geschaltete Clausel, beweist, wie der Globe bemerkt, daß
es dabei mehr darum zu thun war den Schein zu retten, als irgend einen wesentlichen Zweck zu erreichen, denn es ist ganz unnoͤthig Magistratspersonen, welche ohnehin verpflich⸗ tet sind fuͤr die Bewahrung der Rechte eines Jeden zu sor⸗ gen, noch besonders zu verpflichten ihren Einfluß und ihre Macht nicht zu benutzen, um diesen oder jenen Rechten Ein⸗ trag zu thun. Die Rechte und Privilegien der Kirche sind nicht mehr und nicht minder heilig, als die von jeder andern Corporation. Sie koͤnnen aber wie diese, durch Parlaments⸗ Beschluͤsse modificirt und geaͤndert werden, wenn man daher durch Einschiebung solcher Clausel beabsichtigt haben sollte, sie der ferneren Pruͤfung zu entziehen und sie vor einer ver⸗ fassungsmaͤßigen Modification zu schuͤtzen, so waͤre dieses ein verfassungswidriges und im hoͤchsten Grade verwerfli⸗ Üches Unternehmen. 8*
Man hegt in der City die Hoffnung, daß die Bemuͤ⸗ hungen des Finan⸗Ausschusses, um ansehnliche Ersparnisse zu bewirken, guten Erfolg haben werden. Selbst die Oppo⸗ sitions⸗Blaͤtter lassen dem Herzog von Wellington die Gerech⸗ tigkeit widerfahren, daß er den Finanz⸗Ausschuß hierin in jeder Art unterstuͤtze. Er soll versprochen haben, daß er alle Ersparnisse, die derselbe empfehlen werde, in Ausfuüͤhrung bringen wolle. Nach dem bisherigen Stande der Unter⸗ suchungen hofft man, daß eine Ersparniß von nicht weuiger als 2 Millionen bewirkt wird. Der 1 ist ungemein thaͤtig, er steht um 7 Uhr auf, von 8 bis 11 Uhr arbeitet er zu Hause, worauf er sich nach dem Schatzkammer⸗Amt begiebt und dort, wenn nicht Cabinets⸗Versammlungen statt finden, bis gegen 5 Uhr bleibt.
Vorgestern erstattete der Recorder von London abermals einen Bericht an den Koͤnig uͤber 23 zum Tode verurtheilte Verbrecher; 11 derselben haben das 20ste Jahr noch nicht erreicht, darunter ist ein Knabe von 12, Einer von 13, einer von 15 und zwei junge Maͤdchen von 17 Jahren; Letztere
sind wegen Straßenraubes verurtheilt. Nur drei, worunter ein Verfälscher von Banknoten, werden die Todesstrafe er⸗ leiden, die Uebrigen werden deportirt.
In Cambridge fand vorigen Donnerstag ein anmuthiger Austausch von Artigkeiten zwischen einem Richter und zwei Dieben statt. Als der Richter ihnen nämlich die Senrtenz bekannt machte, wonach sie auf 14 Jahre deportirt werden sollen, antwortete der eine Dieb: „ich hoffe, daß Ihre Herr⸗ lichkeit hier werden sitzen bleiben, bis ich wiederkomme.“ Der andere Verbrecher, beiläufig gesagt, ein Frauenzimmer, redete den Richter folgendermaßen an: „moͤge der Teufel mit Ihnen zur Höͤlle fahren und Sie dort behalten, bis ich wiederkomme; und moͤge Ihre Perruͤcke dem ewigen Hoͤl⸗ lenfeuer zur Nahrung dienen.“ Der Richter sagte hierauf dem Erstern, daß er, da er nun auf Reisen gehe, ihm den Nath ertheilen wolle, daß, wenn er es bei seiner Ruͤckkunft ür gut finden sollte, einen Englischen Richter bei der Er⸗ faae seiner Pflicht zu beleidigen, er seinen Erfindungs⸗ geist etwas mehr anstrengen und nicht den seit hundert Jah⸗ ren von Schurken, wie er, gebrauchten stehenden Witz machen sollte; was aber die artige Redensart der Lady betreffe, so habe sie in der That ein originelles Complimentar⸗Buch stu⸗ diert; uͤbrigens werde er dafuͤr Sorge tragen, daß sie bei⸗ derseits recht bald in den Stand gesetzt wuͤrden, die neue Bühne zu betreten, wozu sie sich vermoͤge ihrer ausgezeich⸗ neten rednerischen Talente so vorzuͤglich etgneten.
Rußland.
Glaubwürdigen Nachrichten aus St. Petersburg zufolge
2* der Frieden zwischen Rußland und Persten am 9. (21.) ebrnar abgeschlossen worden sein. 2 iederlande.
Bruͤssel, 25. März. Am 21sten und 22sten d. M.
ist eine neue Erderschuüͤtterung in verschiedenen Theilen der Miederlande wahr genommen worden, auch von Loͤwen wird berichtet, daß man daselbst oscillatorische Bewegungen ver⸗ spürt habe. Der Barometerstand war eben so niedrig, als bei dem fruͤheren Erdbeben. Den Abend vorher hatten Blitze die Luft durchkreuzt, und man versah sich eines Stur⸗ mes, gleich denen, die bei dem Wechsel des Winters mie dem hesicng⸗ zu erfolgen pflegen. — Selbst zu Bruͤsst bemerkte man auf aͤhnliche Art denselben Abend Blltze kalter und regnichter Luft so wie den folgenden Tag einige Donnerschluͤge. Derselbe Gewitter⸗Sturm ist auch die Ver⸗ anlaßung zu einem Ungluͤcksfalle gewesen, indem ein Tage⸗ loͤhner bei Tournap durch den Bllh getödtet wurde. Ueber das Verhältniß der Bauten in den Städten der Nie⸗ derlande giebt das Journal de la Belgique folgende Nachricht: Mehrere Personen haben gemeint, daß bei dem neuen Zustande
der Dinge Brössel von allen Niederländischen Srädten allein 1 . 8 b .
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EW“ “ * ’ WEEAö1“ ½ gewonnen habe, und daß uͤberhaupt diese Stadt sich auf Kosten der Provinzen verschoͤnere; doch der Reisende, der mehrere unserer Gegenden und Staͤdte zu sehen Gelegenheit hat, wird weit entfernt sein, diese Meinung zu theilen, da er üͤberall Werke schoͤner Art, reinliche Straßen und prachtvolle oͤffentliche Gebaͤunde sich erheben sieht. Eine unmittelbare Folge von allen diesen Bestrebungen ist aber auch der gesuͤn⸗ dere Aufenthalt, den nun die so verschoͤnerten Städte ge⸗ waͤhren und zu dessen Vervollkommnung die Behöͤrden, so viel nur immer moͤglich, beitragen. Unter den neuen Ge⸗ bauden, welche so eben errichtet werden, nennen wir zuvör⸗ derst das Rathhaus zu Namur, nach dem Entwuerse des Hrn. Blanpain zu Bruͤssel, der auch in Folge desselben als Stadtbaumeister dahin berufen ist und den Bau selbst leiten wird. Auch Termund, ein sonst weit unbedeutenderer Ort, läßt ein neues Communal⸗Haus errichten, welches mit den schoͤnsten neuern Gebaͤuden im ganzen Reiche um den Rang wird streiten koͤnnen. Dieses Gebaͤude wird ein sehr großes Viereck in gutem Styl bilden und seiner Bestimmung ganz entsprechen; es wird denselben Raum, wie das vorige, ein⸗ nehmen; auch wird das letztere dann erst abgebrochen wer⸗ den, wenn das neue so weit vorgeruͤckt ist, daß die obrig⸗ keitlichen Versammlungen darin abgehalten werden können. In Rotterdam ist man mit dem Bau eines neuen Rath⸗ hauses beschaͤftigt, welches sich durch Anordnung der eiuzel⸗ nen Theile und durch Geschmack in der Ausführung auf
gleiche Weise empfehlen wird. — Kaum waren wir, heißt
mer wegen der fuͤr die Aufnahme in das Bürger, und Bei⸗
es in jenem Blatte weiter, in den Maͤrz getreten, als a diese öͤffentlichen Arbeiten mit ernenerter Thaͤtigkeit betrieben wurden. Schon wird das Material zur Bruͤcke der Bischofs⸗ Straße, zur Fischerbruͤcke, zum Irrenhause bereit gelegt. Das Gebaͤude der Handelsgesellschaft steht schon uͤber dem ersten Geschoß und der Garten am Koͤnigl. Pallaste wird vergroͤßert. Der Pallast des Erbprinzen ist seiner Vollen⸗ dung nahe. Das Conservatorium fuͤr den Tanz ist bereits vollendet. Bei diesem Baue sind gewölbte Bogen aus Holz ge⸗ braucht worden, die dem obern Stockwerk eine bisher nie zu er⸗ reichende Festigkeit geben, und welche die Anwendung von Säulen in den untern Sälen ganz entbehrlich machen. Man hat von der⸗ selben Methode auch bei Errichtung der Boͤrse Gebrauch gemacht. Noch ist ein einziges Gebaͤude auf dem schoͤnen Oranlenpla zu errichten; aber wenn auch dies stehen wird, so wird d noch zur Vollendung der Schoͤnheit jenes herrlichen Markt noch etwas fehlen, naͤmlich eine Bildsaͤule des ersten Köͤnigs der Niederlande. Wahrlich, kein Platz kann fuͤr ein Denk⸗ mal dieser Art mehr geeignet sein, als eben dieser. Die alte Probstei von der Capelle, welche 1134 von Gott⸗ fried dem Baͤrtigen, Herzog von Brabant, dem Abt vom hege Grabe geschenkt wurde, damit er sie in eine, unter einer Aufsicht stehende Probstei der Benediktiner verwandeln moͤchte, wird abgebrochen und eine neue Straße wird bier entstehen, die aus der Geiststraße in die Ae. fuͤh⸗ ren und vielerlei alte Mauern mit einem Male verdraͤngen
wird. Deutschland.
Wüͤrtembergische Kammer der Abgeordneten. aaste Sitzung. Der Abgeordnete Schleyer erstattete gutacht⸗ lichen Bericht uͤber den Inhalt der köoͤniglichen Entschlle⸗ bung, welche die Beschluͤsse der Kammer, den Gesetzentwurf wegen des Buͤrger, und Beisitzrechts mit wenigen Aus⸗ nahmen bestaͤtigte. In das Gesetz soll nunmehr die Be⸗ stimmung aufgenommen werden, daß der Buͤrger eimer Ge⸗ melnde, unter Belbehaltung seines bisherigen Bürgerrechz das Buͤrger⸗ und Veisitzrecht Iner andern Gemeinde nur fuͤr seine Person und ohne Wirkung auf seine Ehefrau und auf seine Kinder erwerben kann. Sollte der Fall eintrere daß ein solcher Genosse zweier oder mehrerer Gemeind der öffentlichen Unterstuͤtzung beduͤrfte, so ist die Konkurrenz zu derselben, unter Beruͤcksichtigung des rein persoͤnlichen oder Famillenverbandes mit den einzelnen Gemeinden, durch die Regierungsbehoͤrde festzusetzen. Die Beschlüsse der Kam⸗
sitzrecht zu entrichtenden Gebuͤhren erhielten mit undedeuten⸗ der Abaͤnderung die Genehmigung der Regierung, so daß die gesetzliche Bestimmung nunmehr dahin geht: Die Ge⸗ bübr fuͤr die Aufnahme in das Beisthrecht darf die Haͤlfte der Burgerrechtsgebüͤhr nicht uͤbersteigen. Von der Lehtern ist das Marimum in einer Gemeinde erster Classe auf 120 Fl.⸗ zweiter Classe auf 50 Fl.; dritter Tlasse auf 25 Fl. bestimmt.
Stuttgart, 25. März. Das Beüinden Sr. Ma des Koͤnigs ist, den Umstaͤnden nach, erwuͤnscht. Ihre Ma
die Königin haben gestern zun 82 *— 8 8. 8