1828 / 61 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

RMannIIIERRé’éSäçüÖt e1!⁹⁵0—————————y—N ·· ——- -——Q—ᷓäͤäͤäͤỹͤääai-——ᷓ;’;

ist man mit dem Ausgraben der Opfer dieses Unfalls, deren hl sich nach Einigen auf 150 belaufen soll, beschaͤftigt. Vorgestern hatte eine Versammlung der wenig bekann⸗ ten und leider nicht enug unterstuͤtzten sogenannten „Ban⸗ dagen⸗Gesellschaft” Sbene deren Zweck ist, huͤlfsbeduͤrftige , unentgeldlich mit Bruchbändern zu versehen. Der rd Major praͤsidirte und stattete einen Bericht uͤber das⸗ jenige, was im verflossenen Jahre geschehen war, ab. Ge⸗ nauere Nachforschungen haben das wirklich schreckliche Re⸗ sultat ergeben, daß diese Krankheit, welche nur zu oft zu angestrengter körperlicher Arbeit unfaͤhig macht, bereits so weit um sich gegriffen hat, daß in England von acht Menschen wenigstens einer daran leidet. Diese lobens⸗ werthe Gesellschaft besteht schon seit 20 Jahren. 8 Rußland. Aus Odessa wird unterm 12. Febr. (in der Allgem Zeitung) gemeldet: Die seit einigen Tagen hier eingetretene roße Kaͤlte hat bei der Suͤdarmee mehrere Veraͤnderungen i der Dislocation veranlaßt. Zwei Infanterie⸗Divisionen haben eine retrograde Bewegung gemacht, um in beque⸗ mere Cantonnirungen untergebracht zu werden. Mit großer Spannung sieht man den naͤchsten Nachrichten aus Peters⸗ burg entgegen, wo nun nicht allein die neuen Anordnungen der Pforte, die hauptsaͤchlich gegen unsern Handel gerichtet sind, sondern auch der merkwuͤrdige Aufruf des Großherrn an

alle Muselmänner bekannt sein muͤssen. Hier glaubt fast Jeder⸗

mann, daß die diplomatischen Verhandlungen zu Konstantino⸗ pel ihr Ende erreicht haben, und daß unsere Armee sich in Kur⸗ zem in Marsch setzen wird. Fuͤr Odessa koͤnnte nichts Gluͤckli⸗ cheres geschehen, denn der jetzige Zustand der Dinge muß, wenn er noch einige Monate fortdauert, die bedeutendsten Fallimente auf unserm 8₰ nach sich ziehen; auch hat sich die hiesige 152 delsgilde veranlaßt gesehen, an Se. Maj. den Kaiser hier⸗

eine unterthäaͤnigste Vorstellung zu richten, und um Hulfe gegen die von der Pforte getroffene Maaßregeln, vorzuͤglich aber gegen die verhaͤngte Sperrung des Vospho⸗ rus zu bitten. Der General⸗Gouverneur hat dieses Gesuch unterstuͤtzt. Die nach Kiew beorderten Garden sollen Be⸗ fehl erhalten bobn⸗ nach Bessarabien aufzubrechen. Bestaͤ⸗ stätigt sich diese Nachricht, so waͤre sie ein Zeichen, daß Se. Majestaͤt der Kaiser sich zur Armee begeben wolle, und daß wir am Vorabende großer Begebenheiten stehen. Mehrere unserer Officiere die sich zu Jassy aufhielten, sind auf Vor⸗ stellung des Hospodars von da abgereist, und haben sich größt entheils 125 Gallizien gewendet. Die Pforte soll von 1 nwes⸗ zu Jassy Kenntniß erhalten, und daruͤber den zur Verantwortung gezogen haben. Es wird hier fuͤr die ungluüͤcklichen Christen —. die seit Kurzem zu Konstantinopel Opfer des Rellgionsh asses geworden sind. Das oben genannte Vlatt enthaͤlt . olgendes Pri⸗ vat⸗Schreiben von der Russischen Graͤnze, 15. Febr.

Es hat wohl dem Englischen Cabinette, welche Gese⸗ darin auch vorherrschen moͤgen,

tin r nicht leicht entgehen daß ein Zweifel uͤber den Gang seiner PBaceae n9; saisssen, Herhalniss der Maͤchte hoͤchst nachtheilig wirken hingegen in seiner Macht steht, gefährliche 88. eferns. und die gute Eintracht befestigt zu 2. Vb et den schwierigsten Umstaͤnden her⸗ 2 strenger Erfuͤllung der verabredeten aaßregele —— werden kann. Es sollte daher nicht zoͤgern, seinen Entschluß bestimmt auszusprechen, um si eines Vertrauens erfreuen zu koͤnnen, das allein durch Of⸗ fenheit erworhen wird, und in welchem die sicherste Gewaͤhr⸗ leistung fuͤr die öͤffentliche Ruh E

9 1 e liegt. Trit sichten des Englischen Cabinettes 88 t durch die An⸗

. der Europaͤlschen Polltik —ö ein, und bewaͤhren sich jene Bencschen von eit, worauf das ganze Gebzube der großen den, um so wird zwar kein Mittel verabsaͤumt wer⸗ degeln vorgeschriebene Ziel ohne militalrische Maaß⸗ begean, zu erreichen, und die Pacisication Griechenlands zu sch 99⸗ 8 würden aber auch, selbst wenn nach Er⸗ La nar splomatischen Versuche, die Pforte uͤber ihre muͤßten daen en, militairische Mittel angewendet werden nen. Die p sich nicht von der Linle der Pacification entfer⸗ bbe⸗ ,— kaum zu vermuthenden

setzen woll und sich dem haͤrtesten Schicksale aus 8n,eene nach Abweisung aller guͤtlichen Vorstel⸗ das Spiel 8 sich zugezogenen Correctivmaaßregeln, und ½† Krie saͤlenen Kampfes bestehen, und zu Lande nicht nur die dem 8 wollte. Sie wuͤrde in diesem Falle hegen sich auffordern erate von London beigetretenen Maͤchte n hr Betr zm e wuͤrd⸗ auch die neutralen Maͤchte 8 en, i 8 en zu mißbilligen, und es zum oͤffentlichen zu ruͤgen. Ist von Seite der hohen Müäͤchte keine Be⸗ Z * S8 1

—⸗

sorgniß fuͤr die Stoͤrung der bestehenden Verhältnisse vorhan⸗ den, so moͤge die Pforte es sich zur Pflicht machen, diese gute Stimmung zu benutzen und sie zu ihrem Vortheile zu lenken; denn sie dürfte sich bitter getaͤuscht fuͤhlen, wenn der letzte Versuch der hohen Maͤchte zuruͤck gewiesen und der Stimme der Vernunft in der kein würde: daß durch die Macht der Zeit und durch die Collision der Interessen die Cabinette uneinig werden, und eine Spaltung unter ih⸗ nen statt finden werde. Die Pforte duͤrfte, wenn sie bei ihrer gegenwartigen Politik beharrt, ihr Dasein leicht ge⸗ faͤhrdet sehen, sobald das Gefuͤhl der Nationalität und des Glaubens, das sie unter ihrem Volke mit Gehäͤssigkeit zu erwecken sucht, bei den christlichen Voͤlkern rege wird Dies wird aber geschehen, sobald sie die Heiligkeit der Verträͤge antastet, und nach Launen den Handek anderer Nationen zerstoͤren zu duͤrfen hnr Gm In der bereits fruͤher erwäͤhnten Sitzung * r Kamsmer der General⸗Staaten vom 28sten Fe⸗ —1. Hr. Leclerc uͤber Titel 7. Buch 3. der Lhen Sericheeeeg 28 eine ausführliche Rede, von welcher wir hier einige Fee ausheben wollen: Es ist eine unbestreitbare 2721 47 8 bekannte Wahrheit, daß unter die wesentlichsten Grundlag des politischen Vereins die Unverletzbarkeit des 8. ehoͤre; ein hein es Recht, ohne welches nie ein Staat 5 gehen würde, sichert diese, und kein Grund⸗ und Verfas⸗ sungs⸗Gesetz ist uͤberhaupt vorhanden, durch welches jene Unverletzbarkeit 8 Bestätigung erhalten hätte. as Eigenthum ist das Recht, uͤber gewisse Gegenstände auf die undeschräͤnttest Weise zu bestimmen, vorausgesetzt, daß man keine durch die Gesetze verbotene Anwendung von ih⸗ nen mache; ja man hat wohl gar den Begriff des Eigen⸗ trums so definirt, als sei er das Recht, die Dinge, welche

uns gehoͤren, nach Gefallen entweder zu brauchen oder zu

mißbrauchen. Dieser Freiheit darf der Gesetgeber nur dann 8— Schranken setzen, wenn unvermeldliche Nothwendigkeit ihm

dies gebietet oder wenn unabwendbare Beduͤrfnisse des Staats

ein: Beschraͤnkung dieser Art erheischen. Auch mischt sich der Staat mit Recht in die Verwaltung von Besitzthümern, welche das Eigenthum von Privatpersonen sind, wenn diese

wegen koͤrperlicher Entkraͤftung oder Verstandesschwäche sich

in der physischen Unmoͤglichkeit befinden, selbst die Verwalter ihrer Guͤter zu sein; dennoch darf alsdann der Staat nie

etwas anders vor Augen haben, als das Wohl des Eigen In jedem andern Falle enthält sich der Ge⸗ 8

thuͤmers. setzgeber aller Festsetzungen, durch welche er seinen Wil⸗

len an die Stelle desjenigen der wahren Besitzer setzen b

wuͤrde. Auf diese Weise kann der 82 Gesetzes⸗Titel (Bestimmung des gesetzlichen Verfahrens bei

Staats Eintrag thut und die Rechte sowohl des Eigenthuͤ⸗ mers, als des Glaͤubigers gefaͤhrdet, für keine wo tige gehalten werden. Man wird vielleicht

anqueroute und Zahlungsunfaähigkeit schließen eine und

agen:,

bei Banquerouten 8 und Zahlungsunfaͤhigkeit) da er einem der Grundgesetze des

dieselde Vorstellung ein; nur bezieht sich der erstere auf Zahg)

lungsunvermögen des Kaufmanns die andere auf das eines Das Gesetz nimmt dem erstern das

8-nenhüege.

ernere Recht der Verwaltung seines Vermögens; warum trifft es in Ruͤcksicht des letztern nicht dieselbe Veranstaltung 2 Hlerauf erwidere ich: Der Handel ist in unsern Tagen ver⸗

möge seiner Verbreitung und der unendlichen Zahl von Gee⸗.

e die er umfaßt, ein bedeutender Gegenstand der

ssentlichen Wohlfahrt; er verschafft Guͤter, die man vorhim

nscht kannte, nn⸗ den 8 der einheimischen: liegt er, so leidet der Staat; bluͤht er, so

bebt sich mit ihm

das öͤffentliche Wohl. Anders verhält es sich mit den nicht

udelnden Individuen. Vernichtet dieses nur nicht geradezu 3— Besitzthuͤmer, so gehen sie aus seinen Haͤnden in andere.

und weder sein Wohlstand, noch seine Duͤrftigkeit haben auf die öͤffentliche Wohlfahrt Einfluß. Dies ist der erste Unter⸗ schied, welcher zwischen dem Kaufmann und dem Privat⸗

Eigenthuͤmer sich findet, und den Gesetzgeber der Corge

sich zu be⸗

uͤberhebt, mit den Angelegenheiten des letztern schaͤftigen. (7) Das Vermögen des Kaufmanns ist nur ein angenommenes; es befindet in seinen Büͤ⸗ seinen ausstehenden Schulden. Diese

jenigen, welcher ihm Waaren liefert keineswe sinet er dem

weges und Mie⸗ mand kann dies von ihm fordern. In gl seine passiven Schulden unbekannt. Ia neicen b-, sind und sein anscheinender Glüͤckszustand sind di 5. er für alles ihm Anvertraute gewährt, un eines Fallirenden koͤnnte 1

82 . 1 8

8 Unvorsichtigkeit machen. 2., S 2— hier nethwendig, da das Geset seldse übe das Schascd