S. Räte Deutschlands und Oesterreichs, welche Sozialisierung vorher vorzunehmen hat.

Aus dem Felde von dem Großen Soldatenrat Gtappe Bug ist dem Voltsbeauftragien Scheide⸗ mann die folgende Erklärung zugegangen

Wir steben auf dem Boden der Demokratie. Wir wollen keine Viktatur, von wo sie auch kommen mag. Wir werden un nicht einet Partei, die nicht das ganze Volt repräsentiert, beugen. Wir wollen. daß der Wille des gefamten Volks geschieht, und dai. brauchen wir die tkonstituierende Naflondlversamm- hang auf. Grund des allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts. Wir wollen nicht, daß eine Dittatur über unser Schichal entscheidet und der Nationalversammlung bestenfalls die Santtion eines Staatgstreichs überläßt, und darum erklären wir, daß wir die Regierung, und nur sie, voll und ganz unterftüͤtzen. verlangen aber von ihr eine Erklärung, daß sie nur provisrisch ist bis zur mög lichst schnellen Einberufung der konstttuterenden Nattsnglper sammlung, die dem Reiche Verfassung und Regierung geben soll. Der Vollzugs gusschuß des Arbeiter und Soldatenrats hate fraft feiner revolutionären Machtbefugnis das Aufsichtsrecht über die Megierung, darf aber die cFelutive Gewalt derselben nicht einschränten und soll erklären, daß er keine politische Körperschaft it, und daß die ganze polilische Genalt. in den Händen des deutschen Volks in seiner Gesamtheit liegt.

Soldatenrats bei

und erwartet die Zulassung je 100 O0 Feldsoldaten zu der Tagung. Soldatenräte der Front haben sich der Regierung Ebert⸗Saase überwiegender Mehrzabl nicht eine gegenteilige Stimme liegt por zur Verfügung gestellt und wünschen die möglichst baldige Ginberufung der verfassunggebenden Nationalversammlung. Alle Vertreter der Front lehnen einm jeden Versuch ab, das Heer für monarchische Reaktion oder Bolschewistenterror zu gebrauchen.

In Berlin versammelte Delegierte der Großen Soldatenräte der 8. und 10. Armee, der Etappe Bug, des Militärgouvernements Litauen sowie des 3. Reserve“ korps, sämtlich aus dem Osten, in Vertresung von 360 9600 Kameraden, haben, wie ‚W. T. B.“ berichtet, am B. Nodember dem Vollzugs rat in Berlin den nachstehenden Beschluß vorgelegt: —ͤ

Die einselilge Jusammensetzung des Berliner Vollzugsrats bietet uns Vertretern der Dstfront keine Gewähr, daß die Interessen der Gesamtheit richtig vertreten werden. Wir fordern deshalb 1) den unverzüglichen Zusammentritt des Reichsfongreffes der Arbeiter- und Soldatenräte, 2) soforige Zulasfung der vom den geschlossenen Armee⸗ uh ben der Ost⸗ und Westfront zu entsendenden Delegierten für die Entscheidung aller für das neue Deutschland grundsätzlichen und mili—⸗ tärischen Fragen. In der Nichterfüllung dieser Forderungen erblicken wir die gußerste Gesäbrdung der deutschen Relchseinbeik klären noch auedrücklich, daß die Ostarmee geschlosffen hinter der jetzigen Regierung stebt. ö

In Verfolg dieser Erklärung blieben vier Delegierte der Ostfront in Berlin zurück, um bel dem Auswärtigen Amt, dem Triegsmtnifterium imd dem Vollzugsrat die Interessen der in Osten auf Heimkehr harrenden Kameraden zu vertreten.

ö Wir er⸗ 1 .

Der Sol datenrat Küstrin beschloß nach einer Meldung von „W. T. B.“ 66. dem Beschluß 1 Ar⸗ beiter und Soldatenrcte Groß lins, betreffend Abhaltong einer Vertreterversammlung der Arbeiter⸗ und Soldatenräte Deutschlands am 16. 2 im Abgeordnetenhause, ber zatreten nnd sich an der l zu betelligen

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