1918 / 301 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Dec 1918 18:00:01 GMT) scan diff

schatzan/

festgese zt.

Die Deutsche Arzt z 9 Monats im Verla

1919 wird im Laufe dieses mannschen Buchhandlung, Berlin erscheinen und ist durch jede B

Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 185 „Reichs-Gesetzblatts“ enthält unter

„Verordnung über Fürsorge für geschlechts— Dezember 1918, unter versicherungerechtliche setzes, vom 14. De⸗

höringe, vom 17. 6590 eine Verordnung über n der Aufhehung des Hifsdienstge zember 1918, und unter Nr 6591 eine An über die Regelung der 23. Novemher 1918 zember 1918. Berlin W. 9, den 19. Dezember 1918. Postzeitungsamt.

kranke Heeresang

Wirkunge

ordnung zur Ergänzung der Anordnung Arbeitszeit gewe blicher Arbeiter vom

(Reichs Gesetzbl 1331), vom 17. De⸗

Preußen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

der Regierungs- und Baurat Hamm von igma ringen, der Baurat Auguff Bode von in Cassel und die lander von Hohensalza als Vor— n Lehe, Siebenhüner von Allen— helm Drescher von Torgau als in Hohensalza und Salfeld von deburg (Bereich der Elbstrom bauverwaltung). in Torgau ist die

Versetzt sind: Bromberg nach S Kreuznach ols Vorsta Regierungebaumeister Hol stand des Polizeibauamts i burg nach Insterburg, Vorstand des Hochbauamts Danzig nach Mag tegierungsbanmeister Rudhard 8 Hochbauamts daselbst übe gierungsbaumeister des Eisenbahnb Darmstadt, ist als abteilung nach Haiger versetzt.

des Hochbauamt

Vorstandsstelle d aufochs Kado,

bisher in Vorstand der Eisenbahnbau—

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Seminarlehrer Christoph Schroeter aus

Der bisherige Sen ist zum Kreisschulinspektor in Jutroschin ernannt

Stgata angehörigen, recht für die wahlberechtigten höheren innenhildunas⸗

entgegenstehen den lschen Vereinen und Ver— selben Maße wie allen übrigen Staats—

imt worden ist, daß alle ahr vollendet haben, das Wahl

Nachdem hestim die das 20 Lebens; Nationalver Schülern

sammlung Schülerinnen anstalten und der Lehrer- und Lehrer anst alten stimmungen die Reteiligung an po i sammlungen in dem bürgern zu gestatten.

Berlin, den 20. Das Ministerium für W ssenschaft, Ktunst und Volksbildung. Haenisch.

Aufhebung

nber 1918.

(mFortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Deuntsches Reich. Berlin, 21. Dezember 1918.

volnische Regierung die en Beziehungen erklärte, hat „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden

Preußen. Die Note, mit der die Unterbrechung der diplomalisch laut Meldung des Wortlaut: Ew. Exzellenz! Die Polnische Regierung hat am 25. November d. J

Solf gerichtet.

rt; * 115 2 artig unmöglich.

systematisch bedrücken, miß— den Polen seindlichen Elemente begünstigt. zwischen den ver— hafft an den Grenzen für ihre Sicherheit. das zwischen gewissen

behörden, die die polniiche Bevölkerung

Nationalitäten dieser Gebiete der polnischen Republik eine dauernde l seits trägt das offenbare Einvernehmen, der Sowjet Regierun Systems in diesen Gegenden lange Dauer der mühseligen Verhandlungen über die der Bug⸗Etappe veil zu spät errolgt, jede praktische ? stützung, welche die dentschen Militaͤrbe

Militärbehörden 1isbreitung des bolschewistischen der Lösung

hörden im Gebiet von Cholm

zu schaffen, olnische und ukrainische Nation durch eine Kluft zi es der Polnischen Reg tretern Deutschlands schutzes Ost und wie auch die Erschwerungen, die Warschau und den polnischen Geb sehr dazu beigetragen, die völkerung ge en Preußen zu Deutschlands,

stmarken vereins freien Verkehr zwischen ietsteilen Preußens bestehen, haben feindlichen Gefühle der polnischen Be— tärlen und Zweifel an der Auf— Präsidenten lamierten Friedensgrundsätze zu halten,

Vereinigten

de

; 1 Polens und an . ö ünftige Beziehungen für schädlich. In der Hoffnung, daß ch Wiederherstellung normaler

- isch zolnischen und dem werden, glaubt Tatsachen die Staaten unter—⸗ g Ausdruck ver⸗ bitten, mit allen Polnischen Republit

inister der auswärtigen Angelegenheiten

L. Wassiljews ki. Zu dieser Note bemerkt das oben genannte Telegraphen— büro folgendes: K Der polnischen Regierung fehlt jeder Rechtstitel, die Räumung berostgebiets zu fordern. Ein Eingehen“ auf diese Forderung 1s der deurschen Regierung bätte im Wi erfpruch zu den von ihr angenommenen Waffenstillstandsbedingen gestanden. .

2) Im Gegensatz zu der behaupteten Bedrückung der pelnischen Bevölkerung im Oberostgebiet ist durch den von der polnischen Re— gierung nach Obe ost entsandten Vertreter des polnischen General— stahes ausdrücklich festgestellt worden. daß das Verl ältnis in diesen Gebieten zwischen den deutschen Behörden und der polnischen Be⸗ völkerung gut ist. Hieraus geht schon hervor, daß die in der Note aufgestellte weitere Behauptung, die deutschen Behörden begünstigten die den Polen feindlichen Bevölkerungsteile, der Grundlagen ent— hehrt.

3) Zwischen den deutschen Milttärbehörden und der Somjet— regierung besteht keinerlei freundsch ftliches Verhalten, wie der pol— nischen Regierung genau bekannt ist.

4) Verhandlungen über die baldige Räumung der Bugetappe haben sofort nach Eintreffen des deutschen Gesandten in Warschau begonnen. Daß sie zu spät zu Ende kamen, lag lediglich am Ver— halten der polniscken Regierung, die die deutschen Vorschläge wochen— lang unbeamwortet ließ.

5) Die Behauptung, daß deutsche Militärbehörden in den Kämpfen zwischen den Ukrainern und Polen für die ersteren Partei ergriffen hätten, widerlegt sich schon dadurch, daß bekanntlich die deuischen Truppen sich verpflichtet haben, bei den Parteikämpfen in der Ukraine neutral zu bleiben und selbstverständlich unter Aufsicht ihrer Führer und Soldatenräte di sen Beschluß gewissenhaft aufrecht erhalten haben.

6 Die Unterstellung. daß der Friede zwischen Deutschland und Polen seitens Deutschlands durch Organisierung des Heimatschutzes Dst gefährdet werde, wird schon dadurch Lügen gestüaft daß die Ge— fährdung des Friedens offenkundig von der polnischen Regierung selbst ausgegangen ist, indem sie in den Ostprovinzen eine zügeslose Agitation entfaltete und nunmehr dazu übergegangen ist, in offenkundiger Ver⸗ letzung nicht nur des Völkerrechts, sondern auch der speziellen Be⸗ stimmungen des Waffenstillstandsvertrags, Wahlen zum polnischen Landtag auf reichs deutschem Gebiet auszuschreihen. Alle Anregungen des Gesandten vom ersten Tage seines Aufenthalts an, den Grenz⸗ schutz gemeinsam in friedlicher Weise zu organisiieren, sind ohne Be⸗ antwortung gehlieben.

Wahrend der Anwesenheit der deutschen Gesandtschaft in Warschau ist die deutsche Gesandtschaft unerhörten Anvöbelungen durch die polnische Presse oder gewalttätigen Anschlägen der Warschauer Bevölkerung ausgesetzt gewefen. An allen Straßenecken durften hetzerische Aufrufe und Plakate mit Aufforderungen zu den Waffen gegen das Deutschtum prangen, ohne daß irgend jemand auch nur versucht hätte, diesem Treiben der chauvinistischen Hetzer sich zu widersetzen.

In dar gestrigen Sitzung der Internationalen Waffenstillstandskommisston in Spaa wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, von dem Vertreter der beutschen Regierung eine Note überreicht, nach der die nor— wegische die britische Regierung gebeten hat, sechs deutschen sich in Helsingör oper auf dem Wege dorthin befindenden, mit norweg schen, gemäß dem amerikanischen Abkommen zur Aus⸗ fuhr freigeg⸗bener Fischprodukten belabenen und ebenso einigen deutschen noch in deütschen Häfen mit Rohmaterialien für Nor— wegen beladenen Dampfern Geltitscheine his zum Bestim— mungsort zu erteilen. Im Interesse der Lebensmittelbersor— gung Deutschlands wurde dieses Ersuchen von der deuischen Regierung unterstützt.

Der Wirtschaftskommission der Deutschen Waffenstillstand s kommiffion sind französische For—

derungen vorgelegt worden, die die Belieferung der,

Hüttenwerke und Fabriken Lothringens, des Elsaß und „der benachbarten Gebiete“ mit den für ihren Betrieb notwendigen Hilfs- und Brennstoffen hetreff en. Wie „Wolffs Telegtaphenbüro“ meldet, wird von der fianzösischen Vertretung verlangt, daß täglich 10 500 oder monatlich 315 000 Tonnen Koks geliefert werden, die vom rechtsrheinischen Gebiet für Zwecke der Cisenerzeugung im wesentlichen auf Eisenbahnwagen zugesnhrt werden sollten. Daran schloß sich die Forderung, für den Betrieb anderer Werke dieses Gebiets die notwendigen Mengen von Kohle und Koks aus dem rechtsrheinischen Gebiet auf Wasserwegen zu liefern. Der Bedarf hierfür beziffert sich auf 3500 Tonnen läglich oder 105 000 Tonnen mongtlich. Außerdem sollte die deutsche Regierung durch rechtsrheinische Gruben für die Besatzungstruppen der“ Brückenköpfe und Fluß⸗ ufer monatlich 195 C00 Tonnen Brennstoff liefern. Eine zeikt⸗ liche Beschränkung dieser Lieferungen war in der französischen Forderung nicht vorgesehen, sondern nur ür die außerdem belangte Lieferung von monatlich 000 Tonnen Reinmangan oder II? 500 Tonnen achtprozentiger Manganerze festgesetzt. Französischer⸗ seits wurde gefordert, daß diese bis zu dem Zeijpunkt erfolgen sollte, an, welchem die von der franzöfischen Regterung getroffenen Maß nahmen für die Versorgung der Lothringer und Saarhütten mit manganarmen Erzen in Wirksamteit getreten sind. Französischerseits war weiter festgesetzt, daß die Lieferungen ohne irgendwelchen Verzug beginnen und bis auf weiteres nach dem Vorbild der während des 3. Quartals 1918 ausgeführten fortnesetzt werden sollten. Rechnungen sollten auf das zu diesem Zwecke eingerichtete Comptoir des Cham, bros de Commerce d'Alsace et, d Lorraine“ ausgestellt werden, daß auch mit der Erteilung künftiger Weisungen der französischen Regierung beauftragt sei. Delkredere für dieses „Comptofrkm sosfste die französiiche Regierung Übernehmen. Qualstät und Preise der zu liesernden Materialien sind die gleichen, wie während des 3. Quartals UI8; bei der Lieferung von Brennstoffen für Brückenköpfe und Flußufer tritt die französische Militärbehörde an die Stelle dieses Comptoir“.

Außerdem verlangte die französische Vertretung die Lieferung von Fabrikaten und Material sowie „Rückeistattung des den Werfen ent nommenen Materials, das unentbehrlich für ihren ordentlichen Betrieb ist“. Auf Grund dieser Forderungen sollte die deutsche Regierung alle Bestellungen auf Ersatzstücke und mechanisches Material aug? führen und liefern lassen, die ihr durch Vermittlung des genannten Comptoir für den Unterhalt oder die Ausbesserung der Einrichtung und des Materials jener Hüttenwerke gegeben werden, die Maschinen deutscher Herkunft besitzen. Hierbei“ wird ausdrücklich erwähnt: Grubenmaterial, Materlal für Eisen hütten, Material fuͤr Elektrüitätz.

Sxezialeinrichtungen für Vütten

s in den Werken entun nien: ; . . usdrücklich r poroe Maschinenteile, industrielle und la dwurschaf zeune verschiedene Zuhehört Ue jeder Art, zer törte Gegen

im allgemeinen jeder Gegenstnd in zustriellen oder land en énnde gm

Bedarfs einschl eßlich Schiffahrts⸗, Trans portmaterials und zeuge usw., welches von den hesetzten Gebieten duich deut oder Armeen ihrer früheren Verbündeten unter irgend einen von militärischen oder Zivilbehörden oter von eil chen r. nommen worden ist; Zur Duichführung der „Zurückerst eine Reihe von Maßnahmen verlangt. Sie deutsche sollte der interalliierten Waffenstillstande komm jsion schleuni c orfiziellen oder privaten Aufzeichnungen, welche sich auf i . stände beziehen. übermitteln, eb enso alle Vertaust vertrag. Nee oder anderen Verträgen, den darauf bezüglichen Schritt wech lien Erklärungen und alle zweckdienlichen Angaben üßer Beten kunft, Umwandlung, augenblicklichen Zustand und Lagerort , stände. Ferner sollten Beauftragte der französiichen Regierung! Deutschland an Oit und Sielle diejenigen Feststellungen unh in prüfungen vornehmen lassen, die zweckdienlich sein jvñ Zurückbeförderung sollte gemäß besonderer, durch französi' bündete Behörden noch zu erteilender Weisungen erfolgen. hervorgehoben wurde die Angabe der Lager in Parks, bahnen, auf Schiffen oder in Werken, in denen sich die e

aus Frankieich, Belgien, Luxemburg und Elsaß. Lothring i

1

nommenen Treibriemen, elektrische Motoren, Moennt 'i Apparatur usw. befinden. Im Falle der Nichtbefolgung dieser i schriten wurde in der franzoͤsischen Forderung soßsortige Anorbmun bon Gegenmaßnahmen“ angedroht. Für die Vorlage der perlane Auskünste wurde eine Frist von 8 Tagen sestgeisetzt. Bei liche schreitung dieser Frist wurden, gleichfalls besondere Gegenmaßnahme angedroht, mit dem ausdrücklichen Hinzufügen, daß hierdurch e weiteren Maßnahmen, die für notwendig erachtet werden ollten zicht vorgegriffen werden soll, wie überhaupt diese Mückerstattung gefordert wurde, unter besonders ausgesprochenem Voꝛbehast al etwaigen späteren Ansprüche, jedweder Regelung, jeder Entschadigung Strafen, Reparation usw., die sich auf diese Entnahmen oder der, Folgen beziehen.“ .

Die deutsche Wirtschaftskom mission der ständigen Waßen

.

stillstandskom mission ertlätte sich zur Errterung dieser in seitigen Forderungen auf Grundlage des Prinzips der Gegen seitigkeit bereit. Der fronzösische Oberst Mercier, der von n Gegenseite als Sachverständiger entsandt war, erwiderte, daß diese Antwort als Ablehnung der überreichten Forde rungen angesehen werden müsse, und hat daraufhin Spa verlassen. n

Nach einer Mitteilung der Waffenstillstan ds kommission is auf deutsches Drängen die französische G penzsperre ühen Elsaß Lothringen für die demobilifierten Elsaß Loshringer an 14 Dezember aufgehoben worden. Die demo bilsieren Elsaß Lothringer können daher jetzt in ihre Heimat zurücklehren

Die Bedingung des Waffenstillstandz vertrages, daß di abzugehenden Lokomotiorn mit Personal besetzt sein missen stellt die deutschen Lokomotioführer und Heizer hot die große Aufgabe, enischeidend bei der Durchführung der He dingungen und damit bei der Vorbereitung des Friedens das deutsche Volk mitzuwirken. Es werden Taufenhe po Beamten mitwirken müssen. Wie „Wo ffs Telegraphenbino meldet, hat die Entente verlangt, daß das deutsche Persona nicht nur im früheren hesetzten Gebiet, sondern auch darühe hinaus Dienst tun soll, mit der Reschränkung, daß R Linie Dejon— Paris Le Haore im allgemeinen nicht üher schritten mird.

Die Jateressen der Bediensteten werden dutch die deutsche Vertzeter bei den in Frage kommenden französischen Hahn gesellschaften gewahrt. Die Sicherheit für Leih und Leben ist bestimmt zugesagt, die belgische und französische YJevölkermn ist durch die Tageszeitungen und durch Maneranschläge auf die Unantastbarkeit der deytschen Eisenbahner hingewiesen. Det Brief⸗ und Patetverkehr int gestattet. Die Beviensteten erhalle gleiche Armbinden wie die französischen Ange stellten und die nölige Aus weise. Die Gebühren sind vom 23 Dezember 1918 ah über dt Sätze hinaus erhöht, die fücztich in der Peesse, zum Teil in richtig, angegeben wurden. Vie Bediensteten erhalten iht Heimatgehalt weiter bezahlt, ferner einhrinlich für Führer um Heizer ein Mobilmachungsgeld von 300 S6, sowe l sie nich früher ein sosches schon erhalten haben, 36 MS Tagetzzulage 15 (6 Verpfleaungsgeld oder freie Verpflegung und fteie Unterkunft. Der Dienst wird sich auf mehrere Wochen er strecken.

Gegenüber der Veröffentlichung der Deutschen Vaffe⸗ stillstandskommission, betreffend das Ver kehrspersonal, ist obiger Quelle zufolge nachstehende Aenderung eing'trelen: .

1) Das Verkehrspersonal kehrt nicht sofort nach Uichergabe dl Materials zurück, fendern verbleibt bis auf weiteres bei der Lol— motive, solange diese bei der Eatente Dienst tut. . (.

2) Die Zulagen werden dem Perjonal nicht gewährt, um di llebergabe zu beschleunigen, sondern für die Bereimilligteit, nach Belgien zu gehen. J

3) Es wird ein Mobilmachun g6⸗, kein Demobilmachunst⸗ geld gewahrt.

In der letzten Sitzung der Gefangenen komm issinn in Spaa erklärte der franzäsische Vorsitzen de, wie „Wolfs Telegrophenbiho“ meldet, daß die in Weil Ce opoldst he n sationierende deutsche Kompagnie in die Liste der Pole

truppen für die neutrale Zone aufgenommen werden . Die Gefangenen müßten sa schnell ' wie möglich abbe ferder werden, z B. in Sammellager am Rhein, wo die Entente de Verpflegung übernehme! Ter Vertreier des K legemm t eren hielt die Ausführung infolge der augenblicklichen Der eh e n für schwierig. Der Abtransport über Holland und die Nord— ö. Ostseehäfen habe schon auf mehrere Tage unterbrechen werd

müssen. Die Gestellung von Eisenbahnmalersal hierfür, wurde

, . , , e nnert⸗ fran zösischerseits abgelehnt. Der deutsche Vorsitzende ,

au deg schon vor einem Monat erfolgten Hin weis auf g drohenden Ernährungsschwierigkeiten, eine Milderung . Blockade sei auch im Interesse der Gefangenen gebolem,

Auch dies wurde verwelgert. he

Auf die Anfrage des englischen Vertreters, ob für i, Sanitätszüge, deren Lokgmotiven nur bis Herber tha! ger, seien, deutscherseits Maschinen gestellt werden könnten, u eine bestimmte Antwort noch nicht erteilt werden. Es e r empfohlen, englischen Maschinen nach italienischem

deuische Führer heizugehen.

6 71 egꝗ erung

. . ö 2

Die Einteilung der 10KRilometer breiten n eutralen 161nr z mi 239 1197 ö zone ist enn ne tm dem Yes tzangs gebiet der alllierlen Trupnen so en folat, daß vier Anschnitt= en'standen sind:

Abschnitt L umfaßt das Gebiet von der holländijchen Grenze bis zum Nordiand. des Brückenfop /e Eöin bei J

Abschgitt 2 dad daran anschließzende Gehe bis zur Ecke zwischen dem Brückenkopf Eöln und Koblenz ausschließlich Honnef 9

) ö * 1. * . *. ) ö 2. 1 .

Abschnitt. 3 geht bis zur Ecke zwischen dein Brückenkopf Koblenz⸗ Mainʒ einschließlich Lorch. ö

Abschnitt 4 umfaßt die ganze neutrale Zone von da ab bis zur Schweiz. 9. 2 . 2 ;

Im Abschnilt 1 ist Wesel der Sitz der Kommandantur. Die Besatzung besteht aus einem Bafaifion Infanterie in Wesel und. einem Bataillon in Düsseltorf sowie einer Esladron Wesel

Die Kommandantur 8 Abschnitis 2 ist Wipperfürth; die Be⸗ satzung bestebt aus einem Bataillon Infanterie in Rem cheid, einer Eskadron in Eidorf. ;

. Die Kommandantur für den 3. Abschnitt liegt in Westerburg. Die Besatzung setzt sich zusammen aus einem Bataillon Infanterle in Hachenburg, einem Bataillon in Limburg und einer Extkadron in Westerburg.

Die Kommandantur des letzten großen Abschnitts ist in Farls⸗ rube. Die Besatzung besteht aus einer Cstadron in Homburg einem Bataillon Infanterie in Frankfurt, einem Bataillon In⸗

3

fanterie in. Tarmstadt einer Egkadron in Dgrmstadt, einem

in

Bataillon in Mannheim, einer Eskadrion in Schweh n geh einem Bataillon in Karlsruhe, einer Esfadror in Karlsruhe, einem Batgillon in Lahr, einer Eskadron in Lahr und einer Eskadron in Müllheim.

Durch „Wolffs Telegraphenbüro“ wird hekanntgegeben, daß Anträge auf Ein- und Ausretiseerlaubnis von und nach den besetzten Gebielen lediglich an die lokalen Behörden der Okkupations mächte, nicht aber an die deutsche Waffenstillstandstom mission zu richten sind. .

Die spanische Regierung hat laut Meldung detz „Wolffschtn Telegrophenbüros“ dem Auswärtigen Amt mit— geteilt, daß Botschafter Prinz Ratibor, Legationosekrelär von Stohrer, Militärattach Major Kalle, Marineattachs Kapitänleutnant Steffen und Marineintendanturrat Grimm nicht mehr „persona grata“ seien. Prinz Ratibor und, die genaunten Mitglieder der dentschen Boischaft werden demnächst ihre Rückteise nach Deutschland antreten. Als Geschäftsträger verbleibt der erste Sekretär der Boischaft, Botschaftgrat Graf Hassewitz, in Madrid. Es ist außerordentlich bedauerlich, daß das Kabinett des Grafen Romanones sich von der Entenie zu die sem Schritt hat drängen lassen, nachdem alle vorhergegangenen Regierungen Spaniens während der vier Jahre des Weltkrieges in stolzem Unabhängigkeitsbewußisein ene unparteiische Neutralität auf— aecht zu erhalten verstanden hatten.

Als Nachfolger von Dr. So f ist nach einer Meldung des „Wolffschen Teleg aphenbüros“ der bisherige Gesandte in Kopenhagen Giaf Brockdorff⸗Rantzau zum Slaatssekretãr des Aeußern ernannt worden.

Im Interesse der Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Funkentelegraphendienstes hat die von der Reichs regiernna eingesetzte Reichs fun ktommission laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ beschlossen, daß zur Herbeiführung einer größeren Beschleunigung in der Liefe⸗ rung von Fäankergerät und Stationtzinventar alle dring⸗ lichen Anforderungen der Funkenstationen, die von den bis— her für die Anforderung zuständigen Stellen nicht erledigt werden löanen und daher mit hinreichender Begründung versehen an die Reichsfunktommission gerichtet werden, von der Reichsfun kkommission Ten Ausgabestellen der ein elnen Resso ts unmsttelbar zugeleitet werben.! Die Ausgabestellen werken die notwendigen Anweisungen hierüber von ihrer vor— gesetzten Dienststelle erhalten. Die beteiligten Stationen richten nach di ser Regelung solche Anforderungen nicht mehr an die „Zeniralsunkleitung“, sondern an die „Reichs funk⸗ kommission, Berlin W.“ (Wilhelmstraße 64).

Die Kriegs rohstoffabteilung macht bekannt, daß die Angelegenheiten der Elektrizitäts?, Gas- und Wasser⸗ anlagen und Trocknerelen nach mie' vor der amtlichen Be⸗ arbeitnng unterliegen. Soweit die Ver sorgung mit Kohle in Betracht kommt, geschieht sie durch den Reichskemmissar für die Kohlenverteilung, Äbtellung Kohle, Berlin W., Wich⸗ mannstr. 19. Die Regelung der Menge der zu erzeugenden elettrischen Arbeit, deren Verieilung und Abgabe zum Venbrauch, bearbeitet auf Grund der Bundesratsverordnung vom 21. 6.17 und der Bekanntmachung vom 2. IJ. 17 der Reichs kommissar für die Kohlenverteilung, Abteilung Elektrizttät, Gas und Wasser, Berlin Sw. 1, Königgrätzerstr. 28. Für den inneren nd technisch-wirtschaftlichen Betrieb, Maschinenbeschaffung, Unterhaltung und Aus besserung, Leitungsbau, Personal⸗ und Transportfragen, Treibol, Schmiermittel ufa. Bat im Auf⸗ trage des Reich amts sür die wirsschaftliche Demobilmachung die Kriegs⸗-Rohstoff⸗ Abteilung Sektion El. Berlin 8W. 11, öͤniggrätzernr. 28, zu sorgen. ö

Zur Ausführung dieser Aufgaben im einzelnen sind über das Jieich verteilt örklliche Stellen tätig, und zwar die Kohlen— peiteilungsstellen, die Vertrauengmänner des Reichs kommissars für die Kohlenverteilung und die technischen Referenten der Demobilmachunggkommiffare bezw. der Kriegsamte stellen. .

. Die, neueste Nummer des „Justizministerialblattes“ ver— ossentlicht eine Verfügung des preußischen Zustiz— ministers über die Anwendung der Untersuchungs⸗ aft. Der Staatganwaltschaft werden Weisungen gegeben, die zum Ziele haben, durch die Antraastellung der Siaats— anwaltschafst auf eine Verminderung der Verhängung der Unten⸗ suchungshaft, auf eine Abkürzung ihrer Dauer und auf möglichst weitgehende Anrechnung erlittener Untersuchungshaft auf die erkannten Strafen hinzuẃtrken.

An die Oberpräsidenten und Regierungzpräsidenten ist nich einer Meldung bes, Wolffschen Telegraphenbäros solgender Iriaß des Piinisterinjns des Innern, geheschnet Hirsch, Dr.

hrelischesd, ergangen:

In einzelnen S das Wohne gemeinde erschwert od wärtigen Schwierigkeiten von den Betroffenen jetzt Kom munalaufsichtehehör in Betracht kommen den oder Milderung einer

idten wird den städtischen Beamten n außerhaltz der Anstellunge—⸗ r nersagt. Mit Rücksicht auf die gegen⸗ ohnungsbeschaffung wird das besanders schwer empfunden. den wollen in geeigneter Weise auf die Städte einwirken, um artigen Uehung zu erzielen.

e Aufhebung

Das Regie laut Meldung Bekanntmachung;

rungsamtshlatt des Be det „Wolffse

zirk8 Allenstein bringt nhüros“ folgende in Warschau hat nach Zeitungsnach polnischen Nationalpersammlung Ausnahme d Veranlassung Wählerlisten hlflugblättern stellen sich Es wird deshalb ringend gewarnt. Militärbehörden i Und S.⸗Räten haben Weisung, jede die in irgendeiner Form der Beteili— rbereitung zur Wahl atio nalversammlun 9g verdächtig ist.

richten Wahlen zur ko den hiesigen Regierungsbezirk ausgeschriehen. Vorbereitungen dazu, Auf Kandidaten sowie die dar als Verbrechen vor irgendwelcher Alle Polizeibehs vernehmen mit den örtlie Person sofort zu verhaften,

ituierenden

. des Hochverrates. Teilnahme an solchen Handlungen d rden, Gendarmerie⸗ und

Die Nordwestliche Eisen- und S des „Wolffs sitzung b-⸗sch st illstan ds

besetzten Gebiet gefährdet die rechtsrheinische Ei Wenn nicht die

Vereins Deutscher hat nach einer Meldung der gestrigen Vorstands⸗ ramm an die Waffen⸗ a zu senden: von dem linksrheinischen »as übrige Deutschland Kohlenbergbau thringischen Erze n enindustrie und

tahlindustrieller

chen Telegraphenbüros“ in lossen, folgendes Teleg kom mission in Spa ot jeglichen Güterverkehrs Zone und senindustrie und Zufuhr der lo ist ein Erliegen der Hochof üb rhaupt Unausbleiblich, da die Weiter stockt seit der Besetzung inksrheinisch gelegenen Eisen- und rechtsrheinische Werke dringend an— unmittelbar on linksrheinischen Braunkohlen— insbesondere zerländer Stahlwerke seit Wochen der rechitsrheinischen die für sie links— üglich abgefahren werden.

aufs äußerste. lichst bald erfolg der Eisenindustrie einen Monat reichen. die Zufuhr an Erzeugnissen der l Kohsengruben, auf die große

liegen. Desgleichen ist die Zufuhr v rechtsrheinischen land unterbrochen, sodaß die Ebenso stöß Gruben auf die rbeinisch lagernde Arbeitslosigkeit von bei den Gegnern v n Gebiet und der neutralen der neuiralen Zone dem besetzten Gebiet und dem übrigen nterbrechungen angeordnet werden.

die Koblenförderung

größten Schwierigkeiten, wenn n Materialien nicht unper Hunderttausenden bitten wir, zwischen dem besetzte oder bei Besetzung

nach Norden zwischer land teine Verke

daß die Sperre Zone aufgehoben vom Brückenkopf Eöln ab

Württemberg. Das Justizministerium hat dem Justizbehörden einen Erlaß ge des Rates der Gewährung der Straffrei vom 8 Dezember erbindlich und neben gischen provisorische

„Staattzanzeiger“ zufolge richtet, wonach die Ver⸗ Volksbeauftrag ten über und Strafmilde⸗

Württemberg der allgemeinen Amnestie n Regierung vom 15. No⸗ rlaß der württembergischen ng an den Justizminister vom 19. nicht anwendbar des ührt, daß die Gnadenbefugnis Württembergs als die nun— gewalt übergegangen, daß der egnadigungsrechts durch di m 9. Novem

ordnung

der württember vember d. I und dem G viso ischen NRegieru vember d. J. Justizministeriums wird ausgef auf die prooisorische mehrige Trägerin der Staats Rechts zustand hiesichtlich des staats rechtlichen Veränderungen vo worden ist, und daß deshalb nach wie vor di Gnadenrechts durch das Reich,

württembengischen Staat zukommt, visorische Regierung hat ministeriums angeschlossen unter Verwahrung gegen den

Württembergs telegraphisch in K

Regierung

ber nicht berührt e Ausübung des soweit die Justizhoheit dem aue geschlossen ist. tsauffassung des Justiz⸗ und hiervon die Reichsre Eingriff in die Justizhoheit enntnis gesetzt.

sich der Rech

Oefterreich.

Der Ausschuß des Laibacher Nati besetzte Gebiet sandie der jugoslabische Belgrad ein Telegramm, in dem,

onalrats für das n Regierung in wie das „Korrespondenz⸗ im Namen der Jugoslaven von Görz. Triest und Istrien sowie der besetzten Teile Krains und Kärntens veriangt wird, daß die Regierung den i lavisches Gebiet mit allen Kräften ente Komp eo hinsichtlich der zugoslavif keinen Umständen anerkannt werden. Der ungarische Mini korrespondenzbüro“ zufolge bes rumänischen Befehlsh

büro“ meldet,

alienischen Anspiüchen

auf jugos chen Gebiete könne unter

sterrat hat dem, Telegraphen— chlossen, die Zumutung des in Siebenbürgen ab— wanach die Räumung nicht nur der Stadt n auch der ganzen Imperium er⸗

zulehnen, Kolaszvar und ihrer Umgebung, sonder auf die sich das rumänische sie den Bedingungen des Belgrader zuwiderläuft, in deren Sinne die ungarische Regierung bloß das durch die Demarkasionslinis begrenzte Gebiet militärisch zu räumen hohe. Belgrader Abkommen strategisch wichtige Punkte auch außerhalb des g zu besetzen, doch lege das Abkommen der ungarischen Re⸗ flicht auf, ihre militärischen Kräfte auch von diesen strategisch wichtigen Punkten zurückjuziehen. Vlel— mehr gehe aus dem Belgrader Vertrag deutlich sich das Recht Ungarns, eine Streitmacht von s und zwei Kavalleriedivisionen zur Wa Ruhe und Ordnung zu unterhalten, auf der Demarkationszlinie erstrecke. daher die erwähnte Zurücknahme der ungarischen nicht verfügt, sondern bloß angeordnet, d Zusammenstoßes mit den ; Die ungarische Regierung hat den französischen Vyx von, dieser ihrer Stellungnahme amtlicher an ihrem Entschluß unter allen Umständen

26 Komita te, strecken soll, verfügt wird, da Waffenstillstandsabkommens

Wohl sei im icht vorbehalten, eräumten Gebets

der Eatente

gierung nicht die 4

hervor, daß echs Jofanterie⸗ ing der öffentlichen das Gehiet diesseintz Das Kabinett Karolyt hat

diese sich jeden rumänlschen Truppen Oberstleutnant ich verständigt und ist entschlossen, festzuhalten.

ester Lloyd“ meldet, haben die ungarischen ; bis Aranyos

Galanta

itz⸗ und Trutz bündnis geschlossen, um den Heimate ort 15 letzten Tropfen Blut gegen die Tichechen zu verteidigen.

ö? ; 1 54 1 4 Ion er 25 ö hersiinoe 91 ganze ilchechische Wehrmacht in Oberungarn soll in

9 Ruttka zusammengezogen sein, um

ziehen. ; Frankreich. za der vorgestrigen Sitzung Res Senats führte Ribot ö ö. 3. ö .

anläßlich der Eiörterung über die Verlängenung des Prioilegs der Bank von Frankreich bezüglich der Finanzlage, wie „Wolffs Telegraphenhüro“ meldet, aus:

Das zemeine Budget Frankreichs werde sich ungefähr auf 17 Vüilliarken Francgs belaufen, von denen ͤ lliarden zur Zinsentilzung der Kriegsanleihen seien. Um die Finanzen auszugleichen, genüge es nicht selbst bei der stärtsten H rar mehr als 11 Milliarden einbringen halb vom Feinde eine große Enischäd: reich zu leistende Entschadigung anderen zu zahlenden Entschädigung aben. Die Opfer, die reich gebracht habe, und die größter seien, ale die der Alliierten, rechtfertigen dieses Verlangen. Belomme Frankreich die Prior nicht, so drohe es unter den ungeheuren Lasten zusammenzubieche Wenn die Entschsdigung lusgleich nick enügend sein müßten die Lasten ammengelegt werden, um den können.

Im Namen des Haushalts ausschusses der Kammer er⸗ klärte Dubois, daß die Kriegsschäden in Feankreich an Gebäuden, Grund und Boden, Mobiliar, Maschinen und Straßen, sich insgesamt auf 65 Milliarden Fr. belaufen, un⸗ gerechnet Schäden an historischen Bauten und die dem Handel durch Stillegung der Betriebe zugefügten.

Finnland.

In Finnland setzt, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, eine Bewegung zur Unter stützung des stam m verwandten Estlands gegen den russischen Bolschewismus ein. Zurächst ist eine Absendung won Sanitätspertonal und Material beabsichtigt Ein Ausschuß aus Mitaliedern aller Parteien, auch der Sozialdemokraten, hat die Leitung über⸗ nommen.

98! 8814

4

Statiftik und Volksmirtschaft. Zur Arbeiterbewegung.

Entgegen der vom Essener A. und S. Rat verbreiteten Meldung, daß der Bergarbeiterausstand im Ruhrgebier durch Verhandlungen unter Mitwirkung des A.- und S. galt in Essen beigeleat worden sei, erfährt der „Beil. Lok. Anz.“ daß gestern früh die Gesamtzahl der ausständigen Ruhrbergleute gegen vorgestern keine Abnahme erfahren hat. Von der gestrigen Morgenschicht waren wieder über 13 900 Mann ausständig. Die Gesamizahl der Ausständigen dürfte sich unter Einschluß der Nachmitiagsschicht also

auch gestern wieder auf über 20 000 Mann gestellt haben.

Aus Beuthen (Oberschlesien) wird dem. W. T. B.“ gemeldet, daß auf. der Charlottengrube b ei Rybnik bei der gestrigen Abendschicht die Belegschaft wiederum in den Ausstand trat.

Literatur.

Jahrbuch des deutschen Rechts, begründet von Dr. Hugo Neumann, herausgegeben von Dr. Franz S chlegel⸗ berger, Kammergerichtsrat, und Dr. Theodor pon D 1hausen, Geheimem Kriegsrat und vortragendem Rat im Kriegsmmisterium. 16. Jahrgang: Bericht über das Jahr 1957. XI und ck Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 37, geb. 44 . Das Jahrbuch, das der Fortentwicklung des deuijchen Rechts im Sinne deutscher Rechtseinheit und dem Zusammenwirken von Wissen— schaft und Praxis im ganzen Reiche durch zuverlässige Bericht⸗ erstattung über die Ergebnisse des Schrifttums und der Rechtsprechung auf allen wichtigen Gebieten der Zivilrechts pflege dienen will, unterrichtet? im vorliegenden 16. Jahr⸗ gang über die bedeutsame Literatur und Rechtsprechung des Jahres 1917 zu folgenden Gejsetzen: Bürgerliches Gesetzbuch nebst Ein führungsgesetz dazu und Gesetz zur Einschränkung der Verfügungen über Miet- und Pachtzinsforderungen, Reichshaftpflichtgesetz, Gesetz über den Verkehr mit K aftfahrzeugen, Handelsgesetzbuch, seerechtliche Nebengesetze und Binnenschiffahrtsgefetz, Post=, Telegraphen— und Fernsprechrecht, Gesetz gegen den unlauteren Wett—⸗ bewerb, Börsengesetz, Gesetz, betreffend die Gesellschaften mit be— schränkter, Haftung, Gefetz, betreffend die Erwerbs. und Wirtschafts⸗ genossenschaften, Wechselordnung, Scheckgesetz Pate ntgesetz, Gesetz, treffend den Schutz von Gebrauchsmustern, Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen, Gesetz. betteffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, Gesetz, betreffend das Urheber— recht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, Gesetz über das Verlagsrecht, Gejetz über die privaten Ver⸗ sicherungsunternehmungen, Gesetz über den Versicherunge vertrag, Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozeßordnung, Gesetz uͤber die Zwangsversteigerung und die Zwangs verwaltung, Koenkursordnung, Anfechtungsgesetz, Reichsgesetz Über ' die Angelegenheiten der frei— willigen Gerichtsbarkeit, Personenstandsgesetz und Grundbuchordnung. Wie bisher geben Mitarbeiter von anerkannter Sachkunde, der Legalordnung folgend, in knapper Form zunächst den wesenilichen Inhalt der Literalur von wissenschaftlichem Werte, die den genannten Gesetzen oder Abschnitien, einzelnen Vorschriften der— selben gewidmet ist, wieder und berichten dann über de zu den Einzelbestimmungen ergangene und veröffentlichte Rechtsprechung des Reichsgerichts vollständig, über die der Oberlandesgerichte unter Ausscheidung des Minder⸗ wichtigen und über die sonstige einschlägige Rechtsprechung unter Answahl des Wesentlichsten. Der nach dem Text der Geietze geordnete Stoff ist auch innerhalb der Paragraphen systematisch gegliedert, die Uebersicht durch vorangesetzte Stich⸗ wörter erleichtert. Auch ergänzende wichtige Landesgesetze und die zu ihnen ergangenen Entscheidungen nebst darauf bezůglicher Literafur sind berücksichtigt Vor den einzelnen Gesetzesstoffen oder Paragraphengrupven sind die ssie betreffenden größeren Werke und Athandlungen nach ihren Titeln zusammengestellt, und dieser Literatur übersicht ist vielfach noch eine Vorbemerkung vorausgeschickt, die die grundlegenden Arbeiten oder Enischeidungen hervorhebt uns auf wichtige Streitfragen verweist. Der neue Jahrgang und die vor ihm während des Krieges erschienenen Bände Tes Jahrbuchs lassen mit voller Deutlichkeit erkennen, inwieweit unser im Frieden geichaffenes Zivilrecht auch in den Stürmen des Weltkrieges Maß Und Richtung geben konnte, und in welcher Hinsicht nicht bewährte Bestimmungen ober überholte Auffassungen der Nachprüfung und Umgestaltung bedürfen.

Einen Alphabetischen We gwei geltende Kriegsrecht“ hat der Syndikus Zeitungsverleger A. Ebner herausgegeben von . Stuttgart. Es handelt sich um ein nach der Buchstabenfolge an— gelegtes Schlagwörterverzeichnis, das unter den einzelnen Stich— wortern aufzählt, was an geltenden Verordnungen über eine bestimmte Frage, besteht, zugleich angibt, wo diese

zu finden sind, und so dem Leser es erleichtert, sich über

alles Wissenswerte zu unterrichten. Die jetzt vorliegende 2 Auflage (Preis 630 „) führt die im Reichagesetzblatt, im Zentralblait für

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