2 4
8 „*
—
England und Frankreich, nachdem sie sahen, daß alle ihre Be⸗ muͤhungen, um die ottomannische Pforte zum Beitritt zu den Bedingungen des Londoner Vertrags zu vermoͤgen, ver⸗ geblich waren, den Entschluß gefaßt haben, Constantinopel zu verlassen und daß Hr. Strarsord Canning, so wie der Graf Guilleminot am 8. Dec. aus den Dardanellen gesegelt sind, wohingegen Herr v. Ribeaupierre, der sich am selbigen Tage eingeschifft hatte, um nach Odessa zu gehen, durch widrige Winde im Kanal von Constantinopel zuruͤckgehalten wurde,
weshalb er denn, da die Winde sich nicht aͤnderten, den Ent⸗ schluß faßte, seinen Collegen zu folgen und am 17. Decbr. nach dem Archipelagus unter Segel gegangen ist. — Die
Verblendung der Pforte ist zu beklagen; sie kann jedoch in den Maͤchten, die den Londoner Vertrag unterzeichnet haben, nur den Entschluß befestigen, mit bewährter Uneigennuͤtzig⸗ keit den heilsamen Zweck zu erfuͤllen, fuͤr welchen sie sich verbunden haben.
Der Capitain vom Regiment Preobraschensky Garde, Fuͤrst Dadianoff, desgleichen die Seconde⸗Capitaine Graf Lambsdorff von der Jsmailowskyschen Garde und Felkersam, von der Garde zu Pferde, saͤmmtlich Adjutanten des Be⸗ fehlshabers des abgesonderten Armee⸗Corps vom Kaukasus, Generals Paskewitsch, haben wegen ihres ausgezeichneten Benehmens bei der Belagerung von Sarda⸗Abad goldene Degen mit der Inschrift „fuͤr Tapferkeit“ erhalten.
Tuͤrkei. Der Oesterreichische Beobachter welcher letzt⸗ hin einen kurzen Abriß der, seit der Ankunft der ersten Nach⸗ richt von den Ereignissen zu Navarin bis zum 10. Novbr. in Konstantinopel Statt gehabten diplomatischen Verhand⸗ lungen gegeben hatte, sagt mit Bezug darauf in seinem Blatte ün om 6. Januar: Es liegt uns nun ob, den ferneren Ver⸗
folg dieser Verhandlungen bis zur Abreise der Gesandtschaf⸗
ten der durch den Londoner Vertrag verbuͤndeten 3 Hoͤfe, se meit uns selbiger bekannt worden ist, mitzutheilen. Obgleich die Erklärungen vom 8. und 10. November zu keiner Annaͤherung gefuͤhrt hatten, dauerten dennoch an dden folgenden Tagen die Unterhandlungen fort, und zwar in peersoöͤnlichen Zusammenkuͤnften der einzeimnen Gesandten mit hdem Reis⸗Efendi. Zu diesem Ende begab sich General Guilleminot am 11., Hr. Stratford Canning am 15. und RHr. v. Ribeaupierre am 17. ohne Ceremoniell zu dem Otto⸗ 2³ Minister; und die lange Dauer ihrer vertraulichen Conferenzen, so wie das, was man allgemein von dem fried⸗ lichen und
freundschaftlichen Charakter derselben erzaͤhlte, be⸗ lebte nicht nur von Neuem die Friedens⸗Hoffnungen in der Saupästadt des türkischen Reiches, sondern ward auch, da . 1616 gleichzeitig die theilweise Aufhebung des auf die euro⸗ peäͤischen Schiffe gelegten Embargo vernahm, die Veranlassung 8 zu den zahlreichen Friedens⸗Geruͤchten, die sich durch einige
Wochen uͤber ganz Europa verbreiteten. E11““ Am 18. November kam Tahir Pascha, der bei Navarin Cb1a tuͤrkische Flotten⸗Abtheilung kommandirt hatte, in der Hauptstadt an; und durch ihn wurde die Pforte von den 8 ihr nur unvollkommen bekannt gewesenen naͤhern Umständen des Ereignisses vom 20. Oktober unterrichtet. 1 Der tiefe Eindruck, den sein Bericht auf die Pforte und — liihre dinister gemacht hatte, konnte nicht lange verborgen beihen; und sowohl die Gesandten der drei verbuͤndeten B Hdöfe, als der Kaiserliche Internuncius, der seine Bemuͤhun⸗ “ gen, die Gemuͤther zu besaͤnftigen, mit rastlosem Eifer ver⸗ folgte, uͤberzeugten sich, daß von diesem Tage an die Schwie⸗ eines friedlichen Einverständnisses groͤßer geworden
ee.“ waren als je zuvor.
Am 22. begehrten die drei Minister eine gemeinschaft⸗ Conferenz mit dem Reis⸗Efendi. Das Verlangen stand iimm Widerspruch mit den hergebrachten diplomatischen For⸗ 2 2 8 Pforte sich in keinem fruͤhern 2 zu einer 3 zeitigen Confere i tern fremden C “ 9 —3ö 2 7. 8 mehrern fü sandten ver⸗
dder alten Regel ab, und die Conferenz hatte am 24. Nov. im Burrau des Reis⸗Efendi Statt. Die Gesandten erschie⸗ nen in Begleitung ihrer Gesandtschafts⸗Secretaire und Dol⸗
bisher
2
111616* “ 1111“ I“*“ LW13232 8
jedoch, ohne alle Einwendung von s
*“ 2
metsche. Der Reis⸗Efendi zog den Ameddschi⸗Efendi (Ka⸗ binets⸗Secretair) und den Pforten⸗Drogman zu. In einem ausfuͤhrlichen Protokoll wurden die Aeußerungen und Ge⸗ genaͤußerungen der anwesenden Minister aufgezeichnet.
In dieser fuͤnfstuͤndigen Conferenz war man ausschlie⸗ ßend mit der Eroͤrterung folgender drei Punkte beschaͤftigt: 1) der von den Ministern der drei Hoͤfe verlangten Wieder⸗ herstellung der diplomatischen Verhaͤltnisse, deren Suspension der Reis⸗Efendi (falls die auf Genugthuung fuͤr das Ereig⸗ niß zu Navarin gerichteten Forderungen der Pforte nicht befriediget werden wuͤrden), am 8. Nov. angekuͤndigt hatte; 2) der Einwilligung der Pforte in einen Waffenstillstand mit den Insurgenten; 3) der Bestimmung der von dem Sultan den Insurgenten zu bewilligenden Hegnadizungear⸗ tikel, wobei die vorhergehende Unterwerfung derselben von beiden Theilen vorausgesetzt ward. Nach glaubwuͤrdigen Zeugnissen soll waͤhrend der ganzen Verhandlung von der Katastrophe zu Navarin keine Erwaͤhnung geschehen, auch das der Pforte so mißfällige Begehren einer Vermittlung nicht ausgesprochen worden sein. .
Ueber die beiden ersten Punkte war man bereits in der ersten Hälfte der Sitzung bedingter Weise einig geworden. Der Reis⸗Efendi bestand näͤmlich anhaltend darauf, daß die Minister dem Vorhaben, Konstantinopel zu verlassen, entsa⸗ gen, ihren Hoͤfen von dem dermaligen Stande der Dinge Bericht erstatten und deren Entscheidung abwarten moͤchten. Unter dieser Bedingung erklarte er sich ermaͤchtigt, nicht nur die diplomatischen Verhaͤltnisse fortbestehen zu lassen, sondern auch eine einstweilige Einstellung der Feindseligkeiten von Seite der Pforte zu versprechen, indem, nach seiner Aeuße⸗ rung, ein Waffenstillstand in vollem Sinne des Wortes nur zwischen rechtmaͤßig anerkannten Kriegfuͤhrenden Mächten Päatz greifen koͤnne.
An dem dritten Punkte scheiterte jedoch die dem An⸗ schein nach weit gediehene wechselseitige Annäherung. Was der Reis⸗Esendi im Namen des Sultans verhieß — unein⸗
geschraͤnkte thums — Wiederherstellung der alten Rechte und Imm
täten — eine gerechte und milde Verwaltung — und Vor⸗ behalt solcher Verguͤnstigungen, als der Großherr selbst in der Folge zulaͤssig finden wuͤrde — ward von den Ministern der 3 Hoͤfe fuͤr ungenuͤgend, den Erwartungen und Forde⸗ rungen der Insurgenten nicht entsprechend, und mit den Stipulationen des Londoner Vertrages unvereinbar erklärt Nach vielfaltigen Versuchen, den Reis⸗Efendi zu einer * friedigendern Erklärung zu vermoͤgen, die dieser Minister theils mit staatsrechtlichen Gruͤnden, theils mit Argument
aus der es Gesetzgebung, und aus der Unm güchkeit ohne eine gaͤnzliche Auftoͤsung des Reiches in jene Forderun⸗ gen einzugehen, — zuletzt mit Berusung auf die ·5 üͤberschreitenden Grenzen seiner Vollmacht ablehnte 2 die Conferenz, ohne daß das gewuͤnschte Resale „ mußte worden waͤre, geschlossen werden. iltat erreicht
Gleich am folgenden T Schritte, die ihre baldige Abree — E ließen sie den Reis⸗Efendi foͤrmlich um Ausfertigung der dazu erforderlichen Fermane ersuchen. Der Reis⸗Efendi weigerte sich bestimmt, die Ausfuͤhrung eines, mit den Wuͤn⸗ schen der Pforte so wenig übereinstimmenden Vorhabens durch irgend eine von ihm ausgehende Maaßregel zu befo⸗ — dern, und beschränkte sich auf die Erklärung, daß * — Abreise der Herren Minister unwiderruflich beschlossen sein sollte, die Pforte derselben kein Hinderniß wuͤrde. Als er am 29. seine Weigerung wiederholte nete er zugleich den Dollmetschen, daß der Sultan
r auf dringende Vorstellung des „ und aus
sicht auf die Verwendung der hohen Maͤchte — sich ent⸗
8½
sich cosen habe, den Griechen, außer den ber nen Begnadigungen, jede Verguͤ des 1 rektion dem Reiche zugefuͤgten Seben —
Amnestie — Restitution alles consiscirꝛen Ei
Jahren ruͤckständige Steuern zu erlassen, ihnen 2½ 2 86 —
42