1828 / 71 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

und mit ihm zugleich unsere Finanzen verbessern. Fele⸗ werden sich immer verstehen, wo es die Wohlfahrt ihres Landes gilt.“ Der Minister beruͤhrte hierauf einige andere Segenstaͤnde, welche fuͤr das Ausland von keinem besonderen

Interesse sind. Sie betrafen hauptsächlich den Bau des neuen Finanz⸗Hotels, die Errichtung einiger Casernen, die

Anlegung neuer Korn⸗Magazine, die Wiederherstellung des Hötels der Posten und dergleichen, welche Bauten durch beesondere Gesetze angeordnet worden sind. „Meine Herren,“ so schloß der Redner, „das Deficit der 17 Millionen in dem 2 Budget fuͤr 1829 ist lediglich das Resultat der Herabsetzung * der Steuern. Was die Summe der 200 Millionen anbe⸗ langt, mit welcher Frankreich am Schlusse des laufenden Zahres im Ruͤckstande sein duͤrfte, so wird dieselbe vielleicht

8 durch eine hoͤhere Einnahme, als die von uns angenommene, 5 gedeckt werden. Fast die Haͤlfte dieser Summe wird sich

ine es durch die Erstattung der fuͤr Spanien re ess. (Gelaͤchter und Aeußerun⸗ gen des Zweifels.) Diese Vorschuͤsse belaufen sich bereits auf 89,600,000 Franken. (Laͤrm; einige Srimmen rufen: aber Spansen wird uns diese Summe nie bezahlen. Der Minister wiederholt die Phrase, und faͤhrt fort:) „Wir ha⸗ 2 ben nicht geglaußt, daß wir Ihnen den Vorschlag machen 8 8 muͤßten, dieses Deficit durch Treirung von Renten C(hört, hooͤrt!) zu einer Zeit zu decken, wo die den Emigrirten be⸗ willigten 30 Millionen Renten erst zum dritten Theile in * Umlauf gebracht worden sind, und wo das Princip der Ein⸗ setzung des Tilgungs⸗Fonds noch eine nachtheilige Aenderung erleidet. (Neuglerige Bewegung.) Wir beschränken uns da⸗ her darauf, Sie zu ersuchen, uns zur Bestreitung der Be⸗ arfnisse des öͤffentlichen Schatzes fuͤr 1829, zur Ausgabe Köͤ⸗ niglicher Bons zu ermaͤchtigen, ohne daß diese jedoch die CSumme von 150 Millionen uͤbersteigen duͤrfen. Was die gegenwaäͤrtigen unvorhergesehenen Ausgaben betrifft, so wird die Bank uns die Mittel an die Hand geben, uns die be⸗ noͤthigten Fonds dazu unter annehmbaren Bedingungen zu verschaffen, und die gedachten Bons vorlaͤusig noch zuruͤck zu halten. Wir haben sogar Ursache zu glauben, daß wir von diesen Bons nicht mehr als etwa 100 bis 120 Millionen bhrraauchen werden. Da indessen jetzt die Zahlungen fast

eceben so schnell als die Einnahmen erfolgen, und da 88 es moͤglich ware, daß die Fonds, woruͤber der Schatz Ecl gebieten hat, ihm mehr oder weniger entzogen wuͤr⸗

den, so muß derselbe die Befugniß haben, die geleerten

Cassen durch Credit⸗Mittel schnell Hihben zu fuͤllen. Mein⸗ Heerren, wir rechnen auf Ihren maͤchtigen Beistand; er ist . hoͤchst nothwendig; aber unter demselben und indem vwiir alle unsre Kräfte anstrengen, die Huͤlfsquellen der oͤffent⸗ lichen Wohlfahrt zu vermehren, glauben wir, daß es uns . gelingen wird, das Gleichgewicht in der Staatseintahme

And Ausgabe unverzuͤglich wieder herzustellen. 7 Nach Be⸗ endigung dieser Rede betrat der koͤnigliche Commissarius Herr Bourdeau die Tribune um der Versammlung die ge⸗

dachten drei Gesetz⸗Entwuͤrfe vorzulesen; der Praͤsident be⸗ scheinigte dem Finanz⸗Minister die Vorlegung derselben, und Kberwies sie den Buͤreaur zur Prüfung. Die Sitzung wurde uum 3⁄¼ Uhr aufgehoben, und es erfolgte demnoͤchst die neue 8 Zusammenstellung der Büreaux. Die naͤchste öͤffentliche Sit⸗ zung worin der Minister des Innern der Kammer eine Mitthei⸗ ung zu machen haben wird, ist auf den 15. Marz anberaumt. (Die uͤbrigen Nachrichten aus Paris siehe in der Beilage.) 85 Großbritanien und Irland. Parlaments⸗Verhandlungen. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses uͤberreichte der Präsident des Fi⸗ 4 nanz⸗Ausschusses Sir H. Parnell, den ersten Bericht des⸗ selben; er wurde ohne Weiteres zum Druck befördert. Deer nach Newgate geschickte Zeuge Fox, wurde hierauf vor⸗ gefuͤhrt; der Sprecher errheilte ihm im Namen des Hauses Ainen Verweis, worauf er auf sreten Fuß gestellt wurde. H. Harvey trug demnaäͤchst in Verfolg seiner fruͤheren An⸗ zeige (S. das gestrige Blatr) darauf an H. Crompton auf . Freitag um über die in East⸗Retford

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1 1 henne Be jungen ₰—— zu werden. . v⸗ es wies ein aͤrztliches Attest zum Beweise vor, daß H. Tromp⸗ on gegenmaͤrtig krank und nicht im Stande sei, wie er es sich ,E re, im Hause zu erscheinen. Er hat mich, küußhr er fort, ermaͤcheigt zu erkläͤren, daß er keineswegs die

Absicht habe sich der Untersuchung, welche das Haus fuͤr 8 übme sn Ane. zu wohl aber hege er einigen e die Competenz des Hauses ihn zu ver⸗ höoͤren. H. Peel bemerkde, daß ben früheren aͤhnlichen Ge⸗

egenheiten, wo das Haus beschlo sane 3 zur Ablegung eines Zedses bun, aadung oͤfters die lausel enthalten habe: 182 ‧⸗ far

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in der Englise

gut finden,“ weshalb die Vorgeladenen sich auch manchmal geweigert haͤtten, Rede und Antwort zu geben: gewoͤhnlich aber haͤtten sie sich spaͤterhin entschlossen, den Anforderungen des Hauses zu genuͤgen, und niemals sei die Sache so weit gekommen, daß die Vorgeladenen in den Tower geschickt worden waͤren. Er bezweifele seiner Seits das Recht des Hauses nicht, es scheine ihm aber, daß es unnoöͤthig und mithin un⸗ angemessen sei, Herrn Crompton zu verhoͤren, da dasjenige, was er aussagen koͤnnte, bereits auf andere Weise festgestellt worden sei. Da sich mehrere Mitglieder in aͤhnlicher Art aussprachen, so nahm Hr. Harvey seinen Antrag zuruͤck. Als hierauf der Bericht des Ausschusses uͤber die Muting⸗ Bill von Sir A. Grant eingereicht wurde, erhob sich Lord Nugent um ein Amendement, wodurch die Leibesstrafen in⸗ der Armee abgeschafft werden sollten, in Antrag zu bringen. Man hat, sagte er, gegen diesen schon oft gemachten Antrag⸗ eingewendet, daß der Soldat im Au enblick, wo er sich an⸗ werben laͤßt, wisse, daß er sich der Moͤglichkeit einer solchen Strafe (Peitschenhiebe) unterwerfe. Ist dies aber, frage ich, ein Grund, um nicht andere und bessere Geundsaͤtze ein⸗ zufuͤhren? Ist ferner diese Strafe fuͤr die Eingebornen eines Landes, wo sie sich einer so ausgedehnten bͤrgerlichen Frei⸗ sen erfreuen, passend? Kann solches Straf⸗System die Ge⸗ üuͤhle und den Geist erzeugen und erhalten, die fuüͤr die Armee so wuüͤnschenswerth sind und endlich giebt es denn keine Strafe, welche an der Stelle jener demuͤthi⸗ enden und unwuͤrdigen Zuͤchtigung angewendet werden ann? Ich habe in dieser Beziehung mehrere angesehene Officiere befragt und sie sind mit mir einerlei Meinung ge⸗ wesen. Bei solchen Strafen geht der ritterliche Geist, den man im Militairstande zu befoördern suchen sollte, nothwendig verloren, denn die Schande ist bei ihm die unabwendbare Folge derselben; und es ist hart ein unausloͤschliches Zeichen der Infamie dem Menschen aufzudruͤcken, welcher den Pfad der Ehre zu durchwandern berufen ist. Man sage nicht, daß solche Gefuͤhle bloß in den Koͤpfen exaltirter Menschen vor⸗ handen seien. In Hochlaͤnder⸗Regimentern darf der Soldat welcher die Peitsche gefuͤhlt hat, nie wieder in sein Vater⸗ land zuruͤckkehren, er wird ein Fremder in seinem Geburts⸗ ort. Es ist die hoͤchste Zeit, daß wir solche draconische Ge⸗ setze, welche eine Schande fuͤr England sind, abschaffen. Der Redner bevorwortete am Schlusse seines Vortrages⸗ daß die fragliche Strafe fuͤr die Fälle von Trunkenheit im Dienst, Diebstahl, Betrug und körperlichen Angriffen in der Absicht eine Felonie zu begehen, beibehalten wer⸗ den sollte. Es versteht sich uͤbrigens, daß diese Ver⸗ gehen gegen Milltair⸗Personen statt gefunden haben müssen, indem sonst das buͤrgerliche Gesetz zur Anwendung kommt. Sir J. Sebright widersetzte sich diesem Antrage, weil er die angesochtene Strafe fuͤr unerläͤßlich zur Erhaltung der Dis⸗ ciplin halte, und er von der Unmöglichkeit ein Englisches Heer ohne diese Strafe zu befehligen, uüberzeugt sei. Uebri⸗ gens werde dieselbe nur äußerst selten und wenn alle andere Mittel fehlschluͤgen, angewendet. Der General Dir H. Vi⸗ vian sagte, daß er die hochherzigen Gefuͤhle des edlen Lords welcher die Sache zur Sprache gebracht habe, zwar theile; er koͤnne aber in die Abschaffung der fraglichen Strafe den⸗ noch nicht willigen, weil er die Ueberzeugung habe, daß kör⸗ liche Strafen zur Aufrechthaltung der Ordnung und Dis⸗ ciplin schlechterdings noͤthig seien. Es sei mehr die Furcht vor der Strafe als die Strafe selbst, welche man beizubehal⸗ ten wuͤnsche; der Beweis davon liege in der seltenen wendung. Er habe daruͤber genaue Untersuchung angestellt

und gefunden, daß von 314 wegen verschiedener Vergehen vor

Kriegsgerichte gestellter Soldaten, nur 12 zur Strafe der Peit⸗ schenhlebe verurtheilt worden waͤren, und mit Ausnahme von 2 llen habe die Strafe nie mehr als hundert Hiebe betragen. 12 Hume sazte⸗ er begreife nicht warum koͤrperliche Strafen len Armee nothwendig seien, da man in Hol⸗

land, Preußen, Frankreich und sogar in Rord⸗Amerika, doch sehr gut ohne dieselben fertig werde. Lord Palmerston entgegnete, die auf dem Continent gebraͤuchlichen Strafen wie z. B. der in Preußen übliche einsame Arrest, koͤnne in England wo es weder Festungen noch andere ähnliche Ar⸗ rest⸗Plätze gebe, nicht eingefuͤhrt werden, die Soldaten nach dem gemeinen Gefaͤngniß zu schicken oder sie öͤffentlichen Strafarbeit zu vperurtheilen, dieses wuͤrde 1o6r; Niemand in England anempfehlen; uͤbrigens faͤnden auf dem Continent koͤrperliche Strafen statt; der einzige Unterschled sei der, daß sie dort willküͤhrlich und in England nur nach Urtel und

Recht vollstreckt würden.

London, 11. März. Vorgestern und g war Ca⸗ binets⸗Rath im auswaͤrtigen Amte. Minister ugegen. üeͤEESEb

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