1931 / 147 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jun 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatäauzeiger Nr. 1147 vom 27. Juui 1931. S. 2.

27236 The Upher Ey pt 1IxrTiαα! On H:anxz S. X. .

Die Herren Afiionare werden zu einer außerordentlichen Generalversamm⸗ lung eingeladen, die am Dienstag, den 14. Jul 1931, vormittags 19 Uhr, in Zürich, Savoy⸗Hotel, stattfinden wird.

Tie Tagesordnung ist:

1. Protokoll der leöten außerordent lichen Generalversammlung vom 17. Juli 1930 in Zürich.

Bericht über den Stand der Ent⸗ schädigungsangelegenheit. .

3. Annahme des Fusionsvertrags mit der Upper Holding A.⸗-⸗G., Zürich, gemäß Artikel 396 der Statuten.

4. Verschiedenes. .

Die Akttionäre, die an der Sitzung teilnehmen wollen, werden gebeten,

1. soweit noch nicht geschehen, ihre Be⸗ sitztstel an Herrn Direktor Karl Rinke, Baden Baden, Balzenberg⸗ straße 30, zu senden oder

2. sich von einer öffentlichen Bank be stätigen zu lassen, daß die Papiere bis zum 15. Juli 1931 dort hinter⸗ legt bleiben.

3. Tie bei dem inzwischen verstorbenen Justizrat Eschenbach, Nürnberg, deponierten oder dem Reichsentschä— digungsamt eingereichten Titel gel⸗ ten als hinterlegt.

Für den Fall, daß in der ersten a.⸗0. Generalversammlung die laut Artikel 31 der Statuten vorgeschriebenen R des Gesellschaftskapitals nicht vertreten sein sollten, wird hiermit zu einer 2. ausier⸗ ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag, den 11. Juli 1931, vormittags 11 Uhr, in Zürich, Savoy Hotel, mit gleicher Tagesordnung ein⸗ geladen

Gairo-Zürich⸗Baden-Baden, 16. Juni 1931.

HII Jbpper Hgypt Irriation

OI HzVMx. Der Verwaltungsrat.

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29459 slaslsie 1 Olcjki Spollen

Alena (Schlesische Kleinbahn). Kündigung unserer Anleihe

von 19690 Serie 1 und unserer An⸗

leihe von 1902 Serie II.

Wir kündigen hiermit gemäß S§5§ 5, 6 und 7 der Anleihebedingungen die auf unsere frühere Firma: Schlesische Kleinbahn Aktiengesellschaft lautende Anleihe von 19990 Serie 1 Lit. A und ER zum 31. Dezember 1931, Anleihe von 1902 Serie II Lit. A und Bz zum 31. März 1932.

Die Rückzahlung erfolgt von diesen Terminen an zum Betrage von 103 24 (8 5 Abs. 2 der Anleihebedingungen), aufgewertet nach den Bestimmungen der Verordnung des Präsidenten der Republik Polen vom 14. Mai 1924 in Verbindung mit den ergänzenden Staatsverträgen.

Danach erhalten deutsche. Obligatio⸗— näre von den angegebenen Terminen an für je nom. M 1000, Abligationen 1030 2 25: 0, 81 2 100 = 317,99 z., für je nom. M 500, Obligationen 158,95 21.

Die seit 1. Januar 1928 entstandenen Zinsen werden unter Zugrundelegung der obengenannten gesetzlichen Bestim⸗ mungen den Anleihebedingungen ge⸗ mäß mit 41 2, pro Jahr gezahlt.

TDeutsche Obligationäre erhalten pro Jahr auf ein Stück zu nom. M 1000, 1000 X 25 2 4,50: 0,81 X 100 X 100 13,89 21. und auf ein Stück zu nom. M 500, 6,94 zt.

Es werden gezahlt:

A. bei der Serie 1 auf die Stücke zu nom. e 10909, die Zinsen für die Zeit vom 2. Januar 1928 bis 2. Januar 1939 sofort gegen Ein⸗ reichung der entsprechenden Halbjahrs— coupons mit 21. 6,94 pro Coupon.

Die Zahlung der Zinsen für das erste und zweite Halbjahr 1930 erfolgt mit je 21. 6,94 sofort gegen entsprechende Abstempelung der Talons. Die ng. der Zinsen für das erste Halbjahr 1931 erfolgt am 1. Juli 1931, die Zahlung der Zinsen für das zweite Halbjahr 1931 erfolgt am 2. zJ. 6,94 gegen entsprechende

den

Ab⸗ tempelung der Talons.

B. bei der Serie UI aut die Stücke zu nom. 4 1099, die Zinsen für das erste Vierteljahr 1928 gegen den per 1. April 1928 mit

Zinsschein 21. 3, 47.

Die Zahlung der Zinsen

reichung der schließlich per 1. April 1931

per J. April 1932 hei Fälligkeit eingelöst

Die Zinsen auf die Stücke zu nom. M 500, der Serie J und der Serie II obenbezeichneten Coupons bjw. Talons mit der Hälfte

werden gegen die

der angegebenen Beträge gezahlt.

Die Auszahlung erfolgt bei der Ge⸗ sellschaftskasse in Katowiee und folgen⸗ den Banken sowie deren Zweignieder⸗ lassungen in Deutschland und in Kato—

wiee: Darmstädter und Kommanditgesellschaft Berlin,

auf Aktien

Berliner Handels ⸗Gesellschaft, Berlin,

Deutsche Bank und Disconto-Gesell schaft, Berlin,

Dresdner Bank, Berlin.

Katowice, den 23. Juni 1931. SslaskiQe Kolejki Spoöhlen

Januar 1932 mit

für die Zeit vom 1. April 19238 bis 31. März 1932 wird mit je 21. 6,94 gegen Ein⸗ entsprechenden Coupons vorgenommen. Die Zinsscheine bis ein⸗ werden sofort, die folgenden bis einschließlich

Nationalbank

29506]. . In der am 1. Juni 1931 statt gefundenen Generalversammlung wurden zu Auf

27671]. Deutsche Film Attiengeselischaft.

sichtẽratsmitgliedern einstimmig gewählt: Frau E. Jan sen, Hannover, Aufsichtsrats⸗ vorsitzender, Derr Hugo Arnold in Han nover, Herr Karl Klein in Herne. Hannover, den 25. Juni 1931.

Der Vorstand. G. Jansen. ra O Q m e m m , mmm. 2874901. 1 F. H. Hammersen Aetien⸗ Gesellsch aft. Gewinn⸗ und Berlustrechnung am 31. Dezember 1939.

. e . ü Handlungsunkosten sowie

Bilanz ver 31. Dezem ber 1929.

Kassenlonto ... Filmkonto

Inventarkonto. ... Motor Att.⸗Ges. Hannover. Verlust

Darlehnskonto Beyer N

RM 5 507361 27 065 55 1530 56 102 74

89 77190

Attiva.

9

und Gewinnkonto

Passiva. (ttienkapital 50 000 1127190

28 500 8977190

Verlust⸗ und Gewinnrechnung 31. Dezember 193.

treditorenkonto

Abschreibungen auf For⸗ derungen Soziale Lasten.. Steuern. Abschreibungen a. Anlagen Gewinnvortrag aus 1929 166 101,48 Gewinn a. 1930 129 163,28

2075737 73 579 31724 2 006 626 59 9s 642 87

295 264 76 5 855 589 19

. di v 8 689 4567 1

Vortrag aus 1929 ... Rohüberschuß in 1930 ..

Verlustvortrag v. 1929 Abschreibungen . Unkosten.... Gehälter... Bilanzkonto

Verlust. Gewinn. RM S8. RM 8 20 213 37 . 1381 12508 37 21 000 . 56 102 74

56 10274

3d o 7]

Berlin, den 13. Juni 1931. Dentsche Film Attiengeselischaft. Der Vorstand. W. Schwartz.

2.

mer 5 S5 o89 19

1

Bilanz am 31. Dezem ber 1939.

Nicht eingezahltes Aktien⸗ kapital:

Stammaktien... Vorrechtsaktien. .

3150 000 576 000 3726 000

Anlagekonten: Grundstücke 1 309 000, Gebäude. 2992 000, Maschinen 3 809 018, TV Foss.-— Arbeiter⸗ kolonien 1389 000 Kassen⸗ u. Wechselbestände Forderungen an Banken ... aus Warenlieferungen an Kunden 5 498 535,03 an Konzern⸗ firmen 593 593,27 sonstige Forderungen an Konzernfirmen 295 813, 46 an Debag 3 984 623, 75 an sonstige Schuldner Vorräte: Roh- und Hilfsstoffe 1576 714, Halbfabrik. 1053 805, Fertigfabr. 3 337 147, Wertpapiere und Beteili gungen Hypotheken

9499018 4657

1389 000,

2497 461 5

6 092128

5 280 437 499201

. 5 967 666

6 412612 166 987

——

40 146 168 75

. 2

9 9

Aktienkapital: Stammaktien... Vorrechtsaktien, ...

24 200 000 800 000

25 000 000

Gesetzliche Rücklage 3 100 000, Sonderrücklag. 1 100 000, Hypotheken u. Hypothekar⸗ anleihen.. .. Uneingelöste Gewinnanteile 17 500,290 Zinsscheine . 797, 80) Schulden: Rembourse . an Konzernfirmen an sonstige Gläubiger. Sparkasse für Beamte und Arbeiter.... Pensionsfonds f. Angestellte Fr. u. H. Hammersen⸗Stif⸗ J Fr. Häcker Stiftung ... Unterstützungsfonds f. An⸗ gestellte und Meister Gewinnvortrag aus 1929 166 101,48 Gewinn a. 1930 129 163,A28

4200000

6 466 211 215367 2 522 344

424 053

76 10 146 168 75

Der Vorstand. Bötzelen. Hegels. Kopf. Wir haben vorstehende Bilanz per 31. Dezember 1936 nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung geprüft und bestätigen ihre Uebereinstimmung mit den von uns ebenfalls geprüften, ordnungsgemäß ge⸗ führten Büchern der Gesellschaft.

erlin, den 30. Mai 1931. Dentsche Treu hand⸗Gesellschaft.

Horschig. Schütz. Bei den Zahlstellen der Gesellschaft in: Dsnabrück: Gesellschaftskasse, Osnabrücker Bank, Filiale der Deut⸗ schen Bank und Disconto-Gesell⸗ schaft, Barmer Bank-Verein, Filiale Osna⸗ brück; Berlin: Deutsche Bank und Disconto⸗

Gesellschaft, Berliner Handels-Gesellschaft: Bremen, Köln, Frankfurt a. M., Augsburg: Filialen der Deut⸗ schen Bank und Disconto⸗Gesell⸗ schaft, Augsburg: Dresdner Bank, Filiale Augsburg, werden die Talons zu den Aktien Nr. 3001 bis 4500 und 16001—24 000 gegen neue Dividendenbogen umgetauscht, und zwar die Nummern bis 20 090 mit den Scheinen Nr. 4 —10, die übrigen mit den Scheinen Nr. 5 —10. .

1

mit beschränkter Haftung“ in Boock, Kreis Randow, ist aufgelöst.

I0. Gesellschaften m. b. H.

28897 ö Gesellschaft

Die „Wolff A Trettin

Die Gläͤu⸗ biger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Boock,

27604 Unter Hinweis auf die in der General- versammlung vom 15. Juni 1931 be⸗ schlossene Auflösung der Gesellschaft werden die Gläubiger derselben hiermit zur unverzüglichen Anmeldung ihrer An⸗ sprüche aufgefordert. Seesen, den 19. Juni 1931. Braunschweigische Blechwarenwerke Seesen, Ges. m. beschr. Daftung. F. Bill.

127229 Gemäß § 9 der Anleibebedingungen unserer Goldmarkanleihe von 1923 sind folgende Stücke für 1931, rückyahlbar 1. 10. 1931, ausgelost worden: 12, 124, 141, 162, 202, 1109, 1110, 1163, 1197, 3660, 3661.

Dörentrup, Lippe, den 18. Juni 1931. Dörentruper Sand u. Thonwerke Gesellschaft mit beschränkter Saftung.

20393) 11II. Aufforderung.

Die Carl Landes K Söhne Gesell⸗ schaft mit beschränkter Saftung ist auf gelöst und die Firmierung in „Möbel vertriebs · Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Saftung“ geändert worden. Ich fordere die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei ihr zu melden.

Mannheim, den 1. Mai 1931.

Der Liquidator der

Möbel ⸗Vertriebsges. m. b. S.:

Meyer.

21685) Bekanntmachung. Die Hagener Vorortbahn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Hagen, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschast werden aufgefordert, sich bei mir zu melden. Hagen, den 1. Juni 1931. Der Liquidator der Hagener Vor⸗ ortbahn Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation:

den 1. Mai 1930. Willy Trettin.

Friedrich Becker.

29527.

Nummern zur Rückzahlung am 2.

1170

9841-9850 9951 9960 g991 - 10000

worden:

II. RM.

St. 270/11. RM. also mit je RM 11, zuzüglich 3

stehenden Banken, und zwar a) der Anleihe A:

auf Aktien in Berlin, b) der Anleihe B:

zember 1931 bzw. 31. März 1932 auf.

Gewerkschaft des

I4. Verschiedene Bekanntmachungen. Gewerkschaft des Steinkohlenbergwerks von Kulmiz.

Auslosung der Anleihen A und B von 1921. Bei den gemäß Artikel 36 der Durchführungsverordnung zum Auswertungs⸗ gesetz am 18. Juni 1931 erfolgten Verlosungen der nach den Anleihebedingungen bis einschließlich Oktober 1930 auszulosenden Teilschuldverschreibungen sind folgende

Anleihe A: Nr. 1-10 21 —0 101 110 281-290 311 320 441 - 460 611-620 641 - 650 S4 1 -= 50 ss1-900 921 —- 930 961 - 970 991 - 1000 1041 - 1050 1071 - 1080 1161 bis 118-1190 1341-1350 1461 - 1470 961 -= 1980 2151 - 2160 2171 2180 2371 - 2400 2411 - 2420 2441 - 2460 2511-2520 2741-2750 2781-2790 2871 2880 2951 - 2960 3011 - 3030 3091 - 3100 3141 —ů150 181 -= 3190 3271 -— 3280 3331 - 3350 3421 3430 3441 3450 4021 - 4030 4211 - 4220 1231 -= 4240 4451-4460 4481 - 4490 4511 - 4520 4621 - 4630 4661 - 4670 4711 - 4720 4891 4910 4921 4930 5011-5020 5131 5150 5241 5250 5271 5280 5331 —ů340 5471 5490 5531 - 5540 561 1- 5620 5641 - 5650 5671 5680 5801 - 5810 5821 —ů5830 5901 = 59 10 6161-6210 6231 - 6240 6371 - 6390 6461 - 6470 6481 - 6490 6791 —6800 X 6811-6820 6911 - 6930 6961 - 6970 7041-7050 7151 - 7160 7291 - 7300 7841 - 7850 7951 = 7960 7981-7990 8101 - 8110 8341 - 8350 8391 - 8400 8481 - 8490 Sl (1 - S520 S601 - S620 8681 - S690 8831 - 8840 8881 - 8890 8901 —- 3910 90981 9990 9111 - 9120 9151-9160 9241 - 9250 9371 - 9380 601-9610 9621 —- 96630 9641 - 9650 981 1— 9830

Anleihe B:

Nr. 31— 40 111— 20 231— 240 251 260 411-420 471-480 481 490 491-500 691— 00 711— 20 741 750 801-810 861-870 s81- 890 931 940 1011 - 1020 1021 - 1030 1251 - 1260 1301 - 1310 1361 - 1370 1471 - 1480 1651 - 1660 1701-1710 1771 - 1780 1841 - 1850 2041 - 2050 2291 - 2300 2321 2330 2431 - 2440 2721-2730 2821 - 2830 3091 - 3100 3121 -— 3130 3311 - 3320 3331 - 3340 3421 - 34390 352 1 -= 3530 3621 - 3630 3861 - 3870 3881 3890 3971 980 4011-4020 4031 4040 4061-4071 4131 4140 4311 - 4320 4341 - 4350 4411 - 4420 4621 4630 4691 - 4709 4731-4740 4751 - 4760 4831 - 4840 48991 - 4900 4901 - 4910 4971 - 4980 5091 - 51090 35 1 5360 537 1 - 5380 5521 - 5530 559 1 - 5600 5711 - 5720 5791 - 5800 5811 - 5820 S4 1 - 5850 601 1 - 6020 6021 - 6030 6061 - 6070 6171 - 6180 6221 - 6230 6271 - 6280 601 hH4 10 6451 - 64650 6481 - 6490 6491 - 6500 6501 - 6510 6521 - 530 6551 - 6569 666 I= 6670 6721 - 6730 6741 - 6750 6771 - 6780 6831 - 6840 6971 - 6980 7011 - 7020 201-7210 7291 - 7300 7431 - 7440 7441 - 7450 7471 - 7480 7481-490 7491 - 7509 762 1 -= 7630 7741 - 7750 7791 - 7800 8011 - 8020 S121 - 8130 8151 - 3160 8231 - 3249 S4 5 1 = 8460 S853 1- 85410 8551 - S560 8621 - 8630 8661 - 8670 8671 -— 680 8721 - 8730 S951 = 8960 8991-9000 go21—- 9030 g051 - 9060 9111—- 9120 9141 9150 9151 —9160 g i651 9170 9281-9290 9501 - 9510 9631 - 9640 9641 - 9650 691 - 9700 9721 9730 9751 =- 9760 9771— 9780 9781— 0790 9891— 9900 St. 1240/11, RM. Gleichzeitig sind als Tilgungsquote des Jahres 1932 zemäß den Anleihe⸗ bedingungen folgende Nummern zur Rückzahlung am 1. April 1932 gezogen

Anleihe A: Nr. 41-50 131-140 sol - S0 831 - 840 1221 —- 1230 1731 - 1740 2231 2240 2271-22530 2491 - 2500 2931 - 2940 3381 - 3390 4411-4420 4681 - 4690 4731 - 4740 507 1 - 5080 5301 -= 5310 5461-5470 6471 - 6480 6851 - 6860 6951 -- 6960 7971 - 7980 S221 - 8230 8801 - 88 10 8851 - 8860 8941 - S950 gl2l( - 9130 9741 - 9750 - St. 270 /

Anleihe B: Nr. 141— 150 701-710 1901-1910 1951-1960 2271 —- 2289 2401 - 2410

2761-2770 2851 - 2860 28361 - 2870 3251 - 3260 3541 - 3565560 4981 - 4990 5241 - 52650 530 1 63 10 6071 - 6080 7121 - 7130 7211 - 7220 7501 - 76510 7961 - 970 8741 - 3750 gol 1 9020 9071 - 9080 9221 - 9230 9251 - 9260 9351 - 9360 9591 - 9600 9861 - 9870

1931 bzw. bis 31. März 1932 sowie Zinseszinsen. 2. Januar bzw. 1. April 1932 an gegen Ablieferung der Stücke bei den nach⸗

bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft in Berlin, bei der Deutschen Bank und Dis conto⸗Gesellschaft in Berlin

ober deren Filialen in Breslau und göln bei dem Bankhause Lazard Speyer⸗Elli

bei der Deutschen Bank und Dis conto⸗Geselischaft oder deren Filiale in Breslau, ö

bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft in Berlin oder deren Filiale in Breslau,

bei der Darmstädter und Nationalbank Komm anditgesellschaft auf Attien in Berlin oder deren Filigle in Breslau,

bei dem Bankhause J. Dreyfus & Co. in Berlin,

bei dem Bankhause Georg Fromberg & Co. in Berlin.

Die Verzinsung der ausgelosten Teilschuldverschreibungen hört mit dem 31.

Waldenburg in Schlesien, den 25. . Steinkohlenbergwerks von Kulmigz.

Fabian.

Januar 1932 gezogen worden:

1501 —– 1520 1631— 640 1791 —1800

St. 1220511. RM.

Die ausgelosten Teilschuldverschreibungen sind rückzahlbar zum Nennwert, insen vom J. Januar 1925 bis 31. Dezember

Ihre Einlösung erfolgt vom

Juni 1931.

Römer.

Dsnabrück, den 19. Juni 1931.

AkCyina.

Der Vorstand.

29526 Die Gewerkschaft Wilbelma Braun⸗ koblenwerk und Briketfabrik in Frechen b. Köln bat die unterzeichnete Spruchstelle mit dem Antrage angerufen, ihr die Bar⸗ ablösung ihrer 4 00 Anleihe von 1919 zu gestatten und den Ablösungebetrag zu be⸗ stimmen. Köln, den 22. Juni 1931. Oberlandesgericht, Spruchstelle für Goldbilanzen.

ffen Stomm anditgese llsch aft

in Berlin

De⸗ De⸗

II. Genossen⸗ 29470 schaften.

Allgemeine Bausparkasse Berlin, e. G. m. b. S., Berlin, Kalckreuthstrasße 4. Einladung zu der am Dienstag, den 7. Juli 1931, nachmittags 4 Uhr, im Restaurant Nollendorf⸗Kasino, Berlin, Kleiststraße 41, stattfindenden außer- ordentlichen Generalversammlung. Tagesordnung: J. Aenderungen der Statuten und Be⸗ dingungen.

2. Ersatzwahl bzw. Hinzuwahl von Auf⸗ sichtsratsmitgliedern.

Der Aufsichtsrat. J. A.: Gauer.

29542]. Einladung zur au ßerordentlichen Generalversammlung der Firma Ge⸗ meinnütziger Bau⸗ und Mieter⸗ verein e. G. m. b. H. i. K., Berlin, Elsenstraße 31 32, am 18. Juli 1931, 20 uhr, im Schultheißrestaurant, Berlin, Belle⸗Alliance⸗Straße 8. Tagesorduung:

Beschlußfassung gemäß z 104 des Gen. Gesetzes.

Die Liquidatoren: Schmid. Zimmermann.

/e, 8e. .

13. Vankausweise. 29534) Wochenübersicht der

Bayerischen Notenbank vom 23. Juni 1931.

RM

Goldbestand 28 559 000, Deckungsfähige Devisen. . 6 331 000 Wechsel und Schecks. . . 51 387 900. Deutsche Scheidemünzen ol 000 Noten anderer Banken. 992 000, Lombardforderungen 2209 000. Wertpapiere 5 1985 000 Sonstige Aktiva

7 524 000,

Grundkapital ... Rücklagen Betrag der

. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten ... An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten S8 000, Sonstige Passivn .... 2 877 900. Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Reichs- mark 3 786 000. —.

2018 Württembergische Notenbank, Stuttgart.

Stand am 23. Juni 1931. Aktiva. Reichsmark Goldbestand (Barrengold sowie in⸗ und ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu RM 1392, gerechnet) ö Deckungsfähige Devisen Wechselbestand .... Deutsche Scheidemünzen Noten anderer Banken.. 290 445,

Lombardforderungen .. 3 393 814,20 Effekten.. 4222 418,55

Sonstige Aktiva? .. 36 dos 666, 8

Passiva. Grundkapital ..... Neservefonds . 2441 000. Enfer f 32 ü dic 24 306 250, äglich fällige Verbindlich kin = ; w, An Kündigungsfrist ge⸗ ö. bundene Verbindlichkeiten 28 266 470, 36 Sonstige Passiva 5 olz 3h7, 74 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter⸗ . im Inlande zahlbaren Wechseln: teichsmark 2 005 707, —. Zinsvergütung für Bardepositen: 40/0 p. a.

Stand der Badischen Vank

vom 23. Juni 1931.

. Attiva. RM Goldbestand . 38123 699, 40 Deckungsfähige Devisen . 3 020760, Sonstige Wechsel u. Schecks 18 892 868,56 Deutsche Scheidemünzen . 13 149, Noten anderer Banken. 43 010,

Lombardforderungen .. 1125830, Wertpapiere. 10743 937,93

Sonstige Aktiva 20 771 550, 04

Grundkapital... S 300 00, Rücklagen. 3 300 000,

Betrag d. umlaufdn. Noten 19 015 000. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten . 13 364 888, 43 An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich⸗ keiten. 17 181 741,43 Sonstige Passiwwa . ... 1570 076,0 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zablbaren Wechseln: Reichs⸗ mark 937 241,88.

56000 000, 4130 000,

umlaufenden

8 178 931,3? h Oz? ho 16 7536 365. 89

hh hd, hz

7 00 ο0,—

[29bbo) Badische Bank.

Erste Sentralhandelsregisterbeilage

um Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger das Deutsche Reich

zugleich Zentral handelsregi Nr. 147. 1

ãmtliche chwerdeführer sich zur Zeit der . nkungstener in einem schließenden Zustande d

Aachen.

tra

Bergbau, Blei⸗ und Zinkfabrikation

Berlin, Sonnabend, den 27. Juni

O- . vierteljährlich 450 RM (vom 1. Juli 19631 2 3 ,, . ĩ in für abholer auch die Geschäft SW. 45. Wilhelmstraße 32. 6

Ginzelne Nummern kosten 15 MaM. Sie werden gegen bar oder vorherige Einsendung ker 35 einschließlich des Portos abgegeben.

C

abends. Bezugs

9

Anzeigenpreis für den Raum einer fũnfgespaltenen Petit eile 1,10 QꝘ.νpZ. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschãftestelle eingegangen sein.

1931

9

Inha ltoũbersicht. Dandeleregister Gũterrechtsregister,. Vereinsregister,

Gen ossenschaftsregister, Musterregister, *

on kurse un rgleichssa Verschiedenes. mn

& O & R e .-

Entscheidungen des Reichsfinan zhofs.

67. Erstattung auf Grund rechtskräfti

gezahlter Steuern. Der . l n, 1929 mehrere notariell beglaubigte Urkunden aus⸗ estellt, durch die er verschiedene Forderungen, die zum Teil pothekarisch gesichert waren, an seine beiden Töchter, and zwar an seine minderjährige Tochter B. und die Ehefrau C. in An= rechnung auf ihr zukünftiges Erbteil abgetreten hat. Das Finanz⸗ 2 . in den Abtretungen stenerpflichtige Schenkungen im 8 *. 5 3 des Erbscha ftsteuer gesetze und forderte von B. 1 und von E. 268.25 RM. Schenkungfteuer an. Den tenerbescheid gegen die minderjährige Tochter B. hat A als eien er Vertreter mit Einspruch angefochten, der infofern Er⸗ in te als das Finanzamt die Steuer durch i , , * ung auf 3290 RM herabsetzte. Die Einspruchsentscheidung ist rechtskräftig geworden. Fran C. hat gegen den Steuerbescheid des Finanzamts vom 25. November 1929 ein Rechtsmittel über- 8 nicht eingelegt, so daß der Steuerbescheid ebenfalls Rechts⸗ 3 langt hat. Die Steuerbeträge sind von A. gezahlt worden sir Schreiben vom 28 April und A. Mai 1936 beantragten die Beschwe rde ihrer die Erstattung der gezahlten Erbschaftsteuer 8 Rechtsgründen. A. sei im November 1929 mit seinen DReweg, völlig zusammengebrochen. Er habe im Zustand der Depression, in dem er befürchtet habe, eines Tages plötzlich zu Herter den, seinen Töchtern verschiedene Hypotheken abgett eren. Die Wbtretung, sei von ihm zurückgenommen worden, nachdem cine Gesundheit wiederhergestellt gewesen sei und er seine un⸗ überlegte Handlungsweise erkannt habe. Zudem sei seine Ab⸗ tretung überhaupt nicht rechtswirksam geworden, da es an der erforderlichen Einigung mit den Töchtern gefehlt habe; außer⸗ dem sei auch die zur Abtretung von Hypothekenforderungen vor— geschriebene Form nicht gewahrt worden. Das Finanzamt hat den Antrag abgelehnt. Einspruch und Berufung find ohne Er⸗ olg geblieben. Auch die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet Tas Finanzgericht ist davon ausgegangen, daß eine Erftattung rechts träftig veranlagter Schenkungsteuern nur in den Grenzen der sz 17 ff. der Reichsabgabenorsdnung und des 3 42 des Erb— schaftste ue rgesetzes beansprucht werden könne. Diese Voraus— setzungen seien jedoch nicht gegeben. Die Rechtsauffassung des Finanzgerichts ist zutreffend. In der Rechtsbeschwerde erkennen auch die Beschwerde führer selbst an, daß ein Anspruch auf Er— stattung der gezahlten Schenkungsteuern sich nicht unmittelbar auf ss 127 ff. der Reichsabgabenordnung oder z 42 des Erb— schaftsteuergese zes gründen könne. Sie sind jedoch der Auffassung er aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die im Steuerrecht ö 1 Ausnahme erleiden könnten, berechtigt sei. Es sei ganz , davon auszugehen, daß der Steneranspruch des Staates as Bestehen einer Steuerschuld voraussetze. Diese werde aber begründet durch den Schenkungsvertrag. Fehle es an einem Eiche, so fehle es an einer Steuerschuld und die Veranlagung ei ohne Rechts vorgenommen worden. Unmöglich könne ö. wie das Finanzgericht, den Standpunkt vertreten, daß urch die Unterlassung des Einspruchs gegen die Veranlagung und durch die Rechtskraft der Steherbescheide nunmehr der Rück= erstattungsanspruch ausgeschlossen sei. Die Ausführungen der Rechtsbeschwerde iind rechtsirrig. Es ist den Beschwerdeführern zwar darin zuzustimmen, daß der Steueranspruch des Staates das Beftehen einer Stenerschuld vorausfetzt. Ob ein Stener= ahspruch des Staates und eine Steuerschuld der Pflichtigen be— tand wgr aber in Veranlagungsverfahren festzuftellen. Waren die. Beschwerdeführer der Ansicht, daß rechtswirksame steuer⸗ pflichtige Schenkungen nicht vorlagen, so ftand es ihnen frei, die Ste nerfestsetzungen mit den hierfür vorgesehenen Rechtsmitteln anzugreisen Erreichten sie die Aufhebung der Steuerfestsetzungen so hätte dies dann zur Folge gehabt, daß das, was von ihnen. zu Unrecht gezahlt worden war, von Amts wegen zurückzuzahlen gRewesen wäre und diese Rückzahlungen hätten, falls die Behörden etwa jäumig gewesen wären, auf Grund der Aufhebung der Steuerbescheide nötigenfalls erzwungen werden können ( 128 der Wer en ögabenordnnüg) Wenn sie es jedoch unterließen, ihre inwendungen gegen —— zur Schenkungsteuer im vorgeschriebenen Rechtsmittel verfahren geltend zu machen und 9 ie Beranlagungen rechtskräftig werden ließen, so waren die g ,,. durch die Rechtskraft der Veranlagungen ge⸗ ö ät, und ein Erstattungs anspruch kann nunmehr nicht mehr auf * sachen gestützt werden, auf Grund deren die Feststellungen = ten angefochten werden können (ogl. hierzu die Entscheidungen 2 RFbofs Bd. 3 S. 181; Bd. 5 S. 238; Bd. 13 S. 2515. Der . kann auch der Auffassung der Beschwerdeführer nicht bei⸗ 2 * daß der Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Steuern 8 le gemeine Rechtsgrundsätze gestützt werden könnte. Es kann eshalb dahingeftellt bleiben, ob nach diesen etwa den Bor⸗ schriften der 85 812 ff. des Bürgerlichen Gesegzbbuchs bei den im Streitfall gegebenen tatsächlichen Berhältnissen ein Er⸗ attungsaunspr mit Erfolg geltend gemacht werden könnte. 2 nn bie Frage der Erstattung zu Unrecht gezahlter Steuern aus 2 ist im Steuerrecht besonder geregelt und daher ö chließlich nach diesem zu entscheiden Nach dem Steuerrecht ind aber, wie vom inanzgericht ohne Rechtsirrtum ausgeführt * auch von den schwerde führern nicht bestritten wird, die ; n etzungen einer Erstattung aus Rechtsgründen im Streit- all nicht geren. Wie zu entscheiden wäre, wenn einer oder ef h ; ; Veranlagung zur

st die freie Willensbestimmüng aus⸗

Störung der Geistestätigkeit befunden hätten (66 106 1095 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und 5 8 Ab. en ae d ,., 2 n 143 untersucht zu werden, da solche et wo i ai 19? ee g rden sind. (Urteil vom 19. Mai 1931

68. Kosten der Sereinschaffung einer Betriebsa

ö nla —— Teile der Anschaffungakosten die ser Se mne K H von Betriebsanlagen, die mit den nden fest verbunden sind. Streitig ist der -. inn, den der Brauereibefitzer A aus dem Branerelbetrieb in den Wirtschafts jahren 1924 25 und 1925626 erzielte. 1. Der Steuerpflichtige hat im Wirtschafts jahr 13/25 nene Gärbotfiche und eine neue Kühlanlage angeschafft. Die gefamten Aufwen⸗ dungen beliefen sich auf 34 969 Rh. Der Pflichtige verbuchte 9 gesamten Betrag über Unkosten. Das Finanzamt nahm im . 26n den Buchprüfungsbericht eine Aktivierung von Weg RM auf dem Fastagenkonto vor. Den Rest ließ es als Unkosten des Wirtschaftsjahrs 192125 zum Abzug zu. Das Finanzgericht führte aus, die Aufwendungen für die Gärbottiche und die Kühlanlage müßten in vollem Umfang aktiviert werden da es sich nicht um laufenden Erhaltungsaufwand, sondern uni derstellungskosten handle. Die Aktiviernng nahm das Finanz- gericht in der Weise vor, daß es von dem Gesamtbetrag von 34 000 RM zunächst unter Außerachtlassung der Aufwendungen für das Dereinschaffen und die Einbetonierung der Bottiche und die Installation der Kühlanlage für die Gärbottiche 19 909 RM dent. Fastagenkonto, für die Kühlanlage 1318,59 RM dem Ge ande l on o zusetzte. Die restlichen Aufwendungen mit rund 2 681 ** zerlegte das Finanzgericht im Wege der Schätzung in der Weise, daß es einen Bekrag von 13755 Rach als Be tonierungs- und Installationskosten bezüglich der Gärbottiche ansah und diesen Betrag dem Fastagenkonto zurechnete. Den Rest der Aufwendungen mit 9981 RM, der auf die mit dem Herein— schaffen der Vottiche verbundenen Arbeiten (Niederreißen von 6 und Wiederaufstellung derselben) sowie Installation der Kühl gulage entfiel, schlug das Finanzgericht dem Gebändekonto zu Von, dzm auf Fastagen konto aktivierten Betrag von ins gesamt 2700 RM wurden Abnutzungsabsetzungen in Höhe von 0 . von dem auf Gebäudekonto aktivierten Betrag von 11299 Reichsmark solche in Höhe von 225 zum Abzug zugelassen. Dem vom Steuerpflichtigen erhobenen Einwand, daß der gemeine Wert am, Schluß des Wirtschaftsjahres 1921/25 niedriger gewesen sei, hielt das Finanzgericht entgegen, daß der gemeine Wert der ebãude am Bilanzstichtag e lic öher gewesen sei als die Summe des früheren Bilanzwertes und der Bauaufwendungen für das Gebäude. Die Rechtsbeschwerde wendet sich in erster Linie gegen die Aktivierung der gesamten Aufwendungen von 34099 RM. Für den Fall, daß die Abbuchung eines Teiles der Au wen dungen über Unkosten nicht zulässig sein sollte, nimmt die Rechtsbeschwerde gegen die Aktivierung eines Teiles der Auf⸗ wendungen beim Gebäudekonto Stellung. Die Gärbottiche bzw. die , seien je als eine wirtschaftüiche Einheit für sich anzusehen und hätten mit dem Gebäudekonto als solchem nichts zu tun. Das ic e stehende Gebäude selbst befinde sich nach wie vor in gleichem Zustand und habe keinerlei Veränderung erfahren. Bürde man aber, wie beantragt, die Gärbottiche und die * gr je für sich aktivieren, so müsse auf den Schluß des Wirtschaftsjahres 1924325 eine Sonderabschreibung von 19 000 RM wegen Ueberteuerung zugelassen werden; der hierbei sich ergebende Betrag von 15 0699 RM stelle zugleich den ge⸗ meinen Wert der Anlagen auf Schluß des Steuerabschnitts dar. Für den Fall der Ablehnung der beantragten Sonderabschreibung müßte auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Abnutzung eine jährliche Abschreibung von 2) vH auf den Anschaffungswert der Kühlanlage und der Gärbattiche zugelaffen werden. Die Rechts⸗ beschwerde ist in diesem Punkt begründet. Es ist zwar dem Finanzgericht zuzugeben, daß es sich bei den Aufwendungen für die neuen Gärbottiche und die Erstellung der Kühlanlage nicht um laufenden Erhaltungsagufwand, sondern um grundsätzlich zu aktivierende Herstellungskosten handelt. Gerechtfertigt ist aber der Einwand des Pflichtigen, daß von den gesamten Anschaffungs— kosten auch nicht ein Teil auf dem Gebäudekonto hätte aktiviert werden dürfen. Wenn das Hereinschaffen der nicht zerlegbaren Bottiche das Niederreißen von Teilen des Gebäudes bedingte, die nachher in derselben Weise wieder aufgebaut wurden, so handelte es sich dabei wirtschaftlich betrachtet nicht um Aufwen⸗ dungen guf das Gebäude, sondern auf die Gärbottiche als be⸗ sondere Betriebsanlage. Die Sache liegt nicht viel anders, als wenn z B. wegen Hexeinbringens der Bottiche eine dem Pflich— tigen nicht gehörige Einfahrt auf, Kosten des Pflichtigen hätte erweitert und später wieder in deren früheren Zustand versetzss werden müssen. Wie es sich hierbei um 3 portkosten und damit um einen Teil der Anschaffungs⸗ kosten der Gärbottiche gehandelt hätte, so handelt es sich auch dann, wenn die Hereinschaffung in die dem Pflichtigen gehörigen Betriebsgebäude besondere Aufwendungen verurfache dabei um einen Teil der Anschaffungskosten der Bottiche, so daß die gesamten, mit der Hereinschaffung der Bottiche verbundenen Aufwendungen als Teile des Anschaffungspreises der Bottiche an⸗ zufehen und daher auf Fastagenkonto zu aktivieren waren. In 2 Weise handelt es sich auch bei der Kühlanlage um eine be⸗ ondere, für sich aktivierbare Betriebseinrichtung. Die Vorent⸗

Bewußtlosigkeit oder vorübergehender

1. Handelsregifter

standsmitglied niedergele

noff sky . 3 4. demnãchst in Aachen, . bestellt.

. 28792 In das Sandelsregister wurde —— en am 22. Juni 1931:

ei der „Aktien⸗Gesellschaft für Bei der o

„Noßkamp

*. Stolberg und in Westfalen“ in achen Generaldirektor Professor Dr. Hugo Cadenbach hat fein Amt als Vor—

Z. in Eisleben. t zum weiteren

fenen Handelsgefsell Jansen“ in Aa ü

zur erneuten Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwies

werden. Bei der erneuten Verhandlung wird das Kanachtt unter Würdigung des bisherigen Vorbringens des Bflichtigen, gegebenenfalls nach Erhebung des vom Pflichtigen beantragten Sachverständigengutachtens, darüber zu befinden haben ob die gesamten Anschaffungskosten für die Bottiche bzw. für die Kühlanlage abzüglich der zugelassenen Abnntzungs⸗ absetzungen am Schluß des irtschaftsjahrs 192425 über den ge⸗ meinen Wert der beiden Anlagen im Sinne des Teitwerts lagen Sollte das verneint werden, so wird zu dem Antrag des Be⸗ schwerdeführers, Abnutzungsabsetzungen in Höhe von 204 zuzu⸗ lassn, Stellung zu nehmen sein. Soweit es sich dabei um die Garbottiche handelt, dürfte Abs in dieser ichts G7 8 . dürfte den Absetzungen in dieser Höhe nichts inn Wege stehen, da die Borbehörden schon bisher auf das Fastagenkonto Abnutzungsabsetzungen in Höhe von 20 zuge⸗ lassen haben. 2. Aus den Ausführungen zu 1 ergibt sich bereits daß die Vorentscheidung, auch soweit sie das Wirt schaftsjaht 1925/26 betrifft, aufzuheben und auch insoweit die nichl spruch— Leife Sache an die Vorbehörde zurückzuverweisen war. Für das Jahr 1925326 ist weiter streitig ein Abzug von 5000 RM von dem Fastagenkonto. Der Pflichtige hat im Laufe des Wirtschafts⸗ jahrs 1925/26 einen Teil seiner Lagerfässer erneuert. Die Auf⸗ wendungen für die Erneuerung wurden mit 17 280 RM aktiviert. Die gegen diese Aktivierung früher erhobenen Einwendungen hat der Pflichtige bereits in der Berufung fallen gelassen und dafür wegen Ausscheidens eines Teiles der alten Lagerfässer eine Ab⸗ setzung von 5000 RM begehrt. Es habe sich dabei um 15 Fässer mit 50G=—= 600 hl Inhalt gehandelt, deren damaliger Wert ea. 5000 R betragen habe. Das Finanzgericht hat diesem Autra des Pflichtigen nicht stattgegeben. Es hat ausgeführt, aus den Büchern könne der Buchwert der alten Fässer nicht festgestellt werden, da der Wert der Lager- und Transportfässer fowie der Bottiche nur in einer Gesamtsumme ausgewiesen sei. Eine Ab⸗ buchung des Buchwerts komme zur Zeit jedoch auch deshalb nicht iZn Frage, weil die alten Fässer noch im Betrieb vorhanden seien. Diese Ausführungen des Finanzgerichts können die Abweifung des Antrags des Pflichtigen nicht begründen. Der Umstand, daß der Buchwert der alten Fässer an Hand der Bücher nicht genan festgestellt werden kann, berechtigte lediglich zu einer Schaͤtzung des Betrags, mit dem die alten Fässer in dem Fastagenkonto auf den Schluß des Wirtschaftsjahrs 182526 enthalten waren. Da bei wird auszugehen sein von dem Stand des Fastagenkontos in der Einkommensteuereröffnungsbilanz (1. Oktober 1924), in der es mit 12 700 RM ausgewiesen war. Für die im Jahre 1924725 ausgeschiedenen alten Gärbottiche wurde ein Buchwert von 1099 Reichsmark angenommen und abgebucht, so daß noch 11 700 RM übrigblieben. Von diesem Betrag wurden in den Jahren 192425 und 1925/26 je 20 . Abnutzungsabsezungen zum Abzug gebracht. Der übrigbleibende Betrag stellt den Buchwert der bereits seit 1. Oktober 1924 vorhandenen, in dem Fastagenkonto zusammen⸗ gefaßten Gegenstände dar, unter die auch die alten Lagerfä ser fallen. Zu den Ausführungen des Finanzgerichts, daß eine ÄAb⸗ buchung des Buchwerts deshalb nicht in Frage komme, weil die alten Fäffer am Schluß des Wirtschaftsjahrs 1925/26 noch im Betrieh des Pflichtigen vorhanden gewesen seien, ist zu bemerken, daß mit der Aufgabe der Nutzung dieser Fässer im Betrieb, auch wenn sie an sich noch vorhanden waren, ein Sinken ihres ge⸗ meinen Werts (Teilwert) unter den Betrag des Buchwerts am Ende des Jahres 1925/26 verbunden sein konnte. Ob dies der Fall war, mußte das Finanzgericht prüfen. Im übrigen wird bei der erneuten Entscheidung auch das Vorbringen des Pflichtigen in der Rechtsbeschwerde zu beachten sein, daß ein Teil der alten Fässer bereits im Jahre 1925,25 veräußert worden sei und der Veräußerungserlös sich im Gewinn ausgewirkt habe, daß die noch vorhandenen alten Fässer aber lediglich als Brenn⸗— material hätten Verwendung finden können. 3. In den Büchern der Brauerei waren für das Wirtschaftsjahr 192425 und 19235126 je 42090 RM als Gehalt des Betriebsinhabers A. abgebucht. Das Finanzamt hat diese Beträge mit der rechtlich zutreffenden Be⸗ gründung, daß das Gehalt des Inhabers eines Einzelunter⸗ nehmens dem Geschäftsgewinn zuzurechnen sei, diesem zugesetzt. Nachdem sich der Pflichtige zunächst mit diesem Verfahren einver⸗ standen erklärt hatte, widerrief er diese Erklärung im Laufe des Rechtsmittelverfahrens und machte geltend, er 6h diese Beträge seinem als Betriebsleiter tätigen Sohn, der nur ein 2 von 1800 RM bezogen habe, als weiteres Entgelt für seine Tätigkeit im Betrieb zur Verfügung gestellt. Die = r, . dieser Ge⸗ haltsteile durch den Sohn Robert sei versehentlich unterblieben, werde aber nachgeholt werden. Das Finanzgericht hat den Ab⸗ zug der Beträge von je 4200 RM als Gehalt des Sohnes nicht zugelgssen mit der Begründung. nach den gesamten Umständen des Falles und insbesondere auch mit Rücksicht darauf. daß der Sohn des Pflichtigen drei Jahre lang nur 18060 RM Gehalt zur . angemeldet habe, erscheinen die nunmehrigen An- gaben des Pflichtigen, daß der Sohn jeweils weitere 4300 RM als Gbalt erhalten habe, nicht glaubhaft. Bei diesen Aus⸗ führungen handelt es fich um eine im Rahmen der dem Finan

gericht zustehenden freien Beweisführung getroffene tatsächli

Feststellung, die weder einen Rechtsirrtum erkennen läßt, noch gegen das billige 4 verstößt und daher bei der beschränkten Natur des Rechtsmittels der Rechtsbeschwerde der Nachprüfung durch den Reichsfinanzhof entzogen ist. (Urteil vom 14. April 1931,

scheidung mußte daher aufgehoben und die nicht spruchreife Sache

Die Gefellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.

Die Kommanditgesellschaft „Coenen Co. Kommanditgesellschaft, Lan⸗ de sprodukten⸗ Großhandlung“ in Aachen: Der 54 der Gesellschaft ift von Jülich nach Aachen verlegt. Per⸗ sõnli . Gesellschafter: Mar⸗ garet denen, Kauffräulein in Leiden

Fritz Ka⸗ teilt.

Die Co.

Holland) Es ist ein Kommanditist vor⸗ handen. Die Gesellschaft hat am J. Ja⸗ nuar 1930 begonnen. Coenen in Aachen ist Einzelprokura er⸗ Als nicht eingetra kanntgemacht: haus. Jülicher Straße. irma „Franz Middeldorf tzenfabrik Aachen Gesell⸗

V A 976/29.)

schaft mit beschränkter Haftung“ in Aachen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Kratzen aller Art und verwandter Artikel und der Handel damit. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere oder ähnliche Unternehmu , de. oder sich an . in * iebigen Weise zu beteiligen ie Zweigniederlaffungen im In⸗ und Aus⸗

Dem Wilhelm

wird be⸗

Geschaftsranme: Opel⸗