1828 / 82 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

sterium nicht von Tag zu Tag einen unbedeutendern und dem Wohle des Landes widerstrebendern Charakter an⸗ nähme. Welche Rolle wuͤrde der beredte und uner⸗ muͤdliche Vertheidiger der Oeffentlichkeit neben Herrn v. Martignac spielen, den schon die (oben erwaͤhnte) Proposi⸗ tion des Herrn B. Constant so sehr allarmirt hat? Was wuͤrde er mit Collegen anfangen, deren Schritte durch die Raͤnke desselben Villele gehemmt werden, den Hr. von Chaͤteaubriand stets mit einer so ehrenvollen Beharrlichkeit bekaͤmpft hat? Es gab eine Zeit wo man annehmen durfte, daß das Ministe⸗ rium sich durch einige Maͤnner von ausgezeichnetem Talente verstaͤrken wuͤrde; seitdem dasselbe aber einen so heillosen Weg eingeschlagen hat, seitdem es ein Vergnügen darin zu finden scheint, die von ihm erregten Hoffnungen wieder zu zerstoͤren, laͤßt sich nicht wohl absehen, wie ihm wieder aufzuhelfen wäͤre, noch welcher eminente Staatsmann sich eines so schwie⸗ rigen Geschaͤfts unterziehen wuͤrde.“

Zwei Geistliche und der Graf von la Bourdonnaye, sollen sich von der, zur Untersuchung des Zustandes der klei⸗ nen Seminarien niedergesetzten Commission gaͤnzlich zuruͤck⸗ gezogen haben. 8 1

Nach einer Verfuͤgung des Finanz⸗Ministers werden die saͤmmtlichen Pariser Tagesblätter vom 1. k. M. ab nur bis 2 Uhr Mittags auf der Post angenommen. Diese Bestimmung ist die Folge einer bei dem gedachten Minister eingereichten Bitt⸗ schrift der Zeitungs⸗Redactoren selbst, worin sie daruͤber Klage uͤhrten, daß die Gazette de France bisher das Vorrecht atte, ihre Exemplare bis 5 Uhr Abends zur Post zu liefern.

Der Constitutionnel macht die Bemerkung, da zu einer Zeit, wo die Rolle des Diplomaten wichtiger sei, als jemals, die meisten Franzoͤsischen Gesandten im Aunslande sich in Paris befinden: als der Herzog von Blacas aus Neapel, der Vicomte von St. Priest aus Spanien, der Herr von Rayneval aus der Schweiz, der Baron von Mareuil aus den Vereinigten Staaten; eben so seien, gerade in dem Au⸗ genblicke wo die Angelegenheiten des Orients mit dem groͤß⸗ ten Eifer betrieben wurden, weder der Marquis von Caraman in Wien, noch der Fuͤrst von Polignac in London gewesen; den Baron von Vitrolles habe der Koͤnig schon seit Mona⸗ ten zum Gesandten in Florenz ernannt, er sei aber immer noch in Paris; auch die Gesandtschaft in St. Petersburg sei schon seit geraumer Zelt unbesetzt; zwar spreche man jetzt von der Ernennung des Herzogs von Mortemart an die Stelle des Grafen von la Ferronnays, doch sei diese Ernen⸗ nung immer noch nicht amtlich bekannt gemacht worden.

Das 16te Linien⸗Infanterie⸗Regiment, und 4 Com⸗ pagnieen des 2ten Ingenlieur⸗Regiments sind am 15ten, 16ten und 18ten d. M. von Montpellier nach Toulon 5—

Die Gesammtzahl der noch auf halbem Sold stehen⸗ den Officiere, denen die (gestern erwähnte) Verordnung Bewilligung eines Wartegeldes zu Gute koͤmmt, bel 88 sich auf 1250, und der Betrag ihres jetzigen Halbfoldes auf 979,500 Franken. Außer diesen 1250 Offi⸗ cleren haben aber noch 360 andere, deren Halbsold bereits in dem Zeitraume von 182 ½¼ aufgehoͤrt hat, an das bewil⸗ ligte Wartegeld Anspruch. Die gesammte Ausgabe wird sich ür die letzten 6 Monate des laufenden Jahres auf 380,000 ranken, fuͤr 1829 auf 760,000 Franken, und fuͤr die fol⸗ Jahre im Durchschnitte auf 5 bis 600,000 Franken elaufen.

Das Journal des Dobats stellt in Bezug auf die neue⸗ Ereignisse in Lissabon folgende Betrachtungen an: „Eng⸗ and scheint endlich seine wahren Verhältnisse zu Portugal klar erkannt zu haben. Seine Truppen werden der Usurpa⸗ tion Dom Miguels keinen Vorschud leisten. Ein so läͤcher⸗ licher Ausgang der Besetzung Portugals durch eine Engli Armee häͤtte auch das Londoner Cabinet mit Schmach be⸗ deckt, und die, der Erhaltung des allgemeinen Friedens ge⸗ brachten Opfer wuͤrden „½ sen Frieden selbst trauriger als den Krieg gemacht haben. Rothgedrungene Lagen haben das Gute an sich, daß sie alle Kraͤfte zu einem Zwecke ver⸗ einigen und jede Meinungs⸗Verschiedenheit verschwinden las⸗ sen. Die Lage Englands in Bezug auf Portugal ist aber tlar und deutlich. Der Infant Dom Miguel verdankt seine Rechte allein seinem Bruder und dem auf die Verfassung abgelegten Eide. Als verfassungsmaͤßiger Koöͤnig wäaͤre er aber kein rechtmäßiger Herrscher, und als absoluter Koöͤnig wuͤrde er in doppelter Beziehung ein Usurpator sein; in beiden Fällen aber waͤre das Buͤndniß Englands mit einer Regierung, an deren Spitze Dom Miguel sich, die Krone auf dem Haupte, stellte, gebrochen, dagegen wuͤrde es mit Dom Pedro fortbestehen, und wir sehen nicht ein, wie Eng⸗

land den bestehenden Tractaten oder dem Völkerrechte zuwi⸗ der handeln würde, wenn es die unbestreitharen und unver⸗

jährbaren Rechte seines einzigen und wahren Verbuͤndeten, des Kaisers von Brasilien, mit Hin seiner bereits in Portugal ste⸗ henden Truppen gegen eine Haud voll Apostolischer vertheidigte. England erkennt sich das Recht nicht zu, in die innern Angele⸗ genheiten Portugals einzuschreiten. Dieser Grundsatz ist auch an und fuͤr sich fuͤr die Erhaltung der Staaten zu wesent⸗ lich, als daß man die Weisheit und Nuͤtzlichkeit desselben be⸗ streiten koͤnnte. Hier handelt es sich aber nicht um Worte, sondern um die That. Die Portugiesische Verfassung ver⸗ tritt die Stelle Dom Pedro's und seiner Rechte. Ob diese Verfassung unter Englischem Einflusse in Rio⸗Janeiro ent⸗ standen sel, ob sie in allen ihren Puncten den Beduͤrfnissen des Volkes vollkommen entspreche, davon kann jetzt keine Rede mehr sein. Sie uüber den Haufen stoßen, beißt aber die Rechtmaͤßigkeit des Hauses Braganza angreifen; und, bei einem so traurigen Schauspiele, ein muͤßiger Zuschauer bleiben, heißt die Usurpation billigen. Die Anwesenheit des neuen Fansüschen Gesandten in Lissabon, Hrn. Lamb, scheint der Politik Englands einen entschiedenern Charakter gege⸗ ben zu haben, als den bisher von Herrn W. A'Court ver⸗ folgten Weg. Hr. Lamb hat in einem critischen Augenblicke seine Befugnisse uͤberschritten, die Einschiffung der Engli⸗ schen Truppen suspendirt und die, zur Bezahlung der apo⸗ stolischen Parthei, in London geliehenen 50,000 Pfd. Sterl. mit demselben Schiffe wieder nach England zuruͤckgehen las⸗ sen, welches mit dieser Summe bereits im Taso eingelaufen war. Diese kraͤftige Maaßregel ist in London beifällig auf⸗ enommen worden, und in diesem Augenblicke überbringt ogar ein Courier dem gedachten Gesandten noch ausgedehn⸗ tere Vollmachten zur Fortsetzung der Occupation Portugalg. Ueberall scheint die Rolle der Diplomaten ausgespielt sein; diejenigen unter ihnen, die nicht schon durch Admiräle oder commandirende Generäle ersetzt sind, haben Flotten oder Regimenter zu ihren Befehlen. Aus einem solchen Zu⸗ stande müssen andre Dinge, als diplomatische Noten her⸗ vorgehen. Bald werden Bulletins die Stelle der Depeschen vertreten.“ Großbritanien und Irland. Parlaments⸗Verhandlungen. Nachträglich thei⸗

len wir Einiges aus der Rede mit, worin der Marquis v. Lansdowne die Veranlassung und die Bestimmungen der beiden Bills auseinandersetzte, welche er am vorigen Diensta dem Oberhause vorlegte. Er erinnerte zuerst an Dasfe⸗ nige, was sein Amtsvorgaäͤnger, welcher auch sein gegenwaͤr⸗ tiger Amtsnachfolger sel, zur Verbesserung der peinlichen Gerichtspflege gethan habe und sagte, er habe sich verpflich⸗ tet gefuͤhlt, waͤhrend der Zeit, wo er im Amte gewesen, in dieser Bahn vorzuschreiten. Durch das eine der beiden Ge⸗ setze, welche er jetzt in Vorschlag bringe, sollten die in 56 verschiedenen Acten zerstreuten, zum Theil noch von Hein⸗ ch III. herruͤhrenden Bestimmungen in eine zusammen 8e aßt werden. Viele derselben haͤtten eine nothwendige Ver⸗ nderung erlelden muͤssen; namentlich habe es ihm nothwen⸗ dig geschienen, die gesetzlichen Bestimmungen, die Verklagung von Mͤrdern betreffend, zu modificiren, da z. B. nach den jetzt bestehenden, der Moͤrder seines Ehegenossen, seines Dienstherrn, besser gestellt sei, als der gemeine Moͤrder. Eben so wichtig habe es ihm geschienen, in Ansehung der* Gesetze uͤber Angriff auf Personen, eine Aenderung vorzu⸗ nehmen, da nach der Fassung derselben es sich, wenn die An⸗ klage nicht vollkommen mit den Worten des Gesetzes und mit der geschehenen That uͤbereinstimme, ereignen koͤnne, daß ein Schuldiger allein wegen dieses formellen Mangels frei⸗ gesp wuͤrde; dieses habe namentlich vor Kurzem mit einer on stattgefunden, welche angeklagt war, einen Menschen mit einem stechenden oder schneidenden Instru⸗

und die den Beweis führte, daß

m b 2 . Seechenges bedient habe, womit man weder eine Stich⸗ noch eine Schnitt⸗Wunde bei

Au be er es für angemessen gehalten, Bestim⸗ V— 8 Gesetzes, wonach das irßen nach Jeman⸗ dem mit einem Feuergewehre als Mordversuch angesehen werde, dahin abzuändern, daß geladene Gewehre uͤberhaupt ohne Erwähnung des ßeuers benennt wuͤrden, well 2s ja Schießgewehre gebe, welche keine Feuergewehre selen. Die zweite Bill bezieht sich auf die Beweisfuͤhrung durch Zeugen. Redner bemerkte in dieser Beziehung, wie auffallend es sel, daß, nachdem seit so langer Zeit 8. Aus⸗ agen von Quakers in Civilsachen guͤltig 8. dieselben in riminalfaͤllen nicht angenommen wuͤrden (Auakers schwören nie). Die Diebe und andere Spitzbuhen wuͤßten dies recht ur und wählten sich gerade deshalb Auakers zu Gegenstaͤn⸗ ihrer räuberischen Unternehmungen. In Manchester häͤtte ½. B. eine Bande Londoner Diebe ein

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