. . 1 7 * 1 * 1 ) — * * O8 11 ö 8 3 J 8 d B 8 5 3 1 ö , b 83 11311 öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften und Verbände (z. B. Gasanstalter Re 2hrr* * 559 Morf tir r nB IAIENIMMN Gin 1IU9I1SR 5535 Gewehrfabriken 28 * 5 — — 1 bntt Il 1Iltidetk lit . 2 141 9 c R 5 x DTM MVLII 1 81 60I I- 0 135 * 3 283 5*— * 5 734 2 Der Mel ebvflichöt unterliegen nicht 18 zwal ve lng Une fiel
auf die Höhe des Verbrauchs:
a) die Staats —⸗
. die . . * e rkol
( di 8 D ir h 1 dan I ö .
Sc d Bunkerkohle sowie
Scl
Ze ; i jte Kohlen, Kok
nnd 86 aB Der J und zur Aufrech
nbet Zechenselbstverbrauch
Kekereirn mit oder
ketr rfabrike der⸗
e nn in
e die d Zechenbesitzer ge⸗ horigt ĩ anlage errichtet sind;
f) die landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, d. h. solche Be⸗ triebe, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betriebe von dessen Inhaber geführt werden, soweit sie nicht Gegenstand eines selbständigen ge⸗
8
werblichen Unternehmens sind; Schlachthöf
ic —
— 4 — dem AUzedag
e rf n sich vorübergehend aufhaltenden Bevölkerung dienen.
) 1 halt
3. Ob hiernach ein Verbraucher meldepflichtig ist, bestimmt in— Zweifelssalle zunächst die für den Sitz des Betriebes zuständige Kriegs amtstelle, bezw. die an ihre Stelle getretene Zivilverwaliungsstelle Der Reichskommissar für die Koblenverteilung kann über die Melde pflicht abweichend von dieser Bestimmung entscheiden.
nhalt der eld un sg.
J 64, 8 erfolgen und sind unter genauer Adressenangabe des Lieferers oder der Lieferer nach Art (Steinkohle, Stein 4 K 1 . 3 J 2841 . ꝛ— Zachf f t usw.) und Sorten (Fett-, Mager«, Förder⸗ Stück, Nuß⸗, Staub, Schlammkohle bezw. Grob-, Nuß, Perkkoks, Kotsgrieß usw.) zu tiennen. Weiter sind zu melden:
*) Transportart der im Vormonat bezogenen Mengen lsiehe
,, b) Bestand am Anfang des Vormonats, c) Zufuhr im Vormonat, d) Bestand zu Beginn des laufenden Monats, e) Verbrauch im Vormonat, f) voraussichtlicher Bedarf für den folgenden Monat (siehe Abs. 3).
2. Die Tran portart ist in Spalte 3a zu melden durch die im folgenden in Anführungszeichen angegebenen Abkürzungen, — bei Bezug
fuhrenweise ab Zeche: ‚Landabsatz“;
durch Fuhrwerk vom Platzhändler oder dem Aushelfenden: „Platz mit der Vollbahn ab Zeche: „Bahn“;
mit der Klein- oder Straßenbahn: „Kleinbahn“:
mit der Vollbahn ab Schiff: „Umschlog“;
auf der Vollbahn mittels eigener Wagen: „Pendelwagen“;
mit dem Schiff bezw. Schiff und Kleinbahn: „Schiff“:
durch Ketten, Seilbahn, Verbindungs leis und sonstige eigene
Transportanlagen unmittelbar ab Grube: „Eigentr.“.
Erfolgte die Lieserung auf verschiedene Transportarten, so ist dies für die betr. Teilmengen getrennt anzugeben.
3. Als Monate bedarf (Spalte 9 der Meldelarte) ist anzugeben die an sich zur Rührung des Berriebs benötigte Brennstoffmenge, gleich⸗ gültig ob dieselbe aus dem etwa vorhandenen Bestand oder aus neuen Lieferungen gedeckt werden soll. Etwaige Lieferrücstände dürfen nicht in die Bedarfsanmeldung eingestellt werden. Betriebe, die laut amtlicher Verfügung von der Belieferung ganz ausgeschlossen sind, haben als Bedarf Null anzugeben; solche, die von der Belieferung über eine bestimmte Brennstoffmenge oder -⸗quote hinaus ausge— schlossen sind, haben nur diese als Bedarf anzumelden.
4. Der Bestand ist nicht nur auf Grund buchmäßiger Errechnung, sondern tatsächlicher Feststellung zu melden.
7.
§ Za. Aushilfslieferungen.
1. Wenn Brennstoff im Dezember von einem Lieferer bezogen wurde, der in der Novembermeldekarte als Lieferer dieses Brennstoffs nicht angegeben worden war, so ist diese Lieferung in der Januar— mer dekarte 10t zu unterstreichen. Besondere Meldekarten für die Aus— hilsslieserungen sind nicht zulässig.
2. Wenn ein Verbraucher im Vormonat aus Bestand oder Zu— fuhr Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleichen Monat zurück— zuerhalten, so sind die nicht zurückerhaltenen Mengen, sofern sie ins⸗ gesamt 10t oder mehr betragen, in den Spalten am Fuße der Karte zu melden. Die Mengen dürfen nicht etwa vorweg abgesetzt oder als Verhrauch verrechnet werden. Diese Meldung bezieht sich auch auf die Rückgabe entliehener Brennstoffe. ö
. 3. Der Empfänger oder Rückempfänger der in S Za? behandelten Lieferungen hat diese gemäß 5 3a! im Hauptteil der Karte rot unter
strichen zu melden.
§S 4. Nachprüfung der Angaben.
ach
ich Art, Herfunfisgebiet und Sorte in solcher Weise Buch zu führen, daß ein Vergleich der Buchungen mit den Beständen jederzeit möglich ist.
Meldestellen.
* 6 . Si nasn sjrun n vys⸗ ften: ? 1nöten
an den Reichstommissar für bie Koblenverteilung in Berlin;
in die für en Beiriebzort des Meldepflichtigen zuständige Kriegsamtstelle bzw. die an deren Stelle getretene Zwiiverwaltungs— stelle;
3. an die unter Berücksichtigung der Herkunft der meldepflichtigen Brennstoffe zuständige amtliche Verteilungsstelle (siehe Z 6). Bestell der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher Verteis ungsstellen, so sind an alle diese Amtlichen Verteilungsstellen Meldekarten einzusenden;
4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde— pflichtige bei mehreren KLieferern, so ist an jeden Lieferer eine besondere Meldekarte zu richten. Bestellt er bei einem Lieferer Breanstoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Lieferer so viel Karten einzureichen, wie Herkunftsgebiete in Frage kommen. Für die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen böh mischen Kohlen sind die Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht im Königreich Bayern ge legene ? handelt) an den Kohlenausgleich Dresden (siehe § 6, 8772 2 k 3 J 577, 8 af akIG
1 1.
Hd frzoke
e Betrtebe fer n enden. . Aufschrift: „Auslands!
9 9 5lr Ber 11 5 — 1I1egen 141 1091 g Y 4 21 11 1 t 1arten mil J J 1 11 1m t lich J ngsst se mm ... 2 München (5 67) zu sen
1 Nuß r dem jist eine besondere vir * to Melder arte wmif dor Mu.
& , —* . [ C . 0 M , — L Ci dein⸗=
— ——— —
) Die Meldepflicht gegenüber der zustänbhigen Hunkerkohlenstelle wird
bierburch nicht berährt.
t 1 be I — die id 11 B 1 1 n h - e b auchs stelle haben und böhmüche Kohle, sei es allein oder neben deutscher Koble, von einem deutschen Lieferer beziehen. .
II. Außerdem baben Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Abfatzęgebiet der Rreinischen Kohlenhandels- und Reedereigesellschait lieat, cine besondere Meldekare an den Koblenausgle ch Mann beim“ zu senden, auch wenn sie keine Produtte der Rheinischen Kobhlnhandels- und Reedereigesellichaft verwenden. Diese besondere, fünfte Meldekarte ist in den bei den betreffenden süddeutschen Kriegs amtstell Meldekartenhe ten enthalten.
* 66 J . Aucl miliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. Auch
8 s 8 — 872 * aft olle ö wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder verschiedene Lieferer zu richten sind, mussen sämtliche Karten in allen T *
: 8 ich outer . 4 . len ich lauten ies bezieht sich auch au die Be
e, Gastwirtschaften, Gasthöfe, Badeanstalten, Warenhäuser, Ladengeschäfte, Kranken häuser, Strafanstalten ᷣ e, ferner Bäckereien, Schlächtereien, in der Gemeinde wohnenden oder
—
— —
— —
Terlen gen g der Sorten und Mengen und die Nar „Für Gaskoks ist die unter Absatz 1, Ziffe mtliche Verteilungsstelle zu richtende Melderarte an die Adresse: askoisabteilung, Berlin W. 62, Kurfürstenstr. 117,“ zu senden.
848 *
§S 6. Amtliche Verteilungsstellen. ; Amtliche Verteilungsstellen sind:
Für Steinf oh ed 8562 1 Hieperiũ chsesien: 1. Für Steintoh e') aus Ober- und Niederschlesien.! Amiliche Vert ilungsstelle für sichlesische Steinkohle in
2
Berlin Ww. 8, Unter den Linden 32.
2 Für Ru J
5 Fenn, , . . R Amtliche Verteilungsstelle für Ruhrkoble, Essen, Fran 1 .. 8 ö Bertha Kruppstraße 4.
Ti S 1 95 5] c vCrYwSP 90 39 .
Für Steinkoble“) aus dem Aachener Revier: Am liche Verteilungsftelle für die Steinkohlengruben des Aachener
Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen). 4. Für die Steinkohle“) aus dem Saarrevier, Lothringen und der bayerischen Pfalz: Amtliche Kohlenverteilungsstelle für das Saartevier in Saarbrücken 3, Kaiserstr. 27 J. 5. Für die Braunkohle) aus dem Gebiet rechts der Elbe mit Ausnahme von sächsischer Braunkohle t): Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39. 6. Für die mitteldeutsche Braunkohle ) (links der Elbe), mit Ausnahme der unter 7 genannten:
Mero . 1 8 3 244131 1s nen My
. Verteilunk sstelle für den mitteldeullchen Braun jbau in Halle a. S.. Mogdeburger Str. ö.
7 ! 4 . 8 . 5 J 31 165 15 P .
; Braunkohle ) aus dem Königreich Sacksen und dem So GyrzᷓGSI . jon. 9I r Birr 6 zr RKRkwJYs Ke 9 CSSoir 1
Herzogtum Sachien⸗Altenburg sowie tür böhmische nach Veutschland 75 ur 1velnit ie Srtguntohle . 8raüuntghie ker Grube Gufslab
bei Dettingen und Braunkohle aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und dem Großherzogtum Hessen: . Amtliche Verteilungsstelle für den rhein. Braunkohlen— bergbau in Cöln, Unter Sachsenhausen 567.
9. Für Stein-“) und Braunkohle f) aus dem rechtsrheinischen Bayern (ohne Grube Gustav bei Dettingen) und sür böhmische nach Bayern eingeführte Kohle“):
Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechtsrhein. Bayern, München, Ludwigstraße 16. 10. Für Steinkohle“ des Deisters und seiner Umgebung (Obern— kirchen, Barsinghausen, Ibbenbüren usw.): Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengtuben des Deisters und seiner Umgebung, Barsinghausen a. Deister. 11. Für Gaskoks **) siehe 5 5, IV S7, Art der Meldung.
1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechts verbindlicher Namens— unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Dezembermeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts⸗ oder Bezirkskohlenstelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kriegswirischaftsstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriegsamtstelle gegen eine Gebühr von 6,25 S für ein Heft zu 4 Karten beziehen kann. Für Bezirke gemäß 8 5, 1 sind Hefte zu 5 Karten gegen eine Gebühr von O0 30 M vorgesehen. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten (siche 5 5. 13 und-, sz 5, 11 und 9.) sind dort für 0, . M das Stück erhaltlich.
2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müfsen für ieden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.
ö 3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Kare) durch Durchkreuzen kenntlich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines gewerblichen Betriebes zu mehreren Verhrauchergruppen gebört, ist maßnehend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines Betriebes gehört. Ist ihm vom Reichtkohlentommissar eine Ver— brauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durch— kreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durch— kreuzen.
§S8. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.
Wenn ein Meldepflichtiger teinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichs— kommissar in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Neichstommißar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.
§ 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.
J. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem „Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk Zeche, Koksanstalt, Britertfabrik) oder, wenn und soweit es einem Tritten Vertausskartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produttion überlassen hat, dieser Dritte.
2 Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf— geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschristliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren In— halt auf so viel nege Meldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldefarten dürfen zusammen nicht mehr ergeben, als die der uischriftlichen Karte. Jede neue Melde. karte hat: .
a) die auf die Karte entfallende Menge,
b) die auf die anderen Karten verteilten Mestmengen der urschrift— ichen Karte mit Nennung der Lieserer und der von sedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldefarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt“ und dem Namen der austeilenden Firma zu versehen. Die ur— schriftliche Karte ist bis zum 1. April 1919 sorgfältig auf—⸗ zuhewahren. .
Wer Lieferer Händler), der von einem im Auslande wohnenden Lieferer höhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldetarten uicht an den ausbändischen Lieserer, sondern, falls es sich um Melde karten handelt, die von im Königreich Bavern gelegenen Betrieben
11510 15 wn 9ismnpstt M M 1 . * 2 her hren, an die Amtliche Verteilungsstelle München ( 6.29) andenn—⸗ J 8 f e ö 2 ö 1116 91 . . L616 salls an den Kohlengusgleich Dresden (§ 6.) zu senden. Die arten ür solche ausländischen Lieferungen sind mit der Äufschrist uz
landskohle“ zu versehen, Auch Steinkehlenbriketts, Schlammkohle und Kokz H Auch Braunkohlenbrstettä, Faß prcßfteine und Gruefoks. Auch Gaskokegruz, Köosche und dergleichen Abfallerzeugnisse stzmie
Kokzgrushriketts.
Unzulässigkeit von Doprelmeldun
Meldungen deiseiben mehreren Lieferer, Au snahmebestim mung (Aushilfslieferungen)— J. Abgabe und Bezug von Brennstoffen außerhalb nd mäßigen Monatsmeldekarte (5 1, 1 und 2) bedürfen d oder der G nehmnigung ñ deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll. Amtlichen Verteilungsstelle zulässig. Die Genehmigung wüd nur ausnahmswei s chtigen Grunde Die Amtliche Verteilungsstelle ilslieferungen Mineilung der entsprechenden Menge bei dem ständigen Lieferer (Han Auf 5 34, 1 (letzter Satz) und 5 16 wird hingem Aushilfslieferungen zwischen zwei hilfslieferungen eines Platzhändlers aus Mengen, die bereits greifbar sind, an einen Verbraucher sind auch zulässig, wen ; r Parteien die Genehmigung der zr eg
Amtlichen Verteilungs 3 9 elk, Gegen die Entscheidu
ö 2 ERoslanhors eines besondeis
göamtstelle ven
or Verbrauchern sowi
dem Einverständn
Die Krieasamtstelle benachrichtigt von solchen Aushilf rteilungsstelle die die Streichung der entf Mengen bei dem ständigen Lieferer (Händler) veranla seferer (8 9, 17. darf ausnahmswase b liegen eines wichtigen Grundes anstatt durch den Händler, der dem Haupilieferer gemäß 6
die Amtliche 3. Ein Har zugegangenen
letzteren sindet in diesem Falle die Bestimmung,
nungsmäßige Anwendung
; ; daß ihm die hid Nteldekarte vorgelegen .
Es genügt die einschlägige Mitteilung d Die nachträgliche Meldung der gemäß ziffer findenden Lieferungen ist in ; Anfragen und Anträge. Anfragen und Anttäge, die diese Bekanntmachung besreffen, jn an den Reichs kommissar fön nn
34 geregelt.
anderes bestimmt ist, Berlin, zu richten.
soweir nichts Kphlenverteilung,
Verwendung von gewerblichen Kohlen für an Es ist verboten, Brennstoffe,
den Betrieb eines wet lichen Verbrauchers
ohne Gene
Strafen.
derhandlungen gegen dieie Bekanntm z. M. vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu enem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit eln— dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß 8 5, Abs. 2 der Veiordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3009
Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider zandelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf de ich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täg gehören oder nicht. .
Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1919 in Ktaft.
Berlin, 4 Dezember 1918. Der Reichskommlissar für die Kohlenvertellung.
) Eine Abänderung bestehender Lieferungs beziehungen soll dutch tin Bestimmung nicht begünstigt werden.
Bekanntmachung,
Am Dienstag, den 24. d. M., Nachmlttags, blelben die Büros und Kassen der Reichshauptbank geschlossen. Berlin, den 11. Dezember 1918. Reichs bankdirektorium.
Havenstein. Schneider.
K ö . Margulies, . J Adolfstraße 30, und dem Kaufmann Heinrich Ernst Hans Wu thenow, Leipzig, Kaistraße 2, ist die Ausübung des durch Ven fügung vom 2. bezw. 9. Februar dg! Gegenständen des läglichen Bedarss, insbesondete mit Web, und Strickwaren wieder gestattet worden. Leipzig, den 11. Dezember 1918. Der Rat der Stadt Leipzig.
J. untersagten Handel
Dr. Ro the.
B e anni in nn ng
ö. Man Schmidt. ö.
Firma Emil Stirl in Plauen, ist der Handel i
ertilwaren und istoffen auf Grund der Bundesrattpelotdnn , . J
3. September 1915 umtersagt worden.
Dezember 1918.
Der Rat der Stadt Plauen.
Kaufmann
Plauen, den H.
Bekanntmachung.
Wilhelm Heinrich Maack, Grüt wird auf Grund des Bundesratsbeschlusses haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. 1U9l5. der. Handel mit Lebensmitteln und Gegens des täglichen Bedarfs untersagt. Hamburg, den 9. Dezember 1918.
Die Deputation für Handel, Schiffabrt und Gewerbe. ie Kommijsion für Unzuverlässigkeitsausschluß
Dem Gemüsehändler hof Nr. 65,
2
Preußen.
Der Dozent Dr. Max Hermann Baege staate sekretär im Ministerium Volksbildung und
ist zum Ilale
für Wissenschaft, Kunst
der Lehrer Gustao Menzel zum Geheimen Regie und vort, agenden Rat im Ministerium für Wässenschꝛ und Volksbildung ernannt worden.
Bet anntim achung.
zum Preußischen Kron— gehörige Grundbesitz Misterinms für Landmirfschaft. Domänen und For genießt benseiben Schuß wie die
und Haus⸗Fihen und farst wi
kommißoermö n mißorrmögen , . schaftlich benutzte der Aufsicht b
Heli worden und Güter der Domän
dringend ersucht, sich jedes Eingriffs
den Wirtschaftszetrieb der betreffenden 6 Yerlin, den 11. Dezember 1918. Das Finanzministerium.
De. Sübekum. Simon.
in die Verwaltung und zrundstüche zu e; thalten.
Das Minisle rium für Land wirischast, Domänen und For sten.
Braun. Hofer
Ministeri um für Land ̃ und n Die Oberförsterstellen Fritzen
— — e *
21. ͤ (Königsberg). Mü rose, Neubrück und Marien walde (Fenn n h, 7
Schleswig), Kattenbühl und Clausthal (Hildesheim Kirchditmold (Casseh) Altenkirchen 1a en. . Gammertingen (Sigmaringen) sind zum 1. April 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen hitz zum 3. Januar eingehen.
Ministerium für Wissenschaf s.
, Rn
. und Volksbildung. . Der bisherige außerordentliche Professor in der juristis
. ße ̃ er juristi
Fakultät der Unthersität in Marbung Dr. B neh ö .
oldentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.
B e kan ntmachung.
Der Schweinehändlerin Witwe August We stermann in Lplerbeck, Weststraße. habe ich durch Verffigung vom heutigen Tage den Han del mit Schweinen wiede j 1 9 1 e .
Hörde, den 8. Dezember 1918.
Der Landrat. Dr. Luckhaus. wen nt m ach ung.,
Dein Kaufmann Ostar Gauer in Ortelsbur 9 wird egen Wucher bis auf weiteres das Ges chäft geschlossen.
Ortelsbhurg, den 9. Dezember 1918.
Der Beauftragte des A. und S. Rats. Der Vorsißende: Prenz!ow.
6 3 M ö 8 ü sit s 9 bop cCrCSIS6 AIS soâ s er Landrat und Vorsitzende des Kreisausschusses; von .
TD. Ve
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 39
der Preußtischen Gesetz lamm kung 'enthaͤlt unter , . eine Bekanntmachung, betreffend Be⸗schlag—
nahme des Vermögens des preußischen Königshauses, vom zb. November 1918, und unter *** .
Nr. 11714 eine Verordnung, betreffend Aufhebung des 6 13h. des Gesetzes vom 19. August 1904 (Gesetzsamml. S. 27), vom 6. Dezember 1918. .
Berlin W. 9, den 11. Dezember 1918.
Gesetzlammlungs amt. Krüer.
ö /// / / —ÜÜÜ——ÜÄÜä,,,,
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Prenßen. Berlin, 13. Dezember 1918.
Der durch den Waffenstillstand den Engländern erlaubte Eintrttt in die Ostsee, den fie während des ganzen Krieges nicht zu erzwingen gewagt haben, hat dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge den ungesiörten Verkehr zwischen deutschen und nordischen Hafen mit einem Schlag lahmgelegt. Die Engländer verhängen über die deutsche Onseeküste die Sperre und entziehen Deutschland auch die Quellen der Versorgung, die es während dee Krieges noch hefe. Das geschieht nach Abschiuß eines Waffenstill andes, in dessen Arie. 26 ausdiücklich die Zusage ge⸗ macht war, Deutschland während der Dauer des Waffenstill⸗ standes 1 dem als notwendig erkannten Maße mit Lebeng—⸗ mitt ln zi * ehen. Auch die nordischen Länder bleiben nicht nubeiührl con dieser neuen enalischen Vergewaltigung. So liegen z. B. in Deutschland mehere Dampfer mit Salz, Petroleum usw. sür den norwegischen Heringsfang. Die Ge— sahr der Kaperung verhindert diese Dampfer, die Fahrt nach VUorwegen anzutreten. Ebenso liegen in nordischen Häfen Dampfer mit Fischprodukten für Deutschland, die verderben, weil die Gagländer ihre Hungersperre auch auf die Ostsee aus⸗ gedehnt haben.
In der gestern von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Meldung über die Verhandlungen milt der britischen Kommission in Wilhelmshaven maß es im fünften Absatz richtig heißen: „Der enallsche Admiral verlangt ferner, daß bis zum 17. Dezember sämtliche Besatzungen von den außer Dienft gestellten Schiffen an Land kaserniert werden . Inftandhaltungskommandos, wie sie auf einer Hulk verbleiben.“
Von zuständiger Stelle wird dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ mitgetellt, daß die 3. Staffel von Trans portdampfern fur Abhelung der Ueberführungsmannschaften der Flotte auf dem Wege von Scapa Flow ist. J
Der Abbau der Marine in Libau ist im allgemeinen he endet. Der Rest der Marinebesatzung verläßt Libau in den nächsten Tagen. Die Truppen⸗ und Kriegsgefangenentransporte derlaufen planmäßig. Der Abtransport von Finnland und Reval wird diese Woche beendet. Der Abtrans port von
iga wird noch in djeser Woche beginnen . Nach einer Meldung aus Holland sind dort von den früher in Flandern stationierten Fahrzeugen 11 kleine Torpedoboote und 2 Minensuchfahrzeuge interniert.
Die Kommission zur Untersuchung der Anklagen wegen völkerrechtswidriger Behandlung der Kriegs⸗ gefangenen in Dentschland hielt unter dem Vorsitz des Professgrs Dr. Schückiug am 11. dz. Mis. Line Vollfitzung ab, nachdem sie am Vormiltag das Gefangenenlager in Dyrat besichtigt hatte. In der Sitzung wurde über die bisherige Arbeit berichtet, die in der Hauptsache in der begonnenen Durchsicht beg‘ ungemein Umfangreichen Aktenmaterials des Auswärtigen Amts besteht. Es handelt sich darnm, ber 100 Mfienbände durchzufchen. in denen die Ange legen hetzm der feindlichen Kriegszgefangenen enthalten sind. Wie
„Wolffs. Telegraphenbüro“ meldet werde hestimmt, welche Amten von Beschwerden zunächst zum Gegensland der UÜunter— suchung gemacht werden sollen. zu den aus den verschiedensten Kreisen der Bevölkerung bei der Kommission gemachtea An segungen, ihre Arbeit auch a If die völkerrechtswidrige Be— bandlung. deutscher Gefangener im Auslande zu erstrecken wurde fengestellt, daß das Material hierüber scholl an anderen Stelle gesammeli wird und zu gegebener Zeit der Oeffenslichteit unterbreitet werden soll. 1 ö ö ß
„Jn der gestrigen Sitzung einigte sich der Vollzugsrat, seine wichligsten Beschlüsse drucken zu lässen und der Dele— giertenversammlung vorzulegen. Dar auf wurde, wie „Wolffz Telegraphenbüro⸗ berichtet, ein Massenflughlatt, das sich gegen die Hetzarbeit der bürgerlichen Prrsse wendet, besonders daher gegen die planmäßige Behauptung, die Entente wolle die A. und S.⸗Räte nicht anerkennen, genehmigt. In längerer Be⸗ sprechung beschäftigte sich der VR. spdang „mit der Kritik, die in der letzten Soldatenrateversammlung an ihm geübt worden ist, sowie mit dem Beschluß, daß zwei soldatische Mitglieder des PVollzugsrats ausscheiden' und durch neu ge— wählte Ersatzleute ersetzt werden. Der V. R. gestand den Soldatenrüten ptinipiell das Recht zu, über die soldatischen Hit glieder des V⸗R. zu entscheiden und behielt den Genossen Bergmann als Beauftragten des V⸗-R. Im weiteren Verlauf der Sitzung verlas der Vorsitzende ein lngeres Schreiben der Regierung, worin dem VR. das Kontrollrecht über die Reichs⸗ ämter streitig gemacht wird. In der Besprechung betonte ein Redner, daß die Kontrolle von den Beigeorbneten der beiden sozialdemokratischen Parteien auszuühen sei. Die Besetzung der Aemter mit Beigeordneten müsse aber durchweg durchgeführt werden. Die Tätigkeit der Beigeordneten nüsse auch streng in dem ursprünglich gedachten Sinne er— folgen, diese Männer dürften nicht als Unterstaatssekretäre fungieren, sondern als revolutionäre Kontrolllnftanzeu. Der Redner erklärte indessen entschieden, daß die Regierung unter keinen Umstäuden dem V-R. das Necht der Kontrolle ab— sprechen könne Die Vertreter der Maxine stellten fest, daß sie das Reichsmarineamt nicht nur kontrollieren, sonden die ge— samte Geschästsführung in ihren Händen haben. Demgegen— über wurde von mehreren Rednerin bemerkt, daß die Marine von Anfang an unter besonders günftigen Bedingungen ge⸗ arbeitet habe; in allen Reichsämtern sei der Grundsatz der Marine noch nicht durchführbar. Die endgültige Erledigung dieser Frage wurde dem Reichsausschuß überwiesen. —
Jeden Tag gelangen an den Rat der Volksbeauftragten von bundesstaatlichen Volksregie ungen, von stadtischen und stoatlichen Körperschaften, Orgaisationen aller Parteien ung zahllosen Versammlungen Kundgebungen, die eine wesentlsch beschleunigtere Einberufung der Nattonaloersamm⸗ lung fordern. Die Rejchs lung ist außerstande, diese Telegramme zu veröffentlichen oder sie zu beantworten. Ste hat den 16. Februar vorerst als Zeitpunkt für die Wahlen ins Auge gefaßt. Sache der am 16. Dezember zusammentretenden A⸗ u. S. Räte aus dem ganzen Reich wird es sein, durch Beschluß zum Ausdruck zu bringen, ob die Mehrheit sich für einen anderen Termin entscheiden will.
Die Sozialisierungskommission unter Vorsitz des Herrn Kautsky hielt gestern eine Sitzung ab. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, hielt Geheimrat, Professor Dr.
Wiedenfeld, der bisher volkawirischaftlicher Referent der Kriegs— rohstoffabteilung gewesen ist, ein einleitendes Referat über die Organisatiouen zur Bewintschaftung der Rohstoffe während der Kriegszeit. In der Eiörterung wurde besprochen, inwieweit diese Gesellschaften in der Friedenszeit weiterbeibehalten werden können. Von verschiedenen Seiten wurde festgestellt, daß man für die Uebergangs eit ohne derartige Institute nicht werde auskommen können. Weiter behandelt wurden die Fragen der Stillegung und Zusammenlegung.
Am Mittwoch fand eine vom Vollzugsrat (Großberliner
Ausschuß) einberufene Versammlung von Vertretern der Arbeiter- und Soldaten-Räte der dem Zweckverband Groß Berlin angeschlossenen Gemeinden statt. „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet über die Besprechungen wie folgt:
Der Berichierstatter Genosse Heller bemerkte zunächst, daß infolge anderer Tätigteit es nicht möglich gewesen sei,
schon früher eine Besprechung abzuhalten. Das vorliegende Material zwinge aber dazu, eine Aenderung der Tätigkeit der einzelnen A. und S.⸗Räte herbeizuführen. Störende Eingrifft in die Verwaltung müßten unterbleiben. Leider hätten sich einzelne A- und S.-Räte Exekutivgewalt angemaßt, so J. B. in Neukölln, wo in einer Bekanntmachung, betreffend die Mietverträge, unter anderem am Schlusse gesagt wurde: „Zuwider⸗ handlungen werden nach dem Revolutionsgesetz bestrast. So gehe es nun doch nicht. Hier sei das Mietseinigungs— amt zunächst die Instanz, die zu enischeiden hat. In diesem Sinne sei auch an das preußische Ministerium des Innern, den Haus⸗ und Grundbesitzerverein sowie den A. und S.⸗Rat Neukölln berichtet worden. Im weiteren sei eine Bekanntmachung eingegangen, die, wie folgt, laute: „Der Vollzugsausschuß der Arbeiter- und Soldaten— räte verfügt. daß Pfändungen und Zwangevollstreckungen bei Kriegs teilnehmein und Kriegerwitwen bis auf weiteres nicht vorgenommen werden dürfen, bei der übrigen arbeitenden oder arbeitslosen Bevölkerung nur dann, wenn das Jahreseinkommen 5000 „½½ über steigt. Die Verfügung tritt sofort in Kraft und behält ihre Rechis— gültigkeit, bis durch die Landesregierung eine gesetzliche Regelung in gleichem Sinne erfolgt. Der Vollzugsausschuß ersucht, die in Frage kommenden Gerichtävollzieher unverzüglich dementsprechend zu unter richten. gez. Koch.“ Man könne eine derartige Bekanntmachung peistehen und auch für berechtigt halten. Aber wobin solle es führen wenn jeder einzelne A. und S.⸗at derartige Verfügungen
.
erlasse? Das führe zu einem Durcheinander, so daß kein Mensch mehr wisse, woran er sei. Es führe zur Anarchie. Auch in Mariendorf habe man einfach die Gemeindever— t etung auseinandergejagt und gerade fett, in der Lagk, in der wir uns befinden, müsse die Gemeindevertrelung arbeiten. GGelte es doch, über die Erwerbslosenfürsorge, über Noölstandsarbeiten nim. zu beraken. Die A. und S. Räte hätten das Koönnollrecht und, wenn dieses nicht ausreichend sei, seien entscheidende Stellen im Einverständnis mit der Regierung neu zu besetzen. Im Sicherheits dienst entständen sehr häufig Meinungsverschiedenbeiten wegen Tragung der Koften. Die Kosten für den örtlichen Sicher— heitsdienst müßten die Gemeinden tragen. Ties komme auch zum Ausdruck in einer Verordnung der derzeitigen preußischen Regierung bom 22. November 1918. Nun aber set zu verzeichnen, daß einztlue Gemeinen nicht nur für diese, sondern auch für umlirgende (Fistei und Ortschaften den Sicherheitsdienst regelten. Hier sei zu
tritt, deren Erfüllung diese Produttie — in erster Linie die Arbeiterschaft selbst am meisten schädigen würde.
in berufung all 4 ö. 1 1 . die gedeihliche Fortentwi
erforderlich ist.
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3 21 — kur nicht wiede n unter das Joch haben das Landratsamt besetzt, und die Kontrolle der einzelnen Vezernate ite d 1”beseiti Eberlein nüssen um 11 n 9 ne Or zanisation * l 1h parlamente sind l S. Rate ertragen l . jeindevertreter in den lrbeiterräten, pvissen it alle B lid Schade, daß die schöne ö raeudet 18 e muß auch in all wetter liegenden Orte gehen und dort in diesem Sinne wirk Die M beiter, die die Revolution gemacht, haben auch das Mecht, den neuen Staat aufzubauen. Es wurden von den einzelnen Rednern verschiedene Anträge
gestellt, dahin gehend, die Landgemeindeordnung sofort aufzuhehen. ss 1 * z 64 2 2 M 7 . Genosse Heller unterbreitete der Versammlung folgenden Antrag:
„Die heute versammelten Vertreter der A. und S.⸗Mäte, die eine
Kontrolle bei den Kommunalveiwaltungen und sonstigen Behörden
ausüben, beschließen, eine 12 gliedrige Kommission einzujetzen, je vier aus den Kreisen Niederbarnim, Teltow⸗Beeskow und Berlin. Diese hat die vorliegenden Anträge zu verarheijen und sich mit dem preußi— schen Ministerium des Innern in Verbindung zu setzen und ihre Wünsche vorzutragen.“ Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Sämtliche Formationen der Garnison Graß Berlin wählen zu der am 16. Dezember cr. in Berlin zusammentretenden Dele⸗ giertenversammlung der A- und S.⸗Räte Deutschlands gemein- sam in der morgen, Nachmittags 3 Uhr, im Reichs tag stattfindenden Sitzung der Soldatenräte Geoß Berlins dessen Dele gierte. Wahrberechtigt sind laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in der morgigen Sitzung nur die Delegierten der S. Räte, die nach dem neuen Wahlreglement der S.„Räte gewählt und dem Wahlbüro gemeldet sind. Groß Berlin umfaßt alle die Orte, die dem Militärtelearaph Berlin angeschlossen sind. Formationen, welche die vorschrartsmäßige Meldung ihrer Vertreter und Angabe der Formatioasstärken noch nicht gemacht haben, werden hierdurch aufgefordert, die⸗ selbe sofort dem Wahlbüro, Berlin, Abgeordnetenhaus (Zimmer 34), telegraphisch mitzuteilen und die beglaubigten Unterlagen durch Boten umgehend einzureichen.
Zum Besuch der morgigen Delegiertenversammlung und zum Eintritt in den Sitzungssaal berechtigen nur die durch das Wahlbüro ausgegebenen Augweie karten.
Die Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutsch—⸗ lands in Berlin hat laut Meldung des „Wolffschen Tele graphen⸗ büros“ folgende Entschließung gefoßt: .
Angesichts der dem deutschen Wirtschaftsleben drobenden Gefahr hält es die Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands, der die gesamte organisierte Unternehmer- und Arbeiterschaft Deutschlands angehört. für dringend geboten. daß die Einberufung der National— versammlung beschleunigt wird, damit sich die wirtschaftlichen Verhältnisse sobald als möglich festigen.
Die Mitaliederversammlung der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände nahm in ihrer gestrigen hier abgehaltenen Sitzugg nach einem Bericht von Dr. Tänzler
die folgende Entschließung emwnimmig an:
Die Vereinigung der Deutschen Arbeit geberverbände stellt sich
auf den Boden der gegebenen Tatsachen. Sie erwartet aber von der Regierung, daß sie mit allen ihr zu Gebole stehenden Mitteln Ordnung und Freiheit des Wirtschaftslebens auftecht⸗ erhält, und wird ihr nach dieser Richtung jede Unterstützug ge⸗ währen. Nur, wenn alle Glieder des Volkes sich auf ibre Pflicht zur Arbeit besinnen, kann an eine Wiederaufrichtung unseres am Boden liegenden Wirtschaftslebens gedacht werden. Von der Ar⸗
beiterschaft wird erwartet, daß sie auch in ihrem Teile mithilft eine
geordnete Produktion aufrechtzuerhalten, und Forderungen entgegen⸗
tlion unmöglich machen und damit
Uebeieilte Regierungsmaßnahmen haben Loslösungstestrebungen
ganzer Landesteile vom Reiche hervorgerufen und bedrohen aufs ernsteste den 3zusammenhalt des Neiches. deutschen Arbeitgeberverbände verlangt daher, daß grundlegende poli⸗ tische und wirtschaftliche Maßnahmen nur im Wege geregelter Gesetz gebung und nur nach eingehender Vorbereitung und nach ausreichen Anhörung aller Beteiligten erfolgen.
* 891 I
Vereinigung der
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der
Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände verlangt
endlich mit allem Nachdruck die sofortige Einberufung der Nationalversammlung, damit das ganze Volk an der Ge⸗ staltung des Reiches mitarbeiten und die Grundlagen eines geordneten Staats- und Rechtslebens schaffen kann. Jeder Tag der Zögerung
bedeutet den weiteren unwiederbringlichen Verlust unermeßlicher Werte
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und vermehrt die Gefahr fremder Einmischung.
In der gestern hier tagenden Versammlung der
Delegierten der gesamten Nachrichtent ruppen Deutschlands ist die folgende Entschließung angenommen worden:
Die vom 10. bis 12. Dezember 1918 in Berlin versammelten Delegierten der Nachrichtentrupren ganz Deunschlands stehen in
* Uebeteinstimmung mit etwa 120000 Kameraden sest hinter der jetzigen Regierung und betämpfen mit Entschiedenheit die Umtriebe aller Part ien, die Aufruhr und Unordnung berbelführen wollen. Sie begrüßen den Entschluß der Regierung, die Nationaler samm⸗ lung einzuberufen, sind jedoch der Ansicht, daß eine Frühere 11
m 1tz. Februar sehr wohl möglich und für
lung der sozialistischen Nepuüblit unbedingt
Der Vollzugsausschuß der A—⸗ und S.⸗Räte des
20. Armeekorps hat gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgende Depesche an dle Reichsleitung Ebert, Haase und an die Reichskonferenz der A= und S.„Räte zu Händen Müller⸗-Molkenbuhr gerichtet:
Die Arbeiter und Soldatenräte des 20. Armer orpz steben guf
tem Standpunkt, daß die NRalttonalversa um lung möglichft
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einberufen werden muß und daß bitäz zur Ein. und Durch
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