1828 / 6 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

m Theile des Unraths reini⸗ zus den Fenstern geworfen dem ersten Erdstoße ein

als sie die Straßen von eine gen, welcher von Jedermann a wird, ließen einige Sekunden vor

furchtbares Geheul hoͤren. G

¹ Die Hofzeitung meldet im heutigen Blatte das Resul⸗

tat der Bank⸗Versammlung vom 11., wo Hr. Costa freiwil⸗

lig sich erbot, alle Schuldscheine, welche die Directoren den

Glaͤubigern geben wuͤrden, privatim durch seine Unterschrift

zu verbuͤrgen, und beschlossen ward, daß den Inhabern von

Banknoten 5 pCt. zinstragende Obligationen (nicht unter

240 Milreis oder 320 Thlr.) gegeben, eine fuͤnsprocentige

Anleihe fuͤr die Bank eroͤffnet, die Schuldscheine der Regie⸗

rung an die Bank bestmoͤglichst verkauft und die Regierung

um Erlaubniß fuͤr die Bank ersucht werden solle, ihre Fonds durch 5200 Aktien, im Belaufe von 6,400,000 Crusaden

(5,917,750 Thlr.), zu vermehren. Die Direktoren hatten

ihre Entlassung eingereicht; allein eine Commission der Ak⸗

tionaire hat entschieden, daß sie bis nach Erledigung der Sache in ihren Aemtern verbleiben sollen. Aus Faes am 11. ab⸗ en Berechnung geht hervor, daß das Activum der Bank Mill. 9287 Milreis (5 Mill. 345,716 Thlr.) in Papier und 3 Mill. 807,144 Milreis in klingendem Gelde, das Passivum nur 995,511 Milr. in Papier und 3 Mill. 373,964 M. in Baarem betrage, also Ueberschuß: 3 Mill. 53,776 M. Papier und 66818 M. baar. In dieser Zeit der Verwirrung gereicht es zur besondern Zufriedenheit, daß, seitdem die Bank ihre Baarzahlungen eingestellt hat, kein Bankerott ausgebrochen ist, obwohl gegen 5 ½˖ Million Crusaden in Banknoten circuliren. Die Regentin hat den Direktoren und der Generalversammlung der Actionaͤre ihre Privat⸗Chatoulle und alle ihre Juwelen angeboten. Morgen wird die Versammlung eine Deputation abschicken, um der Regentin fuͤr dieß großmuͤthige Anerbieten ihren Dank ab⸗ zustatten.

Tuͤrkei. Ein Schreiben aus Corfu vom 6. Dez. (in der Florentiner Zeitung) bestaͤtigt Lord Cochranes thaͤtige Ver⸗ folgung der Korsaren mit dem Beisatze, daß die ganze Kuͤste von Morea mit Inbegriff von Akarnanien, so streng be⸗ wacht wird, daß kein Schiff den Tuͤrken die ihnen noth⸗ wendigen Lebensmittel zufuͤhren kann; es werden demnach Patras und Mesalonghi nicht lange mehr sich zu halten ver⸗ moͤgen. Ein anderes Schreiben von gleichem Datum (im naͤmlichen Blatte) versichert, daß Lord Cochrane sich mit dem General Church zu Dragomestre vereinigen will.

Brasilien (Rio⸗Janeiro, 13. October). Die Rati⸗ fication des zwischen. Großbrittannien und Brasilien wegen Abschaffung des Sklavenhandels abgeschlossenen Vertrages, ist nunmehr endlich bekannt gemacht worden. Sie lautet im Eingange wie folgt:

Wir der constitutionelle Kaiser und immerwaͤhrender Vertheidiger Brasiliens machen allen denjenigen, welchen ge⸗ genwärtige Bestaͤtigung, Gutheißung und Ratifikation zu⸗ kommen moͤchte, bekannt, daß am 23. November d. J. (1826) zwischen uns und dem durchlauchtigsten und groß⸗ mäaͤchtigsten Fuͤrsten Georg IV., Koͤnig des vereinigten Koö⸗ nigreichs von Großbrittannien und Irland, unsern Bruder und Vetter in der Absicht, dem Sclavenhandel an der africanischen Kuͤste ein Ende zu machen, eine Convention abgeschlossen worden ist, wodurch wir den Gefuͤhlen unsers Herzens und die von allen Souverainen und Regierungen der civilisirten Nationen, namentlich von Sr. großbrittanni⸗ schen Majestaͤt in dieser Beziehung ausgesprochenen Wuͤn⸗ schen genuͤgen. Sie lautet wie folgt: Im Namen der hei⸗ ligen Dreieinigkeit. (Wir uͤbergehn den Eingang und die Namen der Bevollmaͤchtigten.) Art. 1. Nach Ablauf von drei Jahren, nach dem Austausch der Ratifikation des ge⸗ genwaͤrtigen Vertrages, soll es den brasilischen Unterthanen nicht mehr gestattet sein, unter irgend einem Vorwande oder in irgend einer Weise den Sclavenhandel an der afrikani⸗ schen Kuͤste zu treiben; die Fortsetzung dieses Handels nach Ablauf der eben bestimmten Periode soll wie Seeraͤuberei

Ueberzeugung, daß es nothwendig ist, sich bis zur Zeit der gaͤnzlichen Abschaffung dieses Handels wegen Regulirung desselben, einige Verpflichtungen aufzuerlegen, sind Se. Maj. der Kaiser von Brasilien und S. M. der Koͤnig des ver⸗ einigten Koͤnigreichs von Großbrittannien und Irland uͤber⸗ eingekommen, in dieser Beziehung alle Bestimmungen und Artikel der zwischen Sr. großbrittannischen Majestaͤt und dem Koͤnige von Portugall am 22. Januar 1815 und 28. Juli 1817 abgeschlossenen Vertraͤge, wie auch alle spaͤtern denselben beigefuͤgten Erlaͤuterungsartikel zu erneuern und an⸗ zunehmen, als ob sie Wort fuͤr Wore in gegenwaͤrtige Con⸗ vention eingeruͤckt worden waͤren. Art. 3. Die hohen pa⸗ ciscirenden Theile genehmigen den vollstaͤndigen Inhalt jener Tractate, wie auch der dem Vertrag vom 28. Juli 1817 angehaͤngten Instruction, sowohl dem Inhalte wie der Form nach, und sie kommen dahin uͤberein, daß dieselben, muta- tis mutaudis, auf die hohen paeiscirenden Theile und deren Unterthanen mit eben der Wirksamkeit angewendet werden sollen, als wenn sie Wort fuͤr Wort hier wiederholt waͤren; indem sie durch gegenwaͤrtige Akte Alles bestaͤtigen und gut heißen, was in Ausfuͤhrung besagter Tractate in Ansehung ihrer beiderseitigen Unterthanen geschehen ist. Art. 4. Zur Ausfuͤhrung des gegenwaͤrtigen Vertrages sind die hohen pa⸗ ciscirenden Theile uͤbereingekommen, kuͤnftighin gemischte Commissionen in der Form zu ernennen, welche, Kraft der Convention vom 28. Juli zwischen Sr. großbrittanni⸗ schen Majestaͤt und dem Koͤnig von Portugal bereits besteht. Art. 5. Gegenwaͤrtige Convention soll ratificirt und die Ra⸗ tificationen binnen vier Monaten, und womoͤglich fruͤher in London ausgetauscht werden. Zu Urkund dessen ꝛc. Rio Janeiro den 23. November 1820. (gez. Marquis von In⸗ ham bupe, Marquis von Santo Amaro, Robert Gordon.) Die brastlische Ratisication ist von demselben Tage datirt.

Nach Privatbriefen aus Rio⸗Janeiro stand (wie die neuesten Londoner Blaͤtter melden) die Regierung im Be⸗ griff, bei der Bank eine Anleihe von 4 bis 6 Millionen zu machen und es war deshalbb ein Plan zur Ausgabe von Schatzkammerscheinen im Werke. In der Kammer haben heftige Debatten uͤber die Geldverwilligungen statt gefunden und es hat sich eine starke Opposition gegen die Beibehaltung der fremden Truppen erhoben.

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◻.O◻ J 8 Berlln. Der Verein zur Befoͤrderung des Gewerb⸗ fleißes in Preußen, hat in seiner Jahresversammlung vom 7. d. M. folgende Preise vertheilt. 3 A. In Verfolg der Bewerbung um ausgesetzte Preise. Die goldene Denkmuͤnze und Dreihundert Thaler dem Herrn Doctor Friedrich Engelhardt, Verwalter des Zins⸗ weiler Eisenwerks unweit Straßburg, fuͤr die Loͤsung der vierten Preisaufgabe vom Jahre 1823, die Mittheilung ei⸗ nes erprobten Verfahrens, Glas feurig weinroth und rein scharlachroth zu faͤrben, betreffend. Die silberne Denkmuͤnze und Einhundert Thaler dem Kunsthaͤndler Herrn Bolzani in Berlin; dem Regierungs⸗ Rath Hrn. v. Tuͤrk und dem Geheimen Revisor Herrn Haupt in Potsdam; dem Direktor Hrn. Harrig in Boiz⸗ zenburg, fuͤr eine Seidenzucht von mehr als 600 Pfund guter Kokons im Jahre 1827. DDie silberne Denkmuͤnze und Funfzig Thaler fuͤr eine Seidenzucht von mehr als 200 Pfund guter Kokons im Jahre 1827 folgenden Schullehrern: Hrn. Lindenberg in Schlunckendorf; Hern. Thomas in Wildenbruch; Hrn. Goͤtze in Stuͤcken; Hrn. Goͤ in Kemnitz und Hrn. Henning in Zinna; ferner der Ehefrau des Hrn. Kauf⸗

mann Fio cati hier. 2 enden Seidenzuͤch

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angesehen, verfolgt und bestraft werden. Art. 2. In der

ter, welche den Seidenbau i

Zwanzig Thaler einem jeden der folg im Jahre 1827 zuerst betriebe