1932 / 43 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Feb 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Zwelte Zentralhandelsregtfterbeilage zum Neichs - und Staatsanzeiger Rr. 49 vom 19. Februar 1932. SG. 4

Leipzig), wird heute, am 15. Februar 1932, mittags 1237 Uhr, das gerichtliche Ber⸗ gleichs verfahren eröffnet. Vertrauens person: Verbandsrevisor W. Neubauer in Leipzig W zz, Schadowstraße 6k. Ver- gleichstermin am 16. März 1932, vor⸗ mittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

K Leipzig, den 15. Febr. 1932.

Leipzig. . oo 2

Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma . Baufabrit Otto Schrecker Attien geselischaft“ in Leipzig N. 21, Theresien⸗ straße, Kat.-Nr. 325 (gesetzlich vertreten durch den alleinigen Vorstand: Kaufmann Otto Schrecker in Leipzig), wird heute, am 16. Februar 1932, vormittags 9! Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er⸗ öffnet. Vertrauensperson Kaufmann Paul Meinhold in Leipzig, Sebastian⸗Bach⸗ Straße 5. Vergleichstermin am 18. März 1932, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amts⸗ gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Leipzig, den 16. Februar 1932.

Ludwigsstadt. lI00023

Das Amtsgericht Ludwigsstadt hat mit Beschluß vom 16. Februar 1932, vor⸗ mittags 9 Uhr 45 Min., das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Fa. Chr. Jahn, Inh. Louis Jahn, Exportbierbrauerei in Lud⸗ wigsstadt, angeordnet. Als Vertrauens⸗ person wurde ernannt: Karl Ehemann, Bücherrevisor in Bamberg. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag wurde bestimmt auf Dienstag, den 15. März 1932, vormittags Su Uhr, Zimmer Nr. 2. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer Nr. 4, niedergelegt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Mannheim. lI090024 Ueber das Vermögen des Richard Fette, Inhabers der Firma Richard Fette, Tuche en gros und Versand in Mann⸗ heim M 2. 10, wurde heute nachmittag 4 Uhr das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Ver⸗ trauensperson ist Dr. jur. Karl Goez in Mannheim L 14. 13. Vergleichstermin ist am 12. März 1932, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, III. Stock, Zimmer Nr. 354. Mannheim, den 15. Februar 1932. Amtsgericht B.⸗G. 3. Alün chen. I00025 Vekanntmachung.

Am 13. Februar 1932, vorm. 1114 Uhr, wurde über das Vermögen der Fa. N. H. Steiner Nachf., Manufakturwarengroß⸗ handlung o. H. G. in München, Neu⸗ hauser Str. 8 / l, das gerichtliche Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauensperson ist Bank⸗ direktor a. D. Benno Dreifuß in München, Burgstr. 12/1, bestellt. Der Vergleichs⸗ termin ist bestimmt auf: Montag, 14. März 1932, vorm. 9 Uhr, im Geschäftszimmer Nr. 722 /II, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9, Mün⸗ chen. Zu diesem Termine werden die Beteiligten hiermit geladen. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 741 /IV, Prinz⸗ Ludwig⸗Str. 9 in München, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Geschäftsstelle des Vergleichsgerichts

München. München. 00026 Bekanntmachung.

Am 15. Februar 1932, vorm. 1114 Uhr, wurde über das Vermögen der Bauge⸗ nossenschaft, Rupertusheim e. G. m. b. H., München, Bergmannstr. 33,1, das gericht⸗ liche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauens⸗ person ist Herr Rechtsanwalt Geh. Justiz⸗ rat Dr. B. Mayer II, München, Residenz⸗ straße 3, bestellt. Der Vergleichstermin ist bestimmt auf: Montag, 14. März 1932, vorm. S Uhr, im Saal 532 / des Justizgebäudes an der Luitpoldstraße in München. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 741 / 1V, Prinz-LLudwig⸗Str. 9 in München, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Geschäftsstelle des Vergleichsgerichts

München.

Nördlingen. II00027]

Das Amtsgericht Nördlingen hat am 15. Februar 1932, nachmittags 3 Uhr, über das Vermögen des Herbgeschäfts— inhabers Heinrich Müller junior in Nörd⸗ lingen das Vergleichsversahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet und Bücherrevisor Rudolf Vogt in Augsburg, Gesundbrunnen 19, als Vertrauensperson bestellt. Zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist Termin auf Samstag, den 12. März 1932, vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 9 des Amtsgerichts Nördlingen bestimmt. Der Eröffnungs⸗ antrag mit allen Anlagen und die Akten über das Ergebnis der weiteren Er⸗ mittelungen, insbesondere die Aeußerung der Berufsvertretung sind auf der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts Nördlingen zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Nördlingen, den 15. Februar 1932.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Oiienbach, YMIain. looo ꝛs] Vergleichs verfahren.

Ueber das Vermögen des Ferdinand Dörr, Spezereihandlung in Offenbach a. Main, Bleichstraße 20 ist am 12. Februar 1932, vormittags 10 Uyr, das Vergleichs- verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Gexichtstaxator Carl Polkin in Offenbach a. Main ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Donnerstag, den 10. März 1932, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Offenbach a. Main, Zimmer Nr. 70, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Offenbach a. M., d. 12. Februar 1932.

Hessisches Amtsgericht.

Plauen,. Vogtl. 00029] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Technika⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Fabrikation des Vondo Brems⸗ und Kupplungsbelages aus Asbest oder Baumwollgewebe in Plauen i. V., Am unteren Bahnhof 20, ist heute, am 17. Februar 1932, vormittags 9 Uhr, das gerichtliche Vergleichs verfahren eröffnet worden. Vertrauensperson: Herr Rechtsanwalt Dr. Claus, hier. Vergleichs⸗ termin am 17. März 1932, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. (V VI4/3I1.) Amtsgericht Plauen, den 17. Februar 1932. Thal-IHeiligenstein. l00031ũ Beschlusz.

Beschluß im Vergleichsverfahren der Firma Brandt & Co., Metallwarenfabrik in Ruhla. Verfahren eröffnet am 13. 2. 1932, vorm. 11 Uhr. Vertrauensperson: Bücherrevisor Ernst Braun, Eisenach, Karlstraße 6. Vergleichsverhandlungs⸗ termin: Donnerstag, den 3. März 1932, vorm. 1024 Uhr, vor dem Amtsgericht Thal⸗Heiligenstein. 0

Thal⸗Heiligenstein, d. 13. Februar 1932.

Thüringisches Amtsgericht. Warstein. Beschluß. lo0030ũ]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Theodor Bruns in Warstein i. W., wird heute, am 10. Februar 1932, nachm. 16 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Termin zur Verhandlung über die am Verfahren beteiligten Forderungen und über den vom Schuldner gemachten Vergleichs⸗ vorschlag wird auf den 3. März 1932, vorm. 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 9, anberaumt. Zur Vertrauensperson wird Dr. von der Vecht in Soest i. W., Paulistr. 40, bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens und seine Unterlagen sowie der Vergleichsvorschlag sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Warstein, den 10. Februar 1932.

Das Amtsgericht.

Xanten. 00032ũ Vergleich sverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Bern⸗ hard Obladen, Eisenwarenfabrik und handlung in Tanten, Kurfürstenstraße Nr. 5, wird heute, Samstag, am 6. Februar 1932, 1514 Uhr, das Vergleichs verfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Der Auktionator Carl Hübbers zu Tanten wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf den 27. Februar 1932, 10 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittelungen sind in der Geschäftsstelle, Zimmer 6a, zur Einsicht niedergelegt.

Tanten, den 6. Februar 1932.

Das Amtsgericht.

Ahlen, Westf. 00033 Vergleich sverfahren.

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Th. Buschhoff A.⸗. in Ahlen ist nach erfolgter Bestätigung des Vergleichs vom 12. Februar 1932 auf⸗ gehoben.

Ahlen, Westf., den 16. Februar 1932.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Bad Pyrmont. 00034] Zum Liquidator des Vermögens der Waldeckischen Bank Aktiengesellschaft in Bad Pyrmont ist nach Bestätigung des am 12. Februar 1932 angenommenen Vergleichs der Sparkassendirektor Gustav Ziervogel aus Bad Pyrmont ernannt. Stellvertreter: Rechtsanwalt Bermann aus Bad Pyrmont. Der Gläubigeraus⸗ schuß ist beibehalten. Rechtsanwalt Dr. Drinkuth aus Bad Pyrmont ist zum Depotpfleger bestellt. Amtsgericht Bad Pyrmont, 13. 2. 1932.

KEad Sülze, Meckl.

Amtsgericht.

Berlin. ¶looos36] Das Vergleichs verfahren über das Ver⸗ mögen der eingetragenen offenen Handels⸗ gesellschaft in Firma Julius Krause, Berlin N 64, Kastanienallee 40, Möbel⸗ fabrik, Inhaber Anna und Fritz Nehemias, Berlin N 54, Kastanienallee 40, ist am 15. Februar 1932 nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 84.

Bunz lau. 00037] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Gustav Siegel, Inhaber Max Ochs mann in Bunzlau, ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 8. Februar 1932 auf⸗ gehoben. Amtsgericht Bunzlau, 8. Februar 1932.

Bunzlau. 00038 Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Glashüttenwerke Andreashütte G. m. b. H. in Wehrau, Kreis Bunzlau, ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 9. Fe⸗ bruar 1932 aufgehoben. Amtsgericht Bunzlau, 9. Februar 1932.

Coesfeld. I00039ũ

In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Salomon Eichenwald in Coesfeld, Inhabers der Firma Sal. Eichenwald in Coesfeld, ist der im Vergleichstermin vom 6. Februar 1932 abgeschlossene Vergleich gerichtlich bestätigt und das Verfahren aufgehoben worden.

Coesfeld, den 12. Februar 1932.

Das Amtsgericht.

Erkelenz. I00040] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Schreinermeisters und Möbelhändlers Jakob Görtz in Erkelenz ist nach erfolgter Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Erkelenz, den 11. Februar 1932. Das Amtsgericht.

Essen, Ruhr. II00041

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Siebeck & Co., Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Essen, Kastanienallee 14, Eisenwaren und Bau⸗ geräte, ist durch Beschluß vom 13. Februar 1932 aufgehoben worden, da der Ver⸗ gleich angenommen undbestätigt worden ist.

Amtsgericht Essen.

Fürstenau, Hann. G0OQ0d2ũ] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Th. Sunder Wwe., Inhaber Kaufmann an,. Elschen in Merzen (Kreis Bersenbrüch, wird nach Bestätigung des am 3. Februar 1932 ange⸗ nommenen Vergleichs hiermit aufgehoben.

Amtsgericht Fürstenau,

den 13. Februar 1932.

Halle, Saale. I00043 Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Bühring Altiengesell⸗ schaft in Landsberg, Bez. Halle, S., Maschinenfabrik und Resselschmiede, Apparatebauanstalt, ist bei Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Halle a. S., den 16. Februar 1932. Amtsgericht. Abt. 7.

Ham eln. 000 44ũ

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Schneidermeisters Albert Meyer in Hameln ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs am 13. Februar 1932 aufgehoben. Amtsgericht Hameln, 13. Februar 1932.

Hanau. Beschluß. 00045 In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Jean Bauer Nach⸗ folger, Inh. Julius Schäfer in Hanau, ist infolge der Bestätigung des Vergleichs das Verfahren aufgehoben Hanau, den 13. Februar 1932. Das Amtsgericht. Abt. IV.

Hannover. I00046ũ

Ueber das Vermögen des Schlosser⸗ meisters Otto Dettmer in Hannover, Gartenstraße 256, ist unter Einstellung des Vergleichsverfahrens am 5. Fe⸗ bruar 1932, das Konkursverfahren eröffnet . dann mangels Masse eingestellt wor⸗

en.

Amtsgericht Hannover, 11. Febr. 1932.

Hann. Münden. I00047] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Gg. Musmann & Söhne in Hann.⸗Münden. 1. Der in dem Vergleichstermin vom I7. November 1931 angenommene Ver⸗ gleicht wird hierdurch bestätigt. 2. In⸗ folge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben. Hann.Münden, den 8. Februar 1932. Das Amtsgericht.

Iser lohlin. 0O0o0d8ũ]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗

mögen der Firma Gustav Kramer & Co.,

G. m. b. H., Metallwarenfabrik in Iser⸗

lohn, ist nach Bestätigung des angenom⸗ menen Vergleichs aufgehoben.

Iserlohn, den 10. Februar 1932. Das Amtsgericht.

Kaiserslautern. I00049 Das Amtsgericht Kaiserslautern hat

alleiniger Inhaber der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „M. Schneider, Manufakturwarengeschäft mit dem Sitz zu Kaiserslautern, Eisenbahnstraße Nr. 16, nach Bestätigung des von den Gläubigern im Vergleichstermin vom 13. Februar 1932 angenommenen Vergleichs mit Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Kaiserslautern. ¶00050ũ Das Amtsgericht Kaiserslautern hat das Bergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Ludwig Zimmer, auch der Zweite ge⸗ nannt, Landwirt, Fuhrmann und Kolo⸗ nialwarenhändler in Krickenbach nach Be⸗ stätigung des von den Gläubigern im Vergleichstermin vom 13. Februar 1932 angenommenen Vergleichs mit Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Kamenz, Sachsen. 0 o00651ũ Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Gemischtwarenhändlers Erich Arthur Weitzmann in Möhrsdorf Amtsh. Kamenz i. Sa. ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 13. Februar 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 13. Februar 1932 aufge⸗ hoben. VW 3/31.

Amtsgericht Kamenz, 15. Febr. 1932. Kaufbeuren. 00052 Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Kaufbeuren hat mit Beschluß vom 15. Februar 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses über das Vermögen des Kaufmanns Hans Werz, Alleininhabers der Firma Hans Werz, Modehaus in Kaufbeuren, nach bestätigtem Vergleich aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Köln. lo0ooοs3 Vergleichs verfahren. Das Vergleichs verfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Witwe Karl Pichon, Klara geb. Krieger in Köln⸗Lindenthal, Stadtwaldgürtel 57, ist durch Beschluß des Gerichts vom 12. Fe⸗ bruar 1932 aufgehoben worden, da der Zwangsvergleich angenommen und be⸗ stätigt worden ist. Köln, den 13. Februar 1932. Amtsgericht. Abt. 80.

Leipæig. 00 οs4ũ

Das am 30. 12. 1931 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns Friedrich Fernich in Leipzig 83, Fichtestr. 50, Alleininhabers einer ebenda betriebenen Strumpfgroßhandlung unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Friedrich Fernich“ in Leipzig, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 19. Februar 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, 15. Februar 1932.

Leipzig. ; 00065

Das am 13. Januar 1932 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns und Gießermeisters Alfred Sper⸗ ling in Leipzig N24, Dimpfelstraße 43, Alleininhabers einer ebenda betriebenen Metallgießerei unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Sperling & Schlei⸗ nitz“ ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 12. Februar 1932 angenommenen Vergleichs durch Be⸗ schluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, 15. Februar 1932.

Leipzig. O00566ũ Das am 30. Dezember 1931 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Eduard Baumann“ Textilwarengroß⸗ handlung in Leipzig C1, Reichsstraße 26 (Gesellschafter: Martha verw. Baumann, Kaufmann Leopold Klein und Kaufmann Ernst Schönheim, sämtlich in Leipzig) ist infolge der Bestätigung des im Vergleichs⸗ termin vom 13. Februar 1932 ange⸗ nommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 16. Februar 1932.

Ludwigshafen, Rhein. 100057] Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat am 15. Februar 1932 das Vergleichsverfahren zur , , des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗— manns Ferdinand Knopf, Inhabers eines Wäscheabzahlungsgeschäfts, Ludwigshafen a. Rh., Prinzregentenstr. 65, nach be⸗ stätigtem Vergleich aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Naumburg, Saale. 00058

In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herm. Dauterstädt Nachf. in Naumburg (Saale) ist der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 12. Februar 1932 ange⸗ nommene Vergleich bestätigt und das Verfahren infolge die ser Bestätigung auf⸗ gehoben worden.

Naumburg a. S., den 16. Februar 1932.

Das Amtsgericht.

Neusalza-Spremberg. „II00059 Das Vergleichs verfahren, das zur Abwendung des Konkurses über

das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Hermann Ehlert, Kaufmann in Kaisers⸗

lautern, Stiftsplatz Nr. 5, zugleich als

stätigung des im Vergleichstermin vom

das Vermögen des Installateurs Arthur Reinhold Hensel in Beiersdorf O / L. er⸗

15. Februar 1932 angenommen gleichs durch Beschluß vom 15. den 5 eusalza⸗Spremberg, 16. Febr Das . w

Ohr drukès. Il00ᷣ Das Vergleichsverfahren zur nt l dung des Konkurses über das Verner des Bäckermeisters Harry Müller in 16 druf wurde aufgehoben, da der Vergle angenommen und bestätigt worden sst t Ohrdruf, den 15. Februar 1937 * Thüringisches Amtsgericht 3.

Regensburg. logg

Das Amtsgericht Regensburg hat g 15. Februar 1932 das Vergleichs ver ehen zur Abwendung des Konkurses über e. Vermögen des Gutsverwalters Anbn n Daffner in St. Gilla aufgehoben, da ez durch Bestätigung des angenommenen Vergleichs beendet ist. 2

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Regensburg. Bekanntmachung. Das Vergleichsverfahren über das der/ mögen des Schreinermeisters Ludm Zirngibl in Regensburg⸗ Stadtamh wurde am 18. Februar 1932 aufgehoben da der Vergleich bestätigt ist. ; Regensburg ⸗Stadtamhof, 16. 2. 932 Amtsgericht Konkursgericht.

. Il0ohc

Rems cheid-Lennep. 2 000 9 Vn 22/31. In dem Vergleichsverfah ren über das Vermögen des Kaufmann Otto Kimmel in Remscheid, Karlstraße i) wird der in dem Vergleichstermin bon o. Februar 1932 angenommene Vergleich hierdurch bestätigt und infolge der ge stätigung des Vergleichs das Verfahren aufgehoben. Nemscheid, 12. Februar 1932. Amtsgericht. Ribnitz. Beschluß. IQ o)bd Das Vergleichsverfahren zur Abwen= dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Paul Voigt in Ribnih wird aufgehoben, nachdem der in dem heutigen Termin angenommene Ver—

gleichsvorschlag bestätigt ist.

Ribnitz, den 13. Februar 1932. Das Amtsgericht.

Rosenberg, Westpr. CQ 0065 Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Langert in Firma „Paul Langert, Bernhard Vern— stein's Nachfolger“ in Rosenberg, Westyr, ist nach Bestätigung des Vergleichs von II. Februar 1932 aufgehoben. Rosenberg, Wpr., den 11. Februar 0x. Das Amtsgericht.

Sangerhausen. 0006

Beschluß in dem Vergleichsverfahrten über das Vermögen des Gärtners Paul Heerlein in Sangerhausen: 1. Der in dem Vergleichstermin vom 12. Februar lz angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung der Vergleichs wird das Verfahren aufge— hoben.

Sangerhausen, den 13. Januar 1932.

Das Amtsgericht.

Uffenheim. 10000

Das Amtsgericht Uffenheim hat mi Beschluß vom 15. Februar 1932 das Ver gleichsverfahren zur Abwendung del Konkurses über das Vermögen des Maurer, meisters Hans Schäfer in Uffenheim nach Bestätigung des angenommenen Ver gleichs aufgehoben. ;

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Uffenheim.

Waldheim. 000g Das Vergleichsverfahren zur Abwen dung des Konkurses über das Vermögen des Steinwarenfabrikanten Dr. Phi Martin Naumann in Waldheim, alleinigen 3 der Firma R. Naumann ig aldheim, Bahnhofstraße, ist zugleich mi der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 8. Februar 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 16. Fe bruar 1932 aufgehoben worden. Amtsgericht Waldheim / Sa., 15.2. 193.

Wennigsen. ¶lo00ch Vergleichs verfahren.

In dem Vergleichsverfahren über da Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Alten in Landringhausen wird Termin zur Ver, handlung über den Vergleichsvorschlag an den 9. März 1932, 11 Uhr, vor dem . ennigsen, Zimmer Nr. 8 angesetzt. z

Amtsgericht Wennigsen, 13. Febr. 1930.

Wertheim. . eon Das Vergleichs verfahren über dat e. mögen der Firma F. J. Scheller in Re heim, Inhaber Georg Wettengel in ö. heim, sst nach Annahme und gerichtl Bestätigung des Vergleichs aufgeho worden. Wertheim, den 16. Februar 1932. Amtsgericht. loool

Wupper tal-Elber feld. ger Das Vergleichs verfahren über das 6, mögen des Kaufmanns Dr. Max S ö. Alleininhabers der Firma Peter . Schmidt, Wuppertal⸗Elberfeld, . teich sl So, ist infolge Vestätigung enn dem Vergleichstermlne vom il, Fe y, 1932 angenommenen Vergleichs au hoben worden. gz. Wuppertal⸗Elberfeld, 11. Febr.

öffnet worden ist, ist zugleich mit der Be⸗

Amtsgericht. Abt. 18.

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Berlin,

Sonnabend, den 20. Februar, abends. Poftschecttonto: Berlin as. 1932

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

prete Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Kayitalherabsetzung in erleichterter Fͤorm. Vom 20. Februar 932.

helanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Preuszen.

giehseuchenpolizeiliche Anordnung. zeiungs verbot.

Amtliches.

Deu tsches Reich.

weite Verordnung ü Durchführung der Vorschriften über die apitalherabsetzung in erleichterter Form.

Vom 20. Februar 1932.

uf Grund der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten r Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Be⸗ Empfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931, fünfter Teil, Kapitel II (Kapitalherabsetzung in erleichterter form), 5 12 (RGBl. 1 S. 537, 556) wird hiermit verordnet:

Einziger Paragraph.

() Beschließt die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft der einer Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Kapitalherab⸗ tung in erleichterter 3 nach Maßgabe der 5 oder 6 der fsen Durchführungsverordnung zur Hauptverordnung, so kann se von der Einziehung eigener Aktien, die der ö oder nem andern für ihre Rechnung ,. sowie von der Herab⸗ tung des Nennbetrags und der 2 ammenlegung solcher Aktien hsehen, soweit e gleichzeitig beschließt, daß diese Aktien unter En in Abs. 2 aufgeführten Bedingungen veräußert werden sollen. ndiesem Falle ist an Stelle der eigenen Aktien der durch die leränßerung zu erzielende Gegenwert in die zu genehmigende älanz einzusetzen und ein den Nennbetrag der Aktien etwa Über⸗ kigender Teil des Gegenwerts in den gesetzlichen Reservefonds nzustellen.

Y Der Gegenwert 5 mindestens dem Nennbetrage der ltten gleichommen. Der Vertrag bedarf der Schriftform und uz den Erwerber verpflichten, jedem Aktionär auf dessen Ver— ngen einen seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital ent⸗ nichenden Teil der eigenen Aktien zu dem vertraglich ver— barten Entgelt abzüglich einer angemessenen Vergütung an— bieten, soweit nicht die Generalversammlung mit einer igrhel, R mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung ver— stenen Grundkapitals umfaßt, ein anderes beschließt. Der Jherttag darf von keinen anderen Bedingungen abhängig sein G von der Genehmigung der Generalversammlung und von der ntragung der erfolgten , ,,,. etzung und gegebenenfalls erfolgten Kapitalerhöhung in das Handeksregister.

Die Generalversammlung kann den Vertrag nur ge⸗ a, wenn der Gegenwert, soweit er nicht anders als durch farzahlung zu . ist, vor der Beschlußfassung bar eingezahlt und wenn der . zu Protokoll der Generalversammlung tllart 9. daß der Gegenwert endgültig zu seiner freien Ver— ung steht und daß Gegenforderungen nicht bestehen. Der Nach⸗ leis der arzahlung ist dem Richter oder Notar, der den Beschluß ber die Kapftalherabsetzung beurkundet, unter Vorlage des batrages zu erbringen Die Vorschriften des 5 6 Abf. 3 bis 5 der tien Durchführun sverordnung zur Hauptverordnung finden isprechende Anwendung.

1 279 des Handelsgesetzbuches findet sinngemäß An— ng.

Berlin, den 20. Februar 1932. Der Reichsminister der Justiz. Dr. Josl.

Bekanntmachung

. den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Ver— kennung vom 10. Ottober 1931 zur Aenderung der mtberechnung von Hypotheken und sonstigen prüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten d (RGBl. 1 S. 569). er gondoner Goldpreis beträgt am 20. Februar 1932 är eine Unze Feingold ..... 119 8h 9 d, n deutsche Währung nach dem Berliner Mittel. urs für ein englisches Pfund vom 26. fi bruar 1932 mit Rt 14,535 umgerechnet = RM 86,9984, it ein Gramm Feingold demnach... . pen ce 45 20065 in deutsche Währung umgerechnet ... . 5 M 276766.

Berlin, den 20. Februar 1932. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Preusen.

r Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Vieh seuchenpolizeiliche Anordnung.

Auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird hierdurch folgendes be⸗ stimmt: 8

Meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 18. Dezember 1931, betreffend Bekämpfung der . des Rindviehes in der Provinz Schleswig⸗Holstein Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 298), wird für den Kreis Herzogtum Lauenburg außer Kraft gesetzt. 82 Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 18. Februar 1932. Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A. Müssemeier.

Ministerium

Bekanntmachung.

Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen hat gemäß S5 1 Abs. 1 a 2 und 12 Abs. 2 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 die „Preußische Zeitung“ in Königsberg für eine Woche, und zwar vom JI9. Februar bis 25. Februar 1932 einschließlich, verboten.

Königsberg, Pr., den 18. Februar 1932. Der Oberpräsident. Siehr.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags behandelte in der am 19. d. M. abgehaltenen Sitzung sozialdemokratische Anträge zur Aenderung der 3. Notverordnung, insbesondere wegen der Eingriffe in das Selbstverwaltungsrecht der Ge⸗ meinden und Sozialversicherungsträger. Die Entscheidung wurde jedoch vertagt.

Im Wohnungsausschuß des Reichstags wurde am 19. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Schuman mn-⸗Thüringen (Komm.) der 5. Abschnitt des Entwurfs für ein Reichsstädtebau⸗— gesetz in 2. ihn behandelt, der die Entschädigung bei Ent⸗ eignung zum Inhalt hat. In der Debatte kam dem 9 achrichten⸗ büro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge zum Aus— druck, daß naturgemäß mit einem solchen Gesetz auch gewisse Be⸗ schränkungen des Eigentums verbunden sein müssen. Hier stehen sich die finanziellen Interessen der Allgemeinheit und des einzelnen . egenüber. Das Reichsgericht hat in ene bekannten Entscheidung vom 28. Februar 1930 den Anspruch auf Entschädigung für jede Beschränkung des Eigentums als aus der Verfassung resultierend anerkannt. Aus dieser . hätten sich für viele Großstadtgemeinden schwierig zu meisternde Folgerungen ergeben, wenn nicht die 2. Notverordnung des Reichspräsidenten im 6. Teil Absatz III bereits eine reichsgesetz‚ liche Regelung gebracht hätte. In dieser wird der Entschädigungs⸗ anspruch beschränkt auf diejenigen Fälle „bei welchen bei Ein⸗ tritt der Eigentumsbeschränkung eine tatsäͤchlich ausgeübte oder mögliche Benutzungsart eingeschränkt oder unmöglich gemacht wird“. Für bestimmte Fälle bliebe . der allgemeine Ent⸗ schädigungsanspruch immer noch und in diesem Sinne nahm der Ausschuß auch den Einleitungsparagraphen des Abschnittes über die Entschädigung, 5 84, unverändert an, der bestimmt: „Für die Entziehung oder , , des Eigentums oder sonstiger Rechte durch Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes ist soweit nach diesem e,. eine Entschädigung nicht ausgesch n ist, eine angemessene Entschädigung ö. aten Bei der Festsetzung der Entschädigung darf die öglichkeit eines Spekulations⸗ y,. oder eine Wertsteigerung, die durch die Aussicht auf die

urchführung von Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes be⸗ gründet wird, nicht berücksichtigt werden.“ Dagegen entspann Iich über den 8 85 ein größeres Wortgefecht. Von den meisten Rednern wurde allerdings betont, daß der Blick des Wohnungs— ausschusses des Reichstags nicht einseitig durch Grundbesitzer⸗ interessen oder durch bodenreformerische Einstellung getrübt werden dürfe, 1 daß ein vernünftiger Ausgleich erzielt werden müsse, bei dem es den Gemeinden finanziell ermöglicht wird, die im Interesse des Gemeinwohls notwendigen und er⸗ wünschten städtebaulichen Maßnahmen durchzuführen, ohne daß dieses einseitig auf . des Geldbeutels einzelner geschieht. Es wäre eine unerträgliche Ungerechtigkeit, wenn der eine Be⸗ sitzet nur weil das Stadterweiterungsamt über sein Grundstück verfügen will, sich eine Wertminderung auf einen Bruchteil des früheren Wertes gefallen lassen müßte, während sein Nachbar sich den vollen Baustellenwert seines Grundbesitzes erhalten kann. Bei der Diskussion über § 85 handelte es sich vor allem um die F ob bei der Ermittlung des Wertes eines Grundstückes

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fallg errechnet werden soll, oder ob der nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes ermittelte Steuerwert der Ent— schädigungswert sein soll. Von den Vertretern der Deutsch⸗ nationalen, der Volkspartei, der Wirtschaftspartei und des Zentrums wurde übereinstimmend betont, daß die Entschädigung nach dem Steuerwert sich vielfach als ein Unrecht zeigen könne. Beispielsweise sei die Wertminderung der Häuser eine Folge der Wertsteigerung des Goldes. Es müsse dann auch der wechselnde Goldwert berücksichtigt werden. Maßgebend müsse der 8 10 des Reichsbewertungsgesetzes sein. Die . . des §8 10 sei auch die Grundlage in der Entschädigungsgesetzgebung bei Ent— eignungen in allen Kulturstaaten der Welt' Abg. Lucke (Wirtsch. P.) verlangte, daß der Entstehungswert eines Grund— stückes für die Entschädigung maßgebend sein müsse. Dabei müsse auch das, was in das Grundstück hineingebracht worden sei, mit angerechnet werden. Abg. Winnefeld (D. Vp.) wies darauf hin, daß man in Preußen von dem Herstellungswert ausgehe. Daß dies auch keine Basis sei, erkenne man in jetziger Yi wo die Grundstückspreise bis 50 Prozent gesunken seien.

ie Gemeinden würden immer enteignen, wenn die Grundstücks— preise niedrig lägen. Die Vertreter der Sozial⸗ demokraten und der Kommunisten verlangten, daß das Wohl der Allgemeinheit an erster Stelle stände. Der Steuer⸗ wert sei als richtiger Wertmesser anzuerkennen. Dem wider- sprachen die Vertreter der Deutschnationalen, des Zentrums und der Wirtschaftspartei. Bei einer solchen Bewertung würden gegenwärtig meist nur 50 Prozent des Vorkriegswertes ö Durch die Enteignung würden dem Eigentümer alle Chancen der Erholung des Grund⸗ stücksmarktes und damit der Möglichkeit, wieder zu seinem Gelde zu kommen, genommen werden. Man misse unterscheiden zwischen Enteignung und freiwilligem Verkauf. Abg. D. Mumm GChristlichso3z) sah keinen scharfen Gegensatz zwischen dem Referentenentwurf, der ebenfalls das Reichs—⸗ geh ert unge get zugrunde legt, und dem Beschluß der ersten Lesung, der den Steuerwert als . zugrunde legt. Der Redner hielt es im Augenblick für taktisch richtig, an den Ergebnissen der ersten Lesung nichts zu ändern. Wenn von der Wirtschaftspartei die Grundstückspreise heute als viel zu niedrig bezeichnet würden, also eine starke Steigerung erstrebt werde, so könne Redner diese im Interesse einer gefunden Wohnungspolitik nicht verantworten. In der Abstimmung ent— schied die Stimme des Abgeordneten B. Mumm (Christlichsoz), so daß mit 11 gegen 10 Stimmen der Steuerwert als der Ent schädigungswert bestimmt wurde. Nunmehr erklärte Abg. Schetter (Zentr), daß infolge der beschlossenen Fassung des 5 85 Ziffer 2 das ganze Gesetz voraussichtlich keine erh finden könne. Unverändert angenommen nach dem Referenten entwurf wurden alsdann die 585 86— 39. Bei § 90 wurde der Ausdruck „erwerbsgärtnerisch“ lediglich in „gärtnerisch“ ge⸗ ändert, sonst blieb z 90 unverändert. 8 91 wurde vollständig gestrichen. Er lautet dahin, daß für den Fall, daß auf dem zu enteignenden Grundstück vor dem 1. Oktober 1931 Hypotheken oder Grundschulden eingetragen worden waren, die Entschädi⸗ gung ,,, . den Betrag dieser Belastungen erreichen müsse, wenn nicht die Belastung eine übermäßige war. Die Streichung dieses Paragraphen wurde von den Vertretern der Deutsch— nationalen und der Wirtschaftspartei als eine große Erschütte— rung des gesamten Grundstückskredits bezeichnet. In der Fassung des Referentenentwurfs wurden dann noch die §§ 90 und 93 angenommen. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Verkehrswesen.

rechverkehr zwischen Deutschland und Griechenland. Am 23. Februar wird der Fernsprechverkehr Deutschland Griechenland aufgenommen. Zum Sprechverkehr sind alle deutschen Orte, auf griechischer Seite vorerst nur Salo— nique (Thessaloniki), zugelassen. Vermittelt werden gewöhnliche und dringende Privat⸗ und Staatsgespräche, Monatsgespräche in der verkehrsschwachen Zeit zur halben Gebühr. V⸗ und XB⸗Ge⸗ spräche, Festzeitgespräche und Auskünfte. Der Verkehr wird über die unmittelbare Fernsprechleitung Berlin = Bukarest und weiter über Sofia geleitet. Die Ausdehnung des Sprechverkehrs auf die ,,, Orte Cavalla, Drama, Serres, Sidirikastron und erria ist geplant. Im Laufe des Sommers steht auch die Auf⸗— nahme des Sprechverkehrs mit Athen in Aussicht. Für ein gewöhnliches Gespräch von 83 Minuten Dauer ,. der ersten deutschen Zone und Salonique werden 1239 Reichsmark erhoben. Für jede weitere deutsche Zone erhöht sich die Gebühr um 9.50 RM. Die weiteren Einzelheiten sind beim zuständigen Fernsprechamt zu erfragen.

Ferns

Nr. 7 des „Ministerialblatts für die Preußische innere Verwaltung“ vom 17. Februar 1932 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. Beschl. 13. 2. 32, Gedenktag für die 6 des Weltkrieges Ausf.⸗Vorschriften v. 10. 2. 32 zu z 11 d. Pol. VO. über Mietsenkung. RdErl. 12. 2. 32, Reg.⸗Amtsblätter. RdErl. 12. Z. 32, Vorbereitung d. Reichspräsidentenwahl 193. Kommunalverbände. RdErl. 9. 2 32, Steuerverteilungen J. 1931. RdErl. 19. 2. 32, Wappen d. Gemeinden u. Gemeindeverbände. RdErl. 12. 6. 2. 32, Ermäßigung d. Bürgersteuer f. lohnsteuerfreie Arbeit⸗ nehmer usp. Polizeiver waltung. RdErl. 6. 2. 32 Veröffentlichungen im Deutschen Kriminalpolizeiblatt. RdErl. 11. 2. 32. Bescheinigung d. zur Vorführung am Karfreitag ge⸗ eigneten Bildftreifen. = Rechtsfatz 1. 165. zi, Verwalt Streitver⸗ ah en VdErl. 12. 2. 32, Anerkennung v. Schmalfilmerzeug⸗ nissen als Sicherheitsfilm. RdErl. 12. 2. 32, Leichenparaden