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Preußischen Staats⸗-Zeitung Nr. 61.
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n ur Allgemeiner 8 Spanien. besorhen. — Aus Korfu vernimmt man, daß Graf Gullle⸗ 5 58 Die zweckmaͤßigen Maaßregeln, welche die Franzoͤsischen minot daselbst angekommen und sehr verwundert gewesen „
t dem J. 1823 ergriffen haben, um ihre Garnison gegen die Verheerungen des gebbm Fiebers sicher zu stellen, haben einen so erwuͤnschten Erfolg gehabt, daß seitdem sich auch nicht die geringste Spur der erwaͤhnten Krankheit gezelgt hat, wodurch zugleich der, fruͤher oft be⸗
icrene, Grundsatz — daß das gelbe Fieber in Cadix nicht einheimisch sei, sondern alljährlich durch Fahrzeuge, aus denen, mit diesem Uebel behafteten Gegenden kommend, dahin ge⸗ bracht wird — bewäͤhrt worden ist.
Das Interesse der Cadixer Kaufleute, welche die, aus solchen Gegenden an sie gerichteten, Schiffsladungen augen⸗ blicklich bei deren Ankunft verkaufen zu koͤnnen wuͤnschen, vereint mit der nicht immer gleichen Zuverlaͤssigkeit der aͤrzt⸗ lichen Atteste, erscheinen als die wahren und alleinigen Ur⸗ sachen der Verbreitung des gelben Flebers in Cadix, welches leider auch fast alljährlich die in der Näͤhe gelegenen Staͤdte als Rota, Puerto de Santa Maria, Puerto Real und die Ortschaften an den Kuͤsten Andalusiens heimsucht.
u Befolgung der Quarantaine⸗Gesetze hat nach Inhalt des Diario mercantil de Cadix, die Ober⸗Sanitaͤts⸗Commis⸗ — zu Cadix, auch dieses Jahr, so wie gewoͤhulich, der da⸗
gen Handels⸗Kammer (el Tonsulado) eroͤffnet: daß vom 1. zuni bis zur letzten Haͤlfte des Monats November keine chiffe zugelassen werden sollen, welche aus dem Mexicani⸗ schen Meerbusen, den Antillen, von der Costa Firma, von New⸗York, Philadelphia, Baltimore und von den uͤbrigen
Militair⸗Behoͤrden in Cadix sei
— von Süd⸗Carolina, so wie aus irgend einer andern
legend, wo diese Krankheit herrscht, kommen, sie muͤßten denn untruͤgliche Beweise beizubringen im Stande sein, daß sie, fuͤr den Fall wenn sich Kranke am Bord befaͤnden, oder auf der Reise Jemand gestorben ware, bereits die noͤthige Quarantaine im Lazareth von Mahon gehalten haͤtten, oder auch in den Inseln Bayonas de Vigo für den Fall, daß sich unter dem Schiffsvolke keine Spuren von Krankheit gezeigt haͤtten, in welchem letzten Falle, wenn es dem Interesse der Consignatarien angemessen scheinen sollte, es den Schiffen auch verstattet wird, sich nach Mahon in Quarantaine zu
legen.
nißstrafe, zur 1
starken Verweisen virt oder niederge
Waͤhrend des Jahres 1826 wurden in 9 Trlpunalen dieses Landes an Cvilprocessen 38850 entschieden sund 595 waren unbeendet geblieben; an fiscalischen Verfahren in Civilangelegenheiten waren 18783 beendigt; 151 schwebten noch. Abgemacht wurden 14274 Criminalprozesse; 982 blie⸗ ben zurüͤck. An siscalischen Verfahren in Communalangele⸗ genheiten wurden 5069 verhandelt, wovon 10 unbeendet blle⸗ ben. Der Berichterstattungen gab es 493; bei eben diesen Tribunalen, worunter jedoch 82 das Criminalgericht zu Madrid fehit, Renl Safa de Cosa y Corte genannt; ver⸗ urtheilt wurden wegen Meuchelmord 1233; wegen Kinder⸗ mord 13; wegen Selbstmord 16; ferner 1 als Menschen⸗ fresser; wegen absichtlicher Verwundungen 1773; wegen öͤffentlicher und thaͤtlicher Verletzung der Schaam 133; wegen Nochzucht 52; wegen Injurien 369; wegen Gotteslästerun⸗ acn Ferner kamen vor; Mordbrenner 56; Dlebstähle 16203
alschmüͤnzer 10; 43 Verfälschungen von Documenten und
ochverraͤther; 10 Unterschleife und 2782 Exc
iede 8 —2 ver⸗
schiedener Art. In obigen 9 Tr 782 Excesse ribunalen 3
zum Tode 167 9 T en wurden verurtheilt
z zu öffentlichen Arbeiten 4960; zur Gefäng⸗ gst ebenslaͤnglichen Einsperrung und Verbannung 1217; zum Land⸗ und Seedlenste 479; zu Geldstrafen und
7038; begnadigt wurden 194; und absol⸗ schlagen wurden 1552 Sachen. Unter
— 9 Tribunalen fehlen jedoch die Verichte der Audlencias
von — Arragonien, den Canarischen Inseln, und Täürkel und Grlechenland.
Blacsen Sreiben aus Wien — 28 Febr. (im neuesten
letzten Nachtiagemelnen Zeitung) enthaͤlt Folgendes: Unsere
Nach denselben . ales Konstantinopel sind vom 5ten d. M.
ss soll die Pforte die Verfol die
e Verfolgung gegen nns eingestellt, und das Senas des Pa⸗ Internuncius sei 5 haben. Es heißt ferner, unser Herr d b rant, und habe um Urlaub angehalten, er ihm auch bereits dewilligt e1n n felner Aberenhas⸗ werde Hr. v. Hußar einstweilen die Geschaͤfte der Mislion
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sei, keinen seiner Collegen daselbst anzutreffen. Vielleicht ist daher auch sein Aufenthalt zu Korfu nicht von langer Dauer. Der Russische Botschafter, Hr. v. Ribeaupierre, der in Triest angekommen ist, will dem Vernehmen nach zu Lande nach An⸗ cona gehen, und von da nach Korfu zuruͤckkehren. Hr. Strat⸗ ford⸗Canning soll zu Ancona Depeschen gefunden haben, die ihn bestimmten, nach London zu reisen. Es heißt, er werde in seinem Botschafterposten durch Lord Strangford ersetzt wer⸗ den. — Gleichzeitig schrelbt man aus Korfu, der Obrist Fabvier sei gezwungen worden, die Belagerung des Schlosses von Scio aufzuheben, und habe unter B 27 des Vice⸗ Admirals de Rigny eine Convention abgeschlossen, dis ihm freien Abzug gewaͤhrte. Graf Capo d' Istrias soll zu Aegina angekommen sein, und eine seiner ersten Amtshandlungen, als Präsident, der Befehl zur Hinrichtung mehrerer über⸗ wiesener Seeräuber gewesen sein. Da der Graf keine be⸗ traͤchtlichen Fonds nach Griechenland bringt, so ist voraus⸗ zusehen, daß er bei solchen Maaßregeln bald seine Popula⸗ ritaät bei seinen Landsleuten verlieren wird, bei welchen die Seeraͤuberei zu einem eintraͤglichen Gewerbe organisitwt — ist, an dem Antheil zu nehmen, selbst ihre Primaten nicht verschmähen. — Ueber die bekannt gewordene Ankunft des Lords Cochrane in England, ist man hier sehr verwundert.
— Brasitten. .
Rio de Janeiro, 24. Dec. Vom hiesigen Handel
ist im Allgemeinen wenig Gutes zu sagen; man koͤnnte den Zustand desselben fast ein Stocken nennen. Der Cours auf London war in der letzten Zeit auf 32 pCt. notirt; aber eis— gentlich nur nominell. Das Kupfergeld wird mit 22 bis 22 pEt. Agio gekauft; selbst die nothwendigsten Lebensbeduüͤrf⸗ nisse haben unerhörte Preise erreicht, und um so sehnlicher sieht man im kuͤnftigen Jahre der Ruͤckkehr guͤnstigerer Ver⸗
haͤltnisse, namentlich dem Frieden mit Buenos⸗Ayres und der Regulirung der Staatsschuld und der Bank entgegen. 8 Unter mehreren neuerlich erschienenen Gesetzen ist zu err: —— waͤhnen: 8 1. Ein Gesetz vom 27. Nov. d. J., wonach die Proa duete und Waaren von Asien, eingeführt durch Fremde oder— unter fremder Flagge, in den Zollaͤmtern des Reichs zur Einclarirung zugelasfen werden, und ohne Rücksicht darauf, welche Fremde 5 einfuͤhren nur 15 pCt. Eingangsrechte zah⸗
len sollen. Es scheint nicht, daß diese Bestimmung, obwohl die Fas⸗ 8 sung nicht ganz unzweifethaft ist, auch auf Astatische Pro-⸗ duete, wenn sie von Curopa aus eingefuͤhrt wuͤrden, anmug.. wendbar sel. 2. Ein Gesetz vom 25. Oet. wonach in jeder “ vinz des Reichs die Haͤlfte der gegenwaͤrtigen Rechte der Einfuhr, Verladung, Wiederausfuhr und der unter der Bee,. zeichnung Consulado da Sanida begriffenen Rechte auf drei Jahre verpachtet werden soll. . 3. Ein Gesetz vom 23. Oct., wonach die Assignanten bei den Zollaͤmtern des Reichs, welche, unter Buͤrgschaft füur die zu erlegenden Abgaben, Waaren einelaͤriren, kuͤnftig 88 eine Praͤmie von ½ pCt. pro Monat von der Summe, fuäͤr welche sie in den Assignaten debitirt sind, entrichten muüͤssen. * Man besorgt hiervon Beschwerung des Handels, indem bei dem uͤblichen langen Credite Niemand sich gern zur Zah⸗ 9— 1 lung der Praͤmie bequemen sondern es 2—ö2 wird, Beziehung seiner Waaren aus dem Zolle sich strenger an den augenblicklichen Bedarf des Marktes 28 halten. 4. Ein Gesetz vom 5. Nov. hebt die Inspections⸗Be⸗ hörden des Zuckers, Tabacks und der Baumwolle auf, und 9 deren Gerichtsbarkeit an die gewöhnlichen Gerichts⸗ 8 staͤnde. 8 ene ursprünglich als Aufsichts⸗Anstalten zum t 2 der Zeber errichtete Behoͤrden waren ümähiig 2—— Zwecke fremd geworden, * der e⸗ 1— n n 5. Ein Decret vom 27. Nov. sucht d — abzuhelfen, welche durch das schlechte . .e 4 sche Kupfergeld (Provinzial⸗Muͤnze) in Bahia entstanden ist,.. Aüle und sede Kupfermünzen, welche in in Umlauf 8 fünd, sollen gegen Kupfermünze vom Gewichte, Werrhe und “ Gepraͤge der in Rio de Janeiro gangbaren und Schazttz E“ ¹Heerrese mesez zzzh 5 I
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und wirkten hemmend auf den Gang
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