1932 / 1 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Jan 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Anzeigenbeilage zum Neichs⸗ und gtaatsanzeiger r. I vom X. Ja nna r 1932. 2

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Nach erfelater Auflösung der Gebr. NRenmann Solzverwertungs⸗Aktien⸗ gesellschaft. Schlochau, werden die Gläubiger auigesordert, ibre Ansprüche bei dem unterzeichneten Liquidator binnen 3 Monaten anzumelden. Schlochau, den 5. Dezember 1931. Joser Landshut.

85101 Mitteldeutsche Treuhand Att ien⸗ gesellschaft, Berlin WV 135. Joachimathaler Straße 22. Einladung zur ordentlichen Ge⸗ neralversammiung am 18. Januar 1932. 18 Uhr, in unseren Geschäfts⸗ räumen.

Tagesordnung: . ; 1. Geschäftsbericht des Vorstandes, Genehmigung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für 1939 und 1931 sowie Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrats. 2. Aufsichtsratswahl. Berlin Ww 15, den 2. Der Vorstand.

Januar 1932. Kelch.

85385

Einladung zur 51. ordentlichen Generalversammlung Mittwoch, den 27. Januar 1932, vormittags 11 Uhr, im Geschäftslokal Wendels⸗ weg 64. Tagesordnung:

1. Vorlage des Berichts des Vorstands und Aufsichtsrats. Beschlußfassung über die Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1930.31. .

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.

2. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichts rats.

J. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Aktienanmeldung bis spätestens 23. Ja⸗

nnar 1932 bei der Gesellschaftskasse, einer deutschen Effektengirobank, der Mitteldeutschen Ereditbank. Nieder⸗ lassung der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M., oder der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Attien⸗ geiellschaft, Berlin, während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden.

Frankfurt a. Vt., 29. Dezbr. 1931.

Brauerei Henninger⸗Kempff⸗Stern Aktiengesellschaft. Schubert.

S5 163 Actienbrauerei Greusien, Greußen i. Thür.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, den 23. Januar 1932, nachmittags 14 Uhr, in Greußen im Schützenhaus stattfindenden orventlichen General⸗ versammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht. ;

2. Vorlegung der Bilanz und Gewinn—⸗ und Verlustrechnung des Geschäfts⸗ jahrs 1930/31. Antrag auf Ge— nehmigung derselben.

Antiag auf Erteilung der Entlastung

an den Vorstand und Aussichtsrat.

Wahl eines Bilanzprüfersẽ.

5. Aufsichtsratswahl.

6. Verschiedenes.

Zur Ausübung des Stimmrechts zu dieser Generalversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens Mittwoch, den 20. Janugr 1932, entweder bei, der Geschäftsstelle der Brauerei in Greußen oder der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzig oder einem Notar hinterlegt haben.

Greußen, den 31. Dezember 1931. Der Vorstand. Mühlrath.

S5634 Bekanntmachung. Nückzahlung von Schuldverschreibungen. Wir geben hiermit bekannt, daß die Schuldverschreibungen unserer Gesellschaft Serie D, E, G und H nach dem 1. Januar 1932 zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einreichung der Schuldverschreibungen mit dem Aufwertungsbetrage von je RM ö für Serie D,

21 . 1 n 1

1a *. . 75, 0. H. .

Ferner sind von den Schuldverschrei⸗ bungen unserer Gesellschaft Serie F nach⸗ stehende Stücke ausgelost worden:

Nr. 12 45 8 16 12 15 20 21 2627 28 29 30 32 33 39 40 44 45 49 50 53 55 56 57 58 59 62 65 69 70 765 77 78 82 83 89 92 95 98 g9 102 103 110 117 119 122 124 127 128 139 140 147 1951 153 197 159 160 162 163 165 166 170 176 177 179 181 185 186 192 216 221 236 237 238 258 280 294 303 306 311 313 316 329 335 355 356 367 368 371 374 376 378 379 380 382 391 394 395 396 4063 409 423 431 444 446 457 460 . 467 482 484 488 489 490 496 498 500.

Die Rückzahlung dieser Schuldver⸗ schreibungen erfolgt ebenfalls nach dem 1. Januar 1932 gegen Ablieferung der Schuldverjchreibungen und der Erneuerungs⸗ scheine für die Zinsscheinbogen zum Auf⸗ wertungsbetrage von RM lo7 10 pro Stück

Zur Einlösung obiger Schuldverschrei⸗ bungen sind außer unserer Gesellschafts⸗ kasse die Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G. Filiale Eisenach, die Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellschaft Filiale Eisenach, die Dresdner Bank Filiale Eijenach, die Kreis sparkasse, Eisenach die Stadtsparbank, Eisenach, die Thüringische Staatsbank, Eisenach, und das Bankhaus Ph. Stiebel, Eisenach, berechtigt.

Eisenach, den 29. Dezember 1931.

Aktienbrauerei Eisenach.

do dd ; . Tie Drema Attiengesellschaft für Gewinnung, Herstellung und Ver⸗ trieb von Lebensmitteln in Dres den hat bei der unterzeichneten Spruchstelle den Antrag gestellt, ihr auf Grund des Art. II SS 1 fg. der Verordnung des Reichspräsidenten über die Zahlungs⸗ frist in Aufwertungssachen vom 10. No- vember 1931 (R. ⸗G.⸗Bl. 1 S. 667) eine Zahlungsfrist für die am 1. Januar 1532 fällig werdenden aufgewerteten Kapitalbeträge der noch im Umlauf be. findlichen Schuldverschreibungen der von der Dresdner Milchversorgungs⸗ anstalt Altstädter Dampfmolterei e. G. m. b. H. in Dresden ausgegebenen 41 7igen Anleihe vom September 19697 von 300 0090 ., als deren Schuld⸗ nerin sich die Antragstellerin bezeichnet, bis zum 31. Dezember 1934 zu be⸗ willigen 2 .

Im Umlauf befinden sich noch Schuld⸗ verschreibungen im Aufwertungsbetrag von 32 400 RM.

Dresden, den 29. Dezember 1931.

Die Spruchstelle bei dem Sächs. Oberlandesgericht.

85041 Veithwerke Aktiengesellschaft in Sandbach bei Höchst i. Ddenwald. Bekanntmachung, betr. Kraftloserklärung.

Wir nehmen Bezug auf die im Deut⸗ schen Reichsanzeiger Nr. 116 vom 21. Mai 1931, Nr. 138 vom 17. Juni 1931. Nr. 166 vom 14. Juli 1931, Nr. 212 vom 11. September 1931, und in der Frankfurter Zeitung Nr. 372 vom 21. Mai 1931. Nr. 4411443 vom 17. Juni 1931, Nr. 514/16 vom 14. Juli 1931, Nr. 67576 vom 11. September 1931 veröffentlichte Aufforderung zum Umtausch der alten Aktien à nom. RM 60, —. Nachdem die Einreichungs⸗ frist an 30. November 1931 abgelaufen ist, erklären wir die bisher noch nicht zum Umtausch bzw. zur Verwertung eingelieferten alten Aktien über je nom. RM 60, gemäß §5 290 H.⸗G. B. für kraftlos.

Die an Stelle der für kraftlos er⸗ klärten Aktien ausgegebenen neuen Aktien werden gemäß § 290 H.⸗G.⸗B. öffentlich meistbietend versteigert. Sandbach b. Höchst i. Odenwald, den 2. Januar 1932. Veithwerke Attiengesellschaft. Herweg.

85 860 Lanz⸗Wery Mähmaschinenfabrik A. G., Zweibrücken. Kündigung der Obligationsanleihen. Wir kündigen hiermit den noch um⸗ laufenden Rest ** 1. der ehemals 4 3 Anleihe der vormaligen Maschinenfabrik Wery A. G., Zweibrücken, vom Jahre 1912 zur Rückzahlung auf den 1. September 1932, ö 2. unserer ehemals 4 9 Anleihe vom Jahre 1920 zur Heimzahlung auf den 1. Juli 1932. . Die Rückzahlung erfolgt zum aufge⸗ werteten Nennbetrag, und zwar: zu 1 von RM 150, für KRM 1000, zuzüglich laufender Zinsen, zu ? von RM 7.29 für RM 1000 für Neubesitz, von RM 10, für PM 1000, für Altbesitz, zuzüglich aufgelaufener Zinsen vom 1. 1 1825 ab bis zum Tage der Fällig⸗ keit einschließlich Zinseszinsen. Einlösungsstellen sind die Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellschaft Fi⸗ lialen Mannheim und Zweibrücken. Wir sind bereit, die Einlösung der Obligationen schon sofort durch die genannten Zahlstellen vornehmen zu lassen. Die Verzinsung der Anleihen endigt mit dem Fälligkeits- bzw. Ein⸗ lösungstage. . Zweibrücken, d. 30. Dezember 1951. Lanz⸗Wery .

Muth. v Gienan th.

S5 382 Export⸗Bierbrauerei Aug. Peter Attiengesellschaft in Königsee, Thür. Die Mitglieder werden hiermit zu der am Donnerstag, den 28. Ja⸗ nuar 1932, 16 Uhr, im Gasthof zum Löwen in Königsee, Thür., stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen. Tagesordnung: ö J. Vorlage des Geschäftsberichts über das abgelaufene Geschäftsjahr seitens des Vorstands und Bericht des if erat 2. Beschlu der Jahresbilanz, die Verwendung des Reingewinns und die Ent⸗ lastung des Vorstands und des Auf⸗ sichts rats. Aufsichtsrats wahl. Wer sein Stimmrecht ausüben will, muß spätestens am dritten Werktage vor dem Versammlungstage seine Aktien bei der Gesellschaftskasse in Königsee oder bei der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt in Leipzig hinterlegen oder nachweisen, daß die Aktien bei einem deutschen Notar hinterlegt sind. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und aus⸗ reichend. Königsee, den 30. Dezember 1931.

Bilanzprüfer⸗

Der Aufsichtsrat. Meyer, Vorsitzender.

fassung über ee , .

85391 ·

Die A. Schilling A.-G. in Celle wird mit Rückzahlung der Anleihe von 161 nach S6 der B- O. vom 19 No⸗ vember 1931 einstweilen befristet. Celle, 28. Dezember 1931. Ober⸗ lande sge richt. Spruchstelle fir Goldbilanzen.

S5 389

Auf die von den nachgenannten Schuldnern aufgewerteter Industrie⸗ obligationen gestellten Anträge auf Be⸗ willigung einer Zahlungsfrist gemäß Art. II S5 45g. der Verordnung des Reichspräsidenten über die Zahlungs⸗ frist in Aufwertungssachen vom 19. No⸗ vember 1931 (R.-⸗G.-Bl. 1 S. 667):

1. der Rockstroh⸗Werke Attiengesell⸗ schaft in Heidenau für die unter ihrer J Firma Maschinen⸗ fabrik Rockstroh C Schneider Nachf. Aktiengesellschaft in Heidenau aus⸗ gegebenen 4 Rigen Anleihen von je 800 000 S vom Dezember 1903 und Juli 1908, ;

der Vereinigten Smyrna-Teppich⸗ Fabriken Aktiengesellschaft in Cott⸗ bus für die 4 „ige Anleihe von 800 000 M vom Januar 1907,

der Sächsischen Cartonnagen Ma⸗ schinen Aktiengesellschaft in Dres⸗ den für die 4 ige Anleihe von 600 000 M vom August 1906. der Sächsischen Maschinenfabrik vorm. Rich. Hartmann Aktien⸗ gesellschaft, jetzt in Liquidation, in Chemnitz für die 41 Je ige Anleihe vom Januar 1901 von 5 000 900 ,

5. der Vereinigten Bautzner Papier⸗ fabriken Aktiengesellschaft in Bautzen für die 4 ige Anleihe vom 2. Januar 1912 von 3 500 000 Mark, . 1

„der Drema Attiengesellschaft für Gewinnung, Herstellung und Ver⸗ trieb von Lebensmitteln in Dresden für die von der Dresdner Milch⸗ versorgungsanstalt, Altstädter Mol⸗ kerei e. G. m. b. H. in Dresden aus⸗ gegebenen 4M 9 igen Anleihe vom September 19097 von 300 009 (,

der Adolfshütte Kaolin⸗ und Cha⸗ mottewerke Aktiengesellschaft in Crosta⸗Adolfshütte für die 4 * ige Anleihe vom 15. Mai 1899 von 650 9000 M, wird auf Grund des S 6 der genannten Verordnung im Wege der einstweiligen Anordnung verfügt, daß die Rückzahlung der am 1. Januar 1932 fällig werdenden aufgewerteten Kapitalbeträge der Schuldverschreibungen der genannten Anleihen bis zur endgültigen Entschei⸗ dung der Spruchstelle uber die gestellten Anträge ausgesetzt wird. Dresden, den 29. Dezember 1931. Die Spruchstelle bei dem Sächs. Oberlandesgericht.

85384 Dortmunder Actien⸗Brauerei,

Dortmund. .

Einladung zu der am 2. Februar

1932, 47 Uhr, im Geschäftslokal,

Dortmund, Rheinische Straße 73, statt⸗

findenden Generalversanmmlung.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und . des Geschäfts⸗

jahres 1930s31 .

2. Genehmigung dieser Bilanz und Gewinn un , re,. wie ,, , . der t⸗ glieder des Vorstands und Auf⸗ ichtsrats.

3. Gewinnverteilung.

4. Verschiedenes. ö

Aktienanmeldung bzw. Hinterlegungs⸗ bescheinigung

der Deutschen Bank und Disconto⸗ Gesellschaft, Berlin und Dortmund,

der Darmstädter und Nationalbank, Berlin und Dortmund, ;

des Dortmunder Bank ⸗Vereins, Dortmund, Zweigstelle des Barmer Bank⸗Vereins, Hinsberg, Fischer & Co., Düsseldorf,

der Dresdner Bank, Dortmund,

der Commerz⸗ und Dortmund

der Vereinsbank in Hamburg, Ham⸗ burg,

der Firma Delbrück von der Heydt & Co., Köln 7,

der Haupt⸗ und Zhweigstellen ge⸗ nannter Banken,

der Stadtsparkasse zu Dortmund,

der Bank des Berliner Kassen⸗Ver⸗ eins, Berlin, oder eines Notars

bis spätestens 30. Januar 1932, abends

6 Uhr, bei der Gesellschaftskasse.

Dortmund, den 30. Dezember 1931.

Der Aufsichts rat. Dr. Theodor Mauritz.

Gleichzeitig machen wir unsere Aktionäre darauf aufmerksam, daß die Ausgabe der neuen Gewinnanteil⸗ scheinbogen zu den Aktien Nr. 10173 bis 15985 unserer Gesellschaft erfolgt vom 10. Februar 1932 ab gegen Ein⸗ reichung der Talons außer durch unsere Kasse auch durch die obengenannten Banken.

Die mit dem Namen des Einreichers (Firmenstempel) zu versehenden Er⸗ neuerungsscheine sind mit doppeltem in sich geordneten Nummernverzeichnis einzuliefern.

Dortmund, im Dezember 1931. Dortmunder Actien⸗Brauerei.

Berlin und Privat⸗Bank,

Dortmund,

Der Vorstand.

Soss67]. Versicherung s⸗Geselischaft „Hamburg“ gegr. 1ñ897 Attien⸗ gesellschaft zu Hamburg.

Die Aktienge sellschaft in Firma „Euro⸗ päischer Lloyd und Versicherungs⸗Gesell⸗ schaft von 1873 Attiengesellschaft“ zu Hamburg hat ihr Vermögen im ganzen unter Ausschluß der Liquidation an uns veräußert. Dadurch ist der Europäische Lloyd aufgelöst. Die Aktionäre des Euro⸗ päischen Lloyd erhalten für je nom. RM 300, Aktien im Wege des Um⸗ tausches eine voll eingezahlte Aktie unserer Gesellschaft im Nennbetrage von Reichs⸗ mark 300, —. Wir fordern hierdurch die Aktionäre auf, ihre Aktien zum Zweck des Umtausches bis zum 31. März 1932 bei unserer Ge sellschaftskasse, Hamburg, Alster⸗ damm Nr. 39, Europa⸗ Haus, einzu⸗ reichen. Aktien, welche trotz dieser Auf⸗ forderung nicht bei der Gesellschaftskasse eingereicht werden, werden für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt in An⸗ sehung eingereichter Aktien, welche die zum Ersatz neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Veleiligten zur Verfügung gestellt werden.

Hamburg, Dezember 1931.

Versicherungs⸗Gesellschaft „Hamburg“ gegr. 1897 Attiengesellschaft.

Der Vorstand. G. Mutzenbecher. Jensen.

10. Gesellschaften 84363] m. b. H.

Durch Beschluß der Flughafen Flens⸗ burg G. m. b. S. (früher SHarnisser Ziegelei G. m. b. S.) in Flensburg ist ihr Stammkapital um 100 000 RM herab⸗ gesetzz. Die Gläubiger der Gejellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Flensburg, den 19. Dezember 1931. Die Geschäftsführer: Alfred Kuehn.

Martin Höhndorf.

81385 Max A. Barnikol G. in. b. S., Sonneberg i. Thür.

daut Gesellschafterbeschluß bom 26. August 1931 wird die Gesellschaft liquidiert. Die Gläubiger haben ihre Ansprüche in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist einzureichen. Max A. Barnikol, Liquidator.

81381 ͤ . Beschluß der Gesellschafter der Gꝛundstũcksgesellschaft Lörrach, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Lörrach, vom II. Dezember 1931 ist das Stammkapital der Gesellschaft um 272 000 RM herab- Esetzt worden. Die Gläubiger der Gesell hf werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Lörrach, den 11. Dezember 1931. Grundstücksgesellschaft Lörrach Gesellschaft mit beschränkter Saftung. Der Geschäftsführer: Dr. Ru dolf Sarasin⸗Vischer.

1822717 Bekanntmachung.

Die Bergische Kraftwagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Wuppertal⸗ Barmen ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Wuppertal Barmen, 10. Dez 1931. Der Liquidator ver Bergischen Kraftwagen · Gesellschaft mit beschränkter f in Liquidation:

attler.

1850381

Die Eisenbahn⸗Betriebsmittel⸗Leih⸗ anstalt, G. m. b. S. in Berlin, ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

( 76bõ8]

Durch Beschluß der Gesellichafter der F. S. Zimmermann Maschinensabrik, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung, vom 24. Februar 1931 ist das Stammkapital der Gesellschaft um 25 009 RM herab⸗ gesetzt worden. Die Gläubiger der Gesell⸗ schast werden aufgefordert, bei dieser zu melden.

Berlin, den 2. Dezember 1931.

Die Geschäftsführer der F. S. Zimmermann Maschinenfabrik Gesellschaft mit beschränkter Gaftung: Wilhelm Schütz. Richard Micheli.

S3 344 ;

Hierdurch geben wir bekannt, daß wir durch Beschluß der Gesellschafterversamm⸗ lung vom 16. 12. 1931 das Stammkapital von 300 0090 GM um 200000 GM herabgeletzt haben. . .

Wir fordern die Gläubiger auf, sich bei uns zu melden.

W. Jahnke jr. G. m. b. S., Berlinchen, Nm. Bernhard Jahnke. Arthur Jahnke.

83714 . Hierdurch mache ich bekannt, daß die Firma Luckemeyer C Ahrens Gesellschait mit beschränkter Haftung, Berlin NW 40, Moltkestr. 3, durch e e sstertg eng, vom 17. 12. 1931 aufgelöst ist. Gemä S 65 Abs. 2 fordere ich die Gläubiger auf, ich bei der Gesellschaft zu melden. Berlin, im Dezember 1931. Luckemeyer R Ahrens G. m. b. S. Berlin NW 40.

Der Liquidator: Otto Luckemeyer.

. S2 os]

Bekanntmachung.

Die Bijouterie G. m. b. O. zu Mark⸗ neuknchen ißt aufgelöst. Ich fordere die Gläubiger der Gesellichaft auf, sich zu melden. Bijouterie G. m. b. D.

Der Liquidator: Albert Brehmer, Markneukirchen.

82166. 5 *, Goldanleihe der Freudenberg

vom Jahre 1923. In der heute bestimmungsgemäß vor—

die Stücke:

28, 385,

Kategorien:

a) von den Anleihestücken mit ein⸗ oder zweistelliger Nummer deren Nummer mit einer der ge⸗ zogenen Endziffern übereinstimmt;

zweistelliger Nummer diejenigen, deren Nummer in den beiden letzten Stellen mit einer der gezogenen Endziffern übereinstimmt. Die Rückzahlung der ausgelosten An⸗ leihestücke erfolgt vom 1. März 1932 ab bei den Niederlassungen der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft. Bereits ausgelost sind die Nummern mit Endziffern: O9, 22, 32, 49, 52, 70, 71, S2, sS6, ss, 90, 99 für Stücke zu 100 Goldmark, oo, 61, oz, od, 07, 18, 22, 31, 34, 35, 50, 66, 99 für Stücke zu 20 Goldmark, os, 67, os, 15, 19, 22, 36, a0, 45, 5s, 78, 91, 99 für die Stücke zu 5 Gold⸗ mark. Den Besitzern von Stücken zu 5 Gold⸗ mark und 20 Goldmark empfehlen wir den Umtausch in Stücke zu 100 Goldmark, welcher von den Niederlassungen der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft unentgeltlich vorgenommen wird. Frankfurt a. M., den 17. Dez. 1931. Freudenberg & Co. G. m. b. H.

il. Genossen⸗ schaften.

85144 Entscheidung. e Der Conserven fabrik Waten büttel worm. Serm. Maasberg e. G. in. un- beschr. Haftpflicht ist bezüglich der von ihr in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts ausgegebenen, auf 500 aufgewerteten, auf den Inhaber lau- tenden Schuldverschreibungen (uisprünglich lbh 000 Friedensmark) für die am 1. Ja⸗ nuar 1932 fällig werdenden aufgewerteten Kapitalbeträge eine Zahlungsfrist bis 31. Dezember 1934 mit der Maßgabe be⸗ willigt, daß eine Zahlung in Teilbeträgen in Höhe von mindestens 3900/0 im Jahre 1932, in Höhe von mindestens 350 im Jahre 1933 und bezüglich des Nestes im Jahre 1934 auf Grund einer Auslosung stattzufinden hat.

Braunschweig,. den 22. Dezember 1831. Die Spruchstelle beim Landgericht.

I13. Bankausweise.

bes Württembergische Notenbank, Stuttgart.

Stand am 23. Dezember 1831.

Attiva. Reichsmark Goldbestand ( Barrengold sowie in⸗ und ausländische Goldmünzen, das nr. fein zu RM 1392, gerechnet)... Deckung sähige Devisen Sonstige Wechsel u. Schecks Deutsche Scheidemünzen. Noten anderer Banken. Lombardforderungen ... 3 8 882, 87 9 535252 4 042 169, 08 Sonstige Aktiva. ... . 35 464 342,94

biauitel Pair. Co og , n:: :: 6 .

Reservefonds , , n e 23 998 900 - ã ällige Verbindlich⸗ 253 ö ö ᷓ—. f . 13 581 248, 69 An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkelten 17 832 715,53 Sonstige Passwwa.. 5 251 123,98 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter⸗ egebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: he een n 339 200. —. Zinsvergütung auf Girokonto 4 p. a.

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

S83962

Deutsche Gesellschaft zur Serausgabe und Verbreitung 2 .

schriften und Bücher E. V.

Einladung zur Sauptversammlung

am 29. Januar 1932, nachm. 5 Uhr,

in der' Nonditorei Windel bandt, Berlin

SW lg, Seydelstr. 31. Tagesordnung:

Rechnungslegung.

10 b49 300,50

1s 7 il n IJ ide d

genommenen 5. Tilgungsverlosung wur⸗ den die folgenden Endziffern gezogen für

zu 100 Goldmark die Endziffern 13, zu 20 Goldmark die Endziffern 52, 78,

zu 5 Goldmark die Endziffern 34, 89. Als ausgelost gelten in jeder der drei

1510 119— x

*

& Co. G. m. b. H. in Frankfurt a. M., (

diejenigen,

b) von den Anleihestücken mit mehr als

B. sind im Schiffsregister als

Erste Zentrathandels registerbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Nr. 1.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs preis vierteljährlich 405 RM. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftestelle 8W. 485, Wilhelmstraße 32.

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Anzeigenvreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1, l0 Ma. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

1932

—=— O

Inhaltsübersicht.

7 delsregister,

üterrechtsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichesachen, Verschiedenes.

.

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

1. Schiffe als Betriebsvermögen einer Hande lsgesell⸗ aft oder als an diese vermietetes Privateigentum nehrerer Gesellschafter. Es handelt sich um die 2 Ge⸗2 binnfeststellung bei einer als Kommanditgesellschaft bezeichneten en frei, die Großhandel, Spedition, gem fich und teederei betreibt. An dem Unternehmen sind drei persõnlich ftende Gesellschafter beteiligt, außerdem die Witwe eines ver⸗ orbenen Teilhabers, die als Kommanditistin bezeichnet und bei er einheitlichen Gewinnfeststellung bisher ebenso behandelt ist. ktrittig ist die Zugehörigkeit von zwei Schiffen zum Betriebsver⸗ ögen der Ge . Die a ,. beiden Schiffe A. und der Kommanditgesellschaft ge⸗

örend eingetragen. In den Bilanzen der Gesellschaft erscheinen e unter der Bezeichnung „Reederelkonto“ bis Ende 1926. Im nstrittenen Wirischaftsjahr 1927 wurde die A. an eine eng—

ö sche Firma verkauft, und zwar zu einem Preise, der den Buch⸗ J

nditgesellschaft

Ulschaftsvertrag' zwischen den drei 6 haften Nachdem die weitere Gesellschafterin Ende 1922 au

in.

Rommanditgesellschaft diesen

Der jetzigen Komman

bert um 175 208 RM über . In der Endbilanz 1927 hat die j Mehrerlös nicht als Gewinn an⸗ geben und das ihr verbliebene Schiff B. nicht mehr in der zilanz ausgewiesen. Zur Begründung dieses Verfahrens hat sie orgebracht: Die Bilanzen bis 1926 seien unrichtig gewesen. Nach nem Vertrage vom 11. April 1923 seien die Schiffe Privatver⸗ ögen der drei persönlich haftenden Gesellschafter. Die Kom⸗ abe sie lediglich gemietet. Die drei Eigen⸗

mer seien mit dem Mehrerlös auch weder nach 42 noch nach

S 38 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig.

Der Vertrag vom 11. April 1923 ist als i g zum Ge⸗ f en Gesell⸗

aftern der Kommanditgesellschaft bezeichnet. Er . zunächst: nach außen

s offene Gesellschafterin ausgeschieden und am gleichen Tage s Kommanditistin in die Gesellschaft eingetreten sei, werde für 1s Verhältnis 3 . den Kefsi ng haftenden Gesellschaftern igen K anditgesellschaft folgendes vereinbart: 1. Für

as Verhältnis zwischen den persönlich haftenden Gesellschaftern brcit't uch in Zukunst der Geseschaftsvertrag svom 15. De⸗ mber 1903) nebst Nachträgen maßgebend, soweit nicht im n e.

n Abänderungen vereinbart sind. 2. Es hesteht Einverstänbnis

darüher, daß, wenn auch die auf Grund des früheren Befitzes an

Segelschiffen erworbenen bzw. bestellten Dampfer nach außen als Eigentum der Kommanditgesellschaft gelten und ., auch den Büchern und Bilanzen der Kommanditgese

. . schaft auf⸗ eführt werden, doch im Verhältnis der Gesellschafter unter⸗

nnander diese Dampfer den Gesellschaftern nach dem Verhältnis

5

gentümlich gehören, in dem die einzelnen Gesellschafter das zum rwerb der Dampfer aufgewandte Kapital zur Verfügung ge— ellt haben. Ueber die danach jedem Gesellschafter an den ein⸗ elnen Schiffen zustehenden Anteile soll ein von den sämtlichen Ge⸗ ellschaftern zu unterzeichnendes Uebereinkommen nach Abliefe⸗

nung der Schiffe gezeichnet werden (was am 1. August 1923 ge⸗

chehen ist). Die Persönlich haftenden Gesellschafter überlassen ber diese Dampfer der Kommanditgesellschaft zur geschäftlichen lusnutzung, so daß der Gewinn und Verlust, der sich aus dem “betriebe des Reedereigeschäfts mit diesen Dampfern ergibt, zu⸗

* unsten und zu 3 der Kommanditgesellschaft ist. Es ist aber

on der Kommanditgesellschaft den Eigentümern der Dampfer ls Vergütung für die Ueberlassung der Dampfer ein Betrag on 4 vH des nach Lieferung der Dampfer festzusetzenden Ein⸗

landswerts der Dampfer per anno zu vergüten. Die Kommandit⸗

esellschaft ist daher im Innenverhältnis als Ausrüster der sSchiffe zu betrachten gemäß 5 510 des Handelsgasetzbuchs. Alle ür die Schiffe zu leistenden Zahlungen sind von der Kommandit— esellschaft zu leisten, diese hat auch für alle erforderlichen Ver⸗ icherungen zu sorgen. Solange die Eigentümer der Schiffe oder eren Erben zugleich persönlich haftende Gesellschafter oder Kom⸗

manditisten sind, sind die in Absatz 1 und 2 getroffenen Verein—⸗

grungen unkündbar. Falls einer der Miteigentümer der Schiffe der dessen Erben ganz aus der Kommanditgesellschaft scheiden, so söoll derselbe bzw. seine Erben verpflichtet sein, den Anteil des aus er Kommanditgesellschaft ausscheidenden Gesellschafters an dem der den Schiffen den übrigen Miteigentümern des oder der Schiffe zum Kauf anzubieten. Der Kaufpreis wird mangels güt⸗ icher Einigung dadurch ermittelt, daß der Wert des oder der Schiffe durch zwei von dem Vorsitzenden der Handelskammer zu

mnwnennende Sachverständige endgültig festgestellt und danach ver⸗

ältnismäßig der dem ausscheidenden Gesellschafter auszuzahlende etrag errechnet wird. Die . vereinbaren, daß ei jedem Verkauf eines Anteils an dem 6. oder den Schiffen ie ührigen Gesellschafter ein Vorkaufsrecht haben sollen. Eine lufhebung der Reederei oder ein Verkauf eines oder aller Schiffe ann nur durch Mehrheitsbeschluß der Miteigentümer des oder der Schiffe erfolgen. Bei allen Beschlüssen hat jeder der Be⸗ eiligten nach dem Verbältnis der Größe seiner Beteiligung an

en einzelnen Schiffen Stimmrecht. Eine Kündigung dieser Ab⸗

nachungen durch einen der Beteiligten ist unzulässig, solange die sommanditgesellschaft das Recht auf Verwendung der Schiffe für igene Rechnung ausübt. Sollte trotzdem aus irgendeinem Grunde lie Kündigung dieses Vertrags durch einen der Beteiligten rechts⸗ virksam erfolgen, so soll der Kündigende verpflichtet sein, seine nteile an dem oder den Schiffen den übrigen Beteiligten zum Erwerb anzubieten. Die Festsetzung des Uebernahmepreifes er⸗ Algt. gemäß den Bestimmungen in Abfatz 4 In den weiteren 'Bunkten enthält der Vertrag insbesondere noch Vereinbarungen ber die Auseinandersetzung bei Auflösung der Gesellschaft oder usscheiden eines der Gesellschafter. ervorgehoben ist, daß ge⸗ äß der Abmachung unter Ziff. s die Schiffe bei der Ausemn⸗ ndersetzung außer i n zu bleiben haben. Ferner sind och Bestimmungen für den Todesfall eines Gesellschafters ge— offen worden. Das Finanzgexicht hat sich nun in Ueberein⸗ immung mit dem Finanzamt auf den Standpunkt gestellt, daß us dem Vertrage vom 11. April 1953 eine Ueberführun er Schiffe aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft das Privatvermögen der persönlich haftenden Gesell— after. nicht gefolgert werden könne. Einmal habe die Kom— anditistin bei dem Vertragsabschluß nicht mitgewirkt, was aber ach 3 161 Abs. 2 in Verbindung mit 3 116 Abs. 2 des Handels⸗ esetzbuchs erforderlich gewesen wäre. Zweitens habe der Vertrag

vom 11. April 1923 ausdrücklich zum Inhalt, daß er nur das Innenverhältnis der drei perfoͤnlich haftenden Gesellschafter be⸗ treffen solle. Es sei deshalb auch ausdrücklich darin bestimmt worden, daß die . nach außen hin als Eigentum der Kommanditgesellschaft gelten und demgemä h in den Büchern und Bilanzen der Kommandit nel f aufgeführt werden sollten. Damit sei nach Ansicht des Finanzgerichts der Wille der Gesell⸗ chafter ausgedrückt, daß die Schiffe im Eigentum aller vier Ge⸗

ellschafter bleiben sollten. Wenn der Pertrag weiter festlege, wie ; Rechtsgestaltung, wie schon angedeutet, in eine Gewinnverteilungs⸗ abrede im Rahmen der inneren gesellschaftlichen Beziehungen der

ür den der Liquidation die Gesellschafter an den Schiffen be⸗ eiligt sein sollen und daß ihnen eine Vorwegverzinsung des von ihnen in den Schiffen eingebrachten Kapitals zukommen solle, so handle es sich nur um Gewinnverteilungsabreden. Daß diese wirtschaftliche Betrachtungsweise richtig sei, ergebe sich auch daraus, daß die . Vermietung der Schiffe an die Kom⸗ manditgesellschaft so lange unkündbar sein solle, als die im Innenverhältnis als Schiffseigner an , . en Personen Ge⸗ 94 after der Kommanditgesellschaft bleiben und daß diese Schiffseigner oder ihre Erben beim Ausscheiden aus der Kom⸗ man ire nl chaft ihren Anteil den übrigen Miteigentümern, also Gesellschaftern, 2. Verkauf anzubieten verpflichtet seien. Damit sollte nach Ansicht des Finanzgerichtes sichergestellt sein, daß die Schiffe wirtschaftlich stets im Eigentum der Kommandit⸗ gesellschaft bleiben. Im übrigen habe die Firma die 4 proz. Ver⸗ insung der in den Schiffen investierten Kapitalwerte entspre end er Auffassung des Finanzamts für 1926 und auch in der Ein— , für 1957 mit als Gewinn der Firma an⸗ egeben. ö des vom Finanzamt auf 94 77 RM festgestellten Ge⸗ winns. Dabei ist der Mehrerlös aus dem Schiffsverkauf von dem ven der Firma angegebenen Verlust abgesetzt worden. Die Gesell⸗ schaft rügt in der Rechtsbeschwerde, daß das Verfahren insofern an wesentlichen Mängeln leide, als in dem Tatbestand und in den Gründen des finanzgerichtlichen Urteils die in den Schriftsätzen und durch Verträge nachgewiesenen wesentlichen tatsächlichen Um⸗ stände e. berücksichtigt seien und die Entscheidung auf un⸗ richtiger Anwendung bestehenden ö beruhe. J. Die Rechts⸗ beschwerde ist hinsichtlich des Hauptstreityunkts nicht begründet. Die durch das Finanzgericht erfol te Auslegung des für die Be⸗ urteilung des Streitpunkts hauptsächlich maßgebenden Vertrags vom 11. April 1923 als bloße Gewinnverteilungsabrede ist recht⸗ ichs th zu beanstanden. Auch ist nicht ersichtlich, daß die Vor⸗ behörde in dieser Beziehung wesentliches Vorbringen der Be⸗ chwerdeführerin nicht beachtet hätte. a) Der Senat hat in seiner

isherigen Rechtsprechung bei der Frage, ob Gegenstände, die

icht 6m. ihrer Natur nach als notwendig betriebszugehörig oder notwendig betriebsfremd anzusprechen sind, zum Betriebs⸗ oder Privatvermögen zu rechnen sind, regelmäßig auf den hin⸗ reichend bekundeten Willen des Betriebsinhabers abgestellt. Für die Beurteilung 66 Willens ist zwar nicht ausschließlich die buchmäßige Behandlung maßgebend. Sie ist es insbesondere dann nicht, wenn aus sonstigen Umständen hervorgeht, daß sie der Wirklichkeit widerspricht. Dagegen wird die buchiäßige Behand⸗ lung in der Regel beachtliche Schlüsse für den wahren Willen von buch führenden we , e. ergeben. PD) Es kann nun dahingestellt bleiben, ob im vorliegenden Falle die Schiffe im Hinblick auf Be⸗ triebsart und -entwicklung auch bei Anerkennung ihrer bürger⸗ lich⸗rechtlichen Gucci keit zum Privatvermögen einiger 5. schafter steuerlich nicht schon als der Natur nach gebundenes Be⸗ triebsvermögen betrachtet werden könnten. Ihre Behandlung als bloß gewillkürtes Betriebsvermögen durch die Vorbehörde ist jedenfalls nicht rechtsirrig. Der Inhalt des Vertrags vom 11. April 1923 ist keineswegs derart, daß die darin durchgeführte bürgerlich⸗rechtliche Feststellung des gesonderten Privateigentums an den Schiffen eine Lage a affen hätte, die bei der nach 59 der Reichsabgabenordnung n. F. (—— § 4 a. F.) gebotenen wirt⸗ schaftlichen Betrachtungsweise in unlöslichem Widerspruch zu der tatsächlich gewollten und durchgeführten Behandlungen der Schiffe in den bisherigen Bilanzen und dem Schiffsregister stünde. Die weitgehenden kl licht! der „vermietenden Eigentümer“ gegen⸗ einander und gegenüber der Gesellschaft (insbesondere der Aus— schluß des Kündigungsrechts, die besondere Verpflichtung zum Kaufangebot, das ein an dem Werte der Schiffe beteiligter Gefell⸗ schafter im Falle des Ausscheidens an die übrigen zu machen hat und das vorgesehene Vorkaufsrecht bei jedem Verkauf eines An⸗ teilsz an dem Schiffe oder den Schiffen für die übrigen Gesell⸗ schaftery haben offensichtlich den Zweck, im wesentlichen den ö wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, wie wenn die Schiffe er Gesellschaft selbst gehörten, den Gefellschaftern jedoch, die sich an der Finanzierung beteiligt haben, eine Vorwegberzinsung (in Angleichung an § 122 des Handelsgesetzbuchs) und ein Sonder⸗ 8 bei einer Veräußerung der Schiffe zu gewährleisten war.

b die vereinbarten Sonderpflichten für sich allein hinreichen, ein Abweichen von der bürgerlich⸗ rechtlichen Betrachtungsweise für das Einkommensteuerrecht zu rechtfertigen, könnte vielleicht noch zweifelhaft sein, braucht aber jedenfalls hier nicht entschieden zu werden. Denn es tritt im vorliegenden Falle die weitere Ver⸗ tragsabrede hinzu, daß die Schiffe nach außen als Eigentum der . zu behandeln und demgemäß in den Büchern und Bilanzen als solches aufzuführen seien. Es geht nicht an, diese Be⸗ stimmung als belanglose Abweichung vom wirklichen Willen der Beteiligten beiseite zu lassen und das gar mit dem im Vertrage verwendeten Ausdruck: die Schiffe „gelten“ als Gesellschaftseigen⸗ tum, was den Gegensatz von „sein“ bedeute, rechtfertigen zu wollen. Es cht das um so weniger, als dieser Abrede offenbar ee , e wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen. Die

eschwerdeführerin trägt in der Rechtsbeschwerde selbst vor, daß geschäftliche Gründe“ dafür maßgebend waren. Tieses Vor⸗ bringen läßt übrigens die Annahme zu, daß dabei auch folgender Umstand eine Rolle gespielt hat: Vor dem Kriege besaß die Firma, damals offene e eine wertvolle Flotte, die nach Kriegsende an den Feindbund abgeliefert werden mußte. Das Reich gewährte den geschädigten Schiffseignern rn chüsse gegen die Verpflichtung, 3 der Flotte wieder aufzu⸗ auen. Es handelt sich also nicht etwa um eine unbedachte irrige Bilgnzbehandlung, sondern um eine aus wirtschaftlichen Gründen beabsichtigte, bewußt 6. ,, Sie will den Vorschriften des Handelsrechts und der wirtschaftlichen Stellung

Das Finanzgericht kommt infolgedessen zu einer Be⸗

der Beschwerdeführexrin gerecht werden. Das Handelsrecht tritt aber keineswegs an Bedeutung zurück hinter dem sonstigen büger⸗ lichen Rechte. Im Gegenteil geht gerade auch z. B. aus der hier bedeutsamen besonderen öffentlich rechtlichen Pflicht zu ordnungs⸗ mäßiger Bilanzaufstellung (ogl. insbesondere 85 38 ff., 120, 167 des Handelsgesetzbuchs) die wesentliche Bedeutung des Handels— rechts hervor. Nun läßt * aber hier der in handelsrechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung betonte Wille nur durchführen, wenn die im übrigen Vertrag gewählte bürgerlich⸗-rechtliche

Beteiligten untereinander gedeutet wird. Unter diesen Umftänden könnte man sogar Zweifel hegen, ob nicht schon bei rein bürger⸗ ich rechtlicher Betrachtung im Hinblick auf den, kurz gesagt, handelsrechtlichen Willen der weitere die Rechtsbeziehungen regelnde Vertragsteil ebenfalls entsprechend diesem Willen aus— ulegen wäre. Man denke etwa an Zwangsvollstreckung in die chiffe (ogl. dazu Ss 124, 129 Abf. 4 des Handelsgesetzbuchs).

Doch kann dies dahingestellt bleiben. Für das Steuerrecht ift eine derartige Auslegung jedenfalls geboten. Sie allein ent— spricht dem , d,. des 5 9 der Reichsabgabenordnung, wonach in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wirtschaftliche Wille der Beteiligten und die daraus sich ergebenden wirtschaft⸗ lichen Wirkungen J. das Steuerrecht maßgebend sind. Wollte man mit der Bes r, nee. es grundsätzlich zulassen, daß die bilanzmäßige Behan lung von dem angeblichen wirk⸗ lich en wirtschaftlichen Willen der Beteiligten abweichen darf, ö ü Behandlung als el, dessen si er sorgfältige Kaufmann zur Aufzeichnun—

der ninfd hen Ge chat a . gezogenen wirtschaftlichen entwertet werden. Es

e und der von Folgerungen bedient, vollkommen in wäre dann möglich, daß die be⸗ teiligten Gesellschafter geheime Privatverträge über die erausnahme der wesentlichsten gewinnbringenden, dem etrieb auch tatsächlich dienenden Betriebsgegenstände ab⸗ Hlcscn diese Verträge aber so lange, als eine gewinnbringende eräußerung noch nicht erfolgt ist, der Steuerbehörde oder ke Dritten gegenüber nicht kundgeben, vielmehr erst nach eräußerung mit ihnen hervortreten und nun Berichtigung der nunmehr als unrichtig bezeichneten Bilanzen verlangen. Dies würde dazu führen, daß in solchen Fällen entgegen den Absichten des Gesetzes der Gewinn aus der Veräußerung von wertvollen Anlagewerten auf das einfachste der Besteuerung entzogen würde. Schon die se Erwägung zeigt, daß es vom Standpunkt der steuer⸗ lichen Gerechtigkeit aus nicht unrichtig ist, der bilanzmä igen Behandlung, auch wenn sie mit der im Nebenvertrag , . bürgerlich⸗rechtlichen Gestaltung nicht in allen Stücken überein, . regelmäßig den Vorzug zu geben. Das muß zum min⸗ esten dann gelten, wenn auch, die bürgerlich⸗rechtlichen Beziehungen so gestaltet sind, daß sie sich im wirtsfchaft⸗ lichen Ergebnis im wesentlichen decken mit der Beurteilung, die der bilanzmäßigen Behandlung entspricht. Daß für die Schiffe bisher keine Abnutzungsabsetzungen gemacht sind, kann diese Ver⸗ tragsauslegung nicht entscheidend beeinflussen. Die Beschwerde⸗ führerin verweist ferner noch insbefondere auf das Urteil des Senats VI A 1139628 vom 19. September 1923 Steuer und Wirtschaft 1929 Nr. 10 . Der Senat hat darin ausgesprochen, daß es möglich ist, Grundstücke, die im grundbuchmäßigen Eigen⸗ tum einer offenen Handelsgesellschaft stehen, für die Einkommen—⸗ steuer als den Gesellschaftern persönlich nach Bruchteilen gehörig zu behandeln. In jenem Falle ist aber die Behandlung der Grundstücke als Privatvermögen der , bei Aufstellung der Bilanz und in der Buchführung zum Ausdruck gekommen. Das Schwergewicht des Urteils liegt also darauf, daß es nicht aM lein 9 die bürgerlich⸗rechtliche Beurteilung ankommt. Im hier zu entscheidenden Fall ist aber die Sachlage so, daß die , im Schiffsregister übereinstimmt auch mit der und ö gewollt bilanzmäßigen Behandlung. Der Tatbestand ist omit gerade im entscheidenden Punkt wesentlich anders. Bei der hier, gebilligten Betrachtungsweise ist es für die Frage der Zu⸗ gehörigkeit der Schiffe unerheblich, ob die vierte Gesellschafterin als Kommanditistin oder, wie die Beschwerdeführerin meint, nur als Darlehnsgläubigerin zu betrachten ist; im ersteren Falle wäre zu beachten, daß sie dem Vertrage vom 11. April 1923, wenn 86 nicht schriftlich, so doch sachlich zugestimmt hat; im letzteren Fa käme es auf ihre Zustimmung nicht an. Es ist weiterhin aber auch bedeutungslos, ob zur Zeit des Vertragsschtusses die Schiffe, die damals erst im Bau waren, bei der Beschwerdeführerin buch—= mäßig überhaupt schon in Erscheinung getreten waren oder nicht, mit anderen Worten, ob der Vertrag vom 11. April 1923 als Grundlage einer uche rr, von Betriebsvermögen in das Privatwermögen der Gesellschafier gelten könnte, wovon die Vor— behörde ausgeht, oder ob der Vertrag der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen erstmalig gelegentlich der Herstellung der Schiffe regelte, wie die Beschwerdeführerin meint. Es ist auch ohne Bedeutung, ob der Vertrag den Sondertatbestand des 5 5 der Reichsabgabenordnung a. F. erfüllt oder nicht. II. Trotz der Grundlosigkeit der Rechtsbeschwerde im Hauptstreitpunkt ist Auf- ᷣ, und Zurückverweisung der Sache an die Vorbehörde aus elgendem Grunde geboten: Die Beschwerdeführerin behauptet, ie unter der Bezeichnung „Kommanbitistin“ beteiligte Gesell= chafterin sei wirtschaftlich lediglich „Darlehnsgläubigerin“ ohne zeteiligung an den Anlagewerten der Firma. Die Beschwerde⸗ führerin hat dies auch bereits im drr, r . vor⸗ gebracht. Das ihn geri hat ohne nähere Begründung fest⸗ gestellt, daß die als Kommanditistin bezeichnete Beteiligte nach dem Kommandit vertrage vom 31. Dezember 1922 echte Kom- manditistin“ sei. Es ist nun nicht ausgeschlossen, daß diese Fest⸗ stellung weniger auf dem ö Inhalt des Vertrags als 3 auf der Bezeichnung „Kommanditvertrag“ und „Kom⸗ manditistin“ beruht Eine Würdigung des sachlichen 36.

ihm daraus

des Vertrags war aber um so mehr geboten, als die Beschwerde⸗ 6 aus ihm gerade ihre entgegen ge ste Rechtsansicht zu rechtsertigen sucht und auch nach der Rechtsprechung des Senats sachlichen Inhalt die 2 Bedeutung zukommt.

dent das auf den Begriff des „typischen stillen Gesell⸗

Vgl. z. B.