1828 / 13 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

bertriebene F machte. Inzwischen hatte man noch nicht die Hoffnung e Uebereinkommens aufgegeben, traf vns unsrerseits die kraͤftigsten Maaßregeln, um noͤthigen⸗ fale den Krieg mit größtem Nachdrucke fortzusetzen. Am 1. October sind zu Batavia dunch eine Feuersbrunst 90 Hau⸗ . ser in Asche gelegt worden. 8. Die Zahl der Studirenden zu Loͤwen hat sich seit drei Jahren fast verdoppelt. V

8 Waͤhrend des vorigen Jahres wurden zu Groͤningen ge⸗ booren: 598 Kinder, wogegen 1318 Personen starben; in Amsterdam wurden 6890 Kinder geboren, dagegen starben 82240 Personen.

Stockholm, 4. Januar. Die Berathschlagungen des

Stlaatsraths uͤber die neue Organisation des Administrations⸗

mesens waren in Folge des Ablebens des Freiherrn Wirsen Raauf ceinige Zeit unterbrochen; allein sie sollen unverzuͤglich wieder beginnen, und man hosst bestimmt, die Justiz streng vpoon der Administration geschieden zu sehen. Die uͤbrigen Fragen duͤrften dis zur Versammlung der Reichsstaͤnde aus⸗

ggeesetzt bleiben.

8 Auf dem Norwegischen Storthing, der naͤchsten Som⸗ 82 mer gewiß zusammenberufen werden soll, werden mehrere foͤchst interessante Fragen, z. B. wegen Erweiterung des gsconscriptions⸗Gesetzes, wegen Verbesserung des Gesetzes uͤber (‚˖;ddie Wahlen der Storthings⸗Mitglieder, eine Veraͤnderung der Zollgesetze zc. zur Sprache kommen. Die Frage wegen 8 Einfuͤhrung des Adels soll jedoch diesmal, wie es heißt, un⸗ berruͤhrt bleiben.

8 Warschau, 5. Januar. In einigen Gegenden der Waoaoywodschaft Sandomir ist viel Schnee gefallen, man hat mehrere Leichname, besonders aber um den Kahlenberg, zwolf Meilen von Radom, gefunden. Die Kalte hat zuge⸗

nommen, und die Weichsel ist zum zweitenmale zugefroren.

82 Vom Main, 11. Jan. Am 7. d. fand in Muͤnchen d˖;ddie achte oͤffentliche Sitzung der Kammer der Abgeordneten sstatt. Nach Verlesung des Protokolls der vorigen Ditzung, welches genehmigt wurde und nach Bekanntmachung der bis zzum 7. d. Mts vorgekommenen Eingaben, forderte das Praͤ⸗ ssdium ein Mitgiied des 31en Ausschusses auf, im Namen dieses Ausschusses Vortrag zu erstatten uͤber den Autrag des Abgeordneten Frhrn v. Cosen, daß die Register uͤber die Ab⸗ stimmungen in geheimen Sitzungen zu vernichten seien, sobald ddeerr Beschluß ausgesprochen und dagegen keine Reklamation ecrhoben, sonach derselbe protokollirt wor en. Der Abg. Lech⸗ ner betrat in Folge dieser Aufforderung die Tribune und ver⸗ las den Antrag selbst, so wie den hieruͤder im aten Ausschuß vpon dem Abg. Dr. Henke erstatreten Vortrag, dessen Resultat war, daß der 3te Ausschuß sich jenen Antrag ancizne und 8 9 Gutachten stellt, „die Kammer wolle beschließen, daß die Namen⸗Register uͤber die geheimen Abstimmungen vernichcet werden sollen, sobald das Resultat der Abstimmung auf un⸗ zweifelhafte Art erhoben und zu Protokoll gebracht worden.“ 8 Das Praͤsidium eroͤffnete nunmehr die Diskussion uͤber W“ diesen Gegenstand, worauf der zweite Prasident, Frhr. von Leonrod, das Wort nahm und in einer ausfuͤhrlichen Aus⸗ eeinandersetzung die Gruͤnde, welche gegen diesen Antrag spra⸗ * chen, erlaͤuterte. Er beruͤhrte vor allem den Punkt, was denn die Wirkung sei, wenn der gedachte Antrag durch Kammerbeschluß durchgehe? Ob sodann auch, ruͤckwaͤrts wirkend, die Register uͤber die geheimen Abstimmungen wäh⸗ rend der Sitzungen von 1819, 1822 und 1825 vernichtet werden sollen, ob, vorwarts wirkend, denn auch die kuͤnf⸗ tige Kammer von 1831 an diesen Beschluß gebunden sein, demnach diese Register gleichfalls den Flammen übergeben

8 2 —*

vee.

⸗1˖

8

werden muͤssen? Wie es denn sei wenn die kuͤnftige Kam⸗ 8. sich an diesen Beschluß nicht gedunden erachtete, in we⸗ 1j chem Falle dann folgerecht beos di⸗ Register über oöie gehri⸗ Abstimmungen der

,55

Sitzung von 1828 vernichtet wer⸗ Der Redner erörterte sodann, daß dieser An⸗

eess Ferat gce e

.

h e,l11 2..

etwas Geschehenes festzuhalten, also sei deren Vernichtung gegen ihre Bestimmung) gegen die allgemeine Praxis (in einer langen Reihe von Jahren habe Redner als Geschaͤfts⸗

mann nirgend in Collegien Beisyiele von solchen Vernich⸗ tungen gesehen) gegen die besondere Praxis (der Kam⸗ mer) denn in drei Sitzungen (1819, 1822, 1825) habe man diese Register nicht vernichtet, sondern aufbewahrt. Frhr. v. Leonrod ging nunmehr auf die Grundbehauptungen und Motive des Antragstellers uͤber, welche er auf 6 zusammen⸗ faßte; er hob namentlich die erste Behauptung heraus, „daß diese Aufdewahrung von Abstimmungsregistern vom Gesetz nicht gefordert sei.“ Er entwickeite, daß diese Aufoewahrung in Beilage N., Titel 2., §. 45. und 46. der Verfassungs⸗Ur⸗ kunde, dann im §. 92. des Geschafts⸗Reglements, wenn auch nicht ausdruͤck ich geboten, so doch auch nicht verboten, daß sohin, wenn das Gesetz weder ausdruͤckeich verbicte, noch ge⸗ biere, keineswegs die Vermuthung fuͤr die Ausnahme, sen⸗ dern fuͤr die Regel streite; die Regel aber sei, daß man Pro⸗ tokolle, Abstimmungsregister ꝛc. aufbewahre. Auch, was in streitigen Fallen rechtlich immer entscheide, der Besitzstand spreche fuͤr die Aufsewahrung, denn die Register von 1819, 1822, 1825 seien noch vorhanden und im Besitz der Kam⸗ mer. Es frage sich ferner, ob dieser Antrag einen Zusatz zu der Verfassungs⸗Urtunde dewirken solle, oder einen Zusatz zum Geschäaͤftsreglement? Erstern Falles sei die Kammer in⸗ kompetent zur Beschlußfassung, denn die Kammer duͤrse uͤber derlei Zusatze nur dann berathen und beschließen, wenn die Int⸗ tiative hiezu von der Regierung, welcher sie zustehe, gegeben worden; Falls sei zu bedenken, daß das Geschäͤfesregee⸗ ment im Jahre 1825 nicht unmittelbar und aussch ießend ven der Kammer ausgegangen, sondern im Benehmen mit der Regierung entstanden sei; Zusaͤtze und Ab noerangen hierit⸗ ber muͤßten demnach auf demselden Wege, wie das Regie⸗ ment seldst, entstehen, im Benehmen mit der Regiecung. Was die dritte Behauptung des Antragstellers detrafe, „daß das Resultat der geheimen Abstimmungen hinläͤaglich kontrot⸗ lirt sei,“ so möge nur der Fall bevacht werden, das durch einen Calculfehler in der Abzaͤhlung der Stimmen sich nrri⸗

gerweise eine Masorität statt einer Minocttär Fes ense

und umgekehrt; wenn nun in folchem Falle, der nich: nr moͤglich, sondern auch höͤchst wichtig sein toͤnne, Reklamatio⸗ nen entstuͤnden und eine Berichtigung noͤthig waͤre, wie koͤnnte solches geschehen, sobald die Register üͤder die gehen⸗ men Abstimmungen, aus denen ledigfich so che B richtu: gen hervorgehen koͤnnten, vernichtet werden? Was vir vierte Behauptung andelange, „daß die Uebung der fuͤr den Antrag soreche,“ so konne Ancr.g. jellec, daß es eme solche Uebung gebe, doch nur außergerichtiich wissen, es sei solches fuͤr die zweite Kammer nicht aktenmanng vorhan⸗ den; zudem, warum koönnte man nicht eben so gut der Ue⸗ bung der ersten Kammer jene der zweiten entgegensetzen? ꝛc ꝛc. Der Redner schioß mit dem Ant ag, die Sache deim Aiten sohin diesen Antrag auf Vernichtung der Register uͤder ge⸗ heime Aostimmungen, beruhen zu lassen.

Es außerten nunmehr noch mehrere Abgeordnete vom Platz aus ihre Ansichten üͤber den vortiegenden Gegenstand die Abgeordneren Graf v Benzes⸗ Sternau, Rabei, Schmidt, Ziegler, Klar außerten sich gegen den ten Antrag; dese gleichen die Abgeordn., Heinzelmann, und der zweite Sekret r Haͤcker; fuͤr den Antrag sprachen die Abgeordne⸗ ten Thinnes, Loͤsch, Lechner, Clarus, Graf v. Armansperg (mit der Modtfitation, daß dem Antrage nach den Worten „auf unzweifelhafte Art zu Protokoll gebracht“ noch beige⸗ setzt werde „und dieses von der Kammer anerkannt ist.“ Endres, Socher (in der Art, daß nue die geheimen Abstim. mungsregister einer jeweiligen Wahlkammer ve wer⸗ den sollen). Nachdem der Antragsteller Frhr. v. Ciosen schluͤßlich noch in die Widerlegung der gegen seinen Antrag aufgestellten Gruͤnde und Behau ringing und hierauf die fuͤr seinen Antrag sprechenden Momente noch einmal ge⸗ drängt darstellte, frug das Präͤsidtum erstens, „ob sich die Kammer fuͤr kompetent zur Beschlußfassung über den vorliege

ersten Kammer

4

*