setz selbst, insbesondere gegen das durch dieses Gesetz begruͤndete Zwangsrecht, danüichelich der Abloͤsbarkeit von Weiderechten auf fremden Guͤtern und Markungen. Die Ansichten und Anträͤge Dieser wurden theils von den Mini⸗ ster des Innern, theils von dem Abgeordneten Schlayer, Werner, Gemlin dem Aeltern und andern bekaͤmpft, indem diese wiederholt ausfuüͤhrten, daß im vorliegenden Falle die Gesetzgebung ihr Gebiet nicht üͤberschreite, wenn sie unter
estimmungen, wie es hier geschehe, und gegen volle Ent⸗ schäͤdigung, Eigenthums⸗Rechte fuͤr abloͤsbar erklaäͤre. Die Frage, ob das Gesetz, wie es aus der Berathung der Kam⸗ mer hervorgegangen sei, nunmehr angenommen werde, wurde mit 62 gegen 8 Stimmen bejahend entschieden.
Stuttgart, 18. Mäarz. Se. Majestaͤt — sowohl in Betreff Ihrer Kräaͤfte als des Verlaufs des usschlags in erwüͤnscht gutem Fortschreiten begriffen.
Bremen, 11. März. (Aus einem Privatschreiben.) Nachstehendes ist die versprochene Uebersicht der hiesigen Handels⸗Verhäͤltnisse im verflossenen Jahre:
Der Fmuäßlate Handelsgang des Jahres 1826 und die geringen T. aaren⸗Vorraͤthe am Ende desselben hatten bedeu⸗ tende Zufuhren, thaͤtigen Umsatz und Preiserhoͤhungen hof⸗ fen lassen. Die Erstern trafen in diesem Jahre reichlich ein und ein groͤßerer trotz der Menge der Waaren lebhafter Um⸗ satz war auch nicht zu laͤugnen; nur die Preise im Allge⸗ meinen folgten, statt zu steigen, dem Gange des uͤbrigen Handels in Europa; besonders wurden mehrere Hauptarti⸗ kel durch Einfluß von Außen zum Weichen gebracht.
Die See⸗Einfuhr belief sich auf 14,053,408 Rthlr. wel⸗ ches, vegrachcer der Preis⸗Erniedrigung mancher Gegenstaͤnde, fast 2 Millionen Rthlr. an Werth mehr als im Jahre 1826 ausmacht. Darunter zeichneten sich Nord⸗Americanische Ta⸗ acke, Kaffe und Zucker und, verhaͤltnißmaͤßig gegen fruͤher⸗ bin, auch Baumwolle aus; bie Einfuhr der drel erstgenann⸗ ten Artikel betrug beinahe 83 Millionen, die des Letzten 500,000 Rthlr. Die politischen Begebenheiten hatten bei weitem nicht den Einfluß auf den hiesigen Handel, als man davon bei verschiedenen Veranlassungen erwartet hatte; so erwiesen sich insonders mehrere, urspruͤnglich fuͤr liberal ge⸗ haltene aaßregeln Englands, namentlich diejenige, wo⸗ nach Deutsche Schiffe die Producte ihres Landes nach den Englischen Colonieen fuͤhren duͤrfen, in ihrer Anwen⸗ dung mehr drückend als foͤrderlich für unsern Handel. Der
dem Innern Deutschlands wurde Bremens Kaufleuten so bedeutend erweitert, Sace zbets Arntkein, veee⸗ tet die Zu⸗
seit 1813 und 181 eer meisten früͤ⸗ masi * vereage dieden dennoch keine unverhältniß⸗
Die Einfuhr auf der Ober 3 — Preußen, en Becehün 2. füͤhrten raffinirten Zagobriken Each der Ostsee hier durchge⸗ Die Feist wohl auf 100 00 chlrentes 82
70 Rthlr. an Werth belaufen. Rthlr. wozu Preußen, ürts belief sich etwa auf 6,630,357 Das Total der
ungefahr 3,159,070 Rthlr. beitrug. 1,600,000 Rchir1uefabe Schlesischen Leinen war gegen Westphaͤlischen, Hegts ac Sen fast 700,000 Rthlr. von 2 *„v. vw. er 719,671 2 Büchennten den Lebteren fuͤr 888,841 Rczir 219,821, 18 600,000 Rthlr. I. gebliebenen Vorraͤthe bellefen sich uͤber an Saͤchsischen und üben- Schlesischen, üͤber 100,000 Rthlr. und 8 groͤbern Neincc0J1000 Rthlr. an Westphaͤlischen Provj „ genstaͤnden wurge ngcetreide, Fruͤchten und dergleichen Ge⸗ vehr 1826 verfüͤhrt ts nach fremden Welttheilen, wie im ie Ausfuhr von die hiesigen Preise zu hoch standen. katen nahm dagegen eseraneh unw⸗ en⸗ und andern Fabri⸗ Mit 8. b uu. um, als Großbritanien setzte ea bedeutend weniger
frůͤ Ganzen Faess ze. sodes Zec⸗ es weniger von daher, im
sehr geri Unter den verhaͤltnißmaͤßig 8 insend s
zur 18 8- ven gan befanden sich auch einige Leinen diesem
Jahre ein nigten Staaten von Nordamerika fand in ker als 1820 Srsehe bedrutender erkehr und 2 stäͤr⸗ Millionens nndem dorther mit 81 Schiffen, fuͤr 3¼ unserem Hafen dahin wacn eingingen. Die usfuhr von bestand aus den gewahaüeh e neswe es außerordentlich und Wollen⸗, „ Artikeln, gröͤßtentheils Leinen, Von Westindien betrunh aaren und etwas Hanf. 1829, nämlich 3,890,208 deeenEinfahe, vieder mehe ale war theils die Folge sortwoͤhrende 18.S; 8
Inland. 2 Stettin.
estindien fuͤr Aussendungen nach Mexico, theils auch wie⸗ Abladungen nach St. Thomas, und endlich von Retouren fuͤr Aussendungen von Großbritanien, die hieher besser als direct rendirten. Am Meisten lieferte die Insel Cuba, naͤmlich mit 27 Schiffen fuͤr 2,0890,700 Rthlr. Von Frankreich bezog Bremen im Jahre 1827 an Wein weniger als die Haͤlfte der ageangen Einfuhr von 1826. Von den Preußischen Ostsee⸗Haäfen wurde vorzüglich an Holz und Leinen mehr bezogen, als 1826, auch etwas Ge⸗ treide, jedoch keine Leinsaat; dagegen fand mit Rußland wie⸗ der ein sehr bedeutender und vermehrter Umsatz statt, indem die Einfuhr von 1827 die des vorhergehenden Jahres um 50 pEt. und um mehr uͤüberstieg. So gingen an Roggen 3000 Last von dort ein. 1 uneesohe auf den eahssch ang ausgegangenen drei Schiffe lieferten einen “ 8 fast 53,000 Rthlrn. r kei. . Aus Bucharest vom 1. März meldet die Allgemeine Zeitung: ꝓ Briefe bis zum 15. Febr. aus nopel hier, nach welchen ein neuer Versuch der Minister In⸗ Oesterreich und Preußen, die Pforte zur Annahme der In tervention zu vermoͤgen, vom Reis⸗Effendi mit sehr —5 schen, an die Dragomans gerichteten Ausdruͤcken zuruͤckge⸗ wiesen worden ist. In der Hauptstadt hatte sich uͤbrigens nichts veraͤndert. Merico.
Nach dem neuen Mexicanischen Tarif vom 16. Nov.
v. J. muͤssen alle Schiffe, die aus fremden Haͤfen kommen, 17 Reales Zoll für jede Tonne bezahlen; so wie fremde Schiffe laͤngs der Kuͤste mit den Hasen des Freistaates nicht verkehren duͤrfen. Alle Artikel, die in dem Tarife nicht naä⸗ her aufgefuͤhrt sind, sollen 40 pCt. Zoll vom Werthe zahlen, und alle Guͤter, die direct aus der Gegend, wo sie producirt oder fabricirt worden, in Schiffen unter Mexicanischer Flagge ankommen, sollen ein Sechstel weniger an Zoll entrichten, als wenn sie in fremden Fah gen anlangen. Ganz zollfrei sind unter Andern 9g Irriten, Quecksilber, Holz zum Haͤuserbau, gedruckte Buͤcher ꝛc., Schiefer aller Arten, ma⸗ thematische und optische Instrumente, Geraͤthe zum Ackerbau, flanzen und Saͤmereien. — Von den Waaren, deren Ein⸗ uhr verboten ist, moͤgen hier stehen: als: Anis, Küͤmmel, Zucker, Caffé, Reis, Lede.) Talg, Gold⸗und Silber⸗Borten, Kupfer, Blei, Waizen und Waizenmehl, Steingut, Salz, Taback ꝛc. Alle Erzeugnisse des Freistaats sind von jedem Ausfuhrzolle frei, ausgenommen Gold und Silber, gemuͤnzt oder verarbeitet, wovon jenes 2 pCt., dieses 3 ½ pCt. vom Werthe zahlt. Dagegen ist es bei Strafe der Confiscation verboten, Erze auszufuͤhren. An Einfuhrzoll entrichten: Bier in Bouteillen 6 Schill. 3 Den. pro Dutzend; Brannt⸗ wein 16 Schill. 8 Den. pro Arroba; Eisen, unverarbeitet, 8 Schill. 4 Den. bis 10 Schill. pro Centner, verarbeitet, 1 Pfd. Sterl. 5 Schill. bis 1 Pfp. Sterl. 13 Schill. 4 Den⸗ pro Arroba; Zink pro Kiste 1 Schill. 3 Den; Tuch pro Vara 2 Schill. 6 Den.; Leinen: Arabias 5 Deu. und Bre⸗ 24 tannias 10 bis 6 Den. pro Vara; Creas 5 Den.; Platillas
Seit dem Jahre 1823 erfreut sich auch un⸗
sere Stadt einer Schifffahrtsschule, dergleichen in der neue⸗ ren Zeit in mehrern groͤßern und kleinern⸗ See, und Han⸗ b delsstaͤdten errichtet worden sind. Die Zahl der Schuͤler ist 2 für jetzt auf zwöͤlf festgesetzt, deren Aufnahme eine sorgfäͤl⸗ 8 tige Pruͤfung vorhergeht. Der Unterricht beschraͤnkt sich . auf Arithmetik, Mathematik, Zeichnen, Geographie, Astro⸗
nomie und die eigentliche Schifffahrtskunde in ihrem ganzen Umfange und dauert ein volles Jahr. Die Anstalt ist von unserem Staate sehr freigebig ausgestattet worden; sie hat
ihr zweckmaͤßig eingerichtetes Local am Pladerin, in einer schoͤnen, zu astronomischen Beobachtungen Se 8
neten, Gegend und besitzt, außer einer kleinen ibliothek, 1 einen vollständigen guten Lehr⸗Apparat. Nach Beendigung 2 des Lehr⸗Cursus muͤssen sich diejenigen, welche als Steuer⸗
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leute ein Schiff uͤbernehmen wollen, der vorschriftsmäßigen 2 Staatspruͤfung unterwerfen, welche der Reglerungsrath Scabell anordnet und leitet. Fuͤr diejenigen Steuerleute, 8
welche Seeschiffer werden wollen, und noch einer nähern Vorbereitung auf die von ihnen zu dem Behufe zu beste⸗ bende abermallge Pruͤfung wünschen, ist fuͤr die Dauer der Wintermonate ein besonderer Nachhuͤlfs⸗Unterricht bestimmt, welcher den Unterricht der Schiffahrtsschule welter fortseben und die Bildung der Seeschiffsfüͤhrer gewissermaßen vollen⸗ den soll. “ 11öe.“ 2*