[143627
Kopenhagener 316,0 /. Anleihe von 1886.
ö Ber zeichnis der zum L Juli 1926 ausgeliofen Schuldverschreibungen.
iin Wir haben gemäß 8 43 Ziffer 1 de
E
Aufwertungsgesetzes beschlossen, über di
besondere Genußscheine auszugeben. Sltnille, den 17. März 1926.
ö Lit. Ua Soch ar. vit. ¶ 662 . (100 2. 26) C 7 */ 26) 5389 15 1991 167 151 5388 (30 1i, 25) 6022 2186. 185 5464 (90 2 25 5041 (414 26 20) 365 5514 112 50689 (469 16. 25) 446 (H544 16 24) 147 5104 537 466 5618 192 5106 (671 2 26) (5580 * 26) 56 75h 202 5438 726 791 5725 250 5442 S857 8062 5733 316 5446 985 829 (H5956 16, 25) 371 5608 1038 (908 * 26) H9gtitz 455 5782 . (100 0pj0 24 61385 (Hh? 21 26) 2810 (1125 2 26) 10975 6150 (563 21 26) (5944 2,, 25) 1263 1303 6196 601 139 1541 1310 6159 (670 2 24) 6h26 itz! 9 1334 6326 682 6362 1645 (H40 * 26) (6396 16, 25) 714 6377 1769 512 (6449 3 255 (729 21 25) 6520 (1185 * 22) (1568 2 26) 452 (836 21 20 (6685 16, 265) 1 1591 6469 893 6671 (1976 2) 26) 1616 64h 105069 6139 2006 1654 6580 (1I76 2 26) 6856 2010 1713 662 1285 6861 2186 1807 6755 1296 923 2219 1945 (6775 *1 25) 15539 6942 23 14 2134 (6787 2 26) 1450 7119 2368 2165 6805 1685 7265 2416 2185 69h 4 1915 7342 2495 2198 7071 1955 7319 2526 (2432 27 20) 7145 2041 7522 (2819 * 26) 2649 ( 7125 21 25) 2120 7615 2867? 2805 ( 7172 21 26) 2145 7660 2857 2827 195 2202 7708 29010 3005 7753 2235 7874 2911 3036 7325 (2296 16 20) 8200 2069 3146 7431 (2409 */ 26) 8207 2970 3557 (7644 2, 20) 2502 8325 3097 784 2538 424 3624 7827 2578 84h54 3629 79064 2740 8457 3764 7996 2872 8609 (3918 16, 25) 8148 2931 87tz9ꝰ 396 27 26) 8150 2962 S934 (3971 16 23) 8247 3085 90609 4193 8302 683171 16 25) 9287 (4236 26, 25) 8335 3185 (9308 26. 23) 43663 S474 3345 (93 12 2 24 4370 85 3325 9340 4414 Sh 3506 9341 4520 S623 3833 4560 8674 3950 4721 8519 4157 4876 9007 4175 5109 9072 4211 (5252 2, 26) 9172 4915 Zahlstellen:
in Jopenhagen bei der Hauptkasse ver Stadt, in Hamburg bei der Norddeuischen Bank in Hamburg, in Berlin bei der Berliner Sandels-Gesellschaft,
bei den Herien Mendelssohn Co.,
bei der Darmstävter un
auf A ttien.
Die in Klammern aufgeführten Nummern sind zu den angegebenen Terminen Nach dem Falligkeitsztermin werden auf die obigen Schuldverschreibungen
gezogen. keine Zinsen bejablt“ Kopenhagen, im März 1926.
Der Magistrat der Stadt Kopenhagen.
d Nationalbank Kommanditgesellschaft
(113601 Die Portland Cement ⸗ Fabrik „Stern“ Toepffer Grawitz & Go. G. m. b. O. Finkenwalde bei Stettin hat beantragt, ihr die Barablösung der 48 0Oigen Anleihe vom Jahre 1909 unter Einhaltung einer 3monatigen Kündigungs frist zu gestatlen und den Barwert des Aufwertungebetrags zu bestimmen. Stettin, den 17. März 1926. Spruchstelle des Ober iandesgerichts Stettin.
—— —
5. Kommanditgesell schaften auf Aktien, Aktien⸗ gesellschasten und Deutsche
Kolonialgesellschaften. Die Gekanntmachungen über den Werluft von Wertpapieren befin⸗
den sich ausschtießlich in Unter- 3 abteilung z.
Il 43655 Gekanntmachung.
Wir machen hiermit gemäß 5 44 des Auswertungegesetzes bekannt, daß wir auf Giund des z 45 3 2 des Aufwertungs— gejetzes die auf den anerkannten Altbesitz
der Anleibe von 191tz entfallenden Genuß.
rechte duich Barabfindung zur Ablösung bringen werden. Zwecks Feststellung der Angemessenheit der zu gewährenden Ab- 5 haben wir die zuständige Spruch⸗ telle angerusen.
Aschaffenburg, den 17. März 1926. Oberbayerische Zellstoff⸗ und Papier⸗
fa briken Attien⸗Gesellschaft.
II4366458 Betanntmachung.
Wir machen hiermit gemäß 44 des Auf⸗ wertungegesetzes bekannt, daß wir auf Grund des 5 43 3 2 des Aufwertunge⸗ gesetzes die auf den anerkannten Altbesitz der Anleihen von 1899 und 1903 ent⸗ fallenden Genußrechte durch Barabfindung ur Ablösung bringen werden. Zwecks
eststellung der Angemessenheit der zu. ewährenden Abfindung haben wir die zu arr. Svruchstelle angerufen.
Für die auf die Anleibe von 1909 ent— fallenden Genußrechte weiden befondere Genußrechtsur kunden aue gegeben.
Aschaffenburg, den I7. März 1926.
Attiengeselis chat für Zellstoff · ¶
Papiersabrit ation. Bis 1917: A ttiengese uschaft
143570) Bekanntmachung.
Wir werden über die den Altbesitzern von Schultvperschreibungen unjerer An— leihen von 1900. 1905, 1910, 1912 und [al zustehenden Genußrechte besondere Genußscheine ausgeben
Berlin, den 18. März 1926. Glektrieitäts⸗Lieferungs · Gesellschaft.
(143586 ,,, ,,
In Gemäßheit Artikel 1 Absatz 4 der Durchführungeverordnung zum Auf— wertungsgesetz geben wir hiermit bekannt. daß wir als Ausgabetag unserer o/ digen Obligationsanleihe von 1920 den 30. Ro—⸗ vember 1920 sestgestellt haben. Zu diesem Tage ist uns der Gegenwert von einem Bankenkonsortium zur Verfügung gestellt worden. .
Zurzeit sind noch PM 765 000 in Umlauf.
Gleichzeitig kündigen wir unsere noch in Umlauf befin lichen Ho / igen Obligationen zum 1. August 1926 mit dem Hinweis daß die Kündigung bei der Spruchstelle des Kammergerichts angemeldet worden ist, mit dem Antrage. die Barablösung unter, Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungssrist zu gestatten.
E. A. Schwerdtseger C Co., Akbtiengesellschaft.
Der Vorstand.
1436751 ; Gemäß 5§ 6 des Gesetzes, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen, vom 4. Dezember 1899 berufen wir hierdurch auf Donners⸗ tag, den 22. April 1926, vor- mittags 11 uhr, nach WMannheim, A 2. 1 (Gebäude der Rheinischen Hyvo⸗ thekenbank) eine Versammlung der In⸗ haber unserer 4 00o—igen Schuidver— schreibungen ein. ; Tagesordnung: Beschlußfassung über die Abfindung der Aufwertungsansprüche der Eigentümer unserer Schuldver⸗ schreibungen auf Grund der rechtskräftigen Entscheidung der Aufwertungestelle Mann⸗ heim duich Ausfolgung der als Deckungs—⸗ unterlage dienenden Hypothekenbankaktien. timmbeiechtigt sind nur diejenigen Personen. welche ihre Schuldverschreibungen gemäß 5 10 Abs. 2 des Gesetzes spätestens am 2 Tage vor der Versammlung bei der Reichs bant oder bei einem Notar hinter⸗ legt haben. Mannheim. den 19. März 1926.
FKündigungsfrist zum 1. Juli 1926 zu ge—⸗
Die persönlich haftenden Gesjellschafter:
Genußrechte der Altbesitzer unserer Anleihen
Ad Mül ler Dr. M üller⸗Ga stell
144097
s Bergwerke in Seimstedt e Spruchstelle gemäß Art. 37 Abj. 1 der ihr die Barabtiöfung
1Ho0 über 2500 000 A,
Ia 63a] Elellawerk Aktiengesellschaft vormals Wilisch Co., Homberg⸗ Niederrhein.
Die zuständige Spruchstelle hat de Gefellschaft durch Beschluß vom 9. Mär 192tz die Barablösung ihrer noch um laufenden den Jahren 19608 und 1912 sowie der au den Altbesitz entfallenden Genußrechte mi einer dreimonatigen Kündigungssrist zun 1. Juli 1926 gestattet
aus und stellen die Barablösungebetläge welche wie folgt festgesetzt wurden:
auf RM 11760, besitz auf RM hö,
lichen Stücke. wird die Verzinsung eingestellt.
Der Vorstand. Dr⸗Ing en h. Wilisch.
Teilschultverschreibungen aus
Wir sprechen hiermit die Kündigung
1. für PM 1000 Teilschuldverschreibung 2. fär PM 1999 Genußrechte auf Alt— bereiss heute bei unserer Gesellschaftskasse zur Ver sügung gegen Ablieferung der frag⸗ Vom 30. Juni 1926 ab
, n ,, en, den 18. März
1ölz über 2 000 0600 4,
1922 siher HI 000 000 M unter Emhaltung einer dreimonatigen Kündigungssrist zum 1. Juli 1926 zu ge⸗ statten 1 Berlin, den 17 März 1926.
3 Spruchstelle beim Kammergericht. 43833.
Die Societätsbrauerei Waldschlößz⸗ (chen in Dresden hat bei der unterzeich— neien Spruchstelle beantragt:
J
verordnung zum Auswertungsgesetze vom 2 November 1929 die Barablösung ihrer 44 o Anleihe von 1920 und ihrer 5 o Anleihe von 1921 unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist für den . September 1926 zu gestatten und den Ablösungebetrag zu bestimmen,
2. gemäß § 45 Ziff 2 des Aufwertungs⸗ gesetzes darüber zu entscheiden, ob die Bar⸗ abfindung, die sie an Stelle der Genuß— rechte den Altbesitzern der 1920 er Anleihe in Höhe von 50 0/0 des Nennwerts der Genußrechte am 1 September 1926 ge⸗— währen will, den Wert nicht unterschreitet, den die Genußrechte im Zeitpuntte der
1355s]
Aktienge ellschaft, Rostock.
Wir forcern
Jahre 1916 auf, die Mäntel und Zins—
Abstempelung der Mäntel auf den Aus— wertungsbetrag von RM 150 und Aus— gabe neuer Zinescheinbogen bis zum 15. April 1926 einschließlich bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, Hamburg, während der üblichen Geschäftsstunden ein⸗ zureichen Die Abstempelung der Mäntel erfolgt vrovisione frei, sofern die Obligationen am Schalter eingereicht werden; wird die Ab— stempelung im Wege der Korrespondenz veranlaßt, so wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. . Nostock i. M., im Mär 1926. Mahn G Ohlerich Bierbrauerei Attiengesellschaft.
143696 Vuntpapiersabrik Aktien⸗ gesellschaft Aschaffenburg.
Die zuständige Spruchsselle hat uns gemäß Art. 37 der Durchführungeverord⸗ nung zum Aufwertungsgesetz die Bar— ablösung des Restes unserer 4 Oo Schuldverschreibungen vom Jahre 1898 gestattet; demgemäß kündigen wir hiermit diese Schul dverschreibungen zum 1. Juli 1926.
Der Ablösungsbetrag für je nom 4 10900 ist Rwe 117.60 zuzüglich RM 2,02 Zinsen (nach Abzug der 16 0 Kavitalertragsteuer) für das erste Halb- jahr 1926.
Weiterhin haben wir gemäß 8 433.2 in Verbindung mit 5 44 des Aufw-⸗Ges. beschlossen, an Stelle der den Altbesitzern zustehenden Genußrechte eine Bar⸗ abfindung zum gleichen Termin zu ge— währen. Die Bajabfindung beträgt RM 78,40 für je nom Æ 1000 Ahbesitz⸗ obligationen zumüglich RM 6 Gewinn. 636 vom 1. Januar 1920 bis 30. Juni 1926.
Nach Ablauf von sechs Monaten, ge⸗ rechnet vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab, können die Genußrechte nur noch in dieser Form ausgeübt werden. Die Einlösung der gekündigten Anleihe und die Auszahlung der Barabfindung für die Genußrechte erfolgt ab 1. Juli 1926
bei unserer Gesellschaftsfasse in Aschaffen
urg, , bei Gebrüder Bethmann in Frankfurt a. M. und bei der Mitteldeutschen Kreditbank in Frankfurt a M. Mit den Mänteln sind die Zinsscheine per I. Juli 1926 um ff. nebst Erneuerungs⸗ schein bel den oben bezeichneten Zahlstellen einzureichen Soweit die Mäntel und Zintschein⸗ bogen bereits behuss Nachweisung des Alt⸗ besitzes bei einer Zahlstelle eingereicht sind, werden der Ablösungebetrag und die Bar— abfindung den Einreichern der Stücke ohne weiteres überwiesen werden. Aschaffenburg, den 20. März 1926. Der Vorstand. Schmitt⸗Prym. Dr. H Dessauer. A. Oerlein.
(I141000ꝝ
Die Elektrizitätswert Südwest
Attiengesellschaft in berlin ⸗Wiimers⸗
dorf. Motzstiaße 48, hat die Spruchstelle
gemäß Art. 37 der Durchf. V⸗O zum
Aufsw⸗⸗G. vom 29. November 1925 mit
dem Antrage angerufen, ihr die Bar⸗
ablösung —
a) ihrer H oso igen Anleihe vom Jahre 1921 über 10 Millionen Mark.
b) ihrer 5 oo igen Anleihe vom Jahre 1922 über 15 Millionen Mark
unter Einhaltung einer dreimonatigen
statten
Berlin, den 16. März 1926
für Maschinenpapierabritation.
Deut sche Hypotheken ⸗ Nentenbank.
Mahn K Ohlerich Bierbrauerei
hiermit die Neubesitzer un serer 4 0½ Hypothekaranleihe vom
scheinbogen mit einem nach der Zahlen— solge geordneten Nummernverzeichnis zwecks
Gewährung haben. Spruchstelle heim Oberlandesgericht Dresden.
Iod 7 77) Die Fried. K,ruvp Attiengesellichaft in Effen (Ruhr) hat die Spruchstelle gemäß Art. 30 Abs. ? und 3 der Durch VO. zum Auw ⸗G. vom 29 Nopember 1925 zum Zwecke der Feststellung ver— schiedener Ausgabetage ihrer 40/90 igen An⸗ leihe vom Jahre 1908 über 50 Millionen Maik angerufen. Nach Angabe der Schuldnerin ist ihr der Gegenwert auf 25 26 000 A Schuld⸗ verschreibungen erst in den Jahren iy bis 1922 nach und nach zur Verfügung gestellt werden Es handelt sich hierbei a) um 1 699 000 4 Schuldverschrei⸗ bungen, die von den schon im Jahre 1908 ausgegebenen 20 Millionen Mark zurückgetauft und zum größten Tem im Jahre 1919, zu einem geringen Teil im Jahre 1920 erneut begeben sind. Ueber die Nummern der Stüc dieser 1 699 000 „6 erteilt die unter- zeichnete Spruchstelle auf Verlangen Auskunft; b) um die IId. Nr. 1601 – 4000 (über je 50 M, 64ol — I0 00 (über je 2000 A), 16001 — 5 900 (über je 1000 A), 27 4601 - 31 000 (über je bö00 A), die abzüglich der ausgelosten Stücke in den Jahren 1920 bis 1922 begeben sind. Die Schuldnerin hat nach ihrer Angabe auf die 25 266 000 A erst in den Jahren 1919 bis 1922 ausgegebenen Schuldver⸗ schreibungen einen Gegenwert von 2 801 424, 4zs Goldmark erhalten. schlägt vor, für diese Stücke auf Grund der Durchschnittsberechnung des Art. 31 Abf. 2 Nr. 3 der Durchf. VO. zum Aufwa⸗G den 1. Juli 1920 als Aus— gabetag festzusetzen. Bei allen übrigen Schuldverschreibungen soll es bei dem
Ausgabetag verbleiben. Nach Art 96 Abs. ? der Durchf-VO. zum Aufw⸗G. ift jeder Gläubiger zur Anschließung berechtigt. Etwaigen Än—⸗ schließungen wird binnen einer Frist von 2 Monaten entgegengesehen. Berlin. 18 März 1926. Spruchstelle beim Kammergericht. 143637 Sellerdruck Akt. Gef., Frankfurt a. M. Dr. Hugo Emmerich ist aus dem Auf— sichts rat ausgeschieden. 2 Ia3uab] ; Herr Doktor Peter Reinhold ist amm 26. Februar 1926 aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden. Dresden, im März 1926. Debag Deutsche Betriebsstoff⸗ Attieu⸗Gesellschaft.
id d d Die am 31. März 1926 falligen Zins. scheine unserer Sol igen Goldpfand⸗ briefe und Goldiommungatobliga⸗ tionen werden vom Verfalltage ab zu den aufgedruckten Goldmarkbeträgen ab⸗ züglich 10 0/0 Kapitalertragsteuer eingelöst Berlin, den 18. März 1926. Preußische Sypotheken⸗Actien⸗Bank. n Die. „Liaksrheinische Handels- Aktien- gelellschast in Köln ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschafst werden auf⸗ geordert, sich bei ihr zu melden. Köln, den 24. Februar 1926 Der Liquidator der „Linksrheinischen Sandelsaktiengesellschaft“:
Dr. Küpvergz.
Id] ;
Herr Dr. Peter Reinhold ist am
26. 2 1926 aus dem Außssichtsrat unserer
Gesellschaft ausgeschieden.
Dresden, im März 1926.
Kraftverkehr Freistaat Sachsen Attiengesellschaft.
143672
Die Generalversammlung vom 20 März 1929 hat Herrn Herman van Heek, Enschede, in den Aufsichtsrat gewählt. Baumwollspinnerei Germania,
Spruchstelle beim Kammergericht.
Die Braunschweigischen Kohlen⸗ haben die
Durchf. V⸗O. zum Aulw⸗Ges. vom ?9 Non]. vember 132 mit dem Antrage angerusen,
a) ihrer 45 9,ν igen Anleihe vom Jahie b) ihrer 4 0½ igen Anleihe vom Jahre
o) ihrer 5oso igen Anleihe vom Jahre 3
1. ihr gemäß Art 37 der Durchführungs⸗- 15.
Sie
Auestellungstage, dem 30. Juni 1968, als
1431521
A Bilanz am 31. Dezember 1925. Vermögenswerte. RM 3
Bahnanlage einschließ— lich Ausrüstung 2005 00 —
2. Wertpapieie: 4
a) des Eineuerungs⸗ . ; 60 08
b) des Spezialreserve⸗ fonds 566
Materialhestãnde: a) des Betriebe fonds b) des Erneuerungs⸗
338 480 5
22 fonds U 10 93331
4. Barbestand und Bant⸗ gut babẽe̊⸗- 23 359 14
Verhindlichkeiten. 4. tt ieh kaßpitaꝝ 1750 000 — 2. Reserve . 244 000 — 53. Digpositionsfonds (davon 1
1I6000M in der Bahn⸗ anlage) . 4. Eineuerungäfondsz ..
25 230 6 54 026 55
3. Sve zialresewefonds 2 73677 sz. Bilanzreservefonds .. 929 tz Betriebsgewinn ) .. 1621.6
—
077 8a7 21 Davon entfallen auf:
Rücklage in den Bilanzrejervefonds 94320 Vortrag auf das folgende Jahr Sen h6
HE. Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
Soll. RM 13 J. Betriebsauegaben .. 375 18316 2. Rücklagen: a) in den Erneuerungẽ⸗ fonds . 60 400 b) in den Spezialreserve fonds. Kö 660 80 3. Besondere Betriebs⸗ führungskosten .... 3 16251 4. Betriebsgewinn .... 123 36 440 430723 Haben. . l. Vortrag aus 1324... 15969 2 Betriebseinnahmen . 4139 203 05 2 667 19 440 450 23
Berlin, den 27. Januar 1926. Der Vorstand der
Spree waldbahn⸗ Attien⸗Gesellschaft.
Dr -Ing. Wten ecke Geprüft: Boldt. Kirsch
Hamburger Getreide · Lagerhaug⸗ Altiengeselljchast, Hamhurg.
Bilanz per 31. Dezember 1925.
Debet. Roe 3g
Anlage und Zugänge bis 831. 1 2 . 1647 13734
* Abschreibungen vom 1. j. zi bis 3. 3 2 203 020. 1444 13184
1g * 85 hg O3 53
Kasse und Bankguthaben Verschiedene Schuldner ..
Wertpapier. 9 17895 14102 Kredit. Aktienkapital... 1 600 00606 — Reservefonds L. .... 56 O13 50 Dividendenrestanten ... 90
116 gr 7
Verschiedene Gläubiger. Gewinnvortrag aus 1924 8 h0l. 84 Reingewinn?) 117597171 126 0909 21.
1 798 1471602 Verteilung:
Reservefonds 5 879, 5 Dividende 70 10506001 — Gewinnanteil des Aufsichtsrats 5 171.70
Vortrag auf neue Rechnung. 10 047.45 ö 26 099, 9] Hamburg, den 31. Dezember 1925. . Der Aufsichtsrat. Wie de. J. Vebenb aum. D. Elmenhorst. R Basserm ann, F. Kemme. ö Der Vorstand. G. Matthies G. Freydag. Mit den Geschästsbüchern verglichen und übereinstimmend gefunden. / Hamburger Buchprüfungs“ und Verwaltungs⸗Gesellschaft 21. G.
Leithe.
Gewinn⸗ und Verlustkonto per 31. Dezember 1925.
— Debet. RM 43 Betriebskosten, Löhne. Ge⸗ — hälter, Steuern usw. .. 561 48921 ö 126 099 01 80 280 22 Kredit.
Vortrag aus 1924 .... 8 50184 Einnahmen.... . . 772 086 38 S0 dðs 2
Svamburg, den 31. Dezember 1926. Der Aufsichtsrat.
H. Wiede. J. Lebenbaum.
D. El menhorst R. Bassermann. F. Ke mme. Der Vorstand.
G. Matthies. G. Freydag. Mit den Geschäftebüchern verglichen und übereinstimmend gefunden. Samburger Buchprüfungs⸗ und R 2A. ⸗G.
Leithe.
Der Aufsichtsrat besteht aus Herrn O. Wiede, Vorsitzender. Herrn J. Leben⸗ baum, stellvertretender Voisitzender, Hern
Der Vorstand. — —
ö 122
D. Elmenhorst. Herin 9t. Bassermann Herrn F. Kemme. la3 ia
Einstellung lediglich der Ertüchtigung des Volkes zu dienen. Wenn sie sich darauf beschränkten, Ausmärsche zu veranstalten und je nach der politischen Einstellung des Wehrverbandes meinetwegen große Volksfeste zu feiern, die Kommunisten Lenin-Feiern, Sie (nach rechts) Reichgründungsfeiern veranstalten (lebhafte Zurufe rechts, — unter polizeilichem Schutz! — dann, meine Herren, wäre nichts dagegen zu sagen. Ich wäre der letzte, der solche Organisationen und eine solche Organisationstätigkeit in irgendeiner Weise schikanieren würde. Wenn hier aber zur Zusammenfassung neuer und verstärkter militärischer Formationen, zur Ernen nung eines militärischen Führers aufgefordert wird, dann, meine Herren, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn morgen die Herren von der Kommunistischen Partei und vom Roten Frontkämpferbund ihren Herrn Thälmann schon gleich einsetzen. (Heiterkeit) Dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn aus einer solchen Entwicklung die Reichsgesetzgebung ihre Konsequerzzen zieht. Eebhafte Zurufe und Unruhe rechts. — Abg. Kasper: Du bist ja nicht mal zum Spucknapfleeren zu gebrauchen! — Heiterkeit. Erneute Zurufe und große Unruhe. — Glocke des Präsidenten)
Was die Behauptungen im einzelnen anlangt, die von der Komnutnistischen Partei bezw. von den Vertretern des Roten Frontkämpferbundes aufgestellt sind, daß nämlich die preußische Staatsregierung im Komplott sei, daß von der reaktionären Reichsregierung dem Preußischen Staatsministerium ein Verbot des Roten Frontlämpferbundes anempfohlen sei, so darf ich mich auf die Ausführungen beziehen, die ich soeben gemacht habe. Ich darf aber noch dazu erwähnen, daß, wenn am nächsten Montag die Konferenz der deutschen Innenminister unter dem Vorsitz des Herrn Reichsinnenministers sich versammelt, die Vertreter Preußens die Weifung bekommen, im Sinne meiner heutigen Aus⸗ führungen Stellung zu nehmen. Der Herr Reichsinnenminister hat nicht einmal den Verfuch gemacht, die Preußische Regierung zu einem Verbot gegen den Roten Frontkämpferbund zu bewegen. Alles, was Sie in dieser Beziehung behauptet haben in Ihrer Presse und in Ihren Anträgen und Großen Anfragen, ist ein Phantasiegebilde. Ich bin auch überzeugt, daß der Herr Reichs— innenminister mit mir der gleichen Meinung ist, daß man in dieser aufgeregten Zeit — (Zuruf rechts: derzeitige! — Wenn man das einmal sagt, möcht's leidlich scheinen. Wenn Sie das immer wiederholen, so ist das nur ein Beweis, daß Sie anderes nicht vorzubringen haben. — Ich bin überzeugt, sage ich, daß der Herr Reichsinnenminister meine Auffassung durchaus teilen wird, daß wir gar kein Interesse daran haben, der Kommunistischen Partei in der nächsten Zeit Mitglieder zuzuführen, und ein einseitiges Verbot des Roten Frontkämpferbundes würde meines Erachtens nur diese eine für mich unerwünschte politische Wirkung haben. Damit kann ich dieses Thema wohl verlassen.
Es ist dann wieder über die Personalpoliti?k gesprochen worden, und, meine Herren, ich darf wohl sagen, ich bin mit dem Ergebnis der Debatte gerade über diesen Punkt durchaus zufrieden. Wenn ich von rechts und links gleichmäßig gepufft werde, dann komme ich nicht aus dem Gleichgewicht. (Heiterkeit) Die „Rote Fahne“ schrieb dieser Tage unter der Spitzmarke: „Auch diese Amtsverbrecher belohnt“:
Wie die „Vossische Zeitung“ mitteilt, hat das Preußische Innen⸗ ministerium den Landrat von Engel abberufen und zum Re— gierungsrat bei der Regierung Kassel ernannt. Die Abberufung erfolgte, weil Landrat von Engel trotz der bereits erfolgten Be⸗ kanntgabe der Zulassung des Volksbegehrens die öffentliche Auslegung der Eintragungslisten als unzulässig verboten hatte. Dazn bemerkt nun die „Rote Fahne“: Verantwortlich für diese Belohnung des adligen Saboteurs ist in erster Linie der Preußische Innenminister Severing. (Zuruf bei den Kommunisten.) — Meine Herren von der Kommunistischen Partei und Sie ins— besondere, Herr Abg. Kaspar, ich lade Sie ein, sich einmal mit dem Landrat von Engel oder mit dem heutigen Regierungsrat von Engel darüber zu unterhalten, ob die Versetzung an eine Re⸗ gierung und die Ernennung zum Regierungsrat eine Beförderung ist gegenüber der Stellung eines Landrats. (Zuruf bei den Kom⸗ munisten: Er gehört ins Gefängnis!) Die Herren der Deutsch— nationalen Volkspartei oder ihre Organe sind aber der Auffassung, daß die Ahberufung bezw. die Versetzung des Landrats von Engel eine Schikane (sehr richtig! rechts), eine Maßregelung oder ähn⸗
liches sei. (Sehr richtig! vechts) Also, meine Herren, ich stelle sest: Maßregelung, Beförderung! Die Wahrheit
liegt in der Mitte. Weder Beförderung noch Maßregelung, son—⸗ dern nichts anderes als eine Maßnahme, um der staatlichen Autori⸗ tät und dem Respekt vor den Gesetzen Nachachtung zu verschaffen. (Sehr wahr! links.) Sie können ja, nicht Sie — ich nehme an, daß Sie, wenn Sie hier im Landtage auftreten, von der Richtigkeit und Wahrheit Ihrer Ausführungen überzeugt sind, aber ich glaube, daß nicht Ihre Preßorgane sich darauf berufen können. Jedenfalls könnten Ihre Preßorgane besser unterrichtet sein, wenn sie z. B. folgendes schreiben. In verschiedenen Blättern der Deutsch⸗ nationalen Volkspartei wird die Tatsache mitgeteilt, daß der frühere sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Gärtig zum Landrat in Schleusingen ernannt und daß der frühere preußische Handels⸗ minister Siering Landrat in Nauen geworden sei. An diese Be⸗ hauptung knüpfen nun die deutschnationalen Parteiblätter felgende Bemerkung: Unsere Leser wissen, daß seit kurzem — seit Herr Severing durch den Zuzug der Kommunisten zur preußischen Koalition sicher im Sattel sitzt — ssehr richtig! bei der Deutschnationalen Volkspartei) ein großes Massensterben nichtrevolutionärer Landräte eingesetzt hat. Es hat fast den Anschein, als ob im Ministerium des Innern ein besonderes Dezernat eingesetzt wäre zur Konstruktion von Gründen für die Absägung politisch mißliebiger Landräte. Es werden noch viele von ihnen dran glauben müssen; denn die sozialbdemokratische Landtagsfraktion ist unerschöpflich in der Er⸗ zeugung von Anwärtern auf Landratsposten. Meine Herren, Sie (zu den Deutschnationalen) haben auch in Ihren Reihen den einen oder anderen Beamten, der Landrat ist. (Gurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei) — Ja, glauben Sie, daß die anderen Herren nichts davon verstehen? Der frühere Landrat Giese und der Landrat Apelt, der von Schleusingen nach Höchst am Main versetzt worden ist, werden sich darüber wundern, daß sie auch zu den nichtrevolutionären Landräten gehört haben. Die beiden Herren, die Ihren Zorn dadurch erregt haben, daß sie ein preußisches Staatsamt übertragen bekommen haben, kommen
verwaltet worden sind. Also von einer Absägung deutschnationaler Beamter zugunften sozialdemokratischer Anwärter kann entgegen den Behauptungen Ihrer Presse nicht die Rede sein.
Nun noch eine andere personelle Sache. Der Herr Abg. Graf Garnier war in der Landtagssitzung vom 6. März so liebenswürdig, mich durch einen Zeitungsausschnitt darüber zu unterrichten, daß in Preußen ein Erlaß existiere, nach dem Polizeibeamte die Fahne der Minister, der Oberpräsidenten, der Regierungepräsidenten und der gleichen zu grüßen hätten. Ich habe dem Herrn Abg. Graf Garnier schon gesagt, mir wäre es lieber, er könnte mir den betreffenden Er— laß unterbreiten, auf Zeitungsnachrichten gäbe ich nicht viel. Am Schluß der Sitzung hat Herr Abg. Graf Garnier mir die betreffende Zeitungsnotiz überreicht, aus der sich zunächst ergibt, daß der Regierungspräsident Pohlmann zu Unrecht der Zugehörigkeit zur Soialdemokratischen Partei bezichtigt wurde. Der Artikel trägt die geschmackvolle Ueberschrift: Seine Majestät der Herr Sozial⸗ demokrat“, und dann wird eine Bekanntmachung des Regierungs⸗ präsidenten Pohlmann mitgeteilt, der in der Tat so eiwas wie einen Grußerlaß von sich gegeben hat. (Zurufe und Heiterkeit bei der Deutschnationalen Volkepartei) Meine Herren, dieser Grußerlaß hat zwei Tage bestanden, er ist dann sofort aufgehoben worden. ( u⸗ rufe bei der Deutschnationalen Volkspartei: Er hat bestanden) — Nein, Sie, Herr Abg. Graf Garnier, sind damit nicht entlastet. Denn Sie haben nach dem Wortlaut Ihrer Rede behauptet, daß ich der Vater dieses Erlasses sei. Sie haben wörtlich gesagt:
Ich möchte auch glauben, Herr Minister daß Sie außer⸗ ordentlich unglücklich damit verfahren, daß Sie, um das Ansehen Ihrer Beamten zu fördern, die Automobile der Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten mit Autofahnen versehen lassen, die seitens der Polizei und aller übrigen Ihnen unterstellten Organe zu grüßen sind. Ich stelle noch einmal fest, und wiederhole damit, was lch in der Sitzung am 3. März schon erklärt habe: von der Zentrale ist ein solcher oder ein ähnlicher Erlaß nicht ergangen. (Zurufe bei der D. Nat. Vp.: Von wem denn?) — Vou keiner Zentralstelle! Sie haben ja eben von mir gehort, daß dieser Erlaß des Reglerungs⸗ präsidenten in Magdeburg, der nach den Erklärungen des Herrn Regierungspräsidenten auf einem Irrtum beruht, sofort wieder auf⸗ gehoben worden ist. (Hurufe bei der D. Nat. Vp) — Ja, wollen Sie mir, bitte, diese Erlasse bringen.
Sie haben dann welter, Herr Abg. Graf von Garnler, an mich die Anfrage gerichtet — Sie haben doch ein Interesse daran, daß ich sie beantworte —, ob es richtig sei, daß die Polizeibeamten, die in Berlin Theaterdienst tun, angewiesen seien, Autos mit Dienftflaggen bei der Auf und Abfahrt vorzuziehen. Dazu möchte ich Ihnen folgendes bemerken: eine solche Anweisung ist an Beamte für den spezlellen Theaterdienst nicht ergangen. Wohl aber hat das Kommando der Schutzpolizei Berlin angeordnet:
Den Kraftfahrzeugen der Reichs. und Staatsbehörden, die mit nachstehenden Kennzeichen und Flaggen ausgerüstet sind, ist pon den Verkehrsbeamten o hne jede Verzögerung der Verkehr freizugeben gegebenenfalls sind sie aus elner größeren Zahl wartender Fahrzeuge bevorzugt hervorzuholen.
Ferner ist gesagt:
Die Straßenaufsichtsbeamten sind anzuweisen, diese gekenn⸗ zeichneten Kraftfahrzeuge bei allen Veranstaltungen, nachdem die Anfahrt beendet ist, in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs auf⸗ zustellen. Ist diese aus Verkehrsgründen nicht möglich, so ist Vor⸗ sorge zu treffen, daß die Kraftwagen bei Gebrauch sofort an den Ausgang herangezogen werden können.
Ich habe Ihnen schon in der Sitzung am 6. Marz gesagt, daß i ch von den Benefizien — wenn Sie so wollen — einer solchen Ver— ordnung keinen Vorteil babe, weil mein Fahrzeug die Flagge nicht führt. Um so unbefangener kann ich in der Verteidigung dieler An⸗ ordnung sein. (Zurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei) Es ist ein Uebelstand, wenn, wie z. B. hier bei der Trauerseier für den verstorbenen Kollegen Dr. Preuß, draußen 30. 40 Miet⸗ automobile stehen und eingekeilt in diese Menge der Mietautomobile sich ein Ministerautomobll befindet. (guruf bei der Deutschnationalen Volkspartei.) — Ja, das ist in der Tat une rträglich für denjenigen der auf das Automobil warten muß, um in feinem Ministerlum Dienst zu tun. (Zuruf bei der Deutschnationalen Volkspartei) — Ja, gewiß, aber wenn 3. B. zu irgendeiner Ausschußsitzung oder zu einer Sitzung in Plenum ein Minister nicht pünktlich erscheint, dann werden Sie ihm auch darüber Vorhaltungen machen. (Zuruf bei der Deutschnationalen Volkspartei) Ich glaube, Sie werden Ihren Zoin über die Verfügung mildern, wenn ich Ihnen mitteile, wer nun eigentlich davon Nutzen haben soll. An der Spitze steht der Herr Reichspräsident, und Sie weiden mir zugeben, daß das Fahrzeug des Herrn Reichspriäsidenten eine solche Bevorzugung verdient. (Zu⸗ stimmung. ) Wenn Sie dem Herrn Reichepräsidenten das zugestehen, dann werden Sie es den Reichsministern und den preußischen Ministern auch nicht verwehren können. (Lebhafte Zurufe bei der Deutschnationalen Volkepartei.
Wenn der Herr Abg. Graf von Garnier an die Schilderung dieser Dinge die Bemerkung knüpft, daß das ein Rückfall in die alten Uebungen der monarchistischen Zeit sei, und dann dieses Näsonne⸗ ment mit der Behauptung krönt: ‚Zaunkönige statt Könige“, dann habe ich zur Kennzeichnung eines solchen Ausspruchs keinen Ausdruck, der nicht von dem Herrn Präsidenten gerügt würde. (Sehr wahr! in der Mitte und bei der Sozialdemokratischen Partei)
Ueberhaupt Herr Abg. Graf Garnier, da möchte ich Ihnen nach Durchsicht Ihrer Rede doch einmal sagen: Sie haben sich in der Polemik gegen den Herrn Abg. Heilmann auf das hohe Roß gesetzt, haben von der guten Kinderstube gesprochen, haben zu Beginn Ihrer Ausführungen erklärt, daß Sie und Ihre polttischen Freunde es att seien, sich von mir politischen Anschauungsunterricht erteilen zu lassen. Ich habe dazu auch gar nicht die Absicht. Aber das darf ich in Wahrnehmung der Rechte und Interessen der mir unterstellten Beamten sagen: Sie sind der Allerletzte, der über das Betragen und den guten Ton pieußischer Beamter zu Gericht zu sitzen hätte. (Leb⸗ hafter Beifall bei den Sozialdemokraten — Lachen rechts) Herr Abg. Barteld hat eben das Wort zitiert: Besitz verpflichtet. Es gibt auch ein anderes Wort: Adel verpflichtet. (Sehr gut! Unks) Herr Abg. Graf Garnier, Sie haben, um von Ihrem Standpunkt aus zu reden, die Ehre, dem alten Adel anzugehören. Dapon habe ich in Ihten Ausführungen am 6. März nichts verspürt, habe vor allen Dingen nichts verspüärt von dem Adel, der allen Abgeordneten des Preußischen Landtags eigen sein sollte: von dem Adel der Ge⸗
in die Stellen hinein, die früher von sozialdemokratischen Landräten
sinnung und des Geistes. (Lebhafter Beifall bei den Regierungs⸗ parteien.)
Das Haus unterbricht die Beratung zur Vornahme der Abstim mungen zur Hauszinssteuer.
Es ist eine große Hahl namentlicher Abstimmungen be⸗
antragt. 5 1, der den Grundsatz ausspricht, daß in Durchfüh⸗ rung der rechtlichen Vorschriften über den Geldentwertungs⸗ ausgleich bei bebauten Grundstücken eine Hauszüsỹns steu er erhoben wird, wird nach dem Antrage Falt (Dem) an⸗ genommen, wonach die Wirkung der Steuer ab 1. Juli 1926 anstatt ab 1. April festgelegt wird.
Es folgt zu 52 re,, ,, die namentliche Ab⸗ an,. über den Antrag Winckler (D. Nat.), wonach
ie Grundstücke von der Steuer 2. sein sollen, die dauernd
landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder r, . Zwecken zu dienen bestimmt sind oder als Landbetriebssitz eines Fischereibetriebes, mit Ausnahme von Hochseefischexei⸗ betrieben, in Frage kommen. Der Antrag wird mit 229 gegen 160 Stimmen abgelehnt.
In namentlicher Abstimmung wird die von den Deutschnatio nalen beantragte Fassung, wonach als be⸗— baute Grundstücke die Gebäude einschließlich der Hofräume gelten und , ,, und andere Einrichtungen für ewerbliche Zwecke sowie die mit dem Eigentum am Grund⸗ 6 verbundenen Rechte steuerfrei bleiben usw., mit 212 gegen 174 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Namentlich abgestimmt wird hierauf über den Antrag Ferol—d (Zentr), der die bebauten landwirtschaftlichen Grundstück? ohne die Fischereibetriebe befreien will. Der An⸗ t wird mit 215 gegen 169 Stimmen bei 4 Stimm— enthaltungen angenommen. (Zuruf bei den Kommunisten: Zentrumsverräter!)
Ferner wird namentlich abgestimmt über den Antrag Ladendorff (Wirtschaftl. Vereinig), der Steuerfreiheit ausspricht für Neubauten und durch Um⸗ und Einbauten neu⸗ 91 affene Räume oder Gebäudeteile sowie für solche Räume, ie infolge Um⸗ oder Einbauten ihrer bisherigen Zweck⸗ bestimmung entzogen sind, wenn der Bau erst nach dem J. Juli 1918 bezugsfertig geworden ist. Der Antrag wird mit 229 gegen 159 Stimmen abgelehnt. In einfacher Abstimmung angenommen werden mit den Stimmen der bürgerlichen Par⸗ teien die Anträge auf Befreiung der Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener sowie der hauptamtlichen Kultusdiener der mit Korporationsrechten versehenen Religionsgesellschaften.
In namentlicher Abstimmung mit 154 gegen 223 Stim⸗ men abgelehnt wird hierauf der Antrag von Campe (D. Vp), wonach Gebäude oder Gebäudebetriebe, die ganz oder überwiegend gewerblichen Zwecken dienen, zur Hälfte von der Steuer befreit sind. .
rf m. namentlich abgestimmt wird über den kom⸗ munistischen Antrag, wonach die Steuer nicht erhoben werden soll, von Gebäudeteilen (Wohnungen), die bewohnt werden von Personen, deren Einkonimen aus Arbeit und Sozialrente, oder aus beiden 5000 Mark jährlich nicht über⸗ steigt, und wonach vom Hauseigentümer die Miete um den Betrag der nicht erhobenen Steuer zu ermäßigen ist. Der An⸗ trag wird von den Rechtsparteien unterstützt. Er wird mit 181 gegen 1935 Stimmen abgelehnt. .
Es schließt sich an die namentliche Abstimmung über den Antrag Winckler (D. Nat.), der von der Steuer aus⸗— nimmt Steuerpflichtigzg mit einem Einkommen unter 1000 Mark sowie barfl hn Sozialrentner, Kleinrentner, Kriegsbeschädigte und ⸗hinterbliebene sowie Erwerbslose. Der Antvag wird mit 203 gegen 43 Stimmen bei 94 Enthaltungen angenommen.
Durch Auszählung wird dann mit 195 gegen 183 Stim— men ein deutschnationaler Antrag abgelehnt, der bestimmen will, daß die fe ee . von der Steuer befreit sind, die bis 1. Juli 1918 bezugsfertig und mit nicht mehr als 30 vH in Goldmark des Friedenswertes belastet waren und deren Wohnfläche nicht mehr als 70 Quadratmeter beträgt. Die Vorlage sagt, daß diese Häuser auf Antrag“ zu befreien sind.
Ein Antrag der Deutschnationalen, der die hier erwähnte Wohnfläche von 0 auf 180 Quadratmeter erhöhen wollte, wird in namentlicher Abstimmung mit 231 gegen 140 Stim— men abgelehnt. Auf sozialdemokratischen Antrag wird be⸗ schlossen, daß bei Einfamilienhäusern, die nur vom Eigen⸗ tümer und seiner Familie bewohnt werden und nicht mehr als 120 Quadratmeter Wohnfläche haben, die Steuer zu stunden oder niederzuschlagen ist, wenn ihre Beitreibung eine unbillige Härte darstellen würde.
Ein Antrag der Wirtschaftlichen Ver⸗ einigung, der bestimmen will, daß die Hauszinssteuer nur nach Maßgabe der totsächlich erfolgten Mietszahlungen zu ent⸗ 1 ist, wird in namentlicher Abstimmung mit 2323 gegen 150 Stimmen abgelehnt.
Ein Zentrumsantrag, der von den gewerblich be⸗ nutzten Debäuden oder Gebäudeteilen nicht 40 vH der Friedensmiete, sondern nur 10 v des Gebäudesteuernutzungs⸗ wertes erheben will, wird in namentlicher Abstimmung mit 243 gegen 133 Stimmen angenommen. Es bleibt im übrigen bei den Bestimmungen der Vorlage.
Bei den Staffelungssätzen sieht der Ausschuß⸗ beschluß vor, daß bei einer Goldmarkbelastung am 31. Dezember 1918 von nicht mehr als 40 vd auf Antrag des Eigentümers die Steuersätze je nach der Belastung auf 15 bis Sh vH er— maß g werden können.
in deutschnationaler Antrag, der die Sätze der , wieder herstellen will, die bei einer Be⸗ lastung bis 6 v5 Sätze von 16 bis 35 vn vorsah, und der die Notwendigleit des Antrags auf n mn in diesem Falle treichen will, wird in namentlicher Abstimmung mit 24 Stimmen gegen 144 Stimmen abgelehnt. Es bleibt also bei dem Ausschußbeschluß.
Auf Antrag des Abg. Dr. von . (D. Vp.) wird eine k zugunsten der Grenzlands⸗ Auslands⸗ und Kolonialdeutschen getroffen, die durch ihre Ver⸗ drängung ihre . Lebensgrundlage ganz oder zum Teil derloren haben und sich hier eingekauft haben. Sie sollen auch dann in den Genuß der Staffelung kommen, wenn sie das Eigentum am Grundstück nach dem 81. Dezeinber 1919 bis zum 15. November 1953 erworben haben, während für die anderen in diesem Falle die Staffelung wegfällt. ;
Auf Zentrumsantrag wird beschlossen, daß die Hauszinssteuer vom Finanzminister zu stünden oder nieder⸗ zuschlagen ist bei Eigenwohnungen, deren Eigentümer sich in wirtschaftlicher Notlage befinden, bei Mietwohnungen, sofern Mieter. ozialrentner, Kleinrentner, Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, Erwerbslose oder andere besonders be⸗ dürftige (namentlich kinderreiche Familien) Personen sind, welche die volle gesetzliche Miete nicht zahlen können, bei ge⸗ werblich genutzten Gebäuden, deren Räume durch Betriebs⸗ einschränkungen, ungünstigen Geschäftsgang oder infolge schlechter Saison gegenüber der Vorkriegszeit erheblich geringer
aisgemnutzt werden, bei Grundstücken, die in der Zeit vom