1931 / 300 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Dec 1931 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und 2 ger. 3060 vom 24. Dezember 1931. S. 2

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bungen ändern, soweit es infolge Ersetzung von Barzahlungen erforderlich .

r rschrei bungen gilt entsprechend.

Artikel 26. Rechts nachteile, die an eine unpünktll

dur ger von Sch Artikel 13 Abt 3

Zahlun

und Tilgungsbeträge n solsß eines nicht auf grober

eit beruhenden Irrtums über die Höhe der nach der

nung und den zu ihrer Durchführung oder Ergänzung erlassenen

Verordnungen geschuldeten Beträge in vollsta gezahlt werden. Artikel 26.

Diese Verordnung tritt, soweit sie BVorschristen des 8 4 der Notverotdnung durchgeführt oder ergänzt, mit Wirkung vom 1. Januar 1932 in Kraft.

Berlin, den 23. Dezember 1931. Der Reichswirtschaftsminister. Warm bold. Der Reichsminister der Justiz. Dr. Josl.

Zweite Verordnung über einmalige Bilanzierungs⸗ erleichte rungen. Vom 23. Dezember 1931.

Auf Grund des Artikel 1 81 im Lapitel V des Vierten Teils der Vierten Verordnung des Reichs präsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum utze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1991 (RGBl. 1 S. 699 715) wird hiermit verordnet:

81. Ersten Verordnung über einmalige vom 15. Dezember 1931 Reichs- 759) gelten auch für Zwischenbilanzen.

8§8 2.

Soweit im Zusammenhang mit der Aufstellung einer Jahresbilanz eder einer Zwischenbilanz die Verpflichtung be— seht, für den Fall einer Ueberschuldung die Eröffnung des Kon⸗ ursverfahrens oder des gerichtlichen Vergleichsverfahrens ju deantragen, gilt das Entwertungskonto als Teil des Bermögens.

8 3. mit Wirkung vom 19. Dezember

Die Vorschriften der Bilanzierungserleichte rungen

gesetzbl. I S.

Diese Verordnung tritt 1931 in Kraft. Berlin, den 23. Dezember 1931. 3 Der Reichsminister der Justiz. Dr. Josl. Der Reichswirtschaftsminister. Warm bold.

Bekanntmachung

dem Internationalen uberein⸗ über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen und Ichiffahrtslinien, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 79 vom 4. April 1931), wird wie folgt geändert:

Im Abschnitt „Dänemark“ unter A werden mit Wirkung vom 265. Dezember 1931 solgende neue 3

in ber kommen

iffern tragen: 10. Ebeltoft -Trustrup Eisenbahn rr e n,,

25. 6 jünenschen Eisenbahn in Bogense). Die bisherigen Ziffern 10—– 23 und 21 35 11—24 und 26-37 abgeändert.

Berlin, den 18. Dezember 1931. Der Reichsverkehrsminister. FJ. A.: Vogel.

Eisenbahn (Direktion der Nord⸗

werden in

Verordnung

die außerordentliche Mietkündigung zum 5. Januar 1932.

Vom 23. Dezember 1931.

Zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8. Dezember 19881 RGBl. 1 S. 699), Zweiter Teil Kapitel III, wird auf Grund von § 5 dieses Kapitels folgendes verordnet:

Artikel l. 1. War der Mietzins für einzelne Abschnitte der Mietzeit in verschiedener Höhe bestimmt, so muß ö vereinbarte Ei. ßigung a Nr. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten) auf mindestens vH des Betrages belaufen, der nach den zur Zeit der Vereinbarung geltenden Bertragsbestimmungen von dem Eintrit der Ermäßigung ab jeweils zu zahlen war.

2. Ist im Laufe des Jahres 1931 mehrmals eine Ermäßigung vereinbart, so ist der Hundertsatz von dem zur Zeit der ersten an , . 8 Betrag zu 1

3. Eine Ermäßigung im Sinne des 53 Nr. 1 liegt nicht vor, wenn * an mit Rücksicht auf 8 49a des mie eff hn e een, vereinbart ist oder darauf beruht, daß dem Vermieter von Neubauräumen seit dem 1. Januar aus öffentlichen Mitteln

Beihilfen gewährt oder erhoht oder sonstige ünsti e n worden sind. ö. , .

über

Artikel 2.

Der Vornahme der im 52 Nr. 2 der Verordnung des Reichs⸗ präsidenten bezeichneten Arbeiten steht es gleich, . der 3 mieter das Gebäude oder die Räume nach den Wünschen des Mieters errichtet oder wenn er die Räume oder das Miet⸗ in nc auf Wunsch des Mieters mit außergewöhnlich kost⸗ pieligen Einrichtungen versehen hat.

Artikel 3.

Hat der Mieter in dem Gebäude oder in den Räumen bauliche Veränderungen vorgenommen oder das Gebäude oder die Räume mit besonderen Einrichtungen versehen, so hat er im Falle der außerordentlichen Kündigung guf Verlangen des Vermieters den früheren Zustand wiederherzustellen.

Artikel 4.

. Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann der Mieter Bau kostenzuschüsse. Baudarlehen, Mietvorau lungen und ähn⸗ liche Leift ungen, die dem Vermieter zur e Verfügung über⸗ lassen sind, nicht zurückfordern, soweit ste vertra ö auf den Mietzins angerechnet werden sollen. Soweit eine Anrechnung nicht vorgesehen ist, können solche Beträge, falls kein bestimmter Rückzahlungstermin vereinbart ist, erft für den . urück⸗ gefordert werden, zu dem das . ohne Rücksicht auf die außerordentliche Kündigung nach Gesetz oder Vertrag gekündigt

werden könnte oder ablaufen würde. Eine von dem Mieter

g. getnüpft sind, treten nicht ein, wenn bis zum 1. Juli 1985 fällige Zins-⸗ hrlassig⸗ otve rord-

des Rei zember 1

Steinkohle,

Koks sind vom 1.

Kohlenwirtschaftsjahrs 1931/32 und für das

Eh 1932/33 um minde m

oder

einheit ve Vorlieferer und der ab 1. Januar 1932 eintretende Erhöhung der U . von der vorbezeichneten Spanne in Abzug zu bringen.

2 e geg n der Zuschläge (z. B. für Lief einheit un rücksichtigung der Zu z. B. für Liefern frei Stockwerk, Lieferung .

der Nachlässe (zum Beispiel Mengenrabatte, Skonti, für len vom Lager, für Lieferun Als Ce re. gelten hl

inländischen Geschäftsverkehr (insbesondere als M

Kohlenhändlerverbandes, durch Berpflichtungsscheine, durch die

Annahme von , , , ö enku

Verträge oder Bes

inländis Preiszuschläge zu fordern, es sei denn, daß diese entsprchend den Vorschriften dieser Bekanntmachung gesenkt sind. n!

Hen, le , und aus Kohle he . .

1. . bis zum 31. schriften dieser anntma

eistete

t, über die der Bermüeter nicht frei verfügen nie, ist Mietverhaltn

der Veendigung des isses zuruck n. Artikels. 1 Im Sinne des 5 1 Abs. 1 Satz 2 und des 5 2 der Ver⸗

ordnung des Reichspräaͤsidenten steht dem Mieter ein früherer Mieter gleich, in dessen Bertrag der Mieter als Erbe oder im Zusammenhang mit der Uebernahme eines Vermögens oder dem Erwerb eines ,. chäfts eingetreten R ̃

2 Die im Artike bezeichnete Verpflichtung des Mieters irn auch dann, wenn die Veränderungen don einem der im Abs. 1 bezeichneten Rechtsvorgänger des Mieters vorgenommen worden sind

3. Im Sinne des Artikels 4 stehen den von dem Mieter bewirkten Lesstungen solche Leistungen gleich, die von einem der im Abs. 1 bezeichneten Rechtsvorgänger bewirkt worden sind.

Artikel 6.

1. Der Mieter kann eine bis zum 31. Dezember 1981 erklärte außerordentliche Kündigung widerrufen wenn der Vermieter von

ihm die Vornahme von Wiederherst —— (Artikel 83)

een, n, Das * e gilt, wenn ** = 36 gebe e, 4 ahlung von . ichen Leistungen nicht 8 nicht schon bei der Beendigung des Mietverhaltnisses verlangen kann. ĩ

2 Der Widerruf muß ng, und dem Vermieter .

spätestens am 5. Januar ] gehen. Er hat keine Wirkung, wenn das Gebäude oder die . in der Zeit zwischen der Kündigung und dem Widerruf anderweit vermietet worden sind.

Artikel 7. Die Vorschriften über die au ordentliche Kündigung finden auf Untermietverhältnisse Anwendung. ; Artikel 8.

Die Vorschriften über die außerordentliche Kündigung gelten nicht für Gebäude oder Räume, die mit der Bestimmung ver⸗ mieiet worden sind, daß der Mieter verpflichtet ist, den Gebrauch auszuüben.

Artikel 9.

1. Die Borschriften dieser Berordnung finden auf Pacht⸗ verhältmsse und Unterpachtverhältnisse über gewerbliche Räume ent egg Anwendung.

t ein wirtschaftli Pächter hierbei auch der Gebrau teilen ü o

s Unternehmen verpachtet und ist dem von Gebäuden oder Gebäude⸗ * ein chtwertrag über gewerbliche Räume im Sinne der Verordnung des Reichspräsidenten nicht vor, wenn sich die Ueberlassung des Unternehmens als die . des 6 darstellt. Dies ist im Zweifel an⸗

rlassen,

nehmen, wenn dem achter die Befugnis erteilt ist, die Firma es Verpächters fortzuführen.

Artikel 10. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. Dezember 1931. Der Reichsminister der Justiz. Dr. Josl.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Ver⸗ ordnung vom 10. Oktober 1931 Wertberechnung von Ansprüchzn,

ur Aenderung der Hypotheken und sonstigen die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. 569). ondoner Goldpreis beträgt am 24. Dezember 1931 far eine Unze Feingold.... . . 20 che d, Eine Umrechnung des Londoner Goldpreifes in Reichsmark Inne nicht vorgenommen werden, da ein Kurs für das englische

Pfund in Beilin nicht festgesetzt worden ist.

Berlin, den 24. Dezember 1931. =

Statiftische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Bekanntmachung über die Senkung der gebundenen Preise des Kohleneinzelhandels.

Vom 16. Dezember 1981.

Auf Grund des g 1 der Verordnung über die Besugnisse kommissars für Preisüberwachung vom 8. De⸗ 10GRGBI. 1 S. 747) ordne ich folgendes an:

§ 1. ebundenen r, des Einzelhandels für raunkohle, Preßtohle und aus Kohle hergestellten Januar 1932 ab für die restliche Dauer des enwirtschafts⸗ us 15 v5 der Spanne zu senken, die

1. Die

Einzelhändler im

rachtgrundlage zuzüglich der bezahlten

iffsfracht von inn jeweiligen Verkaufspreis ji. Waren⸗

K .

lieben ist. Außerdem ist die Senkung der Preise der Frachten unverkürzt weiterzugeben. Die

atzsteuer ist

Als Verkaufspreis im Sinne des Abs. 1 gilt der Betrag, r je nach Art des Geschäfts für die Waren⸗

n, Kästen u. 6.) u

frei vors Haus u a.) zu bezahlen hat. Verkau e zu de ven n

ch Einzelhändler durch Verträge oder Peschlüsse der in 8 1 des

si ünften Abschnitts der Verordnung des Reichspräsidenten zur Be⸗ bung finanziell

er, wirtschaftlicher und sozialer Notstä vom 5. Jul 1956 MGi. 1 9 , itglied eines

verpflichtet haben.

3. Der Beschluß über die r Preise kann auch

brieflich, 6 ich oder kerne n fich gefaßt werden; ent⸗ entgegenstehende

—— die die

timmter

nicht.

rtrags⸗ oder Satzungsbestimmungen und Be⸗ . ssung don der Einhaltung be⸗ Einladungsfrssten abhängig machen, gelten insoweit

4. Werden die Preise nicht nach Abs. 1 nkt, so sind die f (Abs. 2 Satz 2) ug e 6 . 8 2. Es ist verboten, einem anderen Empfehlungen (Ratschlä . An reg ngen) dahin zu erteilen, . Cen ine stellten Koks im

ndel bestimmte reisspannen oder

reise,

8 3.

Die obersten Landesbehörden können für die Zeit vom

uli 1932 Ausnahmen von den Vor⸗

unvorhergesehene, erhebl wirtschaftli . sind, die auf andere Weise eg 1 löunen, und wenn die Interessen der Ge lam wirijchn vun Gemeinwohls dem nicht entg hen; die Ausnah? ten beschränkt erteilt werden. Der Antrag auf Bewilen in Ausnahme hat keine aufschiebende Wirkung. gung

§ 4 SDhne Einwilligung der obersten Landesbehörden um 1. April 1933 für Steinkohle, Braunkohle, P ür ** Kohle hergestellten Kols

. Rurfen

6 d Preis zu

BPreise. Preisspannen ur reiszuschläge, für *

e, . Hläge, für de bestand, oder deren Bindung nach den Vorschris eng Bekanntmachung nichtig ist, nicht in Verträgen 2 schlüssen der in 8 1 bezeichneten Art gebn .

3 8 5.

Es wird untersagt, Handlungen vorzunehme

umme r m, , ng. cr nn. duit

der gleiche wirt ili rfolg wie durch die Bekanntmachung nichtigen Verträge oder Be in eführt werden kann; fe

2. die in dieser Bekanntmachung vorgeschriebenen 7 senkungen umgangen werden können. 9

§86.

mar straft. Berlin, den 16. Dezember 1931. Der Reichskommissar für Preisüberwachung. Dr. Goerdeler.

Bestellung eines Beauftragten des Reichs kommiss für Preisüberwachung für das Gebiet des Lan Bayern.

Im Einverständnis mit der Bayerischen Staatgreg bestelle ich auf Grund der 4. Notverordnung des Reichen denten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und Schutze bes inneren Friedens, vom 8. Dezember 19931, ersterh Kapitel IL 8 5 Absatz 2, den i er des Ba Statistischen Landes amts, Dr. Zahn⸗München, si Gebiet des Landes Bayern zu meinem Beauftragten i 2 ihn, von den mir zustehenden Befugnissen Geb zu machen.

Berlin, den 22. Dezember 1931.

Der Reichs kommissar für Preisüberwachung. Dr. Goerdeler.

Bekanntmachung betreffend Neufestsetzung der Kalipreise für das ul

Auf Grund der 4. Verordnung des Reichspräsidentn Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schue! inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 betragen die Kal höchstpreise für das Inland mit Wirkung vom 1. Januar 19

Carnallit mit mindestens 9 vom Hundeit und weniger alt 12 vom Hundert Kr0 in gemahlenem Zustand .... Für Karnagllit, der zu anderen als zu Düngezwecken mit dem Verbot der Weiterverarbeitung auf andere rodukie abgegeben wird, tritt ein Preisaufschlag von

O vy ein. . Karnallitbadesalz (Stabasa) im Kleinhandel in Origi⸗ nalpackungen des Deutschen Kalisyndikats für eine 4 Kg-Packung.. .. RM .

* *. ö

n 1 g⸗ 61 14 229 2 1 und für einen Driginalsack des Deutschen Kalisyndikats mit 0 kg Inhalt... .

Rohsalze mit 12 bis 15 vom Hundert Ke0 in gemahlenem . 1 Duüngesalje mit 18 bis 22 vom Hundert Ke0

. I 38 . 42 . *. 10 Chlorkalium, 50 . 69 . = ö

2 über 60 . 9 Schwefelsaureg Kali mit über 42 bom Hundert Ke0 Schweselsaure Kalimagnesia;c. .

für 1 vom Hundert Kali (.O) im Doppelzentner.

Für die Herstellung von doppelt gereinigtem und chemitch in

Chlorkassum mit über 65 vom Hundert Kr tritt ein Auficha 18, RM für den Doppelzentner Kro, von doppelt gereinigten chemisch reinem schwefelsaurem Kall ein Aufschlag von 2 hh für den Doppelzentner Kr ein.

Berlin, den 23. Dezember 1931. .

Der Vorsitzende des Reichskalirats. Dr. Zirkler.

Bekanntmachung.

Vom 1. Januar 1932 ab gelten unter den im M anzeiger Nr. 77 vom 1. April 1936 und Nr. J5 vom M 1931 bekanntgegebenen ingungen folgende Brennst kaufspreise je Tonne ab Werk n g enn Umsatzsteuer

I. Rheinisch⸗Westfälisches Kohlensyndikat. Fettkohlen:; RM . 2 13, b örderkohleen.. elierte Kohlen... Bestmelierte Kohlen

Stüůckkohlen J.. gew. Nuß k ö

ö * 11

Korskoblen 26 Gas⸗ und Gasflammk Gas flammförderkohlen Generatorkohlen Gas kohlen. Förderkohl . SFeintohle Stückkohlen! ... gew. Nuß ö ——

9 1 4 1 2 2 12 2 1 8

2 8 8 9 98 2 1 1 41 1 2 2 9 9 9 9 29 5 4 2 . 0 2 , , , 0 0 9 9 9 9 8 9 9 o 0

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ng zulassen, wenn vei ihrer Durch⸗

, , ö o , e , 9 2 6 9 90 9 0 9 9 2 92 2 9 9 9 9 2 9 g. 0 a g d 9 9 9 0 0 0 0 29 5 0 0 9 99 9

,

ö Nußgrutz bis 390 mm. . über 30 mm.

2

re ßᷣloh⸗ ö reispannen, die entsprechend gesenkt worden sinm n

er Bekanntmachung eine Bindun?

nden wenen

Wer den Vorschriften der sg 2 bis 5 vorsätzlich oder s lässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 25 M ,

uud Staatsaunxeiger Rar. a0 οσ 24. Denenber 10931. . 3

grusloblen lo cs oblen 25 oso 2 *

o o oo o O O O 0 9 9 2 8 22 8 e 228 9 9 o GG wm g o g 9 9 g m, 9 2 2 2 2 9 2 0 9 6 G m w w o g 9 go w g wm g gw ö 8 9 9 g od g og o d oog G D g O g o g

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; e 111 ? ; 15 V

SJSennkohlen ungew. * ols: . t Hochosenkols =. Spezlal⸗Gießereikols .. Gießereitoks .. Brechkoks 1 II 40s60—- 40s70 mm. II 30 00 - 3055 mm. 111 2040 mm.... ö IVI 1020 mm.... gesiebter Knabbel kot. KRleinkoks 40/60 - 49/70 m 30 50 30 / 0 mm . 2040 mm... Perlkols lose0 mm Coll ul. Hriketts: L Klasse .... 2, 1 ett⸗ und Eß⸗Eiform .. Mager⸗(Anthrazit⸗ Eiform

a e e n . 9 , . de o o o o g 9 9

II. Rheinisches Braunkohlensyndikat.

Hausbrandbriketts . . . . ... RM 13560 ab Werk mit Frachtgrundlage Liblar.

Auf den vorstehenden Preis werden folgende Sonderrabatte

gewährt: * * RM 2, 5 250 . ö 28 Juli * ö 8 0 9 8 628 * 9 August 24 k . 1, ** Außerdem nach Jahresschluß Sondervergütung von RM 250 pio Tonne auf die geringste Monateabnahme des Jahres. ö.

Doofbriketts jeweils RM 1, 80 höher.

Industriebriketts, für Jahresabschlüsse be

Rohbraun kohle nicht über 25 00 des Brikettpreises ab Werk.

Berlin, den 24. Dezember 1931.

Aktiengesellschaft Reichs kohlenverband. . Keil. Söffler.

Bekanntmachung. Einlösung der Schuldverschreibungen der weiß eit. Tal per re n, Gen sen izt Ge⸗ nossenschaft mit 16 ter Beitrags⸗

pflicht) in Hainsberg. . Vom 23. November 1909.

Auf Grund der Bekanntmachung der e n .

Je, . m. b. H. i. Liqu. vom 22. Juli 1929 nd die gemäß 5 54 Abs. 1 des e, ,,. vom 16. Juli 1925 auf 15 v5 des Goldmarkbetrages aufgewerteten Schuldverschreibungen dieser Den fen ch vom 23. No⸗ vember 19599 zum 1. Dezember 199 gekündigt worden. Hierbei ist mit bekanntgegeben worden, daß der e Sachsen die bis zum 1. Dezember 1929 bei den inlbsungsstellen nicht vorgelegten Schuldverschreibungen zum Aufwertungsbetrage von HGoldmarkbetrages zur eigenen Verzinsung und übernimmt. . w Die Schuldverschreibungen sind bis auf einen geringen Betrag getilgt worden und werden von den Einlösungsstellen noch bis auf weiteres eingelöst. . ö Dagegen werden 2. n, ,, nur noch bis zum Ablauf des Jahres 1951 verzinst. Neue Zinsschein⸗ bogen werden daher nicht ausgegeben. 26. Dresden, am 22. Dezember 1931. Sächsisches Finanzministerium. J. A.: Dr. Wimmer.

Tilgung

Bekanntmachung. . ound Ill. mecklenburg⸗schwerinsche Roggen⸗ wertanlelhe von 1923. *

Q- 4 ? 1 2 2 1 Infolge Feststellung des Durchschnittspreises für mär⸗ lichen Roggen auf 9,64 RM für den Zentner sind zu zahlen für den am 2. Januar 1982 fälligen Zinsschein

der 1. Ro ,, . Lit. A 129 RM. Lit. B 048 RM,

Tit. C ö.z4 Räct, Li. S 012 Kch;

der 11I. Roggenwertanleihe: Sit. A 12906 RM, Lit. B 482 Rw, Lit. C 41 RM, Lit. DO 120 RM.

Schwerin, den 23. Dezember 1981. Meckllenburg⸗Schwerinsches Finanzministerium.

J. A: Schwaar.

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15 vH des ursprüngli .

Preußen.

Ministerium sür Wissenschaft, Kun und unn c —⸗

Weitere Ausführungsbest im mungen und Richtsätze des Ministers für issen⸗ aft, Kunst und r n, . und des nanzministers vom 23. Dezember 1931 zu ap. X des Zweiten Teils der Preußischen Sparverordnung vom 12. September 193 (U IV 2680). Zu 1 B Abs. 1 und 11 Ziff. 5 der Vorläufigen Ausführungs⸗ bestimmungen vom 30 September 1931: ; 1. „Durch die gemäß Kapitel XI des eiten Teils der Breußischen Sparverordnung vom 12. September 1931 erfolgten Kürzungen ist die durch Kapitel V z 8 ff der IV, Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 vor⸗ zeschriebene Kürzung von 3 vH im allgemeinen abgegolten, fern e Kür ng auf Grund der Preußischen Spawerordnung 30 vH oder mehr betragen hat. Ist die Kürzung eine geringere gewesen, Pp soll die Kürzung nach der Vierten Verordnung des Reichspräsi⸗

denten nur insoweit vorgenommen werden, daß einschließlich der

vorangegangenen Kürzungen eine 30 prozentige Kürzung nicht überschritten wird. Ausnahmsweise kann von dieser weiteren Kürzung abgesehen werden; die durch die drei Gehaltskürzungs⸗ verordnungen des Reichspräsidenten vorgeschriebenen Kürzungen müssen aber mindestens erreicht werden.

Ausnahmen von Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Fach⸗ ministers und des Finanzministers.“

2. Wenn mit e von Theatern und Orchestern Ver⸗ träge nach dem 1. 53 1930 abe g en sind, gilt als Stichtag im Sinne von 16 Abs. 1 und 11 iff. 5 der Borläufigen Aus⸗ führungsbestimmungen vom 30. September 1931 anstelle des 1. August 1930 der Tag des Vertragsabschlusses. Es ist jedoch in dem Umfange von einer Kürzung abzusehen, als der nach dem 1. August 1930 abgeschlossene Vertrag bereits mit Rücklicht auf die , Wirtschafts⸗ und Finanzverhältnisse niedrigere Bezüge vorsieht.

3. Wenn die auf das Jahr umgerechneten Monatsbezüge des darstellenden Personals durch eine nach dem 1. August 1936 ein⸗ getretene Verkürzung der Spielzeit herabgesetzt sind, so können bis J 50 v5 des Betrages, um den die genannten Bezüge in 97

eise gekürzt sind, auf die durch Kap. XI des Zweiten Teils der 1 chen Sparberordnung vom 12. September 1931 und die Vorläͤufigen Ausführungsbestimmungen vom 30. September 1931 sowie dle durch Kap. U z 8 u. ff. der IV. Verordnung des Reichs⸗ präsidenten vom 9. Dezember 1931 vorgeschriebenen Kürzungen

angerechnet werden.

4. Bei Monatseinkommen von nicht mehr als 300 RM dürfen die nach I. Ziff. 5 Abs. ? der Vorläufigen Ausführungs⸗ bestimmungen vom 30. September 1931 zulässigen Kürzungen 30 vH nicht übersteigen.

5. Die Vorschriften des Kap. XI Abs. 2 im Zweiten Teile und im 51 Abs. 2 Kap. 1 im Vierten Teile der Preußischen Spar⸗ verordnung vom 15. September 1931 bestehen selbständig neben⸗ einander. Die letztgenannte Vorschrift gibt insbesondere allgemein die Möglichkeit, im Wege der Kündigung einen Stellenabbau erbeizuführen. Zum Zwecke der r nf sung kann also auch ei Theater⸗ und Orchesterunternehmungen eine Kündigung von Angestellten erfolgen, und zwar, soweit tariflich oder gesetzlich nicht andere Fristen maßgebend sind wgl. Runderlaß des Ministers des

nnern vom 9. Oktober 1931 MBliV. S. 1014) mit halbmonat⸗ Üicher Frist. Die gleiche Kündigungsmöglichkeit besteht formal auch zum Zwecke der Herabsetzung der Bezüge, jedoch sind die Ge⸗

meinden darüber hinaus nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet

6. XI Abs. 2 4. a. O.), die Bezüge der Beamten und auch der 1

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. für Theater⸗ und Drchesterunternehmungen, ab SOltober 1931 neu festzusetzen, ohne daß es hierzu einer Kündi⸗ gung bedarf.

Berlin, den 23. Dezember 1931. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Grimme. Der , J. A.: Schnitzler.

i uev‚ . .

Nichtamtliches.

FSandel und Gewerbe.

Berlin, den 24. Dezember 1931. Umrechnungskurs der Reichsbank für den Giro⸗ verkehr nach Rußland: 100 Rubel 216,12 Reichsmark. Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von

Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf Britisch⸗Indien: 109 Rupien 7.50 Pfund Sterling, nn,, Berliner Mittelkurs für tele= graphische Auszahlung Amsterdam⸗Rotterdam abzũglich

dM, vH Disagio,

Paläst ina 1Palästina-Pfunde): Berliner Mitlelkurs für

telegraphische Auszahlung London Pari,

Süvbaftätanische Union, und. Südwest⸗Afrika: Kurs

ist jeweils bei der Reichsbank zu erfragen. Austr alien: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 21 vH Disagio (Kurs für Sichtpapiere), , 2 Neuseeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 10 v5 Disagio iKurs für Sichtpapiere). ; .

Kurse für Umsätze bis zu 1000, RM ver⸗

bind lich. .

Nach dem Geschäftsbericht der Deut schen Werke, Kiel Aktiengefelischaft, über das Geschäftsiahr 1. Oktober 1930 his 30. September 1931 stand dasselbe im Zeichen der allgemeinen Weltwirsschaftsdepression. In den letzten Monaten des Berichte jahrs befferte fich die Beschäftigung infolge des Einsetzens der Winter⸗ revaraturaujträge an den Schiffen der Reiche marine und des Ein⸗ ganges weiterer Aufträge. Handelsichiffsneubauaufträge waren im Hinblick auf die durch das Abgleiten der englischen und damit auch der skandinavischen Währung verminderte Konkurrenzfähigteit der deutschen Wersten nicht zu erlangen. Zur Ablieferung gebracht wurden am 2X8. J. 1931 an die Königl. Generaldirektion der Schwedischen

Staatebahnen in Stockholm die eisbrechende Güterfäbre „Starke“,

am 14. 4. 1931 an die Agtesidens Rederi Als in Arendal das Motortanischiff Vardaas“ mit einer Tragfähigkert von 11 720 t d. v, und am 27. 5. 1931 an die Mörlands Tankrederi Als in Arendal das Motortankschiff Fjordaas“ mit einer Tragfähigkeit von 11010 q. v. Im Handeleschifferevaraturgeschäst war der Umsatz im Um⸗ sange des Vorjahres nicht zu erreichen. Die Umslätze in Schiff shilss= maschinen wiejen gegenüber dem Vorjahre eine Sieigerung auf. In

, ,, konnte der vorjährige Umiatz erieicht werden.

Tbenfo in Leichtmetallfabrikaten. Weniger befriedigend war der Ab⸗

satz von Jabnriadgetrie ben, Triebwagen und Triebwagenersatzteilen. Der Jahregabschluß weist nach Abichteibangen in Höbe von 79oz 95 RM einen Gewinn in Pöbe von 64 60 RM aus, durch den der Verlustvortrag aus 192330 in Höhe von 3535 361 RM auf 288 761 RM vermindert wird.

Der Geschäftebericht der Engelbardt⸗ Brauerei Aktiengesellschaft, Berlin, für 1930s41 teilt u. a. mit: Ob. wobl es gelang, auch neue Kundschalt zu gewinnen, machte sich doch ein Abjatzüdgang auch bei der Gesellichaft bemerfhar, der jum Teil durch die im Fräbling und im Sommer wochenlang ungünstige Witterung anhaltend mitverschuldet wurde. Einschließlich einer Vor⸗ nages aug 1929130 in Höhe von 207 422 RM wurden för Waren und aug veischiedenen Quellen eingenommen: 20 811 7099 MM. Davon geben ab: Rohmaterialien, Betrieb. und Vertriebe often 7424 899 RM, Steuern und Abgaben einschl Reichebierstener 6 0ꝛ6 69 RM, Löhne und Gehälter 3 797 940 RM, Peronal- und Arbeiterversicherung 253 765 RM. Abichreibungen 26043 551 RM. Von den verbleibenden 1265 963 RM enniallen nach dem Vorschlage des Vorstands 60 000 RM 8 vo Dwidende auf 12 000 000 RM. Als Vortrag auf neue Rechnung bleiben 210 773 RM. 9

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 23. Dezember 1931: Ruhrrevier: Gestellt 15 143 Wagen.

Die Elektrolvtkupternotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung deg W. T. B.“ am 24. Dezember aut 70, 990 4 (am 23. Dezember auf 70. M0 A für 100 Kg. Nächste Notierung am 28. Dezember 1931.

Berlin, 23. Dezember. Pre isnotierungen für Rahbrungs⸗ mittel. Ginkaufspreise des Lebensmitteleinzel handels für 190 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie⸗ und Handelskammer in Berlin. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, grob 34.00 bis 35,00 46. Gerstengraupen, mittel 35, 00 bis 36,00 6. Gerstengrütze 30, 00 bis Il, 00 M1. Haferflocken 35 00 bis 36 00. Hasergrütze, gesottene 38. 00 bis 40 90 M, Roggen⸗ mehl 0 - 70 υC 32 00 bis 33 60 A,. Weizengrieß 41,00 bis 42,90 4A, Hartgrieß 4460 bis 4599 . Weizenmehl 000 32,900 bis 4900 *, Weizenauszugmehl in 100 kg. Säcken br. s.n. 38, 90 bis 43 00 „, Weijenauszugmebl, feinste Marken, alle Packungen 43.09 big 53,090 4, Spesseerbsen, Viktoria, gelbe 3400 his 38, 00, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe J8, 00 bis 41,09 MÆ, Bohnen, weiße mittel 23,00 bis 24 00 A, Langbohnen. ausl. 30,00 bis 31,00 A, Linsen, kleine, letzter Ernte 3409 bis 38.90 A., Linsen. mittel letzter Ernte W 00 bis 16.00 AÆ, Linsen große, letzter Ernte 465,00 bis 74,09 A, Nartoffel⸗ mehl, superior 32 00 bis 33,00 , Bruchreis 2909 bis 21,09 4, Rangoon Reis, unglasiert 23 00 bis 24,00 M, Siam Patna⸗Reis, alasiert 37, 0 bis 42.00 6. Java⸗Tafelreis, glasiert 48 00 big 60,00 M, Ringäpfel, amerikan. ertra choice 106, 00 bis 112,00 4 Amerik. Pflaumen 405 in Sriginalkistenvackungen 60 00 bis R o00 4. Sustaninen Kiuy Cgraburnu 4 Kisten 112 0 bis 11890 A, Korinthen choice, Amalias 92, 090 bis g6, 00 AÆ,. Mandeln, süße, cönrante, in Ballen 220 00 bis 226, 00 Æ Mandeln, bittere, courante, in Ballen 230, 00 bis 236.00 A, Zimt (Kassia vera) ausgewogen 22090 bis 250 00 M., Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgewogen 20090 bis 210 00 M. Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 236 60 big 266.090 , Robkaffee Santos Superior bis Extra Prime 31000 bis 340 00 , Rohkaffee, Jentralamerikaner aller Art 60 00 bis 490.00 46. Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 40000 bis 430 00 z, Röftkaffe, Jentralamersfaner aller Art 48000 bis 640 09 6, Röst⸗ roggen, glastert, in Säcken 35, 900 bis 36,00 , Röstgerste, glasiert, in Säcken 32 00 bis 34 00 0, Malzkaffee, glastert, in Säcken 45. 00 bis So 05 6, Kakao, stark entölt 164, 09 bis 228, 00 6, Kakao, leicht entölt 240, 966 bis 270 00 M, Tee, chines. 700, 00 bis So,. C0 ge, Tee, indijch Sh 00 bis 100, 00 M, Zucker, Melis 66 90 bis 57.90 4, Zucker, Raffinade 67.50 bis 69 60 16, Zucker, Würfel 74,90 bis dd 05 M, Kunsthonig in 4 kKg- Packungen 723 0 bis 74,00 ., Zucker- sirup, hell, in Eimern 80,06 bis 103 00 6, Speisesirup, dunkel, in Cimern 7G 00 bis 82 00 υις, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von I2J kg 72 00 bis 79 Q ½6, Pflaumenkonfiture in Eimern von 121 kg Sd oO dis Yz ob SS, Erdbeerkonfiture in Eimern von 121 kg 1165,09 bis 123 50 gs, Pflaumenmus, in Eimern von 124 und 15 Kg 7000 bis 76,00 S6, Steinjalz in Säcken 630 bis 8 05 46, Steinsal; in 4 g. 0 bis 13 00 44, Siedesalz in Säcken 10 80 bis *.

iedesalz in Packungen 13 00 bis 16 00 66, Bratenschmalj in Tierces Jos, 06 bis 110 00 16, Bratenschmalz in Kübeln 1096.06 big 110.00 c, Purelard in Tierces, nordamerik. O3. 00 bis 95 0g M, Purelan; in Kisten, nordamerit. S4 00 bis g6 00 6, Berliner Rohichmanz 132.00 bis 156, 60 Æ, Corned Bees 1256 Ibg. per Kiste S6 00 bis S7, 00 4, Gorned Bee 48,1 Ibs. per Kiste 45, 00 bis 47,00 Æ. Margarine, Handelsware, in Kübeln, 1 13200 big 138.00 , LI. 114, 00 bis 2X6. H M, Margarine, Spezlalware, in Kübeln, 1 156.00 bis 162, 00 4. H i3s, 6 bis Z, Molkereibutter 19 in Tonnen 20 00 bis 268, 00 S6, Molkereibutter 12 gepackt 262. 0 bis 270, 0 , Mol kerei⸗ butter La in Tonnen 236,00 big 244,00 M, Molkereibutter 11a ge⸗ packt is, 06 bis 256, 0 6, Auslandsbutter, dänische in Tonnen zhd 0 bis 650 00 M6, Auslandsbutter, dänische, gepackt 266 00 bis 72 00. A, Speck, inl., ger., 1650 00 bis 17090 , Allgäuer Stangen 70 o/ S6 05 bis 9406 M, Tilsiter Käse, vollfeti 146,00 bis Ibs, G00 M, echter Gouda d0 o 116600 big 134.00 , echter Cdamer 46 0,½ 116 05 bis 134,00 M, echter Emmenthaler, vollfett 260 00 bis 316 60 6, Aligäuer Romatour 20 0 10600 bis IIß, 05 K, ungez. Kondensmilch 48716 per Kiste 20 00 bis 21. 00 c, gezuck. Kondensmilch 4814 ver Kiste 28, 00 bis 31,00 , Speiseßl, ausgewogen 60, 0 bis 90, 00 M.

Speisefette. Bericht der Firma Gust. Schultze Sobn, Berlin, vom 23. Dezember 1531. Butter; In den letzten Tagen war noch ein lebbaftes Weihnachtegeschäst festzustellen; alle Qualitäten waren gut gefragt. Die Läger sind größtenteils geräumt; auch die Kühlbausbestände, die an sich nicht mehr groß waren, sind stark in Anspruch genommen worden. Die Berliner Notierung blieb unverändert. Die Zufuhren deutscher Butter waren recht klein; es mußte daher in größeren Mengen Auslandsbutter zur Deckung des Bedarfs herangezogen werden. Nach dem Fest sind umlang!eiche ntünfte deutscher? Butter in Aussicht geftellt. Die Verkaufepieise des Großhandels sind heute (in 1-Zentner Tonnen Ro 109 Pf'ung); Inlandeburter J. Dualität 125 bis 129 RM. II. Qualität Il 8 bis

72 R. Auslandsbutter, dänische 127 bis 130 RM. kleinere Packungen

entjprechender ufschlag. Margarine: Man hatte sich von den Miargarineumsätzen zu Weihnachten mehr versprochen; die Nachfrage blieb in diesen' Jahre binter der des Vorjahres erheblich zurũck. = Bericht der Firma Gebr. Gause, Berlin, vom 25. Dejember 1931. Schmalj: Der amerstanische Schmaljmarkt verlief in jebr rubiger Faltung bei eiwas nachgebend en Preisen. Angesichts der bevorste henden

eiertage war die Konsumnachsrage schwach. Die heutigen Notierungen find: Prima Wefternjchmal; 42.30 „6, amerikanisches Purelatz 46.00 bis 7 0 M Berliner Bratenschmal ! bo 00 . A, deutsches Schweine⸗ schmalz 58. 00 4, Liesenschmal; hd 00 4.

Notierungen für Speisekartoffeln in Berlin. Die von der Industrie⸗ und Handelskammer zu Beilin einge etzte Notierungekommfffion fär Spensefartoffeln stellte am 23 De zember 1931 folgende Sveisekartoffelmeise fest. Gꝛoßbandelspreile frei Verkaussstelle des Klein bandels: Für den Zeniner bei Abgabe Hohne Uugweig biw. kei Abgabe an Eiwerbelose mit Aus wei in Kiarnmern Kleinkandelpreise sör Abgabe an Einerbslol mit 6 we für den Zentner) gelbfleischige Speisefartoffelln 323 iw. 6 5. Odenwälder Blaue 3.90 bzw. 2.88 G 1H. rote 275 bzw. *

69 weiße 2,55 bzw. 2. 40 (26h.

wa = , er,, ,n, me.

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