1926 / 73 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

lit 226) Von heute ab benägt bei

Berlin, den 2 Marz 1126

Neichsbank⸗Direktorium.

Dr. OSjalmar Schacht.

Bekanntmachung. . der Reichebant der Diskont 70o, zinssuß lür Darlehen gegen Veipsändung von Wertpapieren und Waren 8 o.

der Lombard⸗

Kauffsmann.

146984 Bektanntmachung. . Die Ausjahlung der für das Jahr 192d auf 10 5/0 festgesetzten Dividende der

deichsbankanteile erfolgt mit . ) Rm 10 für leden Anteil zu RM l00 und *

M 1090

für jeden zusammengefaßten Anteil (10 Stück 2 RM 100) ju RM 1900 gegen Einreichung des Diyhidendenscheins Nr. 1 jür das Jabr 1925 vom heutigen Tage ab bei der Reichebankhaupttasse in Berlin, bei den Reiche banthaupistellen und Reichs— bankftellen sowie bei sämtlichen Reichebanknebenstellen mit Kasseneinrichtung t Von den auszuzahlenden Beträgen wird die Kavitalertragsteuen gekürzt, es sei denn. daß sich die zu den Dividendenscheinen gehörenden Anteilicheine im Eigentum pon Üusläͤndern ohne Wohnsitz im Deuischen Reiche befinden und eine diesbezügliche Versicherung des betreffenden Ausläncers (Affidavit) in doppelter Ausnertigung mit den Dividendenscheinen eingereicht wird, in welch letzterem Falle die Kavitalertrag⸗ steurr gemäß 8 45 Absatz 3 des Bankgesetzes vom 30 August 1924 nicht erhoben wird.

Vordrucke zu derartigen Affidavits sind bei sämtlichen Reichsbankanstalten und dem Archiv der Reiche bank, Berlin Sw. 111, erhältlich

Berlin, den 2ꝑ6 März 1926

Neichsbank⸗Direktorium. Dr Hjalmar Schacht Kauffmann.

Die stimmberechtigten Herren Aktionäre der 147217

Poldihütte

werden hiermit zur 35. ordentlichen Generalversammlung eingeladen, die am 12Z. April 1926, um 12 uhr mittags, im Sißungesgale der WBöhmischen Cekomptebank und GCreditanstalt, Prag, Graben l0, statt⸗

finden wird Gegenstände der Verhandlung sind:

1. Erstattung des Geschäftsberichts über das Jahr 1925.

2. Bericht der Rechnungeprüfer und Beschlußfassung über deren Antrag auf Entlastung des Verwaltungsrats = Beschlußsassung über den Rechnungeabschluß und die Verwendung des Reingewinns.

Aenderung der 8 2, 4, 19 und 32 der Satzungen.

H. Wahlen in den Verwaltungsrat. . Wahl von zwei Rechnungsprüsern und einem Ersatzmann für dag Geschäftsjahr 1926

Prag, am 2353 März 1926. Der Verwaltungsrat. Stimmberechtigt find nur jene Aktionäre, die mindestens 10 Aktien nebst den nicht sälligen Dividendenscheinen spätestens am 3. April 1926 hinter⸗ legen, und zwar in Prag bei der Generaldirektion der Gesellschast orer bei der Böhmischen Eskomptebank und Greditanstalt oder bei der Aivnostenskss banka, in Wien bei der Niederösterreichischen Gskomptegesellschaft oder beim Wiener Bankverein, in Genf beim Comptoir d'kEscompte de Geneve oder bei der Union sinancière de Genêve, wogegen ihnen Legitimationsfarten ausgefolgt werden, die auf Namen lauten und die Zahl der hinterlegten Aktien sowie die darauf entfallende Stimmenzahl ausweisen. (Nachdruck wird nicht bezahlt)

Zinsscheine der Hypohekenbank in Hamburg.

II46927 Fällig am 1. April 1926. . 6 Die Zinsscheine unserer 70, igen Goldhypothekenpfandbriefe, Emission B, werden vom 1. April 1926 ab eingelöst: in Hamburg an unserer Kasse, ; . in Benin an unserer Kasse, Französische Straße ?,

bei der Deutichen Bank, . . Bankgeschäft, Kommanditgesellschaft

bei F. W Krause G Co., Ein auf Attien, ; ind zwar 1. Abzug der 10 5½0 igen gesetzlichen Kapitalertragsteuer, wie folgt: Die Zinsscheine: zu 12545 g Feingold mit RM 3,15

2.5090 g . ö; ‚; 6.30 6,2724 g 3 ?. 1272 12 54438 g . ö. 31,50 Gamburg, im März 1926 .

Hypothekenbank in Hamburg.

3. 6.

1469041 . Eintösung der 4, Höchster Farbwerke⸗Obligationen von 1919. Durch die Bekanntmachung im Deutschen Neichsanzeiger Nr. 571 vom 25 März 1h2n haben wir die 45960 Höchster Farbwerte⸗Obl von 1919 zur vor zeitigen Rückzahlung zum 1. Juli 1925 gefündigt und den Rückzahlungsbetrag mit Me 45 44 für je 6 1000 Nennwert angegeben Dieses Einlösungeangebot halten wir auch weiterhin aufrecht Vorsorglich wiederholen wir die Kündigung die ser o/ Sbl von 1919 zum 1. Juli d. J gemäß § 20 Abs. 2 des Aujwertungẽgesetzes. Nach den Bestimmungen des Äuswertungegesctzes und der Durchsührungs— verordnung errechnet sich der Goldmgrkwert dieser Obligationen wie folgt: Gesamtausgabe 30 Millionen Papiermark, und zwar— 6 14 000000 Weit 31.7 19, zur Verfügung gestellt zu 97 / Pw, 13 33 500, zum gesetz! Aufwertungskurs v. Juli 2865 ß GM 38958 899, S 1274000 Wert 30 6. 19 zur Verfügung gestellt zu 98.3 0o— * PM I2 Has 900M, zum gesetzl. Aufwertungskurs v. Juni 3 11 3 902707, 90 46 3 260 900 Wert 31. 7. i, zur Verfügung gestellt zu ö d 2 PM 3 225 325, zum gesetzl Aufwertungskurs v. Juli 2 846 921 870 95 GM 8723 475, 86

Ausgabetag ist demnach der 1. Juli 1919 ; irn Goldwert für nom. . 1000 GM 290782. Hiervon ih Jo —= Ghz 43, 6175. . Dag Angebot von RM 4b,44 für je 1000 Nennwert umfaßt die bis zum I. Juli d J aufgelausenen Zinsen ; Das Genußrecht des ÄUltbesitzes, welches laut besonderer Bekanntmachung durch eine Zusatzauswertung abgetunden wird, bleibt neben die er Einlölung un⸗ berändert bessehen Die Durchführung dieser Zusatzaufwertung für die Altbesitzer wird demnächst bekanntgegeben werden. Einlöjsnngsstellen sind: Herr S. Bleichröder. Berlin, 333 . bie Deutsche Bank, Berlin, und veren gweiganstalten in Frank⸗ furt a. Main und Köln, die Deuische Länderbant, Berlin, die Herren Georg DSauck R Sohn. Frankfurt a. Main, die Derren J. J. Weiller Söhne, Frankfurt a. Main, die Herren Gebrüdern Bethmann, Frankfurt a. Main, die Rheinische Creditbant, Mannheim, Herr J. S. Stein, Köin a Rhein. = ö pie Mẽetallbant & Metallurgische Gesellschaft, A. G. Frankfurt 9. Main, die Mitteldentsche Creditwant, Berlin und Frantfurt a. Main, und unsere Gesellschaststassen in Höchst a. Main, Ludwigshafen am Rhein, Levertusen a. Rhein, Bertin, Frankfurt a. Main, Feuer- bachftraße 50 und Gutleutstraße 31, uerdingen a. Rhein. Höch a. Main, am 2353. März 1926

3. G. Zarbenindustrie Attiengesellschast.

II4os2z 1] . ra6448 BGoldmarkbilanz per 31. 12. 1923. Den Aussichtsrat unserer Gesellschaft aittiva. Grundflückekonto 32 306 GM. bilden gegenwärtig lolgende Herren; Betriebs fosten konto 2742 GM zulammen Generaidirettor Dr. Geyer. Görlitz, 4 e Gh Pasftua. Kapitalkonio Direttor Conrad Geerling,. Görlitz, i0 00 Gh Svvotbetenkreditor Konto! Direktor Gustay Boch Görlitz. hz GM. Kredilfonto 2679 Gb. Re. Bankdireftor Ehlert. Berlin, Lervekonto 4371 GM. Omnia 364 GM, i, . C Gerlach Covitz, ontokorrentkonto 18338 GM,. zusammen Rechtsanwalt Dr Fritz Richter. resden. 4592 GM. Berlin⸗Charlottenburg den 24. 3. 26. Alter Westen“ Grundstücks⸗ Oetonom - Großsflächenwagen A. G.

146998 Einladung zur Generalversammlung der Afra A. G. für Radio⸗Anparate⸗ baun an Donnersigg. den 2. April 1926, nachm. 6 Uhr, Lützowstr. 39 / d90, J. Quergeb III

Tagesordnung: 1. Goldmarkbilanz. 2 Entlastung des Vorstands und Außtsichtsrats. 3. Liqui⸗ dation und Wahl des Liquidators Der Vorstand. R. Helmig.

1471779 Betanntmachung.

Die Aktionäre der Klein bahn⸗Aktien⸗

gesellschaft Schiwan · Mockrehna

werden hiermit zu einer auf Montag, den 19. April 1926, mittags 12 Uhr,

im Hotel „Hohen zollernhof“ in Halle a. S.

stat findenden ordentlichen Generalver⸗

sammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Bericht über die Prürnng der Rech

nung sür das Gejschäftsiahr 1924/26 und Genehmigung des Abschlusses vom 30. September 1925. Erteilung der Entlastung an den Vorstand und den Aussichtsrat der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1924.25.

Beschlußtassung über Außerftraftsetzen des bisherigen Gesellschaftsvertrags und Genehmigung des neuen Gesell⸗ schaftsvertrags

4. Wahl von Mitgliedern des Auf⸗ sichts rats

5. Verschiedenes.

Wegen Teilnahme an der Versammlung und Ausübung des Stimmrechts wird auf §S§ 271 und 22 des Gesellschaftspertrags verwiesen Merseburg, den 24. März 1926. Der Kor sihnn ,; des mi nnn mn Voigie

146987 gnphustrie. und Gewerbebant, A. G., Wunsiedel.

Wir laden die Aktionäre unserer Ge⸗

sellschaft zu der am Mittwoch, den

28. April 1926, vormittags 190 Uhr,

im Nebenzimmer der „Zentralhalle“ in

Wunsiedel stattfindenden 2S. ordentlichen

Generalversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats jür das Jahr 1925. ;

. Beschlußsassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und Verwendung des Reingewinn

Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. .

4 Wahlen zum Aussichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗

sammlung sind alle Aktionäre berechtigt,

welche ihre Attien spätestens am 24 April

1926 beim Vorstand hinterlegt haben.

Wun siedel, den 25. März 1925.

Der Aufsichtsrat der In dustrie⸗ und Gewerbebank, A. G Adam Bruchner, Vorsitzender.

odr] Einladung zur außerordentlichen Ge · neralversammlung auf Donnerstag, den 15. April 1926, nachmittags 2 Uhr, im Saale der Handelskammer zu

Worms. Tagesordnung:. 1. Bericht über die Lage der Gesellschaft gemäß § 240 H. G⸗B. . 2. Beschiußsassung über die Veräußerung des Gesellschafts vermögens. ep. 3. Auflösung der Gesellschaft 8 292 Abs. 2 H. G. B. 4. Ernennung von Liquidatoren. Aktionäre, welche an der Generalver⸗ sammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 12. April 1926 bei der Vereinsbank Worms E. G. m— b H, einem deutschen Rotar oder der Gesellschaftskasse zu hinterlegen und dort⸗ selbit bis zum Ablauf der Generalver⸗ jammlung zu belassen. Die auf den 7. April 1926 anbe⸗ raumte außerordentliche Generalversamm⸗ lung findet nicht statt. . HSorchheim b. Wornis, den 25. März 1926.

Lactowerk A. G.

K ö Char? u. Vorschuß - Verein al. 6. in Bad Schwartau.

Die Aktionäre werden zu einer ordent⸗ lichen Generalversammlung am Sonnabend, den 17. April 1926. nachmittags 4 Uhr, in Geertz Hotel in Bad Schwartau eingeladen

Die Aktionäre, die an der Generalver⸗ sammlung tennehmen wollen, haben ihre Aktienmäntel bis zum Sonnabend, den 17 April 1926,, nachmittags 1 Ubr, im Geschäfte hause der Spar⸗ u. Vorschuß⸗ Verein A G. in Bad Schwartau gegen Empjang der Einnittsfarten, die allein zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung berechtigen, zu hinterlegen.

1. Berichterstaitung des Vorstands und des Autsichtsrats über das verflossene Geschärtsjahr 1925 gemäß 8 tz des Gejellschafts vertrages vom 28. No⸗ vember 1922 .

2. Genehmigung der Bilanz und Ge⸗

winn⸗ und Verlustrechnung für das

verflossene Gejchäftejahr. .

3. Beschlußfassung über eine Gewinn⸗

verteilung . 4. Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichts rats b. Aussichtsratswahlen. . Bad Schwartau. den 22. März 1926.

gemãß

146376

In der außerordentlichen Generalver⸗ jsammlung vom 25. Jan. 1926 wurde he⸗ schlossen Herr Carl Bardach, Düsseldorf, und Dr. Paul Zander, Leipzig, sind als Mitglieder des Aufsichts rats abberufen. Neu in den Aufsichtsrat sind gewählt die Herren: Bankier Arthur Jakoby. Tüsseldorf. Syndikus Carl Lampe,. Duis⸗ burg. Großkaurmann Georg Kraft, Düssel⸗ dorf. Kaufmann Georg Rosenberger, Berlin.

Werner K Bardach A. ⸗G. Solz · & Meta llwarenfabrik,

Düsseldorf.

l4tzg57

] 5. G. Schaeuffelensche Papierfabrik, Heilbronn. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Samstag, den 17. Upril 1926, vormittags 11 Ur, im Sitzungszimmer unserer Gesellschaft in Heilbronn a. N, Sül mer mühlstraße 14, stattfindenden außer⸗ ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Auflösung der Gejsessschaft.

2. Bestellung des Liquidators Wer an der Generalversammlung per⸗ sönlich oder durch einen Vertreter teil⸗ nehmen will, hat sich gemäß 8 17 der Satzungen über seinen Akftienbesitz spä—⸗ sestens am dritten Tage vorher bei der Gesellschaft oder einer der nachbenannten Anmeldestellen auszuweisen.

Die Anmeldestellen sind folgende;

der Vorstand unserer Gesellschaft in Heilbronn a N. oder .

die Deutsche Bank Filiale Heilbronn in Heilbronn a. N oder .

die Handels⸗ und Gewerbebank Heil⸗ hronn A G. in Heilbronn a. N oder

die Bayerische Vereinsbank n München.

Heilbronn a. N, den 24 März 19265

G. Schaeuffelensche Papierfabrik. Der Vorstand. Ia isa] . Wir laden hiermit die Aftionäre unserer Gesellschaft zur Generalversammlung für Montag. den 19. April 1926. nachmittags 5 Uhr, in um eren Geschäfts⸗ räumen, Köpenicker Straße 28, ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des Prüsungsberichts sowie Vorlage und Genehmigung der Reichs markeröffnungsbilanz per 16. Fe⸗ bruar 1924. ö

Erneute Beschlußfassung über die Um⸗ stellung des Grundkapitals auf Reichs⸗ mark.

Entsprechende Abänderung des Gesell⸗ schaftsstatuts und Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung und Vor⸗ nahme solcher Aenderungen, welche pom Registerrichter oder anderen Be⸗ hörden etwa verlangt werden

Vorlage der Bilanzen und Gewinn⸗ und Verlustrechnungen für die Ge⸗ schäfte jahre 1923/24 und 1924/20. Genehmigung dieser Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen.

b. Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats.

6. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗

lung sind ausschließlich diejenigen Aktionäre berechtigt., welche jpätestens 5 Tage vor der anberaumten Generalversammlung bis 66 Uhr abends die in ihrem Besitz befind⸗ lichen Aknen oder Interimsscheine mit Nummernverzeichnis bei der Gesellichasts⸗ kasse oder einem deutschen Notar hinter⸗ legen.

Berlin, den 27. März 1926.

Wilhelm 9 stwald Farben Alt. Gef.

Der Vorstand P. Josupeit.

147456 l Ordentliche Ggęneralversammlung der Commerz⸗Bastt in Lüveck Mitt⸗ woch, den 21. April 1926, 11 uhr vormittags, im Bankgebäude in Lübeck Kohlmarkt 713. Tagesordnung: 1. Entgegennahme des Jahresberichts. Beschlußsassung über Genehmigung der Gewinn- und Berlustrechnung, der Bilanz und der Gewinnverteilung Entlastung für das Geschaäftsiahr 1926. 2 Wahlen zum Aufssichtsrat. Diejenigen Aktionäre, die das Stimm⸗ recht in der Generalversammlung ausüben wollen., müssen ihre Aktien oder die Dinter⸗ legungsscheine, nach welchen unter Angabe von Rummern und Stückzahl die Aftien bei der Reichsbank oder einem deutschen Notar hinterlegt sind, spätestens am 16. Aprii 1926 ; entweder hei unserer Gesellschaft in

beck oder bei der Deutschen Bank in S. Bleichröder in

Berlin oder bei

Berlin . oder bei der Darmstädter und

Nationalbant Kommanditgesell⸗ schaft auf Attien in Berlin, Behrenstraste 68 / 69. oder bei Perren Arons & Walter in Berlin ö. oder bei der Deutschen Bank Filiale Samburg in Hamburg oder bei der Nordischen Bankkom⸗ mandite Sick Co. in Hamburg, Laeiszhof, während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis nach Schluß der Generalversammlung dort belassen. Lübeck, den 238 März 1926.

Commerz Bank in Lübeck.

Herrn

Der Aufsichtsrat.

Germwaltungs⸗ u. Verwermng s. A. G. Der Vorstand. A. Hir sch.

Böhmcker, Vorsitzender.

147453

Elektricitätswerk Eisenach.

Die Aftionäre unserer Gesellichast wercen

hierdurch zu der am Freitag, den

16. April 1926, vormittags 11 Unr,

im Stadtratssaal zu Gijenach staitfindenden

ordentlichen Generalversammliung

eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlegung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Ge⸗ schäftsberichts sür die Zeit vom 1. Januar his 31. Dezember 1920.

2. Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz und Erteilung der Ent⸗ lastung jowie über Verwendung des Reingewinns

3. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Die Aftionäre, welche ihr Stimmrecht

ausüben wollen, müssen nach 5 255 Ab 3

O G⸗B. die Attien spätestens am 13 April d. J. gegen eine zu erteilende Bescheinigung bei 5 der Kasse der Gesellschaft zu Eisenach, der Kasse der Direction der Dis conto⸗ Gesell schaft, Zweigstelle Eisenach der Kasse der Stadisparbank Eisenach, der Kasse der Dresdner Bank, Filiale Eisenach : der Kasse der Commerz⸗ und Prirat⸗ Bank, Filiale Eisenach, oder einem deutschen Notar . hinterlegen. Die Bescheinigung dient als üegitimation zum Eintritt in die General⸗ versammlung für den benannten Aktionär. Eisenach, den 2.5. März 192. Elektricitätswerk Eisenach. Aufsichtsrat. Der Vorsitzende: Dr. Jan son, Oberbürgermeister.

oda] . 1 Kit iler · Kipper · Vrauerei Actiengesellschasft. Elber eld.

Bilanz pro 31. Oftober 1927.

RM 216 159

2047 573 3771218 116 872

1 251 790

Attiva. Grundstücke konto... Gebäudekonto.. Maschmenkonto Bra uereiutensilienkonto Faßexporteinrichtungs⸗ konio , Lagerfastagekonto , ie nnr bonto 149 034 Pferde⸗ n Wagenkonto 611 Automobilfonto . 70 984 Mobiliar konto 51 . k ö . Wertpapierekonto.. . Kcnssafonto 11146 14 Wechselkonto . 14 * 8g . Debitoren... 4998 86 33 gz. Apal konto 1

aften) 128 507, .

ö ge. = 5248 016 67 Js nn oz

STS SC e eg =

Bassiva. Aktienkapitalkont!o . Hypot hekenkonto.. Nejervefonde konto ; . 140 000 Wohlsahrtseinrichtung⸗ 3.

. ; ö 143 835 145 Delkrederekonto 33 351 * Kreditoren 3393 234 97 Avaltonto (Bürg⸗

schaften) 128 557 15 Reingewinn...

ĩ ; 46099900 12 10560 406 000

028 Æ

79h N76

8 878 019 52 Glberfeld, den 20 März 1926. Wicküler⸗Küpper⸗Brauerei Aetien . Gesellschaft. Der Aufsichtsrat. Dr. jur W Springorum, Vonrsitzender. Der Borstand. Lehnkering. Gewinn⸗ und Verlufstkonto pro 31. Ortober 1927.

Soll. RM

1. Abschreibungen . 85093212 ö 2. Reingewinn... 795 1787

1655 0977

Saben. 1. Einnahme an Bier usw. . abzügl. Unkosten . 160600 72 665 69577:

Elberfeld, den 20. Mätz 1926. Wicküler Küpyer⸗Brauerei Aetien⸗Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat. Dr jur W. Springorum. Vorsitzender. Der Vorstand. Lehnkering.

1450885 Wicküler Küpper · Vrauerei

Actien · Gesellschaft, Elberfeld. In der heutigen Generalverlammlung wulde die Dividende für das Geschäsis⸗ jahr 1924529 auf 120 von 41 460000 090 gleich 48 für iede Aftie sestgesetzt Die Auszahlung derselben erfolgt sofort gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr 5 und Nr. 36 ; . in Eiberfeid bei der Bergisch⸗Märki⸗ schen Bank, Filiale der Deutschen Bank und an der Kasse der Gesellschaft in Berlin bei der Deutschen Bank, bei dem Herin S Bleichröder und bei der Barmstädter und Ngtional⸗ bank K G a A. (W. 8, Behren⸗ straße 68 69), in Naumburg a. S. bei dem Rank geichäft Bernard Randebrock, In den Aufsichtsrat wurden wieder gewählt: Herr Direktor Dr. h . Walter Ohlischlaeger Elberfeld, und Herr Paul Bäumer, Hannover Elberfeld, den 206. März 1926.

Der Vorstand. Janus. Beyersdorf.

Der Vorstand. Lehntering.

Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage . zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 27. März

Nr. 73.

1926

——

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels, 2. dem Güterrechts', 3. dem Vereins⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem

besonderen Blatt unter dem Titel

Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers 8W. 48, Wilhelm⸗

e Selbstabholer au traße 82, bezogen werden.

* r ee, .

Das Zentral ⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich -Der Bezug g preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. : Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Einzelne Nummern kosten O. 15 Reichsmark,

1

Vom „SZentrat⸗Handels regifter für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 73A, Z3B und 730 ausgegeben.

per Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrũüctungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. MM

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

45. Umsatzstenerpflichtiger Erwerb des unmittelbaren Besitzes durch einen Zwischenhändler. Die . bezog mit der Eisenbahn Waren, die sie tells selbst auf

ager nahm, teils unmittelbar vom J aus an ihre Kunden, die die Waren vorher bestell ö abgab. Die Ver⸗ teilung der Ware vollzog sich auf folgende Weise: Nach Ankunft der Eisenbahnwagen ö die Kunden eine Mitteilung mit der Aufforderung, die bestellte Warenmenge zu einer bestimmten Zeit am Bahnhof auszuladen (Ladeschein). In allen Fällen sandte die Firma zur bestimmten Zeit einen Beauftragten an den Bahnhof, der den Frachtbrief einlöste, den ö wagen öffneie und, soweit es erforderlich war, die Uebereinstimmung des Wageninhalts mit der Angabe auf dem Frachtbrief prüfte. enn dies geschehen war, ö. der Beguflragte es den Kunden, den auf jeden einzelnen entfallenden Teil der Sendung dem Eisenbahnwagen zu entnehmen. Er nahm weder die Verteilung der Sendung vor, noch befaßte er sich mit dem Ausladen. Seine Tätigkeit beschränkte ich darauf, den Eisenbahnwagen nach dem Ausladen in gereinigtem ustand der Eisenbahnverwaltung wieder zu übergeben. War ein eil der Sendung für die Steuerpflichtige selbst bestimmt, so ent⸗ nahm der Beauftragte den auf die Steuerpflichtige entfallenden Teil der Sendung entweder zuerst dem Eisenbahnwagen oder er wartete, bis die Kunden ihre Anteile ausgeladen hatten, und lud dann den Rest des Wageninhalts für die Steuerpflichtige aus. Lluch in diesen Fällen kümmerte er sich weder um die Verteilung noch um das Anzladen des für die Kunden bestimmten Teils des Wageninhalts. Dieses Verfahren war möglich, weil zwischen der Stenerpflichtigen und den in Frage kommenden Kunden ein Ver⸗ trauensver ältnis bestand. Den Kunden wurden die von ihnen den Eisenbahnwagen entnommenen Warenmengen entweder auf Grund der J nach der auf diesen angegebenen Zahl der Ballen oder Zentnersäcke oder, wenn die Ware gewogen werden mußte, auf Grund der der J nach bem Wiegen auf einer öffentlichen Wage ausgehändigten Wagescheine in Rechnung 6, Entgegen dem Bestreiten der . ichtigen nahm das inanzamt an, daß die Steuerpflichtige in allen Fällen den un—= mltteslkaren 356 an den von den Kunden auf die geschilderte Weise dem Eisenbahnwagen entnommenen Waren erlangt habe, und zog en,, die Steuerpflichtige nach 5] des n n n . her een, zur Umsatzstener heran. Der Einspruch blieb erfolglos. uf die Berufung stellte das Finanzgericht die Steuerpflichtige für die ihr gen Lieferungen von der Umsatzsteuer frei. Die von dem Vorsteher des Finanzamts eingelegte Rechtsbeschwerde ist be⸗ gründet. Die angefochtene Entscheidung führt aus, daß die Steuer⸗ flichtige durch die von ihrem Beauftragten vorgenommenen Hand⸗ ungen, nämlich Einlösung des ,,,. Oeffnung der Wagen, , n. der Vollständigkeit des Wageninhalts, nicht den unmittel⸗ baren Besitz an der Sendung erlangt habe. Hinsichtlich des für die Kunden bestimmten Teils der Sendung habe der . keine weitere Tätigkeit entfaltet, die als Besitzergreifung aufgefaßt werden könne. Dieser , könnte nach der ständigen Recht— sprechung des Reichsfinanzhofs zugestimmt werden, wenn die be— zeichneten Handlungen des Beauftragten nur zu dem Zwecke vor= genommen worden wären, die Sendung weiterzubefördern. Durch derartige Handlungen wird der Rahnien der Beförderung nicht überschritten. Eine andere rechtliche Beurteilung muß aber ein⸗ treten, wenn der Zwischenhändler oder sein Beauftragter solche zandlungen vornimmt, um nach Beendigung der Beförderung den Ilbnehmern die Entnahme des für sie bestimmten Teiles der Sen⸗ dung aus dem Eisenhahnwagen zu ermöglichen. In 66 Fällen . keineswegs der Besitz an der für die Abnehmer des Zwischen⸗ äudlers bestimmten Ware unmittelbar von der Bahn auf die Abnehmer über. Denn die Abnehmer haben bei der gegebenen Sachlage an die Bahn keinen Anspruch auf Besitzübertragung. Der 66. muß , von dem Zwischenhändler übertragen werden. genn deshalb auch im vorliegenden Falle der Beauf⸗ tragte der Steuerpflichtigen sich weder mit dem Verteilen noch mit dem Ausladen der für die Abnehmer bestimmten Ware befaßt hat, so muß doch schon den übrigen von ihm vorgenommenen Hand⸗ lungen wegen ihrer Zweckbestimmung die Bedeutung böaigelegt werden, daß er vurch sie den Besitz an der ganzen. Sendung, auch 66 sie für die Abnehmer , hat. Die erufung der , Firma gegen die Einspruchsent⸗ scheidung war daher als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom 12. Februar 1926. VA 5925.)

16. Einfluß des Ueberbestands an Gebäuden auf die Bewertung von Grundstücken bei der Vermögenstener. Ein Ueberbestand an Gebäuden kann nur dann zu einer Höher bewertung des Grundbesitzes bei der Veranlagung zur Vermögen steuer ö ren, wenn anzunehmen ist, daß bei einer Verpachtung des gesamten Grundbesitzes einschließlich der Gebäude als einer wirtschaftlichen Einheit eine höhere Pachtsumme wegen des Ueber⸗ bestandes erzielt würde. Aus den Ausführungen des Beschwerde⸗ führers ist aber zu entnehmen, daß er geltend machen will, daß gerade der Ueberbestand der Gebäude für ihn eine Last bedeutet, die , . ist, den Ertragswert ungünstig zu beeinflussen. Die Vorentscheidung, die diese rechtlich bedeutsamen Einwendungen nicht berücksichtigt hat und lediglich die Größe und den Umfang der Baulichkeiten im Verhältnis zur bewirtschafteten Fläche bei der Wertbemessung zugrunde gelegt hat, war daher aufzuheben. (Urteil vom 27. Januar 1926, VI A 722/25.)

17. Zur Lotteriesteuersreiheit der ausschließlich mild⸗ tätigen Zwecken dienenden Ausspielungen, Streitig ist, ob eine von der Gemeinschaft aller Sudetendentschen in Berlin auf rinem öffentlich zugänglichen Feste veranstaltete Tombola der Steuerfreiheit als ausschließlich mildtätigen Zwecken dienend teil—

haftig werden kann. Finanzamt und Berufungsgericht haben dies bernkint, weil die Zwecke der Veranstalterin, denen das Erträgnis des Festes zu dienen bestimmt war, zwar gemeinnützig, aber nicht mildlätig seien. Das seien nur Zweckbestrebungen, die darauf ge⸗ richtet seien, eine gewisse , zu mildern oder auch nur Personen in beschränkten 6 tnissen zu fördern und zu unter⸗ tützen; der Verein habe aber hen e mn if den Zweck, die eutsche Oeffentlichkeit über die Not der Deutschen im Tschechen⸗ tagt aufzuklären sowie über ihre Bedeutung für die deuische Hesamtnation. Das sei wohl gemeinnützig, aber nicht ausschließ⸗ ich mildtätig, weil nicht auf die Unterstützung materiell Hilfs⸗ bedürftiger gerichtet. Die Rechtsbeschwerde rügt Verkennung des Begriffs der ausschließlichen Mildtätigkeit, wenn die Unterstützung eines in schwerster nakionaler Not um Sein oder Nichtsein ringen⸗ den Volksteils anders beurteilt werde als die Unterstützung einer ö Einzelperson, zumal der Verein auch Einzelpersonen unterstütze, die, von den Tschechen infolge Eintretens für das Dentschtüm verfolgt, als Flüchtlinge alles verloren hätten. Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Die beschwerdeführende Gemein⸗ . ist ein für Berlin und die Provinz Brandenburg wirksamer Landesverband des sudetendeutschen Heimatbundes. Dessen Zweck ist nach 3 ? der Satzungen die Aufklärung der deutschen Heffent= lichkeit über die Not der Deutschen im Tschechenstaat und über ihre Bedeutung für die deutsche Gesamtnation. Neben der moralischen ,, der Sudetendentschen will der Heimatbund der Ab⸗ wehr der tschechischen Ausdehnungsversuche dienen und die Be⸗ lange seiner in e, . ten sudetendeutschen Mit⸗ glieder wahrnehmen. Dieser Zweck soll dur . der , Heimatgenossen, durch Veranstaltung von Ver⸗= ammlungen, Vorträgen und Lichtbildervorträgen, durch Heraus—⸗ gabe und Verbreitung von Aufklärungsschriften und Karten, durch aufklärenden Pressedienst, durch Auskunftserteilung und Eingaben bei Behörden verfolgt werden. Mitglied kann jeder Deutsche werden. Behauptet und von der Steuerbehörde nicht in Abrede gestellt ist nun, daß der Reingewinn des veranstalteten Festes lediglich den Zwecken des Vereins zu dienen bestimmt war, daß alle Mitarbeiter ehrenamtlich tätig und die in der Tombola zur Ver- losung gelangten Gegenstäunde zum größten Teil gespendet waxen. Danach ist die Steuerfreiheit aus 5 18 des Lotteriegesetzes gegeben, wenn die übrigen Voraussetzungen liegen zwelfelsfrei vor die Zwecke des Vereins als ausschließlich mildtätig bezeichnet werden können. Die bisherigen Erörterungen dieses Begriffs haben sich allerdings nur mit seiner Abgrenzung gegenüber Einzel— personen und vermögensrechtlichen Zuwendungen. beschaͤftigt, weil in den zur Entscheidung stehenden Fällen nur hierzu Anlaß vorlag.

Mit ideellen und nicht auf die Personen bestinmter einzelner be⸗

schränkten Unterstützungen hat .. indes bereits eine frühere Ent- scheidung des Reichsfinanzhofs befaßt. Sie hat die Erhaltung, und Stärkung des Deutschtums im Auslaud als gemeinnützigen Zweck im Sinüe des Kapitalertragsteuergesetzes anerkannt und damit grundsätzlich zugegeben, daß steuerbegünstigt auch Zwecke sind, welche, ohne unmsttelbaren Vorteil für den einzelnen, sich auf die Erreichung idealer Ziele richten. Dieser Gedanke ist auch richtig. Nun besteht freilich und darauf stellt die Vorentscheidung ab ein ure l zwischen dem Begriffe gemeinnützig und dem Be— griff ausschließlich mildtätig, insofern ersterer ganz allgemein die Förderung der Allgemeinheit, letzterer nur die Steuerung einer gewissen Hilfsbedürftigkeit durch freigebige Zuwendungen ümfaßt. Hat man aber einmal anerkannt, daß auch die ideelle Unterstützung eines gesamten Volksteils die Grundlage für eine Steuerbefreiung aus dem Gesichtspunkt der Gemeinnützigkeit bilden kann, so folgt daraus, daß sie guch als mildtätig anerkannt werden muß, wenn sie im übrigen in den Formen der Mildtätigkeit erfolgt. Dazu ehrt, daß eine Hilfsbedürftigkeit vorliegen und ihr durch frei⸗ gebige Zuwendungen entgegengearbeitet werden muß. Beides ist hier der Fall: Die Sudetendentschen in der Tschechoslowakei sind, wenn nicht wie zum großen Teil infolge persönlicher Ver⸗ folgungen auch materiell, so doch auf Grund der politischen Ver⸗ hältn isse national hilfsbedürftig, weil auf die Unterstützung des deutschen Gesamtvolkes angewiesen. Die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins, auch soweit sie sich nicht in fen i l, Unterstützung einzelner zeigen, sind geeignet, dieser Hilfsbeditrftigkeit durch Auf ö und Stützungsarbeiten und damit durch Herbeiführung einer Festigung des Zusammenhanges entgegenzuarbeiten. Diese Dienste erfolgen, da sie aus Mitteln des Vereins bezahlt werden, für die Bedachten , Daß sie nicht einem einzelnen unmittelbar zufließen, sondern sich nur im Wege der Finanzierung von Handlungen ünd Beeinflussungen Dritter auswirken, liegt in der Natur der zur Exreichung des Zweckes gebotenen Tätigkeit. Denn wenn untenschiedslos die Volksangehörigen im Ausland in ,,, gehalten werden sollen mit den Angehörigen des Deutschen Reichs, so läßt sich das nur durch ideelle Einivirkung mit k von Zwischenpersonen ausführen. Die An⸗ erkennung der Steuerung nationaler Hilfsbedürftigkeit als Gegen— stand der Mildtätigkeit bedingt also die Ausdehnung der ziizu⸗ lassenden Mittel über den Kreis der bei unmittelbarer Einwirkung . den einzelnen ausreichenden aus. Danach ergibt sich die Frei⸗ stellung von der geforderten Steuer. (Urteil vom 19. Februar

ö A ,, . . oraussetzung für die Kraftsahrzeugsteuerpflicht. Die Steuerpflicht eines Kraftfahrzeugs wird nach ö 1 des Kraft⸗ kei gl n rd etzes , ausgelöst. daß das Kraftfahrzeug zum Befahren öffentlicher e und Plätze benutzt wird. Die bloße Aufstellung an 3 r Straße oder auf einem öffent⸗ lichen Platze begründet hiernach die Steuerpflicht noch nicht Dies ist auch dann nicht der Fall, wenn das Kraftfährzeug an den Ort der Aufstellung gelegentlich einer Fahrt gekommen ist, für die nach

dem Gesetze die öffentlichen Wege und Plätze wegen des mit der Fahrt verbundenen Zweckes steuerfrei benutzt werden durften, und wenn die Fahrt nur zu diesem Zwecke unternommen worden ist. 36 Voraussetzungen waren in dem zur Entscheidung stehenden alle erfüllt. Die Fahrt ist unbestrittenermaßen lediglich alt drobefahrt angetreten worden. Zur Probefahrt gehört auch die Rückfahrt, und zwar auch dann, wenn sich der Zweck der Probe⸗ 5 vor der Rücklehr zum Ausgangspunkt erledigt hat und die ückfahrt, so wie sie ausgeführt worden töst, erforderlich war, um den Wagen nach der Garage zurückzubringen. Nach der Fest⸗ inn, der Vorentscheidung sst der Entschluß zu einer kurzen Auf- tellung des Fahrzeugs vor der Automobilausstellung zum Verkauf erst während der Rückfahrt gefaßt worden, und es kann nach der der Feststellung der Vorentscheidung zugrunde liegenden Zeugen⸗ vernehmung nicht angenommen werden, daß der Steuerpflichtige, um auf der Rückfahrt an der Automobilausstellung vorbeizu= kommen, zu einem Umweg genötigt worden ist. (Urteil vom 19. Februar 1926, 1A 14126.)

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49. Umsatzsteuerpflicht der im Rahmen der gewerb⸗ *

lichen Tätigkeit des Grundstiückseigentümers erfolgten Ver⸗ steigerung von Grundstücken. Der . ö ald Konkursverwalter über eine Kommanditgesellschaft das chäft des Gemeinschuldners . so weit in Betrieb gehalten, als es zur Verwertung der Masse erforderlich war. Er hat Aufträge ausgeführt, soweit dies ohne Einkauf von Rohmaterialien n war, und die Einziehung von Außenständen betrieben. Diese

gabe des Beschwerdeführers über sechzehn Wochen. Am 29. April 1925 hat der Konkursverwalter die Versteigerung der Restkonkurs⸗ masse, bestehend aus Grundstücken, Maschinen, Handwerkszeug und Waren, vorgenommen. In diese Versteigerung waren nicht inbe⸗ fen die in zwei Städten befindlichen Warenlager. Bei der BVersteigerung wurden ö. die als Ganzes ausgebotenen Gegen- stände 25 520 RM in bar erzielt. Außerdem übernahm der Er⸗ werber von den auf den veräußerten Grundstücken lastenden Hypo⸗ theken eine Goldmarkhypothek zu 155389 RM und eine Vorkriegs⸗ hypothek im Nennbetrage von 40 009 M. Letztere Hypothek wurde vom Finanzamt mit einem Aufwertungsbetrage von 6009 RM ( 15 vy aus 40 009 M) e, Als Gesamtentgelt für die am 29. Aprsl 1925 veräußerten Gegenstände wurden alsdann vom inanzamt 25 520 4 15 580 4 6000 47 100 RM zur Umsatz⸗ teuer herangezogen. Der Konkursverwalter bestritt die 1 teuerpflicht, weil in der Versteigerung vom 2. April 1925 de Verkauf eines Geschäfts im ganzen D erblicken sei. Einspruch und Berufung hatten keinen Erfolg. In der Rechtsbeschwerde wirh geltend . daß die Veräußerungen vom 29. April 1925 nicht innerhalb einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des 5 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes erfolgt seien; es liege Verkauf eines Unter- nehmens im gangen vor. Mindestens seien die Grundstücksver⸗ läufe nach 5 1 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes steuerfrei. Daz Jin guzamt hat sich der Rechtsbeschwerde angeschlossen. Nach dem Aufwertungsgesetze vom 16. Juli 1925 würden Hypotheken mit 25 vH aufgewertet. Die Vorkriegshypothek zu 40 0066 M sei daher mit 190 000 RM anzusetzen, so daß sich ein steuerpflichtiges Gesamt⸗ entgelt von 5l 190 RM errechne. Mit Unrecht bestreltet der Be⸗ schwerdeführer, daß die auf die Veräußerung der Konkursmasse ,, Tätigkeit des Konkursverwalters keine gewerbliche im Sinne des 5 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes sei. Burch die plan⸗ mäßige Tätigkett des

Konkursverwalters, zur Beendigung

schwebender Geschäfte neue Geschäfte K und die gesamt? h

Konkursmasse zu versilbern, wird die Äbsi nahmen zur Befriedigung der Gläubiger zu erzielen. Abwicklungstätigkeit wie jede Liquidierung eines Unternehmens naturgemäß längere Zeit erfordert, so ist die auf Erzielung von Einnahmen gerichtete Tätigkeit des Konkursverwalters auch nach—Q haltig Damit liegt aber eine selbständig ausgeübte gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vor.

äußerung eines Geschäfts im ganzen kann keine Rede sein. Ver⸗ äußert wurden nur Teile des Betriebsvermögens wenn auch vielle icht die wichtigsten —, nicht aber der einen Organismus dar= stellende Gewerbebetrieb. Unbehelflich ist auch der Einwand des Beschwerdeführers, daß mindestens die Grundstücksverkäufe nach z 1 Nr.. 3 des Umsatzsteuergesetzes steuerfrei seien. Wohl unter⸗ liegen diese Grundstücksverkäufe nicht der den Versteigerer treffenden Sonderstener des 51 Nr. 3 des Umfatzsteuergesetzes, well 6 Grundstücksveräußerungen ausdrücklich Hierdurch wird aber die Umsatzsteuerpflicht des Unter⸗ nehmers nach 51 Nr. 1 des Umsatzstenergesetzes an sich nicht gusgeschlossen. Die Umsatzsteuerpflicht nach 8 1 Nr. 1 des Umsatz steuergesetzes ist aber hier wie dargelegt gegeben, da dle Grundstücksverkäufe in einem nachhaltig auf die Erzielung von Einnahmen gerichteten Liquidierungsverfahren vorgenommen worden sind. Die Umfatzsteuerpflicht des 8 1. Nr. 1 des Umfatz

t verwirklicht, Ein⸗

Von der Ver⸗

Tätigkeit erftreckte fich über einen langeren Zeitraum, nach An-.

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Da diefe

ausgenommen sind.

steuergesetzes entfällt, da jede Lieferung nur einmal zu versteuern

ist, nur dann, wenn die Lieferung nach 8 1 stenergesetzes f

erf , nicht zu., Die Vorinstanz hat daher mit Recht die Umsatzsteuerpflicht für die am 39. April 1935 vorgenommenen Veräußerungen angenommen. Die Umsatzsteuerpflicht der übrigen vom Konkursverwalter betätigten Verkäufe ist nicht bestritten. Die

Rechtsbeschwerde war hiernach als unbegründet er,, .

eschwerde an⸗

Der, ist dem Finanzamt, das sich der Recht ges at, darin beizupflichten, daß das Finanzgericht in

schlossen seiner Ents aufwerten müssen. Das n,, . Gesamtentgelt 4. sona auf 51 100 RM und die geschuldete Umsatzsteuer auf 166,50 R festzusetzen. (Urteil vom 18. Februar 1926, V A 3253/35)

enn zr. 8 des ümsatz! tenerpflichtig ist. Dies trifft aber bei Grundstücks