e
II. Kugeldruchversuch nach Brinell.
4 1. Bedeuten D Kugeldurchmesser P Belastung der Kugel — ; d Durchmesser der Eindruckfläche, so wird die Kugeldruck, oder Brinell härte H berechnet in kg mme aus der Formel H= w 1 D- (DP - VB — d)
2. Der Versuch ist an einer blanken ebenen Fläche auszuführen.
53. Der Abstand der Eindruckmitte vom Rande des Probestückes oder von einer anderen Eindruck stelle ist so zu wählen, daß keine das Ergebnis beeinflussenden Nebeneischeinungen (Aufbeulen des andes, Ausbauchen) auftreten.
4. Die Belastung ist stoßfrei während 15 Sekunden gleichmäßig zu steigern und in der Regel 30 Selunden auf ihrem Endwert zu belassen. Für Stahl von S id0 kg/ mme genügen 10 Sekunden.
5. Der Eindruckdurchmesser 4 ist bis auf hundertstel Millimeter anzugeben.
3. Bei unrunden Eindrücken ist für den Einzelverfuch der mittlere Durchmesser maßgebend.
7. Maßgebend ist der Mittelwert aus mindestens 2 Eindrücken.
8. Je nach der Dicke a der Probe sind folgende Kugeln und Belastungen anzuwenden:
Belastung P kg
Dicke Kugel⸗
der Probe durchmesser 30. Dr 10. Pr 2,5. Dr
w 3 für hartes Kupfer, ;
ö ö für Gußeisen Messing. ö. für weichere mm mm und Stahl u. a. Metalle
über h 10 3000 1000 250 von 6 bis 3 5 750 250 62,5 unter 3 25 187,5 62.5 15,6
Zur Kennzeichnung der angewendeten Versuchsbedingungen dient die Schreibweise z. B. bei D — 5 mm, P — 250 kg und 30 Sekunden e n, ner, ! ? . H 52M / 30. Für H 1l10/3009j360 wird das Kurzzeichen Hn benutzt (Regelversuch). Werkstoff der Kugeln: Gehärteter Stahl. Die Härte der Kugeln kann durch Aneinanderrücken zweier gleichharter Kugeln mit der Belastung P— 5 D kg (D in mm) bestimmt werden, i als Kugelhärte gilt die mittlere Pressung in der
Berührungefläche vom Durchmesser d, also * 7. Sie ergibt sich für gute Kugeln zu mindestens
d 1 6360 kg/ mmz. Kugeln mit einer Härte über 670 kg/ mme kommen nur ausnahmsweise vor. Zwischen der Brinellhärte H und der Zugfestigkeit ag besteht angenähert die Beziehung: für Kohlenstoffstahl (3ugfestigkeit 30 bis 100 Kg mm) og — E 36 H, für Chromnickelstahl (Zugfestigkeit 65 bis 100 kgs mm') 98 — 0,34 H.
III. Saltversuch (Biegeprobe). . Der Faltversuch dient zum Nachweis der Biegbarteit (Zähigkeit des Werkstoffes bei Luft— (Zimmer) Wärme im Zustande der Lieserung oder nach dem Glühen. den ersolgt vor dem Versuch nur dann, wenn auch der Werkstoff vor seiner Verwendung
rd.
Zu, Faltversuchen sind Flachstäbe von 30 bis 0 mm Breite oder Rundstäbe (s. DIN 1603 Satz 5 und 6) zu benutzen, soweit nicht ganze Profile dem Versuch unterworfen werden. Die Kanten der Flachstäbe sind zu runden.
2. Das Falten (Biegen) soll unter der Presse langsam und stetig erfolgen, und zwar wird das Probestück entweder
a) um einen Dorn von vorgeschriebenem Durchmesser DO bis zum vorgeschriebenen Winkel a I. Skizze) gebogen oder
b) um einen Torn von beliebigem Durchmesser vorgebogen und dann durch Druck auf die Schenkelenden weiter frei vollständig oder so weit zusammengedrückt, bis auf der Außenseite der Biegestelle Anbruch erfolgt.
Die Länge der Dorne muß bei Flachstäben größer sein als deren Breite. Die Außenseite der Biegestelle muß bei Ausführung des Versuchs frei sichtbar liegen.
3. Beim Versuch nach a (Biegung um einen Dorn) gilt die Probe als bedingungsgemäß, wenn 39 dem vorgeschriebenen Biegewinkel a kein Anbruch auf der Zugseite auftritt (3ugrisse im metallischen Werkstoff ).
Beim Versuch nach b (Freies Biegen) dient zur Beurteilung der beim Auftreten von Rissen auf der Zugseite mit einem Dorn innen oder mit einer Blechlehre außen gemessene kleinste Biegehalb⸗ messer und die daraus im Zusammenhang mit der Probendicke a errechnete sogenannte Tetmajersche
5049 Biegegröße. Bg — =.
Hierin bezeichnet den Biegehalbmesser in Mitte der ursprünglichen Probendicke a.
geglul
Beim Falten (Biegen) um einen Dorn von vorgeschriebenem Durchmesser D ergeben sich angenähert felgende Biegegrößen:
D 0 90.5 a l, 04 1,59 2,900 2,5 a Bg 100 67 50 40 33 28
IV. Notbruchversuch. Der Rotbruchversuch dient zum Nachweis der Warmbearbeitbaikelt des Werkstoffes. Als Rotbruch⸗ bersuch gilt der Falwersuch (Biegeprobe) mit rotwarmen Probestäben.
V. Schweißversuch. Der Schweißversuch dient zum Nachweis der ausreichenden Schweißbarkeit des Werkftoffes. Die Probestäbe sollen nach dem üblichen Werkstattverfahren leicht überlappt zusammengeschweißt
werden tönnen. . . . Die beicen zusammengeschweißten Teile dürfen sich an der Schwelßstelle im kalten oder warmen
Zustande beim Biegen des Stabes nicht trennen oder aufreißen.
Deutsche Normen.
Flußstahl gewalzt ,, Eisenbleche DIN Wer tstoffe 1620
Allgemeines
. ter 3 Arten. Feinbleche unter 3 mm ö. . Mittelbreche von 3 bis unter H mm ü lsiebe PIN 1542. Grobbleche von 5H mm und darüber (siehe DIN 1943). Rif fel⸗ und Warzenbleche.
Güte.
Gewöhnliche Bleche, logenannte Handeleware, wie 3. B. auch gewöbnliche Behälterbleche; für diese werden keine Gütezahlen gewährleistet. Eine Abnahmeprüfung findet nicht statt (siehe DIN 1621). —
Baubleche ' und II (siehe DIN 1621).
Sch isfsbleche.
Kefselbleche. Für Kesselbleche gelten die allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Land⸗ und Schiffsdampikesseln.
Sonderbleche mit abweichenden Bedingungen.
Aeußere Beschaffenheit.
Oberfläche. Die Bleche müssen eine walztechnisch moöaglichst glatte Oberfläche haben und dürten weder
Blajen, Risse noch sonstige unganze Stellen enthalten. Wal niplitter oder kleine
dürfen duich Abmeißeln entseint, geringe, duich Einwaljen von Schlacke en,, 3 ae met werden, soꝛrern hierdurch die Haltbarkeit der Bleche nicht beein- 1ächtigt wird.
Richten. Bleche weiden allgemein nur walzgerade geliesert, d. h. so wie sie die Walze verlassen. Gegen besondere Vergütung können sie auch mit der Richtmaschine kalt gerichtet werden. Auch bei derartig gerichteten Blechen kann eine Gewähr für volltommene Ebenheit nicht übernommen
werden. Sonderwünsche bezüʒglich des Richtens sind zu veieinbaren.
Auusgläühen. Bleche unter 4 mm Dicke und Kesselbleche werden handelsüblich nur ausgeglüht geliefert. Wird für andere Bleche das Ausalühen gewünscht, so ist dies besonders zu vereinbaren.
Dickenmessung.
Die Mesunkte sollen mindestens 100 mm von den Ecken und 40mm von den Kanten entsernt bleiben, d. h. innerhalb der schrasfierten Fläche der Skizze liegen. .
X 8 1
September 1924. H
Bauvorschriften für Landdampfkesset. Aulage .
I. Allgemeine Bestimmungen.
1. Steht zu erwarten, daß die Temperatur der Wandungen, abgesehen von Wasser-, Heiz- un Ueberbitzerrohren, wesentlich höher ausfällt als 3000 0, so ist auf die . , schaften in dieser Wärme Rücksicht zu nehmen. Im allgemeinen wird es sich empfehlen, durch geeignete Einrichtungen solch hohe Wandungstemperaturen fernzuhalten.
2. Die in den Abichnitten V bis einschließlich Xl zur Festigkeitsrechnung zugelassenen Koeffizienten können nur dann, gewählt werden, wenn die Kesselarbeit als beste anzusehen ist und den folgenden An— forderungen entspricht:
a) Das Zurichten und Bearbeiten der Werkstoffe, das Biegen. Bördeln und Anrichten der Bleche, das Bohren der Löcher usw. ist mit möglichster Vorsicht und in sachgemäßer Weise auszuführen. Die Nietlöcher müssen Jauber gebohrt werden, wenn möglich, nach dem Biegen und,. Anvassen der Bleche. Nach dem Bohren der Bleche ist der Bohrgrat zu entfernen, die Außenränder der Nietlöcher sind entsprechend zu versenken und die Anlage= flächen der Bleche zu reinigen. Nicht genau Üübereinanderliegende Nietlöcher sind durch Auf— reiben nachzuarbeiten. Das Vernieten ist sorgfältig vorzunehmen, und beim Verstemmen ist zu beachten, daß dig Bleche nicht verletzt werden.
b) Bleche mit, eingerissenen Kanten sind zu entfernen und durch einwandfreie zu ersetzen. Sinn— gemäß Gleiches gilt von anderen Teilen.
o) 6 müssen in der Regel in der Längsfaser gebogen sein und aus Kesselblechen estehen.
d) Alle Nähte sind, wenn möglich, von innen und außen zu verstemmen. Stemmkanten auf beiden Seiten eines Bleches sind möglichst so anzuordnen, daß sie nicht unmittelbar einander
gegenüberliegen. Il. Werkstoffe.
1. Für die Anforderungen an die zum Bau von Dampfkesseln bestimmten Werkstoffe sind die Werkstoffvorschriften für Landdampfkessel maßgebend. vftes l stoffe sind di 2. Die Scherfestigkest des Schweißstahls, Flußstahls und des Kupfers kann zu Os der Zugfestigkeit
angenommen werden. III. Vernietung.
1. Die Widerstandsfähigkeit der Niete gegen Abscheren darf sich nicht geringer ergeben als die Berechnungsfestigkeit des Bleches in der Nietnaht. Hierbei darf die Scherbelastung eines Nietes höchstens 7 kg / mm? betragen, sofern feine höhere Zugfestigkeit des Nietwerkstoffes als 38 kg / mm? nachgewiesen
wird. In diesem Falle darf für den Nietdurchmesser ein im Verhältnis * kleinerer Wert eingesetzt
2 werden, worin Ke die nachgewiesene Zugfestigkeit des Nietwerkstoffes in kg / mm bedeutet. ö Bei Laschennietung müssen die Laschen aus Blechen von mindestens gleicher Güte wie die Mantelbleche geschnitten werden.
IV. Schweißung und Bearbeitung im Feuer. IVA. Allgemeines.
1. Schweißungen können als zuverlässig nur dann angesehen werden, wenn die Arbeit mit Sach— kenntnis von zuverlässig arbeitenden Firmen und durch erfahrene Arbeiter ausgerührt wird, der Werk— stoff gut schweißbar ist und die gejchweißten Teile vor weiterer Verarbeitung ausgeglüht werden. Nur in Ausnahmesällen kann nach sorgfältiger hrüfung vom Glühprozeß abgesehen werden (Ausbesserungs⸗— arbeiten an heste henden Kesselanlagen; Kesselkörper, die teils geschweißt und teils genietet sind; Ein⸗ schweißen kleiner Stücke). ; cht ,, von Böden, soweit sie erheblich auf Biegung und Zug beansprucht sind, sind nicht zulässig. . 3. J
Mit Wassergas überlappt geschweißte Nähte, welche auf Zug oder Biegung beansprucht werden, sind zulässig, wenn das geschweißte Stück nachträglich jachgemäß ausgeglüht wird. Für gute Koksfeuer— schweißung gilt unter günstigen Verhältnissen das gleiche.
2. Schmelzschweißung (Gas oder elektrisch) bei Herstellung oder Ausbesserung von Nähten ist nur zulässig, soweit sie auf Zug nnd nicht vorwiegend auf Biegung beansprucht werden; sie ist an die gleichen Bedingungen und an größte Vorsicht in der Ausführung gebunden und nur dann zulässig, wenn die Arbeit mit großer Sachkenntnis nach Anmeldung bei und im Einvernehmen mit dem zuständigen Sach— verständigen ausgeführt wird. ;
3. Alle geschweißten Kesselmäntel sollen nach dem Ausglühen vor weiterer Verarbeitung einem ausreichenden Kaltwasserdruckversuch unterzogen werden. (Bezüglich des Wasserdruckversuches vergleiche Werkstoffvorschriften VI B 3.) .
4. Die Lage der Schweißnähte sollte nach Möglichkeit so gewählt werden, daß sie der unmittel⸗ baren Berührung durch die Flamme nicht ausgesetzt sind. .
5. Verschwächungen durch größere Bohrungen in der Schweißnaht sind zu vermeiden. ;
6. Durch Schmelzschweißung hergestellte, auf Zug beanspruchie Nähte sind stets durch Laschen so zu verstärken, daß die auf die Verbindung wirkenden Kräfte von den Laschen getragen werden können. An Stelle der Laschen können andere die Verbindung sichernde Konstruktionsteile treten.
7. Bleche, die im Feuer bearbeitet worden sind, müssen nach vollendeter Formgebung, soweit mög⸗ lich, sachgemäß ausgeglüht werden und sollten darauf keiner weiteren nennenswerten Formänderung durch Kaltbearbeitung unterzogen werden.
Bleche, welche wiederholt einer stellenweisen Erhitzung ausgesetzt worden sind, sollten ebenfalls nach- träglich ausgeglüht werden. Die stellenweise Erhitzung ist stets in solchem Umfange vorzunehmen, daß die zu bearbeitende Stelle völlig rotwarm ist.
8. Kalt gebogene Bleche und Kesselteile, bei denen das Verhältnis der Blechdicke zum Krümmungs— halbmesser groß ist, sollten nach Möglichkeit in gleicher Weise sachgemäß ausgeglüht werden.
IV E. Bewertung von Schweißnähten.
1. Die nachstehenden, für die Bewertung von Schweißnähten angegebenen unteren Zahlenwerte stellen Erfahrungswerte dar, wie sie bei guter, sachgemäß durchgesührter Durchschnittsarbeit angenommen werden dürfen. Liegen Verhältnisse vor, welche die Anwendung höherer Werte rechtfertigen, so kann der Hersteller der Schweißung und des Kessels mit Einverständnis der für den Kesselhersteller und den Kessel— besteller zuständigen Sachverständigen im Grenzfalle bis zu den angegebenen Höchstwerten gehen.
Die Festigkeit von Stumpf, Keil, und dergl. Feuerschweißungen für Kesselnähte kann mit O, z der Festigkeit des Werkstoffes in Rechnung gesetzt werden, doch kann bei besonders guter Ausführung von Keilschweißungen mit einem Wert bis 0,6 gerechnet werden. Solche Nähte dürfen nicht auf Biegung beansprucht werden. = .
3. Die Festigkeit überlappter Feuerschweißungen kann bis zu O, der Festigkeit des Werkstoffes in Rechnung gesetzt werden. Sind besondere Einrichtungen für die Erzeugung hochwertiger Schweißarbeiten vorhanden, und ist die Leistungssähigkeit durch besondere Versuche nachgewiesen, jo darf der Wert O7 überschritten werden: bei Kolsseuerschweißung bis zu 0,8 bei Wassergasschweißung bis zu C,).
4. Bei Schmelzschweißung darf die Festigkeit bis zu 0,5 der Festigkeit des Werkstoffes in Rechnung gestellt werden; in Ausnahmefällen darf wie bei Ziffer 3 Ueberschreifung stattfinden, die bei neuen Kesseln bis zu G55 bei Ausbesserungsarbeiten in Sonderfällen bis zu 1,9 betragen darf, fojern im letzteren Falle zu der Schweißung das Einverständnis des zuständigen Sachverständigen eingeholt wird. Bet der duich jachgemäßes Schmieden in erneuter dtotglut vergäteten Schmelzsichweißnaht darf bis zu 0,65 der Festigkeit des Wertstoffes gerechnet werden, in Sonderfällen wie oben bis zu 1,6». Solche Nähte dürfen nicht auf Biegung beansprucht werden. ;
ö ö. . Bewertung von elektrischen Stumpfschweißungen ist bis auf weiteres den, Sachverständigen zu überlassen. Bezüglich der Wasserkammer- und Teilkammerkessel vergleiche Abschnitt XV. ö Bezüglich geschweißter Kesselschüsse und Kesseltrommeln vergleiche Werkstoffvorschriften VL B 2 und 3.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
ame
Verantwortlicher Schrijstleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle ( Mengering) in Berlin.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Berlage⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Vier Beilagen . . leinschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister ˖ Beilage.
Erste Beilage zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Mr. 238.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
V. Berechnung der Blechdicken zylindrischer Dampfteffelwandungen k mit innerem Ueberdruck. Beze ichne
s die Blechdicke in mm, z
D den größten Innen⸗Durchmesser des Kesselmantels in mm,
p den größten Betriebsüberdruck in kg / eme,
Ke die Berechnungsfestigkeit des zu dem Mantel verwendeten Bleches in kg / mw,
einen Zahlenwert, ö .
v das Verhältnis der Mindestfestigkeit der Längsnaht zur Zugfestigkeit des vollen Bleches, (für Schweißungen siehe 1I7 B 1-4)
dann ist . 200 Ke . , 4669. Hierin sind zu wählen: . — Ce = 385 Kg / mme bei Schweißstahl. 64 Ke — 365. , . Flußstahl von 35 bis 44 kg/ mme Zugfestigkeit e 35 41 * . * , . 41 * 50 . Ke — 44 . . * . ' . Ke — 47 9 . *. . * 47 9, 56 * ö 0. = 475 bei überlappten oder bei einseitig gelaschten Nähten, X — 4,25 bei zweireihigen doppeltgelaschten Nähten, deren eine Lasche nur einreihig genietet ist, und bei geschweißten Nähten, 16. ; ö r — 4 bei mehrreihigen, doppeligelaschten Nähten und bei nahtlosen Schüssen.
Der Zuschlag von 1 mm kann bei einer Blechdicke von über 30 mm auf O5 mm vermindert
werden, bei einer Blechdicke von über 40 mm ganz in Fortfall kommen. 2. Der Wert x — 4 kann auch dann in die Rechnung eingeführt werden, wenn bei drei⸗ und mehr⸗
reihigen Doppel laschennietungen die eine Lasche eine Nietreihe weniger besitzt als die anderen.
Berlin, Dienstag. den 12. Oktober
1928
dann ist
3. Die Blechdicke soll nicht kleiner als 7 mm genommen werden; nur bei kleinen Kesseln Lz. B. für
Feuerspritzen oder Kraftfahrzeuge) sind gllenfalls dünnere Bleche zulässig.
4. Bleche, die eine höhere Zugfestigkeit als 44 kg/ mme besitzen, dürfen zu Mantelteilen nur ver⸗ wendet werden, wenn die Verarbeitung kalt oder rotwarm stattfindet, wenn die Kanten gehobelt, gedreht, efräst oder — mangels anderer Möglichkeit der Verarbeitung — gemeißelt werden, und wenn ihre Ver⸗ 66 in den Längsnähten bei Nietung durch Doppellaschennietung erfolgt.
5. Unterschreitungen der Wanddicken, die innerhalb der in Werkstoffvorschriften für Landdampfkessel, 106 bezeichneten zulässigen Grenzen bleiben, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
6. Die Zugbeanspruchung des Bleches darf unter Annahme gleichmäßiger Spannungoberteilung
über den Querschnitt in keiner Nietreihe die Grenze 63 überschreiten. 7. Hinsichtlich der zulässigen Nietbeanspruchung vergleiche 1II.
VI. Berechnung der Blechdicken von Dampfkesselflammrohren mit änßerem Ueberdruch. — VIA. Allgemeines. Schweißnähte sollten an die Stelle gelegt werden, an der sie am wenigsten durch Einwirkung von Heizgasen und Wärmespannungen beansprucht werden. . VI K. Glatte und versteifte Rohre. 1. Bezeichnet
s die Blechdicke in im,
d den Innen⸗Durchmesser zylindrischer Flammrohre, bei kegeligen Flammrohren den mittleren Innen⸗Durchmesser in mm,
p den größten Betriebsüberdruck in kg / em
a einen Zahlenwert, ;
I die Länge des Flammrohres in mm, gegebenenfalls die größte Entfernung der wirks amen Versteifungen voneinander,
dann ift 2 .
K d 6 Hierin ist zu wählen:
a — 190 für Rohre mit überlappter Längsnaht a = 80 für Rohre mit gelaschter oder geschweißter 6
a — 75 für Rahre ohne Naht oder mit geschweißter Längs⸗ bel liegenden Flammrohren, naht, deren Mnrundbeit L550 des Solldurchmessers nicht überschreitet ( 70 für Rohre mit überlappter Längsnaht : 50 für Rohre mit gelaschter oder geschweißter Längsnaht — 45 für Rohre ohne Naht oder mit geschweißter Längs—⸗ bel stehenden Flammrohren. naht, deren Unrundheit 1069 des Solldurchmessers nicht , überschreitet ; Als wirksame Versteifungen gelten neben den Stirnplatten und den Rohrwänden borzugsweise
folgende Bauarten: Bild 1 Bild 2 Bild 3
6. Sm
Bild 4 Bild 5a
. 6
die Ausführung nach Bild 5 jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die Abkröpfung nicht weniger als etwa 50 mm beträgt, und die Ausführung nach Bild Ha nur unter der Voraussetzung, daß die Ent!
fernung der Nieten voneinander nicht größer als 150 mm und die Entfernung zwischen Winkel und Blech
nicht kleiner als 25 mm ist. 2. Die Längen! derjenigen Rohrstrecken, welche von Querstedern durchdrungen werden, kann man
wie folgt annehmen: Bild 6 Bild 7
( . k
bei der Rohrstrecke a 1— h 4 O6 k, sofern i die größere Strecke, bei der Rohrstrecke h lI— H - k, sofern l größer als l, anderenfalls tritt l, an die Stelle von h, bei der Rohrstrecke c ! r 11 * E, bei der Rohrstrecke d I — 1 4 jz beziehungsweise 1 — 19 4 Ia. ö 3. Sind mit Rücksicht auf die Größe, die Befestigungswelse, den Durchdringungsort des Quer · rohrs usw. Zweifel vorhanden, ob es in ausreichendem Maße versteisend einwirkt, so ist es ratsam, für ! die volle Länge einzusetzen, also von einer rechnungt mäßigen Berüchsichtigung der versteisenden Wirkung der
Quer rohre abzusehen. WI C. Wellrohre und gerippte Mohre nach Systemen. fon
silhs Q — M
dann ist
ist
zu bemessen, sofern nicht nachgeniesen wird, daß eine kleinere Wanddicke zulässig ist. Hierin bedeutet:
1. Bezeichnet
s die Blechdicke in mm, 4d den kleinsten inneren Flammrohrdurch messer in mm, p den größten Betriebsüberdruck in kg/ ems, —
ü 1— 35 * 2 . , , 669).
2. Die Blechdicke soll nicht kleiner als 7 am genommen werden; nur bei klel 8. Feuerspritzen oder Kraftfahrzeuge) sind allenfalls dünnere gi, , n e feinen Kessela .. . fer
VII. Berechnung der Blechdicken ebener Wandungen. IIA. A sligemeines.
Die folgenden Angaben gelten für ebene Wandungsteile, die einzeln auftreten und keine Löcher⸗ Anschlußstutzen usw. enthalten. Sind solche vorhanden oder bestehen Kesselteile aus mehreren aneinander stoßenden ebenen Wandungen, z. B. Vierkantrohren, so ist dem besonders Rechnung zu tragen.
Die angegebenen Werte für das Festsitzen eingewalzter Rohre gelten für ebene Wände. In anderen Fällen ist der Gestalt der Rohrwand in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.
VII EKR. Gbene Platten.
1. Bezeichnet
s die Blechdicke in mm,
p den größten Betriebsüberdruck in Kg / cm*,
a den Abstand der Stehbolzen oder Anker innerhalb einer Reihe voneinander in mi b den Abstand der Stehbolzen oder Ankerreihen voneinander in mm
c einen Zahlenwert,
SCH P(aaen744 53) ...
Hlerin ist zu wählen:
C = 0,7 bei Platten, in welche die Stehbolzen oder Anker elngeschraubt und vernietet sind und welche von den Heizgasen und vom Wasser berührt werden,
C — 0.016, wenn solche Platten nicht von den Heizgasen berührt werden,
C — G0155 bei Platten, in welche die Stehboljen oder Anker eingeschraubt und außen mit Muttern oder gedrehten Köpfen versehen sind und welche von den Heizgasen und von Wasser berührt werden, 5
c — 00135, wenn solche Platten nicht von den Heizgasen berührt werden,
c — O 014 bei Platten, welche durch Ankerrohre vbersteist sind.
2. Bei Platten, deren Anker mit Muttern und Verstärkungsscheiben versehen sind, ist in
der Gleichung (c)
N
c = 0,ols, sofern der Durchmesser der äußeren Verstärkungsscheibe 3, der Ankerentfernung und die Scheibendicke 23 der Plattendicke
C — 0,02, sofern der Durchmesser der äußeren Verstär und die Scheibendicke 5/g der Plattendicke,
C — O01, sofern der Durchmesser der äußeren Verstärkungsscheibe 4 der Ankerentfernung, auch diese mit der Platte vernietet und die Scheibendicke gleich der Plattendicke ist
'/z der Ankerentfernung
und die Platten nicht vom Feuer berührt sind. Werden sie dagegen auf der einen Seite von den Heiz⸗ gasen, auf der anderen Seite vom Dampf berührt, dann sind sie, falls sie nicht durch Flammbjleche geschützt werden, um 1619 dicker zu nehmen, als die Rechnung ergibt.
3. Bet unregelmäßig verteilten Verankerungen wie in Bild 12
Bild 1 ö n,
ö 11
. —
d 1s9 ( 2 de) .
2 *
; *
65 (59).
Der Wert von c ist je nach der Art der Verankerung aus Jiffer 1 oder 2 dieses Abschnitts zu
9 — OM Oh h V. 6) le
4.
hierin bedeutet:
s die Wanddicke in mm, a die größere Rechteckseite in mm, kfll feinere ö ö p den größten Betriebsüberdruck in kg omt, Kraul die zulässige Zugbeanspruchung des Werkstoffeß in kg/ immè, wofür höchstens ü der Berechnungssestigkeit eingeführt werden darf.
6. Bei Platten, die nicht durch Stebbolzen oder Längsanker, sondern durch Eckanker oder in anderer Weise ausreichend unterstützt werden, ist die Wanddicke durch
8 — O07 dHpP .. 66h
5s die Wanddicke in mm,
p den größten Betriebsüberdruck in kg/ em,
d den Durchmesser des größten Kreises in mm, der nach Maßgabe der Bilder 13 bis 16 auf der ebenen Platte, durch die Befestigungsstellen gehend, beschrieben werden kann.
Bild 13
Werden keine Angaben über das Maß des Krempungshalbmessers der Stirnplatten gemacht, so lst dleses zu 50 mm anzunehmen. * ͤ
T Vorstehende Ausführungen gelten nur für Wandungen aus Flußstahl. .
Werden Bleche von 41 bis 50 kg/ mmèa Zugfestigkeit verwendet, so kann die nach den Formeln (,
36
(6) und () errechnete Blechdicke noch mit V“ — — 094 multipliziert werden.
8. Durch Stehbolzen oder Anker unterstützte Kupferplatten erhalten die folgenden Wanddicken s, und zwar bei regelmäßig verteilten Verankerungen
— 5,83 c , e
bel unregelmäßig verteilten Veiankerungen (wie in Bild 123
6 = h. 83 c 1g (4 4 4) C l.
ö Die Werte von e (SZugfestigteit des Kupfers) sind aus Werkstoffvorschriften 7 B von c e nach der Art der Verankerung aus Bauvorschristen VII BI und 2 zu entnebmen.
VI CG. Rohrplatten von Seizrohrkesseln.
1. Die außer halb des Robibündels liegenden Teile der Robrvlatte mäüssen nach den für ebene Wandungen (vergl. VII B Formeln (40 bis (0) geltenden Bestimmungen veran fert werden, falls die Gio der dem Dampfdruck ausgesetzten Fläche die Verankerung fordert. .
2. Die in nerbalb des Robrbündels liegenden Telle der Robrplatte sind wie folgt za demessen:
a) bei Verwendung besonderer Anker oder mit Gewinde eingeseßter Aukertobre sind die Formeln (4, (2). (8) oder (9) anzuwenden. Die Rohre können in diesem Falle einach aufgewaltt sein, jedoch darf die Wanddicke der Platten 5 in mm der sicheren Besestigung balber