aater Mitwirkung Be fiedlung
landwirtschaftlicher
Artikel l
lrrtsl 18 1 der Bekanntmachung Über örtlichen Verei c der Lerstellunrs- und Vertriebégesellschaften in der Schuh— Mä (Reichs -Gesetzbl. S. 274) Ziffer 8
— 2 5 z 1 1 z Pirmasens“ ersetzt durch din Worte „in
Die von heute ab zur Ausgabe ge und 167 des Reich s⸗Gesetzblat Num mer 166 unter
Nr. 6552 eine Bekanntmachu urch die Demobilisation fre November 1918; Nummer 167 un ter Nr. 65569 eine Perordnung über dle den deuischen Nanon November 1918, 4 die Wahlordnung für die W gebenden deutschen Natlonalversammlung,
laugeuden Nummern 166 ts enthalten
Das Wrt
Diese Aus führungsbestimmung tritt aegenwärtteen
kändung in Kraft. Berlin, den 30. November 1918. Reichs⸗Sackstelle.
,
Swwerigken
es gestalten;
r . ) * * 25. Juni 1918 erlassene Verbot
uni ; des Handels und Strickwaren ist mit heu
e aufgehoben worden.
ig, betreffend die Ve iwerdenden
e,, .
n. Armee materials, Artikel
ung t fort in Kraft.
n 30. November 1918.
retär des Reichswirtschaftsamts. ugust Müller.
Taor 2 . ssen ihre Aibeits⸗
1 Bestand des
ria n S 5 * Kriegs 1e fang
Bekanntmachung. Im Auftrage des Reichs amts sür Demovilmachung wird folgendes angeordnet: Die Hekanntmachung Nr. 5. 40654. 17. KRA. Meldepflicht und Höchstpreise teer pech, vom 15. Mai 1917 wird hierdurch aufgehoben. Berlin, den 1. Dezember 1918. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abte Wolffhügel.
Wahlen zur ver— (Reichswahl⸗
ahlen zur verfassung⸗ vom 30. Novemher
sasunggeben
3. alperisammlung etz. vom 50.
a nntm achung. und unter d de
Die am J. Januar 1917 auf Grun
* 9 . * machung, betreffend Fernhaltung unz Bomm 2. September 1915 und' der zu Ausführungsbestimmung, werbe vom n ga gung gegen J. F. Schlüter in Wankendor! Die Kosten dieser
13 . die wirschaftlich ö ö ordnung erlasser en des Herrn Ministers für Handel und 6. September 1915, ausgesprochene den Kaufmann Hermann Schlüter, in
wird mit dem heutigen Tage Betanntmachung hat die Firma
beireffend Beschl agnahm
ekanntm achung. von Eies n en e, en⸗
Trotz der entgegenstehenden überaus großen Schwlerlg— keiten sollen fortan versuchsweise unter Feldpostadresse auf⸗ gelieferte nichtamtliche Feldpostkarten an die von kehrenden, unterwegs befind— lichen Truppenangehörigen wieder zugelassen werden. Es wird aber darauf hingewiesen, daß die Heförderung nur so veit möglich ist, als die Empfänger bestehenden, nicht aufgelösten Truppenverbänden angehören dringenost aufzuliefern, in der Adresse angegebenen ihrem Verbande noch vorhanden sind. karten ist die Adresse des Absenders genau 5 Ke förderung si als unmö.
Han delsunter der Guisbesitzer ge—
Berlin W. 9, den 30. November 1918. Postzeitungsamt. Krüer.
gehoben. . . F. Schlüter zu tragen. Plön, den 21.
Vorbereitung, das die Gemeinden und Herstellur 3 nötigen oe zu tragen und Pacht—
6 ö verpflichtet, f
der Westfront November 1918. Der Landrat.
Preußen.
Genehmigung surkun de.
Der Beschluß der außerordentlich Kreditanstalt für städtis vinzen Posen und West pr Satzungen der Kreditanstalt im? siahen g hinzuzufügen:
Soweit Grundstücke oder Erbbau preußischen Stadtschaft beliehen ware lauf von 3 Jahren seit der Rückzablt mit Zustimmung der Stad
wird hierdurch genehmigt.
Berlin, den 14. November 1918.
2 . 3 83 K
Bekanntmachung.
4 ff. der Verordnun April 1917 * Anordnung der Reichsstelle fü Obst für die Prooinz Brandenburg und B g Fer Erzeugerhöchst: st bezw. die Reichsstele de Erzeugerhöchstpreis
Bekanntmachung. Dem Händler Robert Dahlhaus, In der Oede 4 wohnhaft, ist auf Grund der Bundestatsoeror jeder Handel
en Hauytoers che Haus besitze
eußen vom 6
ammlung der r der Pro⸗ r März 1918, den 7 Absatz 2 unter dem Buch⸗
Auf Grund des 8 Obst und Südfrüchte vom hat die gemäß
9 übe 8 9 CSSonmte be 911 postkarten 98aüher Ge ii, als, ern Lom z. Sertenster äh ö mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeir unte 1 d Bekanntmachung sallen Dahl
Barmen, den 27. November 1918.
Die Polizeiverwaltung.
R r 1. ;;. ,
Bekanntmachung
Truppen in Auf allen Feldvof anzugeben, intolge Auf
worden. haus zur Last.
Kommission zur für Gemüse und Ob müse und Obst folgen
Sendungen,
g isung der Verbände usw stellt, zurück egeben werden können. Sofe eine Truppe einen festen Standort bezogen he Bestimmungsort in der Aufscheift anzageben. Gebieten
rechte von der West— n, dürfen sie vor Ab— ing der Hypothek nur ischaft beliehen werden.
Oberbürgermeister. Hartmann.
Schuhindustrie 19 na- (Gvafak 8 592338 eichs⸗Gesetzbl. S.
9. November 1918.
it wird, daß ist dieser als Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 1 der Bundesratsverordnung über die Fern— siger Personen vom Handel vom 23. September ist dem Molkereipvächter Arnold Ruf, irren, Kreis Tilsit. der Handel mit Milch Unzuverlässigkeit sein Betrieb geschlossen
Gr, 9. . . Pfg. je Pf . Mairüben . .
östlichen (Kurland, Estland, Livland, Litauen und den besetzten Teilen von Großtrußland sind nach wie sämtliche Feldpostsendungen (außer Päckchen) zugelassen.
Berlin, den 30. November 1918. Der Staate sekretär des Reichspostamts.
haltung unzuverläs 1915, RGGBl. wohnhast in Wittg Milcherzeugniss 8 hte gg
Junge Kohlrabi mit Laub Kohlrabi ohne Laub
Heeresgruppe ; , Gelbe Kohlrüben einschl.
die Errichtung lusfuhiprämie bis 15.
. 3 , ; . , in der Schuhindustrie
Die Minister für Landwirtschaft,
l mn Der Finanzminister. Domänen und Forsten.
In Vertretung:
30. November eiße Kohlrüben
Runkelrůben .
dẽ id
Tilsit, den 29. November 1918. Der Landrat.
2
—
meine Gesellschaft itrags ist nur mit
— — — — — —
5h
Der Staats kommissar für das Wo
hnungswesen. (Unterschrift)
von Schlenther.
Weiße Möhren Futter- und Stoppeltüben
Bekanntmachung. des 5 1“ der Bundesratzgversrdnung über haltung unzuverlässiger Personen vom Handel 1915, RGBl. S. 03, ist dem Moltereipaͤ wohnhaft in Pellehnen, Kreis Tissit, der Hande lim it Milch erzeugnissen wegen Unzuvperlässigkeit mit dem ; unter sagt Pellehnen und Trakeningken geschtossen worden. Tilsit, den 29. November 19138. Der Landrat.
D der Reichsbekleidunasstelle, betreffend Aufhebung der öffentlichen Bewirtschaftung
Uniformen. Vom 2. Dezember 1918. Auf Grund von 8 9a der Bundesratzvoerarbnung über die Regelung des Verkehrs mit Web Wuk und Strickwaren vom 10 Juni / 235 Dezember 1916 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1420) wird folgendes bestimmt:
Finanzministerium. Auf Grund dees
Veisetzt sind die Rentmeister bei Krei von Siegen nach Bonn,
tkündung in Kraft.
7 111
2353. Seplember
der getragenen Johann Gerber,
ö 6. 6 Schröder Meerrettich: . olenski von Melsungen na a. wenn 1090 Stangen mehr als 50 Pfund wiegen suna h
gen mehr als 35 Pfund wiegen.
Reichswirtschaftsamts.
e Mi ugust Müller. und Milch
b. wenn 100 Stan c. leichtere Ware. Sellerieknollen ohne Kraut . Selle rieknollen mit Kraut
. Getriebe Kriegsministerium.
Der Regierungshaumeister Schönfeld ist angestellt worden.
Bekanntmachung
etatamãßig tber einmalige S
ᷣ von Schlen ö onder zuteilung von Schlenthe
K. A.“ Seife. Vom 29. November 1918.
Auf Grund der Ermächtigung durch die Reichsreglerung nntmachung über den Ver— kehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Wasch— mitteln vom 18. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 307) wird folgendes bestimmt:
. er die im z 2 Nr. Lusführungsbestimmungen Seifenpulver
Bei Lieferung a. Grun eines von der Reschz, ste lle f. S müse u. Sit abgeschlosse nen oder yon ihr genehmigten Kiefe zung vertrage
Ysg. je Pfund 5
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Dozenten in der philosophischen und or des zahnärztlichen ster Apffelstaedt ist das
(mFortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Die Bestimmungen in 5 9a der B ] 10. Jun (23. Dezember 1916 finden keine Anwendung mehr auf ge— tra gene Uniformen.
Bundesratsberordnung vom
Dem beauftragten naturwissenschaftlichen Fa Instituts der Universität zu Mün Prädikat Professor beigelegt word
sowie auf Grund des 1 der
kultät und Di Herbstweißkohl ät und Direkt
Dauerweißtohl Dau rrorkobl. Dauerwirsingkohl
Mote Svpeisemöhr Gelbe Speisemöbren
Runde tleine Karotten Rote Rüben (rote Beete) Zwitzbeln, lose H Tafe äpfel und Ta elbitnen . Witrtschafttsäpfel und ⸗birnen
Die obigen Preise verstehen sich ein Gemüsearten zu g mieten, Eintellern und dergl). Dauerweiß tko Zentner, bei roten Spei Speisemöhren keinen r
bis 15. 12. 18
Alse von der Reichsbekleidungsstelle erlassenen Bestimmungen ab 156 12 183
über geiragene Unisormen trelen außer Kraft.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. Dezember 1918.
Die Kommission zur Untersuchung der Anklagen wegen völkerrechtswidriger Behandlung der Kriegs— gefangenen in Deuischland hat gestern ihre erste Sitzung abgehalten. Der Vorsitzende, Staatssekretär Erzberger er— öffnete die Verhandlungen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, durch folgende Ansprache:
Meine Herren!
Namens und im Auftrage der Reichsleitung beiße ich Sie zu Beginn der Aufnahme Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit herzlich Ich darf hiermit den Ausdruck des Dankes für die Bereitwilligkeit verbinden, mit der Sie sich für die Arbeiten der Kommission zur Verfügung gestellt haben. ie diese Kommission ernsten Willen bekundet, an ihrem Teil stellung der Wahrheit in allen jenen Fällen beizutragen, in denen berechtigte Beschwerden der gegnerischen Regierungen über die Behand— lung der Kriegsgefangenen in Deutschland vorgebracht werden sollten. Sie hat die Kommission mit allen gesetzlichen Vollmachten aus— gestaitet, die einen raschen, durch keinerlei ichten staathchen Stellen gehemmten Geschäfislang gewährleisten Kommission besitzt weitgehendere Befugnisse als zuvor eine deutsche Untersuchungskommijssion sie je gehabt Kommission, Erledigung von Einzelfällen das Prinzip
der Bekanntmachung, betreffend J den Verkehr fetthaltigen
eh mit e, Waschmitteln vom S. 766) vorgesehene Menge
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 4. Dezember 1918 in Kraft. Auf noch nicht eingelöste Abgabebeschei igungen für getragene u lss heine noch erteilt werden.
und anderen 21. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. Feinseife hinaus dürfen auf den Januar-Abfchnitt der lau— fenden Seifenkarte einmal statt 50 g 100 9 K. A.⸗Seife ab⸗ gegeben werden. Berlin, den 29. No
u. längl. Karotten G et g nm n t nn g n mg. Das unterm 7. August 1918 gegen den Gastwirt Paul Sprang n Allenstein erlassene Verbot des Betriebes der Schank- und Epeisewirtichaft in dem Betriebe des Gasthaefg „Bahnhosshotel“ wird hiermit aufgehoben. Allenstein, den 12. November 1918. Die Stadtpolizeiverwaltung. G. Zülch.
Uniformen türfen Be Die Kocmunalverbände haben
ahl, ob sie die bis zum Inkrafttreten
der Betanntmachung von ihnen erworbenen, . nit un das juständig Uniformetzammellagen der Reichsbekleészungs— stelle abaelieserien getragenen Uniformen nach den bisher gürtigen Bestimmungen dahin abliefern oder für sich verwerten wollen. Berlin, den 2. Dezember 1918.
Reichs b klelidunge nelle.
J. V.: Or. Temper.
nber 1918.
. schließ lich der für einzelne währenden Veigütung fur die Aufbewahrung (Gm Diese Vergütung beträgt bei Herrst= bl. Rotkohl und Wirsingkohl IL 46 fut de semöhren und laͤnglichen Karotten, gelben unden Karotten, roten Rüben und wei Möhren 79 4 für den Zentner, bei Mairüren, Kohlrüben, Run rüben, Futter- und Ssoppelrüben bis 1 ejember 1918 60 4 für den Zentner. dann zu zablen, wenn der Anbauer nachwei wendungen an Arbeit oder an Kosten für die Die Preise treten mit oem 5. Tejem gelten sowen nichts anderes bestimmt ist bis auf weiteres. Die obigen Höchst reise werden mit dem Bemerken bekannt ge= macht, daß Ueberschreitungen auf Grund der Verordnung gegen RGBl. S. 395) mit Gernngnü s oder mit einer dieser Strafen
Bekanntmachung. gegen den Kaufmann rei: estraße, und die . erlassene Verbot des Handels mit Gegen si den des läglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs, insbe— sondere mt Web, Wirk, und Strickwaren, wird a u'f gehoben. Beedeo nr, den 19. November 1918. Der Landrat.
. willkommen. 5 erltgftsetgzung E st pre is. eichs⸗Geset
November 1918.
Dat unter dem 2. Juli 137 Beermann in Beeskow,
betreffend Beermann, da selbst,
kanntmachung über Hö J
. ; . ; rau Rosa Ausführungsbestimmung X der Reichs S-ackstelle.
Auf Grind der 88 9 und 23 der Bekanntmachung des Bundesrats üher Säcke vom 27 Jält 1916 (R icha⸗Gef'tzbl S 831 in Verbindung mit der Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über Säcke, vom 20. Deze m⸗ . 1II6) und der Bekanntmachung über Auskueftspflicht vom (Reichs⸗Gesetzbl. S. 604) wird so gendes be
tikel ö Ausführung?bestimmungen VI der Reichs⸗ 20. Den mber 1917 Deu ischer Iteichsanzeiger Ni. ZM vom 27. De Ausführungebestimmungen VIII und 1X vom werden aufgehoben. Arti 111.
An ihre Stelle treten folgende Bestimmungen: Ueberlassung von Säcken.
Die deutsche Regierung
—
5. Dezember 1918 45 g, ab Die Vergütung ist nut
daß er besondere Auf⸗ ufbewahrung gehabt hal. ber d. J. in Kraft un
zur rückhaltlosen
Dr. Wiskott.
Bekanntm
1916 (Rei
Auf Grund von über Höchst—⸗
etzbl. S. S665)
1417 (Reichs ⸗Geset Binde ats
wird bestimmt: Rücksichten gegenüber Die Bekanntmachung über H
31. Juli 1916 (Reichs-Gesetzl
Wirkung außer Kraft.
Berlin, den 27.
ii; 917 Juli 1917 Bekanntmachung.
2 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ 5, betr. Fernhaltung unzuverlässiger r ch der Ghefrau des Wilhelm Stein in Düfseldorf, an 25 wohnhaft, die Wiederaufnahme des vandels änden des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs ge—
ise für Metalle vom reigireibeᷣei e. n , . reistreiberei vom 8. Mai 1918 tritt mit sofortiger und mit Geldstrase bis zu 200 00
bestraft werden.
Berlin, den 2. Dezember 1918.
Der Vo ssitzende der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin. J A.: Du rig.
r n , Sowohl für Verhandlungen der Spyuchkammern
Personen vom Handel, November 1918 ickstelle vom ; . Uitzusekender eng effentlichkeit in f sichert. Die gegnerischen Regierungen sind in der Lage, sich durch Teilnahme an handlungen gestattet ist, über alle Cinzelheiten der anhängig gemachten Verfahren zu unterrichten. Nichts soll verborgen bleiben, nichts soll verheimlicht, alles soll klargestellt werden. wird es sein, den Beweis zu erbringen, daß die Regierung des neuen republitanischen Deutschlands entschlossen ist, mit größter Schärfe und ohne Rücksicht auf Rang und Stellung gegen jedermann vor— zugehen, der sich einer den Anordnungen der Behörden oder den Gesetzen der Menschlichfeit widersprechenden Behandlung Kriegsgefangener schuldig gemacht hat. Der Geist unbeugsamer Strenge und lauterster Dhieftivitãt wird die Verhandlungen der Kommission leiten. Möge die Arbeit, die Sie, meine Herren, im Dienste der Gerechtigkeit und der Menschlich keit vollbringen, vor aller Welt bekunden, daß Deutschland ein geschmälertes Recht darauf hat, unter den zivilisierten Nationen der neu sich aufbauenden Welt einen geachteten Platz einzunehmen. diesem Sinne lade ich Sie ein, Ibre Arbeit zu beginnen, und ersuche Herrn Prof. Schücking⸗Marburg, dessen Gerechtigkeit-sinn und völker— versöhnendes Arbeiten die ganze Welt kennt, den weiteren Vorsitz der Verhandlungen zu führen.
zeinben 1917 sowi
Der Reichskanzler. n hen 16. Februar 1918
mit Gegenst ka . attet. Au gust Müller.
in Vertretung: ö. se ; Düsseldorf, den 27. November 1918. heglgubigie
bi Poltjeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V. Dr. Lehr. wa n nt m ech n /
Außer kraftsetzung der Be⸗ Preisbeschränkungen 1
Aufgabe der Kommission betreffend
kannt machung bei metall
Bekanntmachung.
ptember 1917 angeordnete Liqu idatien Staats angehörigen 8. G. b⸗ und Farbysioffgesellschaf
Bekanntmachung. baim Springut, geboren am hina, wobnhaft in Frankfurt a. M., inst rd hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen m heutigen Tage ab wieder gestattet.
Frankfurt a. M., den 28. November 1918.
Der Polizeipräsident. J. A.: Dr. Neuber.
Die am 13. Se des Geschäftsan
Die Ueherlassung von leeren Säcken, die ganz
hergestellt sind (reine Faserstoffsäcke), zi 1, bedarf der Genehmigung der jedem einzelnen Fall.
aus Textilroh— un Eigentum oder Reichs-Sackstelle in
schen Produ Dem Kaufmann C
3. Februar zt in Boch
teils des britischen Mainstraße
Silver an der Deutsch - Keolonialen Ger in Feuerbach bei Stuttgart ist beendet. Karlsruhe, den 28. November 1918.
Kadisches Ministerium des Innern. Der Ministerialdi rektor.
Auf Grund von . Bekanntmachung über Preis— o n vom 31. Juli 1916 bestimmt:
. Vreisbeschränkungen bei me— Reichs⸗Gesetzbl.
Die Ueberlassung von Mischgarn-⸗, gewebeläcken, ferner von aeklenten Papier zur Benutzung wird allgemein genehmigt.
Mischgewebe⸗ und Papier⸗ säcken zum Eigentum oder
Weingärtner.
Bedarfsanmeldung.
JIult 1916
Wirkung außer Kraft.
Produkten tritt mit sofortiger
Bekanntmachung. Eheleuten Paul Asbach, geboren 8, April 1884 in und Dora Asbach, geborene Thom as, ge⸗ Arolsen, wohnhaft in Frankfurt a. M.
Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der iden des täglichen Bedarfs vom heutigen Tage
Bekanntm achung. Den Obst und Gemüsehändlerseheleuten Georg und Schwmabacherstraße 5, wurde durch Beschltt ib. die Ausübung des Dan dg mi Gemüse und son stigen Landesprodukten . zember 1918 auf die Dauer von zwei Monaten
arf an Säcken, klebten Papiersäcken, ist bei der Reichs-Sack Berlin W. 35, mög ichst früh
mit Ausnahme des Bedarfs an . 'stelle, Geschäftsabteilung, Lütowstr. 89 50, auf dem vorgeschriebenen Formblatt zeitig anzumelden.
heren 13. Ot schilleistratze Rr. 26, andel mit Gegenstär wieder gestattet. Frankfurt a. M., den 28. November 1918.
Der Polizeipräsident. J. A.: Dr. Neuber.
Kreutzer in Fürrh,
tober 1370 in vom 28. November 1918
er Reichskanzler. Dr. Au zust Müller. Die deutsche Waffenstillstandskommission meldet aus Spao, in Finnland befindlichen
III. Verbrauchsregelung. . Truppen freies Geleit nach Deuischland zugesichert hat.
die Entente J * Fürth, den 28. November 1918.
Stadimagistrat. Dr. Wild.
G e g nn änderung
5 n .
ö
Bekanntmachung über ü Schuh⸗
für die Beförderung von mensch— sen für andere Zwecke nicht benutzt
3 — 1 6. —w—*2 * — 3 Reine Faserstoffsäcke, die sich
lichen Nahrungsmitteln eignen, dür Oberbürgermeister Büttner.
Wie „Wolffs Telegraphenbü o“ von zuständiger Stelle erfährt, entsprechen die aus Glatz hierher gelangten Meldungen über einen angeblichen tschechischen Vormarsch gegen die Grafschaft Glatz nicht den Tatfachen.
Das Auftrennen und Ze
— *
rschneiden von reinen Faserstoffsäcken ist
Bekanntmachung. Eheleuten . Gerold, geboren 4. Mai 1858 gen, und Margarete 5 zu deer, ü wohnhaft in Frankfurt a. M. „wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des rfs vom heutigen Tage ab wieder gestattet. Frankfurt a. M., den 28. November 1918.
Der Poltkzeipräsident. J. A.: Dr. Neubert.
Die Reichg,Sackstelle kann Ausnahmen von den Vors
e Nummer Ib une , een. ab zur Ausgabe gelangend
blatts enthält unter
Ne. 6551 eine Verordnung über die Renutzung von Schiffn und Wasse fahrzeugen nach Eintritt des Friedens zustanbes,
Dle von heute
chriften des des Reich s⸗Gesetz
geb. Keck,
r . Paragraph 6 der Bekann!mmach: die JInanspruch ahme von Säcken Reichs anzeiger N. 187 vam 8. August! Aus . eschlosse wendungsfähige S
ollgraben 11 glichen Beda
ing der Reichs Sackstelle über 7. August 1917 (Deutscher II) erhält folgende Fassung: Von der Ablieferungepflicht sind nicht mehr ver— cke sowie Papiergewebesäcke und geklebie Papier⸗
die Reichsregierung r Verordnung über triebsgesellschaften 1917 (Reichtz⸗Gesetzbl.
n und Gebäuden, mil tä ischen Zwecken W. November 1918.
Berlin W. 9, den 29. November 1916. Postzeitungs amt. Kruüe r.
Die frühere russische Botschaft hat sich nach weiteren Feststellungen, wie „Wolffs Telegraphenbülo“ meldet, nicht nur die Verbreitung von bolschewistischen Propaganda— schriften, sondern auch die Beschaffung von Waffen
22 Kö 5 ö s z ** — 2519 or 91 53
angelegen sein lassen. In dem Zunge, der die Botschaft
. . ; v 1 dar Ir 51 au die Grenze bracht hat ein Muglied der Mission ein p. . 27 z J 36 7 ö knafanh 5 Päckchen mit Papieren liegen gelasse Darin befanden sich 21 Nechnungen über Ankäufe kleiner Mengen ven Waffen und oy üinitin . strecken 6 5 Hi 29 5 pie nber 3 1111 I. ie er sl . N auf O — * . ö 3 4 . z bis 31. Oktober d z. und lauten auf insgesamt 199 Mauser— pistolen, 28 Browni unh 23 Narabellampistoen nebst etwa 37 60 19* ü * n 1 6 J 27 000 Patronen für gesamt 105 000 4
Die Erklärung Radeks, der Artikel 2 des Friedens oertragtz
. . ‚ . — V ö J ö 1 * — 9 1 16 2 habe die russische Regierung nicht gehindert, in Deutschland revolutionäre Werhetätigkeit zu betreiben, hat damit noch
1446 3 ö. .. a mIIsn ö
weitere Unterlagen erhalten.
ar 531K 44H. 63 Jaaltfa defaaragnshtoanh ö.
Von zuständiger Stelle . 6 . 2phenl 11D ,
daß vorgestern nachmittag eine Flotiille von 12 euglischen Zerstörern, die durch den Sund in die Ostsee eingelaufen waren, in Libau angekommen ist.
Die englische Marine kommission wird heute in
—
Wilhelmshaven eintreffen.
Der kürzlich gewählte R zes Vollzugs⸗ rats besteht laut Beschluß vom 29. No⸗ vember aus acht Groß Beriiner (preußischen) Mitgliedern und aus acht Vertreten der außerpreuß schen Bundes stgaten, ferner aus drei Mitgliedern der Ost- und Wesifront und der Marine, zusammen 19 Mitgliedern. In der Sitzung des Vollzuge rats vom 30. November wurden, wie „Wolffs phenbũro“
— **
meldet, die preußischen Mitglieder gewählt. E schienen waren ferner als Vertreter Bayerns Haedrich und Elsaß⸗-Lothringens Lemke. Die übrigen Vertreter müssen erst von den Bundes staaten delegiert werden und sind hieran telegraphisch erinnert worden. .
In der gestrigen konsituierenden Sitzung des Reichs⸗ ausschusses wurden Däumig zum WVorsitzenden und der Vertreter Bayerns Haedrich zum stellvertretenden Vor— sitzenden gewählt. .
Der Vollzugsrat trat gestern nachmittag zu einer Sitzung zusammen. Nachdem er von Neichsausschusses und der Wahl der nommen hatte, wurde eine Vorlage d treffend die Konflikte zwischen den den truppen an der Ostffront in Verbindung mit der Abordnung der russischen A. und S. Räte zu der Reichskonferenz der deutschen A. und S⸗-Räte, beraten. Laut Bericht des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“ wurde die Vorlage an den Reicht⸗ ausschuß zurückverwiesen. Ein Delegierter des bayerischen
Bericht über die Forderung der bayerischen Regierung, die es für ausgeschlossen hält, mit Solf und Erzberger Frieden zu bekommen. Hieran schloß sich der Bericht von zwei Mitgliedern des Vollzugsrats, die zur Information in München weilten. Gemäß dem An⸗ irag eines bayerischen Delegierten murde beschlossen, mit Nach⸗ druck zu verlangen, daß die bereits gestellte Forderung detz Rücktritts Solfs erfüllt wird und daß Erzberger nicht an den Friedensverhandlungen teilnehmen soll.
r Konstltuierung des
de zorsitzenden Kenntnis ge 2
8288 Maj 7 Fart 9 des Reichsausschusses, be⸗ 1
1
schen und den Sowjets⸗
Der Vollzugsrat Gr mit dem bayerischen Vollzugs aus —
l) daß die vom Vollzugsrat dereits gestellte Forderung des sofortigen Rücktritts von Solf schleunigst erfüllt wird;
2) daß an Stelle von Solf ein Mann tritt, der stets Gegner des alten Systems und der Kriegspolitik war;
3) die Zusicherung, daß Erzberger an den Friedensverhandlungen nicht teilnimmt.
oß Berlin hat im Einverständnis sausschuß beschlossen, zu fordern: —
1.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Jastizwesen sowie der Ausschuß für 1
Handel und Verkehr hiellen heute Sitzungen.
Im Reichsamt des rern wicd eine Zentralsielle eingerichtet, in der die Angelegenheiten der elsaß— lothringischen Beamten und Vensionäre bearbeitet werden. Anträge sind an die Zentralstelle für elsaß⸗ lothringische Beamte im Reichsamt des Innern, Berlin W. 8 (Wilhelmstraße 74), zu richten.
Zur Beruhigung aller Angehörigen der Ol kupations truppen aus der Ukraine, besonders aus der Umgegend von Odessa, kann „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilen, daß nach einem Funkspruch des Etappenkommandos 31 dort alles wohlauf ist. Nirgends ist die Ruhe gestört.
Das Etappenkommando 31, die zweite schwere Funk— abteilung Oberost, Staffelstab 547, leichte Munition kolonnen So?, 9, 1025, Feldbäckereikolonnen 1.2, 224 und 305, Flak⸗ züge 19 und 153 werden demnächst in die Gegend von Brest— Litowsk und dann in die Heimat befördert. Auch die Funker bei der Funkengroßstation Nikolajew sind wohlauf.
—
Die Inspektion der Gefangenenlager im Bereich des III. Armeekorps erläßt laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden Aufruf:
Die Bewachung der Kriegsgefangenen ist zurzeit eine der wich— tigsten Fragen und stellt an die in Frage kommenden Dienststellen ganz ungewöhnlich bohe Aufordarungen. Die schnelle restlose Durch führung der Demohilisierung der Truppen bringt, wie nicht anders zu erwarten war, auch die Landsturmformationen, die besonders mit der Bewachung der Kiiegsgefangenen betraut sind, stark zur Auflösung.
Um nun die Gefahr eines Ausbruchs der Gefangenen vor ihrem ordnungsmäßi,en Rücktransport zu verhindern, braucht die Inspektion der Geiangenenlager im Bereich des III. Armeekorps, Berlin W. 10, Genthinerstraße 40. Ersatzmannschaften und fordert alle Soldaten, die auch weiterbin kurze Zeit in Heeresdienst verbleiben wollen, auf, sich
bei genaunter Behörde als achtmannschaften zu melden. An Vergütung wird neben der monatlichen L ing von 30 A noch für jeden Tag 4.— (S6 Zulage neben freier Verpflegung und Kleidung gewährt. Meldungen können auch bei den Kommandanturen der
Gefangenenlager Frankfurt a. O., Guben, Cottbus und Branden burg a. H. erfolgen.
64 Der 6 der Ostfront hat auf die nach seiner Ansicht vollkommen ungerechtfertigten Acußerungen des Führers
des Arbeiter- und Soldatenrats Berlin Molkenbuhr über