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Maaßregel diesem Uebel nicht abhelfen wuͤrde, so sei er ver⸗ pflichtet, dagegen zu stimmen. Lord King sagte: es waͤren große Besorgnisse durch das Geruͤcht entstanden, daß die Abgabe um 2 Shlll. erhoͤht werden wuͤrde, diese Besorgnisse wuͤrden natuͤrlich sehr steigen, da es sich ergebe, daß die Erhoͤhung sich auf 4 und sogar auf 8 Shill. belaufen sollte. Er habe über diese Erhoͤhung nur eine Bemerkung zu ma⸗ chen; seine sel folgende: „Dieses ist zu schlecht!“ (Gelaͤchter). Bei schoͤnem Wetter moͤge die Sache gehen, wenn aber die Preise uͤber den Mittel⸗Cours stiegen, wuͤrde es unmoͤglich sein, die Bill in Ausfuͤhrung zu bringen; die vorjoͤhrige Bill sei schlecht genug gewesen, diese sei aber noch schlechter. Der edle Herzog habe sie aufgefordert, auf Ir⸗ land zu schauen, dies haͤtten sie auch fruͤher gethan und die Folge davon sei gewesen, daß man die im Jahre 1815 ge⸗ Par⸗ Absicht, jede Getreide⸗Einfuhr zu verbieten, bis der Durchschnitts⸗Preis auf 80 Shill, gestiegen sei, aufgegeben habe; in dieser Beziehung sei man Irland großen Dank schuldig, denn es habe England vom Hungertode gerettet.
einer Ansicht nach seien uͤbrigens nicht sowohl einzelne
heile als das Ganze verwerflich. Nach einigen Bemerkun⸗ gen von Lord Goderich und Lord Redesdale wurde der Antrag auf Vorlegung der fraglichen Nachweisungen ge⸗ nehmigt.
(Siehe die Verhandlungen des Unterhauses in der Beilage.)
Deutschland.
Der Schwaͤbische Merkur berichtet im neuesten Blatte nach⸗ träͤglich uͤber einige der letzten Sitzungen der Wuͤrtembergi⸗ schen Kammer. Die 53ste war geheim. In der 54sten wurde eine nochmalige Debatte in Betreff der Aufnahme von Soͤh⸗ nen einwandernder Juden veranlaßt. Die Bestimmung
wurde zuletzt dahin gefatt: daß die Soͤhne eines Israeliten
welche bereits das 15te Lebensjahr zuruͤckgelegt und sich noch keinem ordentlichen Gewerbe gewidmet haben, von der Ein⸗ wanderung des Vaters ausgeschlossen bleiben, und daß die Soͤhne desselben Alters, wenn sie auch in das Staats⸗Buͤr⸗ eerrecht aufgenommen sind, ebenfalls (wie der Vater) kein zbevusrece zur Uebersiedlung in andere Gemeinden haben ollen.
„In der 55sten Sitzung war die Mehrheit der Kammer mit der Regierung einverstanden, daß die unbemittelten Festungsstrafgefangenen, welche den vollen Ersatz der Kosten ihrer Unterhaltung zu leisten nicht vermögend wären, in das von dem Arbeitshause in Ludwigsbur vöͤllig getrennte Ge⸗ baͤude aufgenommen werden sollen. Dann wurde nach lan⸗ ger Debatte mit 58 gegen 17 Stimmen bejahet, daß eine jetzt zu waͤhlende, Commission niedergesetzt werden soll, welche im Laufe des kuͤnftigen Jahres sich mit der Vorberathung des Straf⸗Gesetzbuches der Entwurf der Straf⸗Proceß⸗Oroͤnung, welcher bereits ausgearbeltet vorliege, sogleich, der Entwurf des Straf. Ge⸗ setzbuches aber, 2 es moͤglich sein werde, und wenigstens noch vor Ablauf des gegenwärtigen Jahres durch den Druck und Buchhandel nicht nur zur Kunde des Publicums ge⸗ —2 sondern auch dem ständischen Ausschusse uͤbergeben werden.
Die 56ste Sitzung war anfangs geheim. Nach Eroͤff⸗ nung der Gallerieen berichtete der Abg. v. Stumpp, Namens der Vorberathungs⸗Commission uͤber den eingebrachten Ge⸗ setzes⸗Entwurf, betreffend die Rectification des provisorischen Steuer⸗Katasters; sodann der Abg. Schlaier uͤber den, von demselben Ministerium vor einigen Tagen uͤbergebenen, Ge⸗ setzes⸗Entwurf, betreffend den Fortgang der Landes⸗Vermes⸗ sung und die Deckung des Kosten⸗Aufwandes. Am Schlusse der Sitzung wurde noch ein Erlaß des Koͤnigl. Geheimen⸗ Raths eroͤffnet, durch welchen die Schluß⸗Erklaͤrung der Kammer zu dem Gesetzes⸗Entwurf uͤber die oͤffentlichen Ver⸗ haͤltnisse der Israeliten genehmigt wird.
— Ein Schreiben aus Muͤnchen (in der Allgemeinen Zei⸗ tung) enthaͤlt hinsichtlich der Verhandlungen uͤber den Ge⸗ setz⸗Entwurf: die Ergaͤnzung des stehenden Heeres betreffend, unter Andern Folgendes: Der Fleiß, die Gruͤndlichkeit, und zum Theil die gediegene Kritik, welche die Kammer dei der Pruͤfung und Berathung dieses Entwurfs bewiesen hat, verdienen den Dank der Ratioir. Die Kammer hat bei die⸗ ser Gelegenheit zugleich einen Beweis ihrer Geduld gegeben, indem sie keinen, noch so einseitigen von der Frage abschwei⸗ fenden, — Vortrag unterbrach, sondern Jedem die Redefreiheit unverkuͤrzt und redlich zugestand. — Der Geist der Gerechtigkeit und der Fuͤrsorge saür die allgemeinen In⸗ teressen, der sich in diesem Gesetze ausspricht, die weise Nuͤck⸗ sicht, die dasselbe auf das Wohl der Familien nimmt, so weit das Wohl des Ganzen es gestattet, — Diese Vorzuͤge des Entwurfs sind dankbar von der Kammer anerkannt worden.
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zu beschaͤftigen habe, jedoch moͤge
der Treue, des Danks und der
Der Koͤnigliche Commissair (Ministerialrath v. Abel) zeigte, daß das die Last der Conscription von bei⸗ kaͤusig 48,000) Individuen durch die vielen Ausnahmen auf 88s Menschen gewaͤlzt, also nicht den Anspruͤchen einer gleichen Vertheilung entsprochen habe. — Ueber den Ab⸗ schnitt des Entwurfs, welcher von den Beguͤnstigungen han⸗ —— fuͤr die Friedenszeit den studirenden Theologen, den den — der Familie nothwendig waͤre, un deurschnersmn Schuͤlern der Gymnasien und der hoͤ⸗ hern Unterrichts⸗Anstalten zugesteht, so daß, wenn das Loos d. e sie einstweilen zuraͤckgestellt werden duͤrfen, bis die Kriegszeit eintr. itt, wo sie sodann dem Heere folgen muͤs⸗ sen, Falls sie noch im Alter der Armee⸗Pflichtigkeit stehen, verbreiteten sich die Debatten am weitlaͤufigsten. Mehrere Redner erklaͤrten sich gegen alle Beguͤnstigung, und verthei⸗ digten den Grundsatz der allgemeinen Gleichheit vor dem Gesetz; zu ihrem Ruhme muß es gesagt werden, daß auch mehrere Adelige und Geistliche diese Meinung mit vieler Waͤrme unterstuͤtzten, und sonach keinen Vorzug fuͤr ihren Stand in Anspruch nahmen. Andere Mitglieder aber wollten diese Ausnahmen auf alle Studirende, auf die Bergleute, ja sogar wie Gr Carl v. Seinsheim) auf die Musiker ausgedehnt wissen. ei dem sechsten Abschnitte, von den Strafen, wurde mehrfache Bedenken vorgebracht. Viele Mitglieder erklaͤrten sich im Allgemeinen gegen die Geldstrafen der Widerspensti⸗
gen, indem dadurch nur die Eltern, nicht aber die Schuldi⸗
gen gestraft wuͤrden. Auch fand man die Bestimmung des 8 73. hart, daß der Bezirk seine Widerspenstigen ersetzen olle; es wurde vorgeschlagen, den bei der Armee durch die Widerspenstigen bemerkten Abgang auf alle Kreise zu verthei⸗ len. — Ein Redner (Hr. Dr. v. Dresch) bemerkte, daß es ein Widerspruch des Princips der Ehre sei, wenn, nach §. 76., der Dienst als Strafe auferlegt werde. Bei der Contro⸗ verse uͤber wilde Ehen, die durch das Verbot der Vereheli⸗ chung erzeugt wuͤrden, entspann sich noch ein lebhafter Wi⸗ derspruch zwischen den Herren Meuth und Thinnes uͤber die Zahl der wilden Ehen im Rheinkreise, nachdem Herr Graf Joseph von Seinsheim aus der Schilderung der Sittenlo⸗ sigkeit jenseits des Rheines Anlaß genommen hatte, seine Zufriedenheit auszudruͤcken, daß in dem geruͤhmten Rhein⸗ kreise doch nicht Alles so vollkommen sei, als man uns glau⸗ ben machen wolle. Der Praͤsident bemerkte endlich, daß diese Dinge nichts mit dem Gegenstande der Debatte gemein haͤt⸗ ten. Es waͤre bei dieser ganzen, sechs Tage dauernden Ver⸗ handlung wohl oft Gelegenheit gewesen, à la question zu rufen, es sei nun von Seite des Herrn Praͤsidenten oder jedes andern Mitgliedes der Kammer, die ihre Geduld bis⸗ weilen zu weit treibt, und vergißt, daß ihre oͤffentlichen Dis⸗ cussionen auch einmal der öͤffentlichen Kritik unterworfen wer⸗ den koͤnnten. Bei dem bisherigen Geschaͤftsgange, da erst einzelne Redner von der Tribune sprechen, der zweite Praͤsi⸗ dent durch sein umfassendes Informativ⸗Votum den Gegen⸗ stand nach allen Seiten beleuchtet, und dann, nach Ordnung der Sitzlotterie, 20 bis 30 Mitglieder nach einander eben so lange Reden vom Platze halten, wird jedes Fortschreiten der Debatte in logischer Ordnung wenn nicht unmoͤglich gemacht, doch erschwert. Jeder will, wenn ihn die Reihe trifft, Das vorbringen, worauf er sich zu Hause vorbereitet hat, es mag — schon zehnmal vor ihm Dasselbe gesagt worden sein oder nicht. gar nicht, was fruͤher gesagt worden, weil sie die Verhand- lungen nur dann mit ihrer Gegenwart beehren, wenn ihre Reihe zu sprechen sich naht. Viele scheinen das Reden fuͤr den Zweck, und nicht bloß fuͤr ein Mittel zu halten. Natur der 8 hen, den Schluß der Debatte zu begehren. — Sehr zur rechten Zeit bemerkte ein Abgeordneter (Dr. Henke), daß, wenn die wollte, sie in Jahren nicht ans Ende kommen wuͤrde. Carlsruhe, 4. April. 1 schiedenen Amts⸗Bezirken und Staͤdten Deputationen hier an, um Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Großherzoge Adressen zu . überreichen, worin mit Bezug auf die Worte in der erahe
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Rede bei Eroͤffnung der Staͤnde⸗Versammlung die Gefuͤhle der Freude und des Danks dargelegt werden, daß I. gestammten Rechte des Durchlauchtigsten Hauses S ger, die eingefuͤhrte aeiee⸗ und die Integritaͤt de
erzogthums durch heilige 862
zꝛchutz der Maͤchte Europa's gestellt sind. In ber der Stadt Manheim heißt es: Nicht Ihre Stammland 8 allein, auch die Bewohner der durch ni inigten Provinzen sind Aeebe mit der erhabenen 85
Mehrere Mitglieder, die man recht gut kennt, wissen
Der Sache nach, sollte der Kammer das Recht zuste⸗
Franzoͤsische Kammer wie die unsrige debattiren
Fortwaͤhrend kommen von ve⸗
erträge gesichert, und unter den