1828 / 92 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1e11““ lanubt und kann nicht geduldet werden. Die Regierung hat solches auch den richterlichen Behoͤrden angezeigt, damit, woenn eine neue Vereinigung stattsinden sollte, die Gesetze in Ausfuͤhrung gebracht werden koͤnnen. Sie hat Befehle ge⸗ geben, daß dieser Beschluß zeitig genug bekannt werde, über⸗ 8 zengt, daß derselbe einerseits von allen friedfertigen Einwoh⸗ nern gebilligt und andererseits hinreichend sein werde, der Ruͤckkehr eines Mißbrauchs vorzubeugen, der leicht binnen Kurzem eine Quelle der Unordnung werden koͤnnte.“

Die Gazette de France glaubt, daß die Aufforderung, die der Herzog von Sabran in der letztern Sitzung der Pairskammer an den Minister des Innern gerichtet hat, sich uͤber jene Wahlversammlung näher zu erklären, diesen Beschluß herbeigefuͤhrt habe.

5 Der Moniteur beantwortet den gestern von uns erwaäͤhn⸗ ten Artikel in der Gazette de France, worin sie uͤber Ver⸗ folgungen von Seiten des Finanz⸗Ministers klagt, in fol⸗ gender Art: „Unter dem vorigen Ministerium, dessen Organ dife Gazette de France war, wurde dieses Blatt auf der Post bis 4 ½ Uhr, die übrigen Zeitungen aber nur bis 1 Uhr an⸗ 1 genommen. Jetzt beklagt sich dasselbe mit einer Heftigkeit und durch Peksoͤnlichkeiten, die ihm eigen sind, daruͤber, daß der Finanz⸗Minister diesem Privilegjium ein Ende gemacht heat. Die Sache verhaͤlt sich folgendermaaßen: Bald nach⸗ dem im Monat Januar der Haupt⸗Eigenthuͤmer der Gazette den Finanz⸗Minister ersucht hatte, ihn in dem Genuß seines MPrivllegiums zu lassen, baten auch die Eigeuthüͤmer des Messager des Chambres und der Herausgeber der France Constitutionnelle um eine gleiche Gunst, waͤhrend andererseits die Eigenthuͤmer der saͤmmtlichen uͤbrigen Zeitungen dem Miinister vorstellten, wie durch die bestehende Linrichtung die Abend⸗Blätter offenbar zum Nachtheile der Morgen⸗Blaͤtter beguͤnstigt wuͤrden. Am 29. Februar erklaͤrte endlich der General⸗Post⸗Director, daß das Zeitungs⸗Expeditions⸗Geschaͤft nicht gestatte, den Forderungen der Eigenthuͤmer der Abend⸗ Blüctter zu genuͤgen, da jenes Geschaft alsdann erst bis Uühr Abends beendigt sein koͤnnte. Unter diesen Umstaͤnden hat der Minister endlich am 21sten v. M. verfuüͤgt, daß, um den Herausgebern der verschiedenen Zeitungen jede mit der Post⸗ Bedienung irgend vereinbare Erleichterung zu verschaffen, ihre Bläͤtter, vom 1. April an, ohne Ausnahme bis 2 Uhr auf der Post angenommen werden sollten. sese von der Noth⸗ wendigkeit gebotene Maaßregel ist es, welche die Gazette de France einen Mißbrauch des Post⸗ Monopols, Leidenschaftlichkeit und eine Verfolgung nennt.“ Seit einigen Tagen, sagt der Messager des Chambres, sprechen die Provinzial⸗Bläͤtter viel von Truppen⸗Bewegun⸗ gaen, und die Zeitungen der Hauptestadt a. diese Kachrschten mit einer gewissen Absichtlichkeit. Wir wollen

deern Grund dazu nicht untersuchen. Es genügt uns, an einen 5 Umstand zu erinnern, der vielleicht manche Vermuthungen

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beseitigen wird, mämlich den, daß das Ende des Monats

MaJäJgWtz der gewoöhnliche Zeitpunkt ist, wo die Besatzungen ge⸗ wechselt werden, und daß es michin nichts Außerordentliches list, wenn die Regimenter alsdann eine Stadt mit der an⸗ dern vertauschen. Eine Betrachtung muüssen wir indes⸗ sen doch noch klugen Maͤnnern und unterrichteten Mili⸗ lairs anheimgeben: Die Oeffentlichkeit, die man jedwe⸗ 24 der Bewegung der Truppen giebt, die Genaulgkeit, wo⸗ mit man die Zahl derselben und das Kriegs⸗ Materlal aanngiebt, ist sie nicht bedenklich und giebt sie nicht noch andern als unnsern Mithuͤrgern nachtheilige Ausschluͤsse? Wenn das Ge⸗ seetz denjenigen Militair strenge bestraft, der einen Festungs⸗ 4 plan verkauft oder die mindeste Auskunft üͤber die militalri⸗

sschen Kraͤfte eines Staates giebt, so sollte doch der Patrio⸗

tismus mindestens die Schriftsteller abhalten in dieser Hin⸗ lsicht Aufschluͤsse zu gehen, deren man sich leicht zum Nach⸗ iii heile Frankreichs bedienen koͤnnte. Das Letztere kann doch nimmermehr der Wille der Zeitungsschreiher sein, und sie mzgen es daher nicht uͤbel deuten, weng wir ihre Aufmerk⸗ famkeit auf diesen Gegenstand lenken.“

1 *8 Unter den Pariser Candidaten zur Deputirten⸗Kammer beßfindet sich auch Herr Ballleul, der sanfteste und un⸗ schaädlichste Mann der Revolution, wie die Gazette de

France tronischer Weise bemerkt. Zum Beweise wie sehr dieset ehemalige Präsident des Rathes der Fünfhundert, es verdiene die eagosode Frankreichs zu repraͤsentiten, giedt * 22 Blatt eim Bruchstück aus einer langen Rede, die der⸗ heitsbaume vor einer zahlreichen Versammlung von Parisern gebhalten hat: „Wer vermag es“, lautet diese Stelle, „jene

Anunterbrochene Reihe von echen, jene fortwaͤhrenden rüuͤbsale zu schildern, welche unter der Herrschaft von 65 Könb⸗ en, wovon vielleicht hoͤchstens 3 nicht verdient haben, auf dem

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zu jener Zest im Garten der Tullersen unter dem Frei⸗

Schaffotte zu sterben, den Staat zerrissen haben.“ „„Nur .

zu, Buͤrger Bailleul”““, ruft die Gazette, „„lassen Sie in den Constitutionnel oder in den Courrier ein Brieschen einruͤcken, worin Sie Ihre Anhänglichkeit an die rechtmaͤßige Monarchie und die Bourbons betheuern! Von zwei Dingen eins, entweder entsprechen dergleichen Candidaten den Gesinnungen und Meinungen der Wähiet, und dann muͤssen wir gestehen, daß wir werth sind, in den Augen von Europa fuͤr ein Volk von Koͤnigsmoͤrdern zu gelten; oder, was viel wahrscheinlicher ist, Diejenigen, die sich mit solchen Anspruͤchen um die Wahl ihrer Mitbuüͤrger zu bewerben wagen, beleidigen auf eine grobe Weise im Angesichte der Welt ihr ganzes Land und verletzen die Ehre desselben. Und in diesem letztern Falle kann man nicht ge⸗ nug Abscheu und Unwillen gegen dergleichen Versuche ßern, welche, wenn sie gelängen, Frankreich und unser Jahr⸗ hundert fuͤr ewige Zeiten brandmarken wuͤrden.“ Vorgestern hat der hiesige Koͤnigl. Gerichtshof in An⸗ gelegenheiten der November⸗Unruhen sich abermals versam⸗ melt, und nach einer langen Berathung sich endlich dahin erklaͤrt, daß ex officio gegen die Polizei⸗Beamten Delavau, und Franchet, den Rittmeister Roesh und den Lieutenant Grafen von Aux keine Anktage zulässig sei, und hierauf ver⸗ fuͤgt, daß die gedachten vier Indtviduen sofort in Freiheit gesetzt werden. Achtzehn Mitglieder des Gerichtshofes ha⸗ ben an diesem Erkenntnisse Theil genommen. Großbritanien und Irland. Parlaments⸗Verhandlungen. In der Sitzung des Unterhauses vom 1. April uͤberreichte Hr. Grattan eine Petition der Seidenweber in Dublin, welche bitten, daß in Irland fuͤr die Armen in gleicher Art wie in England gesorgr werden moͤchte. Sir J. Newport bemerkte hieruͤber, daß die Einfuͤhrung der Englischen Armen⸗Gesetze in Irland, seiner Ansicht nach, diesem Lande im hoͤchsten Grade nachtheilig sein wuͤrde. In England residirten eine nicht unbetraͤchtliche Anzahl von Gutsbesitzern auf ihren Guͤtern und waͤren da⸗ her im Stande, den mit der bestehenden Armen⸗Taxe noth⸗ wendig verbundenen Uebelständen entgegen zu wirken. In Irland sei dies aber der Fall nicht; die Armen⸗Taxe wuͤrde daher dort noch viel heillosere Folgen wie in England haben. 88 Peel erklärte sich damit vollkommen einverstanden. Ein Hauptgrund der Drangsale Irlands ist, sagte er, die Zer⸗ stücketung des Grund und Vodens, die dort obne Ma und Ziel statt findet. Das Erbe des Vaters wird unter seine Kinder und Kindeskinder zerstuͤckelt, 1l dbaß die Theile am Ende so klein werden, daß eine Familie davon nicht leben kann; daran wird aber nicht gedacht, und es werden auf die Hoffnung des Ertrages dieser kleinen Landesparcellen viele Ehen geschlossen, wo späterhin die groͤßte Armuth herrscht; wenn nun vollends Jedem ein Recht auf die Unterstuͤtzung der Gemeinde gegeden werden sollte, so glaube ich, daß die Zerstuͤckelungen in noch groͤßerem Maaße zunchmen würden. Uebrigens ware dieses System auch aus dem bereits sehr richtig angefuͤhrten Grunde unausfuͤhrbar⸗ daß die meisten Irländischen Gutsbesitzer, die natuͤrlichen Verweser der Armen⸗Angelegenheiten, sich auswärts aufba ten. Herr Lamb sagte, man möochte, ehe daran gedacht werden koͤnne, die Armen⸗Gesetze auf Irland nen, sie in England verbessern (hoͤrt, hört! ); was r ein Grund des Elends und der Verarmung in England sei, koͤnne unmöglich als eine Wohlthat fuͤr Irland angesehen werden ört ). Von Herrn Pallmer wurde eine Petttion 878 nn. von den Englischen Colonieen in Westindlen r der dahin handeltrelbenden Kaufleute, welche eine Erm 8 ung der Abgabe vom rohen Zucker nachsuchen, eingereich 2+¾ ie stellen vor, daß die waͤhrend des Krieges mit Frasf Ab⸗ darauf gelegte und als wirkliche Kriegssteuer 8c5 ge Pfian⸗ gabe noch immer nicht aufgehoben worden selz daß, in, daß zer bei der jetzigen Abgabe nicht bestehen komne Maaße der 8 des Zuckers keineswegs in de 8 wie die Volkszahl zugenommen habe, da waͤhrend die in Irland àußerst wenig verbraucht werde’ gg liti Vermehrung der Zucker⸗Consumtion dort die 122 22nh⸗ schen und moralischen Resultate berbeffähaen. 5n He. FSE fas, übe⸗ vr 82 8 1 7 8 nendalch beim n bage, die vermehrte Einfuhr über und üͤber den scheitharen Ausfall in der Einnahme decke d- 2 Pallmer erug den Jühalt der Bittschrift ohne weitere emerkungen zu machen vor, indem er hinzufüͤgte, 885 1

la⸗ naͤchst o die Zuckerabgabe auf im Par 22 S9,3, rawen werde, mehr darüber sagen Farde.

mente zur See Londo⸗ b⸗ Nech. 2 Pflanzern in Westindien msaienenl⸗ Aldet,

als Bitrende vor dem Unterhause⸗

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