1918 / 302 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Dec 1918 18:00:01 GMT) scan diff

a. de gelsschten Zeichen, seweit nach Ablauf des Jahres,

in dem die Vöschung erfolgte, 19 Jabre verflossen sind,

f. der Zwang tlizenze, Nichtigkeits und Zurück⸗ nabmeanträge, soweit nach Ablauf des Jabres, in dem der

Schutz des Patents, z Nichtigkeinsableilung war, flossen sind.

Etwaige Anträge wegen dleser Akten

1 3 168 23 nt ka TXBIX 9 Ende erreicht hat, 195 Jahre ver

Berlin, den 18. Dezember 1918. Der Präsident des Vatentamts. Robols ki.

Bekannt

Die gegen die Spezereihändl Gesamtbeschluß vom 14. Sevtember . bene sagung des Handels mit Lebensmitteln wird gemäß § 211 de

m a erin E 19

17 22 16 ausg

BVO. vom 23. September 1915 mit sofortiger Wnksamkeit auf⸗

geboben. Nürnberg, den 12. Dezember 1918.

Stadtmagistrat. Dr. Geßler.

G etlg n ntmnchhnn nd Die Amtshauptmannschaft Dresden- Neustadt hat fügung vom 21. August 1918, betieffend die Fleischereigewerbebetriebs der Frau Ida Käßberg

X

d Ver

* 18

berrie bs vom 22. Dezember 1918 ab gestattet. Dres den⸗Neustadt, am 19. Dezember 1918. Die Amtshauptmannschaft. J. A.: Dr. von Schimpff.

Bekanntmachung.

Dem Inhaber der Firma Otto Stumpf, Carl Otto Eugen

Stumpf, Leipzig -Plagwitz, Alte Straße 0, ist die Aus— bung des duich Verfügung vom 19. Januar 1917 untersagten

Großhandels mit Metall und Metallbruch sowie des Handels

mit Gegenständen des Kriegsbedarfs wieder gestattet worden. Leipzig, den 18. Dezember 1918. Der Rat der Stadt Leipzig. Dr. Rothe.

Bekanntmachung.

Unter Aufhebung meiner Veifügung vom 16. Februar 1916 (per⸗ aleiche 81 der Bekanntmachung des Bundesrats Zur Fernhaltung uniuverlässiger Prrsenen vom Handel vem 23. September 1915 wird dem Schlachter Voges, hier, der Handel mit Fleisch und Fleischwaren wieder gestattet.

Gandersheim, den 12. Dezember 19183.

Die Kreisdirektion. Eißfeldt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 186 und 187 des Reichs⸗Gesetzblatis enthalten:

Nummer 186 unter

Nr. 6592 eine Verordnung über die Nichentrichtung frei williger Beinäse und die Anmeldung von Aasprüchen in der Invalide noersicherung, vom 14. Dezember 1918, unter

Ne. 66593 eine Verordnung über die Gewährung von Sterben ld und Hintervliebenenrenten bei Gefundheiteschähi ung durch Gaskampfstoffe und Rinomethan, vom 9 Dezember 1918, unter

Nr 6594 eine Bekanntmachung über den Zahlungsverkehr mit dem Ausland, vom 18. Dezember 1918

Nummer 187 unter

Nr. 65965 eine Verordnung zur Abänderung der Verord— nung über die Wahlen zur ve fossunggebenden deutschen Neétionalversammlung, vom 19 Dezember 1918, und unter

Nr. 6596 eine Verordnung zur Abänderung der Wahl— ordnung für die Wahlen zur varfassunggebenden deutschen National veriammlung vom S0. Nobember 1918 (Reicht Ge— setzol. S. 1353) vom 19. Dezember 1918.

Berlin W. 9 den 20. Dezember 1918. Postzeitungsammt. Kruer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 188 bes Reiche⸗Gesetzhlatts enhält unter

Nr. 65979 eine Verordnung über die Festsetzung der Ent— schädig eng für die von den mllitarischen Üeherwachungssiellen zur Ve hmderung des unerlaubten Handels angehaltenen Gegennänee vom 12. Dezember 1918, vom 17. Dezember 1918 und unter

Nr. 6598 eine Bekanntmachung über die Aufhebung der Beschlagnahme eiserner Fässe', vom 20. Dezember 1918.

Berlin W. 9, den 21. Dezember 1918.

Postzeitungsamj. Kuer.

Prenßen.

Verordnung

uber die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landesversammlung.

Vom 21. Dezember 1918.

Die Preußische Regierung verordnet mit Gesetzeskraft, was folgt:

Die Mitglieder der verfassunggebenden preußischen Landeß⸗ versammlung werden in allgemeinen. unmittelbaren und geheimen Wahlen nach den Grund ätzen der Verhältniswahl gewählt.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

6

Wahlberechtigt sind alle deuschen Männer und Frauen, die am

Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. . . Die Personen des Soldatensiandes sind berechtigt, an der Wahl

teilzunehmen.

8 1

§5 4. Ausgeschlossen vom Wah'recht ist: 1 . enmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft teht, 2) ner infolge eines rechte kräftigen Urteils der bůrgerlichen Ehrenrechte ermangeit.

alle Wahlberechtigten, die am

Wählbar sind Wahltag seit 1

mindestens cinem Jahre Preußen sind

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das Gegenstand des Verfahrens vor der

Hp gnalnersarrrörnittréa“ ũ dialer GUuiilungd

erseten.

die Schließung des 669. aufgehoben und ihr die Wiederaufnahme ihres Gewerbe“

86. Die Wahlkreigeinteilung und d

den einzelnen Wablkreisen zu wäblen sin inteilung berubt auf

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e . 95 e Wahltreise n 90 6000

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ie Zabl der Abgeordneten, die in ergeben ssch aus der Anlage. dem Grundsatz, daß auf Volkszählung vom ind dort, wo Ver—⸗

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ichs⸗Gesetzbl. 1918 S

Vahlen zur verfassunggebenden

neichs⸗Gesetzbl. S.

) * * [ 7922 26 erfolgen in den Formen der Nachwahlen (88 62 zahlordnung) mit der Maßgabe, daß die im 51 AÄbs. ] vorgeschriebene Aufstellung der Waͤhlerlisten z . zwe ßs toro; nleicBklaute nden Stücke e solat in einem weiteren gleichlautenden Stückt ersolgt. ge O zur Reichswahlordnung sind die . 8 . * durch „preußischen Landes versammlung

1nII 1 21419

In Anla

8 *

589

Die Wablen zur verfassunggebenden preußischen Lan dez persamm-— lung finden Sonntag, den 26. Januar 1919 stait.

Diese Verordnung tritt mit ibrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 21. Dezember 1918.

Die Preußische Regierung.

E. Ernst.

Ströbel. . Rosen feld.

Braun.

Anlage.

1353 ff.) vom

deutschen zu

e einen Wahlkreis bilden:

*

Nach der

Vels hg In den Wabl— vom 1. De⸗ kreisen sind an

zember 1910 Abgeordneten

mit / . Einwohnern: zu wählen:

= 0 d =

Kirchengemeinde, der der zuteilen und dem Ausgetretenen auf Antrag' eine Bescheinigung über den Austritt zu erieilen.

angebösligkeit beruhen, Schlusse de

glaubigung der Annäge und zu der wird ein Stempel nicht angesetz.

Artikel II. In dem Gesetze, betreffend Fen Austritt aus den jüdischen Synagogenge mein den, vom 28 Juli 1876 (Gesetzsamml. S. 353) erhalten die nachstehenden Bestimmungen solgende abgeänderte

ng:

Die Provinz Ostpreußen. ... Die Provinz Westvreußen. ..

e de, Die Reichstagswahlkreise Pots dam 1—9, soweit sie zum Re— gierungsbezirke Potsdam gehören Der Reichstage wahlkreis Pots. dam 10 soweit er zum Re gierungsbezirke Potsdam gehört Der Regierungsbezirk Frankfurt JJ Die Provinz Pnön mern... Die Propinz Posen Der Regierungebezirk Bresla Der Regierungsbezirk Oppeln. Ter Regierungsbe ink Liegnitz. Der Regierungsbezirk Magdeburg

Die Regierungsbezirke Merseburg zur Provinz Kreis

.

und Erfurt, der Dessen⸗Nassau gehoͤrige m nn,, Die Prey enz Schleswig-Holstein Die NRenierungsbezirke Stade und Osnabrück .. Die RNegierungsbezirke Hildesheim, Lünebung... Die Regierungsbezirke Münster und Minden, der zur Probinz Hessen⸗ Nassau gehörige Kreis Schaum— , Der Renierungsbezirk Amnsberg Die Provinz Hessen. Nassau ohne die Kreise Schaumburg and Schmal— kalden, serner der Kreis Wer lar vom Rengierungsbezirke Koblenz Die R gierungsbezirte Cöln un , . Die Regierungebezirke Koblenz und Trier ohne den Kreis Wetzlar, der Regierungsbezirk Sigmariggen.

D

Die Reichs tagswablkreise Düsseldorf

1 —5 sJowen sie zum Reg erungs⸗ bezirke Düsse dor 9 Die neichs iagswah kreise 6— 12 des Regierungsbezirks Düsseldorf . zusammen

Gesetz, betreffend die Erleichterung des Austritts aus der Kirche und aus den jüdisch

Aurich, /

Hannover,

21j 17 21

1544851

1311576

1233189 176921 2 0895 831 1841388 2079881 1176583 1218990

1884546 1621 004

1079919 1862517

2 189 922 1940317

1771 334

1 820 598 1597790

en Synagogengemeinden.

Vom 13. Dezember 1918.

.

In dem Gesetze, betreffend den vom 14. Mai 1873 (Gesetzlamml S. stehenden Bestimmungen folgende abgeänderte Fassung:

ö Wer aus einer Kische mit bürgerlt muß, den Austritt dem Amisgerichte' se— Ertlärung muß zu Prototoll des Gerichisschreibeis erfolgen oder in offentlich beglaubigter Form eingereicht findet eine Veitretung kraft . Die Wirt

Amtsgericht ein.

ö. ʒ 2.

Anugtritt aus der Kirche, 20?) erhalten die nach⸗

cher Wirkung austreten will, nes Wohnsitzes erklären; die

werden; bei der Erklärung

Vollmacht nicht statt. ung der Erklärung tritt mit dem Eingange bei dem

Das Amtsgericht hat die Austrittserklaͤrung dem Vorstande der Ausgetretene angebört,

unverzüglich mit⸗

§ 3 Abs. 1 und Abs. 2.

insoweit hefreit,

8

§ 6.

2

. Der Augetretene wird durch die Aucstrittzerklärung von den Leistungen, die auf der persönlichen Kirchen oder Kirchengemeinde⸗ i n als die Leistungen nach dem s laufenden Kalendervierteljahrs fällig werden.

Für das Verfahren werben Kosten nicht erhoben; zu der Be— Bescheinigung über den Augtritt

8 2 Wer aus einer Synagogengemeinde (üdischen Kultuege z f sicher Wir? g. nl Uullus gemeinde usw. 8 1) mit bürgerlicher Wir lung aus reien will, muß ke de tritt dem Amisgericht seines Wobnsitzes erklären; die Ee slz. muß zu. Protokoll des Gerichleschreibers eifolgen oder in offen beglaubigter Form eir gereicht werden; bei der Erklärung sind ulich Vertretung kraft Vollmacht nicht statt. Die Wirkung der Erklärung trüt mit dem Eingan

1 1 2 Amtsgericht ein.

8 det eine

9 bei d § 3. Das Amtsgericht hat die Austrittserklärung dem Vorstans⸗; j 2 8 i . rande Synaggogengemeinde, der der Ausgetretene angehört, unverzi zuteilen und dem Ausgetretenen auf Antrag eine Beschein! den Austritt zu erteilen.

! der glich mi, gung über 33 Für das Verfahren werden Kosten nicht erhoben; zu der Be glaubigung der Anträge und zu der Bescheinigung Über den Ani wird ein Stempel nicht angesetzt. § 6 Abs. 1 und Abs. 2.

Der Ausbgetretene wird durch die Austrittserklärung von den Leistungen, die auf der perlön lichen Angehörigteit zur Synagogen gemeinde beruhen, oder welche hinsichtlich der diese beaussichtigenden Beamten duich Gesetz oder Verwaltungvxorschrift allgemein den Juden gars. bestimmten Vezirls auferlegt sind, in sowell befrein, alz di ; nach dem Schlusse des lapfenden Fa lendervierte jahn fällig werden. ;

Der Ausgetretene if vom Cingange der Austritt erklärung an nicht mehr bejugt, an den Rechten, die den Migliedern? xa Synagogengemeinden als solchen zustehen, teilzunehmen.

Das Recht der Mitbenutzung des Begräbnisplatzes der Synagogen gemeinde und die Pflicht zur Teilnahme an den Lasten, die dr Synagogengemeinde aus dem Begräbnieplatz erwachsen, derbꝛeiben dem Ausgetretenen so lange, als ihm nicht die Berechtigung zustiht einen anderen Begräbnisplatz zu benutzen. Erworben Privatrechle an Begräbnisstellen werden durch den Austritt nicht berührt.

Artikel III.

5105 des preußischen Gerichtskostengesetzes vom 25 Juni 1863 (Gesetz S amml. S. 203) in, der Fassung der Heth machung vom 6. August 1910 (Gesetz Samml. S. 183) wird aufgehoben.

Berlin, den 13. Dezember 1918.

De Preußische Regierung.

Hirsch. Ströbel. Braun. Eugen Adolph Hoffmann. Rosenfeld.

Leistungen

Ernst.

Belannkt m ach ung

Wir bestimmen, daß:

I), die durch, Bundesratsbeschluß festgesetzte Deutsche

Arzneitaxe 1919 mit dem 1. Januar 1919 für das preußische Staatsgebiet in Kraft tritt;

21 die bei Einführung der Deuischen Arzneitoxe 1918 vgl. Bekanntmachung vom 28. D zember 1917 getroffenen Bestimmungen über die Berechtigung der Apotheker zur Erheßung eines Teuerungszuschlags big auf weiteres Geltung behalten.

Die amt iche Ausgabe der Arzneite xe erscheint im Ver— lage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68 Zimmeistroße 94; sie ist im Buchhandel zum Laden⸗ preise von 2 6 50 3 für ein Siück zu beziehen.

Ueberschrritungen der Taxe unterliegen“ der Bestrafung nach 8 148 Abs. 1 Ziff 8 der He wen beordnung für daß Deutsche Reich. (Fassung vom 26. Juli 1900 Reiche—⸗ Gesetzbl. S. 871 ff.)

Berlin, den 23. Dezember 1918. Ministerium des Innern. J. A.: Kirch ner.

Bekanntmachung.

Die Tatigkeit der Ansiedlungskommission für

Westpreußen und Posen unttisteht der unmittelbaren Aufsicht der preußischen Regierung. . Alle örilichen Stellen, insbesondere die Arbeiter- und Soldatenräle der beiden Prooinzen, werden dringend ersucht, sich jedes Eingriffs in die Verwaltung dieser Behörde und ihrer Wirtschafte betriebe zu enthalten.

GHerlin, den 20. Dezember 1918.

Ministerium für Landwinschast, Domänen und Foislen.

Braun. Hofer.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung. Dem Mitglied des Kaiser Wilhelm-⸗Instituts für physi= lalisch Chemie urd. Glefttochemie in Der lin-⸗Dahlm Kr. Friedrich Epstein ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Betanntmachung.

Gemãß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14 Juli 1893 (G ⸗S. S 159) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das auf das Attlenkapitcl der Aktiengesellschaft der Cöln⸗ Bonner Eisenbahnen aus dem Betriebe des Unternehmen im Rechnungsjahr 1917 zur Verteilung gelangte, im Jahre 1918 lommunalabgabepflichtige Reineinkammen auf 450 500 festgestellt worden ist.

Cöln, den 19. Dezember 1918.

Der Eisenbabnkommissar. J n ne

. ekanntmachung. ö

Auf Grund des § 2 Absatz 2 der Bekanntmachung zur Fern, haltung unzuverlasfiger Personen vom Handel vom 35. September 915 (M. G. Bl. S. 60) habe ich dem Kaufmann Max Pinkus n. Berlin. Barnimsttaße 45, die Wiederaufnahme des

Handels mit Gegenfiänden des täglichen Bedarfs gestattet.

Berlin, den 13. Dezember 1918. Der Polizeiprasident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Pokrantz.

Bekanntmachung.

„Die durch, Verfügung vom 26. Juri 1918 gegen den Meßtzger— meisten Marx Gotischalt und seine Frau, A ma geb. Sin ger, in Duiekurg, Jofesstraße 21, wol nßaff aüegespr chene Hän dels untersagung wud hiermit zurückgenommen.

Duisburg, den 14. Dezember 1918. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr.

Maiweg.

Bekanntmachung. Vem J auf gan amn el Bachrach, geboren am g. Marr 1882 n NReustadt, rei Kirchhain, (wrhnhast in Frankfurt a. M. d el. 3, wird bierrunch Fer Handel mit Gegenständen Tes i hen Bedarjs vom heutigen Tage ab wieder gestattet. Frankfurt a. M., den 16. Dezember 1918. Der Poltzelpräsident. J. A.: Dr. N euber

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmechung zur Fernhaltung unzuverlässiger Peiscnen vom Qandel vom 23. September 1815 di GBl. S. 663) abe ich der Scankwirtin Anna Meefe, gib. Eranz, in

3 2 9756 1 9 5 ; ö r Herrin, durch Verfügung bom heutigen Tage den Handel mit FGegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ uff leit in bezug auf diesen Handelsbetrieb n ntersagt.

Berlin O. 27, den 16. Dezember 19138.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. 2 8 . J. V.: Por ran tz.

Bekanntmachung.

Die Bäckerei Anton Terstappen, Henriettenstraße 8, ist euf Grund des 8 1. der un detratspberordnung vom 23. Sex tember 1sßitz und des 8 71 der Reid egerreideoidnurg vom z9. Mai 1918 wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers vom 72. T8. Mis. ab ge⸗ schlossen. Ferner ist dem Genannten jeglicher Hande! mit Lebens- und Futtermitteln sowijie Gegen ständen des täglichen Bedan fs und jede Vermittler tätigkeit hierfür unt ersag t. Die durch das Verfahren verursachten Kesten, inebesondere die Gebühren für die vorgeschriebene Fffent? liche Bekanntmachung, hat der von der Anordnung Betroffene zu tragen.

Hamborn em Rhein, den 17. Dezember 1918.

Der Oberbürgermeister. Schrecker.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Leopold Girrulat-Skais girren ist auf Grund der Bundesrats verordnung zur Fernhaltung unzuvperläfsiger persenen vom Handel vom 25. Sptember 1915 (RGBI. S. 6 ker Handel mit Nahrung und Futtermitteln untersag worden.

Heinrichswalde, ben 18. November 1918.

Der Landratsamtsverwaller und Vorsitzende des Krelsausschusses. .

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundes rateverordnung vom 23. September 1915, hetr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 6063), habe ich dem Hobeler Georg Strack und dessen Ehe— srau, Julie geb Münstermann, hier, Klarissenstraße 19, wohn⸗ haft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hand'ei mit Nabrungsmitteln, ine besondere Backwaren und Mehl, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Hanbelsbetrieb vom X. Dezember d. Jan un terfagt.

Der Eiste Bürgermeister: Schmidt.

Hörde, den 19. Dezember 1518.

Bekanntmachung. ;

Dem Kausmann und Mehlhändler Gustav Woydzitzki in VWötzen ist die auf Grund Ler Kreisverordnung ürer Lebengmitfel vom 23. März 19 7 be w. 10. Noyember 1917 erteilte Genehmigung um Vertrieb der auf Lebensmittelkarten zu verab⸗ solgenden Waren entzogen. Dieses bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis.

Lötzen, den 6. Februar 1918.

Der Landrat und Vossitzende des Kreisausschusses. Gesehen A. u. S.-R. J. A.: von Tyszka. Illgen.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 42 der Preußischen Gesetzsammung enthält unter

Nr. 11719 das Gesetz, betreffend die Erleichterung bes Auetritis aus der Kirche Und aus den südischen Synagogen— gemeinden, vom 13. Dezember 1918.

Berlin W. 9, den 21. Dezember 1918. Gesetzsammlungsamt. Krüe r.

Aichtamtliches.

Deut sches Reich. Preußen. Berlin, 23. Dezember 1918.

Dem Minister Adolph Hoffmann ist laut Meldung beg „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Verfügung zu⸗ gegangen: . Berlin, den 18. Dezember 1918.

Die Preußische Regierung hat Sie durch Erlaß vom heutigen lage zum Bevollmächtigten Preußens im Bundesrat znannt. Sie werden hiervon mit dem Bemerten ergebenst in lenntnis gefetzt, daß das Reichsamt des Innern und der Minister der auswärtigen Angelegenheiten enisprechend bengchrichtigt sind.

Ströbel.

In der letzten Vollsitzung der Internationalen Waffen stillstan ds kom mifflon in Spaa wurde, wie Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, vom General Ruͤdant

conntgegehen, daß die Jagd innerhalb der neutralen Zone der Kontrolle der militärischen Lokalbehörden unterliege HBe— säälich der Internierung der Armee Mackensen erklärte General Nudant, doß die Entwaffnung und Internierung dieser uppen und des Generalfeldmarschalls im Auftrage Narschall Fochs bestehen bleibe. Deutscherseits wurde amdert, daß der Generalfeldmarschall von Mackensen sich freiwillig gefügt habe, daß der deutsche Protest gegen die en Bestimmungen des WMaffenstillstandsabkommeng vom U. November nicht entsprechende Internierung aber guf— zicht eihasten werde. Der Vorwmmf des französischen Vor—⸗ sitzenden, daß deutsche Militärbehörden dem bolschewistischen Lormarsch in den haltischen Provinzen Vorschub leisteten und die Tpergtionen estnischer Truppen behinderten, wurde energisch krückgewiesen. Ferner wurde eine Note des Marschalls Foch er angeblich graufame Behandlung französischer Kriegsgefangener in Ostdeutschland überreicht. Der heutsche Vertreter erklärte, Fe Beaniwortung die ser Note seiner gierung über lassen zu müssen, wies jedoch sosort darauf hin, daß bei et, sehr großen Zahl der in so kurzer Zeit zurückzusührenden hefe ngenen unangenehme Zwischenfälle sich ereignen könnten,

machte aber im übrigen nahme der deutschen Uebergabelommandez be ber Entente md der Pertreter her Allssersen in Berlin aufmertsam die deutsche Regierung beftze reichhaltig⸗s Material

Behandinn 9 ihrer Kr iege geiangenen in

*

siber die Fronkieich, bas seiner—

zeit bei der Friedenskonseren; in aller Ocffentlihteit vorgelegt

werden würde.

Vom 23. e zt . 38 . 9 . 98a 1 * 2* ö Sitzungen der ständigen Waffen stillstand skommission in Spaa aus.

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Auf Weisung des Staatssekretärs Erzberger ist am 20. Dezember in der Sitzung der stänblgen? Waffenstill— standgtommission eine Note überreicht warden, wonach das Brivateigentum deutscher Baufirmen, das im jetzlgen besetzten Gebiet zurückgelaffen werden mußte, alsbald herautz⸗ geführt werden darf. Die Antwort der Alliierten steht noch aus.

Der deutsche Gesandte von Haniel hat laut Meldung des „Wolffschen Tele grophen büros“ am 21. Dezember in Spaa folgende beiden No ten überreicht:

1 Unter nochmaligem Hinweis auf die außerordentliche volitische Bedeutung der bevorftebenden Wahlen zur National⸗ ver sammlung bitte ich im Auftrage der deutschen Regierung, daß in die Vorbereitung und Vornahme der Wahlen, insbefnder— allg auch in die Presse- und Versammlungsfreiheit, keine griffe getan werden; sowie daß gestattet wird, daß die sorderliche Berichterstattung d Verwaltungsbehörden über die Wahlvorbereitungen und Vornahme der Wahlen ungehindert geschehen kann, Da die Wahlen schon im Jannar stattfinden fossen, wäre die deutsche Regierung für Beschleunigung der erforderlichen Anordnungen dankbar.

27 Es sind eine große Anzahl von Klagen über unmenschliche Behandlung der aus Cisaß⸗Lorhringen ausgewiesenen Deutschen durch die Franzosen eingelaufen. Im Auftrage der dentschen Regierung bitte ich erneut um ausreickenden Schutz und menschenwürdige Behandlung dieser Deutschen während des Transoris.

Die deutsche Waffenstillstandskommission teilt mit, daß der Präsident ber interallilerten Binnenschiffahrts⸗ kommission über den Transport von Gütern aller Art auf dem Rhein und den Nebenflüfsen, soweit sie in die besetzten Gebiete fallen, folgende Verfügung er—⸗ lassen hat:

I) Jeder Gütertransport (Materialien, Rohstoffe, Lebens— mittel usw.) ist untersagt von Häfen des linken Rheinufers zu denen des rechten Users.

2) Die Gütertransporte (Materialien, Rohstoffe, Lebensmitlel usw.) vom linken Ufer zum linken Ufer und die vom rechten Ufer zum linken Ufer dürfen vorläufig durchgeführt werden, ebenso die vom rechten zum rechten Ufer. Die interallüerte Kommission für die Binnen— schiffahrt verlangt jeden Tag vor 6 Uhr Abends Bericht über Schiffahrts bewegungen und Leistungen der Umschlagsplätze während der letzten 24 Stunden. Die Schiffsbewegungen werden überwacht.

3) Der Schiffspeikehr von neutralen Ländern nach Rhein— stationen ist bis auf weiteres erlaubt. Der Bericht über diesen Ver— tebr, der 1) den Abgangshafen und die Ausladehäfen für jedes Schiff, 2) die in jedem einzelnen Hafen gelöschten Mengen umfassen muß, ist jeden Tag bis K Uhr Abends einzureichen. und zwar für die letzten 4 Stu den von Mitternacht zu Mitternacht.

4) Die Schiffahrtsgruppe West Stab hat diese Anordnung den Interessenten bekanntzugeben und übernimmt die Gewähr für ihre richtige Ausführung.

Der Vorsitzenbe der Deutschen Waffenstillstands kommission teilt Wolffs Telegraphenpüro“ mit, doß der Vorort Nied bei Frankfurt a. M. am 21. Dezember von den Fran— zosen besetzt worden ist. Entgegen den Zusagen von Marschall Foch hat der französische Ortskommandant verfügt, daß alle männlichen Personen, die nicht bereits vor dem Kriege daselbst ansässig waren, interniert werden, wenn sie sich nicht innerhalb 48 Stunden entfernen. Diese Anordnung trifft eine große Zahl von Eisenbahnbeamten und viele Hunderte von Arbeitern der dortigen Hauptwerkstätte der größten für die Entente arbeitenden Lokomotivwerkstätte, die dadurch vollständig lahm— gelegt wird. Diese Maßnahme macht es Deutschland un⸗ möglich, die in Trier übernommene Ablieferung von Loko⸗ motiven durchzuführen. Von der Waffenstillstands kommission m Spaa ist Protest eingelegt worden.

Zur Weiterführung der von französischer Seite vorgelegten Forderungen über die Belieferung von Elsaß⸗Loth⸗ ringen und der Nachbargebiete, mit rechtsrheinische Brennstoffen und anderen Rohmaterialien soll nach dem Vor—⸗ schlag der französischen Regierung am 23. Dezember in Luxem⸗ burg mit dem vom Generalstah des Marschalls Foch bestimmten französischen Generalobersten Mercier und einer deutschen Kom⸗ mission, die höchstens aus drei Peisonen besteht, verhandelt werden. Die deutschen Delegierten werden sich alsbald dort

hin begeben.

In einem von der Casseler „Allgemeinen Zeitung“ ver⸗ öffentlichten Aufruf, gegeben im Großen Hauplquartier, Wilhelmshöhe, Weihnachten 1918, blickt der Generalfeld⸗ marschall von Hindenburg auf die gewaltigen Kriegtz⸗ leistungen des zur Wehrhaftigkeit erzogenen deuischen Volks in Waffen zurück, das nicht vor einer Welt von Feinden zu⸗ sammengebrochen set, hierzu befähigt durch das heilige Feuer der Vaterlandsliebe, den Willen zum Siege und den Geist der Treue. . .

Das deutsche Heer, wird in dem Aufruf ausgeführt, sei dahin, zersetzt und aufgelöst, obwohl big zuletzt gefürchtet und geachtet von den Feinden, Den Offizieren, hoch ünd niedrig, komme als Gr. ziehern und Führern des Volksheeres ein unbestreitbar hoher, Anteil an dem Ruhme zu, und es sei kleinliche Rache, ihnen Abz ichen und Waffen abzusprtechen, sie der Befeblsgewalt für unfähig zu erklären. Die Zerstörung der ugtionalen Kraft des deutschen Volketz von Grund auf sei die Absicht jener verneinenden und zersetzenden Geister, die am Werke seien, um die Neugestaltung des Reiches auf gesunder politischer und wirtschaftlicher Grundlage zu hemmen. Trotz der mancherlei Krankheitterscheinungen, vereinzelter

Fälle von Selbstsucht, Eitelkeit und Unwahrhaftigkeit kehre das deutsche Offiziertorvs gesund und stark aus dem Kriege zurück. Daz deutsche Offizierkorps el kerngesund seine Lebensaufgabe das Wohl der Gesamtreit, die Ehre des deutschen Nameng, und darum babe s sich auch in den Dienst der neuen Reglerung gestellt, um

unsereß natienalen und wirtichaftlichen Dabei müsse es abet erbittern, wenn Heere untergrahen werde.

den. Zusammenbruch Daseins. zu verhindern. 39. in kleinlicher Rache die Autorität im

noch auf den Gegeniatz in der Auf— gezeigt, sollten und Auch ( sch

Dezember bis zum 27. Dezember fallen die

.

Alle jene aber, die sich als Schmarotzer im deutschen Dffisie ö 7 1 1 . C 1

müßten abgeschürtelt merde lteßt 3e 3

57

Wenn ich als Oberbefeh

25 1 Hell 2

115 IIT ** 111 111.

23 ; * w TD hl mne Rea ep 826 Deutschlauds hat ne Schluß des Kongresses

der Volktzheauftragten über die Durchführung ver angenommenen Anträge beraten. In der Siu

„W. T. 3“ berichtet, Erklärungen der Oberst⸗ der militärischen Mitglieder der Waffenstillstandskom des Kriegsministeriumt, des Staatssekretärz des

amts und anderer Stellen vor, wonach die Zu— Truppen in die Heimat und die

stimmungen des Waffenstillstandes bei

lichung der Forderungen des Kongresses auf gefährdet sein würde. Der Zentralrat siimmte daß gesetzliche Verordnungen zur si beschlüsse erforderlich sind Diese Ve: führungsbestimmungen sollen so schnell ie werden. Bist dahin bleibt es bei den biaherigen

Seit dem S. Räte üher das 1, und Rangabzeichen geht bei der Reichsregierung außerordentlich große Anzahl von Telegrammen kleiner Formationen ein, bie alle gegen diesen Beschluß El spruch erheben und in ihrer Mehrzahl ihn als einen Angriff auf lhre Ehre und eine Herabwürhbiaung des Einzel der Formation bezeichnen. Durch „Wolffs wird ausdrücklich darauf hingewiesen daß solchen die Ehre berührenden Angriff weder handeln kann, noch daß ein solcher beabsichtigt war. Tie Orden und Rang abzeichen, für deren Ablegung sich der Reich- kongreß der A⸗ und S.⸗-Räte entschieden hat, sind Kennzeichen des einstigen, heute nicht mehr bestehenden Militarismus. Die Verdienste des einzelnen und seine wohlerworbenen Rechte sollen auch unter den neuen Verhältoissen unangetastet bleiben.

krönte

8d * 1d 263

ò— 5606 *1IT 960

26 *

Als Nachfolger des bisherigen Generalstahzarztes der Armee und Chzefs des Feldsanitätswesens von Schjerning ist, wie W. T. B.“ meldet, der Direktor bes Sanitäts departements des Krieasministeriumz, Generasarzt Dr. Schultzen mit Wahrnehmung der Geschäfte des Generalnabsarztes der Armee und Chefs des Saniltätskorps und des Direktors der Kaiser Wilhelm⸗A Akademie unter Belassung in seiner bisherigen Diensi— stelle beauftiagt worden.

Der Staatssekretär des Innern hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbiros“ unter dem 20. Dezember bezüglich der Wahlen zur verfassunggebenden National versammlung folgende Verfügung erlassen:

Die Herren Wahlkommissare mache ich ergebenst darauf auf merksgm, daß durch die Verord. ung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalverjammlung vom 19. Dezember 1918 (Reichs- Gesetzbl. S 14415 der Wa hltag zur deutschen Nationalversammlung auf den 19. Januar 1915 vor“ verlegt ist, und daß infolge dessen die Fristen für die Aus— legung der Wählerlisten und die Einreichung der Wahlvorschläge verkürzt werden mußten.

Der Tag der Auslegung der der Volksbeauftragten durch die genannte auf den 350. Dezember 19138 festgelegt worden.

M

5177 137 31 . 1M Fählerlisten ist vom Rat

1949 1c 11111 1 Abänderungsverordnung Dadurch erübrigt sich die in 5 3 Abs. 1 der Wahlordnung vom 30. November 1918 vorgesehene Festsetzung des Auslegungétags durch mich, nicht aher die Betanntmachung durch den Gemeindevorstand nach 53 Abs. 2 der Wahlordnung. .

Nach 5 3 Abs. 2 der Abänderungsverordnung haben die Wahl⸗ kommissare die in 512 der Wahlordnung vorgeschriebene Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen fofort zu erlassen. Dabei wird zu beachten sein, daß nach 5 3 Abs. 1 der Abänderungsverord— nung die Wahlvorschläge spätestens bis zu m 4. FJannar 1919 beim Wahlkommissar eingereicht fein müssen.

„Ich ersuche ergebenst, gefälligst hiernach zu verfahren und ins besondere so rasch als möglich die mit der Anfertigung und Auslegung der Wählerlisten befaßten Bebörden ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß die Wählerlisten am 30. Dezember 1918 ausgelegt werden müssen.

fasergarn sowie von Seilerwaren für

mehr in Frage kommt, sind, wie durch 3 Telegraphen⸗ 2557 ) 4 3 fer 24

Da zurzeit eine Herstellung von Geweb 1

10. November 1916

Die neuerdings von der Kriegs⸗-Rohstoff⸗ Abteilung aufgestellten Vorschriften für die Herstellung von Geweben und Seilerwaren der obenerwähnten Art sind den in. Frage kommenden Fabriken durch die Kriegsausschüsse mitgeteilt.

Hei der Fürsorgeabteilung des Krieg g⸗ ministerium s gehen von entlassenen Mannschaflen, die in Kriegsgefangenschaft waren, eine große Anzahl Unterstützungsgesuche ein. Zur schnelleren Bearbeitung solcher Gesuche wird empfohlen, die Richtigkeit der Angaben unter Vorlage der Militärpapiere von einer Behörde (Gemeinde⸗ vorstand, Polizei, Hezirkskommando) beglaubigen zu lassen.

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Gestern nachmittag fand im Reichstage wieder eine Ver⸗ sammlung der Soldatenräte Groß Berling statt, die zur Bildimag eines Arbeiter- und Soldatenrats für Groß Berlin Stellung nahmen.

Wie die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ berichtet, sollte eine Verhandlungskommission gewahlt werden, die mit den Arbeiterräten n Fühlung zu treten hat, betreffs der Schaffung eines deutschen Arbeiter; und Soldatenrats, Es wur ben 5 Mitglieder gewählt. Eingegangen war ein Dringlichkeitsantrag der nach dem Often entsandten Abordnung des Augufta, und des Aleranderregiments, in deim darauf hingewtesen wird, daß bei den Grenzschutztruppen eine unverhältnizmäßig hohe Zahl Sfsziere, auch Rejerteosfszsere, hie

schön entlassen sein mößten, vorhanden mf je 2060 Man

soran⸗ denn nn