richt gewillfahrten Antrage auf Erhoͤhung der Eingangs⸗ Steuer von fremden Fabrikaten hat dagegen um so weniger
den nicht unterstützt worden ist.
2. Die in Antrag gebrachten Ausfuhr⸗Praͤmien fuͤr wollene Waaren, Leinwand und Mehl koͤnnen nicht bewilligt werden, da sie richtigen Staats⸗Berwaltungs⸗Grundsaͤtzen entgegen sein wuͤrden. Auch wuͤrde dadurch eine sehr be⸗ deutende Ausgabe entstehen, ohne daß sich fuͤr den Ziveck eine wesentliche Beforderung absehen ließe. Bei gleicher Ee verbthaͤtigkeit und bei Benutzung der natuͤrlichen Vor⸗ theile, welche Unsere Staaten bei der Anfertigung der ge⸗
auswaͤrtigen Maͤrkten mit der fremden Fabrikation mit guͤn⸗ sizem Erfolge wetteifern, wie dies auch durch die Erfahrung bei jenen Handelsartikeln großentheils bewaͤhrt ist.
Die Herabsetzung des Chaussee⸗Geld⸗Tarifs ist von Uns bereits angeordnet, und haben die getreuen Staͤnde das Naͤ⸗ here aus dem zu erwartenden neuen Tarif zu ersehen.
Um die, die Kunststraßen in ihrem gewoͤhnlichen Ver⸗ kehr nur auf geringen Strecken benutzenden Anwohner, in der Entrichtung der Chaussee⸗Geld⸗Abgabe zu erleichtern, ist bisher schon ganzen Gemeinden und Einzeinen die Zahlung von Aversionäl⸗Summen, welche mit der wirklichen Benuz⸗ zung im Verhaͤltniß stehen, als Ausnahme von der Regel nachgelassen, auch sind in besonders geeigneten Fallen gaͤnz⸗ liche Befreiungen bewilligt. Wenn mm gleich der Grund⸗ fatz, daß an jeder Hebestelle der volle Tarifsatz entrichtet werden muß, im Allgemeinen nicht veraͤndert werden kann, so sollen dergleichen Erleichterungen nach den obwaltenden Umstaͤnden doch nuch kuͤnftig gestattet werden. ͤ
Ruͤcksichtlich des Antrages, den einzelnen Landestheilen die Ausfuͤhrung neuer Chaussee⸗Bauten gegen hinreichende
Entschaͤdigung aus den Staatskassen zu uͤberlassen, werden Unsere getreuen Staͤnde auf die im Jahre 1816 erfolgte Bekanntmachung der Grundsaäͤtze verwiesen, unter welchen die Ausfuͤhrung von Chaussee⸗Bauten im Wege der Privat⸗ Unternehmung gegen Ueberlassung der Chausser⸗Geld⸗Erhe⸗ öpöung nachgelassen worden. Insofern die getreuen Staͤnde
aber die Ausfuͤhrung im Wege der Entreprise gegen baar⸗ Bezahlung der Baukosten aus den Staatskassen beabsichtigen, hat es in solchen Faͤllen, in denen der Entreprise⸗Bau fuͤr angemessen erachtet wird, kein Bedenken, diese den Kreis⸗ Communen zu uͤberlassen, wenn dieselben diejenigen Bedin⸗ gungen erfuͤllen wollen, welche dem finanziellen Intrresse zusagen, und die Tuͤchtigkeit des Baues sichern. Wir haben UHnsern Minister des Innern daher authorisitt, in solchen Fäͤllen die Ausfuͤhrung durch die Kreis⸗Communen zu be⸗ xuͤcksichtigen.
3. Da die Altmark einen eigenen communalstaͤndischen Verband bildet, so halten Wir fuͤr angemessen, daß daselbst eine besondere Landarmen⸗Verwaltung angeordnet, und in derselben ein eigenes Landarmen⸗Haus eingerichtet werde, üunnd haben daher Unsern Minister angewiesen, den dortigen
Staͤnden auf dem naͤchsten Communal Landtage hieruͤber die naͤheren Eroͤffnungen zu machen.
8 Wegen des uͤbrigen Theils der Kurmark und wegen der RNeumark sind Wir im Allgemeinen nicht abgeneigt, die eerbetene Wiederherstellung der atten Provinzial⸗ und Kreis⸗ Begraͤnzung in Beziehung auf die Verwaltung des Land⸗
armen⸗Wesens zu bewilligen, behalten Uns indeß Unsere
CEntschlietzung daruͤber bis zur Enrscheidung uͤber den Antrag wegen Herstellung der geschichtlichen Landeseintheilung in
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Statt gegeben werden können, als derselbe von neuen Gruͤn⸗
nannten Gegenstaͤnde darbieten, kann der Gewerbestand auf
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4., Dem Uns allerunterthaͤnigst vorgetragenen Be⸗ schlusse, nach weichem das Unsern getreuen Stäͤnden zuruͤck⸗ gegebene hiesige Landschaftshaus nebst den dazu gehoͤrenden Nutzungen dem ganzen provinzialstaͤndischen Verbande der Kur⸗ und Neumark Brandenburg und des Markgrafenthums Niederlausitz mit dem Vorbehalte als gemeinschaftliches Ei⸗ genthum uͤberwiesen worden, daß denen aus diesem Ver⸗ bande in der Folge etwa auescheidenden Korporationen und Individuen ein Anspruch auf Enrschaͤdigung nicht zustehen solle, ertheilen Wir hiermit Unsere Genehmigung. Der gleichzeitig erbetene Vorschuß von 3000 Thir. zur Verwen⸗ dung auf die noͤthigen baulichen Einrichtungen ist von Un⸗ serm ANee verfuͤgt worden.
5. Auf die Antraͤge wegen Entschaͤdiqung Aufhebung des Mahlzwanges degetn Nühagnbestba ds
achten, welches Unser Staatsministerium Uns uͤber diese Vorstellung erstattet hat, zu entnehmen, daß die
nicht zulaͤssig ist, andern Theils dazu aber auch keine Ver⸗ anlassung vorhanden ist, da, wie die Staͤnde uͤbersehen ha⸗ ben, die Beschwerden durch die Verordnung vom 15. Sep⸗ tember 1818 und die Ministerial⸗Verfuͤgung an saͤmmtliche Regierungen vom 15. Julius 1821 vöͤllige Erledigung er⸗ halten haben. 6. Dem Antrage wegen Bonification der Steuer vom inlaͤndischen Taback bei der Ausfuhr, kann aus dem Grunde nicht nachgegeben werden, weil eine genaue Ausmittelung des Mischumgs⸗Verhaͤltnisses der sremden Blaͤtter und des inlaͤndischen Materials nicht moͤglich ist, und uͤberdem in der Regel nicht den Produzenten, sondern dem Haͤndler Vor⸗ theile dadurch erwachsen wuͤrden. . Dagegen aber beabsichtigen Wir zur Erleichterung der Produzenten eine allgemeine, diesem Zwecke entsprechende Abaͤnderung des Gesetzes vom 8. Februar 1819 Uher die Besteuerung der inlaͤndischen Tabacksblätter eintreten zu lassen. (Schluß in der Beilage.)
dee ,h eeee. 1 rstag, 7. Februar. Im Schauspielhau Nibelungen⸗Hort,“ Tragoͤdie in IAufgagen . ven spiele, von E. Raupach. b Freitag, 8. Februar. Im Opernhause Auf B b 1 hoc⸗ . ege ren: „Olimpia,“ große Oper in 3 Abcgenc von 2.,S22 — Koͤnigsstaͤdtisches Theater. onnerstag, 7. Febr. Zum Erstenmale wiederholt: Jagdschloß,“ Lustspiel in 3 Akten von G. Hierauf: „Adrian von Ostade,“ komische Musik von Weigl. (Herr Nusch: Ostade, ——— Aus wärtige Börsen. Amsterdam, 1. Pebr.
Russ. Silbern Rub Anl. Hamb. Certif. G Anl. 8 83. Russ., Engl. Anl. 84 ½. Oesterr. Meiall. 86 ¾, Oesterr. P.e .A
„Das v. Hoffmann. Oper in 1 Akt; als Gastrole.) †. 88
79¼
Oesterr. Bank-Act. 1255. . — Geld Ueerfluss. 5. Die Course halten zich wegen
Paris, 30. Jan. Rente 69 Fr. 40 C. 5 % Rente 103 Fr. 70 C.
; Wien, 1. Februar, Oblig. Meralliq. 90 ¾. Bank-Actien 1048. Parü̃al-
3 %
8 — Beziehung auf die Verwaltung vor. ObI. f17%. Loose au 100 F. 1484. Alles begehrt, 884 57971 me⸗ verinai 8 Fenst 79 n.
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