1918 / 307 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Dec 1918 18:00:01 GMT) scan diff

er steller an Ver

(Großhandels (Kleinhandels⸗

Gruppe II. Bonbons der Gruppe II, eingewickelt in fendichtem Papier ferner gefüllte Bonbons

B. Konservekonfekt: Grupxe I. Einfaches Fon⸗ servekonfekt, unkandierte Fondants mit Geschmack⸗

Gruppe II. Konservekon⸗ Pfefferminz

G. Fondants und Defsertbonbons: Gruppe I. Einfache, schmel⸗ zende, ein⸗ oder doppel farbige gegossene

; lieber ogene und gefüllte, schmelzende so wie . Pfefferminzfon⸗

Gruppe 1IJ. Dessertbon⸗ bons mit Marzivan, Frucht oder Saft üllung

D. Komprimate: Gruppe J. Schlichte Kom⸗

Gruppe II. Pfefferminz komprimate (mindestens 18g Pfefferminzöl auf ie 1090 Kg Zucker) ...

Gruppe III. Pfefferminz

tomprimate der Gruppe

Gruppe II.

3 ab Station (Bahn, Post oder andelspreise schließen die Versendung Post oder Schiff) des Empfängers ein. ch die gewerbliche Niederlassung des Verkäufer und sestelle des Kleinhändlers an demselben Orte, so hat die ch den Verkäufer frei Verkaufsstelle oder Lager des zu erfolgen. Sämiliche Preise schließen die Kosten der bandelsüblichen Ver⸗ packung ein. Neben dem Hersteller. und Großhandelspreise kann bei der Verpackung von Karamelbonbons in Blecht ofen und Gläsern mit cbt weniger als zwei Kilogramm der eser Verpackungen und allgemein der Selbst⸗ Versandkisten) in Rechnung gestellt werden. Käufers verpflichtet, diese Ver⸗ in gebrauchssähigem Zustand sind, gegen iwei Dritteln des berechneten Beitrags zurückzunehmen.

8

Die Herstellerpreise gelten Schiff) der Fabrik, die Großh bis zur Statlon (Bahn,

die Verkau Lieferung dur Kleinbändlers

einem Fassungsvermögen von ni Selbstkostenpreis di kostenpreis von Umkisten Der Vertäufer ist auf V packungsmittel, wenn sie Erstattung von

erlangen des

4 Die Kommunalverbände aden für S von ihnen zugeteilten 3 Verbrauchsregelung einzu ntedrigere als die im 5 2

üßigkeiten, die aus dem ucker hergestellt werden (5 1 Abs. I), eine führen; sie baben für diese Süßigkeiten genannten Preise festzusetzen.

§5!

n weitere Bestimmungen über den erlassen, insbesondere Höchstpreise für Arten von Süßigkeiten festsetzen ften dieser Verordnung zulassen.

Die Reichszuckerstelle kan Verkehr mit Süßigkeiten andere als die im 5 und Ausnahmen von den Vorschrt

2 bezeichneten

Die in dieser V festges tzten Preise Höchstpreise.

57

Die Beauftragten der Reschszuckerstelle, und der von ihr bestimmten Ste find befugt, in die Räume, i oder feilgehalten w jederzeit einzutreten aufzeichnun suchung ge

erordnung oder auf Grund dieser Verordnung ind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend

der Landeszentralbehörden llen sowie die Beamten der Poltzei n denen Süßigkeiten hergestellt, gelagert erden oder in denen Süßigkeiten zu vermuten sind, gungen vorzunehmen, Geschäfts— ter Auswahl Proben zur Unter— bestäͤtigung zu entnehmen.

nternehmer sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter sichtspersonen sind verflichtet, onen Auskunft, insbesondere über d llung, über die Vorräte zu erteilen

ten, daselbst Besicht; gen einzusehen und nach ih gen Empfangs

den im Abs. J genannten as Verfahren bei der zur Verarbeitung gelangten Stoffe und übe

Die im 5] genannten Pers lichen Berichterstaltung und der pflichtet, über die Ginrichtungen ihre Tätigteit zu ihrer Ke achten und

8

onen sind, vorbebaltlich der dienst⸗ Anzeige von Gesetzwidrigkeiten, ver⸗ und Geschäftsverhältnisse, die durch chwiegenheit zu beob⸗ g der Geschäfts⸗ und

nntnis kommen, sich der Mittelung oder Veiwertun etriebsgeheimnisse zu enthalten.

in denen Süßigkeiten hergestellt oder feil⸗

In den Räumen, Abdruck dieser Verordnung auszuhängen.

gehalten werden, ist ein

§5 10 Die zustandige Behörde kann Betriebe s sich in Befolgung der ch diese Verordnung oder a

ließen, deren Unter— flichten unzuperlãssig uf Grund dieser Ver⸗

schwerde zulässig. Ueber die Be— rwaltungsbehörde endgültig.

nehmer oder Leiter zeigen, die ihnen dur ordnung auferl

Gegen die Verfügung ist Be schwerde entscheidet die höhere Ve Beschwerde bewirkt keinen Ausschub.

Die Landeszentralbehörden bestimmen,

r wer als zuständige Behörde und als höhere Verwaltungsbehsrde anzufe

5 Mit Gefängnis bis zu einem zehntausend Mark oder mit einer 1) wer den Vorschriften im 5 T oder den auf § 4, 5. erlassenen Bestimmun wer der Vorschrift im 57 Ab die Räume, die Besichtigung, aufzeichnungen oder die Enn oder die gemäß 57 Abs. 2 nicht erteilt oder wissentlich unr Angaben macht, wer der Vor beobachtet od

Jahre und mit Geldstrafe bis zu dieser Strafen wird be Grund der gen zuwiderhandelt.

s. 1 zuwider den Eintritt in die Einsicht in die Geschäfts⸗ ahme von Proben verweigert orderte Auskunft ichtige oder unvollständige

von ihm erf

schrift des 5 8 J er der Mitteili schäftz. oder Betriebsgebeimniffe

4) wer den im g 5 vorgeschriebenen Neben der Strafe kann au werden, auf die sich die straf ob sie bem Täter gehören oder

zuwider Verschwiegenheit nicht oder Verwertun ch nicht enthalt, ushang unterläßt. der Gegenstände erkannt

f Einziehung , betteht, ohne Unterschied,

21 19

Diese Verordnung tiitt am 15. Ie Berl, den 28. Dezember 1918.

Der Staats sekretär des Reichsernährunggamts. Wurm.

Bekanntmachung,

betreffend Einfuhr textiler Rohstoffe und Erzeugnisse.

Das Reichswirtschaftsamt hat genehmigt, daß vom L Januar 1919 ab Einkaufs und Einfuhrgesuche für textile Rohstoffe und Eizeugnisse unter Fortfall der bisherigen Mit⸗ wirkung der Reichsbekleidungsstelle von der Reichsstelle für Textilwirischaft behandelt werden. ( ;

Gesuche sind von diesem Zeitpunkt ab an die Reichsstelle für Textilwirtschaft, Aue landsabteilung, Berlin W. 8, Jägerstr. 19, zu richten.

Berlin, den 28. Dezember 1918.

Reichsstelle für Textilwirtschaft. Just.

Bekanntmachung

über die Erhebung von Gebühren auf Einkaufs⸗ und Einfuhrbewilligungen für textile Rohstoffe und Erzeugnisse.

Auf Grund des 3 14 Absatz 1 der Bundesratsvomerordnung über wirtschaftliche Maßnahmen für die Uebergangswirtschaft auf dem Textilgebiete vom 2. Juni 1918 (RGBl. 1918 S. 671 ff.) wird folgendes bestimmt:

§1. a2. Für die Genehmigung des Einkaufs von textilen Rohstoffen und Erzeugnissen im Auslande, ebenso

b. für die Genebmigung der Einfuhr solcher Waren aus dem Auslande ist eine Gebühr an die Reichsstelle für Textilwirtschaft, Auslandsabteilung, zu entrichten.

Die Gebühr beträgt für ere angefangenen 1000 des Preiseg der Ware 1 M mindestens aber 3 .

Zur Zahlung der Gebühr ist der Antragsteller verpflichtet.

8 2.

Ist im Antrage der Preis der Ware in autländischer Waͤhrung angegeben, so wird er für den Gebührenansatz in Mark umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt zum Kurse der Berliner Börfe (Briefkurse) vom 1. des Monats, in dessen Laufe der Antrag eingeht.

83.

WVollziebt sich der Erwerb von Auslandsware im Wege des Ein tausches gegen andere Waren, so ist für den Gebührenansatz der Wert der einzuführenden Ware maßgebend.

Der Antragsteller hat den Wert im Antrag anzugeben. . Unterbleibt eine solche Angabe, so fetzt die Reichsstelle den ert fest.

5 4. Anträge für Waren, die nicht für den Gewerbe betrieb bestimmt sind, bleiben gebübrenfret. /

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1919 in Kraft. Berlin, den 28. Dezember 1918.

Reichsstelle für Textilwirtschuft. Just.

Preußen.

Ministerium des Innern.

Der Wirkliche Geheime Oberregierungarat und vor— tragende Rat im Ministerium für issenschaft, Kunst und Volksbildung Klotzsch ist zum Mitglied der Prüũfungs⸗ kommission für höhere Verwaltungs beamte ernannt worden!

Der bisherige Marineoberstabsarzt Dr. Einst Fürth in Kiel ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltung der Stelle des. Vorstehers bei dem Medizinaluntersuchungsamt in Dasseldorf beauftragt worden.

Finanzministerium.

Versetzt sind: die Katasterkontrolleure Brandt von Frankenstein nach Nimptsch, Freihen von Kelberg nach Jenn kitchen Steuerinspektor Hartleb von Zeitz . stein, Hohe isel von Hultschin nach Glogau, Jähnichen von Nimptsch nach Zeitz, Steuerinspeltor Moereis“ von Neun⸗ kirchen nach Kelberg, Scholz von Glogau nach Hultschin, Troll von Hachenburg nach Löwenberg, der Regierungsland⸗ messer Bluhm von Stade als Katasterkontrolleur nach Hachenburg und der Katastertontrolleur, Steuerinspektor Clouth von Löwenberg als Regierungslandmesser nach Stade.

Just izministerium.

Dem Landgerichtapräsidenten, Geheimen Oberjustizrat Heldberg in Göstingen, den Landgerichtsräten, Geheimen Justizräten Gohr bei dem Landgericht J in Berlin und Büff in Cassel sowie dem Amtgsgerichtgrat, Geheimen Justizrat von Boxberger in Marburg ist die nachgesuchte Dienstentlafsung mit Ruhegehalt erteilt.

Der Landrichter Chorus in Ratibor ist als Amtsrichter nach Berlin⸗Lichtenberg versetzt

Dem Staatsanwalt von Koenen bei der Staatsanwalt— schaft des Landgerichts I in Berlin ist die nachgesuchte Dienst⸗ entlassung erteilt.

Dem Notar Peter Roemer in Rhaunen ist für die Zeit vom 15. Januar 1919 ab der Amtsfitz in Cöln⸗ Deutz angewiesen.

In der Liste der Rechtsanwälte gelöscht sind die Rechts⸗ anwälte: Justizrat Balcke bei dem Amtsgericht in Grün⸗ berg i. Schl., Justizrat Dr. Prüßm ann bei dem Amtsgericht in Remscheid, Dr. Weisbecker bei dem Oberlandes ericht in Frankfurt a. M., Hans Rhode bei dem Landgerlcht J in Berlin, Dr. Martin Rosenberg bei dem Landgericht II in Berlin, Dr. Franz Engel bei dem Landgericht UI in Berlin, Bartlau bei dem Amtsgericht in Könige hütte, Dr. Heinrich Müller bei dem Amtsgericht in Mörg, Haarbeck bei dem Amtsgericht in Herford, Dr. Köhler bei dem Amtsgericht in Gollub, Dr. Wohlfarth bei dem Amtsgericht in Aschert⸗ . und Dr. Hildebrand bei dem Amtsgericht in Sued-

urg.

Mit der Löschung des Rechtsanwalts Or. Köhler in der Rechtsanwalts life ist zugleich sein Amt alg Rotar erloschen.

ichts anwälte

In die Liste der ? Lazarus

Gerichte gssessoren: f gericht III in Berlin mi dem Wehnsitz Hugo Wohlfarth bei dem Landgericht in Dr. Kulig bei dem Amtsgericht und d Oppeln, Dr. Max Plaut bei dem Amtsger gericht in Cassel, Siegfried Löb bei dem ; Landgericht in Düsseldorf, De. Lasin ski bei dem und dem Landgericht in Schneidemühl, Dr. bei dem Amtsgericht in Berlin⸗Schöneberg in Berlin-Friedenau, Dr. Heinrich Müller bei de gericht in Tostedt und Manfred Ganz bei dem in Herford, sowie der frühere Regie runggassessor bei dem Landgericht I in Berlin.

eingetragen

in Charlotten Frankfurt a. NM em Landge icht und de Amtsgericht Amtsgericht S Niehaus

m Amts- Amts gericht Dr. Kniebe

Ministerium für Wissenschaft, und Volksbildung.

Bei den staatlichen Museen worden: der Direktorialassistent Dr. El ie wissenschaftlichen Hilfsarben Eduard Plietzsch zu

in Berlin fried Sock zum er Professor Glaser und Dr. assistenten.

Beim Materialprüfungsamt in Berlin-Dahlem 1 ständige Mitarbeiter Dr. Fritz Sch Abteilung für Oelprüfung ernannt w

Dem Privatdozenten in der medizi Universität Kiel Dr. Kappis, dem philosophischen Fakultät der Unioersität Dürken, dem Privatdozenten an der Te Berlin Dr. Pirani, dem Abteilungsvorste bei dem Materialprüfungsamt ständigen Mitarbeiter des Dahlem Dr Mecklenburg am Zahnärztlichen Institut der in Berlin Dr. Schoenbeck ist dem Architekten Dipl dorf und dem Lehrer für M Hochschule für Musik, z berger de- Titel Professor verliehen worden.

Direttorial⸗

warz zum Vorsteher der

nischen Fakullät der riwatdozenten in der Göttingen Dr. h

chnischen Hochschule her Dr. S in Berlin⸗ Materialprüfungsamts in Berlin- dem Lehrer der Zahnheilkunde riedrich Wilhelnis⸗Uniper das Prädikat Professor omingenieur Wach in Düssel⸗ ilitärmusik an der

. Akademischen weiten Armeemusilinspizie

nten Hacken⸗

Bekanntmachung.

g vom 9. Oktober 1917, wo gust Buchbinder in Husen mitteln bis auf weiteres unter

Meine Anordnun Gemüsehändler Au Vandel mit Lebens ich hierdurch wieder auf.

Dortmund, den 24. Dezember 1918.

Der Landrat. J. V.: Schulze.

b. Kurl der sagt war, hebe

Bekanntmachung. ermann Naumann hierselbst ist zu nm nden des täglichen Bedarfs w Die Kosten der Veröffentlichung Naumann zur Last. Erfurt, den 28. Dezember 1918.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Otto.

Der Kaufmann H Handel mit Gegenstäͤ lassen worden. machung fallen dem

ieder zuge⸗˖ der Bekannt.

Bekanntmachung.

hard Helßfer hierselbst, Krablerstraße Nr. 277, habe

Den Bern 3 und Futtermitteln und Gegenständen

ich ʒzu m Han des täglichen Bedarf Essen, den 21. Dezember 1913.

Die Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgecmeister. J. A.: Dr. Helm.

del mit Lebens⸗ s wieder zugelass

Bekanntmachung. Der Händlerin Katharina Dietsch, in Marktaschendorf, wohnhaft in Frankf r straße 13, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen Bedarfs vom heutigen Tage ab wieder gestattet. Frankfurt a. M., den 24. Dezember 1918. Der Polizeipräsident. J. A.: Dr. Neuber.

geb. am 11. Juni 1876 urt a M., Hamburger⸗ des taglichen

Ich habe dem Schubmachermeister Julius Schmidt von bier die ihm unter dem 26. September d. J. unters des Schuhmachergewerbes wieder ge

Königshütte O. S', den 20. Dezember 19138. Die Polizeiverwaltung. Werner.

agte Ausübung

Bekanntmnchung. .

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 693) t ten Felix Oppenheim, Berlin X. f vom heutigen Tage den enständen des täglichen Bedar ezug auf diesen Handelsbetrieb unter Berlin O. 27, den 20. Dezember 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V

Prenzlauer Allee 146, d andel mit Ge zuverlässigkeit in

Dr. Pokrantz.

Bekanntmachung. .

uubert Lehmacher, Inhaber Wilhelm

), Königstraße 7. ist auf

r Fernhaltung unzuverlässiger Personen

September 1915 gemäß e eg ee. . fn ;

. e e ne ens gh, sst

Die Althandlung des Lehmacher in Oberhau Grund der Bekanntmach ung zu vom Handel vom 23. zeichneten Polizeiverwa unter Auferlegung der Ko jeglicher Handel mit Gegens

Oberhausen, den 23. Dezember 1918.

Die Städtische Polizeiverwaltung. . Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Reikes.

en (Rheinland

ten des Verfahrens. ͤ tänden des täglichen Bedarfs untersagt.

Bekanntmachung. Dem Weinhändler Fr. Timm in Soltau ist auf Grund der September 1915 (RG Bl. S. 603) onen vom Handel, jeglicher rituosen aller Art unter

,,, vom ktreffend Fernhaltung unzuverlässiger Pers Handel mit Wein ' und Spiri

Soltau, den 20. Dezember 1918.

Der Landrat. Dr. von Nappard.

Be bannt ma chin n g.

Dm Kolon und Händler Heinrich Berenbrin .

E em ke 137 bei Verl. Bezint Minden, wird piermit auf Grund

der Petordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom!

Handel vom 23. September 19519 * der Betrieb jeglichen Handelsgewerbes untersagt. Wiedenbrück, den 29. Dezember 1918.

Der Landrat. Klein.

M ᷣ·ᷣ·ᷣ 2 e ᷣᷣ¶¶⏑-·Nẽ 0.

Aichtamtliches.

Dentsches Reich. Prenßen. Berlin, 31. Dezember 1918.

In der Frage der Erleichterung des Personenverkehrs zwischen dem links- und rechterheinischen Gebiet während der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Nationalversammlung hatte das Oberkommando der

Alllierten auf das deutsche Eisuchen hin bestimmt, daß den im

Zusammenhang mit den Wahlen zwischen den liaks- und rechts⸗ theinischen Gebieten mit Ausnahme Elsaß⸗Lothringens ver⸗ kehrenden Personen, die im Besitz eines Passiergesuchs der ordnungsmäßigen deutschen Verwaltungsbehörden sind, die Einreise in die besetzten Gebiete oder die Ausreise nach dem Innern Deutschlands gewährt werden kann. Auf den von der Waffenstillfiandskommission Üübermittelten Vor⸗ schlag der deutschen Regierung hat nunmehr, um die Er— teilung der Passiererlaubnis zu beschleunigen, das Oberkom— monde der Alliierten laut Meldung des, Wohlffschen Telegraphen⸗ büros“ folgende Ergänzung hestimmungen getroffen;

1) Die „Ordnungsmäßige⸗ deutsche Verwaltunge behörde,

welche berechtigt ist, Passierscheine auszustellen, ist das Reichsamt des

Innern (Berlin W. 9, Wilhelmstr. 74); es wird den alliierten Armeen empfohlen, sich in der Genehmigung dieser Passiergesuche großzügig u zeigen. ia Die Passierscheine können bis zum 22. Januar gültig sein, wenn die alliierten Armeen keine besondere Unzuträglichteiten darin erblicken.

3) Um Zeitverluste zu vermeiden, ist es angebracht, die Passier⸗ scheine mit einem Visum von den Kommandanten der Orte versehen ju lassen, an denen die Inhaber der Passierscheine den Zug verlassen.

Der, Staatesekretär Wurm hat sich laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit den drei aus der Reichs⸗ regierung ausgeschiedenen Unabhängigen solidarisch erklärt und sein Amt zur Verfügung getzellt. Auf Ersuchen der Reichs— reglerung hat Herr Wurm sich bereit erklärt, die Geschäste des Reichtzernährungtamts bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterzuführen.

Ueber den Inhalt des Absatz 2 des Artikels 1 des Trierer Finanzablommens vom 13 Dezember sind in der Oeffentlich⸗ keit Zweifel entstanden. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ von zustandiger Stelle hört, bezieht sich die angezogene Bestimmung auch auf den Verkauf von Privatvermögen an frem den Werten, soweit dazu nach deuischem Gesetz eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Infolge der vom Staatesekretär des Reichsschatzamts ab⸗ egebenen Erklärung, daß beabsichtigt sei, die Kriegs gewinn— . mit rückwirkender Kraft noch einmal zu erheben, wobei die gezahlten Beträge angerechnet werden, ist die Frage auf⸗ getaucht, für welchen Zeitraum der Vermögenszuwachs der physischen Personen steuerpflichtig sein soll. Wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, kann dazu vorerst nur gesagt werden, daß der Ausgangspunkt der Besteuerung der 51. Dezember 1913 sein wird, daß es dagegen noch nicht sicher ist, ob der 31. Dezemher 1918 oder ein anderer fernerer der Endpunkt sein soll Fest steht dagegen, daß die Steuer in Tiegsanleihe gezahit werden kann, vielleicht sogar zum Teil gezahlt werden muß.

Verschiedene Anfragen bei den Zentz albehörden und auch Aeußerungen in der Presse lassen erkennen daß Zweifel dar⸗ über bestehen, ob auch in diesem Jahre wle in den ö eine Verlängerung der zwei⸗ und vierjährigen Ver⸗ sährungsfristen für die sogenannten Forderungen des täglichen Lebens (585 186, 197 des Bürgerlichen Gesetz— bucht) angeordnet ist. Demgegenüber wird? durch „Wolffs Telegraphenbũro⸗ darguf hingewiesen, daß eine nochmalige Verlängerung dieser Verjährungsfristen durch die Bekannt⸗ machung des Bundesrats vom 31. Oktober 1918 (Reichs⸗ geseßblait S. 12533) stattgefunden hat. Danach verjähren die vorbezeichneten Forderungen, soweit fie bisher noch nicht ver⸗ sährt sind, nicht vor dem 31. Dezember 1919.

Für die Verwertung von freiwerdenden Heereg⸗ gütern für unsere Volkswirtschaft ist bekanntlich im Bereiche der Finanzverwaltung ein besonderes Amt, das Reichs ver⸗ wertungsamt, geschaffen worden, das dem Reichsschatzamt untersteht. Die Ueberführung aller Lager aus der Milttär— perwaltung in die Verwaltung des Reichsverwertungsamts t, vom Kriegs minssterium bereits in' die Wege ge⸗ leitet. Auch die Wiederherbeischaffung von gestohlenem heeres gut gehört zu den Aufgaben des Reichs verwertunggzamts.

Das Reichs verwertungsamt weist deshalb heute in einer Anzeige darauf hin, daß nach dem von der Reichsregierung am 14. Dezember 1918 erlassenen Gesetz jeder, der die an⸗ beordnete Ablieferung unterläßt, sich also noch unrechtmäßiger⸗ weise im Besitz von Heeres gut befindet, mit Gefängnis bis ö ö Jahren und mit Geldstrafe bis zu 1065 000 S6 be⸗ raft wird.

„„Im „Preußischen Justiz⸗Ministerial-Blatt“ ist eine Ver⸗ fügung ö ö veröffentlicht, die eine Ein⸗ chränkung der Feststellung früherer Bestrafungen von Angeklagten und Zeugen zum Gegenstand hat. In er Einleitung wird auf die besondere soziale Bedeutung hleser rage hingewiesen, die schon seit langem die Geffent⸗ ichleit beschäͤftigt hat und gerade unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhälinissen mit ihrem Gefolge der Arbeilglofigkeit nach einer durchgreifenden Lösung ver—

die Verfügung bis zu einer fünftigen Vorschriften die Gerichte erreichen, daß von allen nicht unbedingt not— n, auch gegenüber Zeugen, der Siaate anwalischaft abge⸗ vendig eingezogenen Auskünfte aus befugte Einsicht geschützt n Gerichta verhandlungen nbedingt notwendige Be⸗ orstrafen zu vermeiden.

Gesetzesresorm Staatsanwalischaft und Hinmweise fi die darauf hinanglaufen, wendigen Fes

hestimme

tstellungen der Vorstrafe schon im Ermittelungs verfahren sehen wird und die als not den Snafregistern möglich werden, da selbst alles ges

st gegen un ß aber ferner auch in de chieht, um eine nicht u kanntgabe und Erörterung der V

tzten Wochen hervorgetretenen separatistischen sonders in Oberschlesien Dezember den chuß für Schlesien im Bretz Der Sitzung, Innern Hirsch präsidierte, s Volksrais in Breslau (Zen⸗ dinz Schlesien) mitteilt, der Volks beauftragte rtreter aller Regierungsbehörden mit dem Dr. von Günther an de schen Parteien, des Zentral⸗Soldatenrats der oberschlesischen

die tschechische und die rage. Hinsichtlich der tschechischen Frage ß Grund zur Sorge für die schlesische

allen Machtmitteln etzung des Waffen⸗ uf deutsches Gebiet gemacht ischen Frage wurde nach ein— dlungen, in denen alle Gründe für eine Lostrennung Schlesiens und in. Betracht kommen ag nahezu einstimmig

Die in den le Bestrebung en hatten Veranlassung gegeben, Provinzial⸗Volksauss lauer Rathause

preußische

in Schlesien und be für den 80.

zusammenzurufen. Minister des wohnten, wie die Pressestelle de tralrat für die Pro Landsberg, Ve Oberpraͤsidenten Vertreter aller politi und der militärische Arbeitgeber⸗

lung berührte ober schlesische wurde sestgest Grenzbevölkerung Reichsregierung

Angriffen entgegenzutreten, die unter Verl stillstandes von Nachbarnationen a würden. In der oberschles gehenden vielstündigen Verhan besprochen wurden, die Oberschlefiens vom Rei . die nachstehende Entschließur

1) Alsbaldige Bes amtenstellen mit Mägn der Verhältnisse Obe völkerung genießen, polnisch sp ;

2). Das Verhältnis wirtschaftlicher

berechtigten

r Spitze, ferner

n Behörden, Arbeitnehmerkrelse in der Hauptsache

entschlossen

che überhaupt

etzung leitender Stellen und politischer Be— ern, die Verständnis für die Besonderheiten rschlesienß haben und Vertrauen bei der Be— stgehender Heranziehung katholischer, wird zugesagt.

von Kirche

inter weite rechender Männer, und Staat in

Oberschlesiens

g des Religiongunterrichts chulen darf gleichfalls nur unter Wunsche Oberschlesiens auf gesetzlichem Dabei wird die Regierung mit aller Macht Religiontz⸗ chule und für die Unver—

flichen Stuhls für Ober⸗ tz im Industriebezirk wird bei den kirchlichen

die wichtige oberschlesische rung mit den zuständigen

Benehmen

gesetz lichem Die Erteilun

behörden geändert werden. in öffentlichen Wahrung aller berechtigten Wege geregelt werden. . eintreten für die Freiheit der Religionsausübung, für den unterricht in der Muttersprache in der S sehrtheit des kirchlichen Vermögens.

gene Delegatur des fürstbischö

und privaten S

3) Eine ei chlesien mit dem Si Stellen erbeten werden

4) Vor dem Erlaß von Anordnungen, hat die Zentralregie en Behörden Fühlung zu nehmen. sonderer Kommissar für Oberschlesien wird beim Ober— zur ständigen Ver—

Interessen berühren,

5) Ein be n und dem Zentralrat für Schlesien tretung der Wünsche Oberschlesiens gestellt werden.

Der Minister Hirsch faßte dann die Stellung der Re— gierung zusammen:

Ich glaube, die Besprechung hat erwiesen, in überwiegender Mehrheit den Gedanken der sonderen Republik Obers Mehrheit auch den G ö ist gebeten worden, daß die Regierung der forderlichen Schutz angedeihen lassen soll. gierung erklären, daß wir bereit sind, alles, was steht, nach dieser Richtung hin zu tun. wir diesen Schutz direkt von Berlin a mit Rücksicht auf die besonderen Verhält nach Schlesien dirigieren in der Weise, rlangt wird. Was die Forderungen anbetrifft, die in daß wir sie in sten Beschluß⸗ Im übrigen möchte ich f ĩ

daß die Versammlung Errichtung einer be—⸗ chlesien ablehnt, ferner. daß sie mit derfelben edanken einer Republik Schlesien ablehnt. Provinz Schlesien den er⸗ Ich kann namens der Re⸗ in unseren Kräften Wir werden überlegen, ob us gewähren oder oh wir nisse Schlesiens noch Schutz wie es in den vorliegenden Anträgen ve ihren, Anträgen erhoben werden, so kann ich erklären,

Berlin dem Kabinett mit allem Ernste zur schleunig fassung unterbreiten werden. Peison bereits heute die Erklärung abgeben, daß ich innerhalb der preußischen Staatsregierung dafür eintreten werde, daß einstweilen der Provinz Schlesien ein gewisses Selbstbestimmungsrecht inz⸗ zur Aufrechterhaltung der Ruhe währt wird.

und Ordnung ge—

Befitz von YJeeresgut aus unlauteren Quellen wird bestraft mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und 100 009 M Gelbstrafe.

Liefert ab!

Reichs verwertungsamt, Berlin W. 8, Friedrichstraße 66.

In Posen ist laut Meldung des büros“ am 28. Dezember folgende, polnischen Behörden unter angeschlagen worden:

Ueber die Stadt Posen ist bis auf w e ab das Standrecht verhängt. ürken nach 5 Uhr Abends die Wohnung nicht verlassen, mit Aug. nahme von Mitgliedern des Vollzugsausschusses, der Sanitätsper. ersammlunggrecht ist bis auf lie bisher ausgestellten Wa ungültig. Alle Offiziere sind sofort zu entwaffnen u n Alle Mannschaften, fofern sie nicht zum nst gehören, haben unbewaffnet in der sofern sie nicht unbedingt in der haben sofort die Stadt zu verlassen. 8 Durchführung der Demobilisation in der Stadt aben sich sofort mit neuen Ausweisen zu ver— Standgericht gestellt und Umzüge und Menschenansammlungen sowie ngen sind vorläufig untersagt. graphenbüro ferner erfährt, sind des Vormittags mehrfach nene J Die milttärische Gewalt ist ber odes opfer beträgt, bis jetzt etwa 30.

„Wolffschen Telegraphen⸗ von den deutschen und zeichnete Bekanntmachung

eiteres vom heutigen Alle Zwilpersonen

sonen und der Polizeiorgane.

weiteres aufgehoben. enscheine sind nd haben ihre zeichen abzulegen. und Sicherheitsdie Stadt zu erscheinen. Garnison benötigt werden, Offiziere, die zweck verbleiben müssen, h Zuwiderhande nach Kriegsgesetz bestrast. Theater⸗ und Kinovorstellu Wle das genannte Tele am K. Dezember im Laufe sammenstöße erfolgt. Bürgerwehr übertragen, wie das Pressebüro des Soldatenrats mitteilt

Die Offiziere,

Inde werden vor das

Die Zahl der

In einer von etwa 1260 Personen besuchten Versa mm⸗

lung ig Hechingen, in der Konta) Haußmann sprach, wurde, wie „Wolffs Telegraphenbaro“ meldet, folgender Antrag nahezu einstimmig angenommen:

Die in Hechingen versammelten Bürger von Hohenzollern richten

an die Reid zregierung die Blite und den Antrag, die Einwohner von Hohenzollern eine c igen hohenzolfern'sche Landes berslamm lung wählen zu lassen, damit diese selbständig über die staatsrechtlichen Verhältnisse und die Zukunft der hohenzollernschen Lande beraten und bäschließen kann.

Die Soldatenrtäte Groß Berlins hielten gestern im

Reichstag eine Vollversammlung ab, hie sich vornehmlich mit den Neuwahlen zum Großbertiner Vollzug srat be⸗ schaäftigte. Die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ berichtet darüber:

Namens der Neunerkommission teilte Lange das Ergebnis der

mit den Arbeitern gepflogenen Verhandlungen über die Zu sammen⸗ setzung des neuen Vollzugsrats für Groß Berlin mit: Dieser soll aus 24 Mitgliedern gebildet werden, und zwar aus 16. Vertretern der Arbeiter und 38 Soldatenpertretern. Arbeiter und Soldatenmandate sollen je zur Häffte auf Anhänger der beiden sozialistischen Parteien verteilt werden. Der neue Vollzugsrat solk in Zukunft nur ein Kontrollorgan sein. Die Gebühren für die Voll— zugsratsmitglieder sind vom Zentralrat auf täglich 25 festgesetzt. In Fallen, in denen ein Mitglied Ausfall an Arbätte berdienst ve? sonstigen Einkünften durch seine Tätigkeit als Vollzugsratemitglied erleidet, ist die Gewährung einer weiteren Entschädigung bis zu 15 υς für den Tag, zulässig. Die neugewählten Müglieker zum Geoßberliner Vollzugsrat bedürsen der Beftätigung durch die gemeinsame Ver— sammlung der Arbeiter und Soltatenräte Groß Berlins. Zur

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zweckmäßigen Erfüllung seiner Aufgabe wird der neue Vollzugsrat 8 Ausschüsse bilden, und zwar sind vorgesehen je ein Aueschuß für rein Großberliner Angelegenheiten, für kommunale Angelegenheiten, für Betriebs- und gewerbliche Angelegenheiten und je einer für militärische und interne Angelegenheiten.

In der Aussprache über den Bericht wies Wegmann vom alten Vollzugsrat auf die Notwendigkeit hin, nur solche Leute in die neue Körperschaft zu entsenden, die klaren Blick und volles Ver⸗ ständnis für die Sicherung der Errungenschaften der Revolution hätten. Zur Begründung dieser Forderung wies Wegmann darauf hin. daß die gc! gegenrevolutionärer Strömungen durchaus roch nicht beseitigt sei.

Nach weiterer ausgedehnter Aussprache wurde ein Antrag ange⸗ nommen, nach dem in den Vollzugsrat für Groß Berlin nur An⸗ bänger der beiden sozialistifchen Parteien gewählt werden können. Hierauf wurde die Versammlung unterbrochen, um der Fraktion der Mehrbeitssozialisten Gelegenheit zu geben, sich noch— mals über die Art und Weise der Wahl zu besprechen. Während nämlich die Neunerkommission in den Verhandlungen mit den Arbeiter⸗ räten Parilät vereinbart hatte, batten die Mehrheiissozialisten in ihrer Ftaktionssitzung vor Beginn der Vollversammlung sich gegen ziese Vereinbarung don Parität zwischen den beiden sozialist. schen Parteien ausgesprochen. .

tach etwa dretviertelstündiger Fraktionsberatung ließen die Mehr⸗ heitssoziglisten die Erklarung abgeben, daß sie an der Verhälinig⸗ wahl, festhalten. Die Folge hierpon war ein Antrag Ter Unab- hängigen, die Nidouwgablen zum Vollzugsrat zu vertagen und vorher eine Neuwahl der Seldatentate in den Kasernen auf Grund der Ver⸗ hältnigzwahl vorzunehmen. Diese Erklärungen gaben Anlaß zu einer lebhaften Aussprache, in der Tost darauf hinwies, daß. wenn nicht der Grundsatz der Parität gewahrt werde, bei der RNeuwabl in den einzelnen Truppenteilen nur Zwiespalt entstehe. Die Verantwortung für die sich hieraus ergebenden Folgen hätten die Gegner der Paritäte⸗ wahl zu tragen. Von den Unabhängigen wurde verlangt, daß die ö über die Art und Weise der Wahl namentlich erfolgen solle. Diesem Verlangen gab die Verfammlung aber nicht staäit. Hierauf wurde mit Mehrheit e en, sür die Wahl zum Vollzuaggrat pas Verhältniswahlsystem in Anwendung zu bringen. Molken⸗ uhr wies in der weiteren Äussprache darguf zin, daß ber Vollzugs tat sich darüber einig sei, daß seine weitere Tätigkeit sich nicht mehr in engem, verschlossenem Kreise, sondern in breitester Oeffentlichkeit ab— spielen müsse, daher sei eine R uwahl aller Arbeiter- und Soldaten räte erforderlich. Daß diese Wahl auf Grund des Verhäliniswahl⸗ systems erfolge, könnte den Mehrheitssozialisten nur recht sein. Sie hätten jetzt die Pflicht, die wahre Stimmung der Berliner Bevölkerung festzustellen und sich nicht mehr von einer kleinen Minderheit er drücken zu lassen.

Nachdem namens ber Unabhängigen Alb recht erklärt hatte, daß seine Fraktlon zwar mit dem Verhältnis wahlsystem nicht einverstanden sel, sich aber trotzdem an der Wahl be— teiligen werde, um ein ungestörtes Weiterarbeiten des Voll— zugsrats zu ermöglichen, erfolgte die Neuwahl von M tgliedern des Vollzugszrats. Es wurden einem Bericht des „Vorwärtz“

zufolge 213 gültige Stimmen abgegeben, von denen die So zal⸗

demokratische Partet Deutschlands 146, die Unabhängige sozial demo⸗ kratische Partei 67 erhielt. Auf die Mehrheitapartei entfielen demnach 6, auf die Unabhängigen 2 Deleglerte. Gewählt find die Mehrbeitssozialisten Molkenbuhr, Bietz, Skur, Seuden, Neander, Schmidt und die Unabhängigen Albrecht und Stolt.

Bahern.

In der gestrigen Nachmittagssitzung des provisorischen Nationalrats, in der äber die von den Unabhängigen ein— gebrachte Interpellation, betreffend Bürgerwehr und geg en⸗ revolutionäre Machenschaften, beraten wurde, gab der Ministerpräsident Eis ner eine Erklärung ab, in der er laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros' im Namen der Gesamtreglerung um a sagte:

Der Ministerrat lehne die Schaffung einer Bürgerwehr ab und bedaure, daß einzelne Mirglieder der Regierung unter irrigen Voraus— setzungen den Aufruf unterschrieben haben. Das Ministerium sei einig in dem Entschluß, gegen jede Gefährdung der revolutionären Errungenschaften mit allen Mitteln einzuschreiten. Auf An⸗ ordnung des Ministers der militaͤrischen Angelegenheiten

würden Waffen nicht mehr herausgegeben und Tie bereitz herausgegebenen zurückgefordert. Weiter bemerkte der Minister präsident, daß in Bavein im geheimen mit kapitalistischen Mitteln gegenrevolutionäre Zettelungen organisiert seien. Es seien zum Teil dieselben Männer, die sich an der alldeutschen Kriegsprovaganda be— teiligt hätten. In seinen weiteren Augführungen warnte der Minister— vräsident die Mitglieder des Hauses Wittelsbach, sich mit den gegen— revglutionären Giementen einzulassen, als deren Fübrer auf dem ., Lande er offen den Fübrer der bayerischea Voltßpartei Dr. Heim

ezeichnete. Es werde sofort eine Verordnung wegen Einsetzung Eines

nationalen Gerichtshofes veröffentlicht werden und in Kraft treten, der aus 12 Mitgliedern des provisorischen Nationalrats jzusammen? gesetzn sei. Ueder die Stellung des gegenwärtigen Ministeriumz äußerte sich der Ministerpräsidenk dahin, daß die Anschauungen im M enisterium zwar verschieden feien, aber trotzdem fei das Min isterinr! ,, Es gebe keinen anderen Weg, alg von der politischen Frei⸗ eit zur

ozialen Erlösung zu schreiten.

Württemberg. In ver schiedenen Aussprachen der Re gje rungen von

Bayern, Württemberg, Baden und Vessen, die am

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