1828 / 86 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

hiesigen Handelsstande sehr angenehm gewesen. Der ge⸗ dachte Bevollmaͤchtigte soll sich nach abgehaltener Quaran⸗ taine unmittelbar nach Paris begeben. Einige glauben sogar, daß der Friede schon abgeschlossen sei, und daß der Dey von Algier bloß deshalb einen Gesandten nach Paris schicke, um dadurch Frankreich gleichsam eine Genugthuung zu geben.“ Der Constitutionnel fuͤgt diesem Geruͤüchte noch hinzu: daß durch den Telegraphen der Befehl nach Toulon ergangen sei, die Vorbereitungen zur Einschiffung der (in der Beilage fn Nr. 84. der Staats⸗Zeitung erwaͤhnten) Truppen vor⸗ aufig einzustellen. Beide Gerüͤchte scheinen sehr der Bestä⸗ tigung zu beduͤrfen.

Der Koͤnigliche Gerichtshof hat sich vorgestern abermals in der Angelegenheit der November⸗Unruhen versammelt; die Sitzung dauerte beinahe sechs Stunden; die Discussion wurde sehr lebhaft gefuͤhrt, es kam indessen noch zu keinem Beschlusse, und der Gerichtshof vertagte sich auf den 31. d. M.

Durch eine telegraphische Depesche vom 16ten d. M. ist hier aus Lissabon die Nachricht eingegangen, daß die Portugiesischen Generale Stubbs und Talga sich eingeschifft haben, um das Koͤnigreich zu verlassen. Der Infant Dom Miguel regierte noch nach dem Buchstaben der Charte, han⸗ delte aber taäglich mehr ihrem Geiste entgegen. In Sekübal waren neue Unruhen ausgebrochen, und man hatte zu Un⸗ terdruͤckung derselben einige Compagnieen des 8ten Jäger⸗ Regiments nach dieser Stadt beordert.

Nachrichten aus Havana zufolge hat daselbst am 11. Febr. eine bedeutende Feuersbrunst stattgefunden, wodurch in den Vorstaͤdten 600 Haͤuser in Asche gelegt wurden und 11 Menschen das Leben verloren.

Nachrichten aus New⸗York vom 1. Maͤrz, welche kuͤrz⸗ lich mit dem Schiffe „Heinrich IV.“ in Havre de Graͤce eingetroffen sind, melden den Tod des Generals Brown, Befehlshabers der Landmacht der Vereinigten Staaten.

82

K. Großbritanien und Irland. Parlaments⸗Verhandlungen. Der vom Ober⸗ hause ernannte Ausschuß zur Pruͤfung der Jagdgesetze hat nunmehr seinen Bericht erstattet. Es heißt darin: daß die bestehenden Gesetze, wodurch der Kauf und Verkauf von Wildpret verboten wird, als unzureichend in Ansehung ihres Zweckes befunden worden sind, wie denn ihre Bestimmungen fortwährend umgangen werden; daß diese Gesetze folglich aufzuheben oder dergestalt zu modificiren sein duͤrften, daß der Wildpret⸗Verkauf gesetzlich erlaubt werde; daß ferner die Gesetze, wonach das Jagdrecht auf gewisse durch Geburt oder besonderes Besitzthum bevorzugte Personen beschränkt ist, abzuaͤndern sind, und zwar dergestalt, daß jede Person, welche 10 Acres (15 ½ Magdeburger Morgen) zusammenhän⸗ ndes 862 besitzt, befugt sein soll, mit Erlaubniß des Eesench mers *), darauf zu jagen, wie auch, daß der igenthuͤmer einer gleichen Strecke Landes dieselbe Be⸗ fugnsß haͤben soll; daß der eneeeegs⸗ Jedem nach Be⸗ ieben die Befugniß dazu soll ertheilen duͤrfen; daß die Ei⸗ genthuͤmer großer Guͤter (Manors) die Erlaubniß sollen ge⸗ waͤhren koͤnnen, auf dem Gemeinde⸗ und Un Land zu jagen; daß nachdruͤckliche Strafen gegen Wilddiebe verordnet; end⸗ lich aber, daß durch die jetzt festzusetzenden Bestimmungen großen Gutsbesitzer in keiner Art Eintrag geschehen soll. 8 Im Unterhause uͤberreichte der Alderman Thomp⸗ son eine Bittschrift von drei der bedeutendsten Versiche⸗ rungs⸗Anstalten, wegen Ermäaͤßigung der Abgaben von Ver⸗ sicherungs⸗Policen. Er bemerkte daß die gegenwartige Ab⸗ gabe 3 Schilling fuͤr jede 100 Pf. St. von allen sowohl vor Seegefahren als Feuerschaden versicherten Summen be⸗ trage, ferner, daß die Zahl der Gebaͤude in einem großen Maaßstabe, die Versicherungen aber nicht in gleichem Ver⸗ zugenommen haͤtten. Im Jahre 1795 bellef sich, agte er die Zahl der Wohngebaude in Groß⸗Britanien auf 1,575,923 im Jahr 1821 war . aber bereits auf 2,429,600 angewachsen. Im vorigen Jahre hat die Abgabe von Feuerversicherungs⸗Pollcen nahe an 550,900 Pf. eingetra⸗ gen, was eine versichernde Summe von 400 Milllonen Pf.

*) Bekanntlich sind in land die meisten Besitzer Ueiner Grundstuͤcgke —— sondern nur Emphpteutische Besiter, Ervpaͤchter 0, deren Besitz auf die im Contract be⸗ stimmte Frist beschräͤnkt ist und die einen Canon entrichten. Dieses Verhältniß der Grundeigenthuͤmer zu den Grund⸗ besihern in eins der mächzzgsten Triedrader im bffntlichen Leben in England; denn gewoöhntich sind die Besitzer die Clten⸗ ten der Eigenthuͤmer; hei Wahlen gimmen sie für sic oder nach ihrer Weisung, reichen Bittschriften deim Parlamente ein u. s. w.

E“ 152 85 1.“. 17 2

1

voraussetzt, welches zwar eine große Summe ist, aber den⸗ noch nur einen kleinen Theil des in Gebaͤuden, Hausrath und Vorraͤthen steckenden Capitals ausmacht; man kann in der That annehmen, daß kaum ein Drittheil dieser Art von Eigenthum versichert ist, was ich fuͤr ein Uebel halte, welches zum großen Theil von den schweren ver

et

ben herruͤhrt, womit die Versicherungs⸗Policen bela

sind. Die Herabsetzung der Abgabe wuͤrde eine Vermehrung der Versicherungen und folglich keine Verminderung der Ein⸗ nahmen nach sich ziehen, wie man sich davon bei der Herab⸗ setzung der Abgabe vom Wein zu uͤberzeugen Gelegenheit ge⸗ habt hat. In den See⸗Versicherungen hat nun vollends eine große Verminderung statt gefunden. Im Jahr 1814 belief sich der Ertrag dieser Abgabe auf 485,600 Pfd., 1826. betrug sie nur noch 28,Hn. Pfh. welches von der Stiftung vieler See⸗Assecuranz⸗Gesellschaften auf dem Continente her⸗ rührt, die keine solche Abgaben zu bezahlen haben. Als Beispiele führe ich an, daß die Versicherungs⸗Praͤmie nach Calals 5 Schill, von 100 Pfd. (4 pCt.), also von 10,000 Pfd. 25 Pfd. beträͤgt; nun kommt aber die Abgabe mit 12 Pfd. 10 Schill. hinzu, so daß die ganzen Kosten sich auf 37 ½ Pfd. belaufen, waͤhrend man in Frankreich, wo keine solche Abgabe besteht, mit 25 Pfd. davon koͤmmt. Da nun unter solchen Umstaͤnden Niemand hier versichern wird, so hoffe ich, daß der Kanzler der Schatz⸗Kammer der Sache seine Aufmerksamkeit in der Absicht schenken wird, die Ab⸗ babe wo moͤglich um die Haͤlfte zu ermaͤßigen. Der Kanz⸗ er der Schatz⸗Kammer entgegnete: er habe dieser An⸗ gelegenheit alle Aufmerksamkeit bereits gewidmet, und so schmerzlich es ihm auch sei, so muͤsse er doch jetzt Anstand nehmen, irgend etwas zu thun, was eine Verminderung der Staats⸗Einnahme nach sich ziehen koͤnne. Dieser Zweig der⸗ ge betrage in Summa eine Million Pfd., er könne da⸗ er Niemandem die Hoffnung geben, einen so wichtigen Theil der Einnahme zu vermindern (Hoͤrt!). Uebrigens sei die Behauptung, daß die Versicherungen gegen Feuersgefahr mit der Zunahme von Gebäuden nicht Schritt gehalten haͤt⸗ ten, ungegruͤndet; es sei vielmehr der umgekehrte Fall einge⸗ treten, und die Summe der Versicherungen habe Jahr für nebr zu- und noch nie abgenommen. Was die See⸗Ver⸗

herungen betreffe, so sei es wahr, daß seit 1814. eine Ver⸗ minderung statt gefunden habe; uͤbrigens habe der vorige Red⸗ ner als Vergleichungs⸗Maaßstab eins der unguͤnstigsten Jahre⸗ nämlich das Jahr 1826, gewöhlt, während das Jahr 1812, wo⸗ mit er es verglichen habe, ein Kriegsjahr gewesen sei, wo ver⸗ haͤltnißmäͤßig schon deshalb mehr 5 28. würde, weil Nie⸗ mand es im Kriege wage, unversicherte Versendungen zu machen; wenn man zwei andere Vergleichungs⸗Punkte nehme, so stellen sich die Sachen besser; so selen im Jahre 1812, 93. Millionen und im Jahre 1827, 92 Millionen versichert wors den, was doch nur eine Verminderung von 1 Million er⸗ as (Beifall.) Uebrigens wolle er nicht bezweifeln, daß in und wieder im Auslande versichert würde; im Allgemei⸗ nen geschehe es aber schon deshalb nicht, weil die Versicher⸗ ten wohl wuͤßten, daß es ihnen nirgend so leicht wie hier wird, ihre Entschädigung wieder zu erhalten. Mach einigen Zwischenreden wurde die Petition verlesen und auf den Tisch gelegt. Den 26sten warden mehrere Bittschriften eingereicht und die Huskisson’'sche Passagier⸗Vill zum drittenmale verlesen. Den 27sten trug der Alderman Walthman darauf an, daß dem Hause die Rechnungen der Ober⸗Canada⸗Gesellschaft⸗ welcher große Strecken Kronlaͤndereien zur Urbarmachung abgelassen worden sind, vorgelegt werden sollten; indem er glaube, daß der Zweck dieser Unternehmung versehlt werben Herr W. Horton entgegnete: er glaube nicht, daß man die genannte Gesellschaft zwingen koͤnne, ihre Rechnungen vorzulegen; die Regierung habe ihr unter gewissen 8 gungen Ländereien überlassen; so lange diese Bebingungen erfuͤllt wuͤrden, und dieses sei gegenwaͤrtig der Fa habe man keinen Grund, uͤber sie zu Herr Hüskisson sagte ebenfalls, daß diese Gesellschaft äußerst mützlich sci, in⸗ dem durch sie unbebautes Land in Eultur gesetzt, Ansiedelungen von Auswanderern befoͤrdert und ein 5— des Kauf⸗ preises zur Anlegung von Straßen Bruͤcken, üͤberhaupt zu oͤffentlichen Zwecken verwendet wi rden. r. Wiez⸗ man wollte sich damit nicht zufrieden geben un sagte, alle diese Gesellschaften muͤßten streng bewacht werden; denn es haͤcten zahllose Processe bewiesen, daß Viele derselben nur auf Betrug ausgingen und daß sogar Mitglieder des Hau⸗ ses dabel betheiligt waͤren; ja, ein Mitglied, der Repräfemn⸗ tant eines Fleckens (Hr. Wilcks jun.) sei deshalb imn solche Verwickelungen gerathen, daß er im Begriff sei, seinen Sitz im Parlament gegen eine Geld⸗Entschäͤdigung aufzügeben, und es sel durch die Zeitungen stadtkundig geworden, daß