1828 / 51 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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welche die neutralen Maͤchte ihm erwiesen haben, vergelten

will: eine Unternehmung welche durch Schiffe anderer Art nicht wohl ausgefuͤhrt werden kann. Jetzt kann in der That Griechen/ land seine Streitkraͤfte auf kein anderes Ziel richten. Wenn jedoch die großen pacificirenden Maͤchte dieser Einschreitung sich selbst unterzichen wollten, so wuͤrden alle noch vorhandenen Uebel arf einmal durch ein so glorreiches Unternehmen ihre Endschast erreichen. Ich bin ihr gehorsamster Diener

London 16 Febr. 1828. Cochrane.

Man schreibt aus Plymouth vom 14ten, daß bei eintr⸗ tendem 80. Winde alle, zum Theile seit einem Monate dee ran behinderten Schiffe abgegangen sind, unter anderen de Bombenschiffe Etna und Infernal nach Malta acht Tran⸗ portschiffe für Truppen nach Lissabon, so wie der Ocean vn 78, der Windsorkastle von 74, der Briton von 46 Kanonn zu demselben Zwecke, letzterer mit Sir F. Lamb am Bor, und um Lord Heystesbury (Sir W. ACcourt) zuruͤckzufü⸗ ren; die K. Portugiesische Fregatte Perola mit . Migue, nebst der Briag Tejo, unsere K. Fregatte Undaunted mt Sir W. Bentink. usn s. w.

Niederlande

In der Sitzung der zweiten Kammer der General⸗Stao ten vom 20. Febr. fand die weitere Berathung uͤber der Gesetz⸗Entwurf, das Gerichts⸗Verfahren in Civilsachen be treffend, statt. In der Discussion üͤber den Titel, welche von der Execution bei beweglichen Sachen handelt, wurder viele Stimmen dagegen gehört, daß dem Schuldner ein Au⸗ schub von zwei Tagen zwischen dem an ihn gerichteten Be fehle und der Ausfuͤhrung rt werden solle. Er wurde indessen mit 54 gegen 22 ten angenommen. Auch bil⸗ der Berathung über den Titel, von der Execution unbewes⸗“

8 licher Sachen, war der Abgeordnete Danker Curtius dag⸗

er noch

Ausschuß seinen Vortrag über den Gesetzvorschlag, allgememen

gen, daß man dem Schuldner zwischen dem Befehle umd der Besih⸗Ergreifung 40 Tage Zeit ließ. Nachdem noch mebh⸗ rere Deputirte gehoͤrt waren, welche dieses vertheidigten und den Gesetz⸗Entwurf vollkommen wuͤrdigten, so wurde er mit eimer Majorität von 67 Stimmen gegen 10 angenommen, und an die erste Kammer . Deutschland.

Die Wuͤrtembergische Kammer der Abgeordneten hat

am 20. Febr. den Gesetz⸗Entwurf, welcher den Hausir⸗Handel

betrifft, nach kurzen Debatten angenommen. der 26sten oͤffentlichen Sitzung der u Kammer der Abgeordneten hat die serathung des von der Kammer der

ichs⸗Raäͤthe angenom menen Gesetz⸗Entwurfs, das Lehen⸗ gecs —2 begonnen. Er bestimmte, daß vom Iisten Oktober 1828 an, die Verbindlichkeit der Lehnleute zur Stel⸗ lung von Lehnpferden und die den Ritterlehen auferlegte Ab⸗ löͤlungs⸗Taxe gänzlich aufgehoben sei, daß Consense zur Verpfaͤndung von Ritterlehen bis auf 30 und 50 Jahre nach vorherg er Zustimmung der lebenden Lehen,Nachfolger, sedoch nur auf die Haͤlfte des Lehenwerths ertheilt werden

können, und die gezwungene Lehen⸗Allodification mit dem

Tage der Bekanntmachung dieses Gesetzes aufhoͤre. Den Modtfi⸗ cationen und Wünschen der Kammer der Reichsraͤthe hinsichtlich des Entwurfs, hatte der erste Ausschuß der zweiten Kammer in der letzten Sitzung nicht bei koͤunen. In dieser zelt der zweite Praͤsident, Freiherr von Leonrod, von der ribune aus eine ausfuͤhrliche Rede hierüͤber, worauf wegen abzuhaltenden geheimen Absttmmung uͤber den Ge⸗ setzentwurf hinsichtlich der Kammer der Reichsräthe die Dis⸗ auf morgen vertagt wurde. Vorher hatte der

die Aus⸗

der Staatsausgaben von den der einzelnen Regierungsbezirke betreffend, erstattet. In der geheimen ist der Gesetzentwurf wegen Bil⸗

dung der Kammer der men ohne Modification angenommen worden. Rußland. .

In dem Hafen von Taganrog sind wäͤhrend des ver⸗ wichemnen Natzres 308 Schäffe eingelausfen, wovon 174 mit Ballast. A. en waren 313, sämmtlich mit Waaten -*. Körnern wurden

abgaben betrugen 1822; ub. r. Se Leegen 2,170,118 Rub. 801 Copv. bat die Errichtung von zwei Messen

Eunp welche den Kaufleuten emn leichtes ittel 8 S Hreonite der Gouvernemente des e der Lamen angputauschen. Die fuüͤr die sen bestimmee Zeit s 8e sn der Leimen; näͤm⸗

lich Ende Aprils und Anfang .

Die St. sbur gische d. M. Uefert Muͤ

„. :ten (19ten) Aufsatz üder einen neuen Ori —2

Mansang neg

lchsräthe mit 89 gegen 7 Stim⸗

„aus welchem wir Folgendes mittheilen, mit dem Bemer⸗ in: daß der Fund selbst im Krapiwenschen Kreise, Tuläer Gau⸗ ernements, statt gefunden hat, und im Ganzen aus 62 Kufischen zilbermuͤnzen nebst einem Paar silbernen Handgriffen und dem Hruchstuͤcke eines Siegel⸗ Abdruckes, (wie es scheint) in gruͤ⸗ em Wachse besteht. Die älteste mit gewissem, Datum ist zom Jahre der Hedschra 92, d. i. 710 oder 711 nach Chr. Geb. die juͤngste vom Jahre 201 = 816— 7. Es sind theils Asiatische, theils Afrikanische. Die erstern machen den

ößten Theil aus, und sind fast alle von Arabischen Chali⸗ vom Hause Umaija und Abbas, und in den Dtaͤdten Wasit (am Tigris zwischen Bagdad und Basra gelegen), Medinet’es⸗salam (d. 1. Bagdad), Basra, Kufa, Mffahan, Dschey (ein alter Stadttheil von Iffahan), Teunera (un⸗ weit Isfahan), Sedschistan (d. i. Derendsch, vulgo Zareng), Merw, Balch, Muhammedia (d. i. Rey, unweit Teheran), Tabristan (d. t. Amol) und Arran (d. 1. Berdaa) geprägt. Zu den Astatischen gehoͤren auch noch 6 mit einem Chosroen⸗ Gepraͤge (das Brustbild eines Fürsten auf der einen, und der Feuer⸗Altar nebst den beiden Waͤchtern des heiligen Feuers auf der andern Seite) und mit Inschriften in ausgeartetem Pehlwo. Dergleichen hat man oft fuͤr Sasaniden⸗Muͤnzen angesehen, was sie aber nicht sind. Sie unterscheiden sich von diesen wesentlich, mehrere auch noch durch Beisatz von Namen oder Spruͤchen in alt⸗Arabischer Schrift. Hoͤchst⸗ wahrscheinlich sind sie aus dem II. und III. Ja der Hedschra (VIII, und IX. Chr.), und gehören einer von je⸗ nen kleinen alt⸗Persischen Dynastien an, welche in Tabristan und den andern am suͤdlichen Ufer des Kaspischen Meeres belegenen Provinzen noch lange nach dem Untergange des Sasaniden⸗Reiches fortbestanden; vielleicht der —— der Bawendiden von der ersten Linie, welche in Tabristan bis zum J. Chr. 1006 erhielt. Der Name Omar, welchet auf dreien der vorliegenden kufisch geschrieben vorkommt, ist nach aller Wahrscheinlichkeit der eines von Seiten des Chalifen eingesetzten Statthalters von Tabristan im II. Jahr⸗ hundert der Hedschra. Er hat sich freilich noch nicht mit Bestimmtheit in der Geschichte nachweisen lassen; aber bei einigen andern deren Namen in kufischer Schrift auf gleich⸗ artigen Muͤnzen angetroffen worden, ist uns dies bereits moöglich gewesen, und dadurch endlich auch er so viel be⸗ sprochenen und bestrittenen g von M welche fͤr Rußland, wo sie besonders häufig ausgegraben werden, ein eigenes Interesse haben muͤssen, ihr Vaterland und auch so ziemlich ihr Zeitalter angewiesen. Die Afrikanischen Mun⸗ zen dieses neuesten Fundes, 12 an der Zahl, sind theils in denjenigen Laͤndern des nördlichen Afrika, e etwa die dermaligen Corsaren⸗Staaten Tunis und Trpolis einneh⸗ 8 dem des gegenwärtigen Reiches 2 cco gepraͤgt worden, jene in den en Hed⸗ schra 163 175 (Chr. 729 292) —— welche jene Läͤnder im Namen der Thalifen ten, die andern in den Jahren 174 187 (d. i. 790 803 Chr.) von den Idrisiden, wolche als Imame oder Cha⸗ lifen in Mauritanten ein un giges Reich gegruüͤndet dat⸗ ten. Solche Afrikanische u sind zwar auch er schon in Rußland und den Vallischen Laͤndern sehr häufig gefunden worden, aber man hat sie bisher nucht v 4 theils weil der kufische Schriftcharakter inen un⸗ förmlich gestaltet ist⸗ theils weil man die 1, qgenannten Statthalter der Provinz Afrika nicht erkannte oder auch weil man die Städte, wo sie geprägt sind, ganz verkannte. Nach der An⸗ sicht des Verfassers jenes Aufsatzes duͤtsten von den vorhe zeichneten Muünzen die Ersteren, die in Persien von Chalt und, wie er vermuthet, von gepraäͤgten, cin sall von dem Gewinn des lebhaften Handeis sein,

Sacc. VIII IX) ven Rußland aus und von den

schen Reichen uͤber Rußland nach den Ländern im und Osten des Kaspischen Meeres hat; wenn

Kaspischen Kuͤsten⸗ „wie einen dieser Züge wentgstens, aus 2 des 10ten

Araber umstaͤndlich e 1 2 Dagegen koͤnnen

1 dn Meinung senes Verfassers die in Afrika

Westen her nach den

en und

en nur von

d gekommen, und mochten da Rain⸗ deeonn veacksebrach worden . Normaͤnner (Waroͤger) selbst bis an die Nordkuste

kuͤhnen

1 solche nicht etwa von einem Raubzuge der Russen nach den Laͤndern herrühren