1828 / 85 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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9 Eö“ chen Staats⸗Zeitung Nr. 85.

und wenig Interesse einfloͤßte. Die Nation will Leben und Bewegung sehen, und der Regierung selbst muß es erwuͤnscht sein, wenn sie die verschiedenen Theile und Kraͤfte dieses Le⸗ dens jeden Augenblick leicht uͤbersehen kann. Noch wird in jenem Schreiben bemerkt, daß die Zuhoͤrer nur einen kleinen Theil des Publicums bilden; die ganze Nation wolle wissen, wmas in dem hohen Rathe, der sie vertritt, verhandelt wuͤrde; sie wolle ununterbrochen und schnell in Kenntniß dieser Ver⸗ handlungen erhalten werden. Zu diesem Behuf habe ihr bisher kein anderes Mittel zu Gebote gestanden, als die „farblosen, trockenen, aus Aengstlichkeit oder Geschäftsdrang kurzen, und daher unverständlichen Berichte in den Zeitun⸗ . a49, en⸗ der ausfuͤhrlichen , 8 . s fehle auch an geschickten no hen, welch 88* füchtige 2he scch an gesch Stenographen, welche

8 t der Rede vollstaͤndig zu Papler zu brin⸗ gen verstaͤnden. Noch mehr fehle es an unabhaͤngigen Zeitungen, die geschickte Redacteurs in die Kammer senden koͤnnten, um laine gedraͤngte und zugleich umfassende Uebersicht jeder Sitzung zu geben, mit Uebergehung alles schleppenden, die Auffassung erschwerenden Detasls und, was nicht zu, uͤbersehen sei, dDddiese Arbeiten des Redacteurs müßten nicht durch angstliche 8 5 h h aͤngstlich Censoren unnuͤtz gemacht oder zur Heimlichkeit verurtheilt awerden koͤnnen. Es ist undenkbar, (heißt es am Schlusse) daß eine Regierung, die so offen und redlich das repraͤsenta⸗ tive Regime, seinem Geiste nach, in Baiern beschuͤtzen will, nicht auch die, außerhalb der Kammer noͤthigen Ergaäͤnzungen, die Organe der oͤffentlichen Meinung, wollen foüte. Man darf vielmehr glauben, daß bisher die Zeitungen selbst ihre Aufgabe nicht verstanden haben; man darf hoffen, daß, wenn sicch eine unabhängige Stimme in ihnen ** sollte, diese, weenn sie anders nicht der bloße Wlederhall einer Faction ist, 8 * unterdruͤckt werden, sondern vielmehr Aufmunterung und Schutz sfinden wuüͤrde.! Würtembergische Kammer der Abgeordneten. „49ste Sitzung. Der Finanzminister uͤbergab in derselben einen Gesetzentwurf, welcher zum Zwecke hat, den Gang der Landesvermessung zu sichern, und die vollstaͤndigen Erfolge dieser Anstalt so dald wie moͤglich herbeizufuͤhren. Auch wurbe das Sportelgesetz mit dem Tarif, wie es nach den Beschluͤssen der Kammer nunmehr vorliegt, mit Ausnahme dder Notariatssporteln mit 67 gegen 3 Stimmen angenom⸗ mmen. Der Abgeordnete Frhr. v. Hornstein stimmte vernel⸗ 8 nend, indem er bemerkte, das Gesetz enthalte Punkte, von ö denen er glaube, daß sie der verfassungsmaͤßigen Autonomie der Kirchen entgegen seien. der sofort ebenfalls geneh⸗ K faigten Begleitungsadresse heißt es: Im Allgemeinen er⸗ laube sich die Kammer die Bemerkung, daß sie bei der Be⸗ rathung dieses Gesetzes von dem Grundsatze ausgegangen E dem Bestehenden ohne dringende Gruünde nichts zu n

Spanien. 8 Die in unserem gestrigen Blatte erwaͤhnte paͤbstliche Blulle, wegen der fernern Erhebung von 10 Milllonen Rea⸗ l1es von dem Spanischen Clerus lautet ihrem wesentlichen bb. nach folgendermaaßen: „Unser Vorfahr Pius VII. KÜberzengt von dem wesentlichen Beduͤrfniß des Spanischen Keonlgreichs, erhörte Ew. Mazestaät Bitten und verstattete 2 biswellen, daß von dem Patrimonlum der Kirche zu Abhel⸗ e jener Bedürfnisse von Zeit zu Zeit Unterstuͤtzungen und DQOubsidien gefordert werden duͤrften.“ Vermͤge des Apostolischen Briefes vom 12. April, wel⸗ cher anfängt: „Apostolicae benignitatis indulgen. ttam « verstattete Unser erwähnter Vorfahr Ew. Meta⸗ Zen den Guͤtern des Welt⸗Geistlichen und der Kloster⸗Geist⸗ en alljährlich Dreißig Millionen Reales de Velon 7 im Ien, und setzte diese rlaubnih auf Sechs Jahre fest. Als tre- 8 1823 auf Antrag derjenigen beruͤhmten Maͤnner (llu⸗ heit die zone⸗.) welche damals in Ew. Majestaͤt Abwesen⸗ läͤstige 28 schaft bildeten, Unser Vorfahr eine 22 gierun bewilligte, wodurch die Sengr Spanische Re⸗ söhrlich vnücheigt wurde, zehn Millionen Reales de B597 lichkeit und sechs Jahre von beiden Classen der Geist⸗ und die tercs en denen, welche auf die Zehnten der . wmaren in eeimales Anspruch haben, zu erheben, so pelche durch er Summe die alten Subsidien mitbegr gen, Iv. glorrei die erthellte Concession Unsers Vorfahren Piu (Gen gorreichen Andenkens, der Spanische Clerus in den des Königreichs fuür den Bau der Galeeren

u bezahlen pflegte. Unser geliebter Sohn, Don Jose Narehso Aparici, Ew. Maj. Geschaͤftstraͤger bei Uns, 8 3 Uns zwei Bitten vorgetragen und Uns demuͤthigst ersucht, solche zu erfuͤllen. Die erste bezieht sich auf den Umstand, daß in Spanien Zweifel entstanden sind, ob der durch das apostolische Schreiben von Fv. VII. auferlegte, vorerwähnte Tribut, ebenfalls von den Decimals zu entrichten sei, wel⸗ chen einige Laien, vorzuͤglich in Catalonien, beziehen, so wie auch von den primicias welche in Arragonien die Stadt⸗ Magistrate verwalten; wohl verstanden, nämlich diejenigen Decimas und primicias fuͤr welche daselbst die Guͤter der Lalen der Entrichtung der gewoͤhnlichen Contributionen un⸗ terworfen sind und ist es daher Ew. Majestät Wunsch, daß Wir diese decimas und primicias dem neuen Tribut als nicht unterworfen erklaͤren, jedoch zu gleicher Zeit festsetzen, daß der vorgenannte Tribut den Guͤtern des einen und des an⸗ dern Cleri aufzuerlegen sei, und zwar wohl zu verstehen, den⸗ jenigen Guͤtern, welchen fruͤher die groͤßere Abgabe mittelst des Apostolischen Schreibens von Pius VII. vom 16. April 1817, welcher mit den Worten: Apostolicae benigni- tatis indulgentiam anfaͤngt, auferlegt worden war.⸗ „Der zweiten Bitte liegt die Fortdauer des ungluͤck⸗ lichen 429. des Schatzes des Spanischen Koͤnigreichs zum Grunde, und da die vorerwähnten sechs Jahre naͤchstens verstrichen sein werden, so bitten Uns Ew. Majestaͤt, Ihnen das Recht zu ertheilen, den vorgenanna⸗ ten Tribut von Zehn Millionen jährlich neuerdings waͤhrend den folgenden sechs Jahren erheben zu duͤrfen.“ (Hierauf folgt die schon bekannte Erlaubniß Sr. Heiligkeit, die mehr⸗ erwaͤhnten Zehn Millionen alljährlich von der Geistlichkeit waͤhrend sechs Jahre erheben zu duͤrfen.) 2* ortugal. 7 Lissabon, 15. März. Der officlelle Theil der hiestigen Zeitung vom 12. d. meldet die Entlassung des Brigadiers Dan v. Alva als Gouverneur der Algarvien; des Brig. Jaao da Silveira als Gouvern. der Provinz Beira⸗Baixu; des Brig. ,. Marquis de Valenga als Gouvern. der Pr. Trazosmontes; des Brig. Grafen v. Zumiares als Gouverneur der Provinz Minho; des General⸗Lieutenants Stubbs als Gouverneur

von Porto; und die Ernennung des General⸗Lieutenants

A⸗ zum Gouverneur der Algarvien; des Generals icomte de St. Joao da Pesqueira zum Gouv. der Prov. BeiraBaxa; des Generals⸗Lieutenants Zuez da Fonseca 8 Gouv. der Prov. Beira⸗Alta; des General⸗Lieutenants

scomte do Pezs du Regoa zum Gouv. der Prov. Trazos.. montes; des General⸗Lieutenants Costa

m Gouv. der Prov. 33 Minho; des Generals Franco de Castro zum Gouv. von

Porto. Die Meisten der Letztgenannten waren 1823. dem Marquis de Chaves, damals Grafen v. Amarante, gefolgt. Der Tagesbefehl vom 12ten verbietet den Musik⸗Choͤren hin⸗

fuͤhro die constitutionnelle Hymne von Dom Pedro zu spie⸗ 8 len, und macht bekannt, daß dem General Grafen v. Villa-.

Flor ein einjähriger Urlaub zur Bewerkstelligung einer Reisse ins Ausland erthellt worden ist. Die Grafen Villa-lor, Alva, Zumiares, Fronteira und da Taipa, welche Erstere Motion des letzteren in der Sitzung der Pairs⸗Kammer vonmn 6ten unterstützten, haben sich vorgestern Abend nach Empfang anonymer Briefe auf Englische Schiffe gefluͤchtet und wer⸗ den heute Abend nach England absegeln. Man hat ihnen die nachgesuchte Erlaubniß, auf Reisen zu gehen, mit vieler 5 Bereitwilligkeit ertheilt; sie waren im verwichenen Jahre die Anfuͤhrer der gegen den Marquis de Chaves geschlckten

Armee und sind als 55 8 der Charte bekannt. 8

r k e i. Die Allgemeine Zeitung enthaͤlt im neuesten Blatte fol: gendes Schreiben aus Konstantinopel vom 25. Februar: Waͤhrend verschiedene Ereignisse in der letztverflossenen Zeitiet, z. B. die den Griechen wiederholt angebotene Amnestie ung andere Vergünstigungen, die Erleichterung der Schifffahtt nach dem Schwarzen Meere, die nach einigem Aufschub nun⸗ 8 mehr ves atification der mit Neapel, Spanien und Daͤnemark, unter Rußlands Vermittelung in Folge der 85 Akermaner Convention abgeschlossenen Schüfffahrts⸗Conven⸗ tionen, darauf hindeuten, daß die Pforte rlests versöͤhn lichen Maaßregeln, seldst in einem ausgedehnkeren Maaß⸗ stabe, die Hand zu bieten ulcht abgeneigt sein duͤrfte die Thoͤtigkeit in Ausruͤstung von Kceegs schisten. und Absen⸗ dung von Truppen, Munition und Geschuͤtz nach verschiede⸗

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