1828 / 88 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Ausnahme klug, gemessen und vorwurfsfrei benommen häͤt⸗ ten, waͤhrend jene vielleicht in ihrem Eifer zuweilen zu weit gegangen waͤren. „Moͤglich wäre es allerdings“ fuhr der Redner fort, „daß alles Unrecht auf einer Seite waͤre, aber nicht wahrscheinlich. Im Gegentheile werden auch der Opposition Vorwuͤrfe gemacht, und sind diese gegruͤndet so wuͤrden auch ihre 2— die Graͤnzen der Gesetze und, des moralischen Einflusses uͤbertreten haben (Hoͤrt! Hoͤrt!) Man versichert z. B. daß, um gewisse Wäͤhler zu bewegen in einem gewissen Sinne zu stimmen, Schuldforderungen aufgekauft und den Schuldnern demnaͤchst mit gerichtlicher Verfolgung, andern dagegen wieder mit der Aufkuͤndigung des bewilligten Credits gedroht worden ist; man behauptet selbst, daß einige Waͤhler verfolgt und gemißhandelt worden seien; ja, ich glaube sogar diese Thatsachen in den Zeitungen gelesen zu haben; vielleicht waren sie es, die Eins dieser Blät⸗

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ger nannte. Die Gerechtigkeit muß indessen gleichmaͤßig walten; und wenn von den angebrachten Beschwerden, die Einen von der Kammer in so ernste Betrachtung gezogen worden sind, so scheint mir, daß die Andern doch auch eine naͤhere Unter⸗ suchung verdienen. Ja, meine Herren, es ist endlich Zeit, daß man es sage: alle Schuldige ohne Ausnahme muͤssen ans Tageslicht gezogen und bestraft werden, damit das Aer⸗ gerniß, welches die diesjährigen Wahlen gegeben haben, nie mmehr wiederkehre.“ Die gedachte Bittschrift wurde zuletzt ddem Großsiegelbewahrer, dem Minister des Innern und der ooben erwaͤhnten Commission uͤberwiesen. In Betreff einer zwelten Beschwerdeschrift uͤber angeblich falsche Wäh⸗ ler im Departement der Arriège stimmte der Berichterstat⸗ teer fuͤr die Tages⸗Ordnung, da die Beschwerde ohne Grund sei. Herr von Saint⸗Aulaire machte bei dieser Gelegen⸗ heit den Antrag, die sämmtlichen bei der Kammer eingegan⸗ genen Bittschriften in Betreff der letztern Wahlen (es sind deren 23) dem Minister des Innern zu uͤberwelsen, da die Kammer sich doch in der Unmoͤglichkeit befinde, hinsichtlich jeder derselben sich die Ueberzeugung zu verschaffen, ob die darin angefuͤhrten Thatsachen gegruͤndet seten oder nicht. Die Kammer ging indessen auf diesen Vorschlag nicht ein, und genehmigte zuletzt die Ueberweisung der gedachten Vittschtift an den Großsiegelbewahrer, den Minister, des Innern und die Commission fuͤr das neue Wahl⸗Gesetz. Herr v. Berbis (der Berichterstatter) beruͤhrte jetzt nochmals. die Wahl des Hrn. v. Straforello. Gegen die Ernennung dieses Deputirten war zu seiner Zeit von mehreren Einwoh⸗ nern von Marseille unter dem Vorgeben protestirt worden, daß derselbe den erforderlichen Steuerbetrag nicht entrichte. Diese Angabe hatte sich inzwischen als ungegruͤndet erwiesen und Hr. von Straforello war daher aufgenommen worden. Jietzt verlangte nun Hr. v. Berbis (in seiner Eigenschaft aäaals Deputirter, nicht als Berichterstatter) daß die betreffende Bittschrift nachtraͤglich noch dem Großstegelbewahrer zuge⸗ stellt werde, da die Bittsteller danach als Verlaͤumder er⸗ schienen. Gegen diesen Antrag lehnte sich Hr. v. Cambon auf, da ein solcher Schritt alle Diejenigen die in Wahlsachen dder Kammer mitunter hoöͤchst wichtige Mittheilungen zu mmachen haͤtten, nothwendig zuruͤckschrecken muͤßte. Herr von la Boulaye theilte diese Ansicht nicht, und hielt es fuͤr nothwendig darauf zu sehen, daß Niemand einen UMnschuldigen ungestraft verläumde; man habe die Wahlum⸗ ecriebe der vorigen Verwaltung gewaltig üͤbertrieben, sich da⸗ gegen aber wohl gehuͤtet die von einem gewissen leitenden v. * schuß angewandten Kunstgriffe namhaft zu machen; und tes sei daher gut, daß man die Ankläͤger kenne. Hr. Agier crat dieser Meinung beiz es sei, in dem Interesse des jetzigen Mtnisteriums selb kendig die Wahrheit voͤllig aufzu⸗ ddecken, denn die vorige Verwaltung nehme wieder eine dro⸗ hende Stellung an (allgemeine Aufmerksamkeit) und die ggegenwäaͤrtigen Minister moͤchten davor auf ihrer Huth sein; err koͤnne diese letztere tung beweisen, aber aus Mäͤ⸗ ßigung wolle er den Schleier nicht luͤften; so viel sei gewiß, sdaß wenn man die Verlaͤumder der Präͤfekten bestrafen wolle, mman auch diese Letztern zur Verantwortung ziehen müsse, iinn sofern sie naͤmlich die Regierung uͤber die wahren Gesin⸗

nnungen der Departements getaͤuscht und somit das gan Land verläumdet hätten. Herr von la Bosssidre hielt ddie Omnipotenz, die sich die Kammer in Wahlsachen beige⸗ .legt hat, sowohl in der Theorie als in der Anwendung 8 sehr gefährlich, und uͤberdies für gesetzwidrig. Nach ihm bestieg Herr B. Tonstant die Rednerbuͤhne um den soge⸗ eur zu vertheidigen. Nachdem derselbe

nannten Comité⸗ eine Lobrede auf jene „braven, redlichen, hochherzigen und der

Berfassung ergebenen’, Witrsteller gehalten, die mit Uner⸗ Hehaemerieben in Kennt⸗

schrockenheit die Kammer von den

ter eine energische Dazwischenkunft der guten Buͤr⸗

niß gesetzt haͤtten, fuhr er fort: „Ich werde diese Tribun nicht verlassen, ohne auf die abgedroschenen Beschuldigunge zu antworten, die man gegen die sogenannten leitenden Au schuͤsse angebracht hat. Meine Herren, in jedem Lande, w die Wahlen uͤblich sind, haben die Buͤrger das Recht, ja di Pflicht, sich zu versammeln, um diese Wahlen zu verabreden und Einige unter sich zu beauftragen ihre Versammlunge zu bewachen, damit Alles in der gehoͤrigen Ordnung vor sich gehe Dies haben auch die leitenden Ausschuͤsse gethan. Preis, Ehre un Dank seien der Thaͤtigkeit und dem Eifer, die sie bewiesen haben Sie sind es, die Frankreich gerettet, die durch ihre Wahle jene unsinnige und strafbare Verwaltung gestürtzt haben, di an einem Abgrunde grub, welcher zuletzt Thron und Freiheit verschlungen haben wuüͤrde. Ihnen verdanken die meisten Deputirten ihre Aufnahme in diese Kammer; ihnen ver dankt das Ministerium seine Existenz. Und ist es nicht jaͤ merlich, wenn man bestaändig von den Drohungen und Ge waltthaͤtigkeiten dieser leitenden Ausschuͤsse sprechen hoͤrt; Sind sie es etwa, die Stellen vergeben, Absetzungen deere⸗ tiren oder eine Attaque der Gensd'armerie anbefehlen? Nein es sind waffenlose Buͤrger, stark durch die Reinheit ihre Gesinnungen, durch ihren Muth, durch ihr Gewissen, dur die Achtung, die sie genießen. Ihre Vereinigung lag nich bloß in den Graͤnzen ihrer Befugnisse; sie haben sich dadur um ihre Mitbuͤrger, um ganz Frankreich verdient gemacht. Ich sage diese Wahrheiten, weil sie in einem Augenblicke wo die verfassungsmäßige Ordnung durch eine verborgen Macht neuerdings von allen Seiten bedroht wird, vernom men werden muͤssen. Zum Beweise dieser Behauptung brauch man nur die unwuͤrdigen Schmäͤhungen, theils gegen di Kammer, theils gegen das Ministerium zu lesen, wodur alle Abend (in der Gazette de France) uüͤber unsere Rechte und Garantieen Zweifel erhoben werden, Schmaäͤhungen, welche ungluͤcklicher Weise die Minister noch nicht hinläng⸗ lich verdienen. (Geläͤchter.) Nicht, daß ich die Unterdruͤckung von dergleichen Schmäaͤhschriften verlangte; die Verachtung, der allgemeine Unwille und die gesunde Vernunft der Na⸗ tion werden sie gehöͤrig zu wuͤrdigen wissen; allein sie sind ein unverkennbares Zeichen, daß das vorige Ministerium uns noch umgiebt und uns aufs neue zu unterjochen glaubt. Um diesem Versuche zu begegnen, bedarf es nur des Lichtg; die⸗ ses muß in alle Falten Ee strafbaren Verwaltung eindrin⸗ gen und sie von allen Seiten treffen. Ich ungterstüͤtze ba⸗ F die Ueberweisung der betreffenden Bittschrift an den roßsiegelbewahrer, als ein Mittel, die Bestrafung der pflichtvergessenen Behoͤrden herbeizufchhren. „Herr von Montbel erklärte, daß er zwar nicht der Melnung des Hrn. B. Constant sel: eine Verläumdung köoöͤnne dem, den sie treffe, in der oͤffentlichen Meinung schaden, da sie immer nur dem Verlaͤumder selbst Schande bringe; er stimmte in⸗ dessen doch, eben so wie Hr. von Conny, dem Antrage des vorigen Redners bei. Die linke Seite war uͤber die Frage selbst verschledener Meinung, denn während der General Se⸗ bastiani in der Ueberwelsung der Bittschrift an den Ju⸗ stizminister eine Ungerechtigkeit gegen die Bittsteller, demen das Land im Allgemeinen Dank schuldig sei, erblickte, er⸗ klärte Hr. von Chauvelin, daß die Vittsteller das Auge der Gerechtigkeit nicht zu fuͤrchten haͤtten und stimmte sona für jene Ueberweisung. Als es endlich zur Abstimmung kam, eutschied die Kammer, daß die Bittschrift (wie die beiden Erstern) dem Großsiegelbewahrer, dem Minister des Innern und der Commission fuͤr das neue Wahlgeseß zugestellt wer⸗ den solle. Den Beschluß der Sitzung machte ein des Hrn. von Chauvelin uüber den im Departenntt 2 Hérault gewäͤhlten Herrn von Alzon; nach einer Weitläͤufti⸗ gen Auseinandersetzung des Tachverhältnisses stimmte . fuͤr die Aufnahme 88 Deputirten. Herr Palaille, (selbst Deputirter des Hérault) verlangte die Zurückweisung des Hry. von Alzon, wogegen Hr. Renouvler, ebenfalls De⸗ 27 dieses Departements, fuͤr dessen Zalassung stimmte. ach ihm bestieg Hr. Mauguin (ein anegezeichneter Red⸗ ner, Advocat am Koͤnigl. Gerichtshofe zu Paris) die Trit bune, worauf mehrere Deputirte, wesche bereits den Saal verlassen wollten, auf ihre Plätze zuruͤckkehrten, und tiese Stille eintrat. a die Gruͤnde, wesche derselbe entwickelte⸗ um die Unguͤltigkeit der Wahl des Hrn. von Alzon zu be⸗ weisen, fuͤr das Ausland von keinem erheblichen Interesse sein koͤnnen, so begnuͤgen wir uns, den Schluß seiner Rede mitzucheilen. „Sie haben nunmehr, m. H. außerte er, „das Ende dieses ermuͤdenden Geschäfts der Verificirung der Vollmachten erreicht; Ihre Arbeiten sind indessen nicht er⸗ folglos gewesen, und schon haben Sie einen Thell der Fruüͤchte derselben eingeärndtet. Ein neues Gesetz nen vorge⸗ legt worden, und wenn dasselbe auch un ig ist, so