1828 / 47 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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sen sich nicht auf die Rednerbuͤhne ziehen. Ob sie wohl stets bereit sind, im Dienste des Regenten und zum Wohl des Landes sie zu besteigen, so werden sie, ohne daß eine Pflicht sie ruft, doch nie auf ihr gesehen werden. Es ist ihrer Pflicht nicht gemäͤß, eine Kammer, welche noch nicht vollkommen geordnet ist, in unzeitige Auseinandersetzungen zu stuͤrzen. Diese Kammer, welche an gesetzlichen Wuͤnschen und erhabenen Einsichten so reich ist, wird aus allen den Ruͤcksichten des Anstandes, durch welche das Verhalten des Ministeriums sich bedingt fuͤhlt, diejenige herauszufinden wissen, durch welche dasselbe bestimmt wird, sich solcher Streitig⸗ keiten zu enthalten, die nur geeignet sind, einflußreiche Be⸗ rathungen und nüutzliche Arbeiten hinauszuschieben. Frankreich seiner Seits wird uͤber alles, was die Ab⸗ sicht andeuten moͤchte, die Verhandlungen einer neuen Gesetz⸗ gebung und eines neuen Cabinets zu stoͤren, zu richten wis⸗ sen. Das Cabinet ist von dem Throne beauftragt, Friede und Eintracht zu erhalten. Dieser Beruf ist erhaben. Es moge vergoͤnnt sein zu hoffen, daß er erfuͤllt werden wird. Doch wuͤrde diese Erfuͤllung auf keine Weise geföͤrdert werden, wenn man mit Muͤhe die alten Gefilde des Streits wieder aufsuchen und die Partheien von Neuem in einer Schlachtlinie aufstellen wollte, um zum zweiten Male alle 8 gewonnenen, theils verlornen, Kämpfe zu wagen. Die erwaltung hat ihre Obliegenheit erwogen. Nicht um zur Zwietracht aufzufordern, sondern um die Leidenschaften zu entwaffnen ward sie eingesetzt, gluͤcklich, wenn ihr festes und kiuges Verfahren fuͤr uns alle ohne Unterschied den Tag binigen Beurtheilung beschleunigte. B Sollen wir gewisse Leute lehren, daß die Regierungen esseres zu thun haben, als in der Mitte der Vergangen⸗ heit müͤhsame Ruhepunkte aufzustellen? Mit sicherem Schritte der Zukunft entgegenzutreten, diese Zukunft leicht und gluͤck⸗ lich zu machen, und wenn es das Geschick Frankreichs so will, sie ruhmvoll zu gestalten, das ist die Absicht der von dem Koͤnige eingesetzten Verwaltung und was man immer thun mag, sie wird sie nicht aus den Augen verlieren.’“ Die Gazette de France meint, was aus diesem Artikel klar sei, daß das Ministerium sich nicht naͤher erklaä⸗ ren wolle.

Großbritanien und Irland. Parlaments⸗Verhandlungen. In der Sitzung des Unterhauses vom 12. brachte Hr. Taylor die An⸗ gelegenheiten des Kanzlei⸗Gerichts zur Sprache. Er sagte, daß Alles, was bieher geschehen, um eine Beschleunigung der

igen dieses Gerichts herbeizufuüͤhren, ohne allen gewesen sei; daß die Sache fortwährend im Argen und es cigentlich noch uͤbler damit stehe als fruͤher, es also höchst nothwendig sei, nachdruͤckliche Maaßregeln zu ergreisen. Er schlug demnach vor, daß dem Hause Ue⸗ ten der bei diesem Gerichte schwebenden Rechtsange⸗ legenheiten jeder Art vorgelegt werden moͤchten, um auf den Grund dieser Nachrichten der Sache naͤher treten, und ge⸗ eignete Anträge machen zu koͤnnen. Dieser Antrag wurde genehmigt. Der Kanzler der Schatzkammer trug demnächst darauf an, daß der Bericht des Subsidien⸗Aus⸗ angehört werden moͤchte (dieser betraf naͤmlich die zung von 30,000 Matrosen auf 6 Monate). Der ewigstreifertige Hr. Hume, welcher schon im Ausschusse gegen diese Bewilligung protestirt hatte, verlangte zuvoͤrderst 5 sollten, warum sie, wah/

mit der ganzen Welt in Frie⸗ f 30,000 Natrosen brauchten; offenbar . se⸗ diesen Theil der ossentli vU2*b. sicht. 1 ssentlichen Verwaltung der Pruͤsung des bevorstehenden Finanz⸗Aueschusses zu entziehen. Herr Lroker entgegnete, dies sei keinesweges de Fall. Der Ausschuß wird die Sache reiflich erwaͤgen und pruͤfen

denn die Minister forde

rten nur die Bewilligung

auf 6 wodurch si ihr ei

1 rch sie deutlich zeigten, es sei ihr eig⸗ P. ensa des die Sache spaͤterhin erwogen wuͤrde. Hr. af des dies, und erklärte am Schluß der Sitzung, —8 nb Fragen mehrerer Mitglieder, daß, da VS. inanz⸗Ausschuß in Antrag gebracht wer⸗ bevorstehe, er sich auf die Beantwortung

nicht einlassen koͤnne; er versichere aber, 1aa, Taesdug die ausgedehnteste wurde ntrag des Kanzlers der Hr. genehmigt. In der Sitzung obhouse seine fruͤher angekuͤndigte

Motion einer Dankabresse an Sir Ed. Cobrington und an dessen Waffengefaͤhrten fuͤr ihr wackeres und tapferes Be⸗ nehmen bei dem erfolgreichen und entscheidenden Gesecht in der Bucht von Navarino am 20. Oct. v. J. erselbe schlug ferner zwei Resolutionen vor, um dem russischen und franzoͤsischen Admirale wegen dieser Waffenthat Gluͤck zu wuͤnschen. Ich weiß sehr wohl, sagte er, daß dergleichen Antraͤge von den Ministern auszugehen pflegen; indessen ist dies kein Grund, warum sie nicht, unter gewissen Umstaͤn⸗ den, von Andern gemacht werden sollten. Was ferner die Angemessenheit einer solchen Dankadresse betrifft, so glaube ich, behaupten zu duͤrfen, daß es hierbei weniger auf die Nebenumstände, welche dabei obwalteten, als auf die That selbst ankömmt. Ich fuße in dieser Beziehung auf das Bei⸗ spiel von Lord Liverpool, welcher bei Gelegenheit der Dank⸗ adresse wegen des Gefechtes bei Copenhagen sich folgender⸗ maaßen ausdruͤckte: „Diese Motion hat, meiner Ansicht nach, auf die politische Angemessenheit des Angriffs keinen Bezug; sie betrifft lediglich die Ausfuͤhrung des Unternehmens, wel⸗ ches die Expedition bezweckte; und waͤre dasselbe eben so un⸗ gerecht und unnuͤtz gewesen, als es mir gerecht und nuͤtzlich scheint, oder waͤre es so unpolitisch und unklug, als es mir politisch und klug duͤnkt gewesen, so wuͤrde ich immer be⸗ haupten, daß dieses kein Grund waͤre, um denjenigen nicht zu danken, welcher mit so vielem Talent und Tapferkeit das Unternehmen ausgefuͤhrt haben.“ Hr. Perceval und Lord Castleragh sprachen sich in aͤhnlicher Art hieruͤber aus, als man gegen die Motion opponirte. Dieses Beispiel paßt ganz auf den Fall, welcher uns gegenwärtig beschäftigt. Nun weiß ich zwar wohl, daß Admiral Codrington bereits glän⸗ zende Anerkenntnisse durch Verleihungen von Orden und renbezeigungen erhalten hat. Wenn ihm aber die so w verdienten des Parlaments vorenthalten wer⸗ den sollten, so wuͤrde der Tadel nothwendig auf diejenigen fallen, welche die Gewäͤhrung der Ehrenbezeigungen in An⸗ trag gebracht, und gegenwaäͤ⸗ nicht wagen ihr dies saͤlliges Verfahren im Angesicht des Hauses und der Nation zu ver⸗ fechten. Der Redner ging nun auf eine genaue Darstellung der Lage der Sachen vor der Schlacht ein, er erwäͤhnte die dem tapfern Admirale von andern Monarchen gewährten Auszeichnungen und Lobpreisungen; er sprach von den haͤu⸗ iigen Dankadressen, welche dem Herzoge von Wellington vo⸗ tirt worden seien, und sagte, es scheine ihm unmoͤglich, daß der, mit so vielen Lorbeeren gekroͤnte Herzog, jenem tapfern Ofsiziere nicht einen einzigen Ehrenzweig goͤnnen wuͤrdez denn alsdann, sagte er, wuͤrde der Tag von Navarino zu gleicher Zeit der Ruhm und dir Schande Englands sein. Hr. Huskisson entgegnete hierauf, daß der Vorwurf, als ruͤhre die Abneigung der Regierung die Dankadresse zu un⸗ terstuͤtzen, von den zuletzt vorgefallenen Veraͤnde im Ministerium her, ganz ungegruͤndet sei. Er versi⸗ daß das zur Zeit der lacht bei Navarino bestehende

niemals die Absicht gehabt habe, eine Dankadresse vorzuschla⸗ gen; und zwar, sagte er, aus dem Grunde; weil wir Dank⸗ sagungen fuͤr Siege uͤber unsere Feinde votiren; (hoͤrt, hoͤrt! von beiden Seiten des Hauses) wir votiren sie, um unsere Zufriedenheit daruͤber zu erkennen zu geben, daß unsere Heer⸗ füͤhrer in einem, von uns vorhergesehenen und Conflikt mit einer Macht, der wir den Krieg erklaͤrt siegreich gewesen sind. Solcher Fall ist, fuhr er fort, durch⸗ aus nicht vorhanden. Das Beispiel von der Expedition von Copenhagen ist von dem vorliegenden verschieden. Da⸗ mals hatten unsere See⸗ und L den

Befehl diese Hauptstadt anzugreifen und wo —2 men und hoͤchstens 8 Tage ablaufen zu lassen, Feinseligkeiten eroͤffneten. Nun war aber noch ziger dieser 8 Tage verflossen bevor die tläͤrung erfolgte. Es ist demnach unm Fällen eine Parallele zu ziehen. Die

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sich der Admiral Codrington in einem so

zeichnete, war keine Schlacht einde keinesweges in der einen zu

dern lediglich in der „den durch den

Jull bedungenen L zu bewirken, in der von Navarino vor Anker Jenes

daher nur als ein Unfall, als ein Ungluͤck leicht als ein u 6 die angestellten Unter⸗

fehlshaber der britischen

Uebereilung schuldig gemacht