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gen werde. „Es heißt,“ sagt dasselbe, „daß der Marschall Soult den Ober⸗Befehl dieser Expedition erhalten werde.“ Eine neue Oper in fuͤnf Acten, von Auber: „die Stumme vpon Portici,“ (Text von den Herren Seribe und Germain 8 Delavigne, Taͤnze von Aumer) ist kuͤrzlich hier im großen Opernhause Safs⸗abe worden. Das Sufet ist dasselbe, welches der Oper Masaniello, die schon seit geraumer Zeit in dem Theater Feydeau mit so großem Beifalle gegeben wird, zum Grunde liegt.
8 Großbritanien und Irland. Parlaments⸗Verhandlungen. In der Sitzung
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* des Unterhauses vom 28sten machte Herr Peel seinen fruͤher 8 angekuͤndigten Antrag in Beziehung auf die Polizei von London. Ich bin, sagte er, zu diesem Schritte durch die . Wahrnehmung bewogen worden, daß die Verbrechen in der Hauptstadt und in ihren naͤchsten Umgebungen in einer furcht⸗ baren Progression zugenommen haben; und ich sage nicht zu⸗ —piel wenn ich behaupte, daß die Einwohner dieses Theils un⸗ sers Vaterlandes in ihrer Person und in ihrem Eigenthum besonders in Letzterem, die Sicherheit nicht genießen, zu der sie als getreue Unterthanen berechtigt sind. Die Anzahl der wegen dergleichen Verbrechen vor Gericht gestellten Indivi⸗ duen belief sich im Jahre 1820 auf 2773; 1821 auf 2480; 1822 auf 2599; 1828 auf 2503; 1824 auf 2621; 1825 auf 2902, und im Jahre 1826 erhob sie sich schon zu der unge⸗ heuren Anzahl von 3457, wogegen freilich 1827 eine kleine Verminderung statt fand, dieses Jahr zählte nämlich nur 3381. Ich muß hierbei bemerken, daß ich mich auf Ver⸗ brechen heschraͤnke und von kleineren Vergehen keine Erwaͤh⸗ nung thne. Bei der Betrachtung dieser ungeheuren Anhäͤu⸗ fung von Verbrechen ist es jedoch ein Trost daß nur sehr wenige von der schwersten Art sind, bei weitem die groͤßte Zahl besteht in gemeinen Diebstaͤhlen, wahrend Mordthaten und dergleichen verhaͤltnißmaͤßig nur sehr selten sind. Ich habe schon be⸗ merkt, daß die Zahl der im Jahre 1820 vor Gericht gestell⸗ ten Verbrecher sich auf 2773 und im Jahre 1826 auf 3457 belief, welches einen Unterschied von 684 ergiebt; 1820 betrug die Zahl der gemeinen Diebstaͤhle 1384; im Jahre 1826. stieg sie auf 2118; der Unterschied ist mithin 734. Wenn nun 8 8 die Differenz zwischen den Gesammt⸗Summen dieser Jahre Uberhaupt nur 684 betrug, so ist es offenbar, daß die Dieb⸗ staͤhle nicht nur ganz allein die Differenz aufwogen, sondern kdeaß sie dieselbe sogar uͤberstiegen. Hr. Peel cheilte hierauf keaeine vom Grafen von Peyronnet zuͤsammengestellte Ueber⸗ sicht*) der im Jahre 1825 in Frankreich stattgefundenen — Criminal⸗Prozesse mit. Es ergiebt sich, sagt er, hieraus, daß in dem Departement, wo die Verbrechen am haͤufigsten waren, siich die Volkszahl zu der der Verbrecher wie Tausend zu eins, und in dem Departement, wo sie am seltensten waren, hwie 27,342 verhielt. In Paris war das Verhaͤltniß wie 821,000 zu 2010 oder 410 zu 1. Im Jahre 1821 belief sich
die Volkszahl von London auf... 125,434. 8—8 wrEEeeaeeeeeebeee. SGSrafschaft Middlesex 837,012‚. 2
E16.“ Summa 1,144,5331.
Die Durchschnitts⸗Summe der Verbrechen in den Jahren 1823 bis 1825 belief sich auf 2700, das Verhäͤltniß derseiben mun der obigen Volkszahl ist mithin wie 1 zu 4238. In die⸗ sen Jahren ist daher das Verhaͤltniß ser London guͤnstiger wie fuüͤr Paris. In den folgenden hat es sich geändert. Wenn wir naͤmlich annehmen, daß Londons Bevoͤlkerung “ sich jetzt auf 1,300,0 0 belaͤuft, so ist bei einer Durchschnitts⸗ Summe von 3400 Verbrechen fuͤr 1826 und 1827 das Ver⸗ hältniß wie 1 zu 380. Ein trauriges Ergebniß! Was die Ürsachen dieser Vermehrung der Verbrechen betrifft, so glaube ich die Prüͤfung derselben dem Comité überlassen zu duͤrfen, welches ich in Antrag zu bringen beabsichtige. Die Verfel⸗ nerung der Cipllisation, die Vermehrung des Luxus, die Leichtigkeit, womlt unrecht erworbenes Gut wieder veraͤußert werden kann, selhst die Süeteas⸗ womit man sich von einem Orte zum n bewegen kann, tragen saͤmmtlich da bei; der Mangel an Beschaͤftigun die niedern Classen ist eine andere Ursüche, die wie dis eben benannten, außer⸗ halb des Krelses der Einwirkung des Gesetzgebers liegen. Die Jagdgesetze, denen manche die Zunahme der Verbrechen 2 zuschreiben, besonders die Gesetze die Armen betreffend, liegen aber in diesem Kreise, und werden daher einer gruͤndlichen Pruͤfung beduͤrfen. Vor allen muß aber in unserer Polizei dine gruüͤndliche Reform vor sich gehen, welche jedoch mit Erfolg nicht wird statt sinden köͤnnen, wenn sie nicht in ein
— 2 Wir haben sie zu seiner Zeit unsern Lesern chenfalls vor⸗ elegt.
einfoͤrmiges System gebracht, und mithin die Verschie⸗ denheit der Polizei⸗Verwaltung zwischen den Theilen der Hauptstadt, aufgehoben wird; mir scheint es wenigstens hoͤchst unzweckmäßig, daß die Polizei in Souchwark“) in der einen Art, in der Citty von London in einer andern und in Westminster in einer dritten Art, verwaltet wird. Solche abgesonderte und sich widerspre⸗ chende Jurisdicttonen, sind zu nichts weniger geeignet als eine Verminderung der Verbrechen herbeizufuͤhren; da jeder Ein⸗ griff der einen in die andere, mit scheelem Auge angesehen wird. Der ehrenwerthe Aldermann (Wood) der mir ge⸗ genuͤber sitzt, schuͤttelt hierbei den Kopf; kann ich hieraus die Hoffnung ziehen, daß er und seine Collegen geneigt sind ihre Jurisdiction aufzugeben? Aldermann Wood: ich halte solches Zugestaͤndniß nicht fuüͤr noͤthig. Herr Peel: nun wohl; ich wuͤnsche sie auch nicht hinwegzunehmen, sondern nur sie zu verbessern. So wird z. B. die Polizei bei Tage wo man sie nicht brancht, ziemlich gut verwaltet, bei Nachtzeit aber befindet sie sich in einem scandaloͤsen Zu⸗ stande, und dies ruͤhrt meistens von dem sonst loͤblichen Bestreben, mit den Gemeindefonds sparsam umzugehen. Unsere Vorstaͤdte haben sich dergestalt ausgedehnt, und die Polizei⸗Buͤreaus sind, in Verhaͤltniß zu dieser Aus⸗ dehnung, so wenig zahlreich daß manchmal die Opfer eines Verbrechens 7 bis 8 (Englische) Meilen zu laufen haben, ehe sie nur eimnen Polizei⸗Beamten auffinden köͤunnen. Man⸗ cher scheut die Muͤhe und Kosten, und entschließt sich eher,
seinen Verlust zu tragen, da derselbe aller Wahrscheinlichkeit
nach geringer ist, als derjenige, den er zu tragen haben wuͤrde, wenn er Schritte thaͤte, um dem Verbrecher auf die Spur zu kommen. Noch uͤbler ist es, daß dem Beschaͤdigten die Sorge uͤberlassen wird, den Verbrecher auf seine eigenen Ko⸗ sten vor Gericht zu verfolgen. Wenn Jemandem 10 Pfund estohlen worden sind, und er sich überlegt, daß ihm der Prozeß gegen den Dieb 20 Pfund kosten wuͤrde, so glebt er ihn in den meisten Fäͤllen auf; die hieraus folgende Straf⸗ losigkeit ermuthigt die Verbrecher zu neuen Schandthaten; u. so lange die Gerechtigkeit nicht leichter zu erreichen sein wird, so werden wir die Verbrechen sich stets vermehren sehen. Mir 5 das Verfahren in Schottland besser; dort ist der Einzelne von der Last der Verfolgung, durch die Bestel⸗ lung eines öͤffentlichen Beamten, enthoben, welcher F8 Stelle vertritt; hier zu Lande aber gebietet in demn en Fällen die Klugheit und der eigene Vortheil, sich still zu ver⸗ halten, und den Dieb laufen zu lassen. Ich gebe diese Be⸗ trachtung der Pruͤfung des Comités. Ich hoffe, daß man sich hier bald allgemein uͤberzeugen wird, daß dieses Land, eeee der Vermehrung der Volkszahl und der Entwicke⸗ lung seiner verschiedenen Kraͤfte, denen Institutionen ent⸗ wachsen ist, welche vor sechs⸗ oder siebenhundert Jahren ein⸗ gefuͤhrt wurden, und die zu einer Zeit hingereicht haben moͤ⸗ gen, wo die Meisten ihr Leben in einer und derselben Ge⸗ meinde begannen und beschlossen. Zu diesen veralteten Ein⸗ richtungen gehoͤrt auch das lizeiwesen. Noch jetzt wird die Polizei⸗Verwaltung zahlreicher Districte Privatleuten, Kaufleuten, vielleicht einem sonst respectabeln Materialhaͤnd⸗ ler, anvertraut. Dieser hat nun die Obliegenheit, der poli⸗
zeilichen Aufsicht von vielleicht fuͤnf⸗ oder sechshundert Ein⸗
g1, Sat Hee.Ihe. daß ihm dafuͤr irgend eine Ent⸗ schäͤdigung fuͤr seine Muͤhwaltung zu Theil wird. Es ist offenbar absurd zu erwarten, daß eine solche Sn nach den Tages⸗Muͤhseligkeiten seines Geschaͤfts Pflichten eines Gemeinde⸗Constablers bei Nachtzeit erfülle. Während also dem Einzelnen eine solche Muͤhe aufgebüͤrdet wird, er⸗ leidet auch das Publicum den rößten Schaden. Was ich von London gesagt habe, ist übrigens fuͤr ganz England wahr; denn waͤhrend im Jahre 1823 die Zahl der Criminal⸗ Prozesse 12,263 betrug, so ist sie im Jahre 1827 auf 17,921 angewachsen. Ich bemerke dieses nur beiläufig, da dieses u dem vorliegenden Gegenstande nicht streng ehöͤrt. Der Redner schloß mit dem Antrage auf Niedersotzung eines Comités, „zur Praäfung der Ursachen von der Vermehrung der Verbrechen und der Criminal⸗Prozesse in den Staͤdten von London und Westminster, wie auch des Zustandes der Poltze in der Hauptstadt und den angrenzenden Districten.“ Herr Hume erhob sich hierauf und suchte in einer ziemlich sängen Rede zu beweisen, daß Herr Peel die wahren Ur⸗ sachen der Vermehrung der Verbrechen nicht richtig angege⸗ ben habe, indem diese hauptsäͤchlich, in den uͤbermaͤßigen Ab⸗ gaben und der daraus folgenden Verarmung zu suchen wäͤ⸗
*) Southwark ist der, am rechten Ufer der Themse belegene rbei der gebher weder zur City von London noch ju Westminster, sondern zur Grafschaft Surrey.
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